von (über) Annaburg
Entstehungsgeschichte
1547 der Schmalkaldischen Krieg ward gewonnen. Der Sieger hieß Herzog Moritz von Sachsen. Besiegt war der sächsische Kurfürst aus der ernestinischen Linie. Eigentlich war es ein Bruderkrieg mit weitreichenden, so auch mit wirtschaftlichen Folgen, denn er kostete Geld, hielt die Untertanen von ihrer Arbeit ab, brachte Plünderungen im eigenen Land und in den Ländern, die man nun neu dazugewonnen hatte. Zudem musste die Macht jetzt gefestigt und das Land verwaltet werden. Moritz bewies einmal mehr, dass er nicht nur das Schwert führen konnte und die Jugendjahre an der Leipziger Universität keine vergeudete Zeit war.
So heißt es:
„Auf Befehl des Kurfürsten Moritz von Sachsen wurde 1550 erstmals ein Erbbuch des Amtes Lochau angelegt.“
Seit dem 14. Jahrhundert mit aufkommender „Verschriftlichung“ gab es in den gutorganisierten wettinischen Kanzleien auch beginnend flächendeckende Verzeichnisse über Rechte und Einkommen. So die „Bedeverzeichnisse“ für die Ämter Torgau, Buttelstedt, Altenburg, Leipzig, Naunhof und Meißen mit ihren registerartigen Aufzeichnungen (1314 und 1336). Auch das Lehnbuch Friedrichs des Strengen (1349/59) zählt dazu. Diese ‚Schriftlichkeit’ drang im 15. Jahrhundert auch in die Lokalverwaltungen vor und zwang den Schössern und ihren Schriftführern eine immer regelmäßigere und detailliertere Rechnungslegung auf. Aus dieser Tradition heraus entstanden mit dem 16. Jahrhundert erste „Erbbücher“, in denen alle zu einem Amt gehörende Rechte und Einkommen sehr detailliert verzeichnet wurden. Die Erbbücher sollten eine Bestandsaufnahme und Sicherung all dessen bzw. eine Verwaltungshilfe darstellen, was vom jeweiligen Amt zu beherrschen, einzunehmen und zu bewirtschaften war. Vorläufer gab es im ernestinischen Sachsen schon in Wittenberg (1512) und auch in Torgau (1542) und genau darauf wird sofort nach der Schlacht bei Mühlberg zurückgegriffen. Bereits vier Tage nach dem Sieg und noch vor der Wittenberger Kapitulation wurde im April 1547 erwogen Valten Kirchhoff und den Schösser des Kloster Chemnitz, Barthel Lauterbach, umgehend in die „feindlichen“ Ämter, die sich ergeben hätten, zu entsenden und diese zu inventarisieren. Für jedes Amt soll nun ein vollständiges neues Verzeichnis angefertigt werden, so wurden die einheitlich strukturierten ‚Moritzschen Erbbücher’ durch den bereits genannten Chemnitzer Schösser Barthel Lauterbach (1515–1576) meist persönlich vor Ort angelegt. All das erfolgte nach der Wittenberger Kapitulation in außergewöhnlicher Rekordzeit. Diese neu geschaffenen Amtserbbücher beeindrucken – bei allen bestehenden Verschiedenheiten – durch ihre inhaltliche Einheitlichkeit. 1547 konnten die Bücher für neun Ämter fertiggestellt werden. 1548 kamen weitere 16 Ämter dazu, 1549 noch ein weiteres, das von Wittenberg – dafür 1550 nochmal 13 Bücher, u.a. auch das von Lochau (Annaburg). 1551 dann 6. Damit waren innerhalb von nur 5 Jahren über die Hälfte des Landes auf dieser Weise einheitlich (vergleichend) erfasst. Auch über den Tod Moritzens bei Sievershausen hinweg, langsamer zwar, wird an diesem Projekt durch den Kurfürsten August bis 1555 zielstrebig weitergearbeitet. Diese ‚Moritzschen Erbbücher’ sind ein „Verwaltungsprodukt“, dass zentral geplant, zentral geleitet und unter zentraler Führung ausgeführt. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Landesverwaltungsreform, die nach der Erreichung der Kurwürde durch Herzog Moritz und der territorialen Erweiterung seines Herrscherbereiches notwendig geworden ist. Aber geschichtlich gesehen kennzeichnen diese Erbbücher einen wichtigen Schritt hin zu einer frühmodernen Staatlichkeit und sie hatten Bestand bis zu den Separationsverhandlungen, der Umwandlung der Sachleistungen in Geldleistungen im 19. Jahrhundert.
