Kaland

Die Kalandbruderschaft zu Prettin


Zwischen 1761 und 1767 hielt sich Christian Heinrich Hecht (* 16. Juni 1735 in Dresden; † 8. Juli 1801 in Sosa) nach Beendigung seines Wittenberger Theologiestudiums als Hauslehrer in Prettin auf. Er überbrückte hier die Zeit bis er endlich erfolgreich war bei der Bewerbung auf eine Pfarrstelle in Sachsen. Seine Freizeit nutze er für die Übersetzung alter lateinische Urkunden die er im Prettiner Ratsarchiv einsehen durfte. Dabei entwickelte er ein gewisses Interesse für geschichtliche Zusammenhänge. Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass er nach seiner Versetzung zur Pfarrstelle in Sosa, zu einem der ersten Dorfchronisten seiner Zeit wurde. Seine 1778 verfasste Geschichte von Sosa ist neben der von Georg Körner verfassten Chronik von Bockau eine der ältesten Dorfchroniken des Erzgebirges. Hecht war verheiratet mit Christiana Elisabeth Pusch aus Prettin. Einer seiner Söhne, Daniel Friedrich Hecht (1777–1833) wurde Professor für Mathematik und Bergmaschinenlehre an der Bergakademie Freiberg.

Die nachfolgenden Ausführungen entstanden nach einem Aufsatz von Hecht, worin er seine gewonnenen Erkenntnisse 1775, die er im Ratsarchiv der Stadt Prettin bei seinem Aufenthalt in unserer Stadt sammelte, veröffentlichte.

Von ihm stammen die meisten uns bekannten Informationen über die Existenz der Kalandsbruderschaft in Prettin. Aus seiner Schrift erfahren wir:

"Ich komme nunmehr auf die Kalandbrüderschaft, welche zu Prettin im sächsischen Kurkreis an der Elbe ehemals ist errichtet worden. Wenn sie eigentlich entstanden sey, kan ich garnicht angeben, indem ich die Bischöfliche Bestätigung nicht habe ausfindig machen können. Der Anfang dazu ist vermuthlich im vierzehenden Jahrhundert gemacht worden."

   "Die älteste Urkunde, welche den prettinischen Kaland betrifft, vom Jahre 1382, die letzte aber vom Jahr 1514. daher ich schliesse, daß der Kaland zu Prettin alsbald eingegangen ist, so bald das helle Licht des Evangeliums in dem drey Meilen von Prettin liegenden Wittenberg aufgegangen ist. Es hat aber die Kalandgesellschaft zu Prettin ihren eigenen Dechant gehabt, da denn Johann Aberun in einer Urkunde vom Jahre 1514. vorkommt, welcher das Haupt dieser Gesellschaft war. Die Rechnungsführer werden in den Urkunden bald Verweser, bald Vorsteher, bald Kämmerer genennet, unter denen Simon Schmidt in einer Urkunde vom Jahr 1514. vorkommt. Zu Mitgliedern wurden ausser den sämmtlichen Geistlichen an der Kirche und Schule von weltlichen Personen Männer und Weiber aufgenommen. So trat im Jahre 1514 der prettinische Bürgermeister Peter Schefer nebst seinem Weib Elisabeth in den Kaland. Ja so gar die hohen Regenten des Landes haben sich der guten Werke des prettinischen Kalandes theilhaft zu machen gesucht, indem sie sich oft zu Prettin aufhielten, weil sie daselbst ein Jagdschloß hatten, welcher aber hernach vererbet wird, und jetzt noch das Schlößgen genennet wird. So hat sich Kurfürst Wenzel von Sachsen aus dem Hause Anhalt im Jahre 1382, Kurfürst Rudolf der dritte von Sachsen aus dem Hause Anhalt im Jahre 1389 und 1391 in den prettinischen Kaland begeben. Es hatte diese Brüderschaft ihren eigenen Altar in der Pfarrkirche zu Prettin, welcher den sonderer Altarist verordnet war. Bey den Zusammenkünften erschien an geistlichen Personen der Pfarrer, die Kapläne, Altaristen, der Schulmeister und der Lokat. In der Kirche hatten noch Verrichtungen der Küster, die Schüler, und der Pulsator, oder der das Geläut besorgte. Zuerst wurde zu dem Gottesdienst mit der großen Glocke eingelauten, dann aber mit allen Glocken. Man hielt Vigilien, es wurden Kollekten gesungen, Messen gelesen. … Die feyerliche Umgänge wurden in der Kirche, aus der Kirche zu dem Beinhaus und von demselben wieder in die Kirche gehalten. Wie gewöhnlich ist hernach geschmauset worden."

