Lochau – Städtlein Annaburg – preußische Landgemeinde – Stadt Annaburg
1978 – 300 Jahrfeier der Stadt Annaburg
1978 feierte Annaburg „300 Jahre“ Stadt Annaburg. Es wurde wegen diesem runden Ereignis eine Gedenkmünze herausgegeben. Man bezog sich auf ein Abbild eines Wappens von Annaburg, welches in der regionalen Heimatliteratur im vorigen Jahrhundert oft verwendet wurde. Hier war zu lesen: „Anno 1678 Städtlein Annaburg“ und in der Mitte war das Annaburger Wappen mit seinen 5 Rosen abgebildet. Aber hier stand nicht STADT sondern STÄDTLEIN – ein großer Unterschied wie wir später noch lesen werden. Dagegen stand im Schumann’s Lexikon von 1814 sogar „Stadt Annaburg anno 1678“ und das Wappen hätte nach ihm nur drei Rosen.
Im Vorfeld des II. Weltkrieg erhielt Annaburg 1939 endlich sein begehrtes Stadtrecht. Bis dahin haben wir durchgängig eine Kommunalgemeinde gebildet. Obwohl immer mal behauptet wurde, dass Annaburg früher, vor dem dreißigjährigen Krieg, Stadtrecht besaß es dann aber verloren hätte. Aber was macht eine Stadt eigentlich aus?
Stadt – Dorf, der Unterschied
Eine Stadt – zeichnete sich seit dem Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert hinein durch eine wirtschaftliche und rechtliche Sonderstellung gegenüber den Dörfern aus. Wirtschaftlich beruht Sie auf dem Monopol für Handel und Handwerk, wesentliches Element dieser Sonderstellung ist aber vor allem die Freiheit von Grundherrlichen Bindungen und das Recht auf Selbstbestimmung über ihre inneren Angelegenheiten. Schaut man bei uns in die Kirchenbücher wird man Berufsbezeichnungen wie Bürgermeister, Ratsherr oder Rats-/Stadtschreiber nicht finden, Amtmann oder Amtsschreiber schon.
Lochau – Residenzstadt des Amtes
Lochau/Annaburg war in sächsischer Zeit eine dörfliche Gemeinde mit dem Sitz des Amtes Lochau/Annaburg und des Sitzes des überregional agierenden Forst- und Wildmeisters. Insofern war „Stedtlein“ Lochau/Annaburg tatsächlich eine Residenzstadt, hier war schließlich der ständige Sitz des Forst- und Wildmeisters, dessen Zuständigkeitsbereich der gesamte Kurkreis Wittenberg war mit Schlieben und später kam noch der Bereich Jüterbog dazu. Auch das Amt Lochau/Annaburg residierte hier. Dieses war direkt zuständig für die „Walddörfer“ der Annaburger Heide und außerdem waren zusätzliche Dienste von den unmittelbar umgebenen Dörfern und Städte des Amtes Schweinitz zu erbringen. Von Lochau/Annaburg aus wurde die Grundherrliche Gerichtsbarkeit des Amtes Lochau/Annaburg ausgeübt. All das führte dazu dass der Ort den Sonderstatus „Städtlein“ einnehmen musste und nicht weil im Ort ansässige überregional agierende Händler und Gewerbetreibende gab. Für das Schloss wurde hier Bier gebraut und Wein gekeltert, auch das war nach dem Rechtsverständnis der damaligen Zeit nur mit einem Sonderstatus des Ortes möglich. Althergebrachte Dorfrechte der Selbstbestimmung hingegen wurden allmählich beschnitten. So gab es zwar noch einen Erbrichter seine Gerichtsbarkeit hingegen wurde nach dem Erbbuch des Amtes Lochau durch das Amt ausgeübt.

Die in Lochau/Annaburg lebenden Personen, 40 insgesamt waren alle Amtsuntertanen. Allesamt dem Amte „lehn“ und „zinsbar“. Sie waren zwar keine Leibeigenen, wie kaum jemand im Kurfürstentum Sachsen, aber sie waren alle dem Amte hörig und hatte ihre auf ihren Grundstücken lastende Dienste zu verrichten und zu erbringen.