Das Erbbuch
Das Erbbuch – strenggenommen war es eigentlich überhaupt kein Buch in unserem heutigen Sinne. Es war vermutlich eine hölzerne Schatulle in der alle Einzeldokumente als Hefte (teilweise gebundene Papierbögen) zu einem einheitlichen Themenkomplex (z.B. je Amtsdorf ein Heft) zusammen mit einer Reihe von Einzeldokumenten wie Briefe und andere Acten zusammen aufbewahrt wurden. Das legt uns die teilweise sichtbare Umnummerierung und der vorhandenen eingebundenen Briefe nahe. Als Gesamtdokument, in Buchform gebunden wurde es erst in sehr später Zeit. Vermutlich erfolgte das erst unmittelbar vor den Separationsverhandlungen, um sicherzustellen, dass keine Blätter mehr verschwinden können oder andere (Fälschungen) dazukamen.

allgemeine Gliederung eines Erbamtsbuches
Und inhaltlich, was kann man entnehmen und was erzählen sie uns über unseren Ort Annaburg?
In der Einleitung der Erbamtsbücher steht fast gleichlautend beschreiben was vom jeweiligen Amt zu seinen Dörfern aufzunehmen ist:
„Darinnen underschidelich angezeiget, wieviel in jedem dorf besessener mahn, und von weme eins jden gutter zu lehen ruhren, wieviel hufen in jedes dorfs flure gelegen, was sie an lehenwahre vorrichten, wehme die volge, steuer, ober und erbgerichte zustehen, was jder dem ampt zu dienen, auch zu den herfarts zugen zuthun schuldigk, mit wehme sie grenitzen, und wohin sie pfarren, von wehme solche pfarren zu lehen gehen, und wo ihr einkommen zu erfinden, folgendes was jdes dorf besonder in gemein an gelde, getreide und andern zinsbaren stücken jerlichen ins ampt an erbgeschossen und zinssen zugeben vorpflichtet, und dann, was ein jder einwohner besonder zu solchen gemeinen gaben giebet.“
Nach dieser Vorgabe wurden die meisten Erbbücher fast einheitlich nachfolgender Gliederung aufgebaut: unter dem Titel „In diesem Dorf sind“ findet sich die Zahl der mit Steuern und Abgaben zu belegene Einwohner, unterteilt nach wirtschaftlichen Merkmalen. Unter „Hufen“ folgt dann die Zahl derselben;
unter „Lehnware“, was bei Kauf, Verkauf, Wegzug, Tod und Erbfall an den Grundherrn fällt. Unter „Obergericht“ wird der Inhaber, der Steuereintreiber und wer zur Heerfahrt auffordert, genannt. Unter „Erbgericht“ folgt der Inhaber dieses Gerichts und unter „Richteramt“ die Art und Verfassung desselben. Dann folgt unter „Dingstuhl“, wo die Einwohner ihr Erbgericht abzuhalten und was zum Unterhaltung beizusteuern ist. Unter „Dienste“ eine genaue Beschreibung der wann, von wem, wie lange und unter welchen Umständen zu leistenden Fronen und unter „Heerwagen“, zu welchem Heerwagen sie zu dienen haben und was beizutragen ist. Unter „Grenzen“ werden die angrenzenden Orte und Fluren beschrieben, sowie unter „Pfarren“ die Kirchenverfassung und die Einkommen der Kirchen aufgeführt. Da folgt unter „Abgaben“ die vom Ort zu erbringenden Leistungen zusammengefasst und dann noch namentlich detailliert aufgeführt. Abschließend folgen dann noch Angaben über dem Amt zinspflichtige Dörfer und Städte. Die Rechte und Einkommen unmittelbar im amtlichen Zugriff befindlicher Bereiche werden unter den Titeln „Eigentümliche Güter“ (etwa Schlösser, Vorwerke, Mühlen, Fischwässer und Gehölze) geführt. Unter „Steigende und fallende Einkommen“ die Gerichtseinnahmen etc., und unter „Geleite“ (häufig mit Einkommen und Geleitstafeln) und „Ritterdienste“ zusätzliche Aufgaben und deren Aufwendungen.
Die Bedeutung der Amtserbbücher besteht in dieser Materialfülle die uns die (ländliche) Welt des Kurfürstentums in ihrer Komplexität und Differenziertheit, in ihren herrschaftlichen, sozialen, verfassungsrechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vor Augen geführt wird.
Bevor wir uns nun diese herrschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten im ländlichen Raum „Lochau“ (späterem Annaburg) im Detail anschaulich vor Augen führen, müssen wir der ersten Seite dieses Buches noch einige Beachtung stellen.