"Im Jahre 1332. schenkte zu dem prettinischen Kaland der Kurfürst Wenzel zu Sachsen aus dem Hause Anhalt drei Schock und zwanzig breite Groschen jährliche Zinse im Dorfe Ploßig, wie auch zwanzig breite Groschen jährliche Zinse aus dem verlassenen Dorf Koswig bey Prettin, zum Gedächtnis vor sich, seine Vorfahren und Nachfolger in der Kur- und herzoglichen Würde."

       "Im Jahr 1389. schenkte Kurfürst Rudolf der dritte, aus dem Hause Anhalt, dem Kaland zu Prettin zwey Schock und zwanzig breite Groschen jährliche Zinse von prettinischen Breithufen und zwanzig Groschen von der wüsten Mark Koswig, zum Gedächtniß vor sich, seine Vorfahren und Nachfolger in der Kur- und herzoglichen Würde."

  " Im Jahr 1394. schenkte eben dieser Kurfürst von Sachsen Rudolf der dritte dem Kaland zu Prettin zwey Viertelhufe von der wüsten Mark Gostiz bey Grostreben zum Gedächtnis vor sich, seine Vorfahren und Nachfolger, und stellete darüber ..(eine)... Urkunde…(aus)."

     "Im Jahre 1447. verpfändete sich der Rath zu Prettin nebst der Stadt an den Kaland, und borgte gegen vierteljährige Aufkündigung on demslben achtzig reynische Gulden, wofür er drey gute Schock Groschen an jährlicher Zins verprach, und zwar so, daß ein Schock an den Vorsteher oder Rechnungsführer des Kalandes, zwey Schock aber an den Altaristen desselben am Tag Johannis des Täufers bezahlet werden sollte."

Aus einer anderen urkundlichen Quelle berichtet uns Heinrich Hecht: 

"Im Jahre 1503 bestätigte Bischof Dietrich von Meisen die Kalanbrüderschaft, und verordnete zugleich, wie es bey den Zusammenkünften derselben sollte gehalten werden, wobey er alle Schwelgerey und Ueppigkeit ernst erbietet. Zugleich ertheilet er derselben vierzig Tage Ablaß, und bestimmt die Strafe vor diejenigen, welche sich nicht nach den Ordnungen des Kalandes richten wollen, sondern Streit anfangen." 

Und im weiteren schreibt er über eine andere Urkunde:

     "Im Jahr 1514. trat der Burgermeister zu Prettin Peter Scheffer nebst seinen Eheweib, Elisabeth, in die Kalandbrüderschaft, und schenkte derselben funfzignische Gulden, und verlangte, daß ihr Gedächtnis vor sich, ihre Eltern und Anverwanden am Tage Johannis ante latinam solte gehalten werden. Es ist darüber folgende Urkunde ausgefertigt worden, die aber sehr mangelhaft und beschädigt ist."

Wir nachgeschrebene Johannes Aberun Dechant die zceyth der würdighenn Bruderschaft deß kalantz von prettynn Martinus Hawcke pffahrer zu Ackxynn Symon schmidt vorweßer der Itzcht genannter bruderschaft mit ßampt der ganzen Szammelunghe Bekennen inn diessen vnßern offen Brieffe vor ydermennigsklichen die Enn sehenn hören oder leßen, vor vnß vnd allen vnßern nachfolgenden brüdern daß vor vns ist kommen der Erßame vorsichtige Peter scheffer Burgermeister etc. Vnd hot vorbracht mit fullermacht Elizabeth seyner elichenn Hawßwirthinnen vor irr letzthenn hymesuth Alzo das ßie ßunderliche Andacht vnd genade zcu der wirdichen Bruderschaft des kalandes zcu prettynn haben entpffanghen In welcher sie zen trosten Irer und Irer eldern freinden vnd allen gelowbighen selen Begerth haben eynn Ewigk gedechtnisste alle Jaer uff den tagk Johannis anteporm latinam Szo fernn alß kein ander hynderniß einfellet vnd denne ßulde das begenckniß mit vigilien vnd mit meßen uff eyn tagk dor zcu beqweme Innewendig achthenn nach dem genimpten taghe ane lengher vorzcock bestalt vnd gehalden werden Sulche wier gemelten vorsteher mit rathe vnd vorwilluhe gedachter Bruder eyntregtiglich. 

