Floßkommission

Aus der Arbeit der Floßkommission


Die Floßkommission hatte die Aufgabe den konfliktbeladenen Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Flussnutzern (Flößern, Müllern, Fischern) auszugleichen und das staatliche Interesse durchzusetzen. Dabei entschied die sächsische wie später auch die preußische Landesregierung bis zum Niedergang der Flößerei im letzten Jahrhundertdrittel überwiegend zugunsten dieses zentralen Versorgungsgewerbes. Zu beachten ist dabei, dass die größer werdenden Städte ihren Energiebedarf (Holz) nur über diese staatlichen zentralen Versorgungswerke aufrechterhalten konnten.

Als erste Maßnahme, der auf Grundlage der Arbeit der neu eingesetzten Kommission, erging 1698 das Verbot des privaten Holzhandels durch die Amts-, Forst- und Jagdbedienten.

Als zweites setzten sie sich mit allen Mühlenbetreibern auseinander. In den mit jedem beteiligten Müller geführten Verhandlungen wurde ausgehandelt was an den Mühlen zu verändern ist und wie hoch der Betriebsausfall und -Aufwand der Mühlenbesitzer zu Vergütung ist, da während des Durchlasses der Flöße die Mühlen außer Betrieb waren. Es zeigte sich, dass das alte Mühlenregulativ von Kurfürst August dieser weiteren Flussnutzung nicht mehr gewachsen war. Seine Floßordnungen aus dem 17. Jh. betrafen ja nur die „Flösse“ im Interesse der Metallurgie, welche sich im rechts der Elbe liegende Berg- und Bergvorland befanden.

Die Kommission musste daher anfangs mit allen Mühlenbetreibern in ihrem Einflussgebiet die notwendigen Verhandlungen führen:

„Weil aus unserer Annaburgischen Heide mir gute nötige Hölzer die Schwarze Elster hinab bis in die Elbe gebracht werden muß, die bisherigen Flößer aber durch den von den Müllern verweigerten Öffnung, der Dämme gehindert und in große Kosten gesetzt werden, als daß damit die Flößer beibehalten werden mögen, die Mühlen müssen von den Müllern abzustellen nötig sein.“

und über die

„… anbefohlene Abstellung aller Hindernissen bei denen Mühlen betragen“.

Laut den Akten vom 06. April 1696 führte die Commission mit Oberlandjägermeister Adolffon von Ziegelsar, dem Oberforstmeister Theodori Eberwein, dem Amtmann (Annaburg) Tobias Kuttschreutter und dem hinzugezogenen Wasserbaumeister aus Wurzen Herr Klemmen mit den Mühlenbetreibern an der Schwarzen Elster folgende Verhandlungen:

„1. zu alten Herzberg
Da die Mühle der Stadt Herzberg gehört, mit dem Bürgermeister Christoph, den Ratsmitgliedern der Stadt, Abraham Zahn, Christian Müller, dem Stadtrichter und dem Pächter der Mühle, dem Müller Wimpe die Verhandlungen über das Durchleiten der Flöße. Dazu soll „eine Neue Flut durch die Stadt gebaut werden, daß es der Flöße nicht hinderlich sein solle. Von einem Tag auf zu ziehen, wann geflößt wird…, ihnen hingegen … einen Taler“ zu zahlen ist für jeden Tag da geflößt wird.“

Mit dem einen Taler Entschädigung waren die anderen Müller aber gar nicht zufrieden, wie wir aus den weiteren Aufzeichnungen erfahren werden.