Ein Amtserbbuch wird erneuert
Im Heimatbote, einer Beilage zum Schweinitzer Kreisblattes Nr.14 vom 10. Juli 1925 wird von einem unbekannten Autor berichtet, dass das Original des Erbamtsbuch von Amt Lochau 1645 neben anderen Dokumenten des Amts Annaburg in Wittenberg einer Feuerbrunst zum Opfer gefallen. Die Dokumente des Amtes wurden dorthin wegen der Feindesgefahr im 30igjährigen Krieg ausgelagert. Das ist aber nicht der einzige überlieferte Brandschaden den das Erbamtsbuch erlitten hatte. Gründler übermittelt uns, dass 1578/79 sämtlich Urkunden und Nachweise mit der Schösserei verbrannten . Damals wurde unter Leitung des Amtshauptmann Wolf von Kanitz und seinem Schösser Wagner Barthel das Erbamtsbuch nachgeschrieben. Diese Nachschrift verbrannte nun erneut. Im Weiteren werden wir darüber informiert, dass dieses Erbamtsbuch unter zur Hilfenahme einer in Dresden verwahrten Abschrift 1550 durch den Amtsschreiber Latoris Porst am 12. Mai 1646 neu gefertigt wurde. Sicherlich nicht unerheblich und interessant in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass die Annaburger Kirchbücher auch erst im Jahr 1644 mit ihren Aufzeichnungen beginnen. Das Dokumentiert uns, das es die Zeit in Annaburg ist, in der nach den verheerenden 30igjährigen Krieg das sächsische Kurfürstentum seine Verwaltung prüfte und gegebenenfalls vervollständigt.
Natürlich gab es eine solche Kopie des gesamten Buches in Dresden nicht. Aber erinnern wir uns, Barthel Lauterbach war in die „feindlichen“ Ämter entsandt worden und führte als „Ermittler“ vor Ort eine akribische Erfassung durch. In der Praxis fußte die Anlage der Erbbücher vor allem auf drei Schritten: Durchsicht bestehender Überlieferung im Amt; unmittelbare Befragung der Leute vor Ort; und bisweilen gezielte, fast detektivische Recherche im Einzelfall. Das erfolgte vor Ort durch die entsendeten Vertrauten von Herzog Moritz (späterer Kurfürst) und wurde auch dokumentiert. Die schriftliche Niederlegung nach der vorgegebenen Gliederung erfolgte von dem Verantwortlichen vor Ort. Nach Vorlage des Buches in Dresden wurde kontrolliert anhand der Aufzeichnungen von Lauterbach oder seines Beauftragten.
Und diese früheren Aufzeichnungen (vermutlich die von Lauterbach) wurden jetzt erneut zu Rate gezogen, dass durch Brand verlorene Amtserbbuch neu zu erstellen.

Dieser Hinweise auf Seite 1 unseres Erbbuches von Lochau aus dem Jahr 1646 ist wichtig, um zu verstehen, warum in einem „Nachweisdokument“ aus dem Jahr 1550 auch der Begriff „Annaburg“ schon auftaucht und keine „Häusler“ sondern diese als „Vorstädter“ bezeichnet wurden. Das alles in einem Ort welches nicht mal über die eine eigene untere Gerichtsbarkeit verfügte.
Top Secret – nicht für die Öffentlichkeit bestimmt
Wenn man das Buch aufschlägt, steht auf den ersten Seiten das Register. Hier werden alle Orte aufgeführt, die in irgendeiner Weise dem Amt pflichtig sind.
Hier werden alphabetisch aufgeführt: Arnsnesta (S.9-48), Axien (S.49-51), (B)Prutzien (S.52-72), Battin (S.78-84), Bethau (S.85-88), Bukau (S.91-125), Beyern (S.128-157), (C)Klossa (S.163-169), Dobrichau (S.170-195), Döhlen (S. 197-198), Dautzschen (S.200-203), Frauenhorst (S.205-225), Fermerswalde (S.230-235), Gräfendorf (S.238-239), Grasso (S.241-242), Grabo (S.243-245), Herzberg (S.247-249), Jessen (S.250-252), Kähnitzsch (S.254-278), Kracksdorf (S.286-287), Löhsten (S.288-308), Löben (S.310-312), Labrun (S.314-317), Lochau (S.318-356), Lebien (S.369-391), Meuselkow (S.397-399), Madel (S.401-414), (Groß)Naundorf (S.419-423), Prettin (S.428-429), Plossig (S.431-432), Rahnsdorf (S.434-444), Rosenfeld (S.446-468), Schöneicho (S.474-476), Treben (S.478-479), Zwethau (S.480-481), Züllsdorf (S.483-504), Zwiesikow (S.513-515), Zeckritz (S.516-519),

Außerdem ist noch die Gerbismühle (S.246) und die Zschernicker Heide Mühle (S.522-523) enthalten. Und fast am Ende finden sich noch die Löbener Mühle und Grochwitzer Mühle. Auch folgen hier noch die Gräben und Gewässer allgemein und insbesondere die für den Fischfang zu nutzende.
Das Erbamtsbuch ist kein Buch über unser Städtlein Annaburg, sondern das vom Amt, worin der Gemeindeort „Städtlein Annaburg“ einen kleinen Teil einnimmt.
Das Erbbuch des Amtes Annaburg zum Punkt Lochau
Schlagen wir das Buch auf und sehen uns mal an, was da so zu Lochau (Annaburg) festgehalten wurde.