Im Capittell eß best (?) (?) jetlichen vnd ewigklichen zcuhalten zcu gesageth Hier vn b hat borgen impter burgermeister peter schffer zcu solchem ewigchen begenckniß den brudern des kalants funffczigk gulden reynisch ahne guter vilwitigher müntze vberreycht vnd gegeben Dieselbigen ßoll der Dechant mit sampt den kemmerern oder vorweßernn vnd mit rathe aller bruder weyßlich vnd vmb czywelichen czinß nach ihrem besten wißen vnd erkentniß vorkouffen vnd von derßelbighen zinnßen solchs heliges vnd guth gedechtniß jerlichen vff berurte zceyth halten wer eß sache das die summe der funffczgk gulden wurde widder abegköufft So sal dr Dechant mit den andern vorweßern vnd rath aller bruder sulche funffczigk gulden inn die heimligkeit der Bruderschaft einleghenn vnd zcu stund das erßtenn das man kann vnd vormagt genannte summe widder vorkoufft vnd außgethann werden Uff das sulcher begherter letzher ßeligher wille mag stetigklichen erfullet werden. Zcu sulchen begenckniß ßollen erscheynen der pfarhere Prediger Czwene capplann Alle altaristen der schulmeister, Locat, kußter, pulsator Alle schuler it geleuthe der grosshen glockhen czwer zcu stunden vnde ane vnderlaß mit compulsu vorauff eyn der vigilien des abends vnd zcu der messen des morgens alzo lewthen sollen. Dornach die bestympten personen allesampt vnder einß ßollen ghenn Abende vnd morgen .. das beynhaus .. dar den lieben ßelen mit jumckeith en zen troste leßen.

De profundis das mit collecten ... widder vmb proceßionaliterinn die kirchen gehenn. Do von sollen die vormelte gedacht vorweßer allen priestern vnd dy do ... vonfzliche circuitu ... denarios geben Dornach sollen vier kertzen deß kalantz des abents zcu der vigillien vnd des morgents zcu der messe welche sey zcu jrem gemeinen begenckniß ... vmb die bare durch gemelte vorstender geatzh werdenn Ouch hot sich gedochte bruderschaft sechs arme leuthe vnder der vigilien vnd vnder der messen zcu bestellen vorwillighet Inn der .. welche inn der personn vilgenanten peter scheffers und seiner fründen ir oppffer einß. An itzlicher messe traghen sollenn, denßelbighen tzall Itzliche yn besunderheyt vier pfennighe gegeben werden das vbrighe .. vor die gehabte müghe behalden moghen. Der Pfarher ouch czwü ßyngende meßen nach gewonheyt der anders memorien bey der kirchen gestifft bestellenn ßall die erste Si enim die ander von vnßer lieben frawen. Die driette ein Requiem welche der Dechant vff dem Altar des kalandes vororden ßall zcubynghen . Inn der erßten messen Szall man offenbarlich ... lieben ßelen die altaristen auch alle requiem laßen den tagk aber inwendigk den agtaghen ane weyther vorzogk. Nach ende der meßen stall der pfarher die Commemoracio bey der ... bestellen vnd nach dem lezten responsorio illibera me domine mit dem media vita beschlyssenn. Darnach sullen alle schuler einthregtigklich ßyngbnn das Salue regina Ader Alma ... vnd darauff die collect de domina lesenn. Szo wen diesse gettliche ... allen gelowbighen ßeyn Szall der kemmerer dem pffarher czwene groschenn zcu presentz itzlichen Capellanen einen großchenn Itzlichen Altarrist eynen guten großchenn dem schulemeister czwene großchen dem locat eynen großchen dem kuster eynen großchen dem pulsatori sechs pffennighe geben vnd allen knaben eynen großchen ... sollen. Ouch sall der Dechant durch seine mithulffer vnd vororden daß sey eyn fleißigk vffsehenn vff alle die personen oben berürth kegenwerthigk sein ... der vigilien vnd yn ... kegenwerthigk seyn yn der Vigilien vor der ... vnd ... vor der episteln vnd ouch nicht byß auff das ende harren dasselbist die sollen entperen die presentz. Wurde aber ... yn der vigilien alleyne. Ader yn der Messen allein der sall entperen die helffte seyner presentz ynmasn wir oben berurth ... nach vnd gethanen bestalten gedechtniß von den czynsen der funffczigk gulden brigk sein werth. Szal yn der bruderschaft nütz vnd besserunghe gedeyen wu aber wir genante bruder des kaladts ... wurde vnd nicht halden wolden. Szal der erbare Radt mit ßampt den pffarher zcu prettin von vns die funffczigk ... zcu vrkunde und warhafftiger haltunghe vnd warem bekenthniß haben wier geschrebinu Dechant kemmerer vnd bruder mit vnßerm Ingesiegell ... stadt prettin wissentliche an diessen offen brieffe thun hengbenn. Nach christi geborth vnßers Herrn. Im funffzehenhundertßten und vierzehenden Jaere. Am taghe Marttini deß heiligen ...