„2. zu Grochwitz waren umfangreiche bauliche Änderungen an der Flut notwendig, eine 30 Ellen große Leerwand mußte gebaut werden. Auf den einen Taler pro Floßtag ging er nicht ein, er will sich ‚in diesen Stück … nach (den) anderen Müllern richten’. Fordert aber, ‚daß drei Tage zu vor angesagt werden möge wann geflößt werden soll’.“
„3. zu Amanesta ‚brauchte der Strom oben und unten der Flut eine Wandung und daß die alten
Pfähle ausgezogen und eine Leerwand von 30 Ellen gebaut werde.’ Auch der Mühlenbesitzer Christian Huth ‚wolle sehen was die anderen Müller taten und bekämen’. Auch er wollte mehr als nur einen Taler.“
„4. zu Löben gab es bei den Verhandlungen wohl keine großen Schwirigkeiten. Aber auch Müller Gottfried, bat ‚um der gleichen Ergötzlichkeit wie sie andere Müller bekommen’. Er verwies auf seinen Erbbrief und forderte zusätzlich das darin enthaltene Freiholz. So wurden die Müller früher nur mit Sachleistungen entschädigt, und das war üblicherweise Freiholz. Auch hier waren bauliche Leistungen an der Flutrinne und Stau notwendig, welche Arbeit der Wasserbaumeister auf 10 bis 12 Taler veranschlagte.“

Aus der Akte vom 7. April 1696 erfahren wir im weiteren:

„(5.-6.) hart wurde auch zu Schweinitz mit dem Müller und dem Rat der Stadt verhandelt.
‚An der Elsterbrücke sollen die mittelsten Joche mit 3 Pfosten (verstärkt) werden und erfordert diese Reparatur 2 Brettbäume und 4 Stoß eiserne Pfostennägel mit Platte hernach’.
Bei der Mühle. ‚Weil die Flut schadhaft, erbietet sich (Müller) Gottfried Eckhardt solche neu zu bauen,’ dazu steht im laut Erbbrief aber auch freies Bauholz zu. Auch ‚will (er) die Flöße nicht hindern, doch kann er mit den einen Taler…, mit dem Gebot nicht zufrieden sein.’ Auch hier muß zusätzlich eine Leerwand von 60 Ellen errichtet werden und ein Sandhügel bei dem Weg abgetragen werden.“

Ferner wurde wegen ‚des Platzes auf der Schweinitzer Nachtheinige zur Aussetzung des Klafterholzes’ mit dem Bürgermeister Nagel von Schweinitz und dem Ratsherrn Fießler verhandelt. Als

 ‚Landherrn allenfalls verlangen, Sie zur Einsetzung, daß Ihnen der Neuhofer Teichzins zur Hälfte möchte erlassen werden und schlagen hierbei neulich einen anderen Platz unter der Ziegelscheune vor, wo selbst das Erlenholz fuglich konnte angefahren und eingebunden werden’. 

Der Floßkommission missfiel dieser Ablageplatz, da ‚die Anfuhr weiter geschehen muss’. Außerdem verlagten die Ratsmitglieder die Verstärkung des mittleren Joches an der Schafbrücke, wozu ‚2 gefaßten Bäumen samt 4 Stoß eiserne Nägel da zu nötig’ sind.

„7. zu Jessen
Waren die Verhandlungen am leichtesten, Müller Michael Hermann willig ein das Flößen ‚zu leiden und mit einen Taler auf jeden Tag wann geflößt wird zufrieden zu sein’.“
„8. zu Mühlbergk
‚Obwohl sonst alles zur Flöße bequem ist, so beruft sich doch in übriges der Pachtmüller auf seine Herrschaft diesen Rittmeister Vittingshofen zu Jessen und kann sich weiter zu nichts erklären’.“
9. zu Gorsdorf
Hier gestalteten sich die Verhandlungen am schwierigsten ‚der von Käuffer zu forderst eine genügsamen Äquivalents versichert (zu) sein, wann Er die Flut deren Er sonst wohl antraten könne bauen und die Floße leiden solle und ist mit dem gebotenen 1 Taler auf jeden Tag garnicht vergeuget (einverstanden), sondern beruft sich bei Churfürstliche Durchlaucht deswegen suppticundo ein zu kommen. Endlich muß dieser Ort gleichfalls, der mitten im Strom vor der Mühle gelegene Hager durchstochen und nur deswegen geräumt werden’.“

Da es sich um einen adligen Besitzer handelte, erzielte man gar keine Übereinkunft, sie musste dann auch von Dresden aus verhandelt und angewiesen werden.

