Glossar

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Zwölf Artikel (Artikel12)

 

Zwölf Artikel der aufständischen Bauern 1525, wichtiges Dokument und weitverbreitete Flugschrift des Großen Bauernkriegs, zusammengestellt in Memmingen, enthielt unter Berufung auf das Evangelium („göttliches Recht“ = Naturrecht) die gemäßigten Forderungen der Aufständischen: Aufhebung der Leibeigenschaft, Milderung der Abgaben, gerechtes Gericht, freie Wahl der Pfarrer, Freiheit der Jagd und des Fischfangs, Rückgabe des Gemeindewalds u.a.; bis zur Niederwerfung des Aufstands wurden die Zwölf Artikel verschiedentlich verwirklicht. (WISSEN digital Software Verlags GmbH, München.)

 


1859 – Mobilmachung der Landwehr  (Mob1859)

 

Ein kurzer Krieg zwischen Österreich und Frankreich wegen Sardinien führte 1859 zur vorsorglichen preußischen Mobilmachung. Obwohl die Truppen letztendlich in den Kasernen blieben, zeigte sich, dass die Mobilisierungspläne zeitlich und bezüglich der raschen Truppenverlegung unzureichend waren.

Nach sorgfältigen Ermittelungen bestand der erste Jahrgang der Landwehr ersten Aufgebots etwa zu 30 Prozent aus verheirateten Personen, der fünfte Jahrgang schon zu 46 Prozent, der siebente zu 63 Prozent, und von der Landwehr zweiten Aufgebots pflegten etwa fünf 5/6 verheiratet zu sein.

Durch die Einberufung einer so großen Anzahl von Familienvätern entstanden bei den Mobilmachungen im 1859 Missverhältnisse, indem eine große Zahl von Familien in die größte Not geriet, und die Versorgung derselben von den Kreisen getragen werden musste, in welchen dieselben ihren Wohnsitz hatten. Im Jahre 1859, wo nur 5 Armee-Corps mobil gemacht wurden, sind im Ganzen 55.277 Familien mit 262.638 Taler monatlich von den Kreisen unterstützt worden, während der durch Privatwohltätigkeit aufgebrachte Betrag noch weit größer war. Und neben jenen 55.277 Familien, welche im Jahre 1859 zum Teil aus öffentlichen Mitteln unterhalten werden mussten, befanden sich in den Bezirken der damals mobil gemachten 5 Armee-Corps eine noch größere Anzahl junger unverheirateter und völlig diensttauglicher Personen, welche sich freigelost hatten. Wie erheblich solche Missverhältnisse waren, leuchtet wohl Jedem ein.

Mit der preußischen Heeresreform nach 1859 wurde dann die allgemeine Wehrpflicht eingeführt und ein freikaufen bzw. „Stellvertreterdienst“ war nicht mehr möglich.

    • (Preußische Amtspresse, No. 7. Provinzial-Correspondenz. Zweiter Jahrgang. 17.02.1864.;
    • http://www.pionierkameradschaft-holzminden.de/seiten/geschichte1.1 Zugriff 06/2008;
    • Karl Marx, Friedrich Engels Gesamtausgabe, Akademie Verlag, Veröffentlicht 2003)

 


Wetterlage 5b – Mittelmeertief  (Wetterlage5b)

 

Ein Mittelmeertief ist ein Tiefdruckgebiet im Mittelmeerraum. Je nach Lage des Kerns wird es auch Balearentief, Genuatief oder Adriatief genannt.

Eine Vb-Wetterlage (gesprochen: „Fünf-B-Wetterlage“, V = römisch 5) ist gekennzeichnet durch die Zugbahn eines Tiefdruckgebietes von Italien über die Poebene oder Nordadria hinweg nordostwärts. Die als „Vb“ bekannte Zugbahn wurde von Wilhelm Jacob van Bebber 1891 deklariert und mit dieser Notation in das System der Großwetterlagen integriert. Der Begriff der Vb-Großwetterlage wird heute noch verwendet, weil die modernere deutsche Großwettertypologie nach Hess/Brezowsky die Aktionszentren des Mittelmeerraumes unzulänglich berücksichtigt.

Mit Va wurde nach Bebber die Zugbahn Biskaya–Spanien/Frankreich–Ligurien bezeichnet. Eine Vc-Wetterlage entspricht einem Adriatief, das nach Osten Richtung Balkan abzieht und dort zu einem Balkantief wird. Eine Vd-Wetterlage bezeichnet ein nach Südosten abziehendes System. Die Bezeichnungen Va, Vc und Vd sind in der heutigen Meteorologie allerdings nicht mehr gebräuchlich.

Das Vb/a-Tief entsteht durch einen Kaltluftvorstoß über Frankreich in das westliche Mittelmeer, häufig in Verbindung mit einer Nordwestwetterlage, mit Bildung eines Tiefs im westlichen Mittelmeerraum, oder durch einen von England oder der Biskaya (Biscayatief) über Frankreich südwärts geschobenen Tiefkern (Va), der südlich der Alpen weiterzieht.

Liegt der Aktionskern über dem Mittelmeerraum, gleiten die dortigen feuchtwarmen oder über der Sahara überhitzten Luftmassen auf der (östlichen) Vorderseite des Tiefdruckgebietes auf die in Zentraleuropa der nördlicheren Zonen am Boden liegende Kaltluft auf (Aufgleiten von Südost), weil eine südliche Strömung mit hohen Lufttemperaturen viel Feuchtigkeit transportieren kann. Das führt zu teils langanhaltenden Niederschlagsphasen, die in Staubereichen an den Alpen und höheren Mittelgebirgen auch recht ergiebig sein können (Stauniederschläge) und Hochwässer oder abnorme Schneemengen mit Lawinengefahr verursachen. Im Raum des östlichen Mittelmeeres wird trockene, warme Saharaluft gegen Südosteuropa gesteuert und führt dort zu übersteigerter Wärme, das Windereignis wird Scirocco (Jugo) genannt: Vor der Frontlinie des heranziehenden Mittelmeertiefs können sich Saharastaub-Ereignisse bis auf Mitteleuropa ausweiten. Nördlich der Alpen begleiten abnormale Föhnereignisse die Mittelmeertiefs, wenn die Niederschläge an der Alpensüdseite abregnen.

Besonders die Endphasen der Vb/c-Lagen pumpen über längeren Zeitraum große Feuchtigkeitsmengen nach Mitteleuropa:

Osteuropatief: Bei der Vb-Trajektorie handelt es sich um die einzige Zugbahn von Südwest nach Nordost über Mitteleuropa, sie führt typischerweise zu schweren Stauniederschlägen an Ostalpen, Karpaten und Erzgebirge und Überschwemmungen in den Einzugsgebieten von Donau, Elbe und auch Rhein.

 


Magdalenenhochwasser  (Magdalenenhochwasser)

 

Das Magdalenenhochwasser war eine verheerende Überschwemmungskatastrophe, die im Juli 1342 das Umland zahlreicher Flüsse Mitteleuropas heimsuchte. Die Bezeichnung geht auf die damals übliche Benennung der Tage nach dem Heiligenkalender zurück, hier auf den St.-Magdalenentag am 22. Juli. Bei diesem Ereignis wurden an vielen Flüssen die höchsten jemals registrierten Wasserstände erreicht. Möglicherweise handelt es sich um das schlimmste Hochwasser des gesamten 2. Jahrtausends im mitteleuropäischen Binnenland.

Betroffen waren unter anderem Rhein, Main, Donau, Mosel, Moldau, Elbe, Weser, Werra und Unstrut. Das Hochwasser wird in den Chroniken zahlreicher Städte erwähnt, so in Würzburg, Frankfurt am Main, Mainz, Köln, Regensburg, Passau und Wien. Fast alle Brücken wurden damals zerstört, Flussläufe änderten sich. In Bamberg riss die Regnitz eine „Brücke mit Turm“ ein. Im Solling wurde das Dorf Winnefeld zerstört.

Die topographischen Konsequenzen des Hochwassers können heute noch nachgewiesen werden. Die Masse des erodierten Bodenmaterials betrug ca. 13 Milliarden Tonnen. Das entspricht etwa der Menge, die bei normalen Wetterbedingungen in 2000 Jahren verloren geht.

 

 


Abendmahlstreit (Abendmahlstreit)

 

Abendmahlsstreit: besonders in der Zeit der Reformation geführte Auseinandersetzung um das rechte Verständnis des Abendmahls, v.a. zwischen LUTHER, der in Brot und Wem den Leib und das Blut CHRISTI gegenwärtig sah, und ZWINGLI, der in Brot und Wein nur Symbole erblickte. Der Abendmahlsstreit war eine wichtige Ursache für die Auseinanderentwicklung der protestantischen Bekenntnisrichtungen.

241 Stichwörter aus dem „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 


Ablass   (Ablass)

 

Ablass (Indulgenz, lateinisch indulgentia, veraltet auch römische Gnade) ist ein Begriff aus der römisch-katholischen Theologie und bezeichnet einen von der Kirche geregelten Gnadenakt, durch den nach kirchlicher Lehre zeitliche Sündenstrafen erlassen (nicht dagegen die Sünden selbst vergeben) werden.

Um einen Ablass zu gewinnen, müssen Katholiken meist ein bestimmtes frommes Werk (z. B. Wallfahrt, Kirchen- oder Friedhofsbesuch, besonderes Gebet) in angemessener Disposition vollbringen. Deshalb gehört zu den Voraussetzungen für die Ablassgewinnung die sakramentale Beichte, der Empfang der heiligen Kommunion und das Gebet in der Meinung (das heißt, in den Anliegen) des Heiligen Vaters. Ablässe kann der Gläubige nicht nur für sich selbst, sondern auch für das Seelenheil eines Verstorbenen gewinnen. Die Gewinnung eines Ablasses kann von der zuständigen kirchlichen Behörde in einem so genannten Ablassbrief bestätigt werden.

Der Handel mit sogenannten Almosenablässen, für deren Gewinnung als Ablasswerk ein Geldbetrag gespendet werden musste, war ein besonders in der Renaissancezeit verbreiteter Missbrauch. Er gilt als Anlass für den Thesenanschlag Martin Luthers und als ein Auslöser der Reformation in Deutschland. Mit Einkünften aus dem Ablasshandel hatten einige Päpste beträchtliche Geldsummen aus ganz Europa nach Rom gelenkt, die unter anderem für den Bau des Petersdoms verwendet wurden. Albrecht von Brandenburg, Bischof von Magdeburg, Halberstadt und Mainz, hatte mit dem Papst einen Ablasshandel durch den Dominikaner Johann Tetzel in Gang gesetzt. Albrecht, der sich vom Papst mehrere Bistümer hatte verleihen lassen, musste hohe Gebühren für diesen Verstoß gegen die Bestimmungen des Kanonischen Rechts zahlen. Albrechts Provisionen aus dem Ablasshandel sollten dazu dienen, seine Schulden beim Bankhaus Fugger in Augsburg abzutragen, der Rest sollte bestimmungsgemäß nach Rom gehen.

Ablasshandel ist in der römisch-katholischen Kirche seit 1562 verboten und seit 1567 mit der Strafe der Exkommunikation belegt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ablass

 

 


Ablösungsgesetz 1821 (Abloesungsgesetz1821)

 

Ablösungsgesetz 1821: Betrifft Bauern mit guten Besitzrechten schon vor 1807 (v.a. Erbzinsrecht) u. sämtliche Besitzklassen, betrifft rund 80% des Landes in Ostelbien. Fakultativ Landabgabe oder Zahlung des 25fachen Jahresertrags.

Prof. Dr. Ulrich Pfister: „Bäuerliche Gesellschaft – Landwirtschaft: Agrargeschichte im Überblick, 16.-20. Jahrhundert“, Wintersemester 1996/97

 

 


Acht und Bann  (AchtundBann)

 

Acht: Form der (weltlichen) Strafe, die bei dem nur unzulänglich ausgebildeten Justiz- und Vollstreckungswesen in den frühen deutschen Gemeinwesen die Mitwirkung der ganzen Rechtsgemeinschaft, d. h. aller Einwohner eines Gebiets, erforderte. Das Verhängen der Acht bewirkte die Recht- und Friedlosigkeit des Geächteten innerhalb des Gebietes des aussprechenden Gerichts – bei der Reichsacht im ganzen Reich -, die Isolierung des Geächteten von der menschlichen Gemeinschaft (Verbot jeder Art von Unterstützung einschließlich Obdachgewährung für den Geächteten; wer das Verbot missachtete, verfiel ebenfalls der Acht), die Zerstörung, später die Beschlagnahmung (Fronung) seines Besitzes. Jeder hatte das Recht, den Geächteten straflos zu töten. Achtgründe waren insbesondere der Bruch des Landfriedens, die Nichtbefolgung gerichtlicher Ladungen oder nach Fällung eines Urteils die Weigerung, ein Sühneversprechen abzugeben. Dem Geächteten verblieb eine Frist von »Jahr und Tag«, sich aus der Acht zu lösen (z.B. indem er sich freiwillig dem Gericht stellte), andernfalls verfiel er der Oberacht (Aberacht), von der eine Lösung nicht mehr möglich war. Seit 1220 war die Reichsacht zudem Folge des Kirchenbanns (Bann); der Exkommunizierte wurde »in Acht und Bann getan«.

Bann: Besserungsstrafe der katholischen Kirche; der kleine Bann schloss von den Sakramenten und Kirchenämtern aus, der große Bann zog die Exkommunikation, den Ausschluss aus der Gemeinschaft der Gläubigen, nach sich und hatte seit 1220 auch die Reichsacht (Acht) zur Folge.

Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 


Ackerbau, vorindustrieller  (Ackerbau)

 

Ackerbau (mhd. ackerganc; zu mhd. acker, ahd. ackar, eigtl. = Viehweide). Unter Ackerbau soll hier nur der Anbau von Kulturpflanzen zur Nahrungsgewinnung verstanden sein. Die fundamentale Technik beim Ackerbau war das Pflügen. Hierfür stand im anfangs mit der Ostsiedelung nur der primitive hölzerne Hakenpflug mit eisernem Pflugmesser zur Verfügung. Damit konnte der Boden lediglich gelockert und zerkrümelt werden. Vom 13. Jh. an löste der Wendepflug den Hakenpflug ab. Gezogen wurde er meist von Ochsen, seltener von Pferden. Ochsengespanne waren mit dem hölzernen Joch angespannt, das auf Hörnern und Stirnbein oder auf dem Nacken der Tiere lastete. Pferde wurden am Hals angeschirrt, wodurch die Atmung behindert und die Leistung gemindert wurde. Vom 10. Jh. an verbesserte die Einführung des Kummets die Zugleistung erheblich. Das Pflügen erforderte mindestens zwei Arbeitskräfte: den Pflüger, der den Pflug lenkte und in den Boden stemmte und den Treiber, der die Zugtiere führte.

Waren die Äcker umgebrochen und geeggt, gegebenenfalls noch gejätet und Steine ausgelesen, konnte das Säen beginnen (s. Saat). Säer und Säerinnen streuten das Saatgut aus dem Sätuch oder dem umgeschlagenen Obergewand mit weit ausholender Armbewegung über die Furchen; die Arbeitsweise war rhythmisch: beim Vorführen des linken Fußes wurde eine Handvoll Saatgut aufgenommen, beim Vorführen des rechten Fußes wurden die Körner ausgestreut. Nach der Saat drohten Krähen, Tauben und andere Vögel das Saatgut aufzupicken; daher wurden frisch gesäte Felder noch einmal geeggt. Zudem scheuchten Kinder die Vögel mit Steinwürfen, Schleudern und Pfeilschüssen. Während des Wachstums musste das Unkraut durch Jäten niedergehalten werden. – Erbsen und Bohnen wurden in mühsamer Arbeit in Löcher gesät, die mit einem spitzen Stab gemacht worden waren.

Das reife Getreide wurde mit der Sichel auf halben Halm geschnitten. Erst mit dem Aufkommen der Sense im Hochmittelalter konnte auch auf ganzem Halm geerntet werden. Außer Getreide brachte die Ackerwirtschaft noch Rüben, Ackerbohnen, Buchweizen, Erbsen, Linsen, Flachs, Hanf und Farbpflanzen (s. Waid, Krapp u.a.).

Online Mittelalter Lexikon, http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Ackerbau; Zugriff 11/2008

 

 


Adel  (Adel)

 

Adel: in zahlreichen Kulturen und Epochen vorkommende Sonderung einzelner Familien von der Gesamtbevölkerung, die aufgrund von Geburt, Besitz oder Leistung eine besondere soziale Stellung einnehmen und ein eigenes Standesbewusstsein (Adelsbewusstsein) ausbilden.

Im gesamten abendländisch-europäischen Bereich ist der ADEL ein bestimmender Faktor der Sozialgeschichte. Bereits in der griechischen Polis übten Adelsgeschlechter maßgeblichen politischen Einfluss aus. Ebenso nahm der Amtsadel der römischen Republik (Mobilität, Optimalen) eine zentrale Führungsrolle ein. Im Mittelalter bildete der ADEL die eigentlich bestimmende Schicht. Zur Entstehung des mittelalterlichen ADEL gibt es in der historischen Wissenschaft zwei Theorien: Zum einen sollen die Wurzeln bis in die Zeit der Völkerwanderung zurückreichen, als von einzelnen bevorzugten (da bereits bewährten) Kriegerfamilien die Heerführer gestellt wurden, die auch nach der Niederlassung in den neuen Siedlungsgebieten ihre Vorrechte beibehielten und damit über so genannte autonome Adelsrechte verfügten; zum andern wird der Ursprung des ADEL insofern mit dem Königtum verknüpft, als einzelne Gruppen im Königsdienst aufstiegen und erst vom Königtum ihre Privilegien erhielten (auch Dienstadel). Welcher der beiden Theorien der Vorzug zu geben ist oder wieweit sich beide Ansätze ergänzen, ist schwer zu entscheiden, da die Existenz einer Adelsschicht in vorfränkischer Zeit quellenmäßig nicht fassbar ist. Erst im Fränkischen Reich trat der ADEL zusammen mit dem König, den er vielfach aus seinen eigenen Reihen erhob, als Inhaber des Herrschafts- und Verwaltungsmonopols auf. In der Karolingerzeit kam es bereits zu einer Untergliederung des Adelsstandes, der fortan durch verschiedene (soziale) Abstufungen geprägt blieb. Im mittelalterlichen Lehnswesen wurde der niedere dem Hochadel nachgeordnet. Die Abgrenzung des ADEL nach unten blieb jedoch in der mittelalterlichen Feudalgesellschaft (Feudalismus) fließend, sodass seit dem 12./13. Jh. zahlreiche Unfreie als Ministeriale in den Adelsstand gelangten. Dieser Aufstieg wurde durch den Waffendienst ermöglicht, der zunächst adliges Vorrecht war und die mittelalterliche Adelskultur entscheidend prägte; dadurch blieb dem ADEL ein gewichtiger Einfluss auf die Kriegführung erhalten. Zudem förderte er, besonders in der Blütezeit der ritterlichen Adelskultur im 12./13. Jh., nachhaltig das kulturelle Leben, besonders Kunst und Literatur, und nahm Anteil an der traditionellen kirchlichen Bildung. Die Vorherrschaft des ADEL wurde im spätmittelalterlichen Europa zunehmend beschnitten, wirtschaftlich durch das aufsteigende Stadtbürgertum, politisch durch das erstarkende Königtum, das den ADEL bei unangetasteter sozialer Bevorrechtung nur noch als Ausführungsorgan (Dienstfunktionen in Armee und Verwaltung) in sein monarchisches System einbaute (auch Absolutismus). Regionale Entwicklungen: Während in den westeuropäischen Ländern (Frankreich, England, Spanien) diese Entwicklung parallel zur Ausbildung eines einheitlichen Nationalstaats verlief, verstärkte sich in Deutschland (ebenso in Italien) aufgrund des Fehlens einer durchsetzungsfähigen Zentralgewalt die territoriale Aufsplitterung. Der Hochadel errang nach und nach die territoriale Landeshoheit, zunächst gegen den Widerstand des landständischen niederen ADEL und der aus den Reichsministerialen hervorgegangenen Reichsritterschaft. Erst danach setzte auch in Deutschland in den einzelnen Territorien die frühmoderne Staatsbildung im Sinne eines zentralistisch organisierten Beamtenstaats ein. Die Reichsritterschaft vermochte unter dem Schutz des Reichsrechts ihre Sonderstellung und Aufstiegschancen in den geistlichen Fürstenstand zu wahren. Der niedere ADEL wurde landsässig (d.h., er unterstand dem Landesherrn). Eine Wende in der Geschichte des mittel- und westeuropäischen ADEL (mit Ausnahme Großbritanniens) bedeutete die Französische Revolution, die zunächst in Frankreich zur Aufhebung der adligen Vorrechte und zu einer gewaltsamen Dezimierung der Mitglieder des Adelsstands führte. In Deutschland setzte die Auflösung des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation 1803-06 eine Zäsur (auch Reichsdeputationshauptschluss, Rheinbundsakte): Mit der Säkularisation der geistlichen Fürstentümer wurde der Reichsritterschaft zunächst die politisch-wirtschaftliche Grundlage entzogen und 1806 bzw. 1815 wurde sie aller politischen Vorrechte enthoben. 1806 bis 1813 wurden zudem alle jene reichsständischen Geschlechter mediatisiert (Mediatisierung), die sich nicht, wie v.a. die Rheinbundfürsten, in selbst zugestandener Souveränität nach dem Austritt aus dem Reichsverband behaupten konnten. Als Standesherren blieben ihnen 1815 bis 1918 die Rechtsstellung als Mitglieder des Hochadels sowie persönliche Vorrechte erhalten. Trotz weitgehender Beseitigung der Privilegien und Einebnung der ständisch gegliederten Gesellschaft konnte der ADEL gerade im kaiserlichen Deutschland seine gesellschaftliche Vorrangstellung wahren und sich bis zum Ende des Ersten Weltkriegs als Führungsschicht behaupten. 1918 wurden die bis dahin noch bestehenden Vorrechte des ADEL abgeschafft.

„Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 


Adjutant  (Adjutant)

 

Der Adjutant ist ein dem Truppenbefehlshaber zur Unterstützung beigegebener Offizier. Das Wort Adjutant stammt vom lateinischen adiuvare, helfen, unterstützen ab und bedeutet so viel wie Gehilfe. Es bezeichnet zunächst eine militärische Dienststellung, aber auch einen Dienstgrad.

Die Bezeichnung wurde zunächst in Frankreich für die Gehilfen des Majors benutzt. Von hier gelangte das Wort auch in die deutsche Militärsprache.

https://de.wikipedia.org/wiki/Adjutant

 

 


Advokat  (Advokat)

 

Advokat (lateinisch advocatus ‚der Herbeigerufene‘) ist eine Bezeichnung für einen Rechtsanwalt, die heute in Österreich und Deutschland veraltet ist, nur noch bildungs- oder aber umgangssprachlich und/oder mit abschätziger Bedeutung (Winkeladvokat) verwendet wird, im schweizerischen Rechtsraum aber die gleiche Bedeutung wie Rechtsanwalt hat. Im übertragenen Sinn wird auch ein Fürsprecher einer Sache damit bezeichnet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Advokat

 

 


Aktuarius, Kopist   (Aktuarius)

 

Der Aktuarius ist eigentlich ein Schreiber, aber ein unter öffentlicher Autorität zur Niederschrift des Verhandelten und zur Aufsicht über die daraus entstandenen Akten eidlich verpflichteter Rechtsverständiger.

 

 


Alchemie  (Alchemie)

 

Alchemie (arabisch) auch: Alchimie; darunter ist die mittelalterliche Chemie, Lehre von der Stoffumwandlung (insbesondere zu Gold) zu verstehen.

In der Antike: Die Alchemie wurde als wissenschaftliche „Chemie“ in der Antike von den Ägyptern (die ihr Land Kemi, „schwarze Erde“, nannten) begründet. Die Griechen beschäftigten sich mit der Chemie mehr philosophisch-spekulativ als naturwissenschaftlich-experimentell. Erst die Araber griffen die Wissenschaft wieder auf, bauten sie aus und übermittelten ihre Kenntnisse als „al Kemia“ („die Chemie“) dem Abendland, doch blieben sie weit entfernt von einer zutreffenden Einsicht in das Wesen der chemischen Vorgänge. Ihre Überzeugung, dass Metalle ineinander umgesetzt werden können, übernahmen die abendländischen Alchemisten (daher Alchemie = Metallscheidekunst).

Im Mittelalter: Trotz dieses Irrtums blieb die Alchemie in ihren Grundlagen wissenschaftlich, bis sie bei Ausgang des Mittelalters mystisch-theosophische Züge annahm und sich in eine Geheimwissenschaft verwandelte. Ziel der Alchemie war es, den „Stein der Weisen“ zu finden, mit dessen Hilfe unedle Metalle sich vermeintlich in Gold verwandeln und sich Krankheiten heilen lassen. Selbst bedeutende Gelehrte glaubten noch bis ins 17. Jh. hinein an den Stein der Weisen und das Walten überirdischer Kräfte in den chemischen Vorgängen. Erst allmählich wurde der Unterschied zwischen berufsmäßigen Goldmachern und Forschern begriffen: Seit Boyle um 1750 die moderne Chemie begründet hatte, erhielt das Wort Alchemie die geringschätzige Bedeutung, die es heute hat.

Solange diese Unterscheidung nicht bestand, besaßen gerade die fantasievollsten Alchemisten hohes Ansehen. Der alchemistischen Pseudowissenschaft ist unter anderem die (zufällige) Erfindung des Porzellans (Böttcher) und die Entdeckung des Phosphors (Kunkel) zu verdanken.

WISSEN digital Software Verlags GmbH, München.

 

 


Amt  (Amt)

 

Amt: 1) ursprünglich Bezeichnung für den mit einem Lehen (Lehnswesen) verbundenen Dienst von Freien oder Unfreien (Ministerialen) im Gefolge eines Herrn. Da sich im Mittelalter die Erblichkeit der Lehen und der mit ihnen verbundenen Ämter bei Hof durchgesetzt hatte, schufen die Landesherren zur Verwaltung ihrer sich ausbildenden Territorien unter Umgehung der alten Hofämter einen neuen Typ des Amtsträgers, den fest besoldeten und daher absetzbaren Beamten.

Amt: 2) seit dem Spätmittelalter Bezeichnung für einen räumlichen Verwaltungsbezirk des entstehenden Territorialstaats. An der Spitze eines Amtes stand ein Amtmann, der zunächst sein Amt vom Landesherrn in Form eines Lehens empfing, später auch aus der neu entstehenden Verwaltungsbeamtenschaft genommen wurde.

„Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 


Amt Annaburg     (AmtAnnaburg/AmtLochau)

Das Amt Annaburg war eine Verwaltungseinheit des 1806 in ein Königreich umgewandelten Kurfürstentums Sachsen und war dem Kurkreis angegliedert.

Bis zur Abtretung an Preußen 1815 bildete es als sächsisches Amt den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, für Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge.

Geographische Ausdehnung

Den zentralen Teil des Amts Annaburg nahm die Annaburger Heide ein. Während sich der Amtssitz Annaburg im Nordwesten des Amts befand, lagen die meisten zum Amt gehörigen Orte am Ostrand bzw. am Südwestrand des Amtsgebiets. Die Schwarze Elster tangierte das Territorium im Nordosten. Im Südwesten bildete die Elbe die Grenze des Amts. Der größte Teil des Amtsgebiets mit der Stadt Annaburg und der Annaburger Heide liegt heute im Land Sachsen-Anhalt. Der östliche Rand mit den Amtsdörfern gehört heute zum Land Brandenburg. Die Orte am südlichen Rand an der Elbe nördlich von Torgau befinden sich heute im Freistaat Sachsen (Umgebung von Rosenfeld und Döhlen).

Angrenzende Verwaltungseinheiten

Das Amt Annaburg grenzte östlich an die Ämter Liebenwerda und Schweinitz, südlich an die Ämter Mühlberg, Schweinitz und Torgau, westlich und nördlich war es fast vollständig vom Amt Schweinitz umgeben, lediglich bei Döhlen grenzte ein kleiner Teil an das Amt Torgau.

Amt Schweinitz Amt Schlieben

Amt Schweinitz Nachbargemeinden Amt Schweinitz (Exklave Herzberg)

Amt Torgau Amt Schweinitz (Exklaven) Amt Liebenwerda

Geschichte

Das Amt Lochau (Lochaw)

Das Amt Lochau war ein Teil des askanischen Herzogtums Sachsen-Wittenberg und gelangte 1423 mit diesem an die Wettiner. Hier wurde es ein Teil des Kurkreises, dessen Sitz Wittenberg war.

Nach der Leipziger Teilung 1485 gehörte das Amt wie das gesamte Herzogtum Sachsen-Wittenberg zur ernestinischen Linie der Wettiner. Seit der Niederlage der Ernestiner im Schmalkaldischen Krieg im Jahr 1547 (Wittenberger Kapitulation) war es im Besitz der Albertiner. Auf Befehl des Kurfürsten Moritz von Sachsen wurde 1550 erstmals ein Erbbuch des Amtes Lochau angelegt.

Amt Annaburg   (AmtAnnaburg; AmtLochau)

Der Name des Amtes Annaburg lautete bis 1572 Amt Lochau. Erst nachdem der Ort Lochau beim Neubau des Jagdschlosses nach Anna von Dänemark und Norwegen (1532–1585), der Ehefrau des Kurfürsten August von Sachsen, in Annaburg umbenannt wurde, erfolgte 1573 auch die Umbenennung des Amtes.

Annaburg war bis zur Übernahme durch das Königreich Preußen Sitz einer Oberforst- und Wildmeisterei, die die Ämter Annaburg, Schlieben, Schweinitz und Seyda sowie ab 1796 auch die Ämter Dahme und Jüterbog des Fürstentums Querfurt in Forst- und Jagdangelegenheiten betreute.

In Folge der Niederlage des Königreichs Sachsen wurden auf dem Wiener Kongress im Jahr 1815 Gebietsabtretungen an das Königreich Preußen beschlossen, was u.a. den gesamten Kurkreis mit seinen Ämtern betraf. Das Amt Annaburg wurde folgendermaßen auf die neu gebildeten Kreise der preußischen Provinz Sachsen aufgeteilt: die Stadt Annaburg mit der Annaburger Heide und den südwestlichen Orten an der Elbe wurden dem Kreis Torgau angegliedert. Die Orte im Osten des Amts kamen an den Kreis Schweinitz.

Bestandteile
Städte (Städtlein)        
Annaburg (bis 1572 Lochau)

Amtsdörfer                 
Arnsnesta
Beyern
Buckau (bis 1680)
Döbrichau (bis 1660)
Fermerswalde (im 16. Jh. nur ein Vorwerk)
Frauenhorst
Kähnitzsch (ein geringer Teil der Einwohner unterstand dem Amt Schweinitz)
Lebien (ein geringer Teil der Einwohner unterstand dem Amt Schweinitz)
Löhsten (bis 1659, danach Amt Schweinitz)
Mahdel
Neubläsern
Purzien
Rahnisdorf (bis 1680)
Rosenfeld
Züllsdorf

Rittergüter                  
Rahnisdorf mit Buckau

Vorwerke                    
Annaburg
Döhlen (de facto jedoch zum Amt Prettin)

Andere                        
einige Einwohner in verschiedenen Orten der Ämter Schweinitz und Liebenwerda
einige Einwohner im Dorf Zeckritz (Amt Torgau)
der Walddistrikt Zschernick

Wassermühlen im Amt           
Annaburg am Neugraben
Elstermühle Arnsnesta
Gerbismühle am Neugraben
Elstermühle Grochwitz (der Ort lag jedoch im Amt Schweinitz) an den Schwarzen Elster
Elstermühle Löben (der Ort lag jedoch im Amt Schweinitz) an den Schwarzen Elster
Heidemühle Zschernick

Windmühlen im Amt               
Beyern
Döbrichau
Rahnisdorf
Rosenfeld
Züllsdorf

https://de.wikipedia.org/wiki/Amt_Annaburg

 


Annaburger Maurer (AnnaburgerMauerer)

 

Annaburger Maurer- und Zimmerleute – Vorkämpfer für den Sozialstaat Deutschland

Nachdem die napoleonischen Truppen aus Preußen vertrieben wurden, nutzten viele Annaburger Maurer- und Zimmerleute die Gelegenheit, sich am Aufbau der Hauptstadt Berlin zu beteiligen. Die Wege dorthin waren beschwerlich, zum Teil lief man auf Schuster’s Rappen oder man benutzte bis zum Bau der Eisenbahn eingesetzte Pferdebahnen. An der 1848er Revolution in Berlin waren auch Annaburger Maurer- und Zimmerleute beteiligt. Sie war der Anstoß für die Gründung der Maurer- und Zimmererkrankenkasse in Annaburg. Damit sollte die Sozialabsicherung der Familien im Krankheitsfall geschaffen werden.

Gründungsmitglied 1848 waren die Maurer Bischof, Kettlitz und Hermsdorf. Jeder zahlte einen bestimmten Betrag ein, der dann im Krankheitsfall an die Betreffenden ausgezahlt wurde.

Nachdem die Eisenbannstrecke Falkenberg – Holzdorf – Jüterbog- Berlin 1848 in Betrieb genommen wurde, gingen viele Maurer- und Zimmerleute aus Annaburg und Umgebung ihrer Beschäftigung in Berlin nach, da nach den Gründerjahren 1871 bis 1914 ein gewaltiger Bauboom für Arbeitsplätze in diesen Gewerken vorhanden war. Als Abfahrtsbahnhof wurde der Bahnhof Holzdorf benutzt, da die Kosten für eine Eisenbahnfahrt nach Berlin über Wittenberg 2,00 Reichsmark teurer war. Der Landwirt Ziege nutzte diese Situation, um den Transport der Leute von Annaburg nach Holzdorf mit 2 Leiterwagen durchzuführen.

Fahrtkosten pro Person 30 Pfennig. Um das Geld einzusparen, nutzten einige die Gelegenheit, um zu Fuß den Weg nach Holzdorf anzutreten. Anfahrt war Sonntagnachmittag 16.00 Uhr, freitags kamen „die Berliner“ von ihrer Arbeit zurück. Die Arbeitszeit betrug damals 14 Stunden pro Tag bei einer 5-Tagewoche.

1896 soll, Hermann Fichte, auf einem Schimmel durch Berlin geritten sein mit einer Lampe in der Hand und einem umgehängten Schild, auf dem zu lesen war: „Wir suchen den 8-Stunden-Tag!

1898 feierte die Annaburger Maurer- und Zimmererkrankenkasse ihr 50-jähriges Bestehen. Vereinslokal war die Fleischerei- und Gastwirtschaft Hamann in der Holzdorfer Straße. Hermann Fichte, war von 1890 bis 1910 Vorsitzender dieser Krankenkasse.

Da in Berlin in den Gründerjahren gutes Geld verdient wurde, war es möglich, dass ein großer Teil der Häuser in den Neuhäusern (Niedere Straße, Hohe Straße, Holzdorfer Straße und Planweg) von Berliner Maurern und Zimmerleuten, die in Annaburg wohnten, gebaut werden konnten.

1895 erfolgte die Eingemeindung des Ortsteils Neuhäuser nach Annaburg.

1933, nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde die Annaburger Maurer- und Zimmererkrankenkasse aufgelöst und in das soziale Sicherungssystem des Staates übernommen. Letzter Finanzbearbeiter war Herr Walter Schmidt.

Damit ging das soziale Sicherungssystem der Annaburger Maurer- und Zimmererleute zu Ende.

Rudolf Bleistein;  Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 2 vom 08.02.2005

 

 


Anspänner  (Anspaenner)

 

In Sachsen war ein Anspänner, ein Bauer, der Zugvieh halten kann, und damit die Frohndienste verrichtet, im Gegensatze der Kothsassen, Hintersassen oder Handfröhner, welche so wenig Land haben, daß sie kein Zugvieh darauf halten können, und daher mit der Hand fröhnen müssen. (http://www.enzyklo.de/lokal/40138)

 

 


Antoniter-Orden  (Antoniterorden)

 

Der Antoniter-Orden (Canonici Regulares Sancti Antonii, Ordenskürzel: CRSAnt); auch Antoniusorden, Antonier, Antoniterorden oder Antonianer) war ein christlicher Hospital-Orden.

Der Orden wurde 1095 als Laienbruderschaft in St-Didier-de-la-Motte in der Dauphiné in Südfrankreich gegründet und von Papst Urban II. im gleichen Jahr bestätigt. Er ist nach Antonius dem Großen (251? – 356) benannt, dem ersten christlichen Mönch. Die Aufgabe des Ordens war die Pflege und Behandlung am Antoniusfeuer Erkrankter, einer im Mittelalter in Europa weit verbreiteten Krankheit.

Das Stammkloster des Ordens befindet sich in St. Antoine (Dept. Isère, Frankreich). Dort soll der französische Adlige Gaston den Orden als Dank für die Heilung seines Sohnes vom Antoniusfeuer mit Hilfe der dort befindlichen wundertätigen Reliquien des Heiligen Antonius gestiftet haben. Ursprünglich der Pflege von heimkehrenden Pilgern gewidmet, konzentrierte sich die Tätigkeit der Antoniter ab 1217 vor allem der Krankenpflege.

Ab 1247 lebten die Brüder nach den Ordensregeln des hl. Augustinus, und 1298 wurde die Bruderschaft von Papst Bonifatius VIII. in einen Chorherrenorden umgewandelt. Durch seine Erfolge bei der Heilung des Antoniusfeuers breitete sich der Orden in den Folgejahren über Frankreich hinaus aus. Im 15. Jahrhundert unterhielten die Antoniter annähernd 370 Spitale in ganz Europa.

Eines davon war zu dieser Zeit das Antoniterkloster in der Lichtenbergk (Lichtenburg) bei Prettin.

Der Orden lebte hauptsächlich von Stiftungen und Spenden, doch in Folge der Reformation gingen die Geldmittel stark zurück. Mit der Entdeckung des Zusammenhangs zwischen mit Mutterkornpilz befallenem Getreide und Antoniusfeuer sank auch die Zahl der Erkrankungen merklich. Infolge dieser Entwicklungen ging die Bedeutung des Ordens stark zurück. Durch päpstliches Dekret wurden die letzten 33 in Deutschland noch verbliebenen Häuser 1777 in den Malteserorden inkorporiert. Nur die Klöster in Köln und Höchst entzogen sich dem Dekret und wurden beide 1803 säkularisiert.

Das Ordensgewand der Antoniter war ein schwarzes Chorkleid, darüber ein schwarzer Mantel mit hellblauem T-Kreuz.

Eine der ersten Niederlassungen der Antoniter im Reich war 1214 Memmingen (hier befindet sich auch heute ein Museum zu der entsprechenden Historie), weitere 41 Häuser folgten. Darunter waren die Klöster in:

      • um 1190 Roßdorf, seit 1441 in Höchst am Main (Justinuskirche, Antoniterkloster Höchst)
      • 1193 Grünberg (Hessen), Antoniterkloster Grünberg,
      • 1222 Tempzin in Mecklenburg (Tochtergründung von Grünberg)
      • Isenheim
      • um 1280 Bern, Haus Bern
      • um 1290 Freiburg im Breisgau
      • 1315 Prettin, Haus Lichtenbergk
      • 1384 Köln, Antoniterkirche (Köln)
      • Antoniterkapelle (Mainz)
      • 1391 Mohrkirch, Schleswig-Holstein (Tochtergründung von Tempzin )
      • 1393 Nördlingen, Antoniterkloster Nördlingen
      • 1434 Würzburg, Antoniterkloster Würzburg
      • 1444 Regensburg
      • 1454 Bamberg, Antoniterkloster Bamberg
      • 1456 Nimburg
      • 1492/93 Arolsen, Kloster Aroldessen

Heute ist vor allem das Antoniterschwein bekannt. Die Antoniter bekamen von der Bevölkerung Ferkel geschenkt, welchen sie eine Glocke umhängten und in ihre Bettelgebiete brachten. Dort wurden sie von der Bevölkerung über das Jahr hinweg gefüttert. Im Herbst kamen die Antoniter, um die Schweine, welche bis dahin schlachtreif waren, wieder abzuholen und um sie für das Kloster zu schlachten.

Wikipedia, der freien Enzyklopädie

 

 


Apotheke  (griechisch „Speicher“)  (Apotheke)

 

Als Apotheke wird eine Zubereitungs- und Verkaufsstelle für Medikamente, besonders für solche, die der Rezeptpflicht (heute) unterliegen, genannt. Eine Apotheke darf nur ein zugelassener Apotheker betreiben. Die Ursprünge der Apotheke lassen sich in Europa bis ins Mittelalter (12. Jh.) zurückverfolgen. Als Orte eigenständiger Forschung sind die Apotheken auch die Geburtsstätte der pharmazeutischen Wissenschaft.

Die Apotheke oder auch die Arbeitsräume einer Apotheke wurden früher auch als Offizin (lateinisch-veralteter Begriff) benannt. Der Verwalter der Apotheke wurde anfänglich Provisor (lateinisch – veralteter Begriff) genannt. (WISSEN digital Software Verlags GmbH, München.

 

 

 


Apotheker  (Apotheker)

 

Apotheker (mhd. apoteker, appateker; mlat. apothecarius; ursprünglich = Lagerdiener, -verwalter; auch herbarius, pharmacopula). Anfänglich wurde die Heilkunst von Mönchen gepflegt und tradiert. Karl d. G. verfügte, dass Heilkunde obligatorisches Lehrfach an den Klosterschulen zu sein habe. Das pharmazeutische Wissen war Teil des medizinischen. Erst durch die von Friedrich II. im Edikt von Melfi (1240) erlassenen Constitutiones medicinales wurde ein eigener Apothekerstand geschaffen. Von da an war die Bezeichnung „apotecarius“ (auch appateger, appanteger u.ä.) auf den Heilmittelhersteller und -händler gemünzt. Vordem galt sie auch für Lagerverwalter, Gewürz- oder Großhändler.

In den Städten richteten sich seit dem 12. Jh. Apotheken ein, die vom städtischen Rat zwar im Sinne eines geregelten Gesundheitswesens privilegiert waren, ihren Gewinn jedoch mehr aus dem Handel mit Gewürzen, Konfekt und Drogen als mit eigentlichen Arzneimitteln zogen. Die Zulassung war an Sachkunde, Kenntnis der lateinischen Sprache, Verpflichtung zu steter Dienstbereitschaft und Einhaltung gerechter Preise gebunden. Fälschungen von Maß, Gewicht und Waren wurden strafrechtlich verfolgt. Der Umgang mit Giften war streng reglementiert. Aus einem Nürnberger Ratserlaß von 1496:

"Den Apothekern ist ertheilt, in iren eid zu pinden, so sie hinfüro ymant ein hüttrauch (Arsenik) oder ander gifft zu kauffen oder aus der apotecken geben, ob auch solichs mit wissen eines burgermeisters beschiht. Sollen sie demnacht eigentlich in ire register anschreiben, wem, wie viel und wann sie solich gifft geben haben." Auch sollten sie "kainerley vergifft oder ander ertzney, damit man kindlein vertreibt ... keinen menschen nicht raichen oder verkauffen ..." 

Wie in anderen Handwerksberufen auch wurde in vorindustrieller Zeit der Nachwuchs durch die Apotheker selbst ausgebildet. Die Lehre wurde mit 12 – 14 Jahren begonnen und betrug drei bis sechs Jahre. Der Lehrzeit schloss sich eine zwei- bis vierjährige Gesellenzeit an, die häufig zur Wanderung benutzt wurde. Gesellen mussten 17 Jahre alt sein und sollten – vom Ende des 14. Jh. an – die Lateinschule besucht haben. Vor eigener Niederlassung mussten sie gegenüber einer ärztlichen Prüfungskommission ihre pharmazeutischen Kenntnisse unter Beweis stellen, gelegentlich wurde bei dieser Gelegenheit der Meistertitel erworben. Ab dem Spätmittelalter zogen angehende Apotheker aus wohlhabendem Haus ausnahmsweise auch an Universitäten (Salerno, Bologna, Ferrara, Padua, Paris), wo sie im Matrikel als „pharmacopula“, „apothecarius“ oder „rei pharmaceuticae studiosus“ geführt wurden. Dabei gab es kein besonderes Studium der Pharmazie, man hörte mit den Medizinern Anatomie, Botanik oder Diätetik. Apotheker waren hier nicht zunftpflichtig. Das verbriefte Apothekerrecht (Privileg; ältestes Beispiel in Prenzlau [Uckermark], 1303) beinhaltete Steuerfreiheit, Befreiung vom städt. Wachdienst und von Zwangseinquartierung. Das Privileg konnte vererblich sein, auch verkauft werden oder an eine Person gebunden sein. Es sicherte dem Inhaber eine monopolartige Stellung und damit zumeist ein gehobenes Einkommen. In Annaburg war er Freihäusler.

Online Mittelalter Lexikon, http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Apotheker; Zugriff 11/2008

 

 


Aquavit  (Aquavit)

 

Aquavit (lateinisch „Lebenswasser“) ist ein Kartoffel- oder Kornbranntwein, meist mit Kümmel oder anderen Kräutern gewürzt.

In der Zeit von „Anna“ stand er als „Lebenswasser“ für eine „Universalmedizin“ der Träger die „Kräutermixtur“ war und als „Öffner“ diente der Alkohol (damit sie im Körper ihre Wirkung entfalten konnte). Der Alkohol diente letztlich aber auch als Konservierungsstoff für die Kräutermixtur. Aus diesen „medizinischen“ Anwendungen sind die meisten heutigen Kräuterschnäpse hervorgegangen.

 

 


Askanier (Askanier)

 

Die Askanier sind ein schwäbisch-fränkisches Fürstengeschlecht. Der Name leitet sich von Ascharia, ihrem Sitz in der Grafschaft Aschersleben, latinisiert „Ascanien”, ab. Als erster Vertreter des Geschlechts erscheint 1036 Graf Esico von Ballenstedt. Unter Albrecht dem Bären gewann die Askanier 1134 die Markgrafenwürde für die Nordmark, und mit der Eroberung Brandenburgs 1157 den Titel des Markgrafen von Brandenburg. So nannte er sich am 3. Oktober 1157 erstmals „Markgraf in Brandenburg“. Die von Albrecht betriebene Ostkolonisation erweiterte wesentlich die Hausmacht der Askanier. 1180 erhielt Albrechts Sohn Bernhard den Titel eines Herzogs von Sachsen. Später wurden sie zu Kurfürsten mit dem Herzogtum Sachsen-Wittenberg erhoben. In den folgenden Generationen spaltete sich das Geschlecht in vier Hauptlinien:

    1. die anhaltinische Linie, die die Grafen, später Herzöge von Anhalt stellte und die bis 1918 regierte;
    2. die brandenburgische Linie, die 1319 erlosch und von den Wittelsbachern beerbt wurde;
    3. die Linie der Herzöge von Sachsen-Lauenburg, die 1689 ausstarb und dann von den Welfen beerbt wurde;
    4. die Linie der Herzöge, später Kurfürsten von Sachsen-Wittenberg, die 1422 erlosch und von den Wettinern beerbt wurde.

Autorenkollektiv, freien Enzyklopädie Wikipedia (Stand 2006)

 

 


Aufklärung (Aufklaerung)

 

Aufklärung: eine geistesgeschichtliche Epoche des 17. und 18. Jh. in Europa. Aufklärung meint nach der Definition I. KANTS den »Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit«: »Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!«, ist also der Wahlspruch der Aufklärung.

Anliegen der Aufklärung: Die Aufklärung wollte das Denken aus der bisherigen Abhängigkeit von Autoritäten herauslösen und auf die der Vernunft innewohnenden Prinzipien gründen. Sie ging dabei von der Voraussetzung aus, dass jedes Individuum vernunftbegabt ist und damit die Fähigkeit zum selbstständigen Vernunftgebrauch besitzt. Die Aufklärung wendete sich zunächst gegen die bis dahin alles Denken beherrschenden kirchlichen Autoritäten, deren Ansehen und Glaubwürdigkeit durch die Auswüchse der Konfessionskämpfe untergraben worden waren. Nach dem unmittelbaren Wortsinn zielte der Begriff Aufklärung darauf ab, in einer von kirchlichen Vorurteilen und kirchlichem Aberglauben verfinsterten Welt das Licht der Vernunft zu verbreiten. Die Aufklärung stellte jedoch nicht nur die kirchliche, sondern schließlich jegliche Autorität infrage. Hauptbereiche: Die Aufklärung bewirkte in erster Linie eine Umwälzung der Wissenschaften und legte somit gleichsam den Grund zum modernen Wissenschaftsverständnis: sie erneuerte einerseits die Philosophie, die auf die prinzipielle Erkennbarkeit alles Seienden abhebt, führte andererseits zum Aufstieg der empirischen Wissenschaften, voran der Naturwissenschaften, die an die Stelle dogmatischer Annahmen die Ermittlung von Erfahrungstatsachen setzten, aber auch zum Aufstieg der Geschichtsschreibung, die sich aus einer Unterabteilung der Ethik und Rhetorik zunehmend zu einer eigenständigen Disziplin mit einem den Naturwissenschaften entsprechenden Erkenntnisanspruch entwickelte. Die Aufklärung brachte aber auch eine neue Vorstellung von Staat und Gesellschaft, eine neue Weltanschauung hervor. Sie forderte religiöse Toleranz, Trennung von Staat und Kirche, Meinungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit, Abschaffung ständisch-aristokratischer Privilegien, Förderung von Industrie und Handel, Pflege der Wissenschaften und Künste sowie eine Reform des Schulwesens. Diese Forderungen gründen sich auf die Naturrechtslehre der Aufklärung, die die seit der Antike aufgestellten naturrechtlichen Theorien zugleich aufnahm und aufhob. Sie erkannte dem Individuum das Recht auf Leben, Freiheit und Eigentum als angeborene Menschenrechte zu, erklärte den Schutz der Menschenrechte zum Zweck des Staates; diese Zwecksetzung wurde verdeutlicht durch die Figur des Gesellschaftsvertrags, den die Individuen beim Übergang vom Naturzustand zum gesellschaftlich-politischen Zustand abschließen.

Die Einwirkung aller dieser Anschauungen auf die Entwicklung von Staat und Gesellschaft war beträchtlich. Ein enger Zusammenhang bestand zunächst v. a. zwischen Aufklärung und Absolutismus, die beide aus den bisherigen kirchlich-konfessionellen Bindungen herausstrebten und damit denselben Gegner hatten. Die absolute Monarchie verwirklichte durch ihre Politik aufklärerische Forderungen und war daher lange Zeit Hauptverbündeter oder Hauptadressat der Aufklärer, bediente sich ihrerseits aber auch der aufklärerischen Ideologie. Der aufgeklärte Absolutismus des späten 18. Jh. bedeutete lediglich eine letzte Erscheinungsform dieser Übereinstimmung. Die Aufklärung musste auf Dauer gesehen jedoch über den Absolutismus hinausführen und lieferte schließlich die Argumente zum Kampf gegen die absolute Monarchie. Zentren der Aufklärung waren England und Frankreich. Die englische Aufklärung, repräsentiert durch Namen wie I. NEWTON, J. LOCKE und D. HUME, begründete die neue Philosophie, Wissenschaft und Staatslehre. Die französische A., für die die T Enzyklopädisten (u.a. VOLTAIRE, MONTESQUIEU, D. DIDEROT und A. CONDORCET), C. A. HELVETIUS und die Physiokraten stehen, knüpfte an die Leistungen der englischen Aufklärer an, suchte sie zu popularisieren und gelangte im Zuge ihrer fortdauernden Auseinandersetzung mit den politisch-gesellschaftlichen Verhältnissen m Frankreich zu einer Präzisierung und Modifizierung im Bereich der Staatslehre. Sie wurde dadurch zum Vorbild für das übrige Europa. Die deutsche Aufklärung blieb lange den hergebrachten religiösen Anschauungen verhaftet; sie erreichte ihren Höhepunkt im Werk G. E. LESSINGS. Die Überwindung der Aufklärung begann mit J.-J. ROUSSEAU und wurde vollendet durch den deutschen Idealismus und Historismus seit I. KANT und W.v. HUMBOLDT.

„Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 


Augsburger Religionsfriede (AugsburgerReligionsfriede)

 

Augsburger Religionsfriede: nach Verhandlungen König FERDINANDS I. mit den katholischen und protestantischen Reichsständen auf dem Augsburger Reichstag am 25. September 1555 verkündetes Reichsgesetz zur Beendigung der Religionskämpfe. Der Augsburger Religionsfriede erkannte das Augsburger Bekenntnis als gleichberechtigte Konfession neben dem Katholizismus an (unter Ausschluss der Zwingliancr, Kalvinisten und Täufer). Die weltlichen Reichsstände erhielten nach dem Grundsatz »Cuius regio, eius religio« (lateinisch »wessen Land, dessen Religion«) das Recht, das Bekenntnis ihrer Untertanen zu bestimmen; andersgläubigen Untertanen wurde das Recht auf Auswanderung zugestanden. Die grundsätzlich freie Wahl der Konfessionen galt jedoch nur für die weltlichen Reichsstände. Der geistliche Vorbehalt, der ohne Zustimmung der protestantischen Reichsstände in den Augsburger Religionsfriede aufgenommen worden war, bestimmte, dass ein geistlicher Reichsfürst beim Übertritt zum Augsburger Bekenntnis Amt und Herrschaft verlor. Damit sollte die Säkularisierung der geistlichen Territorien verhindert werden. Der Augsburger Religionsfriede brachte die Kämpfe der Reformation zum Abschluss und bestätigte die Glaubensspaltung im Reich.

„Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996


Backofen im Dorf  (Backofen)

 

 

 

Der Backofen wurde oft von mehreren Familien genutzt. Er bestand aus Ziegelsteinen, die mit einem dicken Lehmmantel zur Wärmespeicherung umgeben sind. Ein Backvorgang dauert etwa drei Stunden. Die Restwärme wurde noch zum Kuchenbacken und zum Trocknen von Kräutern und Obst (Dürrobst) verwendet.

