Waldbrand

Das Forstmeisterkreuz


Wer die durch den Tiergarten nach Züllsdorf führende Straße verfolgen dürfte (militärischer Sperrbereich), gelangt nach etwa einstündiger Wanderung an das „Forstmeisterkreuz“ (auf der Karte etwa auf der Hälfte der Wegstrecke nach Züllsdorf – 7 km von Annaburg entfernt, zu finden). Es ist dies ein 1,7 m großes, dickes Holzkreuz, zu dessen Fuß früher ein Leichenstein (Grabstein) lag. 2004 wurde durch den Militärforstbetrieb ein älteres verwittertes Kreuz mit der Inschrift „Anno 1659“ erneuert.
An was soll dieses schlichte Holzkreuz uns erinnern? Es steht für einen sehr schweren Waldbrand im 17. Jahrhundert mit Todesfolge. Es muss die Menschen der damaligen Zeit stark beschäftigt haben. Das originale Holzkreuz soll ursprünglich in späterer Zeit im Barockkirchhof gestanden haben. Hier soll sich auch das eigentliche Grab mit dem Grabstein (Leichenstein) einst befunden haben. Erst später, als das Grab des Mannes, von dem er erzählt, verfallen war, wurde der Grabstein am Kreuze in der Annaburger Heide niedergelegt. Weshalb? Wird uns klar, wenn wir hören, was der Stein und die Überlieferung berichten. Der Stein meldet:

Allhier ruhet sanft in Gott der Edle, Wohl Ehrenfeste und Groß Achtbare Herr Martin Rohrwacher, Churfürstlichen Durchlaucht zu Sachsen über deren Aemter Annaburg, Schweinitz, Seida und Schlieben in die 31 Jahre her Wohlverdienter Forst- und Wildmeister.

Im weiteren erfahren wir von der Inschrift, dass er

seine Herzliebste Frau mit 2 Töchtern und 1 Sohne hochbetrübt hinterlassen, nachdem er am 10. Mai 1659 in der damaligen in der hiesigen Heiden entstandenen erschrecklichen Feuersbrunst in seinem Beruf als bußfertiger in herzensinbrünstiger Anrufung des Namens Jesu seinen Geist ganz schmerzlich und höchst erbärmlich aufgegeben und die Welt gesegnet müssen, Seines Alters 59 1/2 Jahr weniger 6 Tage.

Dazu erzählt die Überlieferung:

"Bei dem Brande in der Annaburger Heide, sei der Wild- und Forstmeister Martin Rohrwacher aufgebrochen das Ausmaß des Waldbrandes persönlich in Augenschein zu nehmen. Altersbedingt und sehr beleibt konnte er nur noch mit der Kutsche hinausfahren. Auf das Pferd kam er wegen seiner Beleibtheit und der Gischt nicht mehr hoch. Also wies er seinen Pferdejungen an, die Kutsche zu bespannen und mit ihm in den Wald in Richtung Brandstätte zu fahren. Sie fuhren wohl zu dicht an die Brandstätten heran, der Pferdejunge konnte die Pferde nicht halten und diese gingen in Folge des Brandes durch. Die scheuenden Pferde in ihrer natürlichen Angst vor den Flammen konnten wegen der Kutsche nur die Straße nach Züllsdorf nutzen. Aber dieser Weg führte nicht heraus, sondern tiefer hinein in das Inferno. 
Der Pferdejunge konnte sich bei der rasanten Fahrt nur noch mit einem Sprung vom Kutschbock retten. Die Pferde mit der Kutsche und dem Wildmeister rasten in das Inferno hinein. Schließlich ging die Kutsche zu Bruch und blieb stehen – mit ihr auch die angeschirrten Pferde die sich nicht mehr befreien konnten. Der Forstmeister, wohlbeleibt und am Podagra (Gicht) leidend konnten sich nun nicht mehr vor den Flammen retten. Jämmerlich an allen Gliedmaßen und im Gesicht verbrannt, soll er mit dem Rufe: „Ach, Herr Jesu, Herr Jesu“ verschieden sein (auf diesen Ruf bezieht sich der auf dem Steine verzeichnete Leichentext)." Weiter heißt es: „Der Pferdejunge habe sich gerettet, die Pferde jedoch seien im Feuer gebraten worden, und von der Kutsche sei nur das Eisen übrig geblieben.