Diese Dokumente hatte Heinrich Hecht im Archiv des Rates der Stadt Prettin gefunden, übersetzt und in seinem Buch zitiert. Nach seinen Recherchen ist die Bruderschaft in der Zeit der Reformation aufgelöst worden, wobei das Vermögen von der Prettiner Kirche übernommen wurde.

Hecht beschreibt uns auch was man zu seiner Zeit (1775) über das Kaland oder die Kalandbruderschaft allgemein wusste:

"Ehe ich dasjenige anführe, was ich zur Geschichte des Kalandes zu Prettin im Sächsischen Kurkreis gesammlet und gefunden habe, so ist es nöthig, einige Nachricht vom Kaland überhaupt voranzuschicken. Ein Kaland, oder eine Kalandbrüderschaft war ehemals vor der durch einen seligen D. Luther zu Stande gebrachten Kirchenverbesserung eine gewisse Gesellschaft, welch aus geistlichen und weltlichen Personen bestund, die sich in der Absicht mit einander vereinigten, daß sie für die abgeschiedenen Seelen ihrer Vorfahren und Anverwanden, oder auch derer, die sich um ihre Fürbitten gegen Erlegung einer gewissen Summe Geld bewarben, beteten, sangen, Messe lesen liessen, und Allmosen austheilten.

  Der Kaland hat seinen Namen von den Kalendis, oder von dem ersten Tag eines jeden Monats, welcher bey den Römern Calendae genennet wurde.