 

 


Backsteinbau (Backsteinbau)

 

 

 

Backsteinbau (mndd. backstein, wohl Lehnübersetzung von lat. later coctus = gebackener Baustein, Backstein; Backsteinmacher = laterarius). Nach dem Niedergang des röm. Imperiums gab es im Bereich des heutigen Deutschlands jahrhundertelang keine Ziegler und Ziegelsteine mehr. Erst in klösterlichen Ziegeleien (mhd. zygelhus; mlat. tegularium, domus latericium) wurde die Ziegelmacherei neu belebt.

Der Mangel an gewachsenem Stein in der gesamten norddeutschen Tiefebene und auch zwischen Elster und Elbe führte dazu, dass hier länger an der traditionellen Holzbauweise festgehalten wurde. Nur gelegentlich wurden Kirchen oder wenigstens deren Turm aus Granitfindlingen (Feldsteinen) oder Raseneisenstein aufgeführt. Etwa zeitgleich mit der Ostkolonisation (bis zur Mitte des 12. Jh.) breitete sich – wahrscheinlich unter dem Einfluss lombardischer Fachleute aber auch der flämischen Siedler, getragen von Zisterziensern und Prämonstratensern – die Kunst des Ziegelformens und -brennens aus, wofür genügend Rohmaterial in Form von Lehm und Schlick zur Verfügung stand.

Es entwickelte sich daraus ein eigenständiger norddeutscher Backsteinbau-Stil, der sich im Bereich der Hanse und des Deutschen Ordens, also bis nach Skandinavien, Polen und dem Baltikum verbreitete. (z.B. Dom zu Brandenburg, beg. um 1161). In diesem Baustiel wurden auch die ältesten Ziegelbauten bei uns ausgeführt, wie in Axien, Löben und Clöden.

Das damalige Ziegelformat („Klosterformat“) war deutlich größer als das heutige, nämlich etwa 1 x 1/2 x 1/3 Fuß (nach neuzeitl. Normierung 28,5 cm x 13,5 cm x 8,5 cm). Bis zum Ende des 13. Jh. steigerten sich die Maße auf 32 cm x 15 cm x 9 cm (Marienburg). Das Gewicht betrug ca. 6 – 8 kg. Wichtig war, dass der Maurer vor Ort den Stein mit einer Hand greifen und versetzen konnte, damit er die andere Hand für die Kelle frei behielt („Einhandstein“).

Backsteinmauerwerk bestand aus zwei eine Steintiefe starken Schalen; der dazwischenliegende Raum wurde mit Bruchwerk und Mörtel verfüllt. Die Mauerfläche wurde durch wechselnde Anordnung der Steine als Läufer (Langseite sichtbar) und Binder bzw. Köpfe (Schmalseite sichtbar) gegliedert.

Bemerkenswert ist, dass die mittelalterlichen Baumeister die Verwendung von Backsteinen im Fundament- und Sockelbereich vermieden haben.

Auch Säulen samt Basis und Kapitell wurden aus Backstein gemauert. Für Kreuzrippen, Fenster- und Portalleibungen, Maßwerk und anderes architektonisches Zierwerk wurden in besonderen Modeln gebackene Formsteine verwendet.

Bei uns begann der norddeutschen Backsteinbau nur mit der gotischen Stilepoche (s. Backsteinromanik, Backsteingotik).

Häufig galt das Rot der Backsteine als nicht ausreichend, und man half mit einer farbigen Fassung nach. Ein überliefertes Rezept für einen roten Farbanstrich enthält neben einem Teil caput mortuum (rotes Eisenoxid) zwei Teile Heringslake und fünf Teile Wasser. Salz, Fett und Eiweiß der Heringslake erhöhen die Haltbarkeit des Anstrichs.

Online Mittelalter Lexikon, der freien Wissensdatenbank, http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Backsteinbau; Zugriff 11/2008

 

 

 


Bader (Bader)

 

 

 

Bader, auch Stübner genannt, ist eine alte Berufsbezeichnung für den Betreiber einer Badestube. Der Beruf ist seit dem Mittelalter bekannt. Einerseits waren sie die „Ärzte der kleinen Leute“, die sich keinen Rat bei den meist klerikalen, studierten Ärzten leisten konnten. Andererseits waren sie aber bis ins 18. Jahrhundert wichtige Gehilfen der akademisch gebildeten Ärzteschaft, weil diese die Behandlung von Verletzungen und offenen Wunden sowie chirurgische Eingriffe scheuten (siehe Stellung und Rechte).

Wie die Feldschere übten sie einen hochgeachteten, obgleich von der Wissenschaft nicht akkreditierten Heilberuf aus. Er umfasste das Badewesen, Körperpflege, Kosmetik und Teilgebiete der sich erst entwickelnden Chirurgie, Zahnmedizin und Augenheilkunde. Neben dem Bader arbeitete im Badehaus oft ein Scherer oder Barbier, der für das Haareschneiden und Bartscheren zuständig war. Aus diesen Berufen entwickelte sich der Handwerkschirurg, später Wundarzt genannt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bader

 

 

 


Badestube, Badehaus  (Badestube)

 

 

 

Ein Badehaus im Mittelalter und in der frühen Neuzeit wurde im Auftrag der Gemeinde von einem Bader betrieben. Es spielte etwa vom 13. bis zum 16. Jahrhundert eine wichtige Rolle in der Alltagskultur. Gebadet wurde – meist mit Geschlechtertrennung – vor allem am Samstag oder am Vorabend hoher Feiertage. In den Badehäusern, die heutigen Hygienevorstellungen bei weitem nicht entsprachen, wurden auch Tätigkeiten wie Zähneziehen, Haarschneiden, Rasur sowie kleinere chirurgische Eingriffe (Aderlass, Schröpfen) ausgeführt. Teilweise wurden in Badehäusern auch Bordelle betrieben.

Die Blütezeit der Badehäuser war das Spätmittelalter. Der Niedergang der Badekultur wurde entscheidend durch das Auftreten von Seuchen wie Pest und Syphilis eingeleitet.  Die Syphilis wurde in den Badestuben durch die fehlende Hygiene beim Aderlassen und Schröpfen verbreitet. Das war damals jedoch nicht bekannt. Der Dreißigjährige Krieg führte zur Schließung der Badehäuser die nach dem Kriegsende meist nicht wieder errichtet wurden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Badehaus

 

 

 

 


Bäcker, Pfefferkuchler (Baecker)

 

 

 

Bäcker (mhd. becker; von ahd. backan = erwärmen; mlat. panifex). Brot als eines der wichtigsten Nahrungsmittel war in verschiedenen Zubereitungen seit dem Altertum bekannt. Auf den Dörfern war das Brotbacken Teil der bäuerlichen Selbstversorgung, daneben wurde in den Back- und Braustuben (cambae) der Klöster und Herrenhöfe gebacken. Ab der Renaissance an bildete sich in den Städten das Bäckerhandwerk aus, dass grundlegende Bedeutung für die Ernährung der Stadtbevölkerung hatte. Eine Besonderheit unter den Bäckern stellten die „fliegenden“ Bäcker dar, die sich überall einfanden, wo große Menschenmengen zusammenkamen. So kamen 1414 zum Konzil zu Konstanz fremde Bäcker, „die hattend kleine bachövelin, die sie auf karren in der statt umfürent, darin sie basteten, turten, küchli und mancherley gebachenes zurichtend und feil hatten“.

Brot war bei einem durchschnittlichen Tagesbedarf von 500 gr pro Kopf das Hauptnahrungsmittel. Entsprechend rigide wurden durch die Schaukommission (s. Warenschau) Brotgewicht, Qualität und Preis kontrolliert. Back- und Verkaufsrecht wurden vom Stadtrat gegen Abgaben verliehen. Die Einrichtung eines Backofens unterlag auch hinsichtlich der Brandgefahr strenger Reglementierung. Jeder Meister durfte nur eine Brotbank betreiben; das Verkaufsrecht im Bäckerhaus war eingeschränkt oder verboten.

Schwarz- oder Sauerbäcker arbeiteten auch als Lohnhandwerker, die ihren Lohn in Form eines Anteils am gebackenen Brot erhielten. Erst ab der Renaissance bekamen sie den Backlohn in Geld ausgezahlt. Der Backlohn richtete sich nach dem Getreidepreis und war äußerst gering. Weiß- oder Schönbäcker waren dagegen von Anfang an reine Preishandwerker, d.h. sie kauften das Mehl auf eigene Rechnung und verkauften das daraus gefertigte Backwerk. Das Bäckerhandwerk bekam schon im 10. Jh. bestimmte Rechte zugestanden (Regensburg, 955); bis zum Ende des 13. Jh. bestanden in fast allen Städten Bäckerzünfte, deren wichtigstes Recht darin bestand, die Niederlassung von Standesgenossen oder die Einfuhr von Backwaren zu verbieten.

Bäckerlehrlinge (Lehrknechte) lernten 2 bis 3 Jahre, danach durchliefen sie die Stufenleiter der Gesellen als „Poßler“ (Junker), „Kübelknecht“ (Teigmacher) und „Helfer“ (Schießer). Hatte ein Geselle zwei Jahre ohne Unterbrechung bei einem Meister gearbeitet (Mutzeit) und dabei seine berufliche Qualifikation bewiesen, so durfte er den Meistertitel führen. Gesellenwanderung und Meisterprüfung setzten sich im Bäckerhandwerk erst nach dem Mittelalter durch. Viele Bäcker stellten außer einer Massenware noch Spezialgebäcke her und wurden nach diesen benannt: Semmler (semeler), Brezelbäcker, Lebküchner (lebezelter), Pfefferküchler, Süßbäcker (süezbecke), Weißbrotbäcker (weizbecke) usf. Außerdem hatten viele Bäcker auch das Braurecht, gelang ihnen doch – im Gegensatz zu anderen Brauern – aufgrund der in der Backstube stets in der Luft schwebenden Hefezellen fast jeder Sud (vom Zusatz von Bierhefe war bis zum Ende des Mittelalters nichts bekannt).

Das Bäckerhandwerk galt als besonders ungesund. Das ständige Einatmen von Mehlstaub führte zu Bronchialkatarrh und -asthma, chronische Ekzeme entstanden durch Verstopfung der Talgdrüsenöffnungen mit Mehlstaub oder wurden durch Mehlmilben (Acarus siro) verursacht, das viele Stehen führte zu Deformierung und Versteifung der Knie, dazu kamen permanenter Schlafmangel und die Arbeit in der Gluthitze des Backofens.

Online Mittelalter Lexikon, http://u0028844496.user.hosting-agency.de; Zugriff 11/2008

 

 


Bahnmühle in Annaburg  (Bahnmuehle)

 

 

Nach Angaben von Herrn Rudolf Otte erbaute sein Vater, der Getreidekaufmann Wilhelm Otte, 1924 die Bahnmühle. Er hatte die Vorstellung, das Getreide in Annaburg und Umgebung aufzukaufen, zu vermählen und das Mehl im Großhandel abzugeben. Die beste Transportmöglichkeit war die Reichsbahn, und so kaufte er den Bierkeller der Schultheißbrauerei und baute darauf seine Mühle. Die Mühle hatte Bahnanschluss und wurde von der Mühlenbaufirma Wetzig aus Wittenberg eingerichtet. Leider war zu dieser Zeit die große Arbeitslosigkeit in Deutschland. Es gab keinen Absatz für die Mühlenerzeugnisse und der Umsatz verringerte sich stetig. Im September 1932 kam es dann zur Zwangsversteigerung. Der neue Eigentümer wurde am 14. September 1932 die Sparkasse Herzberg im Kreis Schweinitz. Sie verkaufte die Mühle an den Landwirt Adolf Heese aus Waltersdorf im Kreis Schweinitz am 23. November 1932. Herr Heese verpachtete die Mühle an Herrn Albrecht aus Annaburg für zwei Jahre. Doch der häufige Wechsel der Pächter brachte nicht den gewünschten Erfolg, und so bot Herr Heese die Mühle erneut zum Verkauf an.

Der von Breslau nach Annaburg zugezogene Müllermeister Fritz Plaumann kaufte die Bahnmühle am 16. Mai 1938. Das Grundstück wurde ohne Gewährleistung für Größe, Güte und Beschaffenheit verkauft. Die Mühle war ein massives Gebäude und bestand aus dem Mühlenkeller, dem Walzenboden, dem Behälterboden und dem Sichterboden. Es waren drei Silozellen mit einem Fassungsvermögen von fünf Tonnen Getreide pro Zelle vorhanden. Für die Vermahlung waren ein Doppelwalzenstuhl mit 800 mm Walzenlänge, ein einfacher Grießstuhl von 800 mm Walzenlänge und eine Ausmahlmaschine vorhanden. Die Tagesleistung der Mühle betrug ca. fünf Tonnen in 24 Stunden. Am 19. Januar 1952 wurde der Müllermeister Fritz Plaumann verhaftet und wegen des Vergehens gegen das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels verklagt und enteignet. Nach der Enteignung erfolgten der Ausbau und die Verschrottung der Mühlenanlage. Das ehemalige Mühlengebäude mit Bahnanschluss nutzte von nun an der staatliche Forstwirtschaftsbetrieb. Nach der Wende übernahm die Firma Tilmann Borchard Maschinenbau GmbH das Mühlengebäude in der Gärtnerstraße 14.

 

 

 


Barock  (Barock)

 

 

Als Zeitalter des Barock wird die Stielepoche zwischen Renaissance und Klassizismus bezeichnet, die etwa von 1575 bis 1770 währte. Als Kunstform des Absolutismus und der Gegenreformation ist der Barock durch üppige Prachtentfaltung gekennzeichnet. Auch diese Kunstrichtung nahm ihren Anfang in Italien und breitete sich zunächst in den katholischen Ländern Europas, und in abgewandelter Form auch in protestantischen Gegenden aus. Ihren stärksten Ausdruck fand die Barockkunst in der Architektur. Alle strengen Ordnungen der Renaissance werden aufgelöst; schwingende Formen. Kuppeln, Säulengruppen. Giebel und Fensterbekrönungen mit reichem ornamentalem Schmuck rufen in dem Betrachter den Eindruck von Kraft und Bewegung hervor und bewirken eine Steigerung aller Wirkungen. Wie wir bereits wissen viel das Giebel-Dach dem Barock zum Opfer, genauso wie fast alle Decken im Amtshaus. Dachform und Stuckdecken sind die Vertreter dieser Stielepoche die wir im Amtshaus vorfinden.

Architekturlexikon unter www.architektur-lexikon.de.htm; Zugriff 08/2008

 

 


Bauer (Bauer)

 

Bauer: der Eigentümer oder Pächter eines landwirtschaftlichen Betriebs. Kennzeichnend für die Tätigkeit des Bauern sind Landbebauung und Viehzucht. Die bäuerliche Tätigkeit wurde zum wichtigsten Wirtschaftsfaktor und bildete Voraussetzung und Basis für die Entwicklung aller Hochkulturen.

Im Mittelalter war das europäische Bauerntum tragendes wirtschaftliches Element und auch zahlenmäßig der bedeutendste der drei Stände, aber fast ohne jeden Anteil am staatlich-politischen Leben. In der Zeit der Völkerwanderung kannten bereits die Germanen neben dem freien, großbäuerlichen Grund besitz die aus der Gefolgschaft hervorgegangene Grundherrschaft mit einer großen Zahl abhängiger Bauern. Seit der Karolingerzeit muss innerhalb des Bauernstandes unterschieden werden zwischen Unfreien, die das Land des Domänenherrn bewirtschafteten, halbfreien Pachtbauern, die in bäuerlicher Leihe eine Bauernstelle (Hufe) auf dem Land des Grundherrn gegen Leistung an diesen zur Bearbeitung erhielten, und freie Bauern, die Eigentümer ihres Bodens und zum Kriegsdienst verpflichtet waren und deshalb häufig als Wehr- und Rodungsbauern in königlichem Auftrag siedelten.

Bis zum 14./l5. Jh. lässt sich eine allgemeine Verbesserung des Lebensstandards und der sozialen Stellung der Bauern feststellen: Durch Rodung und Binnensiedlung (Landesausbau) sowie v. a. durch die deutsche Ostsiedlung wurde bäuerliches Neuland gewonnen, durch neue Anbaumethoden (verbesserter Einsatz von Zugtieren und Pflug sowie Einführung der Dreifelderwirtschaft) die Erträge gesteigert; trotz eines stetigen Bevölkerungswachstums blieben Hungersnöte bis ins 14.Jh. aus. Einem Teil der unfreien Bauern gelang die Ablösung der geforderten Frondienste (Fronen) durch die Zahlung einer jährlichen Kopfsteuer. Befreiung aus der Leibeigenschaft war möglich durch Anschluss an die Rodungs- und Siedlungsbewegung oder durch Flucht in die Stadt, die nach Jahr und Tag Freiheit versprach (»Stadtluft macht frei«). Neben der die mittelalterliche Agrarverfassung bestimmenden Grundherrschaft stand das genossenschaftliche Prinzip: die Markgenossenschaft und Dorfgemeinde, die als rechtliche, wirtschaftliche und soziale Gemeinschaft des Dorfes in Selbstbestimmung z.B. die Nutzung der Allmende oder die Flurordnung (Flurzwang) regelte. Im 14.Jh. führten Hungersnöte und Seuchensterblichkeit (Pestepidemien) zur Landflucht und zur Aufgabe von bäuerlichen Stellen (Wüstungen). Sinkende Getreidepreise bei gleichzeitig steigenden Löhnen und Preisen für gewerbliche Güter bedingte weiterhin eine Verschlechterung der Situation der Bauern. Da die festgesetzten Abgaben mit dem Sinken der Kaufkraft des Geldes nicht Schritt halten konnten, strebten die Grundherren einen Ausgleich ihrer Verluste an, indem sie den Bauern Sonderabgaben auferlegten und die bäuerliche Autonomie, den Gemeinbesitz und seine Nutzung, einzuschränken versuchten. Unter Berufung auf althergebrachte Rechte setzten sich die Bauern gegen diese Bestrebungen zur Wehr; nach einzelnen, regionalen Aufstandsbewegungen ab dem 15. Jh. erreichte der Widerstand der Bauern seinen Höhepunkt und zugleich sein Ende im Bauernkrieg, dessen wirtschaftliche und finanzielle Folgen rasch überwunden werden konnten, nicht jedoch dessen politische und soziale Folgen, nämlich das jahrhundertelange Ausscheiden der Bauern aus dem politischen Leben.

In der frühen Neuzeit brachte der Dreißigjährige Krieg einen erneuten Einschnitt in der Geschichte des Bauerntums; die hohen Bevölkerungsverluste und die Verwüstung weiter Landstriche zwangen die Landesherrn, sich mit Nachdruck den wirtschaftlichen und sozialen Problemen des Bauerntums zuzuwenden: Neben Wiederaufbaumaßnahmen mithilfe staatlicher Unterstützung und Zwangsansiedlung förderte die landesherrliche Politik den Handel mit Agrarprodukten und bemühte sich um eine Sicherung des Bauernstandes durch Schutzmaßnahmen wie z.B. die Regelung des bäuerlichen Erb- und Besitzrechts oder der ländlichen Arbeitsverfassung. Nahezu unberührt hiervon blieb jedoch der Osten Deutschlands, wo sich die Grundherrschaft zur Gutsherrschaft ausweitete.

Vom 18.Jh. bis zur ersten Hälfte des 19.Jh.: Eine grundlegende Änderung der bäuerlichen Verhältnisse trat mit der Bauernbefreiung durch die Agrarreformen des 18. und 19. Jh. ein. Während im Westen und Süden die traditionelle Agrarstruktur grundsätzlich erhalten blieb, da hier meist nur Abgaben abzulösen waren, führte die Bauernbefreiung im Osten Deutschlands zu einer nochmaligen Schwächung des Bauerntums, weil die Bauern sich hier Freiheit und Besitz durch Abtretung eines Drittels oder der Hälfte ihres Landes erkaufen mussten. Dementsprechend konnte sich der Großgrundbesitz weiter ausdehnen. Die verarmten Bauern dagegen verdingten sich als Tagelöhner oder wanderten in die Städte ab, wo sie einen erheblichen Teil der Industriearbeiterschaft bildeten. Bereits seit dem 18. Jh. hatte sich auch die bäuerliche Wirtschaftsweise grundlegend verändert: An die Stelle der Dreifelderwirtschaft war die Fruchtwechselwirtschaft getreten und mit dem Anbau von Klee und Futtermitteln eine intensivere Viehhaltung ermöglicht worden. Eine erneute Rentabilitätssteigerung des Bodens brachte die Verwendung von künstlichem Dünger sowie die Einführung von Landmaschinen seit der zweiten Hälfte des 19. Jh. War Deutschland bis dahin im Wesentlichen ein Agrarland, so ging nach 1850 die Bedeutung des Agrarsektors in der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung deutlich zurück, wie auch zahlenmäßig die Bauern nicht mehr die Mehrheit der Bevölkerung bildeten.

„Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 


Sächsisches Bauernhaus (Bauernhaus)

 

 

Die mitteldeutschen Bauernhäuser, hier repräsentiert durch ein sächsisches Wohnstallhaus, waren von ganz anderer Gestalt: ihr Grundriss war kleiner, Bodenunregelmäßigkeiten und Höhenunterschiede wurden von kräftigen Fundamenten oder von gesonderten Untergeschossen ausgeglichen. Im unteren Stock befanden sich Wohnung und Stall. Der Wohnbereich erstreckte sich mit Saal, guter Stube und Schlafkammern auch über den ersten Stock, im Raum unter dem steilen Satteldach lagerte die Ernte.

Michel – Briefmarkenkatalog 2004

 

 


Bauernlegen (Bauernlegen)

 

 

Bauernlegen: Bezeichnung für die Einziehung von Bauernstellen mit scheinbar unsicheren Besitztiteln durch Aufkaufen oder Vertreibung. Das Land wurde dem Grund- oder Gutsherrenbesitz zugeschlagen. Zuerst in England im 15. und 16. Jh. praktiziert, begann das Bauernlegen in den deutschen Territorien v. a. nach dem Dreißigjährigen Krieg und fand seinen Höhepunkt im 17. und 18. Jh. Das Steigen der Agrarpreise garantierte bei Eigenbewirtschaftung höhere Einkommen, als bei Vergabe des Landes an die Bauern durch Zinsen erzielt werden konnten.

„Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 


Bauernpolitik (Bauernpolitik)

 

 

 

Bauernpolitik: umfasst die rechtliche, wirtschaftliche und soziale Ordnung einer bäuerlichen Gesellschaft, v. a. Eigentumsverhältnisse, Siedlungsformen, Bodennutzung, Arbeitsverfassung und Sozialstruktur. Gestaltend wirkten neben dem genossenschaftlichen und das herrschaftliche Prinzip. Das genossenschaftliche Prinzip, das auf der grundsätzlichen Gleichstellung von Gleichberechtigten beruht, äußerte sich im Mittelalter in der Form der Dorfgemeinde (Dorf) und der Allmend- und Markgenossenschaft. Das herrschaftliche Prinzip ist seit dem Frühmittelalter bis zur Bauernbefreiung des 18/19. Jh. durch die Grundherrschaft bzw. Gutsherrschaft gekennzeichnet. Insgesamt lässt sich zwar bis ins Spätmittelalter eine allgemeine Verbesserung der Lage des Bauernstandes feststellen, die nicht zuletzt auch bedingt war durch die deutsche Ostsiedlung: Die den Kolonisten als Anreiz gewährten günstigeren Besitzrechte erzwangen notwendigerweise auch Zugeständnisse der Grundherren, um ein Abwandern der Bauern zu verhindern. Von der frühen Neuzeit bis zum 18. Jh. verlief die Ausbildung des modernen Fürstenstaates parallel zur Entwicklung einer landesherrlichen Agrarpolitik, die v. a. durch zwei Zielsetzungen bestimmt war: zum einen das Bauerntum gegen die Grund- und Gutsherren zu schützen, zum andern die zahlreichen Ausprägungen der Agrarverfassung zu vereinheitlichen, indem der Landesherr die genossenschaftlichen wie herrschaftlichen Bestimmungen seiner Kontrolle zu unterstellen und zu beeinflussen suchte. Die Gestaltung der Agrarverfassung – soweit es die herrschaftliche Seite betrifft – wurde zunehmend nicht mehr durch eine Auseinandersetzung zwischen Grundherren und Bauern bestimmt, sondern die Rechtssetzung ging auf den Landesherrn als eine über beiden Parteien stehende Instanz über. Kennzeichnend für die frühe Neuzeit war auch die Entwicklung der Grundherrschaft zur Gutsherrschaft. So weiteten sich in Ostdeutschland die gutsherrlichen Eigenwirtschaften im 15./16. Jh. durch Heimfall oder Einziehung wüst (leer) gewordener Stellen aus; weiter verschob sich das Schwergewicht zugunsten der Gutsherren nach dem Dreißigjährigen Krieg mit dem Einsetzen eines planvollen Bauernlegens. Allein die Vergrößerung des Besitzes begründete jedoch noch nicht die Gutsherrschaft, vielmehr kam sie zustande durch die Übertragung politischer Rechte an die Grundherren vonseiten der Landesherren, die aufgrund ihrer Finanznot zu immer weiteren Zugeständnissen gezwungen waren, sodass der einstige Grundherr zur Obrigkeit der Bauern wurde. Die Vergrößerung der Gutswirtschaften führte zudem zu einer Verschärfung der Schollenbindung, sodass die Bauern, die einst als Kolonisten besondere Rechte hatten und nur grundherrschaftlich gebunden waren, in eine als Realleibeigenschaft zu bezeichnende Abhängigkeit gerieten (auch Erbuntertänigkeit). Die Reformen im Zusammenhang mit der Bauernbefreiung lösten im Prinzip die gesamte alte Agrarverfassung sowohl in ihrer genossenschaftlichen wie auch insbesondere in ihrer herrschaftlichen Ausprägung auf.

Vergleiche  „Duden Grundwissen-Geschichte“ unter S.W. Agrarverfassung , Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 


Baumschule  (Baumschule)

 

 

 

Die Baumschule ist eine auf Baumzucht spezialisierte Gärtnerei; Ein Gartenbereich in dem Bäume nach unterschiedlichem Zuchtalter gepflanzt sind.

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Königliche Beamte der Stadt Annaburg 1841 (Beamte1841)

Königliche Beamte

 

    1. Forstmeister (bis 1816 Oberförstermeister) Herr Carl von Hagen
    2. Oberförster                Herr August Reitzenstein
    3. Oberförster                 Herr Carl Sack
    4. Amtmeister und Forstkassen Rendant Herr August Gottlob Meiye
    5. Unterförster                Herr Carl Wertz
    6. Unterförster                Herr Johann Friedrich Lang
    7. Forsthilfs-Aufseher    Herr Carl Wilhelm Schneider
    8. Forsthilfs-Aufseher    Herr August Gruhl
    9. Floßaufseher               Herr Joseph Schweinitz
    10. Gerichtsamtmann        Herr Georg Christoph Julianus Haerter
    11. Actuarius, Referendar Herr Eduard Salfeld
    12. Gerichtsamt Copist     Herr Carl August Moeder
    13. Gerichtsamts- Bote und Zuchtvater Fürchtegott Strieme
    14. Justiz – Communal Not pupl. Herr Carl Ludwig Arndt
    15. Steuer Einnehmer       Herr Carl Wilhelm
    16. Steuer – Aufseher (berittener)   Herr Matthias Leue

 

 


Beleuchtung (Beleuchtung)

 

 

Beleuchtung: Der wichtigste Lichtspender der kleinen Leute war – abgesehen vom Lichteinfall durch Fenster, Tür und Rauchluke – im Mittelalter war das offene Herdfeuer. Daneben kannte man das Feuerbecken, in welchem Späne harzhaltigen Holzes bzw. in Harz oder Fett getränkten Holzes brannten, sowie Kienspäne, Tranlampen und Schmalzlichter. Feuerbecken standen auf einem Dreifuß oder hingen an Ketten von der Decke. In deren bescheidenem Lichtkreis konnten kaum Arbeiten ausgeführt werden, sodass der Arbeitstag mit Einbruch der Dunkelheit endete.

Der mönchische Tagesablauf war bestimmt vom Chorgebet; er begann zwischen Mitternacht und 2 Uhr mit der Mette und endete mit der Komplet zwischen 18 und 21 Uhr. Während der langen Nachtstunden dienten Brenn-Näpfe und Kerzen zur Beleuchtung. (In den flachen Brenn-Näpfen brannte ein Docht in einem Behältnis mit Talg, Tran oder [etwa ab 1400] Raps-, Lein- oder Rüböl sowie Fischtran. Hängend angebrachte Lampen dieser Art hießen Ampeln [von lat. ampulla = kleine Flasche, Ölgefäß].) Kerzen für den Alltagsgebrauch bestanden aus Rinder- oder Hammeltalg, im Kirchenraum durften dagegen nur Kerzen aus Bienenwachs verwendet werden. Kerzen wurden auf ein-, selten auf mehrarmige Leuchter, auf hohe Kandelaber oder auf radförmige Kronleuchter gesteckt. In den weniger brandgefährdeten Steinbauten der Burgen steckte man in den Hallen und Gängen Fackeln aus Kiefernholz („Kienfackeln“) und solche mit harz- oder wachsgetränktem Stoffzeug auf.

 Gegen Ende des Mittelalter kam die Schusterkugel auf, eine Arbeitsplatzbeleuchtung der Schuster, Feinmechaniker und Schreiber. Tragbare Lichtquellen (etwa zum nächtlichen „Heimleuchten“) waren Fackeln und – vom 14. Jh. an – windgeschütze Kerzenlaternen (Windlichter). Letztere waren zylinder- oder kastenförmig und aus Holz oder durchbrochenem Eisenblech hergestellt. Gegen Luftzug waren sie durch Hornplatten, später durch Glasscheiben geschützt.

Online Mittelalter Lexikon, der freien Wissensdatenbank Von http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Beleuchtung; Zugriff 11/2008

 

 


Bergbau (Bergbau)

 

 

Bergbau: Vielfach wurden in Europa bereits in der Stein- und Bronzezeit mit Über- und Untertagebau Kupfer und Edelmetalle gewonnen. Eisenerze wurden seit der Hallstattzeit in Europa gewonnen und in Brennöfen verhüttet. In der griechischen und römischen Antike betrieben der Staat oder konzessionierte Unternehmen mit Sklaven und Soldaten die Bunt- und Edelmetallgruben. Im frühen Mittelalter wurden zunächst Fronarbeiter im Bergbau eingesetzt. Das erstmals 1158 auf dem Ronkalischen Reichstag kodifizierte Bergregal (l Regalien) gewährte dem Kaiser das Recht am Abbau aller Mineralien einschließlich des Salzes. Mit den Fürstenprivilegien ging das einträgliche Bergregal an die Landesfürsten über, die gegen eine Abgabe (Berggefälle) Genossenschaften oder Geldgeber mit dem Abbaurecht (Bergfreiheit) belehnten. Das hohe Risiko des Bergbaus (ungewisse Fündigkeit, Gefahr des Wassereinbruchs) und die hohen Erschließungskosten führten in der frühen Neuzeit zur Ausbildung der genossenschaftlichen Gewerke, die in der Art von Aktien so genannte Kuxe als Anteilscheine am Bergbau erhielten. Für die Bergleute brachte der Aufstieg des deutschen Bergbau in dieser Zeit eine hohe Anerkennung sowie verschiedene Privilegien und Vorformen von Tarifverträgen, Sozialeinrichtungen und gewerkschaftsähnlichen Zusammenschlüssen von Steigern und Knappen (Gedinge). Durch die fortschrittliche Organisationsform trat der deutsche Bergbau mit dem Bunt- und Edelmetallabbau in den habsburgischen Alpenländern, im Harz (Goslar und Rammeisberg), im Erzgebirge (Freiberg) sowie dem Erzbergbau im Siegerland und dem Erz- und Alaunbergbau im Saalfelder Gebiet an die Spitze der damaligen Bergbautechnik. Die aus der Antike übernommene Technik mit Eisen und Schlägel wurde seit dem 16. Jh. durch Sprengtechnik, durch mit Pferden angetriebene Maschinen (Pferdegöpel) zur Schachtförderung, Wasserführung und Belüftung, durch Nassaufbereitung ärmerer Erze und durch Pochwerke (Verkleinerungsmaschinen) verbessert, wobei als technisches und bergrechtliches Standardwerk bis ins 19. Jh. das 1556 erschienene Lehrbuch »De re metallica« des GEORG AGRICOLA galt. Im Absolutismus löste das vom Landesherrn favorisierte Direktionsprinzip mit an Bergakademien ausgebildeten Bergbeamten das Gewerkwesen ab, um durch den staatlichen Bergbau die Landesfinanzen zu sanieren. Der gewaltige Kapitalbedarf in der Zeit der industriellen Revolution ließ jedoch wiederum private Bergbaugesellschaften hervortreten, wobei die Dampfmaschine eine gewaltige Steigerung der Eisenerz- und Steinkohlenförderung durch das selektive Abpumpen des Wassers sowie durch tiefere Schachtanlagen in bisher unerreichbaren Abbaufeldern ermöglichte.

„Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 


Beutler (Beutler)

 

 

 

 

Beutler (Beutelmacher; v. mhd. biutel = Beutel, Tasche) waren Lederhandwerker, die zierliche, am Gürtel zu tragende Lederbeutel für Münzen und kleine Habseligkeiten fertigten. Besonders aufwendig gestaltet waren die Geldbeutel mit Behältnissen für die verschiedenen Münzsorten, wie sie im Spätmittelalter in Gebrauch kamen.

Online Mittelalter Lexikon, http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Beutler; Zugriff 11/2008

 

 

 


Bibliothek  (Bibliothek)

 

 

Eine Bibliothek (griechisch „Buchniederlage“) auch: Bücherei; ist eine Büchersammlung, die nach einem Katalog benutzt werden kann, auch der Raum oder das Gebäude, in dem die Sammlung untergebracht ist steht zur Nutzung zur Verfügung. Man unterscheidet grundsätzlich öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken.

Die älteste nachweisbare Bibliothek war die Tempelbibliothek der Babylonier in Nippur (zurückreichend bis 2 200 v.Chr.) aus Tontafeln (eigentlich ein Urkundenarchiv). Eine umfangreiche Bibliothek befand sich in Chattusa-Bogazköy (14./13. Jh. v.Chr., Keilschriften). Eine Bibliothek mit vorderasiatischen Literaturdenkmälern ist die Tontafelsammlung des assyrischen Königs Assurbanipal im Palast zu Ninive (7. Jh. v.Chr.).

Zu den größten Bibliotheken des Altertums zählten die zu Alexandria (Museion, vor dem Brand 48/47 v.Chr. etwa 700 000 Schriftrollen) und die zu Pergamon. In Rom verfügten Cicero, Atticus, Vergilius u.a. über eigene Privatbibliotheken.

Caius Asinius Pollio gründete 39 n.Chr. die erste öffentliche Bibliothek; im 4. Jh. n.Chr. hatte Rom 28 öffentliche Bibliotheken.

Im Mittelalter bestanden Bibliotheken nur in den Klöstern und bei manchen Hauptkirchen (erste Klosterbibliothek durch Cassiodor um 540 in Vivarium). Eine Blüte erlebten sie in der Karolingerzeit (Kölner Dombibliothek). Seit dem 13. Jh. wurden Bibliotheken auch an den Universitäten eingerichtet (mit Katalogen und Ausleihe). Sie erlebten einen gewaltigen Aufschwung seit dem 15./16. Jh. durch den Humanismus, vor allem seit der Erfindung des Buchdrucks (Laurentiana in Florenz, Vaticana in Rom). Infolge der Klosteraufhebung nach der Reformation kam es zur Errichtung von städtischen Bibliotheken; nach der Ausbildung der neueren Territorialstaaten zur Gründung von fürstlichen (den später staatlichen) Bibliotheken (berühmt ist die Palatina, die Pfälzische Bibliothek zu Heidelberg, jetzt im Vatikan).

Anfang des 19. Jh.s wanderten die reichen Bücherschätze der damals aufgehobenen Klöster in die Landesbibliotheken. Erst im 19. Jh. entstand die moderne Bibliothek, die allgemein zugänglich ist und großzügige Benutzungsmöglichkeiten bietet.

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Bienenbeutner (Bienenbeutner) – Geschichte der Imkerei im Mittelalter

 

 

Bereits im Frühmittelalter standen im Salischen Gesetz von 510 hohe Strafen auf den Diebstahl von Bienen und Honig. 643 verankerten die Westgoten den Wildbienenfang im Gesetz und führten bereits eine Haftpflicht bei Schäden durch Bienen ein. Eine Urkunde des Herzogs Odilo von Bayern belegt 748 erstmals schriftlich die Waldbienenzucht, die dort als Zeidlerei bezeichnet wird. Um 800 befahl Karl der Große, Imkereien auf seinen Gütern einzurichten. Wie historische Abbildungen belegen, wurden Bienen bereits in gezimmerten Kästen gehalten.

Im 14. Jahrhundert entstand in Lochau(Annaburg) die erste Imkerorganisation in Form der Innung (Zunft) der Bienenbeutner. Diese Zunft war hoch angesehen. Sie war einziger Lieferant für Bienenwachs, aus dem Kerzen hergestellt wurden. Dies ist auch mit ein Grund, warum in vielen mittelalterlichen Klosteranlagen Imkereien zu finden waren. Die Zunftangehörigen genossen zahlreiche Privilegien. Die Waldbienenzucht fand vorwiegend im Süden des heutigen Deutschlands, aber auch in ostdeutschen und baltischen Waldgebieten statt. Hier entstanden unter dem Deutschen Ritterorden „Beutner“-Dörfer, wobei „Beutner“ sich von dem bereits oben erklärten Begriff „Beute“ herleitet. Dieser Tätigkeit ging überwiegend der Slawische Teil der „Ostbevölkerung“ nach.

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Blitzableiter (Blitzableiter)

 

 

 

Als Blitzableiter wird eine Einrichtung zum Schutz von Gebäuden vor Blitzeinschlägen bezeichnet. Damit stellt der Blitzableiter einen Teil des Blitzschutzsystems eines Gebäudes dar.

Als Erfinder des Blitzableiters gilt Benjamin Franklin (1706–1790) in Amerika, der sich in den 1740er Jahren stark für Elektrizität interessierte. Nach seiner 1749 geäußerten Theorie, Blitze seien nichts anderes als Funken in riesigem Maßstab, führte er im Juni 1752 ein entsprechendes Experiment , das im Aufbau einem Blitzableiter gleicht, durch.Auch in  Europa wurde das Phänomen von Blitzen eifrig untersucht. So starb 1753 etwa Georg Wilhelm Richmann während eines Versuchs am Blitzschlag. Der erste Blitzableiter in Deutschland wurde auf der Hamburger Hauptkirche St. Jacobi 1769 installiert. 1779 wurde die niedersächsische Universitätsstadt Rinteln mit einem Kranz von insgesamt sieben frei stehenden Blitzableiterstangen umgeben, die die Stadt komplett schützen sollten. Der Blitzableiter wurde jedoch an vielen Stellen in Deutschland relativ zeitgleich eingeführt, so berichtet A. T. von Gersdorff in den Oberlausitzer Provinzialblättern von der Konstruktion eines Blitzableiters in Oberrengersdorf im Jahre 1772. Dies erfolgte im Rahmen der ausführlichen Beschreibung der Errichtung eines Blitzableiters für den Turm des Schlosses Hainewalde, welche im Jahre 1782 stattfand.

https://de.wikipedia.org/wiki/Blitzableiter

 

 

 


Böttcher – Beruf  (Boettcher)

 

 

 

 

Böttcher (mhd. botecher; v.mnd. bödeker, böddeker; zu böde, bödde = hölzerne Wanne, Bütte; auch: binder, vazbender, butenaere, scheffelaere, kuofener, küefer; mlat. doleator, doliarius, dolifex, tunnarius, cuparius, ligator vasorum, buttiglarius). Etwa um die Zeitenwende erfanden gallische Kelten das hölzerne Fass, dessen Dauben durch radiales Spalten aus einem Stammstück gewonnen wurden. Die Römer lernten es auf ihren Eroberungszügen in Gallien kennen und verbreiteten die Technik der Böttcherei.

Produkte der Böttcherei waren kleinere Alltagsgegenstände wie Eimer, Kübel, Schalen, Krüge, Becher (Daubengefäße) und Großgefäße wie Gär- und Maischbottiche für Bier, Badezuber, Waschbütten und Wassertröge. Für den ma. Warenaustausch waren Tonnen und Fässer unterschiedlicher Größe als Transport- und Lagerbehälter für die verschiedensten Güter unersetzlich, sie waren die „Container“ der Zeit, wurden gefüllt mit Wein, Bier, Fleisch, Fisch, Butter, Tran, Salz, Getreide, Erz, Büchern, Metallwaren usf.

Für das Böttcherhandwerk kamen, je nach Landschaft und Spezialisierung, verschiedene Bezeichnungen auf: Fassbinder, Binder, Büttner, Schäffler, Küfer und Kübler. Nach dem verwendeten Holz unterschied man: Weißbinder (Nadelholz), Rotbinder (Buchenholz) und Schwarzbinder (Eichenholz). Die Kleinböttcher fertigten ihre Gefäße ausschließlich aus Nadelholz.

Dauben, Böden und Deckel stellten die Böttcher selbst her, die Reifen (gespaltene Weiden-, Hasel- und Birkenruten und Eisenreifen) kamen von Zulieferern (s. „Bandreißern“ und Schmieden). Das Böttcherhandwerk entwickelte ein ganzes Arsenal von Spezialwerkzeugen wie verschiedene Abzieh- und Schabeisen, Setzhämmer, Rundhobel („Stockholm“), Bodenauszieher und Spundlochausziehbohrer.

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Brehna (Brehna)

 

 

 

Brehna eine Stadt im Landkreis Bitterfeld in Sachsen-Anhalt (Deutschland). Sie liegt rund 19 km nordöstlich von Halle (Saale) an der Kreuzung (Anschlussstelle Halle) der Bundesstraße 100 und der Bundesautobahn 9.

Ein eindeutiges Datum der Gründung ist urkundlich nicht belegt, doch wird davon ausgegangen, dass der Ort vor dem Jahre 1050 entstanden ist. Der Ort trat unter der Bezeichnung Brehna „Brene“ erstmals 1053 durch schriftlichen Nachweis in Erscheinung. Der Name des Ortes gab der Grafschaft Brehna seinen Namen.

1201, bei der Gründung des Augustiner-Chorfrauenstifts Brehna, spricht die darüber berichtende Quelle Chronica Montis sereni (Chronik vom Lauterberg, wie der Petersberg damals hieß) davon, dass dieses Chorfrauenstift in dem Dorf Brehna gegründet wurde. Das Stadtrecht wurde Brehna um 1220 verliehen, wie in der 2. Urkunde der Urkundensammlung (Diplomatarium Brenense) in der „Geschichte der Stadt und Grafschaft Brehna“ des Pastors Johann Jakob Köhler aus dem 18. Jahrhundert nachzulesen ist.

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Bruch – (Bruch)

 

 

 

Bei einem Bruch handelt es sich um eine Verwerfung, Erdfalte. Unter unseren geografischen Bedingungen im Elburstromtal – handelt es sich i.d.R. um mit Wasser gefüllte Verwerfungen.

Sie kennzeichnen somit Feuchtlandschaften – Sümpfe, Feuchtwiesen – die nach Wasserregulierenden Maßnahmen ggf. trockengelegt werden konnten.

 

 


Röhrwasser; Brunnen  (Roehrwasser)

 

 

 

Brunnen (mhd. brunne, ahd. brunno) und Brunnenleitungen kamen durch de Bau des Jagdschlosses in unsere Gegend. Das Wasser vor Ort, sehr eisenhaltig war nicht genießbar, sodass für die Herrschaften Quellwasser herangeführt werden musste.

Dabei wurde das Quellwasser durch hölzerne Röhren (mhd. tiuchel, mndd. pipe) geleitet und füllte sogenannte Wasserkästen im Schloss. Sie wurden aber auch zum Teil direkt in die Räume gelegt. So auch in die „Badestube“ des Kurfürstenpaares im Jagdschloss. Die Holzröhren waren meist aus harzreichem Kiefernholz, seltener aus Eichen- und Erlenholz gefertigt; ihre Länge betrug ca. 4 m bei einer Stärke von ca. 23 cm und einer lichten Weite von 5-6 cm. Untereinander waren sie mit Rohrstücken aus Eisen, Zinn oder Kupfer verbunden oder einfach ineinander gesteckt, indem man ein Ende zuspitzte und dieses in des ausgeweitete und mit einem Eisenring verstärkte Ende des nächsten Rohres steckte. (Die Holzröhren wurden im Liegen von beiden Enden her aufgebohrt. Das Gestänge der Deichelbohrer hatte die halbe Länge der Röhre, wurde mittels einer Kurbel in Drehung versetzt und trug als Werkzeug einen eisernen Hohlzylinder, den man vor dem Bohren zur Glut erhitzt hatte. Rohre aus Gusseisen fanden hier keine Verwendung. 

Die meisten Stadtbewohner von Annaburg mussten sich aber mit Brunnen ihr Wasser fördern, auch wenn es nicht gerade das gesündeste war.

Zur Anlage eines Brunnens wurde eine oberirdische Quelle gefasst oder ein Schacht bis zu einer wasserführenden Schicht niedergebracht (Grundwasser-, Schachtbrunnen). Dieser Schacht, die „Brunnenstube“, wurde über viereckigem oder rundem Grundriss mit Rutenflechtwerk, Bohlen („Kastenbrunnen“), Ziegelsteinen oder Steinquadern ausgekleidet, und füllte sich von der Sohle oder der Wandung her mit Grundwasser. Der Brunnenschacht verjüngte sich oft im untersten Abschnitt. Die Schachtsohle war lose mit flachen Steinen, Kies oder Backsteinen ausgelegt, damit der Schöpfeimer den Bodensatz nicht aufwirbeln konnte. Über dem Bodenniveau umgab ein kniehoher Zaun oder eine Mauer den Brunnenschacht, um Verunreinigung und Unfälle zu verhindern; mancherorts kam eine Überdachung als Wetterschutz hinzu (Brunnenhaus). Zum Schöpfen wurden hölzerne Eimer (hebevaz) verwendet, die mit einer Wippe und angelenkter Hebestange (mhd. galgbrunne, ziechbrunne) oder mit einer Haspelwinde an Seil oder Kette auf und ab bewegt wurden (windebrunne). Die Wippe des Galgbrunnens war so austariert, dass der längere Hebelarm dem kürzeren samt vollem Eimer das Gleichgewicht hielt. Galgbrunnen hatten einen beschränkten Hub; sie eigneten sich nicht für Brunnenschächte, die tiefer als 3 – 4 m waren. Bei Brunnen mit Doppeleimer senkte sich der leere Eimer, während der volle am anderen Ende des Seiles heraufgewunden wurde. Bei großdimsionierten Windebrunnen wurden die Eimer statt mit der Haspel mittels Tretrad oder Göpel gefördert. Der Stadt- oder Dorfbrunnen lag meist an einem zentralen Platz, war gemeinschaftsfördernder Mittelpunkt und wurde vom HMA. an entsprechend anspruchsvoll mit Bauplastik (Brunnenfigur, Wappen, got. Zierrat) oder Ziergittern geschmückt. Üblicherweise hatten Brunnen eigene Namen, z.B. Löwen-, Schmieds-, Linden-, Stockbrunnen, Oberer oder Unterer Brunnen.

In der christl. Bilderwelt erscheinen Brunnen als „Quell der Erkenntnis“, „Quelle des Lebens“, „Quelle der Unsterblichkeit“ usf. Aus dem Paradiesesbrunnen entspringen vier Flüsse, die in die vier Weltrichtungen entströmen. Im ausgehenden Mittelalter erscheint auch das Motiv des Jungbrunnens.

Online Mittelalter Lexikon, http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Brunnen; Zugriff 11/2008

 

 

 


Buch (Buch)

 

(althochdeutsch: buoh, „zusammengeheftete Buchenholztafeln“)

In babylonischer Zeit gab es das Tontafel-Buch, in Altindien das Palmblatt-Buch, bei den Griechen und Römern wurden Texte zuerst Papyrusrollen festgehalten, die in der Zeit seit Christi Geburt auch zu Büchern gebunden wurden. Die Römer verwendeten zusammengebundene Wachstafeln; seit etwa 250 v.Chr. auch Tierhautrollen (griechisch: kylindros, lateinisch volumen). Seit dem 4. Jh. n.Chr. gewann der Blatt-Codex auf Papyrus oder Pergament an Bedeutung; er wurde gegenüber der als heidnisch angesehenen Rolle zur Form des christlichen Buches. Rollen wurden in Behältern, Kästen oder Regalen aufbewahrt. Die Codices erhielten zunächst nur ein festeres Anfangs- und Schlussblatt, später (lederbezogene) Holzdeckel oder Kleinodieneinbände. Sie wurden auch im Buchbeutel getragen.

Blattzählung erfolgte erst seit dem 14. Jh., in dieser Zeit auch das Aufkommen der Papierbücher und der gedruckten Blockbücher mit Holzschnitttafelseiten. In der Anfangszeit des Buchdrucks wurde das Buch der Handschrift nachgestaltet (Inkunabelzeit bis etwa 1500), mit handgemalten, zum Teil schon in Metall oder Holz geschnittenen Initialen und Illustrationen. Die Buchherstellung wurde zum Handwerk, der Buchdruck ermöglichte Massendrucke. Eine Verschlechterung der Buchkultur erfolgte im 17. Jh. (Dreißigjähriger Krieg), zu einer Reform kam es im 18. Jh. (Rokoko, Klassik). Seit dem 19. Jh. verdrängte der Maschinendruck zunehmend die traditionellen Formen des Buchdruckes.

Buchillustration waren besonders in romanischer und gotischer Zeit hoch entwickelt. Im 15. Jh. kamen der Holzschnitt und der Kupferstich auf, im 19. Jh. der Stahlstich und die fotomechanische Ätzung. Die Buchausmalung erfolgte in der Spätantike in städtischen Werkstätten meist durch Sklaven, im Mittelalter in Klosterschreibstuben und bischöflichen Malschulen. Buchmaler (Miniatoren) waren vor allem Nonnen und Mönche.

Zum Buch gehört der Bucheinband (althochdeusch) – der Deckel und Rücken eines Buches, meist aus Karton und mit Papier, Leinen oder Leder bezogen. Die modernen Taschenbücher haben oft einen flexiblen, farbig illustrierten Einband.

Die meisten bekannten Prachteinbände stammen aus dem Mittelalter, mit Elfenbeinschnitzereien, geschmückt mit Edelsteinen, Perlen, Email. Häufig wurde der Holzdeckel auch mit gestempeltem Wildleder bezogen. Die hochromanische Zeit kannte vor allem Kalb- und Ziegenleder, bei den spätgotischen Einbänden (Kalb- und Schweinsleder) wurden schon Rollen und Platten an Stelle von Einzelstempeln verwandt (beherrschend bis zum 18. Jh.). Der europäische Renaissance-Bucheinband war stark von der islamischen Einbandtechnik (Pappdeckel anstelle des Holzes, Vergoldung, Arabesken- und Maureskenschmuckformen) beeinflusst. Die Deckelmitte war oft mit dem Wappen der Auftraggeber geschmückt. Beim Gebrauchseinband findet sich schon früh Leder mit Blindpressung (farblos, mit Streicheisen und Stempel hergestellt) oder durch Lederschnitt dekoriert. Mitte des 19. Jh.s. setzte ein Stilverfall ein. Die moderne Buchkunst bringt eine neue Vielfalt von Techniken und Stilen hervor.

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Buchdruck  (Buchdruck)

 

 

 

Verfahren zur automatisierten Herstellung von Büchern. Vorstufen des Buchdrucks sind Siegel- und Stempeldruck, seit den Kreuzzügen der Zeugdruck. Der Druck mit Tonlettern ist schon um 1000 in China bekannt. Mit Wortstempeln aus Bronze wurde Ende des 14. Jh.s. in Korea gearbeitet.

Vorläufer des Gutenbergschen Letterndruckes war der Tafeldruck in den Blockbüchern: Text und Bild wurden als Ganzes in Holztafeln (ursprünglich Metalltafeln) geschnitten und mit einem Reiber auf Papier übertragen. Ausgeübt wurden diese Techniken von Briefmalern und Kartenmachern, Formschneidern und Briefdruckern. Hergestellt wurden vor allem Abzüge von Heiligenbildern, Ablassbriefen, Kalendern und Grammatikfibeln, so genannten Donaten. Um 1440/50 erfand Johannes Gutenberg den Buchdruck mit beweglichen Lettern. Eigentlich handelte es sich um eine Serie von Erfindungen: Letternguss mit eigens entwickelter Gießvorrichtung, Setzkasten, Setzleiste, Handpresse, Druckfarbe). Gutenbergs erstes Meisterwerk war eine 42-zeilige Bibel mit 1 282 Seiten, die in einer Auflage von etwa 150 Exemplaren erschien.

Es entstanden erste Druckereien (Offizinen): Bamberg 1457, Straßburg 1459, Köln 1465, Augsburg 1468; in Italien seit 1465, hier wurde Venedig seit 1469 der bedeutendste europäische Druckort; in Frankreich 1470, in den Niederlanden 1472, Ungarn 1472, Spanien 1473, Polen 1474, England 1482, Schweden 1484. Um 1500 gab es 260 Druckorte, bis dahin waren 40 000 Bücher und Schriften in einer Auflage von etwa 6 Millionen Exemplaren erschienen. Die Buchdrucker (Goldschmiede, Buchmaler, Schreiber, Formschneider, Akademiker) bildeten keine Zunft, sondern waren „freie Künstler“. Außerdem war der Buchdruck ein unsicheres Gewerbe, da Buchdrucker auch Verleger waren. Die Entwicklung einer einheitlichen Schriftsprache wurde durch den Buchdruck gefördert. Ab 1725 wurde das Verfahren der Stereotypie verwendet (Letternsatz wurde in Gips gegossen, die Gipsform, die als Druckplatte diente, wurde mit Blei ausgegossen). 1796 wurde das Flachdruckverfahren erfunden (Lithografie). 1799 gab es erste Papiermaschinen, 1800 erste Eisendruckpressen (statt hölzerner). Friedrich Koenig erfand 1811 die dampfbetriebene Schnellpresse. 1822 wurde das erste Setzmaschinenpatent angemeldet, und 1837 wurde die Galvanoplastik entwickelt (Herstellung von Negativformen). Die erste Rotationspresse entstand 1848, 1884 wurde eine Zeilensetzmaschine von Ottmar Mergenthaler gebaut. Im 20. Jh. wurden die Techniken des Buchdrucks durch die Erfindung der Foto- und Lochstreifensetzmaschine und durch die Entwicklung von neuen Druckverfahren weiter verbessert.