Aber das „Stetlein“ Lochau/Annaburg hatte ein wesentliches Stadtrecht – das Marktrecht und es gab auch das Recht zur Ausübung bestimmter Gewerbe. Nachweislich gab es auch eine Zunft – die der Bienenbeutler. Lochau/Annaburg war daher eine Gemeinde minderen Rechts, ein Gemeinwesen mit Teilfunktionen einer Stadt.
„Lochaw iam Städtlein Annaburg“
Diesen Eintrag vom 05.07.1673 steht auf S.351 im Erbbuch des Amtes Lochau (Annaburg). Das bedeutet leider nicht, dass das Städtlein Annaburg eins mit dem Dorf Lochau wurde. Es heißt Lochau jetzt Städtlein Annaburg und wäre die offiziell belegte Umbenennung unseres Ortes in „Annaburg“. Wer ist aber nun das „Stedtlein“ – wer übt hier die „Rechte“ aus?
Stetlein Lochau zur Zeit Friedrich des Weisen
Also zurück zu Beginn der „Neuzeit“, in die Zeit von Friedrich dem Weisen und seinem Lieblingsschloss Lochau und seinem einzigartigen Gartenreich. Dieses Zeit ist geprägt durch die Aufstockung des ständigen Schlosspersonalbestandes. Nach Thomas Lang gab es 1509 schon 22 Personen die vom Wild- und Forstmeister Paul von Hogenest zu versorgen waren. Sie waren anfangs alle im neu errichteten Vorschloss untergebracht.
Aber schon 1528 wird bei der ersten Kirchenvisitation vom „Stedtlein Lochaw“ von „33 feuerfeste“ (Häuser) geschrieben. Es ist genau die Zeit nach dem Tod von Friedrich dem Weisen, als der Ernestinische Hof Lochau nicht mehr so oft besuchte und sich das höhere Schlosspersonal im Vorfeld des Schlosses häuslich niederließen. So Valten Frankenau, der Forst- und Wildmeister, sein Heidevoigt Jörg Weidemann, oder Hironymus Lachnicht der Schösser von Lochau, Rex und auch Brandenburger. Anfänglich sind es nur 10 oder 13 die sich zwischen der alten Hüfnergemeinde Lochau und dem Schloss niederlassen durften. In der Visitation steht, dass die „Neugebauten“ der Kirche genauso viel zu geben hätten wie die Gärtner. Sie stehen sozial über den Bauern, wären aber als „Häusler“ ohne Land ohne Nachbarschaftliche Rechte – Rechtlos und Stimmlos in der spätmittelalterlichen Dorfgemeinschaft. Da dieser rechtliche Zustand zu Spannungen mit der älteren Dorfgemeinschaft geführt hätte, griff hier vermutlich schon die Sonderstellung „Stedtlein“. Die Ortswahl bei der Niederlassung sich zwischen Dorf und Schloss anzusiedeln wird ihnen aber später zum Verhängnis. Denn Kurfürst August wird genau diese Grundstücke ihnen wieder ab kaufen müssen, um den Marktbereich nach seinen Vorstellungen gestalten zu können und dort in den 15 „Neuen Häusern“ neues bevorzugtes Schlosspersonal und höheren Gästen unterbringen und versorgen zu können. So wächst auch Zahlenmäßig das Lochauer/Annaburger Gemeinwesen.
„Stetlein“ Lochau zur Zeit von Anna und August
Im Erbbuch des Amt Lochau (Annaburg) von 1550 werden die Amtsuntertanen vom Städtlein Annaburg einzelnen aufgeführt, unterschieden wird in 8 Hüfner (Bauer) 1 Erbrichter, 9 Gärtner und 22 Vorstädter. Wobei die „Städter“ nicht genannt werden. Zu erwähnen ist an dieser Stelle aber auch, dass bei den Kirchenvisitationen (Pallas 1908) erst 1579 überhaupt der Begriff „Vorstädter“ erstmalig erwähnt wurde. Zu dieser Zeit sollen es aber schon 32 Vorstädter, bei 9 Hüfner und 9 Gärtner gegeben haben. Davor 1555 wurden von 36 „feuerfeste“ (Häuser) im „Flecken“ Lochau berichtet. Diese Zahlen stehen nicht im Wiederspruch zu den Angaben im Erbbuch des Amtes, da ja einige „Vorstädter“ in den „Neuen Häusern“ am Markt untergebracht sind – zu mindestens so lange wie sie für das Kurfürstenpaar in Schloss und Garten arbeiteten. Außerdem müssen wir durchaus davon ausgehen, dass das Erbbuch des Amtes Lochau nicht unbedingt die Gegebenheiten von 1550 entspricht, da es bis 1646 zweimal verbrannte und neu geschrieben wurde.
