Standesamt

Einführung des Personenstandsregister

Seit dem Ende des 30ig-jährigen Krieg werden in den Kirchbüchern der evangelischen Pfarrbücher die Geburten, Taufen, Aufgebote und Hochzeiten . sowie die Beerdigungen der Glaubensgemeinschaft nachgewiesen. Das war die erste Form eines Personenstandsnachweis. Diese alte  Tradition wurde im Zusammenhang mit der durch Preußen in Deutschland betriebenen Politik der Trennung von Staat und Kirche beendet. Die Notwendigkeit ergab sich allmählich daraus, dass die Religionsfreiheit aber auch die Freizüglichkeit (freie Wahl des Wohnortes) einen geordneten Personenstandsnachweis auf der Grundlage der Glaubensgemeinschaften nicht mehr ermöglichte. Im Königreich Preußen wurde ein Personenstandsgesetz im März 1874 verabschiedet welches  zum 1. Oktober 1874 in Kraft trat. Das sah die Führung des Personenstandsregister auf der Gemeindeebene vor. Vermutlich aus Kostengründen wurden in unsere Region mehrere Dorfgemeinschaften zusammengefasst und damit nicht in jeder Dorfgemeinde ein Standesamt eingeführt. Die Naundorfer Christen schrieben hierüber:

Am 01. Oktober 1874 wurde einmal das Standesamt in Preußen eingeführt. Mit diesem Zeitpunkte entstand auch das Stan­desamt Plossig. Zu dem Standesamtsbezirk zählten die Ge­meinden: Plossig, Naundorf und Bethau. Bis zur Bildung des Kreises Jessen/Elster führte es den Namen "Standeamt Plos­sig" der Sitz aber wechselte, d. h., einmal in Plossig, einmal in Naundorf und dann wieder in Bethau. Ab April 1953 fand es seinen ständigen Sitz in der Gemeinde Naundorf und die Bezeichnung "Standesamt Naundorf". Mit der Ortsnamens­änderung (01.01.64) in Groß-Naundorf, hieß es ebenfalls "Standesamt Großnaundorf". Bemerkt muß hierbei noch wer­den. dar es eins der wenigen Standesämter war, die lücken­los alle Register (Geburt, Ehe, Sterbefall) vom Gründungsjahre 1874 bis zur heutigen Zeit besaß.

Mit dem 03. Januar 1968 erfolgt die Angliederung des Stan­desamtes Großnaundorf an das Standesamt Annaburg bzw. Pret­tin. Die Gemeinden Groß-Naundorf und Bethau gehörten jetzt in standesamtlichen Angelegenheiten zum Standesamt Annaburg; für die Gemeinde Plossig ist das Standesamt Prettin zuständig. Hierunter muß man verstehen, die anfallenden Beurkundungen und Urkunden­schreibung des jeweils laufenden Jahres werden in vorgenannten Standesämtern erledigt. Urkundenschreibung, beglaubigte Abschriften aus den Registern früherer Jahre müssen bei der Urkundenstelle angefordert werden, beim Rat des Krei­ses Jessen wurde nämlich mit gleichem Zeitpunkte die Kreis— Urkundenstelle eingerichtet.

Wir sehen, dass es 1968 zu einer weiteren Zentralisierung beim Personenstandsregister gekommen ist. Diese wurde auch 1990 im Wiedervereinigten Deutschland beibehalten.

BERND HOPKE
ORTSCHRONIST

AnnaOffice©2024-03-31

 

Quelle:
Zweite Chronistin Magda Miething; Chronik der Gemeinde Naundorf; 70iger Jahre, abschriftlich B. Hopke 2024-02-15