WISSEN digital Software Verlags GmbH, München.

 

 


Büchsenmacher (Buechsenmacher)

 

 

 

Büchsenmacher (Büchsenmeister; mhd. buhse, v. grch.-lat. pyxis = Dose) waren angesehene Leute und die eigentlichen Ingenieure ihrer Zeit. Sie verstanden sich auf Eisenguss, Schmiede-, Zimmerer- und Schreinerarbeiten, auf die Konstruktion von Hebezeug und Wurfgeschützen, auf die Herstellung verschiedener Schießpulver und auf die Bedienung von Feuerwaffen. Sie waren zünftig organisiert, Meister mussten ihre Kunst in einer Prüfung bewiesen haben. Ihre Erfahrungen legten sie in Büchsen- oder Feuerwerksbüchern nieder, von denen das „Deutsche Feuerwerksbuch“ (um 1420) das bekannteste wurde. Büchsenmeister standen als freie Unternehmer im Dienst fürstlicher oder städtischer Feldherren; in Nürnberg beispielsweise waren 1449 zur Bedienung der Feuerwaffen auf den Stadtbefestigungen 144 Büchsenmeister verpflichtet. Deutsche Büchsenmeister waren im Ausland als Lehrmeister begehrt.

Die nachgewiesenen Büchsenmacher in Annaburg in Vorindustrieller Zeit werden vornehmlich für die forstlichen Bediensteten und Beamten gefertigt haben, und dabei überwiegend Reparaturarbeiten durchgeführt haben.  

Online Mittelalter Lexikon, http://u0028844496.user.hosting-agency.de; Zugriff 11/2008


Bürger (Buerger)

 

 

 

Bürger: im Mittelalter der freie, vollberechtigte Einwohner einer Stadt, der das Bürgerrecht besaß, das v. a. an städtischen Grundbesitz geknüpft war. Nur der vollberechtigte B. konnte städtischen Handel oder städtisches Gewerbe treiben und hatte Anteil am politischen und sozialen Leben der Stadt.

Außerhalb des Bürgerrechts standen in der spätmittelalterlichen Stadt neben den Juden und den mit Sonderrechten ausgestatteten Klerikern v. a. unterbürgerliche Schichten (Gesellen, Gesinde, Arme) als Beisassen. Während des wirtschaftlichen Höhepunkts der frühneuzeitlichen Stadt begann vorübergehend- gegen den Widerstand des Landadels – der rechtliche Begriff des Bürgers mit allen sozialen Folgen im Südwesten und zum Teil auch im Nordosten Deutschlands auf das flache Land überzugreifen, sei es durch Aufnahme Schutz Suchender, sei es durch Einbeziehung einzelner Personen oder ganzer Gemeinden als Ausbürger oder Pfahlbürger in den städtischen Rechtsverband. In der Zeit des fürstlichen Absolutismus und des Merkantilismus entstand der neue Begriff des exemten Bürgers, der, frei von städtischen, dinglichen oder steuerlichen Lasten, dem Staat diente oder zum unternehmerischen Großbürgertum zählte. Diese Entwicklung leitete zum modernen Begriffsinhalt über. Innerhalb der von der politischen und sozialen Revolution um die Wende zum 19.Jh. geschaffenen modernen Staatsbürgergesellschaft verlor der Bürgerstatus seine ständische Beschränkung, wenn auch in Abwehr des vierten Standes der Begriff des politisch vollberechtigten Bürgers im 19. Jh. meist praktisch noch eingeschränkt wurde durch die Voraussetzung selbstständiger Tätigkeit oder von Grundeigentum (z.B. beim Wahlrecht).

„Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 


Bürgerwehr (Buergerwehr)

 

 

 

 

Die Bürgerwehr oder Bürgergarde (frz. garde bourgeoise) ist eine im 19. Jahrhundert aus der Waffenpflicht der Bürger zur Verteidigung ihrer Stadt hervorgegangene militärähnliche Einrichtung. Die Bürgerwehren waren in der Märzrevolution von entscheidender Bedeutung. Mit der Entwicklung der stehenden Heere verloren die Bürgerwehren ihre Bedeutung und waren seither nur noch Soldatenspiele. In der 1848-Revolution in Preußen war die Bewaffnung des Volkes eine ihrer Forderungen. Sie wurde dadurch teilweise erfüllt,  dass man den bürgerlichen die Gründung von Bürgerwehren nach dem süddeutschen Vorbild erlaubte. Sie sollte „Recht und Ordnung“ in den Städten aufrechterhalten. Das erklärt auch den kurzen Bestand der Annaburger Bürgerwehr.

 

 


Buhne  (Buhne)

 

 

 

Buhne: vom Ufer aus in den Fluß vorgebauter Dammkörper. Buhnen werden meist gruppenweise bei der Regelung von Flüssen zum Zusammenhalten und zur zweckmäßigen Führung der Fahrwasserrinne sowie zum Erhöhen der Wassertiefe verwendet. Sie sind im Fluß etwas stromauf gerichtet und verlanden leicht am vorspringenden Ufer des Flusses. Die tiefer liegenden Teile der Flussbuhnen werden als Sinkstücken, die höher liegenden aus Packwerk hergestellt. Die Sinkstücke werden mit Steinschüttungen beschwert und gegen Angriff der Strömung geschützt, der Packwerkteil mit schwerem Bruchsteinpflaster auf Kiesbettung abgepflastert. Sie können aber auch aus eingerammten Pfählen mit schweren Pflaster auf Faschinen hergestellt werden.

 


Calvinismus, Kalvinismus, (Calvinismus, Abendmahlsstreit)

 

 

Calvinismus: reformatorische Strömung, die von der lutherischen Reformation entscheidende Impulse empfing, aber in ihrem Glaubensverständnis und ihrer Kirchenverfassung stärker den Bedürfnissen der im Entstehen begriffenen Handels- und Manufakturbourgeoisie entsprach. Der aus Nordfrankreich stammende Jean Calvin legte in seiner erstmals 1536 in Basel und später in neu bearbeiteten und erweiterten Fassungen erschienenen Schrift »Christianae religionis institutio« (Unterricht der christlichen Religion) seine Lehren nieder, die in der Folgezeit von seinen Anhängern weiterentwickelt wurden. Das Kernstück war die Lehre von der Prädestination, nach der der Mensch von Gott zu Auserwähltheit oder ewiger Verdammnis vorherbestimmt ist. Nach Auffassung verschiedener Interpreten des Calvinismus bedeutete das, dass beruflicher Erfolg oder Mißerfolg und gesellschaftliche Stellung ein sichtbares Zeichen für Auserwähltheit oder Verwerfung sei. Arbeit, Genügsamkeit und Sittenstrenge galten als religiöse Pflicht. Während die reichen Bürger ihr Tun in diesen Auffassungen bestätigt sahen, entsprach die rigorose Haltung des Calvinismus in Fragen der Moral (Verbot von Luxus, Vergnügungen, Ehebruch und Unzucht) der antifeudalen Einstellung weniger bemittelter Schichten. Die republikanische Kirchenverfassung, die auf dem Prinzip der Wahl der Gemeindeältesten und der aus ihnen hervorgehenden Synoden als oberste Kirchenbehörden beruhte, gab der Gemeinde einen größeren Spielraum als die katholische und die entstehende lutherische Kirchenorganisation. Radikale Vertreter des Calvinismus propagierten auch ein Widerstandsrecht gegen gottlose Tyrannen. Calvin suchte seit 1536 in Genf seine Lehren zu realisieren, mußte aber nach inneren Auseinandersetzungen 1538 die Stadt verlassen und kam erst nach seiner Rückkehr 1541 zum Erfolg, zum Teil unter Zuhilfenahme rigoroser Mittel (Todesurteil u. a. Strafmaßnahmen). Seine Lehren wurden seit den 50er Jahren des 16. Jh. insbes. in westeuropäischen Ländern verbreitet. Calvinistische Gemeinden entstanden in Frankreich, doch wurde hier der Calvinismus 1685 verboten; in den Niederlanden bildete diese Lehre das ideologische Fundament der Revolution; sie wurde in Schottland und England verbreitet (hier als Puritanismus) und lieferte der bürgerlichen Revolution »das ideologische Kostüm«. Im Reich wurde der Calvinismus als Glaubensbekenntnis im Augsburger Religionsfrieden noch ausgeklammert; erst mit dem Westfälischen Frieden wurde er als gleichberechtigt anerkannt. Doch breitete er sich auch hier als sog. reformierte Kirche aus. Insbes. in rheinischen Städten und Territorien entstanden calvinistische Gemeinden. An mehreren Universitäten spielten calvinistische Einflüsse für die Wissenschaftsentwicklung eine große Rolle, vor allem auf staatstheoretischem Gebiet. Wenn Fürsten sich der calvinistischen Bewegung anschlössen, wie es z. B. der Kurfürst von der Pfalz tat, war das durch deren antihabsburgische Politik motiviert. Eine bes. Gestalt gewann der Calvinismus in Form des Kryptocal-vinismus (Geheimcalvinismus) in Sachsen, wo Anhänger Philipp Melanchthons Calvinismus und Luthertum verbinden wollten.

Abendmahlsstreit: besonders in der Zeit der Reformation geführte Auseinandersetzung um das rechte Verständnis des Abendmahls, v.a. zwischen LUTHER, der in Brot und Wem den Leib und das Blut CHRISTI gegenwärtig sah, und ZWINGLI, der in Brot und Wein nur Symbole erblickte. Der Abendmahlsstreit war eine wichtige Ursache für die Auseinanderentwicklung der protestantischen Bekenntnisrichtungen. Aber eben nicht die einzige, denn es ging um die „Machtfrage“, denn es positionierten sich hier die Adligen auf der einen und die bürgerlichen auf der anderen Seite.

241 Stichwörter aus dem „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996; Wörterbuch der Geschichte, Dietz Verlag, Berlin 1983

 

 


Chirurgus; Ärzte  (Chirurgus)

 

 

 

Ärzte (von grch. archiatros = Oberarzt; ahdt. lachner, arzat; mhdt. arzet, heilaere). Der Berufsstand des Arztes kam in Europa erst auf, nachdem an den abendländischen Universitäten nach arabischem Vorbild medizinische Fakultäten eingerichtet worden waren. Bis dahin war das Heilwesen Domäne der Volks- und der Mönchsmedizin; bei Hofe gab es Leibärzte, die meist in Konstantinopel studiert hatten und oft Juden waren. Frühe Zentren der ärztlichen Wissenschaft wurden Salerno (Ende des 10. Jh), Montpellier (1. Hälfte des 12. Jh.) und Bologna (2. Hälfte des 12. Jh.). Im deutschen Sprachgebiet wurde Medizin erst vom Anfang des 15. Jh. an obligatorischer Bestandteil der Universitätslehrpläne. Bis dahin erwarben sich deutsche Ärzte ihr Wissen in Italien und Frankreich. Juden war das Studium an christl. Universitäten untersagt, und so finden sich ab dem Spätmittelalter in Europa keine jüdischen Ärzte mehr.

Studierte Ärzte (artzete von den puechen, buocharzete, medici, physici) waren bis ins 15. Jh. meist geistlichen Standes. Sie praktizierten bei Hofe, wurden vom Adel und vom arrivierten Bürgertum konsultiert und nahmen selbst gehobene gesellschaftliche Stellungen ein. Da die gesamte  Wissenschaft bis zur Zeit der Aufklärung mit magischen Vorstellungen durchsetzt war, verstanden sie sich zum großen Teil als medici astrologici bzw. medici iatromathematici.

Die Chirurgie wurde bis zur 2. Hälfte des 15. Jh. als mindere ärztliche Kunst gewertet, wenngleich schon vorher vereinzelt ein „Meister in den Arzneiwissenschaften“ oder ein „Doctor der freien Künste und beider Arzneien“ erwähnt wurde. (Der Plural in „Die Arzneiwissenschaften“ bzw. die Formulierung „beide Arzneien“ bezeichneten die Verbindung der inneren Medizin mit der Chirurgie.) Die Arzneibereitung war schon im 13. Jh. aus der Zuständigkeit der Ärzteschaft in die der Apotheker übergegangen.

In Prestige und Verdienst weit unter der studierten Ärzteschaft rangierten die handwerksmäßig ausgebildeten Wundärzte, Steinschneider, Bruchschneider, Feldschere, Augenärzte, Phlebotomisten (s. Aderlass), Bader, Barbiere, Zahnkünstler, Ärztinnen und Hebammen.

Vom 14. Jh. an häufte sich die Anstellung von vereidigten Stadtärzten („der stadt gesworner arcz“, „medicus noster“, „physicus civitatis“; s. Gesundheitsordnung). Sie sollten neben der praktischen Tätigkeit am Patienten „zu bescheidenlich lone“ (bei Armen unentgeltlich) auch die Apotheken beaufsichtigen, in der Gerichtsmedizin tätig sein, gelegentlich auch die Feldchirurgie und die Leprosenschau übernehmen.

Online Mittelalter Lexikon, http://u0028844496.user.hosting-agency.de; Zugriff 11/2008

 

 

 

 

 


Deichbau (Deichbau)

 

 

Deichbau:  Um sich vor Überschwemmungen zu schützen, bauten die Menschen ihre Wohnstätten anfänglich auf künstlich aufgeschütteten Erhöhungen (bis zu 5m). Diese sogenannten Wurten oder Warften reichten allerdings allein nicht aus, um die ganze Siedlung vor Überflutungen zu bewahren.

Daher baute man rund um das entsprechende Gebiet einen Schutzdamm, einen Deich. Der Bau eines Dammes (Deiches) war eine enorme Leistung, die sowohl eine gut organisierte Gemeinschaft als auch große materielle Mittel erforderte. Zudem standen zu Anfang nur relativ primitive Geräte, wie Körbe und Tragbahren zur Verfügung. Später dürften auch Sturzkarren verwendet worden sein. Erst Anfang des 17. Jahrhunderts wird die Schiebkarre erwähnt. Dammbau war also eine sehr harte Arbeit.

Die früheren Deichlinien sind nicht mit unseren heutigen identisch, da es den Menschen nicht möglich war, die tiefliegenden Moore, Elbarme und Nebenflüsse zu durchdämmen. Noch heute finden wir neben den Flussdämmen, Ringdämme um Orte wie in Schützberg (Schutzberg – Verweis auf erhöhte Ansiedlung) die dieses Wachsen der baulichen Möglichkeiten veranschaulichen und auf älteste regionale Dammbauten hinweisen.

Für die Errichtung und Instandhaltung der Deiche waren die Bewohner der jeweiligen Gemeinde zuständig, „ohne Rücksicht auf die Güte ihres Landes nur nach der Morgenzahl (Hufe) desselben“. (siehe Deichlast) Es galt der Spruch „Kein Land ohne Deich und kein Deich ohne Land“.

In früheren Jahrhunderten mussten die Deiche auch als Verkehrswege (z.B. als Trieftwege) genutzt werden können, da die Feldwege durch den hohen Grundwasserstand bei Hochwasser nicht passierbar waren. Daher baute man die Deiche oft mit Breiten von 3 bis 5m. Etwa seit Mitte des vorigen Jahrhunderts beschränkt man sich auf eine 2,5m breite Deichkrone.

Im Laufe der Geschichte veränderten sich sowohl die Höhe der Deiche als auch der Deichaufbau. Zu Beginn waren die Deiche etwa 3m hoch und relativ steil. Man versah sie mit einer senkrechten Wand aus Holzpfählen, ohne dass man sich darüber klar war, dass diese „Stackdeiche“ nur wenig Schutzwirkung hatten. Das Land vor dem Deich wurde fast überall vom Wasser nach und nach weggespült, so dass die Deiche nach einiger Zeit direkt an der Wasserkante standen. Solche Deiche nannte man Schardeich. Diese Deiche mussten besonders gesichert werden, da sie durch die Flussströmung zusätzlich beansprucht wurden.

Im Laufe der Zeit wurden diese „Stackdeiche“ durch erdeüberdeckte Pfahlreihen mit vorgelagerten Faschinen abgelöst. Die steile Holzwand wurde durch eine flachere Böschung ersetzt, die mit Faschinen bedeckt wurde und teilweise mit Flussbuhnen gesichert war.

Später setzten sich stellenweise auch Steindeiche durch. Anstelle der Faschinen bedeckte eine Steindecke den Deichfuß. Diese Deiche waren steiler als die herkömmlichen Deiche und zwar beim Bau teurer, aber letztendlich einfacher zu unterhalten und auch sicherer, da Steine einen besseren Schutz gegen Wellen und Eis bieten als Holzfaschinen.

Als Baumaterial für die Deiche eignen sich am besten lehm- und tonhaltige Sande. Torf oder Moorboden sind zwar schnell verfügbar gewesen, aber diese Materialien weichen bei Überflutungen schnell auf und es kommt leichter zu Deichbrüchen. Auf der Deichdecke werden Gräser angesiedelt, die von Schafen kurz gehalten und durch die Hufe verdichtet werden.

Deiche haben eine typische Form, sie sind in fast allen Fällen an der Gewässerseite abgeflachter als an der Landseite. Damit bieten sie Wellen, aber auch mitschwimmenden Gegenständen und Eis wenig Widerstand. Funktionsfähige Deiche müssen ständig gewartet, gepflegt und überprüft werden. Sie werden einmal von tiefwurzelnden Pflanzen freigehalten, denn z.B. Baumwurzeln können später Eintrittslöcher für Wasser bilden. Andererseits soll es durchaus eine stabilisierende Decke aus Graswurzeln geben. Unter dieser Wurzel gibt es häufig verschiedene Deichkörper, der Deich besteht also nicht einfach aus einem in eine bestimmte Form geschobene Erdkörper. Viele Deiche haben entweder kurz hinter der Krone oder vor Ende auf der Landseite einen Weg für Servicefahrzeuge. Außerdem haben sie an der Landseite einen kleinen Entwässerungsgraben, der durchquellendes Wasser und Regenwasser sowie ggf. von Land her kommendes Oberflächenwasser auffangen und ableiten soll.

Unser heute noch bestehendes Deichsystem wurde in den wesentlichen Grundzügen nach den verheerenden Hochwasserereignissen zwischen 1816 und 1881 sowie der in diese Zeit fallenden großen Elbbegradigung errichtet. Ab dem Blockdeich bei Elbkilometer 163,2 (der  in Richtung zu den Höhenzügen der Annaburger Heide angelegt ist und Letzte der Binnendämme zur Unterteilung der Polderflächen der Elbe im Mittellauf zwischen Riesa und Torgau bis zur Mündung der Schwarzen Elster) wird das gesamte Elbe-Elster-Delta von etwa 300 Quadratkilometern Größe durch unsere Deiche geschützt.

In unserem Bereich hat das Gelände ein auf 25 Kilometer gleichmäßiges Gefälle von zehn Metern in nördliche Richtung, ohne ein Hindernis  zur Mündung  der Schwarzen  Elster bei Schützsdorf. Hier befinden sich 31.000 Bewohner, von denen etwa 21.000   Einwohnern   vom   Hochwasser 2002 betroffen waren, dabei wurde eine Fläche von zirka 220 Quadratkilometern überflutet! Diese Fläche ist vergleichbar mit der Insel Fehmarn, ist größer als die Müritz und halb so groß wie der Bodensee.

 

 


Deichbrüche (Deichbruch)

 

 

Deichbrüche: Für einen Deich gilt, was für eine Kette auch gilt: Die schwächste Stelle bestimmt die Gesamtstärke des Bauwerks.

Der so genannten „Deichverteidigung“ kommt bei Hochwassern seit jeher ein besonderes Augenmerk zu. Denn alle anderen (technischen) „Hochwasserregler“ wie Wehre, Ablässe und Sperrwerke werden zur Makulatur, wenn der Deich bricht und das Wasser also durch eine geplante Rückhaltelinie strömt. Deichbrüche sind offensichtlich und spektakulär. Dabei ist der Deichbruch sozusagen der größte denkbare Unfall. Häufig gehen dem Deichbruch subtile Ereignisse voraus – wir stellen drei häufige unter ihnen vor:

 

1. Deichunterspülung

♦   unter dem eigentlichen Deichkörper sickert Wasser durch

♦   subtil und zunächst ungefährlich

♦   schwer zu lokalisieren und praktisch nicht zu verhindern

Bei einem starken Hochwasser drückt ein enormes Gewicht gegen den Deich. Stellt man sich ein Schwimmbad vor, das im Schnitt so 2-3 Meter tief ist, so ist nachvollziehbar, dass ein Deich faktisch den gleichen Druck wie eine Wand des Schwimmbads aushalten muss. Das Gewicht des Wasser erhöht den Wasserdruck und damit werden selbst kleinste Löcher zu möglichen Rissstellen. Durch den Wasserdruck sickert bei längerem Hochwasser unterhalb der Wasserlinie immer mehr Wasser in die Poren des Deichkörpers (siehe Bild). Er wird im wahrsten Sinn aufgeschwemmt. Der Deich ist aber meist gut gepflegt und die Anlage der Deichteile abgestimmt. Grade wenn aber die Zusammensetzung des Deichs oder dessen Härte anders ist als der Untergrund, kann sich dort ein kleiner Wasserfluss bilden. Unterspülungen sind quasi nicht sichtbar und zunächst ungefährlich. Sie destabilisieren nur die Tragfähigkeit, so dass man ggf. nicht mehr auf dem Deich herumfahren darf. Gefährlich werden sie erst, wenn sich aus ihnen richtige Löcher bilden.

Auch bei normalem Wasserstand sickert über das Grundwasser immer Wasser hinter dem Deich durch.


2. Deichlöcher 
 
♦  Wasser fließt durch einen Kanal durch

♦  zunächst schlecht zu beobachten

♦  bei großem Druck und/oder langer Zeit durch Ausweitungserosion gefährlich

Löcher entstehen häufig durch grabende Tiere (insbesondere Bisamratten), Unachtsamkeit, das Befahren durch zu schwere Fahrzeuge, Wurzeln oder aufprallende Gegenstände. Durch diese Löcher strömt dann Wasser mit enormen Druck - und reißt Deichmaterial mit. Das Loch weitet sich durch Erosion auf. Dort wo das Wasser austritt, erkennt man manchmal einen kleinen Sandhaufen, den das Wasser aufspült. Stopft man diese kleinen Löcher nicht, riskiert man über längere Zeit einen Deichbruch.

Deiche, die nicht regelmäßig kontrolliert werden, können auch durch die "Grabarbeiten" von Kaninchen oder Wühlmäuse an der Oberfläche angegriffen werden.


3. Wasser bricht Deich von oben her auf, daher gut zu beobachten
  
♦  bei schlecht gebauten oder weichen Deichen häufig

♦  gefährlich in sehr kurzer Zeit (massive Erosion)

♦  kann nur bei Beginn (z.B. mit Sandsäcken) verhindert werden,

danach praktisch kaum verhinderbar, höchstens einzugrenzen.

Im Anfangsstadium eines Deichbruchs mehren sich häufig oben genannte Phänomene. Wasser tritt sichtbar über. Jetzt heißt es, binnen kurzer Zeit zu handeln: Mit Sandsäcken oder Planen wird der Deich beschwert und abgedichtet. Verpasst man die ersten paar "Minuten", die kritische Phase eines Deichbruchs, so reißt der Deich an einer Stelle ein. Jetzt strömt Wasser durch und erodiert in kurzer Zeit weiteres Material, der Riss weitet sich an beiden "Ufern" aus. Im Grunde kann man ab einem bestimmten Punkt den Bruch nur noch durch Sandsäcke an beiden Seiten stabilisieren, damit das Loch und den Wassereinfluss bremsen um mehr Zeit für eine Evakuation des Hinterlandes zu haben.

 

 


Der Sattler  (Sattler)

 

 

Leder ist ein vielfach einsetzbarer Rohstoff auf dem Lande. Er wird durch Gerben aus der Tierhaut gewonnen.

Der Sattler auf dem Dorf ist oft zugleich Schuhmacher und auch Täschner, ohne sich so zu nennen. Er schneidet, näht und klebt meist aus Leder oder auch groben Stoffen Gegenstände zur Verwendung im Umgang mit Tieren her.

Das können Sättel, Zaumzeug, Kummte, Riemen, Peitschen oder Taschen sein.

Die Produkte sind meist einfach und grober Natur. Feine Lederwaren beziehen die Bauern bei spezialisierten Handwerkern in den Städten Prettin, Jessen, Schweinitz oder Herzberg oder aus dem Städtlein/Flecken Annaburg.

 

 


Destille  (Destille)

 

 

Die Destille (lateinisch) Brennerei, Branntweinbrennerei.

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Deutscher Bauernkrieg (Bauernkrieg)

 

 

 

Als Deutscher Bauernkrieg (auch Revolution des gemeinen Mannes) wird die Ausweitung lokaler Bauernaufstände ab 1524 in weiten Teilen des süddeutschen Sprachraumes (Süddeutschland, Thüringen, Österreich und der Schweiz) bezeichnet, wobei die Bauern mit ihren Zwölf Artikeln von Memmingen erstmals fest umrissene Forderungen formulierten, welche als frühe Formulierung von Menschenrechten zählen. In Schwaben, Franken, dem Elsass und in Thüringen wurden die Aufstände 1525, im Kurfürstentum Sachsen und Tirol 1526 niedergeschlagen.

Die Ereignisse von 1525 wurden schon von Zeitgenossen als „Bauernkrieg“ bezeichnet. Doch fand äußerst selten der Begriff unter den Aufständischen selber Verwendung.

Der Hochadel war an einer Änderung der Lebensumstände der Bauern nicht interessiert, weil dadurch zwangsläufig eigene Privilegien und Vorteile eingeschränkt worden wären. Der niedere Adel ging dem Niedergang entgegen und hatte mit einem dramatischen Bedeutungsverlust zu kämpfen. Der Versuch vieler niederer Adliger, sich durch Raubrittertum über Wasser zu halten, ging größtenteils wiederum zu Lasten der Bauern.

Der Klerus war genauso gegen jede Veränderung: Der Katholizismus in der damals bestehenden Form stellte die Kernsäule des Feudalismus dar; die kirchlichen Einrichtungen waren in der Regel selbst feudal organisiert – kaum ein Kloster existierte ohne zugehörige Dörfer. Die Kirche bezog ihre Einnahmen vorwiegend aus Spenden, schwunghaftem Ablasshandel sowie dem Zehnten. Letzterer war auch für den Adel eine wichtige Finanzquelle.

Die einzigen Reformbestrebungen, die auf die Abschaffung der alten Feudalstrukturen zielten, gingen vom erstarkenden Bürgertum der Städte aus, blieben aber schwach ausgeprägt, da auch dieses von Adel und Klerus abhängig war.

Die Ursachen für den Bauernkrieg zu finden, ist aufgrund der zeitlichen und regionalen Differenziertheit schwierig. Oftmals waren wohl mehrere Gründe entscheidend: wirtschaftliche Not und soziales Elend, Schwierigkeiten, gegenüber Grund-, Leib- und Gerichtsherren Recht zu erhalten, und nicht zuletzt Missstände in Kirche und Klerus.

Die Bauern trugen die Hauptlast zur Aufrechterhaltung der Feudalgesellschaft: Fürsten, Adel, Beamte, Patrizier und der Klerus lebten von deren Arbeitskraft, und da die Zahl der Nutznießer immer weiter anstieg, stiegen auch die Abgaben, die die Bauern zu leisten hatten. Neben dem Großzehnt und dem Kleinzehnt auf die meisten ihrer erwirtschafteten Einkünfte und Erträge zahlten sie Steuern, Zölle und Zinsen und waren außerdem ihren Grundherren zu Fron- und Spanndiensten verpflichtet. Dazu kam, dass in Sachsen (Obersachsen) und Thüringen die Realteilung angewandt wurde, die bei gleich bleibender Gesamtproduktionsfläche zu immer kleineren Höfen führte. Viele dieser Kleinstbauernhöfe waren angesichts der hohen Belastungen nicht mehr wirtschaftlich zu führen.

Viele der einfachen Bauern trauten sich aufgrund ihrer vielfachen Abhängigkeitsverhältnisse nicht, gegen ihre Herren aufzubegehren. Vor allem die dörfliche Oberschicht wollte aber Veränderungen. Schultheißen, Bauernrichter, Dorfhandwerker und Ackerbürger aus den Kleinstädten trugen den Aufstand und drängten vielerorts die armen Bauern zum Anschluss an die Bauernhaufen.

Die Bauern selbst wollten vor allem ihre altüberlieferten Rechte wiederherstellen und ein menschenwürdiges und im Übrigen gottesfürchtiges Leben führen. Ihre Forderungen nach Milderung der Lasten und Aufhebung der Leibeigenschaft aber rüttelten an den Grundfesten der bestehenden Gesellschaftsordnung.

Vor allem die Bauern in den Katholischen Gebieten Süddeutschland rebellierten. In Mitteldeutschland im Harzer- und Thüringischen Raum  im Gebiet von Mühlhausen. Im sächsischen Gebiet gab es keine Kämpfe. Die Schlacht bei Frankenhausen am 15. Mai 1525 war eine der bedeutendsten Schlachten während des Deutschen Bauernkriegs. In ihr wurden die aufständischen Bauern Thüringens unter Führung von Thomas Müntzer von einem Fürstenheer vollständig besiegt. Müntzer selbst wurde gefangen genommen und am 27. Mai in Mühlhausen enthauptet, nachdem er auf die Festung Heldrungen gebracht und gefoltert worden war.

Die Kämpfe in Süddeutschland fanden zum gleichen Zeitraum bzw. davor statt. Im Sommer 1525 waren alle Erhebungen durch die Fürstenheere niedergerungen. Die deutschen Bauern begehrten danach für 300 Jahre nicht mehr auf.

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Bauernkrieg

 

 


Die Gotik (Gotik)

 

 

 

Die Gotik ist eine Epoche der europäischen Architektur und Kunst des Mittelalters. Sie entstand um 1140 in der Île-de-France (Paris und Umgebung) und währte nördlich der Alpen bis etwa 1500–1550. Die Gotik konnte in Deutschland erst gegen Ende des Hochmittelalters mit rund einem Jahrhundert Verzögerung Fuß fassen und die romanische Architektur verdrängen. Der zuvor vorherrschende Bau- und Kunststil ist als Romanik, der nachfolgende als Renaissance bekannt. In der Nachgotik lebte der gotische Baustil auch außerhalb seiner Epoche bis in die Barockzeit weiter fort und fand in der Neugotik als Spielart des Historismus neues Interesse. Der gotische Stil ist nur in der Architektur genau abzugrenzen, während dies auf den Gebieten der Plastik und Malerei nicht in gleicher Klarheit möglich ist.

Im Sakralbau steht sie am Anfang einer neuen Gestaltung des Kirchenraums, die durch die erstmalige Vereinigung burgundischer (Spitzbogen) und normannischer Formelemente (Rippengewölbe) und die weitere Entwicklung innovativer Baumaßnahmen in Erscheinung tritt.

In der Architektur unterscheidet man weiterhin die Phasen der Früh-, Hoch- und Spätgotik, die in den verschiedenen europäischen Kunstlandschaften zu unterschiedlichen Zeitpunkten übernommen wurden und sich dann teilweise auch voneinander unabhängig weiterentwickelten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gotik

 


Die Pest (Pest)

 

 

 

Die Pest (lateinisch pestis ‚Seuche‘) ist eine hochgradig ansteckende Infektionskrankheit, die durch das Bakterium Yersinia pestis ausgelöst wird. Sie ist ursprünglich eine Zoonose von Nagetieren (Murmeltiere, Ratten, Eichhörnchen), bei deren Populationen sie enzootisch sein kann. Daher kommt auch der Begriff „silvatische Pest“ (lat. silva ‚Wald‘) bei sich unmittelbar ansteckenden Menschen. Der Ausbruch dieser Erkrankung ist gegebenenfalls weltweit möglich.

Die Verbreitung der Pest hängt von der Verbreitung der Zwischenwirte ab. Wo diese festgestellt werden, sind immer auch Pestfälle möglich. Ob sie zu Epidemien auswachsen können, hängt von mehreren Faktoren ab, wie beispielsweise Resistenz der Bakterien gegen Medikamente, den vorherrschenden hygienischen Verhältnissen und der Bekämpfung der lokalen Zwischenwirte.

Die Pest kann auf verschiedene Weise übertragen werden: Zum einen durch den Biss von mit Krankheitserregern verseuchten Insekten, vorwiegend Flöhen, zum anderen durch Tröpfcheninfektion. Letztere Übertragungsart führt zur primären Lungenpest.

Sehr lange war umstritten, ob bereits die spätantike Justinianische Pest, die ab 541 Europa und Vorderasien schwer traf und um 770 wieder verschwand, durch einen Erreger vom Stamm Yersinia pestis verursacht wurde. Schließlich zeigte Anfang 2013 eine an verschiedenen Laboratorien parallel durchgeführte internationale Studie unter der Leitung von Michaela Harbeck und Holger C. Scholz anhand von DNA-Material aus Gräbern aus Aschheim, die eindeutig in das spätere 6. Jahrhundert datiert werden können, dass es sich tatsächlich um den Erreger Yersinia pestis gehandelt hat.

Zudem gelang eine phylogenetische Einordnung des betreffenden Erregers zwischen den frühen Stammbaum-Abzweigungen N03 und N05. Mithin kann es nach aktuellem Forschungsstand als nahezu gesichert gelten, dass ein Erreger vom Stamm Yersinia pestis an der Justinianischen Pest zumindest prominent beteiligt war und es sich bei der Seuche somit tatsächlich um die Pest gehandelt hat. Als erster Ausbruch der Krankheit hatte bis 2013 vielen Forschern der Schwarze Tod von 1347 bis 1351 gegolten.[28] Wieso die Pest um 770 für mehrere Jahrhunderte wieder aus Europa verschwunden zu sein scheint, ist bislang ungeklärt.

Mit der Pestpandemie von 1890 in Indochina begann erst die moderne Beschreibung der Krankheit. Alexandre Yersin hatte den Bazillus isoliert und der Pest zugeordnet. Gleichzeitig wurde in Indien von dem Franzosen Paul-Louis Simond die Ausbreitung von der Schwarzen Ratte (Rattus rattus) über den orientalischen Rattenfloh auf den Menschen entdeckt.

Die Pest ist auch heute noch nicht besiegt: Von 1978 bis 1992 meldete die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1451 Todesfälle in 21 Ländern. In den USA gab es beispielsweise 1992 dreizehn Infektionen und zwei Todesfälle.

Im Jahr 2014 starben in Madagaskar, in einem Mitte November noch grassierenden Pest-Ausbruch, erneut mindestens 40 Menschen. Ebenfalls 2014 wurde eine chinesische Kleinstadt unter Quarantäne gestellt, nachdem ein Mann an der Pest gestorben war.

https://de.wikipedia.org/wiki/Pest

 


Domäne (Domaene)

 

 

 

Domäne [von lateinisch dominium »Herrschaftsgebiet«]: ursprünglich das in der Zeit der Völkerwanderung durch die fränkischen Könige unmittelbar m Besitz genommene Land (Königsgut). In den folgenden Jahrhunderten schmolz das Königsgut stark zusammen. Die Erblichkeit der Lehen führte dazu, dass die umfangreichen, nach Lehnsrecht ausgegebenen Gütermassen dem König dauernd entzogen blieben. Der Domanialbesitz verlagerte sich zunehmend vom Reich zu den Territorialstaaten, und es kam seit dem 13. Jh. zu einer Trennung von Reichsgut und königlichem Hausgut. Der landesherrliche Grundbesitz vergrößerte sich durch die Säkularisationen in der Zeit der Reformation und 1803 aufgrund des Reichsdeputationshauptschlusses. Die durch Eigenbewirtschaftung oder Verpachtung der Domänen erzielten Erträge bildeten bis zur erneuten Trennung von fürstlichem Hausgut und Staatsbesitz Anfang des 19. Jh. eine Haupteinnahmequelle des Fiskus. Der heute noch landwirtschaftlich genutzte staatliche Grundbesitz ist größtenteils verpachtet oder wird in Form von Staats- und Mustergütern zu Ausbildungszwecken genutzt.

„Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 


Dorf (Dorf)

 

 

 

Dorf: ländliche Siedlung mehrerer Hausgemeinschaften von ursprünglich landwirtschaftlich, heute zum Teil auch gewerblich oder industriell Beschäftigten. Im Frühmittelalter herrschten als Hauptsiedlungsformen Einzelhof und Weiler, d.h. kleine, unregelmäßige Gruppen von Einzelhöfen, vor. Vereinzelt gab es jedoch in merowingischer und karolingischer Zeit auch schon geregelte Ansiedlungen von Königsfreien auf Königsgut. Mit der wachsenden Bevölkerungszahl im Hochmittelalter setzte ein Konzentrationsprozess ein, die Verdorfung, d.h. der Übergang zu dem unregelmäßigen, dichter verbauten Haufendorf, aus dem sich die Dorfgemeinde entwickelte. Daneben finden sich regelmäßige Dorfformen der hochmittelalterlichen Kolonisation: das Waldhufendorf, das Marschhufendorf und im Bereich der deutschen Ostsiedlung die Anger- und Straßendörfer zwischen den meist älteren Rundlingen.

Die Dorfgenossenschaft regelte als Wirtschaftsverband die Bodenbestellung in der Dreifelderwirtschaft (auch Flurzwang) und die Nutzung des Gemeinbesitzes (Allmende), die Dorfgemeinde als Rechtsverband regelte Streitigkeiten vor dem Dorfgericht. Das Genossenschaftsrecht, das zumeist selbst gesetztes Recht des dörflichen Verbandes war, trat in Konkurrenz mit der durch einen Grundherrn ausgeübten Dorfherrschaft und konnte diese oft zurückdrängen. Breit war auch das Spektrum der Möglichkeiten, die Dorfobrigkeit (den Dorfvorsteher) zu bestimmen; regional unterschiedlich reichte dieses Spektrum von der freien Wahl durch die Gemeinde (dann wurde der Dorfvorsteher meist als Bürgermeister bezeichnet) bis zur Einsetzung durch den Dorfherrn (den Schultheißen oder Schulzen).

Nach der inneren Struktur und sozialen Schichtung des Dorf ist zu unterscheiden zwischen vollberechtigten Gemeindemitgliedern, d.h. Inhabern einer vollbäuerlichen Stelle (Hufe), die an der Nutzung der Allmende teilhatten, den Besitzern kleinerer Stellen (Nutzflächen, die kleiner als eine Hufe waren), die entweder gar nicht oder nur in geringem Maß an den dörflichen Nutzungsrechten beteiligt waren, und der unterbäuerlichen Schicht (Tagelöhner, Dienstboten), deren Angehörige meist keine Gemeindemitglieder waren. Die Mitglieder zu minderem Recht nahmen aber auch an der Gemeindeversammlung teil und waren Glieder der dörflichen Gerichtsgemeinde.

Seit dem Spätmittelalter setzte sich trotz des Widerstands der bäuerlichen Genossenschaften die herrschaftliche Komponente durch; das Dorf wandelte sich damit zur reinen Verwaltungseinheit. Industrialisierung und Verstädterung veränderten seit dem 19Jh. die wirtschaftliche und soziale Struktur des Dorfes; immer mehr Bauern nahmen nichtlandwirtschaftliche Nebentätigkeiten auf, und mit zunehmender Mobilität siedelten sich immer mehr Städter in Dörfern an. Der Dorf und Stadt heute gleichermaßen umfassende Begriff Gemeinde als Verwaltungsbezirk beseitigte den rechtlichen Unterschied zwischen beiden.

„Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 


Drechsler   (Drechsler)

 

 

 

 

 

Der Drechsler ist ein Handwerker oder Industriearbeiter, der den Beruf des Drechslers handwerklich erlernt hat. Er verarbeitet vorrangig Holz, aber auch Horn, Elfenbein, Bernstein, Alabaster und Serpentin sowie Plexiglas und andere Kunststoffe. Die Berufsbezeichnung in Deutschland lautet Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher. Die Tätigkeit wird im Drechslerhandwerk Drehen genannt. Die wichtigste Maschine ist die Drehbank und die wichtigsten Handwerkzeuge die Dreheisen. Der Drechsler stellt gedrehte Einzelelemente (zum Beispiel Treppenstäbe, Schalen, Dosen) sowie komplexe Artikel her (so beispielsweise Treppengeländer, Tische, Schemel, Garderobenständer), die sich aus vielen Einzelteilen zusammensetzen können. 

https://de.wikipedia.org/wiki/Drechsler

 

 

 

 


Dreißigjähriger Krieg (DreisigjaehrigerKrieg)

 

 

 

 

Dreißigjähriger Krieg: Bezeichnung für die Epoche von 1618 bis 1648, die in der Zeit selbst Deutscher Bürgerkrieg genannt wurde. Mit dieser zeitgenössischen Formel wird auf jene Kampfbündnisse hingewiesen, die sich 1608 als Union der protestantischen und 1609 als  Liga der katholischen Reichsstände organisiert hatten. Ziel dieser Ständeverbände war die Garantie von Verfassungsrechten, d.h. die Sicherung der Eigentumsordnung und der religiösen Bekenntnisse auf der Basis des Augsburger Religionsfriedens von 1555. Im Jülich-Kleveschen Erbfolgestreit 1609 prallten beide Bündnisse politisch aufeinander und deuteten mit ihren auswärtigen Verbündeten jene Konstellation der Mächte an, die von 1618 an aus einem regionalen Konflikt einen Reichskrieg und dann eine europäische Krise werden ließ. Man kann in diesem Ringen zwischen »katholischer Nation« und »evangelischer Nation« vier Hauptphasen der politischen und kriegerischen Auseinandersetzungen unterscheiden: Böhmisch-Pfälzischer Krieg (1618-23): Anlass war der Aufstand der protestantischen Stände Böhmens gegen absolutistische Bestrebungen des Hauses Habsburg (Böhmischer Aufstand) und die Wahl des Kurfürsten FRIEDRICH V. von der Pfalz zum König von Böhmen, die von dem habsburgischen Kaiser und der Liga bekämpft wurde. In der Schlacht am Weißen Berg 1620 verlor der »Winterkönig« Krone und Land. Die Folge war ein grausames Strafgericht gegen die protestantischen Stände, die gewaltsame Gegenreformation in Böhmen, die Eroberung der Pfalz durch TILLY und schließlich mit der »Verneuerten Landesordnung« von 1627 die Errichtung des Absolutismus in Böhmen, der sich mit Veränderungen bis 1848 halten sollte.

Niedersächsisch-Dänischer Krieg (1625 bis 1629): Durch das Haager Konzert von 1625, ein Bündnis zwischen CHRISTIAN IV. von Dänemark, England, den Niederlanden und einigen Reichsfürsten, leidlich gedeckt, griff der Dänenkönig zur Sicherung und Erweiterung seiner Besitzungen im Reich in die schwelende Krise ein. Er wurde bei Lutter 1626 von WALLENSTEIN geschlagen, der für den Kaiser ein von der Liga unabhängiges Heer angeworben hatte. Aus dem Reich vertrieben, ging der Dänenkönig den »Verzichtfrieden von Lübeck« 1629 ein. Mit dem Restitutionsedikt aus dem gleichen Jahr, das die Protestanten zur Rückgabe aller seit 1552 eingezogenen geistlichen Güter verpflichtete, wurde der Protestantismus in seiner materiellen Existenz bedroht. Die von den katholischen Fürsten betriebene Absetzung von General WALLENSTEIN schwächte die Position des Kaisers ebenso, wie die Hilfe und Intervention Schwedens den protestantischen Reichsständen neue Hoffnung auf ein politisches Überleben gab.

Schwedischer Krieg (1630-35): Durch den Frieden von Stolbowo 1617 hatte Schweden seine Ostflanke gegen das Moskauer Zarentum gesichert und ab 1626 verstärkt begonnen, mit der Landung in Preußen Polen zur Anerkennung der Thronrechte GUSTAVS II. ADOLF zu zwingen, die diesem von seinem katholischen Vetter, dem polnischen König SIGISMUND III., bestritten wurden. Der Konflikt zwischen dem protestantischen und katholischen Zweig des Hauses Wasa endete 1629 in Altmark unter französischer Vermittlung vorerst mit einem Kompromiss. Das gab Schweden die Hand frei, über Stralsund, das sich gegen die kaiserliche Armee unter dem erneut mit umfangreichen Vollmachten ausgestatteten General WALLENSTEIN erfolgreich wehrte, in den Krieg einzugreifen. 1630 landeten die schwedischen Truppen im Oderdelta. Der schnelle Siegeszug Schwedens durch die nördlichen Regionen des Reichs erreichte seinen Höhepunkt im Sieg bei Breitenfeld 1631 über das Heer der Liga. Gewinne aus dem Verkauf russischen Getreides, preußischer Zölle und französischer Subsidien sicherten den weiteren Kriegszug ebenso wie die geschickte Diplomatie des schwedischen Reichskanzlers A. OXENSTIERNA, der nach dem Tode GUSTAVS II. ADOLF in der Schlacht bei Lützen 1632 als Direktor des Heilbronner Bundes (des Bündnisses der Schweden mit den protestantischen Ständen des fränkischen, schwäbischen und rheinischen Reichskreises) die Interessen der protestantischen Reichsstände und Schwedens in einer kritischen Phase zu behaupten wusste. Nach der Niederlage der schwedischen Armee 1634 bei Nördlingen konnte OXENSTIERNA allerdings die Annäherung der protestantischen Stände an den Kaiser nicht verhindern, der im gleichen Jahr auch WALLENSTEIN, der m eigenmächtige Verhandlungen mit den Schweden getreten war, ächten und ermorden ließ. Mit dem Abschluss des Prager Friedens 1635 zwischen dem Kaiser und den meisten der protestantischen Reichsstände fand man zwar einen Verfassungskompromiss (u.a. Verzicht auf eine weitere Durchführung des Restitutionsedikts und Erlaubnis für den Kaiser, eine Reichsarmee aufzustellen), jedoch kam ein derartiger Vergleich Frankreich in seinem Ringen mit Spanien ungelegen. Der französische Kardinal RICHELIEU ging mit OXENSTIERNA 1635 eine Allianz ein und trat damit aus der Phase der »verdeckten Kriegführung« (durch Subsidienzahlungen) in eine Phase der »offenen Kriegführung«, um Schweden im Reich festzuhalten und den Krieg für seine Machtinteressen zu verlängern.

Schwedisch-Französischer Krieg (1635 bis 1648): Das aktive Eingreifen Frankreichs in das zu großen Teilen schon befriedete Reich diente vornehmlich dazu, die französischen Grenzen nach Osten über Lothringen und das Elsass zu erweitern und sich politischen Einfluss auf das Reich für die Zukunft zu sichern. Nach wechselndem Kriegsglück und nach Erschöpfung der materiellen Mittel fand man sich seit 1640 bereit, Friedensverhandlungen zu führen. Diese Verhandlungen zwischen dem Kaiser, den Reichsständen, Schweden und Frankreich kamen jedoch erst 1644 zustande, begleitet von kriegerischen Aktionen der schwedischen und französischen Armeen, die oft plündernd durch das teilweise völlig erschöpfte Reich zogen und nach dem Motto »Der Krieg ernährt den Krieg« Land und Leute auspressten. Nach vierjährigen Verhandlungen einigte man sich 1648 in Münster (katholische Seite) und in Osnabrück (protestantische Seite) auf einen »ewigen« und »universellen« Frieden (Westfälischer Friede), den Schweden und Frankreich als Garantiemächte zu sichern hatten. Ihren Staatsmännern war es gelungen, beiden Mächten eine Ordnungsfunktion im Reich und damit in Europa zu sichern, deren Bewahrung das europäische Gleichgewichtsdenken bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation (1806) entscheidend bestimmen sollte. Mit dem Erwerb insbesondere Pommerns durch Schweden und von Teilen des Elsass durch Frankreich sicherten sich diese Gewinner des D. K. ihre Präsenz in deutschen Angelegenheiten.

„Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 


Dürer, Albrecht  (Duerer)

 

 

 

Dürer, Albrecht (1471-1528), deutscher Maler, Zeichner, Kupferstecher (siehe Druckgraphik) und Kunsttheoretiker, der zu den vielseitigsten Persönlichkeiten der Kunstgeschichte gehört. Sein von den Gedanken der Renaissance, des Humanismus und der Reformation geprägtes Werk wirkte besonders auf die deutschen und niederländischen Künstler der Folgezeit. Mit seinen 350 Holzschnitten sowie etwa 100 Kupferstichen und Radierungen erhob er die Druckgraphik zu einem eigenständigen Ausdrucksmittel und prägte deren formale Entwicklung entscheidend.

Er setzte sich mit den von den Renaissancekünstlern entwickelten Gesetzen der Perspektive und der Proportionslehre, die die Darstellung des idealen Menschen zum normativen Postulat erhebt auseinander. Weitere bedeutende Werke, die nach seiner ersten Italienreise entstanden, waren u.a. der Wittenberger Altar (um 1495, Gemäldegalerie, Dresden).

Neben seinem malerischen und graphischen Werk hinterließ Dürer, der sich zeit seines Lebens mit Proportionsstudien befasste, auch zahlreiche kunsttheoretische Schriften, darunter Unterweysung der Messung mit dem Zirkel und Richtscheyt in Linien, Ebenen und ganzen Körpern (1525), Etliche Unterricht zur Befestigung der Stett, Schloss und Flecken (1527) und Vier Bücher von menschlicher Proportion (1528).

Quelle: Microsoft ® Encarta ® Professional 2003. © 1993-2002 Microsoft Corporation.

 

 

 

 


Einwohnerstruktur von Annaburg 1841 (Einwohner1841)

 

 

Einwohnerstruktur von Annaburg 1841

Die angeseßenen Annaburger Einwohner sind

      1. Zwei Zweihüfner
      2. Zwei Altsaßen (mit 3 Hufen, außer der Altsaße Benite)
      3. Neun Einhüfner
      4. Neun Gärtner
      5. Sechs und Achtzig Vorstädter
      6. Siebzehn Freihäuser (ohne Hütungsrechte)

In Summa 125 Hausbesitzer, worunter 108 Hutungsberechtigte

Die Gewerbetreibenten in Annaburg, Zschernigk und Gerbis Mühle, bestehen aus

3    Müller
2    Zimmermeister
2    Maurermeister
4    Bäckermeister
2    Pfefferkuchler
9    Fleischermeister
1    Seifensiedemeister
1    Kürschnermeister
14   Schuhmachermeister
1    Beutlermeister
19   Herren und Damenschneidermeister
3    Sattlermeister
4    Seilermeister
4    Böttchermeister
6    Tischlermeister
1    Horn und Holzdrechslermeister
2    Stellmachermeister
4    Huf und Waffenschmiedtemeister
1    Zeugschmiedtermeister
1    Nagelschmiedtermeister
2    Schloßermeister
1    Büchsenmachermeister
2    Töpfermeister
5    Leinwebemeister
1    Getreidehändler
5    Vietualienhändler (Lebensmittelhändler)
1    Wundartzt
1    Pechmeister
1    Holzhändler
1    Brunermeister
11   Gast und Schänkwirthe
10   Musikanten
1    Nadlermeister (Nähnadeln)
6    Materialhändler incl. 3 Weinhändler
2    Schnitthotter (?)
1    Stahl (?) und Eisenhändler
1    Apotheker
1    Färbemeister
2    Hebammen

(Gesamt 139 Gewerbetreibende)

Der Arzt Dr. Langguth beim Königlichen Knaben Erziehungs Institut leistete ärztliche Hilfe.

 


Eisenbahnstrecke (Bahnstrecke)

 

 

Eisenbahnstrecke  Kohlfurt (heute Polen) – Falkenberg – Wittenberg

 Die erste Anregung zum Bau einer Eisenbahn von Kohlfurt über Falkenberg nach Wittenberg wurde bereits im Jahre 1864 gegeben. Am 30. Juni 1870 wurde der Bau genehmigt, und die Oberlausitzer Eisenbahngesellschaft übernahm die Ausführung und Leitung der Bahn. Die Strecke Kohlfurt – Falkenberg wurde am 1. Juni 1874 dem Verkehr übergeben. Mit der Weiterführung von Falkenberg nach Wittenberg wurde am 29. September 1873 begonnen und am 15. Oktober 1875 der Betrieb auf der durch den Kreis Torgau führenden Strecke Falkenberg – Wittenberg eröffnet. Die stark belastete eingleisige Bahnstrecke wurde daher später abschnittsweise zweigleisig ausgebaut.

Quelle: Lokalzeitung aus dem Jahr 1937

 

 


Elbdamm  (Elbdamm)

 

 

Zu Beginn des 16. Jahrhunderts erfahren wir erstmalig von einem zusammenhängenden Damm, der sich am jenseitigen Ufer der Elbe in einer Länge von 3 1/2 Meilen erstreckte (ca 32 km) und seinen Anfang am „Hohen Holz“ bei Pratau nahm. Dieser Damm erstreckte sich bis Pretzsch. Jeder Ort der Aue hatte zu seinem Bau und zur Unterhaltung beizutragen. Zu diesem Zweck war der Damm in zwei Teilstrecken und diese wiederum in Kabeln eingeteilt.  Für den unteren Teil, von Pratau bis zu dem Malstein zwischen Dabrun und Melzwig, waren die Dörfer Pratau, Dabrun, Melzwig, Lammsdorf, Eutzsch, Seegrehna, Wachsdorf, Boos, Selbitz, Pannigkau und Klitzschena zuständig, für den oberen Teil bis Pretzsch die Orte Kemberg, Dorna, Bietegast, Wartenburg, Rackith, Schnellin, Trebitz, Schönefeld, Forbeck, Kleinzerbst, Wockitz, Bleddin und Bösewig.