Nach Abschluss der Verhandlungen mit den Mühlenbesitzern wurde der Neugraben für die Holzscheitflößung vorbereitet. Für den Transport auf Elster und Neugraben wurden für die Holzscheitflößung staubare Teiche, so genannte Flößteiche angelegt. Meist wurden auch nur die bestehenden Mühlenteiche dazu hergerichtet. Zusätzlich erhielten diese Teiche einen „Rechen“ um ankommende Scheite am Weiterfluss zu hindern. So wurde dann von Teich zu Teich schubweise geflößt, in dem man die Wehr öffnete und mit der so erzeugten kleinen Flutwelle die Holzscheite bis zum nächsten Wehr(Mühlenteich) schwemmte. Außerdem wurden die in den Verhandlungen festgelegten notwendige Aus- und Umbauten an den Wassermühle durchgeführt. Allein die Notwendigen (wenigen) Floßteiche bedingten ja auch zusätzliche Eingriffe in die bestehenden Staustufen der Gewässer. Das wiederum verschlechterte die Landnutzung der anliegenden Bauernwirtschaften.

Die Räumung der Schwarzen Elster und Umbau der Mühlen am Fluss erfolgten dann im Zeitraum von 1693-1713.
Der jährliche Unterhalt musste (wieder) gegen den Widerstand der Städte und Gemeinden organisiert werden. Wobei die Städte auf Grund ihres höheren Holz(Energie) aber auch Werkstoff-Bedarfes (Handwerker wie Stellmacher, Böttcher, Tischler- usw.) größeres Verständnis (aus Eigennutz) aufbrachten, als die Bauern und Kossäten in den Dörfern der Ämter. Allein am Unterhalt des Neugrabens waren 40 verschiedene Gemeinden beteiligt. Dabei musste nicht nur die Grundräumung erfolgen sondern auch die Ufer mussten vom Bewuchs kurz gehalten werde. Es sollte Entlang des Ufers der Floßgewässer die Baumfreiheit gewährleistet sein. Die Gemeinden wurden angehalten:

„sonst in einer Breite von 4 Ellen längst der Ströme (die Bäume) wieder aufwachsen zu lassen“.

Für alle anfallenden Arbeiten wurde der Graben in „Kabeln“ unterteilt für deren Strecken die jeweiligen Gemeinden zuständig waren.

Was das für ein Kraftaufwand darstellte zeigt uns, dass für die Räumung der Elster und des Neugrabens 1770 rund 2.300 Taler (davon waren 800 Taler für benötigte Gerätschaften einberechnet) ausgegeben werden musste.

Die Floßkommission hatte nun den ständigen Auftrag zu überwachen, dass alle Hindernisse im Einzugsgebiet der Elster periodisch ausgeräumt, an den Floßtagen die Mühlen angehalten und die Freiflut für das Flößen geöffnet waren. Dabei sollten die kurfürstlichen Flößer auf der Elster und dem Neugraben von den Müllern nach besten Kräften unterstützt werden. Da während des Durchlasses die Mühlen außer Betrieb waren, hatten die Müller „Rezessanspruch“ in Geld (Ausfallzahlung) was durch die Flosskassen zu bezahlen war. Die Flößer ihrerseits sollten auf schnelles Durchflößen durch die Freigerinne bedacht sein. Weiterhin war es ihnen unter Strafe verboten, außer dem am Ufer vorhandenen Treidlerweg neue Pfade auf den angrenzenden Wiesen und Feldern anzulegen. Von Schadenverursachern wurde bei Anzeige über die Ämter der Vorgang geprüft, der Ersatz verlangt und eingefordert, dem Geschädigten dann ausgezahlt. Auch das gehörte zur Arbeit der Kommission.
Die neue Anlage eines Fachbaumes für Grundwerke, Freiflut oder Grundschleuse war nur gestattet im Beisein der Beamten, der Stromaufseher und der oberen und unteren Mühlenbesitzer. Mühlendämme, Brücken und Stege sollten in gutem Zustand erhalten werden.
Im Mühlenregulativ ist genau festgelegt, wann die Müller Botengänge wegen Hochwasser oder wegen der Holzflößung durchführen müssen und in welcher Zeit der nächste Müller das bestimmte Amt oder den bestimmten Stromaufseher schriftlich mit Bestätigung zu benachrichtigen hat. Ferner sind die Räumung des Neugrabens und auch die Entfernung von Sandheger oder Treibholz in der Schwarzen Elster geregelt und mussten eingehalten werden.
Der Holzbedarf und das Transportproblem waren für die kommenden Eingriffe in unser Flusssystem der Schwarzen Elster von ausschlaggebender Bedeutung. Zumindest trifft das vorbehaltlos bis zu den großen Elsterregulierungen zu.
Die Unterhaltung der Gewässer stellte sich in der Folgezeit als eine der schwierigsten Aufgaben der Floßkommisson dar. Sie standen periodisch immer wieder an. Da es sich beim Neugraben nicht um einen direkt für die Flößerei angelegten Wassergraben handelte, störten nicht nur die an ihm angelegten und betriebenen Mühlen. Außerdem diente der Graben ja auch als Vieh- und Wildtränke, Vieh- und Wildwechsel führten darüber hinweg. Außerdem waren zahlreiche Brücken zu unterhalten.