Es beginnt auf Seite 319 mit „Lochau Städtlein“, „In diesem Städtlein sind“ 40 besessener Mann, darunter 8 Anspanner (Hüfner), ein Lehnrichter, 9 Gärtner und 22 Vorstädter, die alle sind dem Amt lehn- und zinsbar. In diesem Städtlein gelegen sind 20 Hufen Land, darunter 2 Gerichtslehnhufen und 2 Pfarrhufen. Die 9 Gärtner haben ihren abgesonderten, verzäunten Acker, die Gärtner Breite genannt. Es haben auch 4 Vorstädter etliche Breiten Acker, als Paul Pothmeister, Peter Poschei, Vincenz Brandenburg und Walter Frackenau der Forstknecht. Diese Acker sind durch Kurfürst Friedrich verbrieft, befinden sich im Eigentum der aufgeführten Personen und sind umzäunt.
Auf der folgenden Seite (320) wird unter „Lehnware“ verfügt, dass der Richter des Ortes bei entsprechendem „Anfall“ (durch Tod, Erbfall, Verkauf, Wegzug u.a.) der Kursächsischen Kanzlei zu melden und von dort gegen entsprechendes Entgelt neue Verschreibungen für die Nachkommen anzufordern hat. Andernfalls fällt es dem Amt zu (anderswertige Vergabe erfolgt über das Amt).
Das Eintreiben der Steuer und die Aufforderung zur Heerfahrt obliegt ausschließlich dem Amt. Für „Ober-“ und „Erbgericht“ ist in diesem Städtlein und seinem Felde, das Amt unmittelbar zuständig (ab Seite 321).
Unter Dingstuhl (wo die Einwohner ihr Erbgericht abhalten und was zu zahlen ist) ist für unseren Ort festgelegt, dass kein Gericht gehalten und die Einwohner ihr Recht beim Amt einzufordern haben.
Deswegen hat der Richter sein Richteramt nur „notdürftig“ zu versorgen und alles der Obrigkeit im Amt anzeigen, dafür bekommt er aber je Klage sein Klage- oder Kummergroschen zugesprochen (Seite 321). Unter „Dienste“ (Seite 322) wird ihm zur Betreibung seiner „Schenke“ (Ausschankrecht) auferlegt, die Zehrenden (Gefangene und/oder vor Gericht geladene) zu versorgen, solange er sein Zapfrecht ausübt. Außerdem hat er (unter „Frohndienste mit dem Pferde“) die Gefangenen nach Schweinitz mit Pferd und Wagen zu überführen, wenn sie nicht vor Ort gehalten werden. Dafür erhält er für jeder Reise 5 Silbergroschen. Jagddienste hat er nur zu leisten, wenn der Kurfürst zu Sachsen persönlich zur Jagd erscheint. Dann muß der Richter mit zwei Pferden nachfahren, darüber wird ihnen des Tages 1 Maß Hafer gegeben und wenn im Schloss Küche gehalten wird Essen und Trinken.

Es folgt unter „Frohndienst mit dem Pferde“ für die Anspänner (Hüfner), dass wenn für das Amt gemahlen wird, sie die gesamten Fuhrleistung zu erbringen haben. Dafür erhalten sie für Hin- und Rückfahrt 2 paar Brote und 2 Maß Bier, aber nur die Hälfte für eine einfache Fahrt. Weiterhin müssen sie das Heu von den 4 Wiesen, als alte Jahns Wiesen, Schäfers Wiesen, die Wäische und die Mark einführen, dafür erhalten sie pro Fuhre „1 paar Brot und 1 Maß Bier“.
Speziell für die Jagd ist festgelegt (Seite 323), dass sie gemeinsam mit den Purziener Hüfner die Nutzwagen zu stellen und zu führen haben. Außerdem haben sie am Jagdtag Treiberdienste zu leisten. Dafür erhalten Sie nach der Anzahl der Personen, wenn Küche gehalten wird Essen und Trinken. Für allgemeine Fuhrdienste ist festgelegt, dass sie gemeinsam mit den Purziener Hüfner Nutzwagen zu stellen und zu führen haben von Lochau nach Schweinitz, Elster, Holzdorf, Bernsdorf, Neue Lochau, Züllsdorf und Naundorf. Entschädigt werden sie bei Gestellung eines „großen Hofwagen“ mit 4 paar Brote und 4 Maß Bier, aber auf ihre kleineren Wagen nur einhalb so viel zu geben ist.

Es folgen die „Handdienste“ für die 8 Hüfner und 9 Gärtner. Sie müssen auf den 4 Wiesen (alte Jahns Wiesen, Schäfers Wiesen, die Wäische und die Mark) Heu machen, wofür sie Konfent (halbgegorenes Bier) bekommen und „ein Jeder von einer jeden Wiese“ „1 paar Brot und 1 Maß Bier“. Den Hüfner (Anspanner) und die Gärtner bekommen auch jeder ein paar Brote und ein Maß Kofent, von jeder Wiese, sooft sie hinausgehen müssen das Heu zu wenden oder zu schütten und aufzumachen. Es wird auch festgelegt, dass die Gärtner den Hüfnern beim Transport zur Handzugehen haben, wofür ein jeder für das auf- und abladen mit „1 paar Brot und 1 Maß Bier“ zu entschädigen ist.