Für die Bewohner der Aue war die Dammarbeit eine schwere Belastung. Von Ostern bis zur Ernte und vom Ausgang der Ernte bis zur Winterzeit hatten die Auebewohner „so oft nottorft erfordert“, wöchentlich einmal am Damme zu arbeiten. Davon war niemand verschont. Jeder Hufenbesitzer, der Land im gefährdeten Gebiet bewirtschaftete, war verpflichtet, mitzuarbeiten. Dies betraf den Kemberger Propst, der damals sechs Hufen besaß, genauso wie alle anderen Pfarrer und sämtliche Adlige der Auedörfer. Wenn der Propst und die Pfarrer ihre Hufe nicht selbst bewirtschafteten, sondern auf Zins vergeben hatten, war ihnen gestattet, die Dammarbeit von den Pächtern ausführen zu lassen. Die Adligen ließen die Arbeit von ihren Fronbauern ausführen.

Die Hüfner hatten Erdreich, Rasen und Holz heranzufahren, wobei sie von den Kossäten durch Handarbeiten unterstützt wurden. Jeder Hüfner musste entsprechend der Anzahl seiner Hufen auf Anforderung 1/2 bis 1 Schock (30 – 60 Stück) Reisigbunde je Hufe zuhauen, heranbringen und verlegen. Soweit die einzelnen Orte nicht genügend Waldbestand hatten, durften sie Reisig und Pfähle in den kurfürstlichen Forsten bei Kemberg schlagen. Auf der gesamten Strecke von 3 1/2 Meilen (ca. 32 km) waren die Besitzer von 636 1/2 Hufen (ca 50 m Damm je Hufe Landbesitz) zur Dammarbeit verpflichtet. Die Dämme wurden ständig von den Deichmeistern kontrolliert die alle Schäden unverzüglich dem Amtmann in Wittenberg, in dessen Händen die Oberaufsicht lag, melden mussten und dann die Bauarbeiten leiteten und überwachten. Für ihre Tätigkeit erhielten sie keine Besoldung, waren aber von jeder sonstigen Dammarbeit befreit.

Quelle: B.Hopke „Kampf mit dem Wasser“ unveröffentlicht, Privatbesitz

 

 

 


Elbdurchstich  (Elbstich)

 

Auszug aus dem Schreiben August I vom 24.5.1576 (Betreff Elbdurchstich)

Im Bereich der hier von uns behandelten Ortschaften dürften die Verhältnisse ganz ähnlich gewesen sein. Aus dem Jahre 1576 (24.5.) liegt uns ein in Annaburg verfaßtes Schreiben des Kurfürsten vor, das unter anderen an Hannß Loser zu Pretzsch und Jobst Kann zu Clöden gerichtet ist:

 "Rath vnnd liebe getreuen,
Der hochgebohrne Purst Herr Friedrich Herzogk und Churfürst zu Sachßen, Seeliger gedechtnüs, Vnser lieber Vetter hat bey S. L. Regierung vf den Beßwicker Tamm, eine Tammordnung aufgerichtet, darinnen begriffen, Welche vonn Adel, Geistliche, Burger vnd Pauern, zur Hülffe vnd erhaltunge deßelben verbunden, Dorüber auch wir, sowohl als vnser geliebter Bruder Churfürst Moritz zu Sachsen p.Löbl. seligen gedechtnus, gehalten, vnd zuthun mehrmals befolenn vngeachtet des sich zum öftern mahl etzliche von Adel vnd Geistliche welche die Verordnung betrift, ausziehen vnd die Bürgen nicht tragen helfen wollen, darzu wir stadtliche hülff beydes an Holz und geld gethan, welche fast alle Jahre darzu vonnöten gewesen, Alles der Hofnung, Solcher Tamm sollte dermal In eine gute bestendige beßerunge brach worden seyn, Vns gelanget aber Itzo ann, Immassen die hierzu verordneten Commißarien denn sowol als die Tammmeister und der ausschuß von der Landschaft, welcher dieser schade mit betrift, selbst berichten, das die bißher angewante Hülf vnd beßerunge, fast gar vergebens vnd nun-mehro' von wegen des eingefallenen Triebsandes zuerhaltung des beßwitzer Tammes nicht wohl Rath zu finden, Es werden den bey Cloden ein Durchstich gemacht vnd der Elbstrom daselbst hindurch geweiset, welches zu wenik tagen auszurichten sein sollte...".

Quelle: Landeshauptarchiv Magdeburg (Ldh.Mgdbg.) Rep. A 25 a II, II Nr.891: „Die Reparaturen an den Ober- u. Unter-Elb-Landdämmen, bey Pretzsch und der Gegend betr. de ao.1558 sequ.

 

 


Erzämter (Erzamt)

 

Erzämter: im Heiligen Römischen Reich oberste Reichswürden und v. a. die bei der Königskrönung ausgeübten Ehrenämter, die aus den vier germanischfränkischen Hausämtern entstanden waren: Truchseß, Marschall, Schenk und Kämmerer. Seit der Krönung OTTOS I. (936) von höchsten Reichsfürsten ausgeübt, wurden sie mit der Zeit zu Vorrechten bestimmter Territorialfürsten und im 13. Jh. erbliche Reichslehen;

Erztruchseß:   Pfalzgraf bei Rhein,
Erzmarschall:  Herzog von Sachsen,
Erzkämmerer:   Markgraf von Brandenburg,
Erzschenk:     König von Böhmen,
Erzkanzler:    die drei rheinischen Erzbischöfe (Mainz, Köln und Trier).


Der Sachsenspiegel brachte die Erzämter erstmals mit der Kurwürde in Verbindung (Kurfürsten).

Quelle: „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 


Fahrpost (Fahrpost)

 

 

 

Der Wagen der Fahrpost trat wegen der schlechten Wegverhältnisse im Überlandverkehr erst gegen Ende des 17. Jahrhunderts gleichberechtigt neben das Reitpferd. Die Fahrpost wurde zunächst von den eigenständigen Landespostanstalten, halbstaatlichen Pächtern und privilegierten Unternehmern betrieben, aber auch von der Kaiserlichen Reichspost, die von den Thurn und Taxis organisiert wurde. Die Fahrpost verkehrte regelmäßig zwischen bestimmten Orten, den „Relais“ oder „Poststationen“, an denen die Pferde gewechselt wurden, und an denen Unterkünfte für die Reisenden entstanden, die Vorläufer des Hotels.

Eine solche Art der Personen- und Postbeförderung war allerdings zeitaufwändiger als der Transport per Estafette. Die Fahrt dauerte meist mehrere Tage, mit einer besonderen Schnellpost auf den Chausseen im 19. Jahrhundert etwas schneller. Daher wurde diese Art des Transportes bald nach dem Aufkommen der Eisenbahn im 19. Jahrhundert zugunsten der Bahnpost aufgegeben, während sie in Gegenden ohne Eisenbahnanschluss bis zur Einführung der Kraftpost verblieb.

Im 19. Jahrhundert wurde der Begriff Fahrpost auf sämtliche Transporte mithilfe von Wagen erweitert.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrpost

 

 

 


Fasane (Fasane)

 

 

Fasane (Phasaninae) stammen ursprünglich aus Asien und sind heute auch in weiten Teilen Europas beheimatet, wo sie wegen ihres glänzenden Gefieders und ihres wohlschmeckenden Fleisches eingeführt wurden.

Als Lebensraum bevorzugen Fasane offenes Gelände mit Sträuchern und Büschen, die ihnen Deckung vor Feinden gewähren.

In Größe und Färbung unterscheiden sich die einzelnen Arten sehr stark, besonders die Männchen sind meist auffällig gefärbt. Gemeinsam sind den beiden Geschlechtern die langen Schwanzfedern. 

Fasane ernähren sich vornehmlich von pflanzlicher Nahrung, wie beispielsweise Früchten, Beeren und Sämereien; gelegentlich erbeuten sie auch Insekten.

Schon vor vielen Jahrhunderten wurden in Klöstern und Schlössern so genannte Fasanerien (französisch) als Gehege für Fasane als abgeschlossene Gärten angelegt, in denen die Tiere gehalten und gezüchtet wurden.

Quelle: WISSEN digital Software Verlags GmbH, München.

 

 

 


Faschinen (Faschinen)

 

 

Faschinen : ein durch Draht oder Hanfschnur fest zusammengeschnürtes Bündel aus Reisig, am besten aus Weiden- oder Haselholz. Faschinen werden zu Packwerksbau, für Buhnen und anderer Uferwerke des Flussbaues, für die Sicherung von Böschungen und Auskleidung von Entwässerungsgräben verwendet.

 

 

 


Feldhüter; Wildhüter  (Wildhueter)

 

 

Der Begriff Wildhüter (engl.: Park Ranger) bezeichnet meist paramilitärisch organisierte, in der Regel Beamte oder hauptberufliche Angestellte der kursächsischen Forstverwaltung für das „Wildschutzgebietes“  Annaburger Heide.

Ihre Aufgaben umfassen teilweise die von Förstern beim Schutz von Flora und Fauna vor Wilderei, darüber hinaus nehmen die Wildhüter in den jeweiligen Schutzgebieten oft auch polizeiliche und allgemeine Ordnungsaufgaben wahr. Daneben fallen auch allgemeine Verwaltungsaufgaben der zumeist unbewohnten Gebiete (z.B. Vermessung, Überwachung einer evtl. Landnutzung, naturwissenschaftliche und veterinärmedizinische Tätigkeiten) in ihren Bereich.

Wildhüter waren mit Blank- und/oder Schusswaffen zur Selbstverteidigung ausgestattet, wobei die Bedrohung durch wilde Tiere wie Bären und Wölfe eher gering ist, vielmehr werden die Wildhüter ähnlich wie Polizisten oder Soldaten im Schusswaffengebrauch gegen Wilderer trainiert.

Quelle  http://de.wikipedia.org/wiki/Wildh; Zugriff 11/2008

 

 

 


Fischereiordnung (Fischereiordnung)

 

 

Fischereiordnung von 1855

Auf Grund des § 11 der Verordnung vom 11. März 1850 über die Polizei-Verwaltung wird hierdurch für den Umfang des Regierungsbezirkes Merseburg Folgendes verordnet:

1. Die Fischerei in öffentlichen und solchen Privatgewässern, in welchen der Fischfang verschiedenen Berechtigten zusteht oder welche mit fischhaltigen Gewässern, in denen Andere zur Ausübung der Fischerei berechtigt sind, dergestalt in Verbindung stehen, dass die Fische aus dem einen in das andere frei übertreten können, ist den nachstehenden polizeilichen Bestimmungen unterworfen.

2. Jede, den Zug der Fische auf irgend eine Art störende oder Verstellung oder Sperrung in den  §1 bezeichneten Gewässern, wohin namentlich die Anlagen von Lachswehren und Aalfängen gehört, ist fortan verboten, wenn dieselbe nicht entweder auf eine ausdrückliche Concessionder Regierung oder auf eine besondere Berechtigung sich gründet.
Einrichtungen der vorgedachten Art müssen auch in den letztgedachten Fällen der Erhaltung und der Vermehrung der Fische entsprechend hergestellt werden, widrigenfalls solche unstatthaft sind.
Ueber die Zulässigkeit der Anlage hat die betreffende Polizeibehörde unter Zuziehung Sachverständiger zu befinden. Die Bestimmungen dieses §2 finden auch Anwendung, wenn und wo jene Gewässer (§1) in Brüchen, Wiesen- Niederungen u.s.w. über- oder austreten.

3. Jede den Fischen schädliche Verunreinigung der §1 gedachten fischhaltendenGewässer ist von den Polizeibehörden zu verbieten, falls nicht nachweisbare Privatrechte entgegenstehen.

4. Fischereiberechtigte Gemeinden und andere Corporationen, insofern sie nicht die Befugnißzur Ausübung der Fischereigerechtigkeit durch ihre Mitglieder besonders erworben haben, sind verpflichtet, dieselbe ganz oder in angemessenen Districteneinzelnen, dazu geeigneten und zuverlässigen Personen zu übertragen. Darüber, ob jene Person die erforderlichen Eigenschaften besitzen, entscheidet im Zweifel die Polizeibehörde.

5. Der Fischfang darf nur auf solche Art und mit solchem Gezeugebetrieben werden, welches der Erhaltung und der Vermehrung des Fischbestandes nicht nachtheilig ist. Hierüber zu entscheiden, steht der Polizeibehörde unter Zuziehung Sachverständiger zu. Allgemein verboten ist jedoch:
  1)    das Nachtfischen mit Leuchten, Schragen, Schaben oder Schiefern, Fließ- und Treibegarn oder Klebenetzen, namentlich die Fischerei mit Latten und Schwederichen,  welche die Müller einzuhängen pflegen;
  2 )   das einlegen der Gebündel, der Gebrauch der Streich- oder Kratzhamen, desgleichen alle Querdter und die Einwerfung von Gekörn zur Betäubung der Fische mit betäubenden Ingredienzien, sowie das  Tollkeulen der Fische unter dem Eise;
  3)    das Speerstechen und Schießen der Fische.

6. Die Maschen der zum Fischfang anzuwendenden Netze sollen und zwar im nassen Zustande wenigstens 8 Preußische Linien an jeder Seite halten. Bei den Stintfange ist der Gebrauch noch enger gemaschterSäcke an den Flügeln der Netze gestattet..Für Gründlinge und Igelei sind Netze zu 2 Linien gemascht von Bartholomäi bis zum 1. April erlaubt.
Dagegen sollen da, wo die sogenannte Stellfischerei mit Reusen betrieben wird, die Maschen derselben wenigstens 3 Zoll lang und 3 Zoll breit sein. Netze, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, sind verboten.

7.  Die Fischerei auf unausgewachsene und auf laichende Fische ist verboten. Werden solche Fische mit andern gefangen, so sind diese sofort in das nächste geeignete Gewässer zurückzubringen. In gleicher Weise ist mit der Fischbrut und dem Fischsamen zu verfahren, welche in Lachen die im Sommer auszutrocknen pflegen, und in ausgetretenem Wasser vorgefunden werden.
Die Laich- und Schonzeit für die verschiedenen Fischgattungen wird wie folgt festgesetzt. Dieselbe umfasst:
   1) für Lachse, Hechte, Zander, Barse und Kaulbarse die Monate März und April,
   2) für Barben, Dickfische, Rappen, Zährten, Elritzen, Aalraupen die Monate Mai und Juni, 
   3) für Karpfen, Schleien und Karauschen die Monate Mai, Juni und August,
   4) für Blanden, Brassen, Welse  die Monate Juni und Juli.
   5) für Forellen die Monate September, October, November und December,
   6) für Krebse und Schmerlen die Monate September bis April incl.
Der Regierung bleibt vorbehalten, in gewissen Jahren wegen zeitigen Eintritts der warmen Jahreszeit Abänderungen der vorstehenden Laich- und Schonzeiten ausnahmsweise festzusetzen.

8.  Während der Laich- und Schonzeit dürfen die nachfolgenden Fischarten nur zum Verkauf gestellt werden, wenn die Fische die hier angegebene Länge haben, nämlich:

Aale                         13       Preuß. Zoll
Blanden, Bratfisch            6           "
oder Döbel und Giesen
Barben                        8           "
Barse                         4           "
Bleie oder Brassen            7           "  
Karpfen                      12           "
Karauschen                    5           "
Kaulbarse                     3           "
Schleien                      5           "
Zährten                       6           "
Hechte und Zander             9           "
Rappen                        8           "
Aalraupen                     5           "
Wels                          9           "
Lachse                       18           "
Lachskinder                  10           "
Forellen                      6           "
Krebse                        4           "

9. Wer die Verbotsbestimmungen dieser Verordnung in §§. 2, 5, 6, 7 und 8 übertritt oder den Anordnungen und Entscheidungen der Polizeibehörden im Falle des §. 2, 3, 4, und 5 der Verordnung zuwiderhandelt, verfällt für jeden Contraventionsfallin eine Polizeistrafe von 10 Silbergroschen  bis 10 Thaler.

Außerdem werden die vorschriftswidrigen Fischgeräthe und Anlagen (§§ 2,3,5 und 6) und die gegen das Verbot gefangenen oder zum Verkauf gestellten Fische (§.7 und 8) polizeilich unbrauchbar gemacht, beziehungsweise beseitigt.

Merseburg den 21 October 1855.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern

Quelle: Wittenberger Kreis- Blatt veröffentlicht am 23. Juli 1859; „Vorstehende Verordnung bringe ich hiermit in Erinnerung und verwarne gleichzeitig vor unbefugter Ausübung der Fischerei in der Elbe, wozu auch das in neuerer Zeit überhand genommene Angeln gehört.“; Wittenberg den 8. Juli 1859  Der Königl. Landrath  v. Jagow.

 

 


Flecken (Flecken)

 

 

Flecken Ortschaft, die zwischen Stadt und Dorf die Mitte hält, hauptsächlich dadurch, dass zu der bäuerlichen Bevölkerung in größerer Zahl Händler, Gastwirte, Taglöhner u. besonderst Handwerker treten; letztere können dem Flecken geradezu das Gepräge geben, z. B. Töpferflecken. Andrerseits kann ein Bergbau und der gleichen (Bergbauflecken, Hüttenflecken, Salinenflecken) das Wesen des Flecken bestimmen. In dem Fleckenrecht spielt besonderst das Marktrecht eine Rolle (Marktflecken), doch gibt es auch Flecken mit Dorfverfassung und mit Stadtrecht; letztere werden auch als Titularstädte bezeichnet. Häufig entstanden Flecken um ein Kloster (Klosterflecken), eine Wallfahrtskirche (Wallfahrtsflecken) oder Burg (Burgflecken); doch bezeichnet man so auch einen befestigten Flecken. In älterer Zeit besaßen die Flecken eigene Fleckengerichte, die aber im Wesentlichen nur Niedergerichte waren. Diese Fleckengerichtsbarkeit hielt sich in einigen Gegenden bis in die Mitte des 19. Jh. – Auch für ein einfaches Dorf wird Flecken gebraucht. In der neueren deutschen Gemeindegesetzgebung wird das Wort Flecken vermieden.

 


Fleischer; Metzger  (Fleischer)

 

 

Metzger (mhd. metzjaere, wahrscheinlich v. mlat. macellare = schlachten; auch fleischhacker, -heckel, -houwer, -man, -manger, -slahter, -slehter, -werker; mlat. carnarius, carnifex, macellarius, lanio, laniarius).

Fleisch und Fleischprodukte wurden im Dorf seit alters her in Hausarbeit gewonnnen. Erst vom 12. Jh. an entwickelte sich mit dem wachsenden Fleischbedarf in den Städten der Beruf des Metzgers, der lebendes Vieh einkaufte, schlachtete und Fleisch und Wurstwaren öffentlich über die Fleischbank (mlat. macellum) verkaufte. Vom 13. Jh. an sind Metzger als zünftiges Gewerbe nachgewiesen. „Geschworene“ Metzgermeister zusammen mit städtischen Beauftragten sorgten durch Lebendbeschau der Schlachttiere und Beschau des Fleisches in den Fleischbänken für einwandfreie Qualität und korrekte Auspreisung. Um Schlachtabfälle (Blut, Magen- und Darminhalt) besser beseitigen zu können, wurden die ersten primitiven Schlachtplätze an Flussläufen eingerichtet (Breslau, 1224). Wo ein öffentlicher Schlachtplatz oder ein Schlachthaus (mhd. vleischhus, vleischmetzige, schinthus) bestand, durfte zumindest Großvieh nicht mehr auf Straßen, Märkten und in den Gassen geschlachtet werden, wie sonst allgemein üblich. Eine der ersten Verordnungen zum Schlachthauszwang findet sich im Augsburger Stadtrecht von 1276. Spezialisten des Metzgerhandwerks waren Küter (mlat. fartores), die das Schlachten und Ausweidenbesorgten, Garbrater (mhd. garbraeter, garküchner; mlat. assatores), die warme Imbisse und Würste, jedoch kein Frischfleisch verkauften, die Speckschneider, die Schinken und Speck anboten und nicht zuletzt die Hausschlachter; sie schlachteten, zerwirkten und verarbeiteten für Bürger in deren Häusern, für Gäste in den Wirtshäusern und zum eigenen Bedarf, durften jedoch kein Fleisch verkaufen.

Die Lehrzeit im Metzgerhandwerk dauerte 1 bis 2 Jahre, Wanderschaft war nicht üblich; das Meisterstück bestand aus der möglichst genauen Taxierung des Lebendgewichts eines Schlachttieres, der fachgerechten Schlachtung und Zerlegung, aus der gesundheitlichen Prüfung von Schlachttier und erschlachtetem Fleisch und Organen.

Die Fleischer in Annaburg betrieben neben dem Schlachten der Tiere, der Wurstzubereitung auch den Verkauf ihrer Waren. Einige waren noch zusätzlich Gastwirte.

Quelle:  Online Mittelalter Lexikon, http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Metzger; Zugriff 11/2008

 

 

 


Flößen (Floessen) 

 

 

Flößen

Da ein Straßentransport von Brennholz im 16/17. Jahrhundert von mehr als 4 Stunden und bei Nutzholz von mehr als einem Tag nicht mehr lohnend war, musste zunehmend der Wasserweg benutzt werden. Das Flössen des Holzes war die einzige effektive Transportmöglichkeit zu dieser Zeit. Durch Herrichtung vorhandener Wasserläufe für die Flößerei und den Neubau von Floßgräben wurden flößbare Gewässer geschaffen, durch die immer weiter entfernte Waldgebiete erschlossen werden konnten.

Die sich langsam entwickelnde Eisenindustrie führte in Sachsen in zunehmendem Maße zum wälderfressendem Holzverbrauch. Unmengen von Holz benötigten auch die Salinen. Mindestens gleich hohen Bedarf hatten Hüttenwerke. Große Waldverwüster waren aber auch die Glashütten. Das Holz musste letzten Endes aus immer größerer Entfernung über den Wasserweg herangeholt werden. Sachsen gehörte schon seit dem 15. Jh. zu dem Land mit den meisten Flößen. Dieser gewaltige überregionale Aufwand für die Beschaffung des als Brennstoff und als Baustoff unentbehrlichen Holzes überstieg die Macht und die ökonomische Kraft der einzelnen Grundherren. Es entstand ein staatliches Holzhandelsmonopol, das bis etwa 1850 andauerte. Haupthandelsplätze für das Holz waren die zu den Flößen angelegten staatlichen Holzhöfe. Die Einrichtung der Gewässer für die Flößerei und die Verwaltung lagen weitgehend in staatlicher Hand. Geleitet wurde das Flößereiwesen vom Oberforstmeister als Floßoberaufseher, der dem Finanzministerium zugeordnet war.

Damit dieses Transportsystem reibungslos funktionierte, wurde eine Floßkommission bestimmt. Diese gab den Auftrag, alle Hindernisse im Einzugsgebiet der Elster auszuräumen, an den Floßtagen die Mühlen anzuhalten und die Freiflut für das Flößen zu öffnen.

Die kurfürstlichen Flößer auf der Elster und dem Neugraben sollten von den Müllern nach besten Kräften unterstützt werden. Da während des Durchlasses die Mühlen außer Betrieb waren, hatten die Müller „Rezessanspruch“ in Geld (Ausfallzahlung). Die Flößer ihrerseits sollten auf schnelles Durchflößen durch die Freigerinne bedacht sein. Weiterhin war es ihnen unter Strafe verboten, außer dem am Ufer vorhandenen Treidlerweg neue Pfade auf den angrenzenden Wiesen und Feldern anzulegen. Von Schadenverursachern konnte Ersatz verlangt werden.

Im Mühlenregulativ ist genau festgelegt, wann die Müller Botengänge wegen Hochwasser oder wegen der Holzflößung durchführen müssen und in welcher Zeit der nächste Müller das bestimmte Amt oder den bestimmten Stromaufseher schriftlich mit Bestätigung zu benachrichtigen hat. Ferner sind die Räumung des Neugrabens und auch die Entfernung von Sandheger oder Treibholz in der Schwarzen Elster geregelt und mussten eingehalten werden.

Da man das Holz für den Salzbergbau dringend benötigte und der Kurfürst von Sachsen es liefern und verkaufen wollte, wurde 1695 (4. Mai 1697) das Flößen auf der Schwarzen Elster und auf dem Neugraben anbefohlen. Geflößt wurde auf dem Neugraben hauptsächlich zur Brenn- und Nutzholzversorgung der Saline Groß-Salze (heute Schönebeck), die Ostsachsen bis 1780 mit Kochsalz versorgt hat. Das Flößen auf dem Neugraben wurde aber bis zur aufkommenden Industrialisierung und der Schaffung anderer Transportmöglichkeiten (Eisenbahnstrecke Wittenberg – Falkenberg – Kohlfurt) beibehalten. Das Holz der Annaburger Heide ist über die Schwarze Elster zur Elbe, vor allem nach Magdeburg, transportiert worden. Zu diesem Zweck bestand bis zum Jahre 1835 in Annaburg ein „Floßamt“ mit einem Floßinspektor an der Spitze. Im Schumannschen Lexikon des Jahres 1814 wird das Holzflößen neben Land- und Forstwirtschaft ausdrücklich als Einnahmequelle genannt.

 


Flößer, Flößerei (Floesser)

 

Flößerei, Flößer

Flößerei (mhd. vlozwerc). Die Flößerei diente dem Holztransport aus den waldreichen Gegenden am Oberlauf der Flüsse nach Gegenden, in denen die Wälder bereits abgeholzt waren und wo weiterhin großer Bedarf an Bauholz für Häuser und Schiffe oder an Brennholz für Eisenhütten und Salinen bestand. Die Holzflößerei gewann erst ab 1697 Bedeutung für Annaburg. Auf kursächsischen Befehl hin erfolgte die Versorgung der Saline Groß-Salza (Schönebeck) mit Brennholz aus der Annaburger Heide. Das schließt natürlich nicht aus, dass schon früher zum Eigenbedarf geflößt wurde. Die in Annaburg nachgewiesenen Flößer übten ihr Gewerke auf dem Neugraben aus. Das Transportgut – Baumstämme, Holzscheite und Bretter – wurde nicht auf Schiffe verladen, sondern selbst zu Fahrzeugen (Floßtafeln, Gestören, Gestößen) zusammengefügt. Zusammengehalten wurden diese durch „Wieden(seilartig verdrehte Schößlinge von Weiden, Haseln, Buchen usf.) und durch mit hölzernen Nägeln angeschlagene Holzriegel („Wegspangen“). Gesteuert wurde mit Rudern, die am vorderen und hinteren Ende angebracht waren und mit Stangen, die am vorderen Ende einen eisernen Widerhaken trugen. Eine Floßtafel konnte drei bis zehn Meter breit und 15 bis 25 Meter lang sein. Auf großen Flüssen wurden mehrere Floßtafeln zu einem Verband (Floßtrain, Fuhr) von oft beträchtlicher Länge zusammengestellt. Die Zusammenstellung erfolgte aber erst bei Elster an der Elbe. Auf dem Neugraben wurde nur gedriftet. In den Holzeinschlagsgebieten in der Annaburger Heide, mussten technische Einrichtungen geschaffen werden, um das Stammholz zu flößbaren Flüssen zu bringen, Triften (zur Förderung einzelner Stämme tauglich gemachte Bäche), Klausen und Floßweiher (Anlagen zum Anstauen von Bedarfswasser für Trift und Flößerei), Holzfänge (zum Sammeln des Triftholzes), Triftgassen (Durchlässe in Mühldeichen), Sägmühlen u.a.m. Um das holzfördernde System vom Wald bis zur städt. Floßlände zu betreiben und instand zu halten, bildeten sich verschiedene Holzgewerbe, vom Waldhauer bis zum Floßführer. Koordiniert wurden alle notwendigen Arbeiten durch das Floßamt in Annaburg.

Holzbringung, Trift und Flößerei waren zwar von regionalen Bedingungen unterschiedlich geprägt, stets jedoch mit schwerer Arbeit, oft mit Gefahr für Leib und Leben verbunden. Die Zahl der auf einem Floß oder einem Floßtrain beschäftigten Flößer schwankte zwischen 2 und ca. 20. Am Bestimmungsort wurden die Flöße zerlegt und das Holz verkauft. Geflößtes Bau- und Brennholz unterlag dem Marktrecht wie andere Waren auch. Der Verdienst aus der Beförderung von anderem Transportgut und von Fahrgästen kam zum Holzerlös hinzu. Die Flößer (mhd. vloezere) reisten zu Fuß in ihre Heimat zurück.

Quelle:   Online Mittelalter Lexikon, der freien Wissensdatenbank; http://u0028844496.user.hosting-agency.de; Zugriff 11/2008

 

 

  


Mühle Förster in Annaburg (Foerstermuehle)

 

Am 2. November 1852 stellte der Müllermeister Günther Kerst den Antrag zum Bau einer Bockwindmühle in Grochwitz. Doch nach kurzer Zeit wollte er sich verändern und offerierte im Schweinitzer Kreisblatt, in dem er seine Bockwindmühle zum Verkauf anbot. Herr Kühne kaufte dann 1862 die Windmühle, ließ sie in Grochwitz abbrechen und in Annaburg in der Jessener Straße 1 wieder aufbauen. Sein Sohn Karl Wilhelm Kühne jun. wurde am 3. September 1839 geboren und übernahm von seinem Vater das Windmühlengrundstück nach seiner Heirat im Jahre 1868. Doch nach einigen Jahren verstarb am 6. Oktober 1897 mit 49 Jahren die Ehefrau von Meister Kühne. Er verkaufte 1898 seine Mühle an den Müllermeister Wilhelm Theodor Otto Müller. Für Meister Müller war der Umsatz in seiner Mühle zu wenig und so baute er 1899 im Keller des Wohnhauses einen Backofen. Der Backofen war ein altdeutscher Ofen, der hauptsächlich mit Holz beheizt wurde. Da Meister Müller den Bäckerberuf nicht erlernt hatte, produzierte er nur Bauernbrot, wie es auf den Dörfern üblich war. Wirtschaftlich muss Herr Müller aber nicht zurechtgekommen sein, denn er hat das Grundstück im Jahre 1900 zum Verkauf angeboten.

Müllermeister Franz Förster kaufte am 1. Oktober 1900 von Meister Müller die Mühle. Franz Förster zog mit seiner Familie und seiner Schwiegermutter von Dommitzsch nach Annaburg. Da Müllermeister Förster nicht das Bäckerhandwerk erlernt hat, durfte er nur Bauernbrote backen. Auf Grund der Verkehrslage musste das Brot zu den Kunden gefahren werden. Der Schimmel und der Brotwagen waren bis 1914 das Markenzeichen für die Mühle und Bäckerei von Franz Förster.

Die Windmühle wurde 1914 auf Motorbetrieb umgestellt. Eingebaut wurde ein Sauggasmotor. Der Motor saugte ein Gasgemisch durch den Gassammeltopf selbsttätig an und arbeitet damit wie ein Dieselmotor. Durch Wellen und Zahnräder wurde die Antriebskraft des Motors auf die Windmühle übertragen.

Franz Förster jun. hat 1928 die Mühle und Bäckerei von seinem Vater übernommen. Im Jahre 1930 baute er zwischen der Windmühle und dem vorhandenen Motorenhaus eine neue, massiv gemauerte Mühle auf und ließ die Windmühle abbrechen. Der Antrieb in der neuen Mühle war jetzt nur der Sauggasmotor. Im Jahre 1939 wurde im Mühlenkeller ein 15 PS starker Elektromotor eingebaut und die Sauggasanlage stillgelegt. Bis Juli 1945 wurde für die eigene Bäckerei das Mehl in der Mühle gemahlen. Ab 1. August 1945 musste die Handelsmüllerei eingestellt werden und wir bekamen das Mehl von der Stadtmühle und von der Bahnmühle aus Annaburg geliefert. Wir durften nur noch für die Bauern und die Bevölkerung Umtauschmüllerei betreiben. Durch die Gründung der LPG kam auch die Kundenmüllerei zum Erliegen.

Am 1. Februar 1959 wurde die neu erbaute Backstube mit dem neuen Backofen in der Mühlenstraße 10 in Betrieb genommen. Mit dem Verkauf der Mühle und Bäckerei am 1. Oktober 1965 an die Polstermöbel Produktionsgenossenschaft des Handwerks (PGH) endeten auch die Arbeiten in der Jessener Strasse.

Quelle: Eberhard Förster, Gewerbebetriebe in Annaburg, Privatarchiv, unveröffentlicht

 

 

 


Folio  (Folio)

 

 

Folio altes großes Buchformat (Halbbogenmaß), oft mit einer Höhe zwischen 35 und 45 cm.

in folio – (lateinisch) Buchformat.

Quelle:  WISSEN digital Software Verlags GmbH, München.

 

 


Forstbeamte, Oberförster, Förster, Hegemeister (Foerster)

 

 

 

Förster (spätahd. forstari; mhd. forstaere, forster; mlat. forestarius, silvarius). Ursprünglich unfreie Forstaufseher, welche für die Einhaltung des Forstbanns sorgten. In historischer Zeit wurde der Förster auch Hegemeister genannt.  Schon zu Zeiten Friedrich dem Weisen wurden sie zu privilegierten Amtsträgern, die auf Diensthufen (vorsthuoben; mansi forestarii iuris) saßen und außer ihrer Amtstätigkeit Jagddienste für den Kurfürsten leisten mussten (z.B. Hunde- und Pferdehaltung). Übergeordnete Förster (vorstmeister; magistri forestariorum) erhielten ihr Amt häufig als erbliches Lehen. Später konnten auch untergeordnete Förstereien erblich werden. Die Gewandfarben der Bannhüter waren vorgeschrieben:

er „sol reiden deß sommers in einem groenen rock, des winters in einem grauen, uff das er das wilt nit entstöre.

Die Oberförster und Förster in Annaburg gehörten zur höchsten sozialen Schicht in Annaburg und waren sächsische Staatsdiener, später preußische Beamte. 

Quelle: Online Mittelalter Lexikon, http://u0028844496.user.hosting-agency.de; Zugriff 11/2008

 


Forstmeister; Jägermeister (Forstmeister)

 

 

 

Oberförster und Forstmeister sind historische Bezeichnungen für die Leiter eines Forstamtes. Sie traten im 16. Jahrhundert allmählich in Erscheinung. Dieses geschah mit der Ausbildung einer landesherrlichen Forstorganisation und einer wenigstens anteiligen Besoldung von Forstbediensteten. Gemeint waren mit all diesen Titeln zumeist Forstleute in leitenden Positionen, vergleichbar dem heutigen höheren Dienst innerhalb der Verwaltungen.

In Sachsen setzte der Landesherr einen oder mehrere Oberforstmeister ein, welche für das Gebiet des gesamten Kurfürstentums zuständig waren. Der Oberforstmeister war Leiter der Forstaufsicht über einen Distrikt der Kurfürstlichen Waldungen. Dieses Amt stellte ein Hofamt dar. Die Jäger waren allein für die „Jagd“ zuständig. Schon im Mittelalter hatten die vermögende Adelige hauptberufliche Jäger in ihrem Hofstaat oder auf ihren Besitzungen.

Dienstränge wurden regional unterschiedlich bezeichnet: Oberjäger, Oberhofjäger, Jägermeister oder Oberjägermeister. Sie waren in Annaburg meist für die Jagdausrüstung zuständig und für die Organisation der Jagden insbesondere der aufwendigen Treibjagden.

War „Forstmeister“ anfangs Titel für einen Inspektionsbeamten mit zumeist großem Einfluss auf die jeweilige örtliche Verwaltung, wurden um die Wende zum 20. Jahrhundert erst in Preußen und einigen anderen deutschen Staaten die vormaligen Oberförster zu Forstmeistern ernannt, ohne dass sich jedoch etwas an ihrer Tätigkeit änderte.

Quellen: https://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%A4ger  bzw. https://de.wikipedia.org/wiki/Oberf%C3%B6rster

 


Frankenspiegel (Frankenspiegel)

 

 

Der Frankenspiegel war ein  deutsches Rechtsbuch des Mittelalters aus der Zeit Ludwigs des Bayern, ähnlich dem Sachsen- und dem Schwabenspiegel das „kleine Kaiserrecht„; enthielt aber im Unterschied zum Sachsenspiegel auch Dienstmannen- sowie Stadtrecht.

Quelle:  WISSEN digital Software Verlags GmbH, München.

 

 

 


Freihaus (Freihaus)

 

 

Freihaus   Frey=Haus    , Fr. Maison franche, ein Haus, welches von gewissen Gerichtsbarkeiten, Abgaben, Obliegenheiten u. s. f. frei ist.

In Berlin stehen die Freyhäuser, welche ehemals freie Burglehn=Häuser hießen, und welche man auch von außen an dem Worte FREYHAUS, welches über den Hausthüren mit vergoldeten Buchstaben zu stehen pflegt, kennet, unmittelbar unter dem Hof= und Kammergerichte, sind von aller Einquartierung und andern bürgerlichen Auflagen frey, müssen aber dagegen, wenn fremde Herrschaften nach Berlin kommen, das Gefolge derselben logieren, oder auch für dasselbe gewisse Notwendigkeiten, als: Betten, u. s. w. liefern. Die Eigenthümer der Freyhäuser werden zu den Eximirten gerechnet; ja, vor Zeiten waren auch diejenigen, die nur in Freyhäusern wohnten, eximirt.

Bei den Handwerkern, versteht man unter Frey=Haus ein Haus, in welchem ein unzünftiger Handwerker wohnen darf.

Es geben, wie bekannt, die Handwerker genau Acht, dass ihnen von niemanden, der in ihrer Zunft nicht ist, Eingriff geschehe, und sich eben der Rechte bediene, die ihnen das Zunft= und Meisterrecht gibt, andern aber, die nicht rechtmäßig in der Zunft, oder gar nicht sind, verbietet. Und daher verfolgen sie alle, die sich dessen unterfangen, als Stöhrer und Pfuscher, fallen mit obrigkeitlichem Beystande in die Häuser, und heben sie auf. Weil aber einige dieses Recht gemißbraucht, auch allerhand andere Ungerechtigkeiten durch dieses Zwang= und Bann=Recht verübet, und auch diejenigen, die ihre Arbeit brauchen, damit inkommodiert haben: so ist es gewissen Handwerkern an einigen Orten widerfahren, dass man gewisse Häuser von diesem Bannrechte ausgenommen, und darin den Stöhrern Sicherheit und Schutz geleistet hat. Dieses nennt man alsdann Freyhäuser. Insonderheit haben dieses die Schneider an vielen Orten, vornehmlich bei Stiftern und Höfen, erfahren müssen. Also sind z. E. zu Zeitz, in Ansehung der Schneider, verschiedene solche Häuser, als: der Stiftsräthe, Domherren, auch anderer adeliger und vornehmer Personen, wie auch die Geistlichen, die fürstlichen Beamten, und Raths=auch Gerichtspersonen, von dieser Ordnung des Zunftzwanges ausgenommen. Es steht ihnen daher frey, entweder einen Meister aus der Stadt, oder aber einen Freyschneider, d. i. einen, der entweder kein, oder doch ihrer Meinung nach kein rechtmäßiger Meister ihrer Zunft, oder ein fremder Meister ist, in ihrer Behausung zu gebrauchen. Es ist dieses auch auf andere Handwerker gezogen worden. Nur die Zeugmacher haben in ihren Privilegien, v. J. 1684, erhalten: dass keinem, der sich nicht in ihre Innung begeben, daselbst in der Stadt, in dem Domkapitel, dem Amte und andern zuständigen Freyhäusern sich aufzuhalten, und darin weder heimlich noch öffentlich sein Handwerk zu treiben, erlaubt sein solle; welches auch im 14 Art. auf das Land extendirt worden. Dergleichen findet man auch hin und wieder noch viel mehrere.

(Quelle: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirtschaft ist der Titel einer der umfangreichsten Enzyklopädien des deutschen Sprachraums. Das von J. G. Krünitz begründete Werk erschien 1773 bis 1858 in 242 Bänden und stellt eine der wichtigsten deutschsprachigen wissenschaftsgeschichtlichen Quellen für die Zeit des Wandels zur Industriegesellschaft dar. http://www.kruenitz1.uni-trier.de/ Zugriff 11/2008;
Verschiedene spezielle Nachrichten von den berlinischen Frey=Häusern, findet man in Küsters alten und neuen Berlin, 3 Abtheil. Berl. 1756, f.; und eine Abhandlung über die Natur, Beschaffenheit und Vorrechte der Freyhäuser in Berlin, in Henr. Brokes selectis Obss. forensibus, Lub. & Alton. 1765, f. Obs. 149, S. 233--240.)

 

 


Freisasse  (Freisasse)

 

 

Freisasse   –  Saß von dem Zeitworte sitzen, der da sitzt, und figürlich und im gewöhnlicherem Verstande, ein Einwohner, Besitzer. Dieses Wort ist für sich allein veraltet, kommt aber noch in vielen Zusammensetzungen vor, als: Amtsaß, Beysaß, Kanzelleysaß, Erbsaß, Freisaß, Hintersaß, Haussaß, Holzsaß, Kothsaß, Landsaß, Schriftsaß, Untersaß

Sasse, ein bei den Jägern für Sitz übliches Wort wo es aber nur von dem Hasen gebraucht wird, um denjenigen Ort zu bezeichnen, wo ein Hase sitzt oder liegt. Der Hase drückt sich in seiner Sasse.

Freisasse eigentlich Frey=Saß, in einigen Gegenden, ein Saß, d. i. Besitzer eines Freygutes; Frey=Gut, ein freyes Gut, doch in verschiedenem Verstande.

Güter, d. i. Waaren, welche von gewissen Abgaben befreyet sind, privilegirte Güter.
Ein freyes Landgut im schärfsten Verstande, welches niemanden mit Lehnspflicht zugethan ist, ein Allodium, ein freyeigenes Gut, Fr. Francaleu, Francalleu, Terre franche.
Ein Bauergut, welches nicht zu Frohnen und andern Dienstbarkeiten verpflichtet ist, sondern nur die gewöhnlichen Landsteuern oder einen gewissen Freyzins bezahlet; siehe Frey=Bauer. In einigen Gegenden werden sie Freymannshufen, Freymannslehen genannt.

In Annaburg waren die Freisassen Post-, Forst-, oder Amtsbeamte und stellten die privilegierte Schicht der Annaburger Bevölkerung dar. 

Quelle:  Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft ist der Titel einer der umfangreichsten Enzyklopädien des deutschen Sprachraums. Das von J. G. Krünitz begründete Werk erschien 1773 bis 1858 in 242 Bänden und stellt eine der wichtigsten deutschsprachigen wissenschaftsgeschichtlichen Quellen für die Zeit des Wandels zur Industriegesellschaft dar.    http://www.kruenitz1.uni-trier.de/ Zugriff 11/2008

 

 

 

 


Fronen, Frondienste (Fron)

 

 

Fronen, Fronden, Frondienste, Scharwerk: Dienstleistungen, die in der Verrichtung körperlicher Arbeit bestanden und die persönlich abhängige Personen, die Besitzer bestimmter Liegenschaften oder die Bewohner eines Bezirks zum Vorteil eines Dritten unentgeltlich zu leisten hatten (auch Grundherrschaft, Gutsherrschaft). Die Frondienste bildeten einen Teil der bäuerlichen Lasten und waren bis zur Bauernbefreiung allgemein üblich. Sie bestanden meist aus Handdiensten der ärmeren Grundholden und aus Spanndiensten (Stellung eines Gespanns) der spannfähigen Bauern. Die Frondienste waren entweder gemessen, d.h. qualitativ und quantitativ genau festgelegt, oder ungemessen. Im Frühmittelalter waren die Frondienste wichtiger Bestandteil der ausgedehnten Eigenwirtschaft des Grundherrn, gingen jedoch mit der Auflösung des Fronhofverbands und mit dem Übergang zur Zinsgutwirtschaft im Westen Deutschlands bis zum 14. Jh. zurück und wurden durch Abgaben ersetzt. – nicht aber in Sachsen oder Preußen, hier erfolgte erst die Ablösung der Frondienste in Geldleistungen (Steuern) im 18./19. Jh.

 

Quelle:   „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 


Annaburger Frühgeschichte, Lausitzer Kultur, Bronzezeit (Fruehgeschichte)

 

Bronzezeit

Die Bronzezeit wird in unserer Region geprägt durch die Lausitzer Kultur und wird derzeit von ca. 1300 v. Chr. (Bronzezeit) bis ca. 500 v. Chr. (Eisenzeit) datiert.

Während dieser knapp 1000 Jahre besiedelten die Menschen der Lausitzer Kultur ein Gebiet, das sich in etwa von der Elbe bzw. der Saale bis östlich der Weichsel erstreckte und von der Ostsee bis in die Slowakei reichte.

Am Übergang zur Eisenzeit bilden sich starke regionale Unterschiede heraus, weshalb die Archäologen innerhalb der Lausitzer Kultur mehrere eigenständige früheisenzeitliche Gruppen unterscheiden: Die Billendorfer Gruppe, die Schlesische Gruppe, die Göritzer Gruppe und die Aurither Gruppe.
Die Lausitzer Kultur ist geprägt durch ihre Keramikform, der Buckelurne

Diese Grabkeramik enthielt den Leichenbrand nach der Verbrennung der Toten. Die Brandbestattung wurde in diesen Epochen bevorzugt. Der Tote wurde auf der Ustrine am Rande des Gräberfeldes verbrannt. Daher ist von den Grabbeigaben und Trachtbestandteilen des Toten nur wenig erhalten. Doch erkennt man aus den Befunden, dass die Reste des Toten mit großer Sorgfalt aus dem Scheiterhaufen gelesen, gewaschen und anschließend in anatomischer Ordnung in die Urne geschichtet wurden. Diese Namengebende Grabkeramik ist aber nicht Bestandteil unserer Ausstellungsstücke. Die in der Annaburger Gemarkung gefundenen Keramikstücke stellen Gebrauchsgegenstände dar. Sie gehören zur späten Bronzezeit da die Gefäße mit waagrecht umlaufenden Riefen versehen wurden.

Die Ernährungsgrundlage der Lausitzer waren Ackerbau und Viehzucht. Durch Getreidereste aus Vorratsgruben und verbrannte Breireste aus Keramikgefäßen wissen wir heute, dass unter anderem verschiedene Getreidearten wie z.B. Einkorn, Emmer, Dinkel oder Gerste gelagert und verarbeitet wurden. In der Niederlausitz wurden regelrechte Speicherareale mit Gruben von bis zu 2 m Tiefe bei Ausgrabungen freigelegt. Auch Hülsenfrüchte wie Erbsen, Ackerbohnen und Linsen standen auf dem Speiseplan. Der Menge der gefundenen Tierknochen nach zu urteilen, spielte besonders das Rind eine große Rolle als Nutztier, daneben wurden Schafe, Ziegen, Schweine und Hunde gehalten. Aber auch Fische wie Hecht, Stör und Wels wurden zumindest in geringen Mengen mithilfe bronzener Angelhaken gefangen. Trensenreste verweisen auf die Nutzung von Pferden, und aus der späten Bronzezeit sind zum ersten Mal Holzpflüge überliefert.

In unserer Region ist die Lausitzer Kultur die bedeutendste urgeschichtliche Epoche. Weniger bekannt als die in beiden Lausitzen sehr häufigen frühmittelalterlichen Slawenburgen sind die weit über 1000 Jahre älteren großen Befestigungen der Lausitzer Kultur. Diese entstanden am Ende der Bronze- und zu Beginn der frühen Eisenzeit (8.–5. Jahrhundert v. Chr.).

Die zu dieser Zeit bereits stark sozial differenzierte Gesellschaft zeigte damit ein wachsendes Schutzbedürfnis gegenüber inneren und äußeren Bedrohungen. Burgen der Lausitzer Kultur befinden sich immer in natürlich geschützten, aber auch strategisch wichtigen Lagen, sei es auf den Steilufern über größeren Gewässern oder auf Anhöhen in der Niederung. Sofern Ausgrabungsbefunde vorliegen und Deutungen zulassen, erkennen wir regelmäßige Burginnenbebauungen aus Häusern mit eingegrabenen Pfosten und den Nachweis von spezialisierten Handwerkern wie Bronzegießern. Wie die bedeutenden bronzezeitlichen Burgen an den Ufern von Elbe, Neiße, Oder und ihren Zuflüssen gelten auch die Burgen der Lausitzer Kultur in der Niederlausitz als Zentralorte mit Sitz der politischen und religiösen Stammeseliten und als Handels- sowie Handwerkerzentren.Der bekannte Berliner Arzt, Sozialpolitiker und Mitbegründer der modernen Ur- und Frühgeschichtsforschung Rudolf Virchow (1821–1902) benannte 1880 erstmals diese Kultur der Bronze- und frühen Eisenzeit nach der heute in Südbrandenburg liegenden (Nieder)Lausitz als „Lausitzer Kultur“. Unsere Region kann stolz sein auf diese weit über ihre Grenzen reichende und ausstrahlende urgeschichtliche Epoche. 

Die Siedlungen, meist als Weiler errichtet, bestanden aus 3-5 rechteckigen Pfostenhäuser und die ca.  8,50 bis 12,50 Meter lang, sechs bis neun Meter breit waren. Sie umschlossen meist nur einen Raum mit Herdstelle. Dabei konnten größere Gebäude auch Mehrräumig ausgeführt sein. Dabei trennten Zwischenwände verschiedene Bereiche innerhalb der Häuser. Die Wände dieser Gebäude bestanden aus lehmverputztem Flechtwerk, wie Funde von Hüttenlehm mit Holz- und Geflechtnegativen belegen. 
Eisenzeit - Zwischen Elbe und Elster

Seit Mitte des 7. Jahrhunderts bilden sich im Gebiet der Lausitzer Kultur größere regionale Unterschiede und Besonderheiten bei Grabanlagen und Keramikformen heraus. Die Lausitzer Kultur „zerfällt“ in einzelne Gruppen. In Ostsachsen und den nördlich und östlich angrenzenden Gebieten entwickelt sich aus der bronzezeitlichen Lausitzer Kultur ohne gravierende Veränderungen die Billendorfer Gruppe.

Eine um 800 v. Chr. einsetzende Klimaverschlechterung scheint aber einen Einfluss auf die Platzwahl für offene Siedlungen zu haben: Sie verschwinden aus den höheren Lagen (Fläming) und finden sich nun in unserer tiefer gelegenen Regionen.

Eisen spielt anfangs noch eine eher untergeordnete Rolle, gewinnt aber nach und nach an Bedeutung. Durch seine oberflächennahen und lokalen Vorkommen in Form von Raseneisenerz ist es leichter in unserer Region zu beschaffen als Kupfer und Zinn, zudem eignet es sich durch seine größere Stabilität besser für Werkzeuge und Waffen. Um an das Metall heranzukommen, wurde das Raseneisenerz in so genannten Rennöfen verhüttet. Die ungewünschten Stoffe schmelzen aus und das im Ofen zurückbleibende Eisen wird anschließend durch Schmieden in die gewünschte Form gebracht.


 

 

 

 

 


Fürstentum (Fuersten)

 

 

Fürstentum: im Mittelalter das Herrschaftsgebiet eines Angehörigen des Fürstenstandes, in der Neuzeit reichsunmittelbares Territorium mit einem Fürsten als Oberhaupt. Im Frühmittelalter entsprach der allgemeinen Bezeichnung eines hohen Adligen als Fürst kein regional zu verstehender Begriff Fürstentum, da die Personellgruppe der Fürsten auf den König bezogen oder als Führungsschicht eines Stammes verstanden wurde. Die meist Herzogtümer genannten Einheiten waren der ursprüngliche Typ des Fürstentum. Erst mit der Herausbildung eines Reichsfürstenstandes konnte der Begriff Fürstentum auf die Besitzungen der weltlichen und geistlichen Fürsten übergehen. Kennzeichen des Fürstentums war es, zwar ein Glied des Reichs, aber nicht Eigentum des Reichs zu sein.

Quelle:   „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 


Gärtner  (Gaertner)

 

 

 

Ein Gärtner (andere Bezeichnungen: Hintersättler, Hintersassen, Hintersiedler, Kötner, Kotsassen, Kossäten, Handbauern, Handfronbauern) war bis zur Ablösung der Frondienste im 19. Jahrhundert in Mitteldeutschland ein Hausbesitzer, dessen Besitz in der Regel etwa eine Viertel- oder Achtel-Hufe umfasste (etwa 3 bis 8 Morgen), ausnahmsweise aber auch bis zu einer Dreiviertelhufe, was nicht für einen auskömmlichen bäuerlichen Betrieb ausreichte, jedoch eine Familie ernähren konnte (Gartennahrung). In Annaburg waren die Gärtnerstellen mit einem anderen Broterwerb kombiniert. Z.b. waren sie Schankwirte, Brauereibesitzer, Müller, Schmiede oder Fleischer. Da um 1700 in manchen Quellen auch von Gartengütern oder „Haus mit Garten“ die Rede ist, war der Übergang von den Gärtnern zu den Bauern einerseits (insbesondere den Teilhüfnern) und den Häuslern andererseits in der ländlichen Sozialstruktur fließend. Der Gärtner war somit in der Regel nicht an der Flurnutzung und der Gemeindeverwaltung beteiligt und war neben seiner für den Eigenbedarf ausreichenden Landwirtschaft auf eine andere, zusätzliche Tätigkeit beispielsweise gewerblicher Art angewiesen. Zur Abgrenzung sprach man vom „Obst- und Küchengarten am Haus“ z.B. bei den Häuslern die ja eine Sozialstufe tiefer standen. Zur Unterscheidung wurden gewerbliche Gartenbauunternehmer die im 18. Jahrhundert aufkamen dann auch als Handelsgärtner bezeichnet.