Bei der Schwarzen Elster, als natürliches Gewässer waren die Probleme noch viel größer. Das natürliche Gefälle der schwarzen Elster ist in unserem Gebiet sehr niedrig, was bei der hohen Anzahl von Überschwemmungen (Frühjahr und Herbsthochwasser war die Regel, im Sommer gab es noch zusätzliche bei Starkregen) zu einer starken Flussverwilderung beitrug.
Um überhaupt Mühlen betreiben zu können, wurden bei den Flussschleifen Durchbrüche angelegt um das Notwendige Gefälle für eine Unterschlägige Mühle zu erhalten. Durchgehende Traidlerpfade und Uferbefestigungen waren so natürlich kaum anzulegen, die Natur hätte sich spätestens mit dem nächsten Hochwasser das verlorene zurückgeholt. Um die notwendigen Beräumungsarbeiten zu organisieren musste die Fronarbeit von 200 Gemeinden aus drei Ämtern und sechs Städte koordiniert werden. Erschwert wurde die Arbeit der Flosskommission zusätzlich durch den Umstand, der notwendigen Mitarbeit von zwei weiteren Ämtern (Schweinitz und Liebenwerda). Hier mussten die Ämter immer wieder über Dresden zur aktiven Mitarbeit animiert werden.
Allein das Scheitholzflössen auf dem Neugraben gelang. Auf der Schwarzen Elster waren die Holzverluste so hoch, dass hier auch weiterhin nur sporadisch geflößt wurde. Schon 1703 hatte sich die Floßkommission gegenüber Dresden dementsprechend zu verteidigen, da die Einnahmen unter den Erwartungen lagen. Die Abgeholzten Mengen mit den erzielten Erlösen eine hohe Verlustrate dokumentierten. Man Vermutete dass die Mitglieder der Floßkommission auf eigene Rechnung Holz veräußerten.
Aus diesem Grunde erhielt die Prüfungskommission aus Dresden auch folgende Order.
Sie soll vor Ort prüfen:

Die Commisary haben zu gleich mit zu beobachten.

