Unter Preußen

Die Floßanstalt unter preußischer Verwaltung

„Darstellung über die Entstehung, Verwaltung und Betrieb der Floßanstalt auf der Schwarzen Elster, dem Neugraben ectr.
 Die nicht unwichtige Floßanstalt auf der Schwarzen Elster, dem Neugraben macht es wünschenswert, über deren Entstehung, Verwaltung, Betrieb undsoweiter möglichst genau unterrichtet zu werden. Wir veranlassen Sie daher hierüber Auskunft zu geben…..“

aus der Acta 1828

 

Nachdem der letzte sächsische Floßverwalter, Heinrich Wilhelm Reitzenstein aus Annaburg nach der preußischen Übernahme 1815 in Pension ging, wurde die vakante  Floßverwalterstelle durch den Hauptmann Carl Friedrich von Wangelin neu besetzt. Unter ihm vollzog sich die Wandlung zur preußischen Floßinspektion, zum „Annaburger Floßamt“. Zwanzig Jahre später, 1835 wurde die Floßinspektion bereits in Annaburg geschlossen. Der Schwerpunkt der Flößerei hatte sich von hier zurück zur Elbe nach Bitterfeld verlagert. Das „Floßamt“ in Annaburg hatte zuletzt nur noch die Aufgabe die Holzscheitflößerei auf dem Neugraben und der Schwarzen Elster zu überwachen. Das Langholzflößen war ja entsprechend dem geltenden preußischen Wasserrecht ja jedermann gestattet,

dagegen das Flößen unverbundenen Holzes ein Vorbehalt des Staates und darf ohne Vorwissen desselben nicht unternommen werden.“(G.v.28.2.43)

Aus den anfangs benannten Acta von 1828 wissen wir genau wie das Floßgeschäft auf dem Neugraben organisiert war, aus welchen Forstrevieren das Holz stammte und welche Mengen verkauft wurden. Aus anderen Acten kennen wir die Streitigkeiten die es zu schlichten galt. Sie wurden nun nicht mehr in Annaburg verhandelt sondern bereits in Torgau, was für Annaburg nun zuständig war.

Als Holzplätze für das Scheitholzflößen dienten die bei Grabo (Aufstellplatz nur in sächsischer Zeit belegt), Listerfehrda und Elster, im Mündungsbereich der Schwarzen Elster eingerichteten Holzniederlagen. Dabei erfolgte die Flößung des Klafterholzes meist bis zur Holzniederlage bei Barby, nur gelegentlich wurde auch direkt bis Schönebeck geflößt und dort verkauft. Auf diesem Weg sind in 10 Jahren (1818-1828) rund 9.000 Klafter Scheitholz aus den Forstrevieren Annaburg, Mahdel, Naundorf, Züllsdorf, Hohenbuko, Langennaundorf, Seyda und Glücksburg verbracht worden.

Letzter Floß-Inspektor wurde Rentmeister Ewald zu Bitterfeld. Zuvor noch als Floßaufseher der Länderfloßkommission in Annaburg ansässig.  Die Schließung des Annaburger Floßamtes (Eigentlich Floßanstalt so in den Acten benannt) erfolgte auch im Ergebnis der preußischen Entflechtung unterschiedlicher Waldnutzungsinteressen und –rechte und der Aufgabe des staatlichen Handelsmonopols am Holzhandel. Trotzdem behielt sich der preußische Staat seine Lenkungs- und Einflussnahme durchaus noch aufrecht. Zwar konnte nun jedermann Flößen, aber nur wenn er dafür auch sein Obolus an den Staat abführte. Da Annaburg schon lange kein Zentrum der Flößerei mehr war wurde auch keine eigene Floßkasse mehr geführt und dieses Geschäft über die Forstkasse mit abgewickelt. Noch 1841 wurde unter den königlichen Beamten an 9. Stelle in Annaburg der Floßaufseher Herr Joseph Schweinitz geführt. Er trat damit die Nachfolge von Ewald an und war damit auch der letzte der diesem Geschäft in Annaburg nachging, denn kurz nach dem Bau der Eisenbahnlinien hörte das Flößen endgültig auf.

Von den Querellen zwischen Floßverwalter und Gemeinden zeugt u.a. eine überlieferte Gerichtsakte über den Streit der Neuhäusergemeinde und dem Floßaufseher über die Wiederherrichtung eines Dammes an der ehemaligen Auswaschstelle bei den Neuhäusern von 1832.