Der Markt von Lochau/Annaburg

Territorial verstand man in der Anfangszeit nur den Markt als das „Städtlein“. Nach Mario Titze vom Denkmalamt Sachsen-Anhalt in seiner Stellungnahme zum historischen Wert des Jagdschlosses Annaburg von 2022, „ordnete Christoph Tendler diese (15 neue Häuser vor dem Schloss) auf kurfürstlichen Befehl unmittelbar vor dem Schloss um einen regelmäßigen, langgestreckten Platz an und schuf damit eine auf das Schloss ausgerichtete Planstadt, die frühe Variante einer absolutistischen Residenzstadt. Diese städtebauliche Lösung ging weit über
bisherige Idealstadtanlagen nördlich der Alpen, etwa Ulrich Rüleins ab 1521
realisierte Stadtanlage von Marienberg oder Dürers 1527 veröffentlichten Plan,
hinaus, indem das kurfürstliche Schloss im Zeichen des Frühabsolutismus einziger Bezugspunkt der gesamten Stadtanlage war.“
Dabei wurde in die Planung auch der bestehende Forsthof genauso wie, das (vermutlich neugebaute) Weinpressehaus mit den „vielen Räumen, als Notbehelf zur Unterbringung des fürstlichen Hofes geeignet“, einbezogen. Wenn man sich diesen als ein kurfürstlichen städtebaulichen Raum betrachtet – würde eine kirchliche Nutzung des heutigen kirchlichen Bereiches mit Pfarr-, Küsterhaus und Pfarrkirche, durch die Lochauer Kirchengemeinde eher dagegensprechen.
Weil sie ja eigentlich nicht zur „Beamtenstadt“ gehörten und unsere klein ausgefallene heutige Pfarrkirche sicherlich dem Repräsentationsbedürfnis eines sächsischen Kurfürsten nicht entsprochen haben dürfte. Die Pfarrkirchen St. Siegmund müsste daher wo anders zu verorten sein. Da würde es auch keine Probleme mit der auf dem Cranachbild „Hirschjagd“ dargestellten Pfarrkirche mit dem falsch positionierten Kirchturm geben – da ja dieses Bild das Jagdschloss Friedrich dem Weisen darstellen soll.
Mit dieser Vorstellung der absolutistischen Beamtenstadt, als die Marktbebauung hätten wir unser „Stadt“. Vorstadt wäre dann alles außerhalb dieses zentralen Bereiches, Vorstadt wäre dann „Lochau“.
Vorstadt von was?
Das wird sofort klar, wenn man sich hier mal einzelne „Vorstädter“ näher betrachtet. Lachnicht, Bartel oder Falkenau z.B. – das waren der Amtsschösser, sein Amtsschreiber und späterer Nachfolger, bzw. der Forstmeister. Auch der Heidevogt war ein „Vorstädter“, der später sogar noch einen Hufehof besaß und als der „Reichste“ bezeichnet wurde. Ansonsten gab es noch den Bettmeister Paul, den Fischer, den Winzer, den Bausetzer usw. – alles Personen die dem Schlossherren, dem Kurfürsten dort dienten. Sozial gesehen standen sie über den „Bauern“, deswegen auch Vorstädter. Dabei bezieht sich die „Stadt“ wahrscheinlich eher auf die „Stätte“, das Jagdschloss und seinem Umfeld. Damit dienten die „Vorstädter“ dem „Stätte“ Inhaber genauso wie die Vorstädter einer richtigen Stadt den Städtern. Diese soziale Wichtung veränderte sich in den nachfolgenden Jahrhunderten und kehrte sich dann ab dem 18.Jahrhundert sogar um.
Wer machte uns zur Stadt?