Die 9 Gärtner müssen auf die Jagd und ansonsten die Hunde ziehen, darüber gibt man ihnen, wann man Küche haltet (am Schloss Annaburg), Essen und Trinken. Wenn sie aber die Hunde außerhalb der Küchenhaltung ziehen, gibt man ihnen von einer Meile Weges oder unter einer Meile Weges auf 1 Posten „1 paar Brot und 1 Maß Bier“ oder so viel Geld. Da sie aber mit den Hunden über eine Meile Weges ziehen, gibt man einen Jeden von einer Meile Weges 8 Pfennige Lohn.
Auf der folgenden Seite steht zu Botendiensten: „Die Gärtner müssen in Amtsgeschäften ein Meilen Weges Botschaft laufen, darüber ihnen ein paar Brot und 1 Maß Bier gegeben wird, laufen sie aber über eine Meile Weges, so gibt man ihnen von jeder Meile 8 Pfennig Botenlohn“. Eingeschränkt heißt es noch, dass sie „über vier oder fünf und zum Meisten sechs Meilen Weges nicht pflichtig zu laufen“ sind.
Für die Jagd wird noch auferlegt, dass die Gärtner für das auf und abladen der Netze und Tücher in der Netzscheune zuständig seien, wofür sie mit „1 paar Brote und 1 Maß Bier“ zu entschädigen sind. Die Vorstädter müssen mit zu Fuß auf die Jagd gehen, darüber gibt man ihnen, wann man speiset, Essen und Trinken. Speziell sie werden noch gesondert verpflichtet mit auf die Wolfsjagd zu gehen. Diese wird durch den Jägermeister in der Annaburger Heide organisiert und er hat Sie pro Person mit „1 paar Brot und 1 Maß Bier“ für „Stellen aufheben und vortreten“ zu entschädigen.

Die Vorstädter müssen im Hinter- und Vorderschloss, auch in den Ställen und wo aufzuräumen ist, kehren und räumen, wofür sie pro „Posten“ mit ein paar Brot und 1 Maß Bier zu entschädigen sind.
Für das „Brauhaus“ wurde festgelegt, dass die Hüfner, Gärtner und Vorstädter alle das Getränk in die Keller schicken müssen, auf und abladen helfen, darüber gibt man ihnen Schrotbier. Sie waren also allein für den Transport vom Brauhaus zum Kellerberg zuständig.

Es folgend dann die Auflagen für die „Heerfahrt-Dienste“, danach haben die Annaburger Bewohner: Sie „dienen mit gemeiner Landschaft zur Heerfahrt“, und haben einen Wagen mit vier Wagenpferde und zwei Wagenknechte mit der dazugehörigen Ausrüstung zu stellen.

Zu den „Grenzen“ wird auf Seite 326 beschrieben, dass der Ort durch die Lochische (Annaburger) Heide und dem Dorf Purzien begrenzt ist.
Zu entrichtende Abgaben
Auf den folgenden Seiten sind die „Abgaben“ aufgeführt. In Summer sind fällig:
-
- Jährlich 24 Silbergroschen „Kuchengeld“ fällig zu „Faßnachten“ von den Hüfner und Gärtner.
- 12 Scheffel Holzhafer herzbergisches Maß gehäuft zu Faßnacht als Erblehnzins Dafür dürfen sie frei Brenn- und Lichtholz in der Heide sammeln.
Außerdem sind an Zinsen zu zahlen:
-
- 1 Schock 11 Silbergroschen 8 Pfennige Erbzins zu Michaelis;
- 4 Schock 56 Silbergroschen Wiesenzins zu Johannis laptiso von den Laaßwiesen in der Lochischen Heide;
- 34 Scheffel Pachthafer herzbergisch Maß gehäuft zu Faßnacht
„Mir hat zu geben“ – eine Namentliche und Grundstückbezogene Auflistung
Der Richter
-
- (Hüfner) Der Richter (Georg [Richter], Andreas Koch, Weidmann, 1646 unbesetzt) hat ein Lehngericht mit einer Erbschenke und 2 Lehnhufen, er zahlt dafür dem Amt 21 Silbergroschen Wiesenzins zu Johannis. Für seine Stammwiese als Laaßgut, 10 Silbergroschen dem Gotteshause (Latoris Porst).
Die Anspänner (Hüfner)
-
- (Hüfner) Barthol Freyher (Peter Lehmann, Peter Kademann, der letzte Besitzer hat Martin Richter geheißen) jetzt Simon Friedrich hat Haus, Hof und 2 Erbhufen Land, zahlt dem Amt 4 Scheffel Pachthafer zu Michaelis und 30 Silbergroschen Laaßwiesenzins dem Gotteshause (Latoris Porst).
