Annaburger Hexen

Hexenverfolgung in Annaburg

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Von der im 15. bis zum 18. Jahrhundert andauernden Verfolgungsaktivitäten von Gerichten gegen Zauberei und Hexerei in Deutschland war die Bevölkerung des Amtes Annaburg weitgehend verschont geblieben. Der einzige überlieferte Hexenprozess im Amt Annaburg fand 1630 statt.

Nach einer entsprechenden Denunziation durch den Beutler Andreas Kohl und den Schuster Friedrich Korn aus Schmiedeberg wurde die Ehefrau des Schusters aus Annaburg Anna Müller der Zauberei, Wahrsagerei und des Betruges bezichtigt. Maria die Tochter des Söllichauer Schulmeisters Thomas Windisch trat dabei gleichfalls als denunzierende Zeugin auf. Anna Müller wurde daraufhin Anfang Juli 1630 in Verwahrung genommen und verhört. Den Prozess leitet der Gerichtsherr des Amtes Annaburg, Amtsschösser David Hübner. Anna Müller wurde bereits 1622 vom Stadtgericht Herzberg wegen Zauberei und Wahrsagerei angeklagt und für zwei Jahre der Stadt verwiesen. Amtsschösser David Hübner beteiligte die Juristenfakultät Wittenberg am Verfahren. Diese führten am 16.7.1630 das Verhör mit Zeugenkonfrontation durch und fällten ein Zwischenurteil, da aber Anna Müller sich diesem Spruch nicht beugen wollte erfolgte durch Amtsschösser Hübner die erneute Anrufung der Juristenfakultät Wittenberg. Dieses Mal wurde am 24.8. 1630 festgelegt, beim Verhör die Folter anzuwenden. Anna Müller legte nach angedrohter Folter ein Geständnis des Wahrsagens ab und wurde daher am 9.11.1630 für Schuldig befunden. Die Strafe lautete Ewiger Landesverweisung.

Da sie bei den Verhören auch ihren Ehemann belastete erfolgte die Verhaftung des Annaburger Schusters Georg Müller im Oktober 1630. Er wurde der Mittäterschaft angeklagt und durch die gleichfalls durch Amtsschösser angerufene Juristenfakultät Wittenberg am 9.11.1630 für Schuldig befunden allerdings „nur“ für 5 Jahre des Landes verwiesen.

ps_20151123213409Wesentlich reger in der Hexenverfolgung waren die von Löser, das Adelgeschlecht welches die Grundherrschaft in Pretzsch und Klöden ausübte und deren Patrimonialgericht bis zu 30 als Hexe verurteilter Personen zum Opfer fielen und den Flammentod erlitten.

So wurde noch im März des Jahres 1747 auf Burg Klöden die letzte Hexe Mitteldeutschlands, namens Christiane Hanke (eine 60-jährige Brandstifterin) zum Tode verurteilt und öffentlich auf dem Scheiterhaufen in den Fichten nach Rade verbrannt.

 

Bernd Hopke
Ortschronist

AnnaOffice©2020-12-29

 

 

Quelle:

  • Manfred Wilde; Die Zauberei- und Hexenprozesse in Kursachsen; 2003
  • Thüringisch-Sächsischer Verein; Neue Mitteilungen aus dem Gebiet historisch antiquarischer Forschungen; Nordhausen 1862
  • Förderverein Burg Klöden e.V.; „Hexenmuseeum“; unter http://www.burg-kloeden.de/fv/index_fv.html#hexenmuseum; Zugriff 10/2011