Quelle Wikipedia

 

 


Gartenkunst  (Gartenkunst)

 

 

 

 

Die Gartenkunst ist die künstlerische Gestaltung von Parks und Gärten durch Pflanzen, Wasser, Wege, Steine, Planierungen, Bildwerke, Baulichkeiten. Die europäische Gartenkunst greift Vorstellungen vom Paradiesgarten, von Arkadien und vom Götterhain auf.

Im alten Ägypten war die Gartenkunst streng symmetrisch orientiert, die hängenden Gärten der Semiramis in Babylon (6. Jh. v.Chr.) galten als eines der Sieben Weltwunder der Antike. Auch die persischen Gärten waren berühmt, sie wurden in hellenistischer und später in römischer Zeit (Alexandria) mit ihren Brunnen, Grotten und vielen Pflanzen übernommen. Die Mauren brachten die persisch beeinflusste Gartenkunst des Islam nach Spanien (Granada, Alhambra), auch indische Gärten wurden von der islamischen Gartenkunst beeinflusst.

In China und Japan prägten künstliche Seen, Brücken und Pavillons die Gartenanlagen, wobei die vom Zen-Buddhismus beeinflusste Gartenkunst in Japan religiös-zeremoniellen Charakter annahm.

Die Gärten in Mitteleuropa waren besonders im Mittelalter reine Nutzgärten; in Klostergärten wurden Heilpflanzen kultiviert.

Erst in der Renaissance entwickelte sich der Garten zum Kunstwerk durch seine strenge Gliederung in Treppen, Terrassen, Statuen und Wasserbecken. Zur Zeit des Barock prägte Frankreich die Entwicklung der Gartenkunst, insbesondere durch den Gartenarchitekten A. Le Nôtre, der Garten und Schloss in ein Gesamtkonzept integrierte und die Natur nach streng symmetrischen Achsensystemen strukturierte. Elemente des französischen Gartens sind Rabatten, Bildwerke, Steinvasen, Bassins, Irrgarten und Orangerie; sie wurden so zum Vorbild für ganz Europa und entwickelte sich vor allem aus den barocken Gartenanlage von Schloss Versailles.

Bereits um 1730 wandelte sich die Gartenkunst in England hin zum Landschaftsgarten, der durch geschwungene Wege, Rasenflächen und Baumgruppen charakterisiert ist. Pagoden, Tempel und künstliche Ruinen im so genannten englischen Garten sind chinesischen Einflüssen zu verdanken. Der englische Garten dominierte im 19. Jh. die Gartenkunst in Europa und den USA.

Die Gartenkunst der Gegenwart widmet sich besonders dem Problem der Stadtdurchgrünung (Gartenbauausstellungen als Modelle).

Quelle:  WISSEN digital Software Verlags GmbH, München.

 

 

 

 

 


Gemeindevorsteher (Gemeindevorsteher)

 

 

 

Als Gemeindevorsteher bezeichnet man den Leiter einer Gemeinde (Städtlein bzw. Flecken Annaburg). Der Begriff war bis 1945 auch im Deutschen Reich die übliche Bezeichnung für den Bürgermeister einer kleineren Gemeinde, gelegentlich wird er auch heute noch umgangssprachlich im süddeutschen Raum verwendet. 

 

 


Gerbismühle bei Gerbisbach  (Gerbismuehle)

 

 

Die Gerbismühle ist als fünfte Mühle am Neugraben gelegen. Sie gehört zum Amt Annaburg und auch zur Annaburger Kirchengemeinde. Sie wurde von Müllermeister Johann Christoph Herrmann 1730 erbaut. Sein Sohn und Nachfolger Johann Gottlieb Herrmann, geboren 1720, verstarb mit 52 Jahren am 25. Juli 1772. Dessen ältester Sohn aus erster Ehe, geboren am 9. November 1744, übernahm nach dem Tod des Vaters die Gerbismühle. Doch durch seine schwere Krankheit ist Meister Herrmann am 10. Januar 1784 bereits im Alter von 39 Jahren verstorben. So verkauften die Erben die Gerbismühle an Meister Johann Friedrich Förster, der am 22. Januar 1748 das Licht der Welt erblickte hatte. Sein ältester Sohn Johann Friedrich Förster jun. wurde am 12. April 1783 geboren. Nach dem Tod des Vaters am 6. Juni 1809 übernahm er die Gerbismühle. Für seinen jüngeren Bruder Gotthelf Förster wollte er die Elstermühle in Gorsdorf kaufen, aber der heiratete nach Beigern und so kaufte Johann Friedrich Förster für sich die Mühle in Gorsdorf am 7. Januar 1817. Wenig später, am 20. August 1818, verkaufte er die Gerbismühle an Meister Gottlob Bachmann. Dessen Sohn Friedrich Bachmann übernahm 1834 die Gerbismühle vom Vater.

Im Schweinitzer Kreisblatt wurde die Mühle am 4. Juli 1838 zum Verkauf angeboten. Der neue Besitzer der Gerbismühle und der dazugehörigen Landwirtschaft wurde Meister Gottlob Eduard Walter. Leider konnte die Gerbismühle nicht im Besitz der Familie Walter bleiben, sie ging an Meister Friedrich Robert Hennig über. Meister Hennig baute 1861 die Gerbismühle um. Es durfte an der Wasserkraft nichts verändert werden, aber die Mühle bekam noch einen französischen Mahlgang und einen Spitzgang für die Reinigung. Nach seinem Tode, am 14. Februar 1882, übernahm sein ältester Sohn Karl Albert Hennig die Gerbismühle. Er war unverheiratet und starb am 3. April 1911 in Folge einer Krankheit. Die Erben verkauften das Grundstück mit der Mühle an Müllermeister Karl Hennig, der mit dem vorherigen Eigentümer Hennig nicht verwandt war. 1932 übernahm der Müllermeister Karl Hennig jun. die Mühle und die Landwirtschaft. Aber durch eine schwere Krankheit ist auch er schon sehr jung im Jahre 1942 mit 46 Jahren verstorben. Nun musste die Ehefrau mit ihren Kindern die Mühle und die Landwirtschaft weiterführen. Der Sohn Friedrich Hennig erlernte das Müllerhandwerk in Schweinitz bei Müllermeister Ewald Klabe. Nach der Lehrzeit wurde er zum Arbeitsdienst, dann zum Militär gezogen und kam 1946 erst aus Gefangenschaft zurück. Durch einen Austausch von einem Kriegsgefangenen, der in Gerbisbach bei einem Bauer arbeitete und von Beruf Müller war, konnte der Mühlenbetrieb in der Gerbismühle aufrecht erhalten werden. Auch nach dem Krieg ist er in Gerbisbach in der Mühle geblieben, bis 1953 der Mühlenbetrieb eingestellt werden musste.

Die Gerbismühle ist zum Teil von der Mühleneinrichtung beräumt und die Gebäude mit dem Wohnhaus sind dem Verfall preisgegeben. Noch sind die Reste der Mühle rechtsseitig des Neugrabens in Gerbismühle unmittelbar neben der Brücke zu sehen.

Eberhard Förster

 

 

 


Gerechtsame (Gerechtsame)

 

Gerechtsame, auch Gerechtigkeit, im Plural „die Gerechtsame“ (seltener „die Gerechtsamen“) ist das bis in das 19. Jahrhundert gebräuchlich gewesene Wort für das Recht oder Vorrecht, die „Gerechtigkeit“, mit der man etwas tat, besaß oder nutzte. Nach Adelung ist die Gerechtsame (plur. die -n), „die in einem Rechte oder Gesetze gegründete Befugniß„.

Das Wort tauchte meist in Wortfügungen auf: Eine Stadt konnte eine bestimmte Gerechtsame einrichten – etwa eine Buchhandelsgerechtsame, die dem Inhaber der Gerechtsamen den Betrieb einer Druckerpresse und den Verkauf von Büchern gestattet. Es gibt die Schankgerechtigkeit, Schmiedegerechtigkeit, Waagegerechtigkeit, Wassergerechtigkeit, Wegegerechtigkeit, Brau-, Mühl-, Brot-, Fleischbankgerechtigkeit (die gegen Zins weiterverliehen werden konnten). „Auf dieser Mühle lagen die Gerechtsame des Bier- und Branntweinschankes, des Tanzhaltens, sowie des Schwarz- und Weißbackens“, so die typischen Formulierungen, die in der Regel mit Erlaubnis, Konzession oder Lizenz zu übersetzen sind. Die Gerechtsame konnte sich auch auf das Nutzungsrecht an einem Grundstück beziehen. So bezog sich u.a. die Gerechtsame der Bienenbeutnerinnung in Lochau (Annaburg) auf die Nutzung der Lochauer Heide (Annaburger Heide); hier das Halten von Bienen in abgestorbenen hohlen Bäumen.

Gerechtsame sind wie Grundstücks-, Eigentums- und andere Nutzungsrechte vererbbar. Viele Gerechtsame standen in Zusammenhang mit den Regalien, den königlichen Rechten, und wurden von den Herrschern bzw. ihren Lehensmännern oder den Bischöfen verliehen. Dafür hoben diese dann den Zehnt oder eine Pacht ein.

Quelle.  Wikipedia, der freien Enzyklopädie

 

 

 

 

 


Gerichtsverfassung (Gerichtsverfassung)

 

 

Gerichtsverfassung: die Gerichtsverfassung regelt die Zuständigkeit, den inneren Aufbau der Rechtsprechenden Organe sowie ihr Verhältnis zueinander. Die Ausbildung einer Gerichtsverfassung hängt eng mit der staatlichen Entwicklung zusammen. Grundsätzlich galt die Rechtsprechung bis ins 19.Jh. als ein Teil allgemeiner Hoheitsrechte und konnte dementsprechend in jedem Gewaltverhältnis begründet sein: Der König übte die Gerichtsbarkeit über sein Volk, der Fürst über seine Vasallen, der Grundherr über seine Bauern (auch Patrimonialgerichtsbarkeit), der Leibherr über seine Leibeigenen, Gemeinden und Verbände über ihre Mitglieder (zur Frage der Zuständigkeiten: hohe Gerichtsbarkeit, niedere Gerichtsbarkeit). Eine Unterscheidung zwischen Straf- und Zivilgerichtsverfahren war der mittelalterlichen G. zunächst unbekannt; diese Trennung setzt erst im 14.Jh. ein, als für Strafsachen der Inquisitionsprozess entstand. Das Gericht selbst bestand im Frühmittelalter aus der Versammlung wehrfähiger Männer (Umstand); diese Versammlung, die auf einem besonderen Platz, der umhegten Mal- oder Thingstatt, zusammentrat, fand unter dem Vorsitz des Thingmannes das Urteil. Bereits in fränkischer Zeit setzte jedoch eine Entwicklung ein, in der die Rechtsfindung von dem vereinigten Thingvolk auf spezielle Urteilsfinder überging. So bildete sich das mittelalterliche Kollegialgericht heraus, bestehend aus einem Richter als Prozessleitendem Vorsitzenden ohne Stimmrecht und meist sieben oder zwölf Urteilern (Geschworenen, Schöffen), die ursprünglich die Entscheidung einstimmig finden mussten. Der Richter war staatlicher Amtsträger, die Urteiler gewählte Vertreter der Gerichtsgemeinde. Mit dem Entstehen einer Wissenschaft vom Recht im Spätmittelalter änderten sich die Funktionen des Richters und der Schöffen. Seine alte Stellung als Vorsitzender behielt der Richter am längsten in den obersten Gerichten (z.B. der Kammerrichter im Reichskammergericht, die Hofrichter in den territorialen Hofgerichten), während die Urteilsfindung dort mehr und mehr von Rechtsgelehrten übernommen wurde. In den unteren Gerichten dagegen verloren die Schöffen allmählich an Bedeutung, die Aufgabe der Urteilsfindung fiel dem Richter zu. Seit dem 15. Jh. setzte in Deutschland auch eine erst im 19. Jh. abgeschlossene Reform der Gerichtsverfassung ein: Rechtsmittel wurden zugelassen und ein geordneter Instanzenweg zu einem obersten Gericht geschaffen (im Reich zum Reichskammergericht, in den Territorien zu den fürstlichen Hofgerichten). Im Heiligen Römischen Reich gelang es dem Königtum nicht, die Gerichtsbarkeit zum Kernstück zentraler Reichsgewalt auszubauen. Die seit dem 13.Jh. zunehmende Verselbstständigung der Fürsten verstärkte den Dualismus zwischen der Gerichtsbarkeit des Königs und der Gerichtsbarkeit der aufsteigenden Landesherren. Die Bedeutung der Reichsjustiz verringerte sich; die Gerichtsbarkeit ging weitgehend in die Hand der reichsständischen Landesherren über. Während im Deutschen Bund keine gemeinsame Gerichtsverfassung bestand, entwickelte sich seit der Reichsgründung 1871 eine einheitliche staatliche Gerichtsverfassung und Rechtspflege (u.a. 1871 Einführung des Reichsstrafgesetzbuchs und 1877 des Gerichtsverfassungsgesetzes, 1879 Gründung des  Reichsgerichts in Leipzig, 1900 In-Kraft-Treten des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Quelle:  „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 

 


Gewerbeordnung von 1891 (Gewerbeordnung)

 

 

Gewerbeordnungsnovelle 1891: erster, über die Bismarcksche Sozialgesetzgebung hinausgehender Schritt zu einem gesetzlich fixierten Arbeiterschutz in Deutschland. Die Gewerbeordnungsnovelle, nach dem Sturz Otto von Bismarcks am 6. Mai 1890 dem Reichstag vorgelegt, veränderte bzw. ergänzte Teile der Gewerbeordnung von 1869 und erlangte am 1. Juni 1891 Gesetzeskraft. Sie brachte auf einigen Gebieten wichtige Verbesserungen, u. a. durch gesetzliche Sonn- und Feiertagsruhe für Industrie und Bauwesen, Lohnschutzbestimmungen (Verbot des Truck-Systems), die Forderung nach Schutz der Arbeiter »gegen Gefahren für Leib und Leben«, soweit es »die Natur des Betriebes gestattet«, das Verbot der Arbeit für Kinder unter 13 Jahren, die Beschränkung der Arbeitszeit für Jugendliche (bis 16 Jahre) auf zehn Stunden, für Frauen in Fabriken auf elf Stunden täglich, eine vierwöchige Karenzzeit für Wöchnerinnen sowie das Verbot der Nachtarbeit für Kinder, Jugendliche und Frauen. Mit diesen sozialpolitischen Zugeständnissen sollte unter dem Eindruck des Fiaskos des Sozialistengesetzes der Versuch gemacht werden, den Klassengegensatz zwischen Proletariat und Bourgeoisie zu entschärfen und Teile der Arbeiterklasse an die bestehende Ordnung zu binden. Die Bestimmungen der Gewerbeordnungsnovelle wurden durch umfangreiche Ausnahmeregelungen, langfristige und sehr differenzierte Einführungstermine sowie das Fehlen wirksamer Strafbestimmungen bei Verletzung der Gewerbeordnungsnovelle durchlöchert. Die Gewerbeordnungsnovelle als sozialpolitisches Kernstück des »Neuen Kurses« legalisierte die Verheißungen der Februar-Erlasse 1890 nur in drastischer Reduktion; eine Arbeitszeitbeschränkung für männliche Arbeiter (Maximalarbeitstag) fehlte gänzlich. Zudem enthielt die Gewerbeordnungsnovelle keine Sicherung des Koalitions- und Streikrechts der Arbeiterklasse, sie war vielmehr mit dem Versuch gekoppelt, dieses Recht einschneidend zu beschränken. Die Sozialdemokratie lehnte die Gewerbeordnungsnovelle ab und forderte in einem Gegenentwurf zur Gewerbeordnungsnovelle außer paritätischen Arbeitsämtern, unentgeltlichen Arbeitsnachweisen, Arbeitskammern u. a. vor allem wirksame Kontroll- und Strafbestimmungen, die sukzessive Einführung des Achtstundentages bis 1898 und die Sicherung des Koalitionsrechts.

Quelle    Wörterbuch der Geschichte, Dietz Verlag, Berlin 1983

 

 

 

 


Glas  (Glas)

 

 

 

Das Glas ist eine durchsichtige, erstarrte Schmelze aus Silikaten; eines Gemischs aus Quarzsand und Soda bzw. Pottasche und Kalk oder Bleioxid. Normalglas hat ungefähr die Zusammensetzung Na2O x CaO x 6 SiO2. Herstellung in Glashütten durch Zusammenschmelzen bei ca. 1 500 °C in Glasöfen. Häufig Färbung des Glases mittels Metalloxiden (Spezialgläser sind häufig Boro-Alumo-Silikate, z.B. Jenaer Glas enthält 8,5 % Al2O3 und 4,6 % B2O3). Verarbeitung des zähflüssigen Glases durch Blasen, Pressen oder Auswalzen.

Quelle:     WISSEN digital Software Verlags GmbH, München.

 

 


Glaser  (Glaser)

 

 

Glaser (mhd., ahd. glesere). Das ma. Glaserhandwerk war ursprünglich auf die Klosterhütten beschränkt und erlebte in der Mitte des 12. Jh. einen Aufschwung durch die Erfindung des Buntglases und durch den wachsenden Glasbedarf für bunte Kirchenfenster. Waren ursprünglich Glasherstellung und Glasverarbeitung von ein und demselben Klosterhandwerker besorgt worden, so trennten sich die Berufe vom 13. Jh an, als sie überwiegend in die Hand Laien übergingen. Glaser brachen – ausschließlich für Kirchenfenster – bunte Glasscherben zurecht und fassten sie, nach der Vorlage des Malers, mit Bleiruten zu Bildern zusammen. Farblose Gläser wurden vom 15. Jh. an auch zur Verglasung der Fenster von Profanbauten hergenommen. Das Handwerkszeug des Glasers bestand im wesentlichen aus Lötkolben (zum Verlöten der Bleiruten), Kröseleisen (zum Brechen des erhitzten Glases) und Bleihammer (zum Formen der Bleiruten). Glaser blieben bis zum Ende des Mittelalters ein kleines Handwerk ohne eigene Zunft.

Quelle   Online Mittelalter Lexikon, http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Glaser; Zugriff 11/2008

 

 

 


Der Glücksburger Forst / Glücksburger Heide   (Gluecksburgerheide)

 

 

In früherer Zeit (1677)  bestand in der Glücksburger Heide an der Strasse nach Jüterbog in Abt. 88, 104 eine Glashütte (Mulden und Auswürfe sind noch erkennbar), in Abteilung 49 an der Stelle der dort abgebrannten Försterei Linda einst eine Pechhütte und an zahlreichen Stellen – so in Abteilung 86, 104 u.a. – finden sich noch die Spuren alter Meilerplätze. Man kann daraus schließen, dass diese Betriebe großen Brennholzbedarf und zwar besonders an Nadelholz hatten… Die Wiederaufforstung geschah ausschließlich mit Kiefer (allerdings erst in späteren Jahrhunderten; so ca. ab 18.Jh.), so entstanden großflächig zusammenhängende Nadelholzreinbestände und die ursprünglich vorhandene Laubholzbeimischung (Taubeneiche) ging in der Glücksburger Heide verloren.

Quelle:   Forsteinrichtungsbücher, Ergebnisse der Standorterkundung, Teil I u. III, Institut für Forsteinrichtung und Standortserkundung Potsdam, Falkenberg/Elster 1956

 

 

 


Göpel  (Goepel)

 

 

Als Göpel wird sowohl eine Kraftmaschine als auch das Gebäude bezeichnet, in dem sie untergebracht ist. Angetrieben wird sie durch Muskelkraft (Mensch, Tier), Wasserkraft, Windkraft oder Dampfkraft. Göpel kamen in Mitteleuropa seit dem ausgehenden 13. Jahrhundert vor allem im historischen Bergbau als Förderanlage zum Einsatz. Später wurden sie auch in der Landwirtschaft zur Bewegung von landwirtschaftlichen Maschinen eingesetzt. Ein Hauptverbreitungsgebiet der landwirtschaftlichen Göpel waren die Britischen Inseln. Beobachtungen und Messungen an einem Göpel führten zur Einführung der Leistungseinheit PS (Pferdestärke) bzw. bhp durch James Watt.

Quelle    https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%B6pel

 


Goldene Bulle (Goldenebulle)

 

 

Goldene Bulle: Bezeichnung für das 1356 unter KARL IV. erlassene bedeutendste Grundgesetz des Heiligen Römischen Reichs, benannt nach dem Goldsiegel (Bulle). Die Goldene Bulle ist m 31 Kapitel gegliedert und wurde in ihrem ersten Teil (Kapitel 1-23) auf dem Nürnberger Reichstag im Januar, in ihrem zweiten Teil (Kapitel 24-31) auf dem Reichstag in Metz im Dezember 1356 verkündet. Das Kernstück bilden die Kapitel 1-7, die die herausgehobene Rechtsstellung der Kurfürsten festlegen und ihnen das Recht der Königswahl sichern. Das bereits bestehende Kurkollegium aus sieben Mitgliedern wurde beibehalten und eindeutig auf die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, den König von Böhmen, den Pfalzgrafen bei Rhein, den Herzog von Sachsen und den Markgrafen von Brandenburg festgelegt. Die Wahlausschreibung und die Durchführung der Wahl oblag dem Erzbischof von Mainz, dem Erzkanzler des Reichs, der auch als Letzter seine Stimme abgab und damit wahlentscheidend wirken konnte. Als Ort der Wahl wurde Frankfurt am Main festgelegt, als Krönungsort Aachen. Um jeglichen Streit um die Kurwürde auszuschließen, bestimmte die Goldene Bulle, dass das Kurland unteilbar sei und die Vererbung nach dem Recht der Erstgeburt (Primogenitur) erfolgen solle. Die ebenfalls in der Goldene Bulle vorgesehene jährliche Beratung der Kurfürsten mit dem Kaiser über Fragen der Reichspolitik wurde nicht verwirklicht. Die Goldene Bulle, deren oberster Zweck es war, eindeutige Königswahlen zu sichern und Doppelwahlen auszuschließen, blieb bis 1806 in Kraft.

Quelle:  „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 


Landgraf, Graf (Graf)

 

 

Landgraf (lat. comes provincialis): zunächst dem dt. König direkt unterstellter Beauftragter für die Verwaltung des Reichsgutes und der Regalien in einem bestimmten Gebiet; später der Landesherr einer Landgrafschaft. Die etwa seit 1130 begegnenden Landgrafen sollten der Zentralgewalt dazu dienen, die Macht der Herzöge zurückzudrängen bzw. die königliche Herrschaft zu stärken. Mit der fortschreitenden Territorialisierung wurden die älteren Landgrafschaften zu geschlossenen Bereichen; nach deren Muster entstanden jüngere Landgrafschaften, d. h. Gebiete von Grafen, die den Titel eines Landgrafen annahmen, um so ihre Unabhängigkeit von allen Gewalten außer der königlichen zu betonen. Während die Landgrafschaften in Südwestdeutschland (u. a. in Schwaben und im Elsaß) klein waren und blieben, herrschten die Landgrafen von Thüringen und Hessen über ausgedehnte Territorien.

Quelle    Wörterbuch der Geschichte, Dietz Verlag, Berlin 1983

 

 

 


Grenadiere   (Grenadier)

 

 

Grenadiere (anfangs auch als „Granatiere“ bezeichnet) waren seit dem 17. und 18. Jahrhundert bis zur neuen preußischen Armee Infanteristen, die ursprünglich mit dem Vorläufer der heutigen Handgranate bewaffnet und eine Elite der Infanterie waren.

Sie wurden bei Belagerungen mit besonders gefährlichen Aufgaben betraut und an Schwerpunkten des Kampfes in der Schlacht eingesetzt. Zu ihrer Bewaffnung gehörte neben etwa einem Dutzend Granaten eine Muskete mit Bajonett und ein Säbel. Oft konnte man die Grenadiere auch rein äußerlich von den anderen Soldaten unterscheiden: Um beim Werfen der Granaten nicht behindert zu werden, trugen sie stets schmale Kopfbedeckungen (ursprünglich die einfache Lagermütze) statt der damals üblichen, breiten Hüte (Dreispitz).

In der Wehrmacht und der Bundeswehr diente der Begriff allgemein zur Bezeichnung auch mit Mannschaftstransportwagen oder Transportpanzern motorisierte Infanterie. Durch die Ausrüstung mit Schützenpanzern wurden sie zu Panzergrenadieren umgerüstet.

Quelle    https://de.wikipedia.org/wiki/Grenadier

 

 

 


Groschen (Groschen)

 

 

Groschen [von mittellateinisch grossus »Dickpfennig«]: Silbermünzen von etwa 4g, die nach französischen und böhmischen Vorbildern seit 1340 in Deutschland geprägt wurden und die wenig haltbaren Brakteaten ablösten. Als Groschen wurden zuletzt im Volksmund die 10 Pfennigstücke benannt.

Quelle:    „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 


Gründerjahre  (Gruenderjahre)

 

 

Gründerjahre: kapitalistische Hochkonjunktur von 1871 bis 1873. Die Gründerjahre waren der Kulminationspunkt der bereits Ende der 60er Jahre einsetzenden Hochkonjunktur, deren Basis die schnelle Durchsetzung und Entfaltung der kapitalistischen Produktionsverhältnisse nach 1848/49 war. Sie wurden wesentlich geprägt durch die Reichsgründung von 1871 (bürgerlicher Nationalstaat, innerer Markt, Beseitigung der wichtigsten Hindernisse der kapitalistischen Entwicklung). Durch breite Ausnutzung der wissenschaftlich-technischen Errungenschaften und die Intensivierung der Ausbeutung, stimuliert durch die französische Kriegskontribution (fünf Mrd. Francs), schnellte die dt. Industrieproduktion von 1870 bis 1873 um ein Drittel empor (Steinkohlenförderung um 38 Prozent auf 36,4 Mill. Tonnen, Stahlproduktion um rd. 80 Prozent). Sprunghaft erhöhte sich die Konzentration und Zentralisation des Kapitals und der Produktion. In den Gründerjahren entstanden 928 Aktiengesellschaften mit einem Gesamtkapital von 2.781 Mill. Mark. Großbanken (1870 Dt. Bank, 1872 Dresdner Bank) gewannen endgültig die Schlüsselstellung in der kapitalistischen Ökonomik. Die Gründerjahre stellten den Abschluss der industriellen Revolution dar. Die effektive Erweiterung der kapitalistischen Produktion wurde in den Gründerjahren jedoch bei weitem übertroffen durch Spekulations- und Schwindelgeschäfte, die bes. großes Ausmaß bei der Gründung von Bau-, Immobilien- und Eisenbahngesellschaften erreichten. Als Höhepunkt des Kapitalismus der freien Konkurrenz in Deutschland spitzten die Gründerjahre zugleich dessen Widerspräche zu. Sie führten zum raschen Anwachsen der Arbeiterklasse und ihrer verstärkten Konzentration in den Industriegebieten und Großstädten. Die Arbeiterklasse partizipierte nur geringfügig an dem rapiden Wirtschaftsaufschwung. Während ihr die Hochkonjunktur und die Vollbeschäftigung größere Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten brachten, wurde die Steigerung der Nominallöhne zum großen Teil wieder aufgehoben durch verstärkte Ausbeutung (seit den 60er Jahren Übergang von der extensiven zur intensiven Ausbeutung), die Lohn-Preis-Schere und katastrophale Wohnverhältnisse vor allem in den schnell wachsenden großstädtischen Ballungsgebieten (bes. in Berlin Mietskasernen, Mietwucher). Dagegen setzte sich das Proletariat zur Wehr. Obwohl die Gewerkschaften noch schwach waren, erreichte die Streikaktivität in den Gründerjahre einen Höhepunkt. Die bedeutendsten Streiks waren die der Chemnitzer Metallarbeiter 1871, der Ruhrbergarbeiter 1872 und der Buchdrucker 1873. Die größte Streikaktivität entwickelten die Bauarbeiter. Damit konnte in vielen Berufsgruppen eine Verkürzung der Arbeitszeit und eine Zunahme des Reallohnes durchgesetzt werden. Die Gründerjahre verstärkten die Disproportionen der kapitalistischen Wirtschaft (Verhältnis von Produktionsmittel- zu Konsumgüterindustrie, Warenproduktion und Kaufkraft u. a.) und endeten im Gründerkrach, der 1873 die Hochkonjunktur abrupt abbrach. Von der 1873 einsetzenden Weltwirtschaftskrise, die nur von der Krise 1929—1933 übertroffen werden sollte, wurde das Dt. Reich bes. heftig und lange (1873-1878/79) erfasst.

Quelle:    Wörterbuch der Geschichte, Dietz Verlag, Berlin 1983

 

 

 


Gulden (Gulden)

 

 

Gulden: nach dem Vorbild der Florentiner (Fl) Goldstücke des 13.Jh. vor allem von den vier rheinischen Kurfürstentümern ab 1386 ausgegebene Münzen (Rheinische Gulden) von 3,537g Gold, die bis ins 19. Jh. bei ständiger Wertminderung geprägt wurden.

Quelle:    „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

                                         

 

 


Hakenpflug   (Hakenpflug)

 

 

 

 

Der Hakenpflug wird von zwei Ochsen gezogen und von einem einzelnen Mann geführt. Der moderne Pflug mit einem Gestell aus Holz oder Eisen wendet den Boden durch ein schraubenförmiges Streichblech. Hakenpflüge sind mit einer Spitze aus Feuerstein, Bronze, Eisen oder Holz ausgerüstet, die den Boden aufreißt. Der Pflugbaum ist meist aus Holz, oft aus einer Astgabel gebildet, die wie ein Haken im Boden läuft, später wird ein Seitenbrett angebracht, das die Erde aus der Furche räumt. In Deutschland ist der Hakenpflug bis ins neunzehnte Jahrhundert vor allem in Mecklenburg gebräuchlich und als »Mecklenburger Haken« bekannt.

 

 


Häusler (Haeusler)

 

 

Als Häusler (auch  Häuselmann, Eigenkätner, Kathenleute, Büdner bzw. Bödner, Brinksitzer, Instleute, obd. Pointler oder Söldner, amtsdeutsch Kolonisten oder Kleinstellenbesitzer) bezeichnete man früher Kleinstbauern mit eigenem Haus, aber nur wenig Grundbesitz. Das Wort kommt von mittelhochdeutsch hiuseler zu ‚Haus‘.

Die aus dem Feudalismus stammende Bezeichnung Häusler kennzeichnet die Besitzer kleinster Anwesen. Es waren Dorfbewohner, die ein kleines Haus und dazu kein oder nur wenig eigenes Land besaßen (i.R. weniger als ein Viertelhufe) sowie nur über wenig oder gar kein Vieh, insbesondere kein Pferd oder einen Arbeitsochsen verfügten.

Häusler traten in größerer Zahl ab dem 16. Jahrhundert auf. Die dörfliche Gemarkung war zu dieser Zeit bereits weitgehend unter Hüfnern und Gärtnern aufgeteilt. Für die Häusler blieben so oft nur Erwerbsmöglichkeiten als Kleinhandwerker, Dienstboten, Tagelöhner, Schulmeister oder Hirten übrig. Trotzdem bedeutete für sie der Hauserwerb einen sozialen Aufstieg innerhalb des Dorfes. In Annaburg wurden Häusler nicht auf dem Kirchhof (am Markt) sondern auf dem Gottesacker (heute Friedensstr.) begraben

Quelle: nach Wikipedia

 

 

 

 


Handel (Handel)

 

 

Handel: im weiteren Sinn jeder Austausch von Gütern, im engeren die Beschaffung von Waren und deren Verkauf. Scheint ein Austausch von Gütern in kleinem Rahmen bereits in vor- und frühgeschichtlicher Zeit stattgefunden zu haben, so ermöglichten am ehesten (bereits im 4. Jt. v.Chr.) die klimatischen und geographischen Bedingungen zwischen Persischem Golf und Mittelmeer die Entwicklung eines ausgeprägten Handel (v. a. im Babylonischen Reich, im Reich der Chaldäer und im Persischen Reich). Spätere Reiche übernahmen die bestehenden Handelssystem und entwickelten sie weiter (v.a. durch die Römer wurden bestehende Handelssystem übernommen, durch das römische Recht und einem System einheitlicher Münzen, Maße und Gewichte wurden die Grundlage für einen geregelten Warenaustausch im Mittelmeerraum geschaffen, und auch durch das in Provinzen organisierte und durch Straßen erschlossene Binnenland in das bestehende Handelssystem einbezogen.) Die Reichweite des Handels in dieser Zeit erstreckte sich bis nach Afrika, Indien und China. Der Niedergang des Römischen Reichs, verbunden mit dem Rückgang der Geldwirtschaft, ließ auch den Handel zunächst zurückgehen, doch entwickelten sich im Hochmittelalter v. a. mit dem aufblühenden Städtewesen neue Fernhandelsverbindungen, die einerseits über den Persischen Golf bis nach Indien und China, andererseits durch Europa in den slawischen Osten führten. Die seit dem 12. Jh. durch die Kreuzzüge wieder verstärkten Handelsbeziehungen zur Levante und das erneut aufblühende Fernhandelssystem, dessen Grundlagen nicht zuletzt die von Mitteleuropa nach Osten und Südosten ausgreifende Siedlungsbewegung (deutsche Ostsiedlung) und Aufstieg der Hanse waren, wurden begleitet von einer Reihe von Neuerungen, aus denen v. a. die des Schiffbaus, des Kanal- und Schleusenbaus, die Erschließung der Alpenpässe, aber auch die Zunahme der Schriftlichkeit mit der Ausbildung der doppelten Buchführung, die Entstehung von Handelsgesellschaften sowie die Ausbildung eines See- und Handelsrechts hervorzuheben sind. Der Vorstoß zu den atlantischen Inseln, die Entdeckung des Seewegs nach Ostindien und die Entdeckung Amerikas durch Portugiesen und Spanier verschoben die Zentren des Handel von Italien und Mitteleuropa zunächst nach Spanien und Portugal, deren überseeisches Handelsmonopol im 18. Jh. jedoch die britischen Handelskompanien an sich zogen. Um die Wende des 18./19.Jh. machten sich die südamerikanischen Kolonien, den USA folgend, weitgehend von ihren europäischen Mutterländern unabhängig, die sich in Europa nach 1815 mehr und mehr auf den Freihandel einstellten. Die durch die industrielle Revolution bewirkte Steigerung der gewerblichen Produktion, die Umwälzungen im Verkehrs- und Nachrichtenwesen sowie im Geld- und Kreditwesen und der Abbau der Zollschranken schufen die Voraussetzungen für die Ausweitung und Verflechtung des Welthandels, wobei Großbritannien seine führende Rolle behauptete. Gleichzeitig erhielt das Streben nach neuen Kolonien als Rohstoffquellen und Absatzmärkte wieder Auftrieb (Imperialismus). Diese Ausweitung des Welthandels war begleitet von einer zunehmenden Spezialisierung sowie von einer schärferen Trennung von Einzel- und Großhandel.

Hatte bereits der Erste Weltkrieg das bisherige Handelsgefüge erschüttert, so leitete der Ausbruch der Weltwirtschaftskrise 1929 eine Politik ein, durch die das System der vielseitigen Handelsbeziehungen durch den bilateralen Tausch Ware gegen Ware und durch wachsenden Protektionismus ersetzt wurde.

Nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte sich der Handel durch den erweiterten Zahlungs- und Dienstleistungsverkehr zu einer umfassenden Außenwirtschaft. Neben den USA gewannen die Europäische Union (EU) und Japan großes Gewicht in der Weltwirtschaft. Unter Führung der UdSSR waren die kommunistischen Staaten 1949-91 im COMECON zusammengeschlossen. Mit der Neuformulierung der Ziele des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (englische Abk. GATT), an dessen Stelle 1995/96 die Welthandelsorganisation (englische Abk. WTO) als eigenständige Sonderorganisation der Vereinten Nationen trat, sollen die handelspolitischen Möglichkeiten der Staaten der Dritten Welt verbessert werden.

Quelle: „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 


Handwerk (Handwerk)

 

 

Handwerk: im Unterschied zur Industrie, die mit einem hohen Anteil von Maschinenarbeit auf Massenproduktion ausgelegt ist, ein handwerkliches Gewerbe, für das eine kleine Betriebsgröße, geringe Technisierung und ein bestimmter Berufsweg typisch ist. Bereits in der Steinzeit lassen sich erste, im weitesten Sinn handwerkliche Tätigkeiten des Menschen nachweisen, nämlich die primitive Bearbeitung des m der Natur vorgefundenen Materials. Der Übergang zur Sesshaftigkeit brachte zugleich eine Steigerung der technischen Errungenschaften: Der Mensch lernte, das Metall zu verwenden. Mit zunehmender landwirtschaftlicher Produktivität, die eine Mehrproduktion über den unmittelbaren Eigenbedarf hinaus ermöglichte, setzte eine erste Form der Arbeitsteilung ein: Das Handwerk löste sich aus der Hauswirtschaft und begann ebenfalls, über den Eigenbedarf hinaus zu produzieren. Damit waren die Grundlagen für die Ausbildung eines Handels geschaffen, das Handwerk wurde zum Gewerbe. In der Antike wurde das Handwerk ausschließlich von Sklaven betrieben, da ihr Einsatz am billigsten war. Noch im Frühmittelalter findet man unfreie Handwerker auf grundherrlichen Höfen, daneben aber auch schon ein freies Handwerk in den Städten und auf dem Land. Mit dem Aufblühen des Städtewesens im Hochmittelalter organisierten sich die einzelnen Handwerke in Zünften. Zu überörtlichen Handwerkervereinigungen kam es vereinzelt im 14. Jh. Neben den Kaufleuten waren die Handwerker wesentlicher Bestandteil des Bürgertums im Mittelalter und bildeten eine selbstständige soziale Einheit mit eigenen Regeln und Normen und innerer Hierarchie (Verhältnis Meister-Geselle-Lehrling). Dabei war der Arbeitszusammenhang vom Lebenszusammenhang noch nicht getrennt. Die Herstellung erfolgte weiterhin mit relativ einfachen Werkzeugen, ohne Maschineneinsatz und blieb an persönliche Erfahrung geknüpft. Seit der frühen Neuzeit vollzog sich in gewissen Handwerksbereichen (z.B. Leineweber) ein Übergang vom produzierenden und selbstverkaufenden Handwerk zum Verlagssystem. Durch die Entstehung von Manufakturen im 18. Jh. geriet das Handwerk in eine schwere Krise, die im 19. Jh. durch das Aufkommen industrieller Produktionen noch verstärkt wurde (industrielle Revolution). Die Einbeziehung maschineller Hilfsmittel in den Arbeitsprozess, die Entstehung von Fabriken und der Beginn der Automation bewirkten die Trennung von Arbeits- und privatem Lebensbereich, das persönliche Verhältnis wurde durch Lohnarbeit ersetzt. Mit der Einführung der Gewerbefreiheit wurde der Zunftzwang abgeschafft. Als Reaktion hierauf bildete sich die Handwerkerbewegung, die v. a. in der Deutschen Revolution 1848/49 aktiv wurde und die Wiederherstellung der Selbstverwaltung des Handwerks forderte. Dies wurde in Deutschland erst Ende des 19. Jh. mit der Errichtung von Handelskammern und Innungen erreicht. Obwohl die industrielle Produktion das Handwerk in weiten Bereichen zurückgedrängt hat, hat das Handwerk seine Stellung in der Volkswirtschaft behalten.

Quelle:  „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 

 


Handwerk und Dorf  (Dorfhandwerk)

 

 

Handwerk ist an die Stadt gebunden. Nur wenige Berufe – Müller, Zimmermann, Ziegler, Dachdecker, Glashüttenmeister (Glücksburg) – werden auf dem Land geduldet.

Nach Lockerung des Zunftrechtes zu preußischen Zeiten waren Grobschmied, Rademacher (Radhersteller), Leinenweber, Schneider, Maurer, Tischler und Schuhflicker erlaubt.

Der Hausbau war Gemeinschaftswerk von Bauern und Handwerkern.

Auf das Fundament (Raseneisenstein oder Sandstein aus dem Abriss der Mauer am Tiergarten) setzten die Zimmerleute die Fachwerkkonstruktion aus Eichenholz. Die Gefache werden mit Spalthölzern und Lehm geschlossen. Später auch durch Ziegelsteine minderer Festigkeit und Qualität. Die Dachdeckung erfolgte mit Stroh, Rohr oder Holzschindeln.

Die Fußböden bestehen aus gestampften Lehm, Kopf- und Backsteinpflaster. Später aus Holzdielen über Sand. Die Decke bestand aus Lehmwickeln.

Der Maurer fertigte den Rauchabzug, offene Feuerstätten und Ofen an. Der Tischler stellte Fenster und Möbel, der Schmied die Eisenteile her.

 

 

 


Hauptmann (Hauptmann)

 

 

Hauptmann: früher der Anführer eines selbstständigen Truppenteils; er stand in den Landsknechtsheeren an der Spitze eines Fähnleins (Oberbefehlshaber war der Feldhauptmann – oder auch der Bundeshauptmann). Als Führer einer Kompanie hieß der Hauptmann im 17. und 18.Jh. auch Kapitän.

Im Falle des Hauptmanns zu Annaburg, hier war er im übertragenen Sinne Anführer aller zum Bau der Annaburg befohlenen Personen, vor allem er war ihnen „Weisungsbefugt“.

Quelle:  „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 


Hausbau nach dem 30-zigjährigen Krieg  (Hausbau)

 

 

Vor allem nach dem 30-zigjährigen Krieg erfolgte ein fast einheitlicher Hausbau in unserer Region. Die Häuser in unserem Heimatgebiet waren etwa 6-8 Meter breit und in der Regel zweigeschossig. Sie standen giebelseitig parallel zur Straße, hatten den Zugang meist von der Längsfront des Hofes aus. Eine Quertrennwand unterteilte das Gebäude in Wohn- und Stallbereich. Der zur Straßenseite ragende Wohnbereich wies 2-4 Kammern auf, wobei in der Regel eine als Stube hergerichtet war. Von draußen betrat man den Herdraum, der Zugang zu den übrigen Räumen und in der Regel auch zum Stallraum bot. Die aus Feldsteinen geschichtete und mit Lehm verfugte offene Feuerstelle beheizte meist einen oder zwei benachbarte Räume. Unterkellert waren die Häuser auf Grund des hohen Grundwasserstandes  in der Regel nicht. Meistens war jedoch eine Klappe im Fußbodenbereich vorhanden, die eine grubenartige Vertiefung abdeckte, in der Speisen zum Frischhalten aufbewahrt werden konnten. Allgemein verbreitet war der überdachte Laufgang des stallseitigen Obergeschoßes, das Vorrats- und Lagerräume aufwies und über eine Außentreppe Zugang hatte.

Baulich waren die Häuser in Fachwerkkonstruktion mit Lehmausfachung und einem Satteldach mit Stroh- oder Schilfeindeckung ausgeführt. Schilf bot die unregulierte Schwarze Elster genauso wie die Elbe.

Für das Fundament wurden Steine auf den Feldern gesammelt und Lehm herangefahren. Den Lehm hat man mit Ausnahme des Kaminlehms, mit Kurzstroh gemischt, das ergab eine gute Wärmedämmung. Das Wichtigste war das Fällen der Bäume und das Behauen der Stämme mit einem Beil zu viereckigen Balken.

Für das Fundament wurden die Steine dem Grundriss entsprechend zu kleinen Haufen geschichtet, dass sie eine gesicherte Auflage für die unteren Schwellbalken bildeten. Die aufstrebenden Balken und die Quer- und Längsbalken wurden mittels Zapfen und Holznagel verbunden, so wie es noch heute beim zimmermannsmäßigen Abbund geschieht. Die Standsicherheit gewährleisteten diagonale Streben und Kopfbänder. Die waagerechten Balken der Balkenfelder erhielten beidseitig Nuten, in die vertikal Holzstaken eingeschoben wurden und die danach mit Stroh umwickelt und die Felder mit Stroh-Lehmgemisch glatt gestrichen wurden. Und fertig war die elastische, warme und haltbare Wand!

Der Fußboden bestand aus gestampftem Lehm. Die Decke über den Wohnräumen bildeten dicke Bretter, die auf Querbalken auflagen und im Stallbereich waren es Derbstangen, die Kopf- an Zopfenden nebeneinander lagen,

Die Stallgröße passte man dem Viehbestand an. Für Kossäten reichte daher auch die Stallgröße im kombinierten Wohn- und Stallgebäude. Hüfner hatten mitunter einen weiteren gesondert stehenden Stall und auch eine quer dazu stehende Scheune in Vorbeschriebener Konstruktion, so dass eine vierseitige Hofbildung mit mittig liegender Dungstätte entstanden.

 

 

 

 


Heidemühle der ehemaligen Kolonie Zschernick (Heidemuehle)

 

 

Die Wassermühle, „Heidemühle“ genannt, lag 6,5 km von Annaburg entfernt am Neugraben. Dort wurde 1619 erstmals eine Wasser- und Schneidemühle erbaut. Es war ein kurfürstliches Kammergut und bis 1702 verpachtet. Der Pechhüttenbesitzer Tobias Schlobach hatte es am 19. Mai 1702 mit allen … „Ein- und Zubehörungen, dem vollen Inventario, auch sonsten mit allen Nutzungen, Rechten, Gerechtigkeiten und Freiheiten, insbesondere den Diensten, welche gedachten unserer Amtsuntertanen zu solcher Mühle zu leisten verbunden, ingleichen der Hutung und Wiesenwachs, wie alles die bisherigen Müller immer gehabt, erblich gekauft für 450 Gulden und 30 Gulden jährlichen Erbzins„. Der erste Mühlenbesitzer als Müllermeister war 1723 Johann Friedrich Schlobach, der am 11. Mai 1758 verstarb. Danach übernahm sein ältester Sohn Johann Christian Schlobach die Heidemühle. Doch er verstarb schon mit 44 Jahren am 30. Dezember 1771 und so musste seine Ehefrau das Geschäft weiterführen. Sein Sohn, Johann Christoph Schlobach, wurde am 5. Januar 1757 geboren und übernahm 1783 die elterliche Mühle. Doch durch einen Unfall in der Mühle starb der Meister mit 40 Jahren am 16. Februar 1797. So musste auch dessen Ehefrau von nun an den Betrieb führen. Ihr Sohn Johann Christian Friedrich Schlobach (geboren am 8. Juli 1786) heiratete 1810 und übernahm die Mühle nach der Lehrzeit und der Meisterprüfung. Meister Schlobach starb am 20. November 1837 bereits mit 51 Jahren. Sein Sohn Christian Friedrich Schlobach junior war zu dieser Zeit erst 19 Jahre alt.

So musste auch hier die Ehefrau das Geschäft weiterführen, bis Christian Friedrich 1850 nach seiner Hochzeit die Mühle übernehmen konnte. Aus dieser Ehe ging als erster Sohn am 17. Februar 1854 Christian Friedrich Hermann Schlobach hervor. Als er seine Schulzeit beendet hatte, erlernte er nach alter Tradition das Müllerhandwerk, wie es sein Vater und seine Vorväter getan hatten. Er übernahm die Heidemühle mit der Landwirtschaft nach dem Tode des Vaters, aber es hatte sich vieles geändert.

Die Geschäftslage für die Mühle wurde immer schlechter und die Landwirtschaft von 175 Morgen Feld, Wiesen und Wald war nicht mehr zu bewirtschaften. Der Wildschaden auf den Ländereien, die voll vom Wald eingeschlossen waren, war nicht mehr zu ertragen. Der Wildbestand nahm immer mehr zu und nach dem neuen Forstpolizeigesetz von 1851 gab es kein Mittel, um den Wildschaden einzudämmen. Nach diesen großen Verlusten sah sich Meister Hermann Schlobach gezwungen, den alten vom Vater ererbten Besitz an den Forstfiskus zu verkaufen. Im Jahre 1898 erfolgte die Übergabe und das gesamte Grundstück wurde wenige Jahre später abgebrochen. Meister Hermann Schlobach war der letzte Heidemüller.

Seit 1959 sind auch das Forsthaus und die Grundstücke vom Zschernick verschwunden, da die Heide seitdem militärisch genutzt wird.

 

 

 


Heilpflanzen (Heilpflanze)

 

 

Heilpflanzen sind Pflanzen, deren Extrakte die Heilung von Krankheiten oder die Linderung ihrer Folgen bewirken. Manche Heilpflanzen enthalten gefährliche Gifte, die nur in sehr kleinen Mengen und nur von Ärzten verordnet werden dürfen (Fingerhut). Vor einer Operation sollten Arzneimittel, die aus Heilpflanzen gewonnen werden, abgesetzt werden, da sie unter anderem die Blutgerinnung und das Immunsystem beeinflussen können.

Unter Berücksichtigung auch ausländischer Arten sind derzeit etwa 10 000 Heilpflanzen bekannt. Verwendet werden die frischen oder getrockneten ganzen Pflanzen (Kraut = Herba) oder ihre Bestandteile (Blätter, Wurzel, Rinde, Blüten, Samen, Früchte). Heilpflanzen sind Bestandteile zahlreicher Arzneimittel. Zubereitungsformen sind Tees, Aufgüsse, Extrakte, Sirup, Abkochung, Tinkturen und Salben, die z.T. nur in der Apotheke hergestellt werden. Der Apotheker darf nur vorschriftsmäßig gesammelte und zubereitete Heilpflanzen verwenden. 

Der Botaniker ordnet die Heilpflanzen nach den Gesichtspunkten der Pflanzensystematik. Chemiker und Pharmazeuten interessieren sich mehr für die Inhaltsstoffe. Heilpflanzen können folgende Inhaltsstoffe enthalten:

    • Alkaloide (Tollkirsche), 
    • Glykoside (Fingerhut, Maiglöckchen, Bittermandel), 
    • Saponine (Rosskastanie, Seifenkraut),
    • Bitterstoffe (Wegwarte),
    • Schleimstoffe (Eibisch),
    • Fette und Öle (Leinsamen, Raps),
    • ätherische Öle (Fenchel, Pfefferminze),
    • Senföle (Knoblauch, Kresse, Zwiebel),
    • Amine (Mistel),
    • Gerbstoffe (Eicheln),
    • Vitamine (Hagebutte, Paprika, Zitrone),
    • mineralische Stoffe (Kieselsäure i. Ackerschachtelhalm, Jod i. Blasentang) u.a.

Quelle:   WISSEN digital Software Verlags GmbH, München.

 

 

 


Heimstättenprogramm der NSDAP (Heimstaettenprogramm)

 

 

Das Heimstättenprogramm war Wohnungsbauprogramm der NSDAP im Zusammenhang mit dem Aufbau des Sprengstoffwerkes in Piesteritz. Im nationalsozialistischen Deutschland begann nach 1933 die Wiederaufrüstung. Das führte u.a. dazu dass Arbeitskräfte zu diesen Standorten der Rüstungsindustrie zuwandern mussten.

Einer dieser Standorte der Rüstungsindustrie war Wittenberg.

So wurden in Wittenberg die WASAG (Westfälisch-Anhaltische Sprengstoff AG) in Reinsdorf, die Bayrischen Stickstoffwerke AG, Werk Piesteritz und die Gummiwerke „Elbe“ AG ausgebaut sowie 1935/36 die Arado-Flugzeugwerke in der Dresdener Straße errichtet.

Der Arbeitskräfteüberschuss des Kreisgebietes aber auch der Nachbarkreise, die mit der Bahn anreisen konnten reichte nicht aus. Deshalb kamen aus vielen Teilen Deutschlands Arbeitskräfte nach Wittenberg. Diese brauchten zusätzlich Unterkünfte.

1937 gab es allein in der noch selbständigen Gemeinde Piesteritz mit fast 7.000 Einwohnern zeitweise 800 Schlafburschen. Um Unruhen zu vermeiden, musste man die zugezogenen Arbeitskräfte sesshaft machen und für die neu zugezogenen Arbeiterfamilien Wohnungen in der Nähe ihrer Arbeitsstätten schaffen. So entstanden seit 1935 in Wittenberg die Stadtrandsiedlung und dann die Lerchenbergsiedlung. Die Gagfah (Gemeinnützige AG für Angestellten-Heimstätten) baute das Dreieck Berliner-Stern-Schiller-Straße und in Kleinwittenberg Häuser um die Christuskirche herum.

Im Kreis Wittenberg errichtete man die Heimstättensiedlungen Abtsdorf, Zörnigall, Nudersdorf und in Griebo.

Die Rüstungsindustrie expandierte, und der Arbeitskräftebedarf stieg auch in unserer Gegend nach und nach, so dass die in Wittenberg und Umgebung vorhandenen und neu gebauten Wohnungen nicht mehr ausreichten. Deshalb errichtete man Wohnlager für männliche und weibliche Arbeitskräfte, die aus vielen Teilen Deutschlands in unser Gebiet kamen, z. B. aus Bayern, dem Saargebiet, aus Thüringen und dem Erzgebirge. Nach dem Ausbruch des 2. Weltkrieges 1939 wurden viele Männer zur Wehrmacht eingezogen, deshalb besetzte man ihre Plätze in den Werken mit Frauen, bald aber auch mit Zwangsarbeitern aus den besetzten Gebieten, dazu kamen noch Strafgefangene und Inhaftierte aus Konzentrationslagern.

 

Quellen

    • Burkardt Richter, Heimatkalender 2001 Wittenberg&Landkreis, Drei Kastanienverlag
    • Hans-Joachim Roskam, Heimstättensiedlung im Landkreis Willenberg, Buchdruckerei Fritz Wallrodt. Wittenberg, 1937

 

 

 

 

 


Heller (Münze)  (Heller)

 

 

Ein Heller, auch Haller genannt und hlr. abgekürzt, ist eine frühere deutsche Münze vom Wert eines halben Pfennigs, benannt nach der Stadt Hall am Kocher (heute: Schwäbisch Hall), lateinisch dann denarius hallensis oder auch hallensis denarius. Dort wurden seit etwa 1228 beidseitige, silberne Pfennige (Häller Pfennige) geprägt, die „Händelheller“ hießen, da sie meist eine Hand abbildeten. Die Heller wurden allmählich so verschlechtert, dass sie keine Silbermünzen mehr waren. Man unterschied weiße, rote und schwarze Heller; auf den Reichstaler rechnete man 576 Heller.