Nach dem Brande wurde der Leichnam des Forstmeisters geholt und auf dem Annaburger Kirchhof zur letzten Ruhe gebettet. An der Stelle in der Annaburger Heide wo man ihn gefunden hatte, errichtete man zur ewigen Erinnerung an dieses Unglück dieses Holzkreuz, das „Forstmeisterkreuz“.

Nachdem die Grabstelle auf dem Friedhof in Annaburg verfallen war, wurde die Sandsteinplatte an die Stelle des Oberforstmeister-Kreuzes gebracht. Diese Platte ist erhalten geblieben und hat heute im Museum der Stadt Annaburg einen Platz gefunden. Auf welchen Umwegen die Platte dorthin gelangte, darüber weiß Herr Wenzel zu berichten:

Herr Wenzel war Mitte der siebziger Jahre Leiter des Rohholzerzeugungsbereiches 111 im Militärforstwirtschaftsbetrieb (VEB) Züllsdoff, als der Kreisdenkmalpfleger Herr Lehmann zur Kontrolle der bronzezeitlichen Hügelgräber die Annaburger Heide aufsuchte. Dabei wurde ihm auch diese Sandsteinplatte vorgeführt, die damals offen an der Stelle des Oberforstmeister-Kreuzes lag. Es wurde festgelegt, daß die Platte zu bergen sei, um die Inschrift wieder lesbar zu machen. Dafür sollte ein Wachsabdruck hergestellt werden. Dazu kam es aber nicht und so lag die Platte mehrere Jahre an der Außenwand der Technikpflegehalle auf dem Hofe des Militärforstwirtschaftsbetriebes (VEB) Züllsdorf. Eines Tages war die Platte verschwunden. Es stellte sich heraus, daß diese bei der Hofbefestigung mit verlegt wurde. Das war in der Zeit 1985/1986. Die Platte war schnell gefunden und wurde wieder ausgebaut. Diesmal aber unter Verschluß aufbewahrt. Wer auch immer heute diese Sandsteinplatte betrachtet, sollte wissen, daß es ein ganz normaler Forstmann war, der für die Erhaltung dieses Fundes zweimal an der richtigen Stelle war und handelte.

Über Jahrhunderte hinweg haben liebe Menschen das Holzkreuz in seinem Gedenken und Erinnerung immer wieder erneuert, und das ist gut so, gegen das Vergessen. Dank dem Bundeswehrforstamt und hier speziell durch den Forstmeister Herrn Reimann konnte das Kreuz 2004 wieder erneuert werden.

Bernd Hopke
Ortschronist

AnnaOffice©2020-12-29

Quellen:
Otto Heintze „Die Annaburger Heide“ S.27 von 1938;
Gründler, E.: „Schloß Annaburg“ Festschrift zur einhundertfünfzig-jährigen Jubelfeier des Militär-Knaben-Instituts zu Annaburg, Verlag von Oscar Haebringer, Berlin 1888
Ausarbeitung der Bundesforst "Zur Geschichte des Untersuchungsgebietes" 1997, unveröffentlicht, Unterlagen - Archiv des Verein für Heimatgeschichte und Denkmalpflege Akt.-Hefter "Annaburger Heide"
Verein f. Heimatgeschichte u. Denkmalpflege Annaburg (Hrsg.) Barockfriedhof Annaburg
Internet: https://de.wikipedia.org/wiki/Annaburger_Heide; Zugriff 11/2013

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