Eigentlich ist damit alles gesagt, wenn da nicht die Behauptung im Raum steht und man sich immer wieder ehrfürchtig erzählt: „Das Annaburg 1678 von Kurfürst Johann Georg II. von Sachsen das Stadtrecht verliehen wurde.“ Es soll dann später nicht mehr anerkannt worden sein. Andere Autoren verlegen dieses Ereignis der „Stadtwerdung“ auch gleich ins folgende Jahrhundert. Alles nahm seinen Anfang als Gründler in seine Geschichte über das Militärknabenerziehungs-Institut schrieb:
„Nach einem im Besitz der Annaburger Gemeinde befindlichen Aktenstücke aus dem Jahre 1681 war das „Städtlein“ durch Krieg, Brand und Pest in den vorangehenden Jahrzehnten so herunter gekommen, dass es bis dahin bei den Landtagen sich nicht wieder hatte vertreten lassen können. In dem genannten Jahre nahm es, durch die Friedenszeit wieder zu einiger Blüte gelangt, seine alten Rechte von neuem in Anspruch und schickten nach kurfürstlicher Aufforderung seinen Vertreter zum Landtag.“
Dagegen ist doch auch nichts einzuwenden, vielleicht wurden auf dem Landtage Themen besprochen die auch die Städte mit minderen Rechten betrafen. Aber er schrieb auch noch, dass im Schumann – Lexikon von Sachsen auf Seite 145 steht:
„dass das Stadtrecht Annaburgs schon im Jahre 1682 nicht mehr anerkannt und sein Abgesandter damals in Dresden abgewiesen worden sei.“
aber auch:
"Der Ort...führt drei Rosen im Siegel und mit der Umschrift: Stadtsiegel Annaburg 1578"
Schumann war es, der durch diese Behauptung, dass Annaburg sein Stadtrecht verloren hat und ein Stadtsiegel führte, die Behauptung aufstellte, dass Annaburg eine Stadt war. Ich nehme dem Mann seinen Irrtum nicht übel. Das Erbbuch des Amtes Lochau (Annaburg) stammt aus dem Jahr 1550 und bezeichnet unseren Ort eindeutig als Städtlein und diese Bezeichnung wird von allen Kurfürsten so beibehalten und es gibt nirgends einen Eintrag zur „Stadterhebung“ darin. Aber der preußische Schumann ist nicht der einzige der irrige Angaben machte.
Denn geht man von der 1752 erschien Ämterkarte bei „Schreibers Erben“ aus, deren Druck noch auf Johann George Schreiber zurückgeht (der vor der Herausgabe seines Werkes 1750 verstarb), war Annaburg eine Stadt. Nach dieser Karte ist Annaburg sogar als eine „große Stadt“ – im Gegensatz zu Herzberg und Jessen die als eine „kleine Stadt“ darin verzeichnet waren, dargestellt. Während die Posthalterei in Annaburg richtig, wurde hingegen auch ein nie vorhandenes Diakonat ausgewiesen. Bei diesen Karten handelte es sich um „Ämterkarten“ und die „großen“ Städte waren die Residenzstädte des jeweiligen Amtes.
Der 1678 in Augsburg geborene und dort wirkende Matthäus Seutter griff seinerseits auf dieses Material als Kartograf und Kupferstecher und Gründer der Druckerei und des Verlages Seutter zurück. Aber nach seiner Karte war Annaburg, aber auch Herzberg, Schlieben, Prettin und Jessen nicht als Stadt sondern als Städtlein ausgewiesen. Was soll man da wohl glauben dürfen? Als voll verlässliche Quellen können wir somit auch diese Karten leider nicht ansehen.
Fast 100 Jahre später wurde ein Geleitbrief ausgestellt, am 27. Februar 1780 in Wittenberg von einem unbekannten preußischen Schreiberling im Namen vom preußischen Prinzen Ludwig Heinrich Friedrich für das Gebiet der „Stadt Annaburg“. Das Ausfüllen dieser in großer Zahl gedruckten Vordrucke war eine beliebte Einnahmequelle in kriegerischen Zeiten. Solch einen Schutzbrief erhielt man nur gegen Zahlung einer bestimmten Summe an baren Geldes. Es suggeriert uns, dass es sich doch um eine Stadt handelt. Vielleicht fielen sie alle auf den Begriff „Städtlein“ herein, denn dieser wurde nur in Sachsen für eine Stadt minderes Rechts gebraucht. In Österreich hieß es einfach Markt in Süddeutschland Marktflecken und in Preußen nur Flecken.