Um trockenen Fußes auf kürzesten Weg ihre Häuser zu erreichen, benutzen die Bewohner der Neuhäuser wenn sie vom Markt kamen den Damm welcher verhinderte, dass Wasser in den ehemaligen Auswaschteich gelangte. Er wurde dabei beständig in Mitleidenschaft gezogen, sodass er nicht mehr seiner Aufgabe gerecht und zu einem Hindernis bei der Holzscheitflößung wurde. Die Gemeinde der Neuhäuser wurde beständig beklagt diesen Damm auf ihre Kosten neu zu errichten bzw. ihn in einen intakten Zustand zu versetzten, was sie aber ablehnten.

Die Holzscheitflößung auf dem Neugraben und der Schwarzen Elster hatte ja vorrangig der Brenn- und Nutzholzversorgung der Saline Groß-Salze (heute Schönebeck), die Ostsachsen bis 1780 mit Kochsalz versorgt hat, gedient. Auch wenn die Kochsalzversorgung schon zu sächsischen Zeiten ab 1780 anders organisiert wurde, blieb es bei der eingespielten Holzversorgung bis in die preußischen Zeiten. Das Holzscheitflößen ging schließlich ein, weil die Kohle als Energielieferant effizienter war, aber auch weil die Wälder Mitte des 19. Jahrhundert ausgeblutet waren.   

So diente die zwischen 1830 und 1865 durchgeführte kartografische Uraufnahme in Preussen auch als Bestandsaufnahme des Zustandes der vermessenen und dargestellten Wälder, Junghölzer und Blößen. Allein der Karte der Annaburger Heide (Blatt 4244 von 1847) kann entnommen werden, dass 50 % Jungwald (Neuanpflanzungen 1- 3 Jahre alt, Schonung) vorherrschte und alte Laubbestände so gut wie nicht mehr vorhanden waren. Kaum noch in der Erinnerung befindet sich, dass Preußen mit Einführung des Jagennetzes und der nachhaltigen Waldnutzung auch sehr große Anstrengungen zur Wiederaufforstung ehemaliger Waldgebiete unternahm.

Krasser und schneller erfolgte das Ende der Flößerei aber oberhalb des Elsterflusses, denn nach dem Wiener Friedenschluss 1815 wurden große Teile des Einzugsgebiet der Schwarzen Elster preußisch und der Grödel-Elsterwerdaer Floßkanals damit zu einem Teil preußisch und zum anderen Teil lag er noch auf Sächsischen Staatsgebiet. Der Verfall war damit vorgezeichnet, Sachsen bezog sein Holz wieder aus Böhmen nicht aus den Preußischen Gebieten. Das bedeutete das wirtschaftliche „aus“ für diesen künstlichen Wasserweg.

 

In der Folgezeit zerfiel der Kanal auf preußischer Seite, von der bei Prösen liegenden Schleuse bis zum „Holzhof“ bei Elsterwerda vollkommen. Die Strecke lag 1857 trocken. Obwohl Verhandlungen zum Weiterbetrieb des Kanals von beiden Seiten geführt wurden, so 1854, 1857 und weitere, war beim preußischen Chausseebau Berlin-Dresden 1833 bei Querung des Kanals derselbe einfach zugeschüttet worden.

Nur ein Teil, auf sächsischer Seite blieb im Betrieb. Dort hatte das gräfliche Einsiedelsche Eisenwerk Gröditz sich damit seine Verbindung zur Elbe gesichert. Das Ende folgte erst am 24.07.1947, danach spielte der Kanal aber noch bis heute eine Große Rolle bei der Be- und Entwässerung und wurde 1978 als technisches Denkmal unter Schutz gestellt.

Leider im Gegensatz zum Neugraben der als technisches Denkmal aus einer ferneren Zeit herrührt. Er wurde nicht unter Schutz gestellt und verfällt in folge Wassermangels, da in seinen Unterhalt kaum Geld investiert wird. Er, als künstliches Gewässer, soll renaturisiert werden und steht dazu auch im EU-Gewässerschutzprogramm. Nun, für die Natur spielt er eigentlich keine Rolle und ohne seine Wehre (Wasserbauwerke für die im Renaturisierungsprojekt der EU keine Gelder vorgesehen wurden) würde er noch schneller verlanden. Auch heute noch dient er neben dem Mollgraben zur Entwässerung frührer Feucht- und Sumpfgebiete der Annaburger Heide.

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Bernd Hopke
Ortschronist

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