Schankrecht

Annaburger Schrankwirte


Nach dem Annaburger Erbamtsbuch von 1550, welches am 12. Mai 1646 neu ausgefertigt wurde, waren 39 Familien im Ort ansässige, davon 1 Richter, 1 Pfarrer, 8 Hüfner, 9 Gärtner und 22 Vorstädter. Interessant ist, dass von den 41 Familien eine ansonsten unüblich hohe Zahl von „Häusern“ Schankrechte in Annaburg besessen haben.

Sie wurden in einer gesonderten Acta für das Amt Annaburg – Brau- und Schenkhäuser aufgestellt. Das Rechte hierfür war „schriftsassig“ (obwohl die Amtsdörfer eigentlich als amtssassig zählten), was besagte, dass es ein hochwertiges Recht war, welches nur direkt von der Kurfürstlichen Kanzlei verliehen werden konnte.  

So waren unter Punkt 10 im „Städtlein Annaburg … folgende Schenkwirte“:

    1. Andreas Koch der Amtsrichter, dessen Gut von Alters her seit 1503 mit dem Schankrecht beliehen wurde (Richter Andreas Krüger verkauf seinen alten Krug 1575 der sich damals zwischen dem Amtshaus und dem Schloss befand an den Kurfürst für 150 Gulden etliches an Bauholz aus der Heide) .
    2. Peter Kademann dessen Vorwirt die Schankgerechtigkeit anno 1686 verliehen bekam und hat jährlich 1 Reichstaler Erbzins und 2 Silbergroschen Zapfengeld von jedem Fass ins Amt zu entrichten.
    3. Wolfgang Heinrich Dorner welcher sich mit einer Concession anno 1622 legitimierte.
    4. Hans Beyer mit der Consession von 1587 (Sein Vater Heinrich Beyer war Bettmeister am Schloss)
    5. Andreas Gormann hat im Jahr 1687 den Bier- und Weinschank auf sein Haus erhalten, und muss jährlich dafür 1 Reichstaler Erbzins und 2 Silbergroschen von jedem Fass Bier Zapfengeld, sowie 1 Taler Weinsteuer von jedem Fass Wein entrichten.
    6. Christoph Lischke nutzt Otto Simons Schenke, welcher anno 1616 die Concession dafür erhalten.
    7. Peter Helm wegen Annen Elisabeth, Gutsherrin Nutzung der auf das Gut liegenden Concession Anno 1665

Aber auch alle anderen Amtsdörfer, wo Brau- und Schankrechte vergeben war, sind in diesem Schriftstück einzeln aufgeführt. Dazu zählten nach diesem Schriftstück: 1. Döbrichau, 2. Löhsten, 3. Rahnisdorf, 4. Buckau, ?. Rosenfeld, hiernach fängt die Nummerierung wieder neu an:  2. Züllsdorf, 3. Beyern, 4. Fermerswalde, 5. Madel, 6. Frauenhorst, 7. Arnsnesta, 8. Purzien, 9. Lebien und 10. Kähnitzsch, 11. Städtlein Annaburg

Döbrichau

Der Besitz Baltes Hyronimi von Leipzig hinterlassenen Erben, eine offenes Schenk- und Wirtshaus mit der Gerechtigkeit zu brauen und zu verkaufen. (lt. Amts Erbbuch Anno 1550)

Löhsten

Nach dem Amts Erbbuch  Anno1550 eine alte Erbschenke, mit 6 Silbergroschen Erbzins behaftet, welche der jetzige Besitzer nach dem das Hof und Recht ruhte 1659 wieder vererbt bekommen hat!

Rahnisdorf

Keine, aber die Gerechtsame gehört zum Kirchenvermögen (liegt beim Stifter Rat zu Wurzen).

Buckau

Auch zum Kirchenvermögen. Es betreibt der Richter Georg Kohler, Gastung und Bierausschank und entrichtet dafür 8 Silbergroschen von der Schenke der buckauischen Kirche jährlich an Zinsen.

In denen Amtsdörfern und damit amtsassig

Rosenfeld

Hier übt Christian Maschklopfen seit 1695 das Erbschankrecht aus und muss dafür jährlich 8 Gulden Erbzins, und 2 Silbergroschen von jedem Faß Bier Zapfengeld entrichten.  

Züllsdorf

berufet sich der Richter Andreas Winckelmann, dass er und seine Vorfahren über Menschengedenken das Bierschankrecht besaßen und daher auch das Schankrecht seines Vaters von 1656 ausdrücklich mit verkauft worden ist.

Beyern und Fermerswalde

In beiden Dörfern wird dieses Recht nicht ausgeübt

Madel

Hier betriebt der Fußknecht, Martin Dahlo, den Bierschank, weil diese Gerechtigkeit von Alters her bei seinem Gut gewesen und ihm das Gut auf solche Maße anno 1677 hinwieder vom Amt vererbet worden ist. Er zahlt dafür jährlich 2 Reichstaler und 18 Silbergroschen Zapfengeld ins Amt Annaburg.

Arnsnesta

Inhaber der Schankgerechtigkeit ist der Krüger Georg Lesche gegen 42 Silbergroschen an Amtserbzins. Die Gerechtigkeit des Schenkgutes als ein schriftsassiges Lehnrecht bestand seit 1565 und wurde anno 1673 samt der Kruggerechtigkeit vom Amt in Erbrecht umgewandelt

Lebien

In diesem Ort hat Jacob Mieth eine Erbschenke, wofür er jährlich 30 Silbergroschen ans Amt zu zahlen hat. Weil ihm aber seine alten Briefe verbrannt sind, beruft er sich dabei auf das Amtserbbuch von 1550

Kähnitzsch

Hier besitzt der Hans Meiligk eine Erbschenke und zahlt dafür auch 10 Silbergroschen Erbzins jährlich an das Amt Annaburg.  Er beziehet sich dabei gleichfalls auf das Amtserbbuch von 1550. Er hat seine Gerechtsamkeit vom Amt 1674 erlangt.

Bernd Hopke
Ortschronist

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Quelle:

Eberhart Förster, Verschriftlichung der Kopien des „Erbbuch des Amtes Annaburg Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Außenstelle Wernigerode; Signatur D 1, Nr. 1“ 2005; unveröffentlicht Privatbesitz;

Gründler, E.: „Schloß Annaburg“ Festschrift zur einhundertfünfzig-jährigen Jubelfeier des Militär-Knaben-Instituts zu Annaburg, Verlag von Oscar Haebringer, Berlin 1888