Als Teil der silbernen Groschenwährung der Wettiner galt um 1490: 24 Heller = 12 Pfennig = 2 halbe Schwertgroschen = 1 Spitzgroschen. Die Heller waren Hohlheller, ähnlich den Thüringer Hohlpfennigen. Dreiheller waren kupferne 1½-Pfennig-Stücke, die im Sachsen-Gothaischen geprägt wurden.

Mit der Umstellung auf die einheitliche Reichswährung Mark und Pfennig durch das Münzgesetz vom 9. Juli 1873 verschwand der Heller wie alle anderen alten Währungseinheiten.

Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es Heller nur in der Tschechoslowakei und in Ungarn.

Quelle   https://de.wikipedia.org/wiki/Heller_(M%C3%BCnze)

 

 

 

 


Herba (Herba)

 

 

 

 

Herba (Mehrzahl; lateinisch „Kraut“) war die pharmazeutische Bezeichnung für getrocknete Blätter.

Quelle:   WISSEN digital Software Verlags GmbH, München.

 

 

 


Herrschaft (Herrschaft)

 

 

Herrschaft: die Ausübung von Macht über Untergebene und Abhängige durch Machtmittel. – Im mittelalterlichen Verständnis war Herrschaft legitim nur in Bezug auf das im Prinzip über Herrscher und Beherrschten stehende Recht, dem beide in gleichem Maße unterworfen und verpflichtet waren. Der Ursprung mittelalterlicher Herrschaftsausübung lag in der Hausherrschaft (der Gewalt des Hausherrn), aus der sich die bestimmende Herrschaftsform der Grundherrschaft leitete, die ein wesentlicher Grundzug des staatlichen Lebens bis in die Neuzeit blieb. Diese Form der Hausherrschaft ist eng verknüpft mit der sozialen Schicht des Adels, aus dem sich auch die führenden Schichten der Kirche rekrutierten, sodass für weite Bereiche des mittelalterlichen Verfassungslebens von einer Adelsherrschaft gesprochen werden kann, in deren Rahmen die Hausherrschaft des Königs nur eine Sonderform darstellt. Charakteristisch für die Frühzeit ist die Begründung der Hausherrschaft auf Personalverbände (Personenverbandsstaat) und ihr Band der gegenseitigen Treue. Mit der Ausbildung des Lehnswesens fand diese Herrschaftsform ihre spezifische mittelalterliche Ausprägung. Dagegen ist das Spätmittelalter seit dem 13. Jh. bestimmt von der Ablösung des Personalitätsprinzips durch das Territorialitätsprinzip, durch die Ausbildung der Landesherrschaft als Keimzelle frühmoderner Staatlichkeit bei gleichzeitigem Aufkommen des Ständewesens (Ständestaat).

Das ganze Mittelalter ist gekennzeichnet durch das Nebeneinanderbestehen und Ineinandergreifen verschiedener und durch das Privilegienrecht noch differenzierter Typen von Hausherrschaft, wodurch es sich von dem Prinzip der einheitlichen Staatsgewalt der modernen Zeit scharf abhebt, das erst mit der Aufklärung und nach der Französischen Revolution zur Geltung kam. Erst seit dem 18./19Jh. lässt sich Hausherrschaft als institutionalisierte Macht erfassen, die – bedingt durch ein Neuverständnis von Hausherrschaft, Staat und Gesellschaft – einem Prozess der Rationalisierung und der Überprüfung ihrer Legitimitätsgrundlagen unterliegt und auch zu anderen Herrschaftsformen (zur Demokratie, aber auch zur Diktatur) geführt hat.

Quelle:  „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 


Herzog (Herzog)

 

 

 

Herzog: in germanischer Zeit ein gewählter oder durch Los unter den Fürsten bestimmter Heerführer für die Dauer eines Kriegszugs, in merowingischer Zeit ein den Grafen übergeordneter Beamter (Amtsherzog) mit v. a. militärischen Aufgaben. Seit dem 7. Jh. entwickelte sich daraus dort, wo ethnische Einheiten (Stämme) an der Wahl mitwirkten, Stammesherzogtümer, die erblich wurden und königliche Macht anstrebten. Um die Macht der Stammesherzöge der Reichsgewalt wieder unterzuordnen, begann das Königtum unter OTTO I. den Kampf um ihre Umwandlung in Amtsherzogtümer, indem die Selbst-ständigkeit der Herzöge eingeschränkt, ihr territorialer Besitz verringert oder geteilt wurde. Daneben wurde im ottonisch-salischen Reichskirchensystem ein Gegengewicht aufgebaut. Mit der Zerschlagung der Herzogtümer HEINRICHS DES LÖWEN durch FRIEDRICH I. BARBAROSSA (1180) schien dieser Prozess erfolgreich abgeschlossen, und mit der Errichtung von Territorialherzogtümern, deren Grundlage nicht mehr die Herrschaft über einen Stamm, sondern über ein Gebiet war, wurde ein Weg eingeschlagen, der zur völligen Territorialisierung des Reichs führte.

Quelle:  „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 

 

 


Neorenaissance und Historizismus (Historizismus) 

 

 

 

Um die Mitte des 19. Jahrhunderts setzte die Entwicklung vom Klassizismus hin zum Historizismus ein und wird z.B. geprägt durch den Rundbogenstil, der ab etwa 1828, für diese Stielepoche ist. Dieses Element finden wir nun in der Eingangsloggia vor. Hier als die Wiederholung historischer Baustile, mit dem Kuriosum, dass dieses Element der Neorenaissance mit echter Renaissance (Architekturelemente vom Pavillon aus dem einstigen Schlossgarten) gebaut worden ist.

Neorenaissance oder Neurenaissance ist eine Richtung des Historismus im 19. Jahrhundert, in der auf die Baukunst der Renaissance zurückgegriffen wird. Ihre Formen stammen hauptsächlich aus der deutschen Renaissance.

Quelle  Architekturlexikon unter www.architektur-lexikon.de.htm; Zugriff 08/2008

 

 

 

 


Erziehungsgemeinschaft „Hitlerjugend“  (Hitlerjugend)

 

 

Die Nationalsozialisten betrachteten die Jugend als Zukunft ihrer „Bewegung“, Jugend schien per se im Sinne ihrer Ideologie beeinflussbar. Der männliche Teil sollte Soldaten für die zukünftigen Kriege stellen, Mädchen sollten auf die Rolle einer „deutschen Mutter“ vorbereitet werden. Die Hitler-Jugend (HJ) wurde 1926 auf dem Parteitag der NSDAP in Weimar gegründet. Bis zum Ende der Weimarer Republik zählte die Einrichtung zu den kleineren Gruppierungen unter den Jugendverbänden. Im Juni 1933 wurde Baldur Schirach als Reichsjugendführer der NSDAP zum „Jugendführer des Deutschen Reiches“ berufen. Nach Verbot, Auflösung und Übernahme anderer Jugendorganisationen stieg die Mitgliederzahl 1933 in der HJ auf 2,3 Millionen.

Wie Hitler sich die männliche Jugend vorstellte, erklärte er auf dem Reichsparteitag1935: „In unseren Augen, da muss der Junge der Zukunft schlank und rank sein, flink wie Windhunde, zäh wie Leder und hart wie Kruppstahl“. Über allem stand jedoch die Erziehung hin zum Verständnis, Mitglied einer „Volksgemeinschaft“ von Gleichen zu sein.

Das Gesetz über die HJ vom Dezember 1936 etablierte die Organisation – neben Elternhaus und Schule – als dritte Erziehungsinstitution.

Eine Verordnung von März 1939 führte die Jugenddienstpflicht ein, die HJ stieg von der Partei- zur Staatsjugend auf. Die HJ gliederte sich in das Deutsche Jungvolk, die Organisation für die zehn- bis 14-jährigen Jungen, und die Hitler-Jugend für die 14 bis 18-Jährigen.

Analoge Organisationsstrukturen bildeten die Vereinigung der Jungmädel und der Bund Deutscher Mädel aus. Die 17- bis 21-jährigen Frauen wurden ab 1938 gesondert im Werk „Glaube und Schönheit“ untergebracht.

Marschierende Kolonnen, Uniformen und Lager, militärische Disziplin prägten den Stil der HJ. Die körperliche Ertüchtigung die ihren jährlichen Höhepunkt in Reichssportwettkämpfen fand, galt als wichtigstes Aufgabengebiet. Für die Jungen trat ab 1936 die vormilitärische Ausbildung immer stärker in den Vordergrund. Die weltanschauliche Schulung stand allerdings im Zentrum der Arbeit der HJ. „Nicht zum ständigen Denken, sondern zum bedingungslosen Glauben an den „Führer“ sollte die deutsche Jugend erzogen werden.“

Insbesondere in den Kriegsjahren nahm der Unwille Jugendlicher gegen die HJ-Dienstpflicht erhebliche Ausmaße an. Widerständigkeiten begegnete die HJ-Führung jedoch mit noch schärferen Disziplinierungsmaßnahmen. Viele der Erziehungsziele des NS-Staates wurden erreicht. U.a. deshalb kämpfe beispielsweise die aus 16- bis 18-jährigen gebildete SS-Panzerdivision „Hitlerjugend“ bei der „Ardennenoffensive“ 1945 fanatisch und erlitt schwerste Verluste.

Bernd Hopke

Quelle   Dokumente der Ausstellung „Macht Urlaub“ Informationszentrum Prora, Juli 2008

 

 

 

 


Hochwild  (Hochwild)

 

 

Hochwild war das zur hohen Jagd (= ursprünglich nur vom Hochadel ausgeübt) freigegebene Wild, z.B. Elch, Gams, Bär, Wolf, Wisent.

Quelle:   WISSEN digital Software Verlags GmbH, München.

 

 

 

 

 


Die Hochzeit von August und Anna (HochzeitAugustAnna)

 

  

 

 

Die Hochzeit August und Anna, dem Herzog von Sachsen und der Prinzessin von Dänemark unter Kurfürsten Moritz von Sachsen.

(Auszug aus dem Buch von Johannes Herrmann; Moritz von Sachsen, Sachsverlag Beucha 2003)

Auf dem Reichstag hatte Moritz erfahren, wie schwierig es war, sich als evangelischer Kurfürst von Sachsen zu behaupten. Um seine Basis zu erweitern und die Stellung Sachsens als evangelisches Land im Reich gegenüber dem Kaiser zu stärken, sollte sein Bruder, Herzog August, die dänische Prinzessin Anna heiraten. Diese Ehe sollte Sachsen mit der größten evangelischen Macht außerhalb des Reiches verbinden, die außerdem durch den Besitz des Herzogtums Schleswig Glied des Reichs war. Dänemark war mit Norwegen und Island noch ein Reich.

Ehe er Ende Januar 1548 auf den Reichstag nach Augsburg zurückkehrte, hatte er mit seinem Bruder eine persönliche Abrede getroffen. Es wurde eine Änderung des „Brüderlichen Vertrages" nötig. Als Herzog August 16 Jahre alt geworden war, hatten die Brüder 1544 den Vertrag geschlossen, der August als eigenständigen Fürsten ausstatten sollte, wenn die Pläne nicht gelangen, ihn in Magdeburg oder Merseburg zum regierenden Bischof zu machen. (1) Nach dem Schmalkaldischen Kriege, als vorauszusehen war, dass August sich als Bischof nicht werde halten können, hatte ihm Moritz den Unterhalt auf zwei Jahre zugesagt. (2) Um nun August und seiner Frau mehr Ruhe und Auskommen zu sichern, wurde ein neuer Brüderlicher Vertrag am 21. Januar 1548 geschlossen. Moritz - bis dahin noch ohne Sohn, und die Tochter Anna war nicht nachfolgeberechtigt - sicherte darin auch seinem Bruder die Nachfolge zu, wegen dessen Treue im Schmalkaldischen Krieg. (3) Am nächsten Tag ging schon ein Gesandter nach Dänemark. (4)
Moritz traf sich während der Meißner Besprechungen im Sommer zur Antwort auf das Augsburger Interim mit seinem Bruder August in Liebenwerda. Wollten sie dort Fragen zur dänischen Hochzeit erörtern? (5) Die Hochzeit musste in Torgau stattfinden, weil in Dresden der große Umbau des Schlosses begonnen hatte. Es sollte das größte Fest in der ganzen Regierungszeit von Moritz werden. Bis zum Sommer 1549 hat sich Moritz hauptsächlich in Torgau aufgehalten. Dort wohnte er mit Agnes, wenn er zu Hause war. Die wichtigsten Räte und auch der kurfürstliche Statthalter im Januar und Februar 1549 hatten ihren Sitz in Torgau.

Die vielen fürstlichen Gäste sollten durch das Hochzeitsfest auch die wirtschaftliche Macht Kursachsens erfahren. Zugleich wollte sich Moritz seinen neuen Untertanen als ihr nunmehr belehnter Kurfürst zeigen. Wegen der Gefangennahme Landgraf Philipps nahmen aber die hessischen Verwandten am Fest nicht teil. Moritz selbst hatte für sich keinerlei Hochzeitsfeier gehalten. Er betraute nun die ehemaligen ernestinischen Räte Dietrich von Starschedel und Asmus Spiegel, den Hauptmann von Wittenberg, mit der Planung der gesamten Hochzeit. Ein großer Teil des Adels wird zu Diensten nach Torgau gebeten worden sein, denn allein bei der Heimholung der Prinzessin Anna ritten ihr 58 Dreigruppen des vornehmen Hofgesindes entgegen. August zog zwischen Moritz und dem Kurfürsten von Brandenburg aus Torgau heraus zu seiner Braut. Sie fuhr mit ihrer Mutter und dem engsten Hofstaat in sechs goldenen Kutschen in Torgau ein. Insgesamt bildeten die einziehenden Dänen mit 652 Pferden und die Begrüßenden einen Zug von fast 2000 Pferden. Wer es aus Torgau ermöglichen konnte, wird am Straßenrand gestanden und gestaunt haben.

Die Hochzeit dauerte sechs Tage, in denen ganz Torgau allein dieser Feier dienen musste. (6) Wo haben nur die vielen Pferde gestanden? Vor dem großen Hochzeitsmahl am ersten Tag wurde ein kleines Turnier geritten. Das Mahl von fünf Gängen war als ein schönes Schauessen gestaltet, wie Moritz befohlen hatte. Nach der Mahlzeit wurde nach neuer Sitte Wasser zum Händewaschen gereicht. Ein Fackeltanz leitete die Brautleute zum öffentlichen Beilager. In Gegenwart eines Notars führten die Kurfürsten Moritz und Joachim den Bräutigam, aber ihre Mutter und die Herzöge Hans von Holstein und Franz von Lüneburg die Braut zum Prunkbett unter großem Himmel. Als das Paar sich niedergelegt hatte, wurde eine kostbaren Decke über sie gebreitet. Mit dieser Rechtszeremonie, dass man unter einer Decke gesteckt hatte, galt die Ehe als vor Zeugen geschlossen. An die 50 Leute reichten nun Wein und Konfekt für Braut und Bräutigam und Gäste.
Am nächsten Tag saß man zuerst bei einem zweiten Hochzeitsmahl von sechs Gängen und zog dann zur feierlichen Einsegnung in einem prachtvollen Zug zur Kirche, wohl der Stadtkirche St. Marien, denn die Schlosskapelle hätte die Gäste nicht gefasst. Die am Vortage rechtlich vollzogene Ehe wurde nun in der Kirche gesegnet. Die Fürsten Johann von Holstein und Johann von Küstrin und zwölf Grafen leiteten August und die beiden Kurfürsten Moritz und Joachim die Braut zum Altar. Damit wurde ausgedrückt, dass Braut und Bräutigam in die jeweils andere Familie aufgenommen waren. Fürst Georg von Anhalt, der Bischofskoadjutor von Merseburg, hielt die Predigt. Die Musiker seiner Stadt Breslau hatte König Ferdinand geschickt, die nach der Predigt sechsstimmig bliesen. Vielleicht hat schon die neue Hofkantorei die Gesänge figuriert, zwischen denen geblasen wurde. Moritz hatte am 22. September seine Kantoreiordnung erlassen. (7)
Nach der Kirche wurde im Tanzsaal der Braut die Morgengabe überreicht. August gab nach seiner Zusage 6.000 Gulden und die Verpflichtung zu 6.000 Gulden jährlicher Einnahme durch Überschreibung eines Amtes, eine Edelsteinkette mit Kreuz kam von Moritz, ein Kleinod von August und Schmuck und Geschenke von anderen. Anna brachte als Hochzeitsgeld 30.000 Gulden mit neben umfangreicher Kleidung, Schmuck und Silbergeschirr. (8) Der Hochzeitsanzug von August in goldgesticktem Stoff ist heute noch in Dresden zu finden.
Nach diesem letzten Rechtsakt begann das Feiern mit Turnieren und Saalmummereien (Vorführungen in Verkleidung). Dabei belustigten z. B. einige Fürsten, die als Husaren verkleidet tanzten. Das war üblich, in Brüssel musste der Herzog von Savoyen mit einem Hofnarren einen „Postierer" (Berittener Eilboten für Staatspost) spielen. Für die großen Schaukämpfe war auf den Elbwiesen eine Burg errichtet, die von vier Husarenrotten, rot, gelb, grün und blau gekleidet, verteidigt wurde. Moritz und August befehligten zwei dieser Rotten. Nach tapferem Kampf gegen eine Übermacht mussten sie unterliegen. Der zweite Kampf stellte am Abend die Eroberung einer türkischen Festung in der Elbe dar, die erstürmt wurde und schließlich verbrannte. Der Zeugmeister Caspar Vogt hatte seine ganze Feuerwerkskunst aufgewandt. Er war Architekt, Baumeister und Geschützmeister zugleich. Er hatte Moritz nach Flandern und vielleicht auch nach Augsburg 1548 begleitet. Die Feuerwerksmaschinen wurden von einem Wasserrad angetrieben. Es sollte ein gutes Bild vom Türkenkampf an König Ferdinand berichtet werden können. Außerdem war der ungarische Feldzug von 1542 durch die Todesgefahr tief in die Seele des Kurfürsten eingebrannt. Er hatte diese ungarischen Ereignisse sogar von einem niederländischen Teppichweber festhalten lassen. Diese Teppiche gibt es allerdings nicht mehr. (9)
Den Schmalkaldischen Krieg von 1547 wollte man nicht zeigen. Diese Ereignisse waren noch zu neu und in ihrer Deutung nur für den Kaiser klar. Die Wunden war zu tief. Die während des Tedeums des altgläubigen Domkapitels für den Sieg von Mühlberg abgebrannten Turmspitzen des Meißner Domes wurden bis ins 20. Jahrhundert nicht wieder aufgebaut. Karl V. ließ sich Mühlberg im nächsten Jahr in den Niederlanden beim Huldigungszug für seinen Sohn darstellen.(10) Die Darstellung der Husaren, die ihm vor Pest das Leben gerettet hatten, und die geglückte Eroberung einer Festung wiesen auf die Teilnahme des Kurfürsten am Feldzug 1542 hin. Doch hier im Spiel kommandierte Moritz einen Zug Husaren und musste sich nicht von ihnen retten lassen, und nach seinem Plan wurde die Festung gestürmt. Moritz machte sich vielleicht im dargebotenen Spiel innerlich von seinen beiden Niederlagen vor Pest frei.(11)

Im Herbst 1548 zeigte sich Kursachsen als europäische Macht zwischen Dänemark und Österreich-Ungarn noch im Spiel. Von Polen als realem Helfer wurde zwischen Markgraf Johann und Moritz auf der Hochzeit konkret geredet. Man wollte um die Hilfe des Woiwoden von Posen, Graf Andreas I. Gorka, nachsuchen. Moritz machte seine ersten Schritte im Reich zur unabhängigen eigenständigen Politik. Ab Sommer 1549 bestanden zu Hessen wieder gute Kontakte.


(1) Politische Korrespondenz des Herzog und Kurfürsten Moritz von Sachsen, Bd. 2 Erich Brandenburg, Leipzig 1904, Nachdruck 1982; S. 63-66 Nr. 596, 6. 5. 1544.
(2) Politische Korrespondenz des Herzog und Kurfürsten Moritz von Sachsen, Bd. 3, Johannes Herrmann u. Günther Wartenburg, Berlin 1978; S. 523 f. Nr. 744, 8. 8. 1547; 707 Nr. 973.
(3) Politische Korrespondenz des Herzog und Kurfürsten Moritz von Sachsen, Bd. 3, Johannes Herrmann u. Günther Wartenburg, Berlin 1978; S. 707-709, Nr. 973, 21. 1. 1548. Brüderlicher Vertrag.
(4) Politische Korrespondenz des Herzog und Kurfürsten Moritz von Sachsen, Bd. 3, Johannes Herrmann u. Günther Wartenburg, Berlin 1978; S. 709 Nr. 974.
(5) Politische Korrespondenz des Herzog und Kurfürsten Moritz von Sachsen, Bd. 4, Johannes Herrmann u. Günther Wartenburg, Berlin 1992; S. 84 f. Nr. 36, Liebenwerda 6. 7. 1548.
(6) Jutta Bäumel: Die Festlichkeiten zur Hochzeit Herzog Augusts von Sachsen mit Anna von Dänemark 1548. In: Dresdner Hefte 1990, Heft l, S. 19-28.
(7) Politische Korrespondenz des Herzog und Kurfürsten Moritz von Sachsen, Bd. 4, Johannes Herrmann u. Günther Wartenburg, Berlin 1992; S. 149 f. Nr. 106, Ordnung der kfl. Hofkantorei.
(8) Politische Korrespondenz des Herzog und Kurfürsten Moritz von Sachsen, Bd. 3, Johannes Herrmann u. Günther Wartenburg, Berlin 1978; S. 751-753 Nr. 1023, Kolding 7. 3. 1548, Ehestiftung zwischen August und Anna.
(9) Jutta Bäumel, Die Festlichkeiten zur Hochzeit Herzog Augusts von Sachsen mit Anna von Dänemark 1548. In: Dresdner Hefte 1990, Heft l, S. 27.
(10) Politische Korrespondenz des Herzog und Kurfürsten Moritz von Sachsen, Bd. 4, Johannes Herrmann u. Günther Wartenburg, Berlin 1992; S. 371 Nr. 320, Franz Kram an Georg Komerstadt. Am 1. 4. wurde die Niederlage Johann Friedrichs bei Mühlberg durch die grüne und die weiße Partei mit je 100 schweren, ungefähr 300 leichten Reitern und 400 Knechte dargestellt, aber mit sehr unähnlichem Verlauf.
(11) Johannes Herrmann; Moritz von Sachsen, Sachsverlag Beucha 2003 S. 64 Abschn. „Moritz, der Kaiser und das Reich".

Quelle  Johannes Herrmann; Moritz von Sachsen, Sachsverlag Beucha 2003

 

 

 

 


Hof (Hof)

 

 

Hof: Haushaltung eines Fürsten und seiner Familie sowie die fürstliche Residenz. Der Hof stellte das Machtzentrum des beherrschten Gebietes dar und wanderte in der Frühzeit – an die Person des Herrschers gebunden – mit diesem von Ort zu Ort (Reisekönigtum), bis er vom Spätmittelalter an mit festen Residenzen verbunden blieb. Aus den Verhältnissen der germanischen Zeit, in der die zum Teil unfreie Gefolgschaft den Hof bildete, sowie aus den  Hofämtern entwickelte sich ein um den Herrscher zentrierter Verwaltungs- und Herrschaftsapparat, aus dem die meisten modernen Staatsbehörden hervorgegangen sind.

Quelle:   „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 


Holländer-Windmühlen   (Hollaendermuehle)

 

 

Als Holländer-Windmühlen wird eine von Leonardo da Vinci entworfene Windmühle. Er hatte schon um 1500 die Idee, statt der damals weit bekannten hölzernen Bockwindmühle mit drehbarem Gehäuse besser eine massivere Mühle mit drehbarer Haube zu konstruieren. Der Flame Lieven Andries verwirklichte diese Idee. Seine Mühle wird 1573 in Leiden in Holland gebaut und erhält bald die Bezeichnung „Holländer-Mühle“.

Mit der Einführung der Gewerbefreiheit im 19. Jh. ist diese Holländer-Windmühle auch in unserer Region in Hintersee bei Prettin anzutreffen. Die Holländermühle in Prettin ist allerdings die einzige Ausnahme – vorrangig waren in unserer Region die Bockwindmühlen anzutreffen, wie in Annaburg, Pruzien, Bethau, Großnaundorf, Labrun, Axien, Gehmen und Lebien.

„Bei der Holländermühle wird nur die Haube, also der Antrieb, in den Wind gedreht und das Gebäude mit der Mühleneinrichtung steht fest. Die Mühlenhaube für die Holländermühle ist ein kleines Kunstwerk. Der Aufbau ist folgender: Der untere Rollenkranz wird aus 12 einzelnen Felgen aus Eichenholz hergestellt, mit einem hölzernen Führungsring oder einer Führungsschiene aus Eisen für die Rollen versehen und mit dem Mauerwerk fest verbunden. Die gesamte Holzkonstruktion der Haube wird auf dem oberen Rollenkranz aufgebaut. Der aus Eichenholz hergestellte obere Rollenkranz hat die gleichen Maße in Durchmesser, Breite und Stärke wie der untere Rollenkranz. Die Rollen sind unterhalb des oberen Rollenkranzes fest verschraubt und der weitere Aufbau ist auf den zwei Fugbalken, die meistens gebogen oder geschweift sind, aufgebaut. Auf diesen Fugbalken liegen der große und der kleine Wellbalken für die Rutenwelle mit dem Kammrad, der große Schwertbalken, der durch die Haube hindurchgeht, und der kleine Schwertbalken, der am hinteren Teil der Haube auf den Enden der Fugbalken aufliegt. In der Mitte des kleinen Schwertbalkens ist der Stertz fest verschraubt und geht herunter bis einen Meter über dem Erdboden oder bis zur Galerie bei einem Galerieholländer.

Am Ende des Stertz ist eine Winde angebaut, um die Haube in den Wind zu drehen. Der Stertz ist mit dem großen Schwertbalken mit zwei Schwertern und auch mit zwei Schwertern vom kleinen Schwertbalken fest verbunden. Der Stertz mit dem Schwertbalken, den Schwertern und der Winde bilden zusammen das Krühwerk, mit dem die Haube der Mühle von Hand in den Wind gedreht wird. Weiterhin ist über den Fugbalken auch der Königsbalken für die Königswelle montiert und die weitere Holzkonstruktion für die gesamte Haube ist in den Fugbalken eingezapft. Die zweite Möglichkeit, um die Windmühlenflügel in den Wind zu drehen, wurde möglich durch die Erfindung der Windrose. Sie übernimmt es, das Flügelkreuz samt Haube selbstständig in den Wind zu drehen. Das Windrad der Windrose wird rechtwinklig zum Rutenkreuz angeordnet. Dreht sich der Wind, wird das Windrad in Bewegung gesetzt und durch das Getriebe der Windrose wird die Haube mit den Ruten in den Wind gedreht.

Der Aufbau der Windrose erfolgt an der hinteren Seite der Haube. Es wird auf dem kleinen Schwertbalken und dem kleinen Wellbalken eine Plattform als Ausbau hergestellt, um den Ausleger für das Windrad dort zu errichten. Die Windrose muss möglichst frei hinter und über der Haube montiert werden, damit der sich drehende Wind einen ungehinderten Zugang zum Windrad der Windrose hat. Das aus acht Flügeln bestehende Windrad wird auf einer Stahlwelle montiert, die auf den senkrechten Teilen des Auslegers fest gelagert ist. Auf dieser Welle, die eine Länge von 3 Metern hat, befindet sich auch ein Kettenrad für den Kettenantrieb zu dem Vorgelege. Das Vorgelege treibt über ein Kegelradgetriebe die Welle an, auf dem sich ein Ritzel befindet, das in den Zahnkranz eingreift und somit die Haube der Mühle in den Wind dreht. Wichtig sind die genauen Berechnungen der Übersetzung von Kettentrieb und Zahnrädern des Getriebes der Windrose. Der Zahnkranz wurde an der Innenseite der unteren Rollenbahn befestigt oder er konnte auch so gebaut werden, dass er auf dem unteren Rollenkranz zum Teil als Lauffläche für die Rollen der Haube genutzt werden konnte. Der Antrieb für die gesamte Mühleneinrichtung über dem Rutenkreuz und dem Kammrad erfolgt über die Königswelle.

Die Königswelle ist genau in der Mitte der Holländermühle eingebaut und das große Kammrad muss in jeder Stellung, es ist gleich, wie der Wind die Haube dreht, in den Bonkel eingreifen. Die Königswelle besteht aus Eichenholz und geht vom Königsbalken in der Haube, wo sie gelagert ist, durch die ganze Mühle bis ins Mühlhaus, wo sich das zweite Lager auf dem Spurbalken befindet. Der Bonkel ist wie ein Kammrad gebaut, die Kämme sind parallel zur Welle in den Radkranz gesetzt, so dass die Kämme nach oben zeigen und das Kammrad eingreifen kann. Die Mühleneinrichtung war in der Holländermühle so einfach wie in der Wassermühle oder der Bockwindmühle. Es waren zwei Mahlgänge mit den dazugehörigen Beutelkästen und wenn möglich noch ein Schrotgang vorhanden.“

Eberhard Förster.

Der Besitzer einer Holländermühle in Hintersee war der Müllermeister Traugott Moosdorf. Als Meister Moosdorf 1871 verstarb, übernahm sein Sohn Franz das elterliche Grundstück mit der Mühle. Doch am 18. April 1894 brannte die Mühle ab. Als der erste Schock überwunden war, stellte Müllermeister Moosdorf am 25. Juni 1894 den Antrag zum Bau einer neuen Holländermühle.

Durch die Bebauung der Umgebung und durch hohe Bäume reichte der Wind jedoch immer weniger aus. So entschloss sich Meister Franz Moosdorf im Januar 1906, seine Holländermühle zu einer Motormühle umzubauen.

 

 

 

 


Holzbearbeitung (Holzbearbeitung)

 

 

Die Holzbearbeitung wird (außer der Stellmacherei) in den Dörfern meist als ein Nebengewerbe ausgeübt. Zur Ausstattung der Tischlerei auf dem Lande gehört immer eine Hobelbank mit dem entsprechenden Zubehör. Hobel, Zieheisen, Raspel, Bohrer, oder Sägen werden nach Bedarf angeschafft. Es werden Gerätschaften für die Stall- und Feldarbeit gefertigt.

Gefertigt werden: Rechen, Dreschflegel, Axt- und Besenstiele, Kornschaufeln oder auch einfaches Spielzeug wie Schaukelpferde. Das Holz wird als Rohmaterial aus den Sägewerken bezogen oder als Astholz aus dem Wald entnommen. Nur selten werden diese Arbeiten im Dorf auch verkauft. Meist dienen sie dem Eigenbedarf.

 

 


Hufe (Hufe)

 

 

Hufe: im Mittelalter Sammelbegriff für die zum Lebensunterhalt notwendige Hofstätte der bäuerlichen Familien mit Ackerland und Nutzungsrecht an der Allmende. Die Hufe bildete seit fränkischer Zeit die Grundeinheit für die Zumessung von Diensten (Fronen) und Abgaben an die Grundherrschaft. Ursprünglich kein festgelegter Maßbegriff, betrug ihre Durchschnittsgröße 7-10 ha. Die Königshufe (fränkische Hufe) für Siedler, v. a. im Bereich der deutschen Ostsiedlung, hatte doppelte Größe. Erst im Hochmittelalter kam es (außer in Niedersachsen) zur Erbteilung von Hufe; die Inhaber einer Vollhufe wurden Vollbauern genannt (daneben gab es Halb- und Viertelhufen). Die Hauptveränderung der Hufenordnung vollzog sich erst seit dem 15./l6. Jh. durch die Entwicklung der staatlichen Grundsteuer: Die Hufe war nun weniger eine bäuerliche Wirtschaftseinheit, sondern vielmehr eine fiskalische Berechnungseinheit, die eine systematische Besteuerung ermöglichte.

Quelle:  „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 

 


Hufe –  Königshufe  (Hufemass)

 

 

Hier altes Flächenmaß vor Einführung des Metrischen Systems u.a. in Preußen und Sachsen .

Hufe, Hube

von Ort zu Ort unterschiedlich; gebraucht für Gemarkungs- und Hofgrößen.
meistens 30 Morgen meistens zwischen 15 und 20 ha

1 Hufe  =   7,6597ha (Preußen vor 1755)
1 Hufe  =   7,659 ha (Magdeburger Maß, Preußen ab 1793)
1 Hufe  =   9,9   ha (slawische Hufe)
1 Hufe  =  16,8   ha (flämische Hufe)
1 Hufe  =  23,9   ha (fränkische Hufe)
1 Hufe  =  37,35  ha (Kulmische) 
        = 66 ⅔ Morgen (je 5601,17 m²  = 300 Quadratruten zu 18,67 m²) 

außerdem noch gebräuchlich:

Königshufe  =     meistens 2 Hufen
Hägerhufe,
Hegerhufe   =     2 Landhufen = 60 Morgen
            =    39,3 ha (Preußen, Beginn des 18. Jahrhunderts)
            =    13–47 ha
Landhufe    =     2 Hakenhufen = 30 Morgen = 19,65 ha (Preußen, 18.Jh.)
            =    30 Morgen = 19,65319 ha (Pommern)
Hakenhufe   =    15 Morgen = 9,82 ha (Preußen, 18. Jahrhundert)
Trippelhufe =     3 Hakenhufen

Außerdem folgende Stückelung (in der Landwirtschaft) gebräuchlich:

Acker       =    19,0647–64,431 a
            =     2 Scheffel = 5.534,20 m² in Kursachsen
            =     2 Ruten breit (Calenberg)
Morgen(Mg)  =   die mit einem Ochsengespann an einem Vormittag (Morgen)             
                pflügbare Fläche, 
Roßmorgen   =   die mit einem Pferdegespann an einem Vormittag 
                pflügbare Fläche
            =   meistens 25 bis 58 a, maximal 122,5 a
            =   120, 150, 160, 180, 300 oder 400 Quadratruten
            =   25 a = ¼ ha = 1 vha 
                (Viertelhektar, Norddeutscher Bd. ab 1869)
            =   0,2554 ha (Magdeburger Maß, Preußen ab 1793)

Quadratrute (QR)
Rute,       =   14,185 m² (Rheinland, Preußen 1869)
            =   18,67 m² (Kulmische)
            =   21,17 m² (Köln)
Scheffel    =    0,5 Acker = 2.767,10 m² (Kursachsen)


Zur Überwindung der örtlichen Unterschiede, vor allem bei den Längenmaßen und Gewichten, wurde, ausgehend von Frankreich (1791, 29. November 1800), das metrische System eingeführt, das auf dem dafür geschaffenen Urmeter basiert. Dem französischen Beispiel folgten nach und nach viele andere Staaten.

Die „Preußische Maaß- und Gewichtsordnung“ vom 16. Mai 1816 vereinheitlichte die Größen unter Zugrundelegung des Rheinländischen Fußes, definiert als Teil des alten (in Frankreich gesetzlich nicht mehr gültigen) französischen Längenmaßes, der Toise du Pérou: 1 preußischer Fuß = 139,13 Pariser Linien (Untereinheit der Toise, entspricht 31,387728 cm).

Der Norddeutsche Bund beschloss am 17. August 1868, zum Jahreswechsel 1868/1869 das metrische System einzuführen; Bayern folgte am 29. April 1869 mit Wirkung zum 1. Januar 1872. Das metrische System galt ab 1871 im gesamten nun gegründeten Deutschen Reich. Am 20. Mai 1875 unterzeichneten 17 Staaten die Meterkonvention.

Damit verschwanden diese alten Zählmaße allmählich aus dem Sprachgebrauch.

Quelle   https://de.wikipedia.org/wiki/Alte_Ma%C3%9Fe_und_Gewichte_(deutschsprachiger_Raum)#Z.C3.A4hlma.C3.9Fe

 

 


Hufner, Hüfner  (Hufner)

 

 

Ein Hufner, auch Hüfner genannt, ist ein Bauer, der als Grundbesitz eine, mehrere oder einen Teil einer Hufe Land bewirtschaftet.

Die Bezeichnungen für diese Angehörigen des Bauernstands sind regional unterschiedlich. Sie lauteten im niedersächsischen Sprachraum Hovener oder Hofener, im mitteldeutschen Gebiet vorwiegend Hufner oder Hüfner und im Oberdeutschen Huber. In manchen Gegenden existierten auch völlig abweichende Bezeichnungen, wie zum Beispiel Ackermann, Pferdner oder im Obersächsischen auch besessene Mann oder besessene Männer.

Der Hufner war Vollmitglied der Gemeinde der Bauern, besaß Mitspracherecht in der Gemeinde und durfte die Allmende nutzen (Nachbarschaftsrecht). In der dörflichen Sozialhierarchie standen die Hufner als Vollbauern und Besitzer eines Hofes mit Land von, regional unterschiedlich 30 bis 100 Morgen, vor den Gärtnern und Häuslern. Im Gegensatz zu diesen konnten sie im Dorf das Richteramt oder (später) Schöppenamt ausüben.

Von diesem Berufsnamen und seinen regionalen Varianten leitet sich eine Vielzahl von Nachnamen ab. An erster Stelle zu nennen ist der Name Huber, der im deutschen Sprachraum zu den fünf bis zehn häufigsten Nachnamen gehört und neben Süddeutschland besonders in der Schweiz und Österreich verbreitet ist. Durch die regional unterschiedliche Aussprache des Nachnamens Huber entwickelten sich hier ferner die Nachnamen Huemer, Humer, Haumer, Huebmer und Hueber. Ebenfalls verbreitet sind die Formen Höf(f)ner und Hüb(e)ner, nicht zu verwechseln mit Hopfner, Höpfner, Höppner.

Der Hufner hatte die gleiche soziale Stellung wie der Einspänner, der Besitzer eines Gespannes; beide waren fronpflichtig.

Quelle:  https://de.wikipedia.org/wiki/Hufner; Zugriff 10/2016

 

 


Hussiten (Hussiten)

 

 

Hussiten: von dem tschechischen Reformator JAN HUS (um 1370-1415) abgeleiteter Name für verschiedene kirchenreformerische Bewegungen in Böhmen. Gemeinsames religiöses Symbol war der Laienkelch (das Trinken von Messwein bei Messe und Abendmahl durch nicht zum Klerus gehörende Gläubige). Dabei können zwei Gruppen voneinander unterschieden werden: 1. die Kalixtiner (oder Utraquisten), deren von Adligen und Bürgern unterstützte Forderungen die so genannten Vier Prager Artikel von 1420 zusammenfassen (freie Predigt, Laienkelch, Säkularisation des Kirchenguts und Rückkehr zur apostolischen Armut, strenge Kirchenzucht im Klerus); 2. die Taboriten, die darüber hinaus chiliastische (Chiliasmus) und Sozialrevolutionäre Motive zur Geltung brachten (Aufrichtung des Reiches Gottes durch das Schwert, Ablehnung kirchlicher Einrichtungen). Der Prager Aufstand vom 30. Juli 1419 und die am 17. März 1420 verkündete Kreuzzugsbulle Papst MARTINS V. gegen die Ketzer eröffneten die Hussitenkriege. Das Basler Konzil erkannte 1433 die Prager Kompaktaten an und einigte sich unter dem zeitweiligen Zugeständnis des Laienkelchs mit den utraquistischen Hussiten (auch Böhmische Brüder).

Quelle: „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 


Hussitenkriege (Hussitenkrieg)

 

 

Hussitenkriege: Bezeichnung für die aus dem Aufstand der Hussiten resultierenden Feldzüge 1419-36. Der Prager Aufstand vom 30. Juli 1419 war ausgelöst worden durch die hussitenfeindlichen Maßnahmen König WENZELS und weitete sich unter König SIGISMUND, den die Böhmen für die Hinrichtung von JAN HUS verantwortlich machten und als König ablehnten, zum offenen Krieg aus. Zusätzlich verschärft wurde der Konflikt durch den Aufruf Papst MARTINS V. 1420 zum Kreuzzug gegen die Hussiten. König SIGISMUND erklärte gegen sie den Reichskrieg. Ab 1426/27 führten die Hussiten den Krieg auch offensiv mit Einfällen in Österreich, Bayern, Franken, Meißen, Kurmark und Pomerellen. Die 1433 begonnenen Friedensverhandlungen auf dem Basler Konzil führten am 30. November 1433 zum Abschluss der Prager Kompaktaten (eine modifizierte Form der Vier Prager Artikel), die von den Taboriten jedoch abgelehnt wurden. Erst der Sieg des utraquistischen Adels über die Taboriten bei Lipany (30. Mai 1434) bedeutete das Ende der Hussitenkriege und machte den Weg frei für die Rückkehr König SIGISMUNDS nach Böhmen (1436).

Quelle:  „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 


Hutung (Hutung)

 

 

Hutung : Weideflächen unter dem Recht, das Vieh auf fremden Grundstücken weiden zu lassen, in älterer Zeit fast ausschließlich in Form einer Weidegemeinschaft der Markgenossenschaft o. als Befugnis des Grundherren auf ausgetanem Land. Später wurden mehr und mehr auch Weiderecht unter Vertrag (Weiderezeß) gestellt, wobei u.a. mehrere Berechtigte (Hutgenossen) auf demselben Platz das Weiderecht hatten (Samthude) oder sehr häufig ein gegenseitiges Weiderecht bestand (Koppelhut, Koppelweide, Stoppelfrette, Stoppelweide) oder aber eine Mithut des Eigentümers eines Grundstücks auf dem Platze, an dem der Inhaber des Grundstücks ein Weiderecht hatte besteht; diese Mithut gab es nur auf deutscher Koppelweiden.

Quelle:  „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 


Ingenieurkorps, Ingenieuroffizier (Ingenieuroffizier)

 

 

Als Ingenieurkorps oder Geniekorps bezeichnete man seit dem 18. Jahrhundert bautechnische militärische Verbände. Ursprünglich entwickelten sich Ingenieurkorps im Festungskrieg. Sie wurden im Königreich Frankreich entscheidend entwickelt und in anderen europäischen frühneuzeitlichen Staaten ausgebaut. Ingenieurkorps waren Vorläufer der modernen Pioniertruppe.

In unserem Falle gehörte der Ingenieuroffizier dem preußischen Ingenieurkorps an, welches für die preußische Landesaufnahme zuständig war (Dieses Korps wurde bereits im 18.Jh. durch den Großen Kurfürsten für diesen Zweck gebildet). Dieses preußische Ingenieurkorps wurde jedoch offiziell erst unter Friedrich Wilhelm I. militärisch institutionalisiert.

Quelle   https://de.wikipedia.org/wiki/Ingenieurkorps

 

 

 


Innung   (Innung)

 

 

Eine Innung ist in Deutschland und Österreich die fachliche Organisationsform des Handwerks auf lokaler bzw. regionaler Ebene (meist für eine Großstadt oder einen Landkreis). In ihr schließen sich selbstständige Handwerker des gleichen oder ähnlichen Handwerks zusammen, um ihre gemeinsamen Interessen zu fördern. Innungen sind die Nachfolger der Zünfte. Im Sächsischen Sprachraum wurden die Zünfte im Mittelalter schon Innung genannt. Daher auch in unserem Fall mit der „Bienenbeutnerinnung“ in Lochau (Annaburg) aus dem 15. Jahrhundert.

Die wesentlichen Aufgaben der Innung nach der Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks) sind:

Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder

    • Pflege des Gemeingeistes und der Berufsehre sowie Förderung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen
    • Regelung und Überwachung der Ausbildung im Rahmen der Dualen Ausbildung, Abnahme von Gesellenprüfungen
    • Förderung des handwerklichen Könnens der Meister und Gesellen (z. B. durch Fachschulen oder Lehrgänge)
    • Erstellung von Gutachten und Auskünfte über Angelegenheiten der in ihr organisierten Handwerke
    • Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern.

Die Rechtsform der Innungen ist die einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie stehen unter der Rechtsaufsicht der jeweiligen Handwerkskammern. 

Häufig haben die Innungen gemeinsame Geschäftsstellen mit den Kreishandwerkerschaften.

Vorstandsvorsitzender der Innung ist der Obermeister, dessen Stellvertreter der stv. Obermeister. Eine weitere wichtige Funktion in der Innung sowie deren Vorstand bekleidet der Lehrlingswart. Er fungiert problemlösend als Bindeglied zwischen den Lehrlingen und den Ausbildungsbetrieben eines Gewerkes. Eine Innung bildet zahlreiche Ausschüsse, wie z. B. den Gesellenprüfungsausschuss, der das gesamte Gesellenprüfungswesen im jeweiligen Innungsbereich regelt, oder etwa den Berufsbildungsausschuss, der die Politik in Bildungsfragen eines bestimmten Gewerkes im Wesentlichen mitbestimmt. Ferner gibt es einen Fachbeirat, der für alle fachlichen Fragen als kompetente Anlaufstelle dienen soll, einen Wirtschaftsausschuss und diverse (Streit-)Schlichtungsausschüsse.

Übergeordnete Fachverbände sind die Landesinnungsverbände mit dem jeweiligen Landesinnungsmeister sowie auf Bundesebene die Zentralverbände der jeweiligen Berufsstände mit ihren Vorsitzenden.

Quelle  Wikipedia, der freien Enzyklopädie

 

 

 


Jagd, Waidwerk  (Jagd)

 

 

Jagd (auch Waidwerk) ist das Aufsuchen, Nachstellen, Fangen, Erlegen und Aneignen von Wild durch Jäger. Die unerlaubte Jagd ist Wilderei.

Bis ins Mittelalter wurde die Jagd, auch Waidwerk, immer mehr zum Privileg des Adels sowie staatlicher und kirchlicher Würdenträger. Aus dem Mittelalter stammt auch die Unterscheidung zwischen Hoher Jagd – der dem Adel vorbehaltenen Jagd auf Hochwild – und „Niederer Jagd“ (für den niederen Klerus etc. oder als Bürgerjagd) auf kleinere Tiere wie Hasen und Federwild sowie Rehwild, das als einzige Schalenwildart dem Niederwild angehört. Bezirke, in denen der König oder ein anderer Fürst das Jagdrecht für sich alleine beanspruchte, wurden als Wildbann bezeichnet. In den entstehenden deutschen Territorialstaaten ab dem 15. Jahrhundert kam das „Eingestellte Jagen“ auf, eine Art Treibjagd, bei der wochenlang viele Tiere im Frondienst zusammengetrieben wurden. Diese wurden dann von den fürstlichen Jagdherren alleine oder in großer Gesellschaft getötet.

Quelle  https://de.wikipedia.org/wiki/Jagd

 

 

 


Jauche, Dung und Mist (Jauche)       

 

 

Jauche, Dung, Mist, Dunggruben, Jauchekuhlen und Misthaufen gehören Jahrhunderte zum „Alltagsgeruch“ eines Dorfes und einer Ackerbürgerstadt. Sie nehmen die Stallfäkalien, Küchenabfälle und auch Fäkalien aus den „Herzhäuschen“ auf.

Nach einer gewissen Verrottungszeit werden diese organischen Abfälle wieder dem Boden als Dünger zugefügt. So entsteht ein natürlicher Kreislauf.

Auch mit Beginn der chemischen Düngung seit Mitte des 19. Jh. Behält der Stalldung seinen Stellenwert. Er gilt als hochwertiger Nährstoffträger für den Boden und wird deshalb sorgfältig in besonderen Gruben gesammelt. Die entweichenden Dämpfe bilden die heute noch geläufige „Landluft“

Die Verteilung dieses organischen Materials auf dem Acker ist wegen des hohen Feuchtigkeitsanteils Schwerstarbeit und eine Methode, die immer mehr mechanisiert wird.

Scheibenstreuer, Kastenstreuer, Walzenstreuer – je nach der Wirkungstechnik erfolgt die Bezeichnung.

 

 


Jugendstil (Jugendstil)

 

 

Der Begriff „Jugendstil“ ist nur im deutschsprachigen Raum, den Niederlanden, den Nordischen Ländern und in Lettland in Gebrauch, so benannt nach der 1896 gegründeten Münchner illustrierten Kulturzeitschrift Die Jugend. Dabei ist dieser Begriff in seinem heutigen relativ wertfreien Sinne durch die spätere kunstgeschichtliche Rezeptionsliteratur geprägt worden.

Äußerlich kennzeichnende Teile oder Elemente des Jugendstils sind dekorativ geschwungene Linien sowie flächenhafte florale Ornamente und die Aufgabe von Symmetrien.

Bei solchen formalen Klassifizierungen darf allerdings nicht übersehen werden, dass der Jugendstil keineswegs eine so geschlossene Bewegung war, wie die Bezeichnung ‚Jugendstil‘ heute bei uns den Anschein erwecken mag. Es handelt sich um eine Reihe von teilweise auch sehr divergierenden Strömungen innerhalb Europas, die sich allenfalls in der Abkehr vom Historismus wirklich ‚einig‘ waren, also der Ablehnung der bis dato gängigen Praxis der Nachahmung historisch überlieferter Formvorbilder.

Diese Stielclemente fanden ihre Verwendung bei dem Umbau von einem Amtsgebäude zu einem den Wohnzwecken dienenden Gebäude. Heute finden wir diese Kunstrichtung bei der Glastür mit Oberlicht von Eingangsraum zur Eingangshalle vor.

Quelle  Architekturlexikon unter www.architektur-lexikon.de.htm; Zugriff 08/2008

 

 

 


Kabel  (Kabel)

 

 

  1. Kabel(die) an der Stange einer Wagenwinde, der eiserne Haken in Gestalt eines halben Mondes, welcher bey dem Aufwinden eines Wagens denselben fasset; wo aber dieses Wort aus Gabel verderbt ist, und auch so geschrieben werden sollte.
  1. Kabel. *

*Das hohe Alter dieses Wortes kennzeichnet das es aus dem Hebräischen stamm (wo ein Seil, und binden damit bezeichnet wird). Bei den Griechen ging das b in das verwandte m über, καμηλος, welches Luther’n verführte, es Matth. 19, 24. Marc. 10, 25. und Luc. 18, 25. durch Kamel zu übersetzen;

Dieses Wort ist verwand mit den Begriffen Koppel, Koppeln, Kuppel, und Kuppeln.

In einigen Gegenden ist es ungewisses Geschlechtes, das Kabel. Das b wird in diesem und den damit zusammen gesetzten Wörtern, wie in andern ähnlichen Fällen sehr gelinde, wie ein w ausgesprochen.

[die] Kabel ein altes nur noch in einigen Gegenden übliches Wort, welches überhaupt ein Werkzeug bedeutet, womit etwas gebunden oder verbunden wird, besonders ein Strick, in welcher Bedeutung nur noch sehr dicke Taue bei der Artillerie Kabeln genannt werden. Insonderheit aber heißt, in der Schifffahrt, Kabel, Cabel, Kabelseil oder Kabeltau, L. Caplum, Cuplum, Rudens, Fr. Cable, oder Chable, Engl. Cable, Holl. Kaabel, Kaabeltuow, ein dickes und langes Tau, Seil oder Strick, welches dazu dient, teils die Schiffe auf der Reede oder anderwärts, sonderlich vermittelst der Anker, damit zu befestigen, dass sie nicht fortweichen können; teils die großen Schiffe die Flüsse damit hinan zu bringen, teils auch die Boote, und andere schwere Lasten, vermittelst der Krahne, Böcke, Kloben, Rollen, und anderer dergleichen Werkzeuge, damit in die Höhe zu winden. Gemeiniglich werden dieselben von Hanfe gemacht, und geteert, und haben 3 Zoll, und darüber, im Umfange; da hingegen diejenigen, die unter 3 Zoll haben, nicht Kabeln, sondern Taue oder Seile, genannt werden. Diejenigen, welche den Anker halten, und daher Ankertaue heißen, sind die längsten. Das längste Ankertau, oder die Hauptkabel, Fr. Mâitre cable, ist von 120 Klaftern, und zuweilen 9500 Pfund schwer; daher die Kabel-Länge, Fr. Cable, die Länge einer Kabel, oder eines Kabeltaues. Die Kabeln kappen, die Ankertaue abhauen.

Eine jede Kabel, sie mag so dick sein als sie will, besteht aus 3 Winde- oder Hebe-Seilen, oder, wie sie bei den Holländern heißen, Pferdeleinen, oder, wie sie die Franzosen nennen, Hansieres oder Haussieres; jedes Windeseil aber aus 3 Stricken, welche die Franzosen Torons nennen; und jedes von diesen 3 Torons aus 3 Leinen oder Schnüren, deren jede aus mehr oder weniger Fäden besteht, nachdem die Kabel dick ist, wenigstens aber 4 Fäden haben muss, dass also das dünneste Kabeltau wenigstens aus 48 Fäden besteht.

Derjenige Raum gegen das Vorderteil der Schiffe, in welchem die Kabeln und Taue aufbehalten werden, wird das Kabelgatt, (von Gatt, ein Loch, Behältniss,) Fr. Fosse aux cables, genannt. Er ist gemeiniglich auf den großen Schiffen unter der sechsten Luke, zwischen dem Hell und dem Fockmaste, so breit als das Schiff, und 20 Fuss lang; dient auch den Soldaten insgemein zur Kammer, und es steht bloß eine Leiter daselbst, um daraus auf das Verdeck zu steigen.

Daher der Kabeltanz, in den Seestädten, ein feierlicher Tanz der Schiffer zu gewissen Zeiten, vermittelst einer Kabel oder eines starken Seiles, welcher mit dem Cordax der Griechen, und dem Restis der Römer, überein kommt.