- (Hüfner) Brosius Rey, Peter Voigt der letzte Besitzer ist Martin Rey, hat Haus, Hof und 2 Erbhufen Land, zahlt dem Amt 4 Scheffel Hafer zu Michaelis. (Latoris Porst).
- (Hüfner) Georg Mehner, Philip Rittdorf der letzte Besitzer Georg Kühne, hat Haus, Hof und 2 Erbhufen Land, zahlt dem Amt 6 Scheffel Pachthafer, Incl. 2 Scheffel von einer Wiese. (Latoris Porst).
- (Hüfner) Martin Burchardt, Hans Thieme der letzte Besitzter Andreas Deumichen, hat Haus, Hof und 2 Erbhufen Land, zahlt dem Amt 4 Scheffel Pachthafer zu Michaelis (Latoris Porst).
- (Hüfner) Lars Kademann, Andreas Koch, Sigmund Brandenburg hat Haus, Hof und 2 Erbhufen Land, zahlt dem Amt 10 Silbergroschen. Außerdem Wiesenzins zu Johannis für Laaßgut 4 Scheffel Pachthafer zu Michaelis (Latoris Porst).
- (Hüfner) Andreas Schultz jetzt Georg Andreas Henkel, hat Haus, Hof und 2 Erbhufen zahlt dem Amt dafür 4 Scheffel Pachthafer zu Michaelis und 22 Silbergroschen an Laaßwiesenzins dem Gotteshause. (Latoris Porst)
- (Hüfner) Jacob Gruner, Hans Hainitzsch der letzte Besitzer Hans Peusch, hat Haus, Hof und 2 Erbhufen Landes, zahlt dem Amt dafür 4 Scheffel Haferpacht zu Michaelis (Latoris Porst).
- (Hüfner) Andreas Richter, Hans Mentzendorf jetzt Matthes Ochßer, hat Haus, Hof und 2 Erbhufen Land, zahlt dem Amt dafür 4 Scheffel Hafer zu Michaelis und 14 Silbergroschen für Laaßwiesenzins dem Gotteshaus (Latoris Porst).

9 Gärtner
-
- (Gärtner) Dorichen Daniel Beyer, hat ein Haus und einen Garten, ist lehnpflichtig zahlt dem Gotteshaus 2 Silbergroschen Erbzins.
- (Gärtner) Veit Schmiedichen, Hans Voigt hat ein Haus und einen Garten zahlt dem Amt 15 Silbergroschen Wiesenzins zu Johannis. Für das Laaßgut 4 Silbergroschen Laaßwiesenzins dem Gotteshaus. (Latoris Porst).
- (Gärtner) Sigmund Salandt, Martin Hoffmann hat ein Haus und einen Garten, lehnpflichtig dem Amt und zahlt 2 Silbergroschen Erbzins dem Gotteshaus.
- (Gärtner) Wolf Birner, hat ein Haus und einen Garten, lehnpflichtig dem Amt und zahlt 12 Silbergroschen Laaßwiesenzins dem Gotteshaus.
- (Gärtner) Bangratz Scholpach, Martin Rebslob, hat ein Haus und einen Garten, lehnpflichtig dem Amt und zahlt 16 Silbergroschen Laaßwiesenzins dem Gotteshaus. (Zu Scholpach sind zwei Seiten extra Acta eingeheftet S.334)
- (Gärtner) Andre Knobelach, hat Haus, Hof und einen Garten lehnpflichtig dem Amt und zahlt 6 Silbergroschen Wiesenzins zu Johannis, und für sein Laaßgut zahlt er 4 Silbergroschen Laaßwiesenzins dem Gotteshaus. (Latoris Porst).
- (Gärtner) Barthel Hans, hat ein Haus und einen Garten, lehnpflichtig dem Amt und zahlt 16 Silbergroschen Laaßwiesenzins dem Gotteshaus
- (Gärtner) Merten Birner, hat ein Haus und einen Garten, lehnpflichtig dem Amt und zahlt dem Gotteshaus 24 Silbergroschen Laaßwiesenzins.
- (Gärtner) Adam Conradt, hat ein Haus und einen Garten, lehnpflichtig dem Amt und zahlt 15 Silbergroschen Wiesenzins zu Johannis. Für sein Laaßgut zahlt er 8 Silbergroschen dem Gotteshaus an Wiesenzins. (Latoris Porst).

22 Vorstädter
-
- (Vorstädter) Dieter Hesse hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt für sein Laaßgut 6 Silbergroschen an Wiesenzins zu Johannis, und vor ein Räumlein auf dem Kirchhof auf sein Leben lang zahlt er 2 Silbergroschen dem Gotteshaus. (Latoris Porst). (Zu Hesse sind vier Seiten extra Acta eingeheftet S.337-338)
- (Vorstädter) Volten Franckenau, Jacob Becker, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 30 Silbergroschen Wiesenzins zu Johannis und für Laaßtgut zahlt er 2 Silbergroschen dem Gotteshause, außerdem 4 Silbergroschen, für einen Garten. (Latoris Porst).