In den Archiven ist jedenfalls kein Dokument der „Stadt Annaburg“ zu finden. 1707 führt die „Gemeinde“ Annaburg neben anderer Beschwerde gegen das Verbot des Eichellesens und des Hütens auf der Trift und in der Wildbahn. 1711-1726 führt die „Gemeinde“ Annaburg Beschwerde gegen die abgeforderten Unkosten von den bewilligten Eckermastgeldern. Und 1739 strebt die „Gemeinde“ Annaburg wegen Erbtriftbeeinträchtigung einen Ausgleich an.
Lediglich 1801-1802 wird Annaburg als „Kommune“ bezeichnet die gemeinsam mit dem Amtsrichter Kahdemann ein Gehau zwischen Tiergartenmauer und Torgauer Straße die Nutzungsrechte erlangen will. Ansonsten gibt es massenweise Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Amt Annaburg und den Einwohnern von Annaburg seiest um Räumungsarbeiten im Mauergraben im Tiergarten 1725-1726, oder es weigern sich die Vorstädter von Annaburg Handdiensten beim Bau der herrschaftlichen Gebäude in Annaburg 1739-1740 zu erbringen.
Alles zu finden unter Pkt.19 „Angelegenheiten der Amtsgemeinden und deren Einwohner (1446-1833)“. Auch in den Verhandlungen mit den Nachbargemeinden tritt keine Stadt Annaburg auf, sondern immer nur das Amt Annaburg. So im Hütungsstreitigkeiten zwischen dem im Amt Schweinitz gelegenen Gemeinden Grabo und Zwiesigko im Amt Annaburg und der Stadt Jessen 1593-1612 oder bei Grenzunstimmigkeiten und die erfolgte Grenzziehung zwischen dem Amt Annaburg und der Stadt Jessen 1733-1755.
Warum Stadt?
Wozu nützt der eigentliche Streit darüber ob Annaburg schon früher eine Stadt war oder nicht?
Wer „regierte“ im Städtlein Annaburg? Die Annaburger hatten kein Selbstbestimmungsrecht. Die Annaburger Stadtluft macht nicht frei. Fast jede einzelne Hausstelle war dem Amt Annaburg Zinspflichtig, Hand- und Spanndienste waren dem Amt gegenüber zu erbringen. Jede Hausstelle, namentlich durch das Amt festgelegt hatte zum Beispiel einen Grabenabschnitt zu beräumen. Die Festlegungen traf kein Stadtrat sondern das Amt Annaburg legte fest.
Frei von diesen Amtsabgaben wurden die Annaburger erst nach den Separationsverhandlungen 1822. Eine Verteidigungsgemeinschaft war Annaburg auch nicht, weshalb es ja auch keine Stadtmauer gibt. Was die wirtschaftliche Möglichkeiten einer Stadt angeht, nun welch städtisches Bauwerk könnten wir da vorweisen? Allein unsere Kirche, eine kurfürstliche Patronatskirche – auch hier wurde das Patronat durch das Amt stellvertretend für den Kurfürsten ausgeübt. So ließen sich Amtsmann und Wild- und Forstmeister ihre Patronatslogen 1787 nach Einzug des Militär-Knaben-Institut ins Schloss erst in der Annaburger Pfarrkirche einbauen. Vorher saßen sie nicht etwa in der ersten Reihe mit den Annaburger Volk zusammen sondern nutzten die Kirche im Schloss für ihre Zwecke. Unsere Kirche ist ohnehin für eine Stadt kein respektables Gebäude obwohl sie ohne Frage schön und idyllisch ist. Der Landrat Wiesand schrieb 1915:
„Diese Kirche, die ein Fassungsvermögen von schätzungsweise 300 Personen hat, entspricht in ihrer Größe der Zeit, wo Annaburg rein landwirtschaftlichen Charakter hatte.“
Könnte sich unser Bauwerk mit der in Prettin oder Jessen messen? Oder das Rathaus, wo soll es denn gestanden haben?