  1. Kabel(die). Das Los und ein Teil von mehreren, welche nach dem Lose verkauft werden sollen; ein am häufigsten in Niedersachsen übliches Wort. So teilt man einen mit Holz bewachsenen Platz, wo das Holz auf dem Stamme verkaufet werden soll, in gewisse Kabeln. Auch die Gemeindewiesen und andere Gemeindestücke werden in Kabelngeteilt, und unter die Nachbarn nach dem Lose verteilt.

In weiterer Bedeutung auch wohl überhaupt ein Teil, ein Anteil. So ist in den Seestädten die Kabel oder Kabelung, eine Partie Waren, welche bei einer öffentlichen Steigerung auf einmal zum Verkaufe ausgesetzt werden. In Obersachsen muss jeder frohnbarer Bauer in der Ernte seine Kabel, den ihm zugefallenen, angewiesenen Teil abbringen. Eben daselbst muss er seine ihm zugehörigen Kabel an Zäunen und Gehegen in gutem Stande erhalten, seinen Anteil an den Gemeindezäunen und Gehegen. An der Elbe vor allem seinen zugehörigen  Deichabschnitt in Stande halten

Daher das Kabelbier, in den niedersächsischen Städten, Bier, welches nach dem Lose gebraut wird.

Die Kabelwiese, in Ober- und Nieder-Sachsen, eine Gemeindewiese, welche an die Einwohner verloset wird.

Im Wendischen ist Kabl gleichfalls das Los, und kabluju, losen. Man könnte es in dieser Bedeutung gleichfalls von dem vorigen Kabel ableiten, so fern ein solcher bestimmter Teil mit einem Seile von gewisser Länge abgemessen wird, in welcher Bedeutung auch Faden, Seil, Rute u. s. f. und im mittlern Lat. Funiculus, vorkommen. Allein, da im Schwed. Kafle und Kaefling, einen kleinen runden Stab bedeutet, welcher das Diminut. von Kaepp, ein Stab, Lat. Cippus, Fr. Cep, Ital. Ceppo, ist; s. Knebel: so sieht man dieses billig als das Stammwort an, zumahl, da bekannt ist, daß man schon in den ältesten Zeiten sich, bey dem Losen, der Stäbe bedient hat; siehe Kabeln. Im Poln. ist Kawal, ein jedes Stück, Theil eines Ganzen.

Quelle   Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft ist der Titel einer der umfangreichsten Enzyklopädien des deutschen Sprachraums. Das von J. G. Krünitz begründete Werk erschien 1773 bis 1858 in 242 Bänden und stellt eine der wichtigsten deutschsprachigen wissenschaftsgeschichtlichen Quellen für die Zeit des Wandels zur Industriegesellschaft dar;  unter http://www.kruenitz1.uni-trier.de/ Zugriff 11/2008 

 

 


Kanzlei (Kanzlei)

 

 

Kanzlei: Behörde eines weltlichen oder geistlichen Fürsten oder einer Stadt, der die Ausfertigung der Urkunden und die Durchführung des Schriftverkehrs oblagen. Kanzler war in merowingischer Zeit der Referendarius, die Schreiber hießen Cancellarii oder Notarii. Seit dem 8./9. Jh. wurde für den Vorstand der mit der Hofkapelle verbundenen Kanzlei der Titel Kanzler üblich. – In den Fürstenstaaten wurde seit dem Spätmittelalter die Kanzlei die wichtigste Fachbehörde, der Kanzler zum ersten juristisch gebildeten Fachbeamten. Seit dem 16. Jh. entwickelten sich aus der Kanzlei zwei selbstständige Behörden, der Rat (Hofrat) und das Hofgericht.

Quelle:   „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 


Kartoffel (Kartoffel)

 

 

Die heute kultivierten Kartoffeln stammen von verschiedenen Landsorten ab, die in den Anden vom westlichen Venezuela bis nach Argentinien und der Insel Chiloé bzw. dem Chonos-Archipel im Süden von Chile vorkommen. Auf Chiloé fand man die ältesten bekannten Spuren von wilden Kartoffeln, man schätzt ihr Alter auf 13.000 Jahre.

Wann, wie und durch wen die Kartoffel nach Europa kam, ist bis heute nicht genau geklärt. Auf ihrem Weg von Südamerika nach Spanien machte die Kartoffel Zwischenstation auf den (spanischen) Kanarischen Inseln. Dies ist bekannt, weil im November 1567 drei Fässer, die Kartoffeln, Orangen und grüne Zitronen enthielten, von Gran Canaria nach Antwerpen, und im Jahre 1574 zwei Fässer mit Kartoffeln von Teneriffa via Gran Canaria nach Rouen verschifft wurden. Geht man davon aus, dass mindestens fünf Jahre nötig waren, um so viele Kartoffeln zu erhalten, dass sie zum Exportartikel werden konnten, so fand die Einbürgerung der Pflanze auf den Kanaren spätestens 1562 statt. Der früheste Beleg für die Kartoffel in Spanien findet sich in den Büchern des Hospital de la Sangre in Sevilla, das im Jahre 1573 Kartoffeln eingekauft hat.

In Deutschland sollen die ersten Kartoffeln während der Regierung Ferdinand III. 1647 in Pilgramsreuth (Rehau), Oberfranken angebaut worden sein.[11] Im Kloster Seitenstetten in Niederösterreich verfasste der Benediktinerabt Caspar Plautz ein Kochbuch mit Kartoffelrezepten, das bereits 1621 in Linz erschien. Der Anbau in großem Stil begann 1716 in Sachsen und 1738 in Preußen.

Quelle:  https://de.wikipedia.org/wiki/Kartoffel

 

 

 

 


Kartografie in Sachsen (Kartografie)

 

 

Kartografie in Sachsen

Die ältesten Hinweise auf eine Karten- und Rissüberlieferung in der kursächsischen Verwaltung datieren aus der Zeit um 1556 und beziehen sich auf eine Karten- und Büchersammlung, die Kurfürst August auf Schloss Annaburg verwahrte und die nach seinem Tod (1586) nach Dresden gelangte. Auch die um 1560 begründete kurfürstliche Kunstkammer umfasste von Anfang an Karten. Um 1600 ist eine Plankammer im Dresdner Hauptzeughaus nachweisbar, deren Kernbestand sich aus den Landesaufnahmen und Vermessungsarbeiten des 16. und 17. Jahrhunderts entwickelte. Spätestens seit der Wende zum 18. Jahrhundert begann sich auch in den Behörden und Behördenarchiven eine Karten- und Rissüberlieferung auszubilden. 1806 gilt als Gründungsjahr der Militärplankammer, eine Kameralvermessungsbehörde entstand 1814, im gleichen Jahr wurde die Finanzplankammer beim Finanzarchiv eingerichtet. Seit 1835 entstanden Karten und Pläne in großem Umfang auch bei den Katasterbehörden; hinzu trat eine spezielle Forstvermessungsanstalt. Teile dieser Überlieferung – vor allem der Kartenbestand des Geheimen Archivs – wurden bereits 1834 in das Hauptstaatsarchiv übernommen und dort zunächst als Abteilung XI „Landkarten, topographische Blätter, Zeichnungen, Siegel und Bildwerke“ aufgestellt. Größeren Zuwachs erhielt der Karten- und Rissbestand in Form von Abgaben des Generalstabs (1856), der Finanzplankammer (1888), des Domänenvermessungsbüros (1899), des Zentralbüros für Steuervermessung (1910, 1914), der Straßen- und Wasserbauämter (1911), des Bergamts Freiberg, der Generaldirektion der Staatseisenbahnen, der Landbauämter und des Ingenieurkorps (alle 1918), des Oberhofmarschallamtes (1921), des Kriegsarchivs (1925), des Landesvermessungsamtes und der Landesregierung Sachsen (1952).

Quelle: http://www.archiv.sachsen.de

 

 

 


Kaufleute, Kaufmann (Kaufmann)

 

 

Kaufleute (mhd. koufliute, Sing. koufman; lat. mercatores, negotiatores). Früher wurde der überregionale Handel von fahrenden, meist jüdischen, syrischen oder byzantinischen Kaufleuten besorgt, die in handelsstrategisch günstig gelegenen Städten ihre Niederlassungen hatten. Neben sie traten in wachsender Zahl deutsche Kaufleute, freie Landsassen, Kirchenhörige oder Freigelassene, auch Adlige ohne Grundbesitz oder reiche Grundbesitzer, die hauptberuflich oder gelegentlich (auf Rechnung weltlicher oder kirchlicher Herren) Handel trieben. Das Sozialprestige der Kaufleute noch im Mittelalter sehr niedrig – sei es wegen des Neides der ärmeren Zeitgenossen, sei es wegen der Infamierung durch die Kirche, die den auf Gewinn gerichteten Handel moralisch in die Nähe des Wuchers rückte. (Thomas v. Aquin: „Der Handel hat etwas Schimpfliches an sich“.) Erst im 13. Jh. trat ein Umschwung in der Bewertung der Kaufmannschaft ein, als die Gesellschaft zumal der Städte von der wirtschaftlichen Potenz der Kaufleute abhängig geworden war.

Während der Reisesaison, wenn das Wetter Schifffahrt und Wagentransport zuließ, beförderten Kaufleute Waren über weite Strecken zwischen Erzeuger- und Nachfragegebieten. Auf den Handelswegen drohten von Räuberhorden Gefahren für Leib und Gut, weshalb Kaiser Friedrich I. (1122-90) den Kaufleuten das Recht bestätigte, Schwert und Schild zu führen. (Das Schwert sollte zwar am Sattel hängen oder im Wagen liegen, dürfte jedoch meist umgegürtet getragen worden sein.) Gegen die Gefahren und Risiken der Handelsreisen schlossen sich die Kaufleute seit dem 9. Jh. in Schwurverbänden (s. Gilden) zusammen, deren bekannteste die Hanse wurde. In den Städten, wo die Kaufleute ihre Handelshäuser hatten und auch lokale Geschäfte abwickelten, kamen sie aufgrund ihres Reichtums und ihrer vielfältigen Beziehungen zu politischem Einfluss, wurden ratsfähig und wirkten maßgeblich bei der Errichtung der Stadtrechte und an dem der Stadtherrschaft abgerungenen Stadtregiment mit. Im 12./13. Jh. erwuchs durch Erhebung von Kaufleuten in den Ritterstand eine Handelsaristokratie, die hinsichtlich Selbstwertgefühl und Lebensstil der Schildaristokratie nicht nachstand. Den Fernkaufleuten gesellten sich etwa vom 12. Jh. die Geldkaufleute (Bänker) zu, die den Handelskapitalismus nach jüdischem und lombardischem Vorbild aufzogen und beim Landesausbau durch Vorfinanzierung der Siedelaktionen eine bedeutende Rolle spielten. Schon ab dem Spätmittelalter verfügten manche Handelshäuser aufgrund verbesserter Handelstechniken (Kreditwesen, Buchführung, Dezimalsystem) oder aufgrund monopolistischer Marktstellung über derartige Finanzkraft, dass sie Einfluss auf die große Politik nehmen konnten (so die Familien der Fugger, Welser oder Imhof).

Mit alldem haben die Kaufmänner aus Annaburg nicht viel gemein. Sie bestritten ihren Lebensunterhalt nur aus dem regionalen Handel, oder betrieben begrenzten Handel neben einem anderen Hauptgewerbe.

Quelle  Online Mittelalter Lexikon, http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Kaufleute; Zugriff 11/2008

 

 

 

 

 


Kerze (Kerze)

 

 

Dieser Artikel behandelt die Lichtquelle Kerze. Kerzen dienten früher, neben Fackeln, Öl- und Talglampen, als Lampen für die Lichterzeugung und Beleuchtung. Kerzen werden heute noch in der Kirche, zu Hause oder bei Festen verwendet, um eine entspannte oder feierliche Atmosphäre zu schaffen. Die Wortherkunft der althochdeutschen Form cherza ist unklar; es wird jedoch von einem lateinischen Ursprung ausgegangen: Die ältere Theorie sieht eine Entlehnung aus lat. charta „Blatt der Papyrusstaude, Papier”, dessen Bedeutung auf die Herstellung aus in Wachs getränktem aufgewickelten Papier hinweist, eine andere Gruppe von Etymologen um Wolfgang Pfeifer nimmt an, dass „Kerze” auf lat. (candēla) cērāta „Wachslicht” zurückgeht.

Öllampen und Talglampen waren die Vorgänger der Kerzen. Als Sonderform kamen ab dem Ende des 3. Jahrhunderts v. Chr. Wachsfackeln auf. Wohl seit dem 2. Jahrhundert n. Chr. verwendeten die Römer niedrige Talg-, Pech- und Wachskerzen. Die Griechen hatten Kerzen vorher offenbar gar nicht gekannt. Vor allem der Bedarf der christlichen Kirche führte dazu, dass Bienenwachs als Kerzenrohstoff zu einem wichtigen Handelsgut des Mittelalters wurde. Außerhalb der Kirchen und Adelshäuser wurden Kienspäne oder Kerzen aus minderwertigem Talg verwendet, so genannte Unschlittkerzen, in Nordwesteuropa auch die Binsenlichter. Das zur Herstellung der Unschlittkerzen benötigte Fett wurde aus Rinderfettgewebe oder Hammeltalg gewonnen. Dementsprechend rochen und rußten Unschlittkerzen stark. Bei allen Kerzen aus diesen Brennstoffen musste der Docht regelmäßig „geschneuzt“ (gekürzt) werden, um Rußen und Tropfen zu vermeiden.

Seit 1061 ist aus Frankreich eine Innung der Lichtzieher bekannt, im 14. Jahrhundert eine Innung der Kerzengießer in Hamburg. Zwei Kerzenhändlergesellschaften gab es seit dem späten Mittelalter in London, die Wachskerzenhändler und die Talgkerzenhändler.

Talgkerzen wurden im 17. Jahrhundert mit Arsenik geweißt. Erst ab 1725 gab es mit dem Walrat einen von sich aus weißen Kerzengrundstoff, der vornehmlich für Luxuskerzen benutzt wurde.

Henri Braconnot und Simonin sowie Manjot erzeugten 1818 bzw. 1820 erste Stearin-Kerzen. De Milly führte ab 1831 eine Reihe von Verbesserungen ein wie das Tränken der Dochte mit Salzlösungen, die Vermeidung der Kristallisation der Stearinsäure, das Pressen und Gießen der Kerzen (Millykerzen). Kurz nach der Erfindung von Paraffin wurden nach ersten Versuchen 1839 von Seligue in Paris und von Young in Manchester (England) Kerzen hergestellt.

Das Anzünden einer Kerze ist in den religiösen Vorstellungen vieler Kulturen bedeutsam. Eine brennende Kerze symbolisiert die Seele, die im dunklen Reich des Todes leuchtet. Die Altarkerzen, das Anzünden der Osterkerze symbolisieren im Christentum die Auferstehung, d.h. Jesu Triumph über den Tod, oder auch Jesus, der als Licht in die Welt kommt und ihre Dunkelheit erhellt. In der katholischen Messliturgie spielt die Wandlungskerze eine Rolle.

In nordischen und germanischen Kulturen kam dem Anzünden der Julkerze einige Tage vor der Wintersonnenwende zum Julfest eine vergleichbare Bedeutung zu: Sie sollte die Sonne ermutigen, die Dunkelheit zu besiegen und zurückzukehren. Dieser ehemals nordische Brauch lebt heute im Anzünden der mit einer christlichen Bedeutung versehenen Advents- und Weihnachtskerzen weiter.

Auf Gräbern werden zur Erinnerung an die Verstorbenen vor allem zu Allerheiligen Grablichter aufgestellt.

Quelle   Wikipedia, der freien Enzyklopädie

 

 

 


Kienspan -fackel [mhd. kien, ahd. chien = Holzscheit] (Kienspan)

 

 

Kerzen waren für die meisten Bewohner teuer, weshalb der Kienspan zur Beleuchtung noch bis in das 19. Jh. hinein genutzt wurde.

Zur Beleuchtung dienten Späne aus harzreichem Nadelholz, aber auch aus Buchen- und Birkenholz. Je nach Länge und Verwendung unterschied man zwei Arten von Spänen: Kurze von 10-20 cm Länge zum Aufhäufen auf dem Feuerbecken (Kienleuchte) und lange von 50-100 cm Länge und 3-8 cm Breite zum Aufstecken auf einen Klemmleuchter aus Schmiedeeisen. Ein 1 m langer Span brannte ca. 1 Stunde bei starker Ruß- und Rauchentwicklung. Klemmleuchter besaßen – wie der Name besagt – eine Klemmvorrichtung (meist federnde Schenkel) und waren häufig in der Höhe verstellbar (z.B. mittels einer sägeartig gezackten Stange). Kleine Späne wurden auch in Halter aus gebranntem Ton gesteckt, die figural ausgeformt sein konnten (wobei das Ende des Spans z.B. in die Mundöffnung einer Tier- oder Menschenfigur gesteckt wurde).

Quelle  Online Mittelalter Lexikon, der freien Wissensdatenbank; http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Kienspan; Zugriff 11/2008

 

 

 

 


Kindersterblichkeit  (Kindersterblichkeit)

 

 

Bis ins 20. Jahrhundert war die Kindersterblichkeit sehr hoch. Früher war bei der Geburt der Vater, abgesehen von Ausnahmen, nicht anwesend. Der Frau waren bei der Entbindung Frauen aus der Nachbarschaft und der Verwandtschaft behilflich. Seit dem 15. Jahrhundert sind auch gewerbsmäßig arbeitende Hebammen in den Städten bezeugt. Trotz aller Bemühungen starben jedoch viele Frauen und Neugeborene bei der Geburt oder im Kindbett. Vor diesem Hintergrund muss die Freude gesehen werden, die die Entbindung eines gesunden, lebensfähigen Kindes auslöste. An ihr ließ man Verwandte und Freunde teilhaben. War der Vater von zu Hause abwesend, wurde ihm, die frohe Botschaft auf dem schnellstmöglichen Weg mitgeteilt. Der Überbringer der Botschaft erhielt eine Belohnung, das „bodenbrode”.

Der Säugling und das Kleinkind hatten ihren festen Platz in der Familie. Die Mütter stillten, in der Regel ihre Kinder selbst. Nur in Ausnahmefällen und in der städtischen Oberschicht wurde auf Ammen zurückgegriffen, die, bevor sie in Dienst genommen wurden, einer strengen Probe unterzogen wurden. Nach einer Stilldauer von zwölf bis 18 Monaten wurden die Kinder allmählich entwöhnt. Aber auch später bildete Milch, ein wichtiges Nahrungsmittel. In der ersten Zeit wurden die Kinder gewickelt. So wie ein zartes Pflänzchen gestützt werden muss, war man der Meinung, dass auch die Glieder des Kindes sich erst mit Hilfe des Wickelns richtig entwickelten. Waren die Kinder dann der Wiege entwachsen, kauften die Eltern ein Kinderbett.

Brach im Heimatort eine Seuche aus, wurden die Kinder an einen sicheren Ort gebracht. Zog sich das Kind eine Verletzung zu oder erkrankte es, bemühten sich die Eltern um Abhilfe. Reichten die von ihnen ergriffenen Maßnahmen nicht aus, nahm man ärztliche Hilfe in Anspruch. Doch in vielen Fällen, insbesondere wenn es sich um Kinderkrankheiten handelte, gegen die es keinen wirksamen Schutz gab, war den Bemühungen der Eltern kein Erfolg beschieden. Entsprechend hoch war die Kindersterblichkeit.

Von der Wertschätzung, die man dem Kleinkind entgegenbrachte, zeugen die Bekundungen von Trauer, wie sie von zahlreichen Eltern überliefert sind, und die Sorgfalt, mit der auch Kinder bestattet wurden. Der Tod eines Säuglings oder Kleinkindes ging nicht, wie noch jüngst behauptet wurde, spurlos an den Eltern vorbei. Trotz der hohen Kindersterblichkeit standen sie dem Verlust eines ihrer Kinder nicht gleichgültig gegenüber. Die hohe Kindersterblichkeit, die durch eine ganze Reihe spätmittelalterlicher Familienaufzeichnungen belegt ist, steht nur in scheinbarem Widerspruch zu der durchschnittlichen Familiengröße. Nach der Geburt überlebte in der Regel aufgrund der extrem hohen Kindersterblichkeit bis zu einem Fünftel der Neugeborenen bereits das erste Lebensjahr nicht.

 

 

 


Kirchenbücher  (Kirchenbuecher)

 

 

Kirchenbücher (auch Kirchenmatrikel, in Österreich Kirchen-Matriken, in der Schweiz der Rodel, die Rödel) sind Verzeichnisse über Taufen, Trauungen, Todesfälle, die von Pfarrern meist in chronologischer Reihenfolge angelegt werden. Sie stellen öffentliche Urkunden über die in ihnen verzeichneten Handlungen dar.

Die Kirchenbücher stellen oft die einzigen Aufzeichnungen über die Existenz von Personen dar, da die Eintragungen unabhängig von Stand, Geschlecht und Vermögen gemacht wurden. Sie sind damit wichtige Quellen der historischen Forschung, insbesondere der genealogischen Forschung. Das Lesen der Kirchenbücher setzt entsprechende Kenntnisse der Schreibschrift früherer Zeit voraus.

Römisch-katholische Kirchenbücher sind bis ca. 1800 nahezu ausschließlich in lateinischer Sprache geführt, ab etwa dieser Zeit dann in der Landessprache, so wie zuvor schon die protestantischen Matrikeln. Erst aus der Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg, in dem Kirchenbücher in erheblichem Umfang verloren gingen, liegt eine großflächige Überlieferung der Kirchenbücher vor, wenn auch weitere Kriege erhebliche Verluste verursachten, so die Napoleonischen Kriege 1797–1809 und nicht zuletzt der Zweite Weltkrieg.

Quelle    https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenbuch

 

 

 

 


Kirchenvisitationen  (Kirchenvisitation)

 

 

Unter den Kirchenvisitationen verstehen wir die staatliche Aufsicht über die unteren Pfarrämter. Mit der Reformation hatten die Landesherren die Aufsicht über die Kirchen und damit auch die Visitation ausgeübt. Dabei haben konfessionell geprägte Modelle unterschiedlichen Einfluss gewonnen.

In der in lutherischen Kirchen wird mit Hilfe der Visitation die Aufsicht des Bischofs ausgeübt. Dadurch ist die Visitation ein regelmäßiges Mittel des Landesherrn zur Aufsicht der Kirche und zur Wahrung seines Einflusses. Erst durch die Trennung von Kirche und Staat 1919 wurde die Visitation in den evangelischen Landeskirchen in Deutschland eine innerkirchliche Angelegenheit.

In der Geschichte der Kirchen war die Visitation das wichtigste und effektivste Werkzeug zur Durchführung der Reformation im 16. Jahrhundert. Nur so konnte jeder einzelne Ortspfarrer überprüft werden, ob er der neuen „evangelischen“ Lehre entsprach und den gewandelten Anforderungen an das Pfarramt gewachsen war. Philipp Melanchthon verfasste 1527/28 – von Martin Luther gestützt – seinen Vorschlag für eine Visitationsordnung, also noch bevor eine offiziell anerkannte Bekenntnisschrift oder Kirchenordnung vorhanden war. Entsprechend ihrer damaligen Bedeutung war die Visitation regelmäßig, zum Beispiel in den Preußischen Artikeln von 1540 sogar im jährlichen Turnus vorgesehen.

Für die Geschichtsforschung sind die Visitationsberichte einzigartige Quellen bezüglich der Lebensumständen des niederen Volkes.

Quellen:

    • https://de.wikipedia.org/wiki/Visitation#Evangelische_Kirchen
    • http://de.academic.ru/dic.nsf/dewiki/417141/Evangelische_Kirchenvisitation

 

 

 


Klassizismus  (Klassizismus)

 

 

Klassizismus ist in der Kunstgeschichte ein Name für eine Stielepoche, in der die Nachahmung des klassischen Altertums (vorrangig die griechische Antike, der griechische Tempelbau) zum Programm erhoben wird. Genau das unterscheidet ihn bei allen Abgrenzungsschwierigkeiten vom Historismus, zu dem Neuinterpretationen der späteren in Stein sowie Ziegel ausgeführten Stile zusammengefasst werden (Neuromanik. Neugotik, Neorenaissance, Neobarock, Neorokoko) und schließlich sogar die Neudeutung seiner selbst im Neohistorismus einschließlich nochmaliger Neuinterpretation der hier behandelten Neudeutung als Neoklassizismus. Den Klassizismus finden wir im Amtshaus nicht vor aber seine Weiterentwicklung zum Historizismus.

Quelle  Architekturlexikon unter www.architektur-lexikon.de.htm; Zugriff 08/2008

 

 

 


Klistiere  (Klistier)

 

 

Klistiere – ist die Reinigung des Darmes. Die „Reinigung“ ist gesundheitsfördernd auch die innere glaubte man damals, darunter war das Spülen des Darms mit einem Klistier zu verstehen. Es galt schon im alten Ägypten als Allheilmittel und wurde über Jahrtausende auch zur gesundheitlichen Vorbeugung eingesetzt. Man glaubte, durch den Darm Krankheitsgifte aus dem gesamten Körper entfernen und daher so etwas gegen alle möglichen Leiden ausrichten zu können.

Von Ludwig XIII. ist überliefert, dass er in einem einzigen Jahr neben 47 Aderlässen und reichlich Abführmitteln auch 200 Klistiere bekam, was alles auf die Ableitung etwaiger krankmachender Stoffe zielte. Das Klistier wurde zur höfischen Mode. Er selbst machte die Prozedur mehr als 2000 mal auch in Gegenwart von Staatsgästen mit. Weil inzwischen die Rede ging, man könne sich so auch seine Jugend erhalten, gab es Hoffräulein und junge Gecken, die sich täglich drei oder vier mit Rosenessenzen oder Bergamotteöl veredelte Verjüngungseinläufe geben ließen. Zugleich blieb die Klistierspritze aber auch bei der Behandlung gewöhnlicher Leiden das vielleicht wichtigste Instrument des Arztes.

Klistiere werden auch heute noch in der ärztlichen Praxis verwendet, etwa bei besonders hartnäckigen Verstopfungen, für die Reinigung des Darms zu diagnostischen Zwecken oder zur Einbringung von Medikamenten beispielsweise bei Darmentzündungen.

Quelle: Aus der Geschichte der Medizin, Schröpfgläser – Medizien der Renaissance

 

 

 


Kloster  (Kloster)

 

 

Kloster (lat. claustrum: Verschluß, verschlossener Ort): abgeschlossene Behausung von Mönchen bzw. Nonnen oder von nach mönchischen Grundsätzen lebenden Klerikern. Die Kernanlage eines Klosters bestand aus der Kirche, dem Schlafraum (Dormitorium), dem Speiseraum (Refektorium) und Vorratsgebäuden, die im Viereck mit Kreuzgang angeordnet waren. Daran schlössen sich meist weitere Wirtschaftsgebäude an. In ihrer Blütezeit, im Mittelalter, übten die Klöster wichtige Funktionen in der Feudalgesellschaft aus. (Mönchtum). Die Klöster verfügten über beträchtlichen feudalen Grundbesitz (Benediktiner). Die Äbte der dem König unterstehenden Kloster (Reichsabteien, z. B. Fulda, Corvey, Lorsch Prüm, St. Gallen, Werden) stiegen in den Reichsfürstenstand auf. Die Kloster der im 13. Jh. aufkommenden Bettelorden (Franziskaner, Dominikaner) unterschieden sich davon wesentlich: Sie lagen in den Städten orientierten sich auf die städtische Wirtschaft und lebten vorwiegend von Spenden (Bettel); die Mönche und Nonnen kamen hauptsächlich aus dem Städtebürgertum. Die Reformation, die das Mönchtum grundsätzlich ablehnte, hatte die Auflösung zahlreicher Klöster zur Folge. In katholischen Gebieten erlebten viele von ihnen im Gefolge der Gegenreformation nochmals einen Aufschwung, der sich in aufwendigen Klosterneubauten im Stil des Barock widerspiegelte. Kloster gibt es in allen großen Religionsgemeinschaften

Quelle  Wörterbuch der Geschichte, Dietz Verlag, Berlin 1983

 

 

 

 


Knüppeldamm (Knueppeldamm)

 

 

Ein Knüppeldamm, Prügelweg oder Bohlenweg ist ein durch Rundholz oder Bohlen befestigter Weg, der durch ein Moor oder ein sumpfiges Gebiet mit wenig tragfähigem Grund führt.

Zum Bau eines Knüppeldamms legte man die Hölzer quer zur Fortbewegungsrichtung auf Randhölzer und überdeckt sie durch weitere Randhölzer auf beiden Seiten. Ober- und unterhalb liegende Randhölzer wurden anschließend durch Bindeweiden oder später auch durch Draht verbunden. Statt der Knüppel wurden oft auch Faschinen verwendet. Knüppeldämme bzw. vorgeschichtliche Bohlenwege sind seit dem Mesolithikum bekannt und waren eine weitverbreitete Straßenbauweise bis in das 16. Jahrhundert.

Die über die kleine Aufstandsfläche eines Rades, eines Tierhufs oder eines menschlichen Fußes wirkende Belastungskraft wird über die jeweils momentan berührten ein oder zwei Bohlen oder Faschinen auf eine wesentlich größere Fläche des Untergrunds verteilt und reduziert somit den Auflagedruck (= Kraft / Fläche) und damit das Einsinken.

 

Quelle:  https://de.wikipedia.org/wiki/Kn%C3%BCppeldamm

 

 

 

 


König  (Koenig)

 

 

König (weibl. Königin) ist die Amtsbezeichnung für den höchsten monarchischen Würdenträger in der Rangfolge eines souveränen Staates. Hierarchisch dem König übergeordnet ist nur der Kaiser wie im Falle der historischen Großreiche. Im Europa des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit war der König in der Regel höchster Souverän seines Landes: Oberhaupt der Regierung, oberster Richter und Gesetzgeber in einer Person. Die Anrede eines Königs ist „Majestät“.

Die Vorstufen des deutschen Wortes König und eng verwandte Wörter sind nicht nur in den älteren deutschen Sprachstufen (ahd. kuning, mhd. künic), sondern auch in den meisten anderen altgermanischen Sprachen bezeugt (altengl. cyning, altnord. konungr) und aus einer germanischen Sprache des 2./3. Jahrhunderts ins Finnische entlehnt worden (finnisch, estnisch kuningas). Die zugrundeliegende Form des althochdeutschen kuning.

Das deutsche Wort König stammt aber nicht direkt vom protogermanischen kuningaz ab, sondern von dem in Form und Bedeutung eng verwandten protogermanischen kuniz. Das deutsche Wort ist eng mit dem neuniederländischen koning, dem neuenglischen king, dem neuschwedischen konung und kung und dem neuisländischen kon(un)gur verwandt. König als König, das Amt als höchster Souverän ist meist männlich. Die weibliche Form Königin kann nicht nur eine dem männlichen König entsprechende Würdenträgerin bezeichnen, sondern auch die Ehefrau eines Königs. Das ist aus der Geschichte heraus entstanden, weil ursprünglich die weibliche Form Souverän, Oberhaupt nicht vorgesehen war.

Nach 1530 war der gewählte König automatisch Kaiser.[6] Die Kaiserkrönung fand nun ohne Beteiligung des Papstes in Aachen statt. Gleichwohl war der Kaiser immer noch deutscher König. Neben der deutschen Königswürde gab es im Heiligen Römischen Reich nur die Königswürde von Burgund (zuletzt von Karl IV. wahrgenommen) und die von Böhmen.

Unter diesen Bedingungen wählten in der Zeit des Absolutismus nach Glanz strebende deutsche Territorialherrscher den Ausweg, außerhalb des Reiches König zu werden: August der Starke, Kurfürst von Sachsen, ließ sich 1697 zum König von Polen wählen. Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg war Souverän im außerhalb des Reichs gelegenen Herzogtum Preußen. Im Jahr 1701 erreichte er nach Verhandlungen mit Kaiser Leopold I. die Anerkennung seiner Selbstkrönung zum König in Preußen. Die welfischen Kurfürsten von Hannover waren seit 1714 in Personalunion Könige von England.

Quelle:  https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6nig

 

 

 

 


Konkordienbuch (Konkordienbuch)

 

 

Konkordienbuch: 1580 veröffentlichte Sammlung lutherischer Bekenntnisschriften, darunter u.a. LUTHERS Kleiner und Großer Katechismus, das Augsburger Bekenntnis und dessen von MELANCHTHON verfasste Apologie (Verteidigungsrede), die Schmalkaldischen Artikel und die zur Beilegung innerlutherischer Lehrstreitigkeiten entwickelte Konkordienformel (1577).

Quelle: „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 


Konsumgenossenschaft (Konsum)

 

 

Die Konsumgenossenschaft ist eine besondere Form der Genossenschaft im Einzelhandel, die in erster Linie Nahrungs- und Genussmittel sowie verwandte Waren des täglichen Bedarfs beschafft und verkauft. In der Vergangenheit wurde sie auch als „Verbrauchergenossenschaft“ oder als „Konsumverein“ bezeichnet. Sie wurde ursprünglich auf Initiative von Verbrauchern, Gewerkvereinen oder von Sozialreformern aus bürgerlichen Kreisen gegründet mit dem Ziel, die Lebenshaltung durch günstigere Warenversorgung zu verbessern. Teilweise haben Konsumgenossenschaften ihre Tätigkeit auch auf die Produktion ausgedehnt oder die sogenannte „Eigenproduktion“ Zentral-Gesellschaften übertragen.

In Deutschland wurden während der Industrialisierung im 19. Jahrhundert zahlreiche Konsumgenossenschaften gegründet, mit deutlichen Schwerpunkten in Sachsen und Baden-Württemberg, wo die Arbeiterorganisationen schon früh eine bedeutende Rolle spielten. 1850 schufen in Eilenburg Handwerker und Arbeiter die Eilenburger Lebensmittelassociation, die erste richtige Konsumgenossenschaft in Deutschland.

Quelle  https://de.wikipedia.org/wiki/Konsumgenossenschaft

 

 

 

 

 

 

 

 


Korbmacher, Korbflechter (Korbmacher)

 

Ein Korbmacher (oder Korbflechter) ist ein handwerklicher Produzent und Reparateur von meist aus Weidentrieben geflochtenen Körben. In früherer Zeit waren viele Korbmacher zugleich auch Korbhausierer. Bis zu ihrer zunehmenden Verdrängung durch industrielle Produkte aus Draht und Kunststoff waren rohrgeflochtene Körbe ein ständig benötigter Gebrauchsgegenstand in der Landwirtschaft, im Handwerk und in den Haushalten. Das Korbflechten war eine klassische Noterwerbsweise. Soweit nicht die ländliche Bevölkerung ihre Körbe selbst herstellte, bezog sie sie von migrierenden Korbmachern und Korbhausierern. In diesem Tätigkeitsfeld fanden sich folglich in Mitteleuropa Sinti und Jenische. Das Rohmaterial für den Nachschub fand sich kostenlos in der Natur vor. Weidenbestandene Bach- und Flussläufe bildeten die klassische Ressource der Korbmacher, die die abgeschnittenen Korbweidenruten zunächst in Wasser einweichen mussten, um sie zu verarbeiten. Neben Bürstenbinder u. ä. zählte das Korbmacherhandwerk zu den ersten klassischen Blindenberufen, deren Bedeutung aber seit Einführung der Blindenschrift zurückging. Heutzutage treten viele Korbflechter auf Märkten auf, um sich, ihr Handwerk bekannt zu machen und ihre Produkte zu verkaufen.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Korbmacher

 

 

 

 

 


Kossäten  (Kossaete)

 

 

Kossäten, Kötter, Köter, Köthner, Kötner, Kätner oder Kotsassen, vor allem in Preußen und Mecklenburg auch Kossaten, Kossater oder Kossäten waren Dorfbewohner, die einen Kotten bzw. eine Kate besaßen. Kötter können in Deutschland ab dem 14. Jahrhundert belegt werden.

Sie entstammen anfangs meist der slawischen Bevölkerung, später nehmen jedoch auch immer mehr deutsche Bewohner Kossatenstellen ein. Ihre Besitzverhältnisse sind recht unterschiedlich und reichen von der Bewirtschaftung einer achtel bis zu einer halben Hufe, sie besaßen wenig Vieh und höchstens ein Pferd. Auch hatten Kossäten meist keinen Anteil an der Allmende.

Der Begriff leitet sich von der Bezeichnung „die im Katen saßen“ her.

Die Höfe der Kossäten waren meist am Dorfrand angesiedelt oder von alten Höfen abgeteilt und besitzen keine Scheunen. Auch waren sie nicht eingefriedet. Die kleineren Kossätenhäuser, in den Quellen fast immer als Katen bezeichnet, sehen äußerlich wie kleine Hallenhäuser aus, sind aber innen anders aufgeteilt. Die mittlere hohe Diele besitzt kein Tor sondern nur eine Tür, so dass Ernteerträge und Heu nicht in das Haus hineingefahren werden können. Herd und damit auch Wohnung des Kossäten liegen nicht wie beim Bauern im hinteren Teil des Hauses sondern an einer der Seiten hin. Im Regelfall besaß diese Kate einen kleinen Kohlgarten, der der Nebenerwerbslandwirtschaft diente.

Ein Kossät musste als Gegenleistung für die Überlassung eines Hauses und eines Grundstücks für eigene Bewirtschaftung an den Grundherrn nicht nur Zinsen in bar und Naturalien (z. B. Hühner, Getreide) sondern auch „Hand- und Spanndienste“ leisten, d. h. bei der Ernte helfen usw.“

Da der Ertrag aus der Bewirtschaftung des eigenen Landes nicht für den Lebensunterhalt ausreichte, mussten sie meist zusätzlich handwerkliche Arbeiten oder arbeiteten im Tagesdienst auf Bauern- und Herrenhöfen verrichteten.

Einige Kossäten hatten einen völlig anderen Haupterwerb. Sie waren z. B. Lehrer, Handwerker oder standen im herrschaftlichen niederen Dienst. Ihr Land war meist außerhalb der unter den Hufnern aufgeteilten Flur, in der Regel in den „Neuen Fluren“, „Neuen Ländern“ usw. zu  finden.

In der sozialen Hierarchie standen sie unterhalb der Vollbauer, aber über den Bödnern, die lediglich eine Bude ohne Land besaßen und als Handwerker arbeiteten, und über den Tagelöhnern.

 

 

 

 

 


Kothsasse, Kossat, Kossät,  (Kothsasse)

 

 

Kothsasse, Kossat, Kossät kommt von Koth, (das) oder die Kothe, überhaupt ein geringes schlechtes Haus, am häufigsten in Nieder-Sachsen, wo dieses Wort Kath und Kathe lautet. Eine elende Kothe, ein schlechtes Häuschen.

Kossat, (der) [den Ton auf der letzten Silbe] Kossät, in der Mark Brandenburg Kotze, im mittlern Lat. Cossatus, Cotsetus, Casatus, Cosoez, eine geringere Klasse von Zins-Bauern, welche nicht das zu einem eigentlichen Bauer gehörige Bauern- oder Feld-Gut, sondern nur ein schlechtes Haus mit einem Gärtchen oder andern kleinen Feld-Gute besitzen. Dieses Häuschen hieß in alten Zeiten Casa, und davon haben sie auch den Nahmen. In den alten Zeiten waren es lauter leibeigene Bauern, welche die Dienste im Hause ihres Herren versehen mussten, und für die Wohnung, und was davon abhing, zu Hand-Diensten (daher sie auch Hand-Fröhner heißen,) verpflichtet waren. Die Dienste waren ungemessen, und hatten vornehmlich den Ackerbau zum Gegenstande, deswegen sie auch ein Häuschen und etwas Acker bekamen, die aber nicht ihnen, sondern dem Herrn eigentümlich verblieben. Sie wurden daher Casati, wovon noch der heut zu Tage gewöhnliche Name Kossat herkommt, genannt. Weil aber die Herren nicht alle Leibeigene zum Ackerbau nötig hatten, so nahmen sie diejenigen, welche kein Haus und Acker bekommen hatten, die noncasatos, oder die Kinder der Casatorum, zu den häuslichen Verrichtungen zu sich, und diese wurden Gasindi genannt, wovon unser Wort Gesinde entstanden ist;

Weil ein geringes schlechtes Haus im Niedersächsischen und in einigen obersächsischen Gegenden, ein Koth (Kath) oder eine Kothe (Kathe) genannt wird (siehe das Koth), so heißen die Besitzer eines Hauses auf dem Lande ohne einen beträchtlichen Acker, oder die Besitzer des Hauses ohne Hof=Stätte, mit wenigem Acker auch Köthener, Köther, *

*In einigen niedersächsischen Gegenden gibt es sowohl Groß=Köther, als Klein=Köther.

Käther, Kather, Käthener, im mittlern Lat. Cotharius, im Engl. Cottager oder Cottarel, im Franz. Menant, auch Kothsaßen, aus welchem leztern, nach Frisch und Adelung, das Wort Kossar entstanden ist. Sonst werden sie auch Brinksaßen, Brinksitzer, und Brinkritter, *

Saß von dem Zeitworte sitzen, der da sitzt, und figürlich und im gewöhnlicherem Verstande, ein Einwohner, Besitzer. Dieses Wort ist für sich allein veraltet, kommt aber noch in vielen Zusammensetzungen vor, als: Amtsaß, Beysaß, Kanzelleysaß, Erbsaß, Freisaß, Hintersaß, Haussaß, Holzsaß, Kothsaß, Landsaß, Schriftsaß, Untersaß

Sasse, ein bei den Jägern für Sitz übliches Wort wo es aber nur von dem Hasen gebraucht wird, um denjenigen Ort zu bezeichnen, wo ein Hase sitzt oder liegt. Der Hase drückt sich in seiner Sasse.

Quelle

Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft ist der Titel einer der umfangreichsten Enzyklopädien des deutschen Sprachraums. Das von J. G. Krünitz begründete Werk erschien 1773 bis 1858 in 242 Bänden und stellt eine der wichtigsten deutschsprachigen wissenschaftsgeschichtlichen Quellen für die Zeit des Wandels zur Industriegesellschaft dar.

http://www.kruenitz1.uni-trier.de/ Zugriff 11/2008

 

 

 


Kurfürsten (Kurfuerst)

 

 

Kurfürsten [von mittelhochdeutsch kur »Wahl«]: Wähler des deutschen König. Wurden bereits im Frühmittelalter die Herrschererhebungen in Form von Wahlen durch den Adel vorgenommen, so verdichtete sich die zur Wahl berechtigte Fürstengruppe im 11./12. Jh. und wurde im Lauf des 13. Jh. zu einem festen Wahlkörper (Kurfürstenkollegium), der dem Königtum gegenübertrat. 1356 legte KARL IV. in der Goldenen Bulle das Mehrheitswahlprinzip der sieben Kurfürsten (neben den Erzbischöfen von Mainz, Trier und Köln als geistliche Fürsten der Pfalzgraf bei Rhein, der Markgraf von Brandenburg sowie die Herren von Böhmen und Sachsen) als Grundgesetz des Heiligen Römischen Reichs fest und verbriefte das Recht der Kurfürsten, sich zu versammeln und über die Reichspolitik zu beraten ( Kurverein).

Quelle:  „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 

 


Kurland (Kurland)

 

 

Kurlande: die Reichslehnsgebiete der Kurfürsten, mit denen die Kurwürde verbunden war; nach der Goldenen Bulle unteilbar und (sofern weltlich) nur nach dem Recht der Erstgeburt vererbbar.

(Quelle:  „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996)

 

 


Kürschner   (Kuerschner)

 

 

 

 

 

 

Ein Kürschner (veraltet auch BuntfuttererPelzerWildwerkerGrauwerker u. a.) ist ein Handwerker, der Tierfelle zu Pelzbekleidung und anderen Pelzprodukten verarbeitet.

Seit dem 9. Jahrhundert ist althochdeutsch und altsächsisch das Wort kursina (Pelzrock) belegt. Davon abgeleitet haben sich die Handwerksbezeichnungen Kürsner und Kursener. In Norddeutschland teilte sich der Berufsstand der Pelzhhandwerker auf in Kürschner und Pelzer. Während die Kürschner die als edler angesehenen Fellarten zu Pelzinnenfuttern, Besätzen und Verbrämungen verarbeiteten, machten anfangs nur die Pelzer die preisgünstigeren Lamm- und Ziegenfellpelze, die in der Regel mit der Lederseite nach außen getragen wurden. Im Gebiet der norddeutschen vereinigten wendischen Seestädte und dem südlichen Niedersachsen wurde zusätzlich zwischen „Zunähern“ und „Abnähern“, den Oberländern und den Niederländern unterschieden. Die Seestädter oder Niederländer nähten von oben auf sich zu beziehungsweise stachen einwärts und hießen Zunäher. Die Oberländer, auch Landstädter genannt, nähten von sich weg, und zwar von unten nach oben, sie hießen Von- oder Abnäher. Wechselte einer der Gesellen in das Gebiet der Andersnähenden, konnte es durchaus sein, dass es den dortigen Meistern durch ihre Zunft verboten war, ihn zu beschäftigen.

Bereits in früher Zeit war in den Klöstern eine eigene Gruppe Mönche für die Pelze zuständig, genannt „fratres pelliparii“. Pelzgefütterte Kleidung trug die gesamte Gemeinschaft der Mönche. Später wurde ausdrücklich bestimmt, dass der einfache Mönch sich mit Schafspelzen zu begnügen habe, während die höheren klerikalen Stände auch Edelpelze trugen, als Rangzeichen gleich dem Adel vor allem Hermelin und Feh.

Als eines der ersten Handwerke schlossen sich die Kürschner zu Zünften zusammen. Die ältesten bekannten Satzungen stammen aus dem Raum Rouen (Frankreich) aus der Zeit um 1160. Zu weiteren Zunftgründungen kam es 1226 in Basel, 1272 in Wien, 1273 in Breslau, 1277 in Braunschweig und 1280 in Berlin. Oft wurden gemeinsame Zünfte mit anderen Handwerken gegründet, wie zum Beispiel in Braunschweig mit den Weißgerbern und den Handschuhmachern oder in Basel mit den Schneidern.

Das Kürschnerhandwerk war dicht verbreitet. So hatte die Augsburger Zunft (gegründet 1368) um 1475 bereits 86 Meister, um 1536 gar 107 Meister. In Leipzig gab es 1555 immerhin 45 Meister, in Breslau 1499 sogar 92 Meister. Mit der Einführung neuer kostbarer Stoffe am Ende des 16. Jahrhunderts verlor das Kürschnerhandwerk zunächst an Bedeutung.

Die Kürschnerei ist ein Saisongewerbe. Von Oktober bis Dezember werden die größten Einnahmen erzielt. Deshalb nutzte man die warmen Monate zum Zurichten (Gerben) der Felle. Als Service wurden Pelzwaren in den Sommermonaten geschwefelt und gelüftet, um der Kleidung eine möglichst hohe Haltbarkeit und Widerstandsfähigkeit gegen Schädlingsbefall zu geben.

Quelle  https://de.wikipedia.org/wiki/Kürschner

 

 

 

 


Küster, Kirchendiener, Sakristan, Kirchner, Kirchwart, Messner, (Kuester)

 

 

Ein Küster (von lateinisch custos ‚Hüter, Wächter‘), auch Kirchendiener, Sakristan,  Kirchner oder Kirchwart, im süddeutschen Raum und in Österreich MesnerMessner bzw. in Westösterreich und in der Ostschweiz Mesmer, Messmer (vom mittellateinischen mansionarius ‚Haushüter‘) und in großen Teilen der Deutschschweiz Sigrist  (evangelisch, vom mittellateinischen sacrista ‚Küster‘) genannt, ist verantwortlich für die Vorbereitung des Kirchenraums und der Sakristei für den Gottesdienst. Mit dem Küsterdienst sind oftmals auch die weitergefasste Betreuung einer Kirche mit Aufgaben eines Hausmeisters (wie die Verwaltung, Instandhaltung und Reinigung des Bauwerks), Kirchenschweizers und Glöckners sowie andere liturgische Dienste, technische oder handwerkliche Tätigkeiten verbunden. Der Dienst des Küsters wird sowohl haupt- als auch neben- und ehrenamtlich ausgeübt. Angestellte Küster üben einen kirchlichen Beruf aus. Die traditionelle Dienstwohnung ist die Küsterei bzw. Mesnerei. In evangelischen Kirchengemeinden im Raum Berlin und Brandenburg wird die Berufsbezeichnung Küster für die Verwaltungskraft und die Assistenz der Geschäftsführung verwendet. Als Küsterei wird hier das Gemeindebüro bezeichnet, die Informations- und Anlaufstelle der Gemeinde. Im Luthertum wirkten die Küster im 16. und 17. Jahrhundert, vor allem in dörflichen Kirchen ohne Orgeln, als Vorsänger der Gemeinde (Praecentor). Zudem wählten Küster oder Kantor bis zum Beginn der Aufklärung auch die Gesänge der Gemeinde aus. Bis zum 19. Jahrhundert übten Küster in Norddeutschland in aller Regel auch die Tätigkeit des Dorflehrers aus. Ein Küster bereitet Gottesdienste vor bzw. nach, leistet Dienste in der Liturgie und betreut die Sakristei. Zu den Aufgaben gehören das Öffnen und Schließen der Kirche, das Anzünden der Kerzen, Stecken der Liedtafeln, das Läuten der Glocken sowie die Vorbereitung der liturgischen Gefäße und Geräte sowie der liturgischen Bücher, die Sorge für den Kirchenschmuck, die Paramente und die liturgischen Gewänder, örtlich auch die Einteilung oder Betreuung der Ministranten. Küster übernehmen zudem oft auch Hausmeisterdienste für Kirche, Gemeindehaus, Pfarrhof und andere Einrichtungen, die zur Pfarrei gehören. Auch Kombinationen mit der Aufgabe des Organisten und des Chorleiters kommen vor, ebenfalls der Dienst an mehreren benachbarten Kirchen, um für hauptberuflich tätige Küster und Sakristane ein auskömmliches Einkommen zu erzielen. Der Beruf erfordert regelmäßig Präsenz zu außergewöhnlichen Zeiten, an Wochenenden und Feiertagen. 

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Küster

 

 

 

 


Laboratorium  (Laboratorium)

 

 

Unter ein Laboratorium (lateinisch; Abk.: Labor) versteht man heute: einen Arbeitsraum (bzw. Raumgruppe oder Gebäudekomplex), in dem bakteriologische, biologische, medizinische, chemische, fotografische, physikalische, technische und andere Untersuchungen, Versuche oder Produktionsvorgänge vorgenommen werden.

Nach der Aufgabenstellung unterscheidet man z.B. Lehr-, Unterrichts-, Betriebs-, Forschungs-, Entwicklungslaboratorien, nach dem zu bearbeitenden Spezialgebiet z.B. anorganisch- und organisch-chemisch-analytisches Laboratorium, präparatives Laboratorium, spektografisches Laboratorium, Röntgenlaboratorium, metallografisches Laboratorium, Kältelaboratorium, serologisches Laboratorium u.a.

In einem Laborkomplex eingeschlossen sind vielfach Räumlichkeiten für Sonderaufgaben, wie Stinkraum, Dunkelkammer, Wägeraum, Chemikalien- und Glasgerätelager sowie mechanische Werkstätten. Die für Laboratorien geltenden Arbeitsschutzanordnungen und Schutzbestimmungen umfassen z.B. Angaben über Be- und Entlüftung, Beleuchtung, Ausgänge und Fluchtwege, Beschaffenheit der Fußböden, Rohrleitungen, elektrische Anlagen, Feuerlöscheinrichtungen sowie Anweisungen für das Arbeiten mit Chemikalien, Giften, Glasgeräten, Druckgasflaschen usw.

Quelle: WISSEN digital Software Verlags GmbH, München.

 

 

 


Annaburger Landwehrverein  (Landwehrverein)

 

 

Die im Frühjahr 1872 angeregte und am 14. April 1873 in Weißenfels beschlossene Bildung des Deutschen Kriegerbundes gab das Signal zum Zusammenschluss der einzelnen Kriegervereine in Verbände. Der Bund strebte eine feste Bindung aller Kriegervereine mit gemeinsamer Unterstützungskasse über das ganze Reich an. Unter dem Eindruck der Ereignisse von 1870/71 wurde zunächst dem Bund von allen Seiten, besonders aus den südlichen Landesteilen zugejubelt. Die Meinungsverschiedenheiten über die Art der Gliederung brachten jedoch schnell eine Ernüchterung. Aus heutiger Sicht war der Deutsche Kriegerbund seiner Zeit bei der Herstellung einer einheitlichen Reichsorganisation weit voraus; er hatte in seinem Eifer aber die föderative Verfassung des Reiches vergessen.

Da Annaburg noch keinen Kriegerverein hatte kam es deshalb zur Bildung des Annaburger Landwehrverein. Er übernahm die Fahne von der aufgelösten Bürgerwehr. Dieser Verein diente und transportierte die „Militarisierung“ des gesellschaftlichen Lebens hier in Annaburg.

Dank seines Wirkens werden auch Annaburger mit Blümchen im Gewehrlauf freiwillig auf die Schlachtfelder des 1. Weltkrieges eilen.

Quelle  https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Kriegerbund

 

 

 


Leibeigenschaft oder Eigenbehörigkeit (Leibeigenschaft)

 

 

Die Leibeigenschaft oder Eigenbehörigkeit bezeichnet eine vom Mittelalter bis in die Neuzeit verbreitete persönliche Verfügungsbefugnis eines Leibherrn über einen Leibeigenen.