- (Vorstädter) Vicentz Brandenburg, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 26 Silbergroschen 8 Pfennige Erbzins für eine Breite Acker und 12 Silbergroschen Wiesenzins für Laaßgut zu Johannis. (Latoris Porst)
- (Vorstädter) Hieronymus Lachnicht, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 15 Silbergroschen Wiesenzins für 2 Laaßwiesen. (Latoris Porst).
- (Vorstädter) Paul Bettmeister, Hans Beyer, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 20 Silbergroschen an Erbzins für eine Breite Acker zu Michaelis und 6 Silbergroschen Laaßwiesenzins zu Johannis. (Latoris Porst).
- (Vorstädter) Brapin, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 9 Silbergroschen Laaßwiesenzins zu Johannis.
- (Vorstädter) Hans Mücke, Andreas Schmied, hat ein Häuslein ist lehnpflichtig dem Amt und zahlt 9 Silbergroschen Laaßwiesenzins, außerdem an Lat . 18 Silbergroschen Wiesenzins. (?)
- (Vorstädter) Mattes Trommeler, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zinset nichts, sondern tut seine Dienste gleich anderen Vorstädtern.
- (Vorstädter) Türius Hans, hat ein Häuslein und einen Garten lehnpflichtig dem Amt und zahlt 9 Silbergroschen Laaßwiesenzins.
- (Vorstädter) Hans von Lauft, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 10 Silbergroschen Laaßwiesenzins.
- (Vorstädter) Jacob Lischt, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 15 Silbergroschen Laaßwiesenzins, Lat: 25 Silbergroschen Laaßwiesenzins. (?)
- (Vorstädter) Simon Francke, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 18 Silbergroschen Laaßwiesenzins
- (Vorstädter) Severin Hueffner, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 9 Silbergroschen Laaßwiesenzins, Lat: 27 Silbergroschen Wiesenzins.(?)
- (Vorstädter) Andre Fischer, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 18 Silbergroschen Wiesenzins.
- (Vorstädter) Hans Vogelsteller, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 9 Silbergroschen Laaßwiesenzins, Lat: 27 Silbergroschen Laaßwiesenzins.
- (Vorstädter) Wentzel Zscholpach, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 15 Silbergroschen Wiesenzins.
- (Vorstädter) Joseph Borichen, hat ein Häuslein lehnet dem Amt und zinset darein, 4 Silbergroschen Laaßwiesenzins, Lat: 19 Silbergroschen Wiesenzins.
- (Vorstädter) Peter Peschel, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 20 Silbergroschen zu Michaelis für eine Breite Acker und 9 Silbergroschen Laaßwiesenzins zu Johannis (Latons Porst).
- (Vorstädter) Heintz Bettmeister, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 10 Silbergroschen Laaßwiesenzins.
- (Vorstädter) Erhardt Schneider, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 6 Silbergroschen Wiesenzins, Lat: 16 Silbergroschen Wiesenzins.
- (Vorstädter) Burckhard Freyer, dieser Mann der Winzer und Gärtner im Garten hat neulicher, weil beim Jägerhaus aus Nachlassung unseres gnädigsten Herrn, ein Häuslein auferbaut, dienet noch, zinset nichts.
- (Vorstädter) Die Heckelbachin, hat ein Häuslein und einen Garten lehnpflichtig dem Amt und zahlt 5 Silbergroschen an Erbzins von ihrem Haus und Garten und 10 Silbergroschen Laaßwiesenzins zu Johannis (Latoris Porst).
Der nachfolgende Text ist auf der Rückseite (S.345) als gesonderte Acta vermerkt.
Diese Statt, darauf der Heckelbachin Haus steht, samt dem Garten daran, darauf hat etwa vor Jahren ein Viehhof gestanden, hat Herzog Friedrich Churfürst zu Sachsen hochlöblicher Gedächtnis, zergehen lassen. Ist solche Statt und Garten von hoch gedachten Herzog Friedrich p. einem Winzer oder Gärtner, Michael Winzer mit Namen, aus Gnaden gegeben, und solch Haus darauf zu bauen nach gelassen worden, doch dergestalt da man künftiger Zeit solcher Statt und Garten wiederum zum Amt haben wollte, und bedürfen würde, daß die Besitzer auf Vergleichung einer anderen Statt und Vergnügung des erbauten Hauses abtreten sollte laut des Begnadigungs Briefes.
Auf dieser Seite 345 endet die Personenbezogene Beschreibung der Abgaben.