1693 wird zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes Sachsen durch den Oberpostmeister eine Reihe neuer Postkurse eingerichtet, darunter die Linie „Dresden – Hayn – Coßdorf – Annaburg – Wittenberg“ die eine Art Querverbindung im nördlichen sächsischen Gebiet rechts der Elbe darstellt. Damit wurde Annaburg erstmals und offiziell an das sächsische Poststraßennetz angeschlossen. 1729 sollen die hölzernen Distanzsäulen auf diesen Poststraßen durch steinerne Säulen ersetzt werden. Zuerst geht die Aufforderung an die Ämter und das Amt Annaburg lässt sie bestimmungsgemäß vor der Stadt errichten.
So wird denn auch eine Postsäule an der Torgauer Straße vor dem Brückenhaus durch das Amt errichtet. Anders sieht es in den Amtsfreien Städten aus, hier sollen sie auf Kosten der Kommunen errichtet werden. Das führt naturgemäß zu Ärgernis. So werden dann entgegen der kurfürstlichen Weisung einige Säulen nicht vor den Tor, sondern um Geld zu sparen durch die Stadtkommunen auf dem Markt errichtet.
1988 erscheint ein Buch über die „Kursächsische Postmeilensäulen und Adam Friedrich Zürner.“. Darin erfahren wir:
„Da(s) nach dem Mandat in allen Städten des Kurfürstentums und der genannten Gebiete Distanzsäulen aufgestellt werden sollten, kann man folgern, daß auch für alle Städte Säulen geplant waren, mit den Bürgermeistern bzw. Räten der Städte Verhandlungen geführt und eventuell Akten angelegt worden sind. Im Folgenden sind deshalb zwei Gruppen von Städten aufgeführt, die nachweisbar in der ersten Hälfte des 18. Jh. Stadtrecht besaßen und damit zur Aufstellung von mindestens einer Distanzsäule verpflichtet waren. In den nachstehenden Städten der ersten Gruppe konnte bisher die Existenz einer Distanzsäule nicht nachgewiesen werden und es sind auch keine Aufstellungsakten in Archiven bekannt: Annaburg, Artern, Augustusburg Barby, Berga, Bernstadt, …..“
Ich weiß nicht, wo der Autor den Nachweis unseres Stadtrechtes gefunden hat. Eine Quellenangabe dazu hat er leider nicht genannt. Aber zur Existenz dieser Säulen finden sich zumindest Karten mit ihrem eingetragenen Standort in den sächsischen Archiven. Vermutlich wird der Nachweis auch in den Amtsrechnungen zu finden sein. Bürgermeister und Stadtrat gab es im Städtlein Annaburg in der besagten Zeit jedenfalls nicht, weshalb es auch keine Unterlagen dazu geben kann.
Auch Otto Heinze war überzeugt, dass Annaburg einst eine Stadt gewesen war. Ohne auf die Frage „wann“ einzugehen schreibt er in seiner Institutschronik:
„1862 Der Gemeinderat in Annaburg lehnt die Frage, ob Annaburg wieder Stadt werden solle ab, da die Ortsgemeinde die Ausgaben für eine Stadtverwaltung nicht tragen kann.“
Vielleicht ist der Gemeinderat auf die Idee gekommen, weil Freiherr von Zedliß 1828 in seinem Werk „Die Staatskräfte der Preußischen Monarchie unter Friedrich Wilhelm III.“ über Annaburg folgendes schrieb:
„Annaburg, am neuen Graben, mit einer lutherischen und katholischen Schlosskirchen, 130 Häusern und 1560 Einwohnern. Hier ist ein königliches Rentamt, 1 Forstinspektion und Oberförsterei und in dem hießigen Schloß ein Soldaten-Knaben-Erziehungshaus. Dieser Ort war einst Stadt und hieß bis 1573 Lochau, nach ihr wurde die nahe Heide benannt.“
Was soll man dazu noch sagen? 1828 war das halt Stand Wissen. Heute wissen wir, dass Lochau 1673 noch Lochau hieß und die nahe Heide nach dem Jagdschloss „Annaburg“ benannt wurde. Freiherr von Zedliß, auch Otto Heinze wussten es zu Ihrer Zeit nicht besser – muss man deshalb noch heute was behaupten was nicht zu belegen ist?