Anfänglich kamen die Kalandbrüderschaften am ersten Tage eines jeden Monats zusammen, es ist aber solches in den nachfolgenden Zeiten geändert worden. Wenn die Kalandbrüderschaften aufgekommen sind, ist nicht zuverläßig zu bestimmen. Höchstwahrscheinlich haben sie ihren Ursprung bey dem Anfang des dreyzehenden Jahrhunderts genommen, als zu welcher Zeit viele solcher Brüderschaften entstanden sind. Die Glieder einer Kalandbrüderschaften versammelten sich aber in der Kirche,  um für die abgeschiedenen Seelen zu beten. Am ersten Tage singen sie an mit Vigilien [Stundengebet], und hielten dabey einen feyerlichen Umgang mit brennenden Wachskerzen durch die Kirche. Am andern Tage ließen sie Messe lesen. An einigen Orten wurden dabey den Armen die Füsse gewaschen, und Brod und Geld gegeben. Zwey von den weltlichen Brüdern hatten den Auftrag, daß sie einige zur Verpflegung der armen Kranken und zu dem Begräbnis derselben anbeten. Wenn nun der Gottesdienst  war, so gingen die sämmtlichen Glieder der Gsellschaft zu Kapitel. Sie kamen nemlich in einen dazu bestimmten auch wol gekauften Hause zusammen, da sie sich denn über das Beste ihrer Brüderschaft unterredeten, was vor Begängnisse sie künftig zu halten, was vor Almosen noch auszutheilen wären, wobei zugleich die Rechnung von dem Rechnungsführer übernommen wurde. Sie hielten überdies ein Todenbuch, in welcher die Namen dererjenigen eingetragen wurden, für welche sie beten, und Messen sollten lesen lassen. Die ganze Handlung wurde endlich mit einem Schmaus beschlossen, dabey man nun nun des Leides und Traurens vor die Abgestorbenen gemeiniglich vergas, und sich oft ziemlich berauschte, obgleich die Alten verordnet hatten, daß es dabey mäßig, ehrbar und anständig zugehen sollte. Man hat daher hernach sprüchwörtlich von  einem zum Trunk geneigten Menschen zu sagen pflegte, daß er kalendere.
   Die Peronen, aus welchen eine Kalandbrüderschaft bestund, waren geistlich und weltlich. Die Geistlichen beteten, und lasen die Messe, die Weltlichen aber gaben das Geld dazu her, wenn sie der guten Werke der Brüderschaft wollten theilhaft werden. Wer ein Mitglied werden wollte, mußte eine gewisse Summe Geld entrichten. Das eingekommene Geld wurde zu einem Kapital gemacht, und auf und auf Zinsen ausgeliehen. Nicht allein Männer, sondern auch Weiber wurden zu  Mitgliedern aufgenommen, wie man weiter unten sehen wird. Der Vornehmste in der Brüderschaft war der Dechant, welcher auch an manchen Orten Probst, auch wol Generalprovisor genennet wurde. Wenn eine solche Brüderschaft war errichtet worden, so wurde sie von dem Bischof bestätigt, in dessen Diöces eine solche Brüderschaft war aufgerichtet worden. In den Bestätigungdurkunden wurde aber befohlen, daß nichts wider die Kirchengebräuche und Kirchenrechte sollte vorgenommen werden, daß die Leute den Gottesdienst des Kalandes fleißig und andächtig besuchen, und zur Auszierung der Kirchen, zu Kelchen, Wachskerzen und Büchern reichlich beytragen sollten. Wer das that, der dem Kaland widersetzte, oder demselben Schaden zufügte, der wird mit Bann und ewiger Verdamnis bedrohet. In der Kirche errichtete gemeiniglich die Kalandbrüderschaft einen Altar, bey welchem sie Altaristen anordnete, worüber sie auch oft  das Patronatrecht hatte. Hatte sie aber keinen besonderen eigenthümlichen Altar, so. bediente sie sich eines von den andern Altären der Kirche, und fand sich dafür mit der Kirche ab.   Die Einkünfte des Kalandes wurden auf Zinsen ausgeliehen oder wie man sich gemeiniglich auszudrücken pflegte, es wurden so und so viel Gulden gekauft, weil im kanonischen Recht aller Wucher verboten ist. Die Rechnungsführer wurden Kämmerer, auch Vorsteher und Verweser genennet. Die Zusammenkunft der Kalandbrüderschaften geschahe anfänglich am ersten Tage eines jeden Monats, hernach aber zu einer festgesetzten Zeit, und gemeiniglich des Jahres viermal, wie es derselben gefiel. In manchen Städten waren zwey Kalande; ein grosser und ein kleiner. Die Kalandbrüderschaft hatte auch wol ihr eigenes Siegel. Ihre Absicht war überhaupt, den abgeschiedenen Seelen bald aus dem Fegefeuer zu helfen. Dergleichen Brüderschaften sind nun in sehr viele Ländern und an vielen Orten errichtet worden. Fast in allen Städten von Kursachsen, die nur einiges Ansehen gehabt haben, findet man solche Brüderschaft. So gut als die Absicht anfänglich bey Errichtung solcher Brüderschaften nach damaliger Meynung gewesen ist, so sehr  sind sie hernach ausgeartet, indem sich viele Mißbräuche einschlichen. So riß ein übermäsiges  Fressen und Saufen ein, indem man mehr als einen Tag schmausete. Die Priester brachten ihre Ausgeberinnen und Köchinnen mit, da es denn ziemlich  lustig hergieng. Wegen der grossen Misbräuche nahmen solche Brüderschaften an manchen Orten vor der bekannten Kirchenverbesserung ein Ende, alle aber fanden ihr Ende in und nach derselben."