1. Daß der Oberaufseher von Lichtenhayn ehemaliger Contracte zum Fundament verbleibe, und so dann
2. In geheim sich erkundigt würde, wie solchen in allen und jeden Punkten und Clausulen nach gelobet worden, besonders aber hätte Kauf dieses.
3. Der Oberforstmeister Eberwein bei seinen Pflichten zu eröffnen, wie viel gedachter Herr Oberaufseher von Lichtenhayn wohnenden Pacht Contractus an Erlen und Bauhölzern erhalten und ob er über das im Contract gesetzte Quantum eine mehrere Anzahl bekommen, auch dafür
4. Den Waldzins jedesmal recht abgeführet ? dann über dieses
5. In was Zustande die Hölzer sich befinden ob
6. Solche weit oder nahe zur Flöße gelegen ?
7. Ob und wieviel derselben, ohne Nachteil der Waldung auch ohne Abgang der Deputaten und dergleichen Gehölz vor die Flöße zu erhalten wären, daß jedoch ein beständiger Nutzen bliebe, und zu hoffen wäre.
8. Zu war vor Sorten solcher Hölzer bestehen,
9. was sie auf der Stelle kosten? 
10. Was von Kosten derselbenen in Bächen, Floßgraben und Ströhmen zu bringen erfordert werden?
11. Wie hoch die Besoldung dero bei der Flöße benötigten Diener, wann die Flöße mir Zeithero fortgestellt würde, sich belaufen? und wir Holz hingegen. 
12. Solche wann die Hölzer durch Privatos geflößt würden kommen möchten?

So belegte der Floßkommisionsvorsitzende 1704 seine Ein- und Ausgaben gewissenhaft:

Einnahmen in vier Jahren, 
an Floß- und Wasserzinsen 4649 Taler, 8 Silbergroschen, 6 1/2 Pfennig, 
hiervon gehen ab, wegen des windbrüchigen Holzes an Floßzinsen 157 Taler, 12 Silbergr. Abgezogen, bleibt wirkliche Einnahmen an Floß- oder Wasserzinsen 4491 Taler - 17 Silbergroschen - 6 1/2 Pfennig
hierzu kommen an Vorlage aus der Rentkammer
605 Taler — 15 Silbergrosehen 
Summa der Einnahme: 5097 Taler - 11 Silbergrosehen - 6 1/2 Pfennig
Ausgaben :

in Taler - Silbergrosehen - Pfennige in 4 Jahren unvermeidlich nach der hiesigen Oberaufseher Berechnung Besoldung
550, - , - dem Floßmeister Hauszins 
70, - , - demselben Besoldung 
40, - , - dem Dammeister Auslösung 
497, - , - dem Herrn Oberaufseher und Floßmeister Schreibereikosten 
10, 10, - Botenlohn 
14, 14, 6 Mühlenflutzinsen 
76, 13, 6 Abfuhrgeld
9, 3, - vor die Vorbitte anstatt des Zolls 
13, 4, 11 1/2 Schreibgebühren zu Wittenberg und Grünewalda
Summa 1276 Taler - 3 Silbergroschen - 11 1/2 Pfennige
Ferner Ausgaben in vier Jahren

Und zwar, so teilt in den verwichenen vier Jahren dem Überfluß Holz zu
wachsen können, teils künftig noch zu wachsen möchten

Taler - Silbergr. - Pfennige
203, 6, - Brückenbau und Wegebesserung

An Zollgebühren in 4 Jahren welche ohnerechtet der Orotestation dieser
Flößer abgepreßt worden und allso in denen Zollstatten in depoaito haben
gelassen werden müssen als:

908, 10, 2 im Zerbstisehen
106 8, 3 im Chur Brandenburgischen
270, 7, 7 1/5 im Dessauischen 
596, 12, 4 4/5 im Barbischen

dafür werden zurück erhalten oder vor künftige abgebracht werden könnten dem Überschusse zu wachsen würden.

An diesem Beispiel sieht man sehr deutlich, dass Handel über Ländergrenzen auf Grund der Zollgebühren nicht nur Zeitaufwendig sondern auch teuer war. Um den Gewinn zu vergrößern suchte man in den kommenden Jahren nach kürzeren Weg zur Elbe. Unter anderem auch deswegen, um eventuell Holz auf Kähne zu verladen und Elbaufwärts zu treideln.

Nach erneuten Besichtigungen der Schwarzen Elster und des Neugrabens und seiner Wassermühlen wurde 1772 das „Interiems-Mühlen-Regulativ“ zu Wittenberg gegeben. Darin fand die Arbeit der Flosskommission zu den Bestimmungen im Umgang mit dem Mühlengewerbe und speziell das Flößen auf den Gewässern ihren gesetzlichen Rahmen der bis 1850 galt!

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Bernd Hopke
Ortschronist

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