Kommen wir noch zum letzten, auch das hat was mit der „Stadt“ zu tun, der Behauptung Annaburg sei eine „Ackerbürgerstadt“ – auch das ist ein völlig falsch verwendeter Begriff. Nur weil es in Annaburg zahlreiche bäuerliche Wirtschaften gab, rechtfertigt es ja nicht uns als „Ackerbürger-Stadt„ zu benennen. Schon weil wir vor 1939 keine Stadt waren. Wären wir eine „Stadt“ gewesen, wäre diese Bezeichnung schon richtig, denn ein maßgeblicher Anteil der Bevölkerung von Annaburg hat im Haupt- oder Nebengewerbe Landwirtschaft betrieben. Gewerbe oder Handel mit einem überregionalen Absatz gab es nicht. Das hier praktizierte Gewerbe war nach innen gerichtet und war auf die Bedürfnisse des Forst- und Wildmeisters sowie des Amtes ausgerichtet. Später dann auf die Bedürfnisse des Militär-Knabenerziehungsinstitut und der Forst.
BERND HOPKE
ORTSCHRONIST
AnnaOffice©2024-07-27
letzte Änderung: 11.06.2026
Quellen:
Erbbuch des Amt Annaburg 1550 – 1745 [Wernigerode] Akte D1, Nr. 1;
Gründler, E.: „Schloß Annaburg" Festschrift zur einhundertfünfzig-jährigen Jubelfeier des Militär-Knaben-Instituts zu Annaburg, Verlag von Oscar Haebringer, Berlin 1888;
Schumann, August, Vollständiger Staats- Post- und Zeitungslexikon von Sachsen Band 1, Verlag der Gebrüder Schuhmann, Zwickau 1814;
Heintze, Otto: „Annaburg das Städtlein an der Heide" Geschichtlicher Rückblick, aus gebundene Beilagen der „Annaburger Zeitung" 1930;
Annaburg, Fremdenverein »Annaburger Heide« e.V., o. J;
Geschichtlicher Rückblick von Otto Heintze 1938, Privatbesitz;
Redslob, B „Familienchronik des Berhardt Redslob“, Annabg., Familienbesitz
Friedrich Uhlig, Schneidermeister der Stadt Annaburg und ehemaliger Institutszögling, Nachrichten von 17.Juni 1841, aus dem Kirchkopf der evangelischen Stadtkirche, Annaburger ev. Kirchenarchiv;
Matthäus Seutter; Ämterkarte - Amt Annaburg um 1700; Wikipedia unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Matth%C3%A4us_Seutter; Zugriff 04/2024;
Peter Schenk; Ämterkarte Amt Annaburg um 1700; Wikipedia unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Schenk_der_J%C3%BCngere; Zugriff 04/2024;
Gesuch der Gemeinden Annaburg und Purzien um unentgeldliche Überlassung von Damm- und Stegeholz nach dem Dammbruch der Schwarzen Elster bei Meuselko im Frühjahr 1731 und zum Ausbau der Post- und Landstraße 1572 – 1760 [Wernigerode] Akte D 1, Nr. 243
Gesuch der Kommune Annaburg um Erlaubnis zum Bau einer Ziegelbrennerei auf der Strickwiese 1573 - 1801 [Wernigerode] Akte D 1, Nr. 692;
Landrat Wisand; Schreiben an die königliche Regierung, Abt. für Kirchen- und Schulwesen in Merseburg vom 7.April 1916; Protokollbuch Nr. 1801;
Vordruck Geleitbrief ausgestellt am 27.02.1780 in Wittenberg; Privatbesitz;
Kursächsische Postmeilensäulen und Adam Friedrich Zürner; Verlag für Bauwesen 1988;
August Zürner; Landesaufnahme 1711 aus Atlas Augusteus Saxonicus (Exemplar A); Handzeichnung; Tabelle der Kreise und Ämter, 1711-1742;
Annaburger Heide – Hauptsituationsriss der Annaburger Heide, wie solche anno 1765 und 1766 nach Anweisung jedes Ortsforstbediensteten vermessen wurde; Kröhne, Johann Wigandt, Förster (Vermesser); Wentzel, Johann Georg (Zeichner) in Sächsischen Staatsarchiv, 12884 Karten und Risse, Nr.Schr 002, F 033b Nr 011;
Fleyer Stadt Annaburg, Verein für Heimatgeschichte und Denkmalpflege Annaburg e.V. (2001);