Es wir auf S.346 (Rückseite) erläutert:
„Aber die besondere Gaben, welche unter jedes Namen beschrieben, sind mit den Gemeinen zu Häuf gezogenen Zinsen und Zinsstücken. Im Gemeinen ein Ding, und sind nicht zweierlei sondern ein Zins. Alleine das die Zinssumme in Gemeinen und dann was jeder inbesonderer jährlichen darzu zu geben schuldig angezeigt. Das Küchengeld und der Holzhafer, wird von ihren Gütern nach Anzahl gesammelt, derhalben davon keinem keine gewisse besondere Gabe kann zugeschrieben werden.“
Auf Seite 347 folgt unter dem Titel „Pfarren“ die Kirchenverfassung und die Einkommen der Kirchen;

Pfarrlehen
Dieser „Fleck“ hat eine Pfarrkirche, und ein eigenes Pfarrhaus (Gut) zur Versorgung (der sie versorgen muss), was aber des Pfarrers eigenes Einkommen ist, wird durch die Visitatorenordnung und Urkunden im Amt bestimmt. Dieses höhere „Lehen“ muss ein jeder Pfarrer in Kurfürstlichen Kanzlei einfordern. Das heißt, das Amt Annaburg ist dafür nicht zuständig.
Summa
Auf der Rückseite von Seite 347 wird in Summe aufgeführt was der „Flecken“ dem Amte zu Geben schuldig ist:
-
- im Gelde 6 Gulden 31 Silbergroschen und 8 Pfennige
- in Getreide 46 Scheffel Korn
Es folgen in Acta kurfürstliche Verordnungen
-
- Kurfürst August undatiert 3 Seiten (ab Seite 348)
- Kurfürst Friedrich Wilhelm 12. ?? 99 (?) 2 Seiten (ab Seite 350)
- Kurfürst Johann Georg 5. Juli 1673 (ab Seite 351)
- Acta vom 29.Juli 1675 ? 2 Seiten (ab Seite 353)
- Actum vom 16. August 1820 (ab Seite 354-356)
Ende
Hier endet nicht das Erbamtbuch, sondern lediglich der Teil der zu Lochau im Städtlein Annaburg uns die Beziehung zwischen Amt und der Lochauer Gemeinde aufzeigt. Anderen Stellen in diesem Buch enthalten Beschreibungen die man heute geneigt wäre als zu Annaburg gehörig zu betrachten. Damals verhielt es sich aber nicht so! Das Schloss, Vorwerk, Netzhaus, die Schmiede, der Schlossgarten, die Teiche und Gräben gehörten nicht zu Lochau im Städtlein Annaburg. Leider erfahren wir auch nicht direkt was Städtlein Annaburg überhaupt ist. Die Forst ist hier vollständig außen vor, sie hat eine eigene gleichgewichtige Verwaltung.
-
- Es folgen entsprechend dem Alphabet Lebin und weiteren Orte bis Zeckritz bis zur Seite 519.
- Abschließend noch die Wassermühle „Zschernicker Heide Mühle“ bis Seite 523

eigentümlichen Güter
Was wäre Annaburg ohne seine Annaburg? Das Schloss wird unter eigentümliches Gut aufgeführt. Hier folgen noch:
-
- Haus und Schloss (Seite 532)
- ein Netzhaus (Seite 532)
- ein Schmiedehaus (Rückseite 532)
- ein (Schloss) Garten (Rückseite 532 bis Seite 534)
- ein Garten in der Vorstadt (Seite 534)
- ein Vorwerk (Rückseite 534)
- Viehzucht (Rückseite 534)
- Wiesen (ab Rückseite 535 bis 538)
- Fischgewässer (ab Rückseite 538 bis 541 )
Wasserkraft
Es folgen weitere Wassermühlen die eigentlich nicht zum direkten Zuständigkeitsbereich vom Amt Annaburg zählen
-
- Löben die Mühle (Seite 543)
- Grochwitzer Mühle (Seite 552)
weitere Eigentümliche Güter
-
- ein Wassergraben (Seite )
- In Gehölzen (Seite )
Sonstige Eigentümliche Güter Armsnester
-
- Buckau
- Purtzin
- Züllsdorf
- Plossig
- Dobrichau
- (Groß) Naundorf
- Treben
- Heidestatt
Geleite
Abgeschlossen wird das Erbbauch mit „FAMGELDT“ für das Geleitgeld
BuBernd Hopke
Ortschronist
AnnaOffice©2026-02-02
Quelle: Autor unbekannt; Amtserbbücher des Amtes Annaburg; im Heimatbote – Beilage zum Schweinitzer Kreisblattes Nr.14 vom 10.Juli 1925 Joachim Huth, Burgwarde, Supanien und Parochien; unter http://www.joachim-huth.de/pdf/tb-burgwd.pdf Zugriff 01/2026; Andre Thieme, Die kursächsischen Amtserbbücher aus der Mitte des 16. Jahrhunderts und ihre digitale Erfassung; unter https://repsax.isgv.de/Thieme-AEB-vorEV.pdf Zugriff 01/2026 Eberhart Förster, Verschriftlichung der Kopien des „Erbbuch des Amtes Annaburg Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Außenstelle Wernigerode; Signatur D 1, Nr. 1“ 2005; unveröffentlicht Privatbesitz