Abschließend noch wenige Zeilen zu Hecht sein Leben. M. Christian Heinrich Hecht wurde am 16. Juni 1735 in Dresden geboren. Hecht war der Sohn von Meister Christian Heinrich Hecht, Bürger und Schuhmacher in Dresden und dessen Ehefrau Maria Rosina geborener Schwadelbach. Ab 1744 besuchte er die Kreuzschule in Dresden, wo er von dem Rektor Johann Christian Schöttgen unter die Kurrendaner aufgenommen wurde. Ab 1757 studierte er an der Universität Wittenberg evangelische Theologie. Nach den gewöhnlichen Prüfungen wurde er 1760 durch das Kirchenratskollegium und das sächsische Oberkonsistorium unter die Kandidaten des heiligen Predigtamtes aufgenommen. Bevor er auf eine Pfarrstelle berufen wurde, war Hecht zunächst als Hauslehrer in Prettin tätig. Hier lernte er seine spätere Frau Christiana Elisabeth Pusch aus Prettin kennen. 1761 wurde ihm in Wittenberg die Magisterwürde verliehen. Von 1767 bis 1772 hielt er sich wiederum in Dresden auf, bevor Hecht im Mai 1772 zum Pfarrer in dem erzgebirgischen Bergdorf Sosa ernannt wurde.

Mittlerweile verheiratet kam 1777 sein Sohn Daniel Friedrich Hecht (1777–1833) der spätere Professor für Mathematik und Bergmaschinenlehre an der Bergakademie Freiberg, zur Welt.

Die dortige Pfarrstelle hatte er bis zu seinem Tod am 8 Juli 1801 inne.

Unsere Kenntnisse über die Prettiner Kalandsbruderschaft wird noch um einiges ergänzt aus der Prettiner Chronik von Pfarrer Leisegang:

Zwei noch vorhandene alte Urkunden aus den Jahren 1394 und 1496 handeln von einem Vermächtnis des Herzogs Rudolf III. An die Brüderschaft, bestehend aus 2 Viertelhufen Land in der Coswiger Flur, die vorher von Großtrebener Einwohner (Johann Grentz und Nickel Waldow) gegen eine jährliche Getreideabgabe bebaut wurden, und von einem Darlehen an die Stadt Schweinitz. Auch der Rat der Stadt Prettin borgte von dem Orden 1447 Geld, 80 rheinische Gulden, wofür er 2 Schock gute Groschen Zinsen an den Altaristen des Altars der Jungfrau Maria in der Stadtkirche Prettin zahlte, den die Brüderschaft unterhielt. 1508 wurde die Kalandsbrüder vom Bischof zu Meißen bestädigt unter Verleihung eines 40tätigen Ablasses und Verpönung der Schwelgerei, die unter ihnen aufgekommen sein mußte. 1514 trat der Bürgermester Scheffer mt seiner Frau Elsabeth in die Brüderschaft ein, der er 50 rheinische Gulden schenkte, wofür am Johannistage seiner Familie gedacht wurde. Bis in die Reformationszeit bestand die Kalandsbrüderschaft. Sie kam in Verfall, als die Armen- und Krankenpflege nachließ und ihre Zusammenkünfte in Schmausereien ausarteten, so daß der Ausdruck "Kalendern" für Zechen und Schmausen im Volksmunde üblich wurde.“ 


Auf dieses Thema der Kalandsbruderschaft von Prettin hat mich Hans-Albrecht Gäbel, ehemaliger selbstständiger Uhrmachermeister der Stadt Prettin, heute im Ruhestand leidenschaftlicher Kakteensammler, gebracht.  Er hatte mir eine Vielzahl von ihm aufgearbeiteter alten chronistischen  Handschriften zur Geschichte von Prettin zur Verfügung gestellt. Im Internet konnte ich so zielgerichtet nach Heinrich Hecht suchen und diesen Beitrag erstellen. Ohne Mithilfe von Herrn Gäbel wäre ich nie auf dieses Thema aus der Prettiner Geschichte gestoßen.

 

Bernd Hopke
Annaburger Ortschronist

Quellen:
Diplomatische Geschichte der Kalandbrüderschaft zu Prettin in Kursachsen / dem Hochehrwürdigen und Hochgelahrten Herrn Herrn Johann Gottfried Weller der Weltweisheit Magister, hochverdienten Pfarrer an der Katharinenkirche zu Zwickau, wie auch der zwickauischen Ephorie hochverordneten Superintendent, und der Leipziger Gesellschaft der freyen Künste und Wissenschaften Mitglied, gewidmet von M. Christian Heinrich Hecht, Pfarrer zu Sosa im Erzgebirge und der kursächsischen Gesellschaft der christlichen Liebe und Wissenschaften Mitglied Greiz : Sieghart ; Leipzig : Sommer, 1775

Internet unter:  http://141.48.65.178/hd/content/structure/227955

AnnaOffice©2020