Leibeigene waren zu Frondiensten verpflichtet und durften nicht vom Gutshof des Leibherrn wegziehen. Sie durften nur mit Genehmigung des Leibherrn heiraten und unterlagen seiner Gerichtsbarkeit. Meist waren Leibeigene auch Grundhörige und oft war der Grundherr zugleich der Leibherr des Bauern. Grundhörige bewirtschafteten Grund und Boden ihres Grundherrn (Inwärtseigen) und schuldeten ihm als Gegenleistung Naturalabgaben und Hand- und Spanndienste. Die Leibeigenschaft verstetigte die Grundherrschaft, ähnlich wie die Erbuntertänigkeit, vergrößerte die Pflichten der Bauern und bewirkte eine doppelte Abhängigkeit der Bauern. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Handhabung und Zwecksetzung bildet die Leibeigenschaft keinen einheitlichen Rechtsbegriff. Das Bild eines unter gleichförmigen Bedingungen vor sich hin vegetierenden Bauernstandes hat die Geschichtswissenschaft aufgegeben. Die Leibeigenschaft lag ihrer Ausgestaltung nach oft zwischen Sklaverei und Hörigkeit. Sklaverei und Leibeigenschaft sind heute gleichermaßen geächtet. Leibeigenschaft in Form der Gutsherrschaft im ostelbischen Deutschland wurde aber wie Sklaverei empfunden und ihr gleichgesetzt. Dagegen hatten die sächsischen Bauern das Recht seit August I. die Gerichte bei Steitigkeiten mit ihren Grundherren anzurufen was sie auch nachweislich taten. Dadurch konnten die sächsischen Grundherren keine Willkür ausüben. Die Elemente persönlicher Unfreiheit waren geringer als in den Agrarverfassungen anderer Landesherrschaften. Die Verpflichtungen der Bauern waren mehr von der Inanspruchnahme des ihnen nicht gehörenden Grund und Bodens geprägt als von persönlicher Unfreiheit. Leibeigenschaft als Rechtsinstitut gab es nicht. Im Jahre 1550 gehörten 287.000 von 550.000 Einwohnern zur ländlichen Bevölkerung. 73 Prozent der Landbevölkerung waren Bauern auf ungefähr 43.000 Bauernstellen. Zu den unterbäuerlichen Schichten gehörten mit acht Prozent der Landbewohner Gärtner und Häusler und 18 Prozent Hausgenossen (Insten). Grundherren waren ein Prozent der Landbevölkerung. Größter Grundeigentümer war der kurfürstliche Landesherr; seine größeren Güter waren die Kammergüter. Es gab gegen Ende des 18. Jahrhunderts in Kursachsen 1077 meist adelige Grundherren. Sie übten die Lehens- Erb- und Gerichtsherrschaft aus.

Die einzelnen Grundherren betrieben meist bescheidenere Eigenwirtschaften. Im 16. und 17. Jahrhundert wurden die Eigenwirtschaften vergrößert, weil die Grundherren selber produzieren wollten, um Geldgewinne zu erzielen. Dabei kam es zu einem vom Kurfürsten als Territorialherrn stark eingedämmten „Bauernlegen“, an dem er sich aber als Grundherr selbst beteiligte. Die Arbeitsleistungen auf dem Gut wurden von den grundhörigen Bauern erbracht. Die „Rittergüter“ genannten Gutswirtschaften hatten eine Größe von 50 bis 300 Hektar. Der größte Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche wurde aber von der bäuerlichen Bevölkerung selbst bewirtschaftet. Die Frondienste wurden auf den größer werdenden Gütern zu Lasten der grundhörigen Bauern verlängert und auf neue Arbeiten erstreckt, so dass sie zunehmend als drückend empfunden wurden. Der Jurist Johann Leonhard Hauschild bezeichnete die Frondienste deshalb 1771 in einer Monographie als Leibeigenschaft und forderte ihre Regulierung und Verminderung durch den kursächsischen Landesherrn.

Die Verschlechterung der Lebensverhältnisse nach 1788 und die Zerstörung der Landwirtschaft durch den Siebenjährigen Krieg führten zu einem Gesetz über die Ablösung der Fronen und Dienste, das 1832 in Kraft trat.

In unserem Gebiet erfolgte sie unter preußischer Herrschaft stufenweise erst durch den Erlass des Königs 1807 im Zuge der Preußischen Reformen (Oktoberedikt) mit Wirkung zum Martinitag 1810. Durch ein Edikt vom 14. Sept. 1811 wurde die Eigentumsverleihung der Bauernhöfe und die Abschaffung der Naturaldienste ausgesprochen, deren Umsetzung aber bis in die 80iger Jahre des 19. Jh. noch andauerte.

Quelle   https://de.wikipedia.org/wiki/Leibeigenschaft#Sachsen

 

 

 

 

 


Leineweber (Leineweber)

 

 

 

Leineweber oder Lein(en)weber ist die historische Berufsbezeichnung für Weber von Leinen, einem auf Handwebstühlen in Leinwandbindung hergestellten Gewebe. Leinengewebe besteht ganz oder zu erheblichem Teil aus Leinengarn, einem aus Flachsfasern gesponnenen Garn. In ländlichen Gebieten erfolgte die Leinenweberei häufig im bäuerlichen Nebenberuf. Sicher aus diesem Grunde wurde im Mittelalter bis in die Frühe Neuzeit der Beruf des Leinewebers als „ehrlos“ und damit als unehrlicher Beruf diskremitiert. In den städtischen Ständegesellschaften des Mittelalters wurden Kinder aus Leineweberfamilien daher meist von der Aufnahme in andere Zünfte ausgeschlossen. Erst Mitte des 16. Jahrhunderts erhielten sie durch Reichsgesetze der Jahre 1548 und 1577 die Möglichkeit, ein anderes Handwerk zu erlernen.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Leineweber

 

 

 

 

 

 

 


Lokator   (Lokator)

 

 

Der Lokator (lat. locator: Verpächter, Grundstücksverteiler, von lat. (col)locare „zuweisen“, „vermieten“, „errichten“, „ansiedeln“; auch magister incolarum; in Mecklenburg und Pommern auch posessor oder cultor, ähnlich dem Reutemeister in Süddeutschland) war ein mittelalterlicher Subunternehmer, der meist im Auftrag eines Landes- oder Grundherrn für die Urbarmachung, Vermessung und Zuteilung von zu erschließendem Land verantwortlich war. Darüber hinaus warb er Siedler für diese Zwecke an, stellte für die Übergangszeit (z. B. während der Rodung) den Lebensunterhalt zur Verfügung und besorgte Arbeitsmaterialien und Maschinen (Saatgut, Zugtiere, Eisenpflüge u. a.). Er spielte somit eine wichtige Rolle bei der Gründung von Städten und Dörfern, sowie der Urbarmachung von unbewirtschaftetem Land während der Binnenkolonisation in Norddeutschland und der deutschen Ostsiedlung und war somit an deren Erfolg beteiligt.

Quelle:  https://de.wikipedia.org/wiki/Lokator

 

 

 


Magdalenen-Hochwasser – wenn das Unwetter aus Südosten kommt (Magdalenenhochwasser)

vor 670 Jahren  – am St. Magdalenentag des Jahres 1342 – das entspricht dem 21. Juli erlebten die Menschen das schwerste deutsche Hochwasserereignis im Mittelalter auch in unserer Region an der Elbe und der Schwarze Elster. Es wurde durch die alten Chronisten als Magdalenen Hochwasser – auch als die „Sintflut des Mittelalters“ bezeichnet. 

Hydrometeorologische Situation

Durch Tauwetter und Niederschläge Ende Januar / Anfang Februar 1342 war es bereits im Frühjahr zu einem ‚kleineren‘ Hochwasserereignis vor allem im Elbegebiet (z.B. Eisstau-Hochwasser in Prag, Moldau) gekommen.

Mehrtägige heftige großräumige Niederschläge Ende Juli 1342 (19. bis 25 Juli), die vermutlich durch eine 5b-Wetterlage verursacht wurden, sind als hochwasserauslösendes Ereignis anzusehen. Sie führten zu ungewöhnlich starken Oberflächenabflüssen mit entsprechenden Auswirkungen: Erosionsrinnen, Schluchtenreißen, Flächenabtrag. Schätzungen auf regionaler Basis (Main) gehen davon aus, daß bis zur Hälfte der durchschnittlichen jährlichen Niederschlagsmenge innerhalb einer Woche abregneten. Es kann davon ausgegangen werden, daß der Boden vor bzw. bald nach Beginn der Regenfälle gesättigt war, so dass weiterer Niederschlag (nach Abzug von Verdunstungsverlusten) effektiv zum Abfluß kam. Die hohe Bodensättigung geht aus zeitgenössischen Berichten hervor:

„... es schien, als ob das Wasser von überall her hervorsprudelte, sogar aus den Gipfeln der Berge…“
Vereinzelte Quellen berichten von Überschwemmungen ohne vorherige Niederschläge (Chroniken Limburg, Lahn sowie Münster & Osnabrück). 

Ablauf des Hochwassers

Die großräumigen extremen Niederschläge bewirkten Hochwasser und großflächige Überflutungen in den Flußgebieten Rhein, Main, Lahn, Donau, Elbe, Moldau, Mulde, Saale, Weser. 

Schadensbilanz

Das Magdalenenhochwasser 1342 ist die herausragende historisch belegte Überschwemmungskatastrophe in Mitteleuropa. Auf einer Gedenktafel in Würzburg wurde das Hochwasser 1342 folgendermaßen geschildert:

Im Jahre des Herrn 1342 „… schwoll der Main so stark an wie nie zuvor, daß er oberhalb der Stufen des Würzburger Doms und darüber hinaus die ersten steinernen Statuen umspülte. Die Brücke mit ihren Türmen, die Mauern und viele steinerne Häuser in Würzburg stürzten zusammen. In diesem Jahr gab es eine ähnliche Überschwemmung in ganz Deutschland und anderen Gebieten.“

Weitere Brücken wurden durch die Flut in Regensburg (Donau), Bamberg (Regnitz), Frankfurt (Main), Meißen (Elbe), Minden (Weser) und Erfurt (Gera) zerstört. Aus Köln wird berichtet, dass man mit Booten über die Stadtmauer fahren konnte. Vielerorts stürzten Mühlen ein, Häuser, Zäune und Gebäude wurden fortgeschwemmt. Acker, Wiesen und Gärten wurden verwüstet. Da die Ernte weitgehend vernichtet war, brach eine Hungersnot aus. Große Teile der Landoberfläche wurden durch Erosion und Abtragung im Verlauf des Hochwasserereignisses verändert. Die Zahl der Todesopfer war vermutlich erheblich, eine Quelle berichtet für Meiningen, Werra:

ist ein groß Wasser gar schnell kommen, und vor Nacht so groß worden, daß es durch die gantze Stadt gelauffen, und alle Keller erfüllet, auch vielen Leuten in die Häuser und Stuben gelaufen, alte Leute sampt den Kindern erträncket, Aecker, Wiesen Gärten und alles verwüstet, in und außer der Stadt, an Vieh, Gebäuden, Bäum und Getraidig, grosser unsäglicher Schaden gethan.“ 
5b-Wetterlage

Die 5b-Wetterlage ist gekennzeichnet durch die Zugbahn eines Tiefdruckgebietes von Italien über die Poebene oder Nordadria hinweg, über Friaul und Slowenien um die Alpen herum, nordostwärts über Österreich, Ungarn und Polen.

Diese globale Wettersituation bleibt manchmal auch über etliche Wochen in etwa gleich, sodass dann auch ganze Serien von Mittelmeertiefs auftreten. Aufgrund der eintretenden Bodensättigung führt das in der Regel zu einer ganzen Serie von weiträumigen Hochwässern in den betroffenen Gebieten. Diese so bezeichnete Großwetterlage wurde von Wilhelm Jacob van Bebber erstmals 1891 erkannt und beschrieben. Das Elb-Hochwasser von 2002 sowie das Elsterhochwasser 2010 wurden nicht durch den CO²-Anstieg sondern gleichfalls durch diese altbekannt 5b-Wetterlage verursacht.

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Bernd H o p k e

 

 

 

 


Magdeburg (Magdeburg)

 

 

Magdeburg, die Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts, feiert 2005 ihr Stadtjubiläum. Vor 1200 Jahren zum ersten Mal urkundlich erwähnt, ist sie eine der ältesten Städte Deutschlands. Mit Kaiser Otto I. sind hier die Wurzeln der europäischen Geschichte verankert.

Viele bedeutende Persönlichkeiten haben über die Jahrhunderte hinweg die Entwicklung der Domstadt beeinflusst. Nach Martin Luthers Predigten in der Johanniskirche und der Walloniskirche bekannte sich Magdeburg zum Protestantismus. Der große Sohn und spätere Bürgermeister der Stadt Otto von Guericke wurde weltweit bekannt mit seinem spektakulären Halbkugelversuch. Der bekannte Barockkomponist Georg Philip Telemann wurde in Magdeburg geboren und komponierte seine erste Oper in seiner Heimatstadt. Eicke von Repgow schaffte hier bahnbrechende Rechtsgrundlagen von europäischer Gültigkeit. Noch heute ehrt Magdeburg seine ´berühmten Kinder´ mit zahlreichen Veranstaltungen und Denkmälern. Doch auch Zeugnisse der Architektur erinnern an die bewegte Vergangenheit. Das romanische Kloster, das manche Stadtzerstörung überstanden hat, der erste gotische Dom auf deutschsprachigem Boden und auch die Reste der Festungsanlagen aus der Zeit als stärkste preußische Festung.

Eine Jubiläumsausstellung zeigt seit 8. Mai mehr als 1500 originale Funde, Kunstobjekte oder Gegenstände des Alltagslebens, darunter viele wertvolle Leihgaben aus europäischen Museen und Archiven aus Magdeburgs 1200jähriger Geschichte.

Quelle  Michel – Briefmarkenkatalog 2004

 

 

 


Malefiztäter (Malefiz)

 

 

Malefiztäter = Gauner, Verbrecher

 

 

 


Mark (Mark)

 

 

Mark Bezeichnung für verschiedene alte Gewichts- und Rechnungseinheiten im Münzwesen. Als Gewichtsname ist die Mark für Deutschland seit dem 11. Jh. bezeugt. Die mittelalterlichen Markwerte schwankten zwischen 186 g und 281g. Die größte Bedeutung erlangte – weit über Deutschland hinaus – die Kölner Mark (zuletzt 233,85g), die für Edelmetalle und daher im Münzwesen bis 1857 in Gebrauch war. Aus der Gewichtsmark war zunächst eine bestimmte Anzahl von Münzen zu prägen, wodurch sie zur Rechnungsmünze wurde, und auch als das Münzgewicht infolge Abwertung sank, wurde sie als Zählmark beibehalten. Mit fortschreitender Abwertung wurde die Darstellung der Rechnungsmünze Mark auch als einzelnes Geldstück möglich (Münzmark); sie erfolgte bis ins 19. Jh. nur in Silber. Versuche des Deutschen Zollvereins, statt Taler und Gulden eine neue M. als kleinere Währungseinheit zu schaffen, wurden 1871 im Deutschen Reich verwirklicht. Ein Reichsgesetz vom 4. Dezember 1871 führte die Mark zu 100 Pfennigen ein, erstmals in Goldwährung, von 1873 bis 1916 durch Scheidemünzen in Silber vertreten.

Quelle:    „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 


Markgraf (Markgraf)

 

 

Markgraf: seit KARL DEM GROSSEN Befehlshaber einer Mark mit dem Befestigungsrecht, dem Recht des Aufgebots und des militärischen Oberbefehls sowie der Gerichtsbarkeit über die Markgrafschaft. Aufgrund dieser durch die Aufgabe der Grenzsicherung bedingten Machtbefugnisse konnten einige Markgrafen eine herzogähnliche Stellung aufbauen und eine den höchsten Reichsfürsten gleiche Machtstellung erlangen.

Quelle:    „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 


Mark, Grenzmark  (Grenzmark)

 

 

Mark Grenzmark: in karolingischer und ottonischer Zeit Bezeichnung für Grenzräume im Vorland des eigentlichen Reichs, die der militärischen Sicherung des Reichsgebiets dienten und einem Markgrafen unterstanden. Unter den Karolingern entstanden im Westen die Bretonische Mark, im Südwesten die Spanische Mark sowie im Südosten die Mark Friaul und die Pannonische Mark. Die Einfälle der Slawen und Ungarn ab dem Ende des 9. Jh. veranlassten OTTO I., das Markensystem zu erneuern und v. a. im Osten auszubauen. Aus den ottonischen Marken gingen später die Markgrafschaft Brandenburg, die Markgrafschaft Meißen (später Sachsen) und aus der bayerischen Ostmark (ab 1156) das Herzogtum Österreich hervor.

Quelle:  „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 


Markt (Markt)

 

 

Markt [von lateinisch mercatus »Handel«, »Markt«]: Platz, an dem Verkäufer und Käufer, Erzeuger und Verbraucher von Gütern sich zu Handelszwecken treffen.

Der Marktplatz war in der antiken Stadt zugleich auch Standort vor. Veranstaltungen des öffentlichen Leben-(Agora, Forum). Nach der Völkerwanderung bildeten die M. Elemente des aufblühenden Städtewesens, meist angelegt an günstigen Küstenplätzen Schnittpunkten wichtiger Straßen oder auch an Flussübergängen sowie in der Nähe politischer und religiöser Zentren. Die Marktplätze bildeten meist den Mittelpunkt der Stadt, um den herum neben Patrizierhäusern die wichtigsten Verwaltungs- und Wirtschaftsgebäude errichtet wurden.  auch Messe.

Quelle:   „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 


Maurer (Maurer)

 

 

Maurer (mhd. muraere, ahd. murari; v. mlat. Faber murarius, murator; auch caementarius, commacinus). Mit dem Beginn der Ostsiedelung ist auch die Steinbauweise für prominente Kloster- und Kirchenbauten in unserer Gegend anzutreffen. Mönche und Laienbrüder hatten die nötigen Kenntnisse mitgebracht und gaben sie an freie und unfreie Hilfskräfte aus dem Volk weiter. Aus diesen rekrutierte sich später die Handwerkerschaften der Großbaustellen (s. „Bauhütten“). Maurer bauten anfangs in Bruchsteintechnik, später auch in Backstein- und Hausteinbauweise. Die Zuständigkeiten der einzelnen Handwerke waren wohl erst im Spätmittelalter klar umrissen. Bis dahin betätigten sich Maurer beispielsweise auch als Tüncher und Dachdecker oder Steinmetze als Maurer.

Schon im Mittelalter dauerte die Lehrzeit 2 bis 3 Jahre, das Eintrittsalter der Lehrjungen lag wegen der starken körperlichen Beanspruchung höher als in anderen Gewerben, Lehrgeld wurde meist nicht erhoben. Ausgelernten Maurern, die Steinmetz werden wollten, wurde die dafür vorgeschriebene Lehrzeit wesentlich verkürzt. Wanderschaft wurde nur den Gesellen vorgeschrieben, die Meister werden wollten. Werkzeug (zeug, geschirre, werchgeziug, wercziug) wie Hammer, Hebeleisen, Richtscheit, Winkelmaß, Lot, Lotwaage und Kelle mussten die Maurer auf privaten und städt. Baustellen selbst stellen, im Hüttenverband bekamen sie es aus dem Hütteninventar leihweise zugeteilt.

Quelle: Online Mittelalter Lexikon, http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Maurer; Zugriff 11/2008

 

 

 


Mühle (Muehle)

 

 

Eine Mühle (althochdeutsch muli; aus lateinisch molina beziehungsweise lateinisch molere für mahlen) ist ein Gerät, eine Maschine oder eine Anlage, um stückiges Aufgabematerial zu einem fein- oder feinstkörnigen Endprodukt zu zerkleinern. Daher ist oft außer einer Zerkleinerungsvorrichtung auch eine zur Größentrennung (Sieben, Sichten) vorhanden. Bei geringeren Anforderungen an den Feinheitsgrad des Endprodukts werden Brecher zur Zerkleinerung verwendet.

Historisch wird der Begriff Mühle im weiteren Sinn für gewerbliche Anlagen verwendet, die mit Wind- oder Wasserkraft betrieben werden (Papiermühle, Sägemühle, Getreide- oder Mahlmühle).

Bereits vor dem Übergang zur produzierenden Wirtschaftsweise (Neolithikum) gehören Mahlsteine zur mesolithischen Kultur. Der ebenfalls bereits bekannte Mörser wird später von handgetriebenen Drehmühlen abgelöst. In römischer Zeit sind große Mühlen (Göpel) etwa aus Pompeji bekannt, die mit Maultieren betrieben wurden. Wasserkraft wurde seit der römischen Zeit genutzt. Der römische Ingenieur Vitruv plante die Mühlen, so zum Beispiel die Karlsmühle als Gesteinsmühle zum Schneiden von Marmorblöcken an der Ruwer bei Trier/Mosel. Die Karlsmühle gilt nach Örjan Wikander als älteste Mühle nördlich der Alpen. Eine Wassermühle aus der Merowingerzeit wurde 1993 im Paartal bei Dasing entdeckt; sie stammt aus dem Jahre 744 n. Chr. Eine weitere frühe Mühle stammt von 833 n. Chr.; sie wurde im Rotbachtal bei Erftstadt-Niederberg ausgegraben. Windkraft wurde seit dem Mittelalter eingesetzt.

Im historischen Annaburg gab es zwei Mühlen, ein Amtsmühle, da die Grundherrschaftlich zum Amt Annaburg gehörte und eine Hebemühle zur Erzeugung des notwendigen Wasserdruckes um Wasser in die oberen Etagen des Schlosses zu drücken. Dabei fand die archimedische Schraube sicherlich Anwendung. Bereits in der Antike wurden archimedische Schrauben verwendet. Sie wurden durch eine Windmühle, durch Muskelkraft oder, an Flüssen, durch ein Wasserrad angetrieben. Schnecken konnten unter anderem hergestellt werden, indem man einen Holzkern in mehreren Lagen schraubenförmig mit flexiblen Ruten umwickelte und diese verpichte (Abdichtung mit Pech).

 

 

 

 

 

 

Mühlenbescheider (Muehlenbescheider)

 

 

 

 

Der Mühlenbescheider ist eine in Großbetrieben der Müllerei vorkommende Sonderbezeichnung für einen als Obermüller oder Mühlenwerkführer beschäftigten, meist als Angestellter die Stellung eines Werkmeisters einnehmenden gelernten und besonders qualifizierten Müller.

Quelle: baseportal.de unter : http://baseportal.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/JGorsler/Berufs/Beruf& localparams =1&range = 2550,30

 

 

 

 

 

 

 

 


Müller – Windmühlen  (Mueller)

 

 

Der Arbeitsrhythmus des Müllers richtet sich nach dem Wind.

Feststehende Termine können nur unter der Bedingung „wenn der Wind weht“ vereinbart werden. Der Windmüller hat kein leichtes Leben.

Da seine Mühle meist abseits steht, hat er auch oft Mühe mit seinem Trinkwasser, er muss gegen den Sturm ankämpfen oder hat Ärger mit vereisten Flügeln.

Der Müller gehört in älterer Zeit gleich dem Scharfrichter und meist auch gleich dem Schäfer zu den „unehrlichen“ Personen. Kann man ihm eine Veruntreuung nachweisen, so wird er wie ein gemeiner Dieb behandelt.

Müller und Leineweber stehen außerhalb aller Zunftrechte. Erst später, endgültig im 18. Jh. mit der Einführung der Erbpacht, wird der Müller, der nun größere Verantwortung wahrnimmt und Reichtum erwerben kann, ein angesehner Mann.

 

 


Münzhoheit, Münzgesetz (Muenzgesetz)

 

 

Münzhoheit: das Recht des Staates, das Münzwesen zu regeln, insbesondere Gestalt, Gewicht, Material und Menge der umlaufenden Münzen zu bestimmen und sie zu prägen. Die Münzhoheit lag in der Antike beim Staat und ging in der römischen Kaiserzeit auf den Kaiser über. Im Zerfallsstadium des Römischen Reichs blieb die prinzipielle Münzhoheit des römischen bzw. oströmischen Kaisers insofern bestehen als sich die Germanenreiche lange auf bloße Nachprägung kaiserlicher Münztypen beschränkten, ohne abweichende eigene Münzen zu wagen. Die Münzen der Merowingerzeit entglitten weitgehend der staatlichen Kontrolle, worauf die karolingische Münzordnung eine straffe Erneuerung der kaiserlichen bzw. königlichen Münzhoheit durchzuführen suchte. Seitdem blieb die Münzhoheit theoretisch beim Reich, wurde aber durch umfangreich. Verleihung des Münzrechts (Münzregal) seid dem 10. Jh. durchbrochen, sodass sie seit dem 13. Jh. praktisch nicht mehr zur Geltung zu bringen war. Entsprechend schwierig gestaltete sich das Ringen um eine Reichsmünzordnung im 16.Jh. Mit dem Untergang des Heiligen Römischen Reichs 1806 ging die Münzhoheit endgültig an die nun souveränen Fürsten und Städte über, die sich durch Münzverträge aber freiwilligen Beschränkungen unterwarfen. 1867 zog der Norddeutsche Bund, 1871 das Deutsche Reich die uneingeschränkte Münzhoheit an sich.

Quelle:  „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 


Musketier (Musketier)

 

 

Die Musketiere (vom französischen mousquetaire, pl. mousquetaires) waren eine Truppengattung der Infanterie, die ursprünglich mit Musketen bewaffnet war. Diese namensgebende Waffe kam im Laufe des 16. Jahrhunderts auf und war bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts die Hauptbewaffnung der Linieninfanterie. Auch nach der Ablösung der Muskete durch das Zündnadelgewehr hielt sich in Deutschland der Begriff Musketier bis in den Ersten Weltkrieg.

Quelle:  https://de.wikipedia.org/wiki/Musketier

 

 


Nadler; Nadel (Nadler)

 

 

Nadel (mhd. nadel[e], ahd nad[a]la = Gerät zum Nähen). Nähnadeln aus Eisen waren schon zur Keltenzeit bekannt (Funde bei Manching in Oberbayern, 3. Jh. v. Chr.). Aus griech. Und röm. Funden sind Kupfernadeln bekannt. Bei ihnen wurde ursprünglich das Öhr durch Umbiegen des einen Endes hergestellt, später wurde in das breitgehämmerte Ende ein Spalt geschnitten und die beiden freien Endchen wieder zusammengebogen. Die Nadelhersteller (mhd. nadeler, naldener; mlat. acufex, acicularius, acuarius) stellten seit der Erfindung des Drahtziehens (im 11./12. Jh.) Nähnadeln aus Stücken von Eisen- und Messing-, später aus Stahldraht her, dessen eines Ende mit der Feile oder am Schleifstein zugespitzt wurde, dessen anderes Ende – auf überkommene Weise – gespalten und dann zum Öhr zusammengeklopft wurde. Zentren der mittelalterlichen Nadelproduktion waren Nürnberg, wo Nadler schon 1370 in Zünften organisiert waren, das mittelfränkische Schwabach und das sauerländische Iserlohn.

Mit dem Gebrauch der Nähnadel kam eine Schutzvorrichtung für den Finger auf, welcher beim Nähen den Druck auf das Nadelende ausübte. Als noch überwiegend Nadeln aus Knochen oder Horn verwendet wurden, gab es Nähringe (mit kleinen Vertiefungen, um das Nadelende gegen Abgleiten zu sichern); sie waren aus Knochen, Horn, Elfenbein oder Bronze gefertigt. Mit dem Aufkommen von Metallnadeln wurde die Verletzungsgefahr größer, und man schloss den Nähring zu dem noch heute geläufigen Fingerhut (mhd. vingerhuot), der mit Stanzen aus einem Eisen-, Kupfer- oder Messingblechstreifen geschlagen wurde. Außer Fingerhüten aus Metall soll es welche aus Knochen (Bein), Elfenbein, Horn und Leder gegeben haben. Das für Näherinnen, Schneider, Kürschner, Riemer, Sattler, Taschner, Beutler und Schuster unentbehrliche Requisit ist schon von Hildegard von Bingen beschrieben; es taucht auf als Gelegenheitsfund oder überdauerte als Grabbeigabe. Fingerhutmacher (mhd. vingerhuoter) sind seit dem 14. Jh. nachgewiesen. Sie schlossen sich in Nürnberg zu einer eigenen Zunft zusammen – erstmals genannt 1337 – und wurden 1490 den Rotschmieden angegliedert. Führend in der Fingerhutherstellung war Nürnberg.

Quelle  Online Mittelalter Lexikon, http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Nadler; Zugriff 11/2008

 

 

 

 


Ländliches Handwerk im Nebengewerbe ist vor allem Winterarbeit der Bauern und Gärtner. (Nebengewerbe)

 

 

Zu diesem Handwerklichen Nebengewerbe die vorrangig auf den Dörfern betrieben wurde gehören Korbflechterei, Holzbearbeitung für Rechen, Dreschflegel, Kornschaufeln oder auch Spielzeug; einfache Metallarbeiten überwiegend im Reparaturbereich oder die Instandhaltung der Gebäude und Wege. In Winterarbeit erfolgte aber durchaus auch die Ziegelbrennerei für den Hausbau.

Dieses „Nebengewerbe“ unterscheidet sich von den Schmieden, Stellmachern, Schustern, Müllern usw. die ihr Handwerk als Hauptberuf z.B. in unserem Städtlein Annaburg ausüben und im Nebengewerbe Landwirtschaft zur Selbstversorgung betrieben haben.

 

 

 

 


Norddeutscher Bund:   (NorddeutscherBund)  

 

 

 

Norddeutscher   Bund:   Bundesstaat von 22 Mittel- und Kleinstaaten sowie freien Städten nördlich der Mainlinie, der   nach   Auflösung   des   Deutschen Bunds, von BISMARCK beabsichtigt, als Ergebnis des Deutschen Kriegs von 1866 entstand und eine wichtige Zwischenstufe im Prozess der Entstehung des Deutschen Reichs bildete. Wirtschaftlich und militärisch stand der Norddeutsche Bund unter der faktischen und der durch die am 17. April 1867 verkündete, am 1. Juli 1867 in Kraft getretene Verfassung auch institutionell verankerter Hegemonie Preußens. Durch den Deutschen Zollverein waren auch die süddeutschen Staaten mit dem N. B. verbunden, durch das System der militärischen Schutz- und Trutzbündnisse wurden ihre Streitkräfte für den Kriegsfall unter den Oberbefehl des Königs von Preußen gestellt. Der Norddeutsche Bund war als Provisorium gedacht, da die abwartende Haltung der süddeutschen Staaten, aber auch der Widerstand Frankreichs 1866 den Weg zu einer kleindeutschen Lösung der deutschen Frage versperrte. Die liberalen und föderalistischen Elemente des Norddeutschen Bund kamen den süddeutschen Staaten entgegen, die unverkennbare Tendenz zur Absicherung der preußischen Hegemonie war Ausdruck der Reichsgründung »von oben«. Zu Beginn des Deutsch-Französischen Kriegs von 1870/71 schlossen sich die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund an, der 1870 den Namen Deutsches Reich annahm und dessen Verfassung im Wesentlichen in die Reichsverfassung von 1871 übernommen wurde.

Quelle: „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 


Wirtschaft und Soziales im Nationalsozialismus  (NSWirtschaftSoziales)

 

 

Leiden denken vielen Deutsche, dass unter Hitler die Wirtschaft in Deutschland blühte, die Arbeitslosigkeit beseitigt werden konnte und es den Menschen besser ging. Der Tenor – bevor er den zweiten Weltkrieg entfesselte hatte der Nationalsozialismus auch was „positives“ bewerkstelligt.

Doch die wirtschaftliche Lage im Deutschland zur Zeit des Nationalsozialismus und die Wege, die zur wirtschaftlichen Besserung führten, zeigen im Hintergrund, dass die meisten Wunderwerke der NS-Regierung bloß schöner Schein waren; Und keineswegs das große Wunderwerk waren, das der große Teil- der vor allem älteren- Bevölkerung auch heute noch mit der Anfangszeit der Nationalsozialisten verbindet.

Die Wirtschaft in der Weimarer Republik

Allgemein kann man sagen, dass der Wahlsieg der NSDAP eng mit der schlechten wirtschaftlichen Lage in Deutschland zusammenhing. Auch bei früheren Wahlen wurden bei einer schlechten wirtschaftlichen Lage extreme Parteien gewählt, z.B. bei den Reichstagswahlen im Jahr 1924.

1923 raffte eine galoppierende Inflation den Besitz und die Ersparnisse des bürgerlichen Mittelstandes dahin und viele rutschten vom Mittelstand in proletarische Verhältnisse ab. Bei den folgenden Reichstagswahlen im Jahr 1924 zeichnet sich ein massiver Anstieg der Stimmen für extreme Parteien ab. Ab 1924 beginnt die deutsche Wirtschaft sich langsam wieder zu stabilisieren.

Das Ende der Weimarer Republik war wirtschaftlich von den Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise geprägt, die am 29. Okt. 1929 (Schwarzer Freitag) mit dem Börsenkrach in den USA ihren Ausgangspunkt hatte. Sie erfasste bald alle anderen Industriestaaten außer der Sowjetunion (die war autark). In den USA sank die Produktion von 1929 bis 1932 um fast 50 %, und die Zahl der Arbeitslosen stieg 1932 auf 15 bis 17 Mill. In Deutschland entwickelte sich die Krise schärfer als in den anderen Ländern, da die relative Stabilität bis 1929 hauptsächlich durch US-Kredite finanziert wurde, die jetzt kurzfristig zurückgezahlt werden mussten. Die Produktion ging bis 1932 um über 40 % zurück und die Zahl der Arbeitslosen stieg auf 6 Mill. (!) Die sozialen Folgen waren verheerend. Der Nettowochenlohn der Industriearbeiter fiel von rd. 42 RM 1929 auf rd. 22 RM 1932, wobei das Existenzminimum 1932 bei rd. 39 RM pro Woche lag.

Für die schlechte wirtschaftliche Lage wurde von einem größten Teil der Bevölkerung die Regierung der Weimarer Republik verantwortlich gemacht.

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland nach der Regierungsübernahme

1933 gab es 6 Millionen Arbeitslose, das sind 10,8% der Bevölkerung, vom Verdiener abhängige Personen nicht eingerechnet. Durch den Versailler Friedensvertrag mussten wichtige Gebiete Deutschlands, auch bedeutende Industriegebiete, abgetreten werden, außerdem musste Deutschland nicht nur Reparationen in Form von Geldern, sondern auch von Sachen (z.B. Maschinen aus Fabriken) zahlen, was die Wirtschaft ebenfalls drückte. Der Export fiel zu dieser Zeit auf 0,4 Milliarden Reichsmark, und war damit praktisch bedeutungslos. Wegen der schlechten Finanziellen Lage der Bevölkerung standen 98.200 Wohnungen leer (!), obwohl eine Wohnungsknappheit herrschte. Es fehlten bis zu 6 Millionen Wohnungen, wenn man Sanierung und abbruchreife Wohnungen bedachte.

Nach der Regierungsübernahme verfügte Hitler zwar noch über kein konkretes Programm wie man die Wirtschaft wieder in Gang bekommen könnte, sondern wollte erst durch Kundgebungen, und Betriebsamkeit das Volk ,,auf das rein politische ablenken, weil wirtschaftliche Entschlüsse noch abgewartet werden müssen“, so erklärte er sich auf einer Kabinettsitzung. Er wolle erst einmal, ,,durch große monumentale Arbeiten irgendwo die Wirtschaft wieder in Gang setzen.“

Trotzdem bewirkte Hitler eine Aufbruchsstimmung und weckte Selbstvertrauen der Bevölkerung.

Schoenbaum drückte die Verbindung von Hitler und der Wirtschaft in Deutschland sehr treffend aus: ,,Die Wirtschaft erholte sich als Komplize des Dritten Reiches und unter seinem Schutz. Aber die Initiative lag beim Staat und die Erholung der Wirtschaft war nicht Zweck, sondern Mittel.“

Zu dieser Zeit erholte sich die Weltwirtschaft und davon profitierte natürlich auch Deutschland.

Arbeit und Arbeitsbeschaffungsprogramme unter Hitler

Bedeutung der Arbeit

Alle Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen liefen unter dem Oberbegriff ,,Arbeitsschlacht" (auch ein Bespiele für den Gebrauch von Militärtermini anstatt Alltagsbegriffen.) Den Nationalsozialisten war klar, dass die Senkung der Arbeitslosenquote für ihre Popularität von größter Bedeutung war; sie mussten zu schnellen und sichtbaren Erfolgen kommen. Die Idee der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme war nichts grundlegend neues, die gab es auch schon in der Weimarer Republik, nur einige neue Aspekte waren dabei. Mit diesen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen begeisterte er das Volk und gab neue Zukunftsperspektiven. Die Wirtschaft verdankt ihren Aufschwung vor allem der Wiederbewaffnung, die in weiten Teilen der Wirtschaft vertreten war.

Hitler reiste umher, und förderte eine Art Mobilmachungsbewußtsein bei der Bevölkerung durch hunderte von ,,ans-werk-reden" und Grundsteinlegungen.

Arbeit wurde im Nationalsozialismus gnadenlos hochstilisiert, mit Aussagen wie z.B. ,,die ehre ein Straßenfeger des Reiches zu sein" oder ,,Arbeit macht frei" über Lagern wie Ausschwitz. Die Nazis selbst prägten den Begriff "Vernichtung durch Arbeit". Der Historiker Manfred Grieger, der mit Hans Mommsen die Geschichte des Volkswagenwerks aufgearbeitet hat, zitiert als Beleg die Aktennotiz über ein Gespräch zwischen Propagandaminister Joseph Goebbels und Justizminister Otto Georg Thierack vom 14. September 1942:"Hinsichtlich der Vernichtung asozialen Lebens steht Dr. Goebbels auf dem Standpunkt, daß Juden und Zigeuner schlechthin, Polen, die etwa 3 bis 4 Jahre Zuchthaus zu verbüßen hätten, Tschechen und Deutsche, die zum Tode oder lebenslänglichem Zuchthaus oder Sicherungsverwahrung verurteilt wären, vernichtet werden sollten. Der Gedanke der Vernichtung durch Arbeit sei der beste." Heinrich Himmler, Reichsführer SS, bekräftigte dann wenige Tage später diesen Gedanken, der Goebbels so hervorragend erschienen war: Er verlangte die "Auslieferung asozialer Elemente aus dem Strafvollzug an den Reichsführer SS zur Vernichtung durch Arbeit".

Es kam zu einer Entmenschlichung der Arbeitskräfte. Die Unternehmensvorstände waren so abgestumpft und profitorientiert, dass sie das menschliche Leid der Arbeiter gar nicht mehr wahrnahmen oder wahrnehmen wollten. Die Zahl der KZ-Häftlinge, die zur Arbeit in deutschen Unternehmen gezwungen wurden, ist kann man nur schätzen. Die Toten wurden nicht gezählt.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

Eine der bekanntesten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen war der Arbeitsdienst. Der Arbeitsdienst war keine Erfindung der Nazis, sondern es gab ihn auch schon in der Weimarer Republik. Zunächst war der Reichsarbeitsdienst (RAD) eine freiwillige Organisation, der ab 1935 für alle 18-21jährigen zur Pflicht wurde. Für Frauen war es der FAD. RAD und FAD beschäftigten 200.000-300.000 junge Männer und Frauen gegen geringes Entgelt (20 RPf) und freie Kost und Logis, wobei die Logis bei Männern gewöhnlich Baracken waren. Der Einsatz wurde folgendermaßen verteilt: 55% bei Landeskulturarbeiten, 15% Wirtschaftswegebau, 15% sonstige Arbeiten (Talsperren, Wasserstraßen, Reichsautobahnen), 10% Forstarbeiten, 5% Vorbereitungsarbeiten für Siedlungen,. Später kamen auch militärische Projekte hinzu, wie z.B. der Westwall.

Der Traum nach einer friedliebenden Beschäftigung zerschlug sich allerdings schnell für viele, da seine paramilitärische Eigenschaft überdeutlich wurde.

Aber was am Wichtigsten für diese jungen Männer und Frauen war, sie hatten Arbeit, was ihnen neue Zukunftsperspektiven gab. Außerdem sollte der Reichsarbeitsdienst Klassenschranken beseitigen. Am Anfang war der RAD eine ,,Ehrenmaßnahme" und später eine ,,Erziehungsmaßnahme."

Für die Frauen gab es den Frauenarbeitsdienst (FAD). Die Dienstzeit betrug hier 26 Wochen, 7 Std. täglich. Hier, hieß es, sollte die jugendliche Lebensfreude der Mädchen gefordert werden, und volkstümliche Werte gefördert werden. Auch wurden Umschlungen und Hauswirtschaftslehrgänge angeboten. Im Nationalsozialismus wurden Frauen aus den Berufen verdrängt, und die Stelle wurde neu mit einem Mann besetzt. Die jungen Mädchen wurden häufig zur Hausgehilfin umgeschult, die z.B. im Zuge der Siedlerhilfe den Bauersfrauen helfen sollten. Arbeit galt im Dritten Reich für Frauen als ,,untypisch und wesensfremd". Sie war die Frau und Mutter, die ihre Fähigkeiten im Haus einzusetzen hatte.

Eine weitere Arbeitsbeschaffungsmaßnahme waren das Landjahr und die Landhilfe. Hier kamen Jugendliche unter, die nach der Schule keine Arbeit gefunden hatten.

Junge Frauen und Männer verschwanden durch diese Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen aus den Arbeitslosenstatistiken. Außerdem waren sie durch das Landjahr oder die Landhilfe weg von den Eltern und konnten nach nationalsozialistischen Grundsätzen umerzogen werden.

Zu den ganzen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen kam noch die allg. Wehrpflicht hinzu, die zusammen mit dem RAD nahezu alle jungen Männer zwischen 18 und 21 dem Arbeitsmarkt und somit auch den Arbeitslosenstatistiken entzog.

Wichtig bei diesen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ist, dass der Auftraggeber hier immer der Staat ist und somit auch der, der die Arbeiter bezahlt. Die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen waren keine wirkliche Lösung, da sie unrentabel sind und wenn, dann eigentlich nur eine kurzfristige Lösung sein kann. Vor allem weil die NS- Regierung meistens Projekte unterstützt hat, die die Arbeitslosen beschäftigen, allerdings mit allgemeinnützlichen Arbeiten, die keinen Gewinn, sondern nur Verluste brachten.

Löhne- nur die Illusion einer wirklichen Besserung

Grundsätzlich kann man sagen, dass die vorherrschende Meinung, dass unter Hitler die Lebensverhältnisse im wirtschaftlichen Sinne besser waren, nicht gerechtfertigt. Auch in den Jahren 36-39 wo die deutsche Wirtschaft zu blühen schien, stiegen die Löhne nicht wieder auf den Stand von 1929 an. So verdiente ein Facharbeiter 1929 z.B. 101,1 Pf./ Std. 1932 81,6 Pf./Std. und 1939 79,1 Pf/Std. Die Gehälter blieben auch nach der Vollbeschäftigung in vielen Bereichen noch auf dem Tiefstand von 1932. Der Lebensstandart von 1928 wurde im 3. Reich nicht erreicht. Überdeckt wurde diese Tatsache durch staatliche Einrichtungen wie die Hitlerjugend und den BDM, die den Jugendliche in seiner Freizeit beschäftigten, mit Sport, Spaß und Spiel, neue Perspektiven gaben, sie durch Zeltlager u.ä. verbunden. Sie gaben ihnen das an Freizeitaktivitäten gaben, was ihre Eltern ihnen nicht finanzieren konnten. Hier schien ihnen die Welt heil und schön.

Durch andere Einrichtungen wie ,,Kraft durch Freude konnten manche Familien zum ersten Mal Urlaub am Meer machen. Allerdings wurde hier auch nicht alles, was geplant wurde tatsächlich umgesetzt, z.B. wurde auf der Insel Rügen eine Erholungsanlage für 20.000 Menschen gebaut, in der dann, als sie 1939 teilweise fertig war nicht etwa Urlauber, sondern im Krieg Verwundete, Flüchtlinge und Evakuierte untergebracht wurden. Ein anderes Beispiel sind die Pläne für den ,,Volkswagen“ für 1000 Reichsmark von Ferdinant Porsche. Die ,,NS-Gemeinschaft Kraft durch Freude“ versprach mit dem Spruch ,,5 Mark pro Woche musst du sparen, willst du im eigenen Wagen fahren“. Etwas, was gut anfing aber nicht mehr gut endete. 336.000 Bestellungen für den Wagen gab es, wovon 60.000 voll bezahlt waren, und keiner hat je seinen Wagen erhalten, da das Werk auf Rüstungsproduktion umgestellt wurde und ab 1939 ausschließlich Kübelwagen für die Wehrmacht herstellte.

Die Autobahn war auch keineswegs eine Erfindung der Nationalsozialisten. Bereits 1909 gab es konkrete Pläne, die wegen des 1. Weltkrieges an der Umsetzung scheiterten. Von 1918-1921 wurde in Berlin die 1. Autobahn der Welt fertig gestellt, mit 9,8 Km. In der folgenden Zeit werden die Pläne immer weiter verfeinert und weitere Teilstücke gebaut. 1933 wurden Hitler fertige Pläne vorgelegt, mit denen bereits 3 Monate später der Bau begonnen werden konnte.

Gewerkschaften

Die Arbeiter hatten seit der Zerschlagung der Gewerkschaften keine Chance mehr, für sich einen Anspruch geltend zu machen, keine Chance mehr, auf die Durchsetzung ihrer Interessen einzuwirken. Keine Tarifautonomie mehr, kein Streikrecht. Arbeiterrechte wurden abgebaut, besonders die freie Wahl eines Arbeitsplatzes. Auflösung aller Arbeiter (2. Mai 1933)- und Unternehmerorganisationen, sowie deren Zusammenschluss in der Deutschen Arbeitsfront. Das "Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit" (20.1.34) erklärte die Arbeitnehmer zur Gefolgschaft der Unternehmer und unterstellte sie deren Befehl (Durchsetzung des Führerprinzips im Betrieb). Die gesamte Organisation, Entlohnung und Bestrafung bestimmte allein der Unternehmer.

Maßnahmen zur Bewältigung der 6 Millionen Arbeitslosen

    1. Wiedereröffnung geschlossener, unrentabler Betriebe
    2. Zwangsweise Übernahme zusätzlicher, nicht benötigte Arbeitskräfte
    3. Einsatz in Berufen ohne Rücksicht auf den erlernten Beruf. ,,Ehefrauen zurück ins Heim“. Bezuschussung von Eheschließungen, Frauen sollen den Arbeitsplatz räumen.
    4. Und nicht zuletzt die Berufe, die durch die Vertreibung von Juden und anderen ,,niederen Rassen“ frei geworden sind.
    5. Durchführung ,,moralischer“ aber unrentabler Projekt wie z.B. Forstarbeiten, Gewinnung von Land.

 

Bereinigung der Arbeitslosenstatistiken:

    1. Arbeitslose werden zu Notstandsarbeiten verpflichtet, für weniger Geld als die Arbeitslosenunterstützung beträgt.
    2. Verstärkte Zuweisung zum noch freiwilligen Arbeitsdienst
    3. Arbeitslose werden auf unbestimmte Zeit beurlaubt, und verschwinden so aus den Arbeitslosenstatistiken.
    4. Arbeitslose werden in die Landhilfe abgedrängt, verschwinden also auch aus den Statistiken.

Hitler ging an die Beseitigung der Arbeitslosenzahlen bedenkenloser vor, als seine Vorgänger in der Weimarer Republik. Die Politiker der Weimarer Republik zögerten mit größeren und daher kostspieligen Aufbauprogrammen, da sie keine erneute Inflation anheizen wollten. Hitler sah diese Gefahr nicht, deshalb feuerte er auch kurzerhand den damaligen Präsident der Reichsbank. 1934 gab es nur noch 3 Millionen gezählter Arbeitslose, wobei zu der Zeit schon ein Mangel an Facharbeitern herrschte. 1936 war die Vollbeschäftigung erreicht.

Finanzierung der Wiederaufrüstung

Es stellt sich die Frage, wie ein Land, das an den Folgen des Versailler Vertrages zu knapsen hatte, durch die Weltwirtschaftskrise praktisch pleite war, und mit 6 Mill. Arbeitslosen im Jahr 1933 und kaum Steuereinnahmen, eine solche Wiederbewaffnung überhaupt finanzieren konnte. Eine der Schlüsselfiguren hier ist Hjalmar Schacht. Er gilt als Hitlers Banker und einer der bedeutendsten Volkswirtschaftler dieses Jahrhunderts. Er löste das zentrale Problem, wie man an genug Geld für den Ausbau der Rüstungsindustrie kam, ohne eine erneute Inflation in Gang zu setzten.

Zur Person Schacht: Hjalmar Schacht wurde 22.1.1877 in Tinglev (bei Tondern) geboren. Er leitete ab 1916 die priv. Nationalbank für Deutschland und trug als Reichswährungskommissar ab 1923 zur Sanierung der deutschen Währung bei, und war als Reichsbankpräsident am Dawesplan (1924) und Youngplan (1929) beteiligt. 1930 trat er aus Protest über die derzeitige Regierung zurück. 1918 gründete er die DDP mit, nun näherte er sich der NSDAP. Hier ist zu nennen, daß er Hitler Kontakte zu Hochfinanz und Großindustrie vermittelte. Im März wurde er erneut Reichsbank- Präsident und ab Juli 1934 zugleich auch Reichswirtschaftsminister. Von Schacht stammt auch der so genannte ,,Neue Plan" vom September 1934, der unter anderem den Außenhandel auf Warenaustausch mit ost- und südosteuropäischen Ländern beruhen lässt, um die Devisenbestände zu schonen. Er erfand die mefo-Wechsel ohne die die Aufrüstung kaum zu finanzieren gewesen wäre.

Die mefo Wechsel funktionierten folgendermaßen: die Reichsbank, die Reichswehr und 4 große Rüstungskonzerne (Krupp, Siemens, Rheinmetall und Deutsche Werke) gründeten die Scheinfirma ,,metallurgische Forschungs-GmbH", kurz: mefo. Aufträge, vor allem Rüstungsaufträge, Rüstungsunternehmen, Baufirmen und andere Lieferanten, wurden mit so genannten mefo-Wechseln bezahlt, die nach 5 Jahren bei der Reichsbank eingelöst werden konnten, nach einer mehrmonatigen Sperrfrist allerdings auch sofort, was allerdings kaum vorkam, da die Rüstungsunternehmen keine Skepsis gegenüber dem Staat zeigen wollten. So entstand eine Nebenwährung von ca. 12 Mill. RM. Seit 1936 war absehbar, dass Deutschland zwei Möglichkeiten hatte: Bankrott oder einen gewonnen Krieg. Und Hitler war davon, dass Deutschland aus dem Krieg als Sieger hervorgehen würde so überzeugt, dass er meinte gigantische Summen in die Rüstung fließen lassen zu können, was er durch die Einnahmen der besetzten Länder wieder hereinbekommen wollte. Er nahm bei seinen Kriegsvorbereitungen und dem damit verbundenen Aufschwung der Wirtschaft keine Rücksicht auf die Kosten-Nutzen Relation.

Der Vierjahresplan- Autakiegedanke

Eine neue Phase erreichte die Wiederaufrüstung bzw. der Weg zur Wiederaufrüstung mit dem Vierjahresplan, der von Hitler am 9.9.1936 verkündet wurde. In ihm wird die Wirtschaft der Politik unterstellt. Hitler fordert hier außerdem, dass die deutsche Wirtschaft in 4 Jahren ,,kriegsfähig" und die Wehrmacht ,,einsatzfähig" sein soll.

Ein wesentlicher Bestandteil dieses Wirtschaftsplanes war Autarkie. Wirtschaftliche Autarkie heißt, dass Deutschland soweit wie irgend möglich sich der Rohstoffe des eigenen Landes bedienen konnte und in diesem Punkt nicht abhängig von Rohstoffen aus anderen Ländern war. Dass ein Land in seiner Rüstungsproduktion nicht von anderen Ländern abhängig sein dürfte zeigten Erfahrungen aus dem ersten Weltkrieg. Die Autarkie bezog sich vor allem auf Eisenerz, Mineralöle, Kautschuk, und Textilien. Rohstoffe, die Deutschland fehlten, sollten in Deutschland künstlich erzeugt werden. Gummi durch "Buna" ersetzt, Benzin aus Erdöl durch Benzin aus Kohle, Wolle und Baumwolle durch Zellwolle und andere Kunstfasern.

Die Frage notwendiger Rohstoffe sollte ,,ohne Rücksicht auf Kosten gesichert werden", so Hitler. So wurde z.B. Erz größtenteils in Deutschland gefördert, was zwar Arbeitsplätze schuf, aber horrende Summen kostete. Außerdem waren die in Deutschland geförderten Erze minderwertig und von nicht so guter Qualität wie die Importierten. Eine völlige Autarkie wurde allerdings nie erreicht, trotz Ausbeutung der Rohstoffe anderer Länder und Zwangsarbeitern.

Auch die Landwirtschaft spielte eine wichtige Rolle bei dem Autakiegedanken. Hitler erkannt die Wichtigkeit der Bauern früh, und pries sie als ,,Reichsernährer" und ,,Salz der Erde". Die Gesetze schützen die vor Enteignungen durch Banken oder Schuldner, da selbst Adelige mit Land teilweise bis über 150% über den Grundwert verschuldet waren. Das Erbshofgesetz, verhinderte die Teilung von Bauernhöfen unter den Erben und ließ nur einen Haupterben zu. Die Gesetzte brachten den Bauern aber auch Bedingungen wie im Mittelalter, da sie in etwa so wenig Rechte, wie Leibeigene hatten. Das heißt auf dem Lande wurde die freie Berufswahl faktisch aufgehoben, es gab ein Zuzugsverbot vom Lande in die Stadt um der Landflucht zu begegnen. Trotzdem steht fest, dass Deutschland sich nie nur aus der eigenen Landwirtschaft hätte ernähren können.

Kriegswirtschaft und Arbeitskräftemangel

1939 war die Vollbeschäftigung erreicht und es begann sich bereits ein Mangel an Arbeitern bemerkbar zu machen.

Nach den ersten Niederlagen der Deutschen wurde der Mangel an Arbeitskräften immer gefährlicher, da nun auch mehr und mehr Soldaten an die Front geschickt wurden. Nun brauchte der Staat auch die ,,Zivilisten" in Deutschland, um der Aufrüstung Schritt zu halten. 1943 erschien im Reichsgesetzblatt die Meldung über den Dienst an der Reichsverteidigung. Alle Männer von 16-65 und alle Frauen von 17-45 Jahren wurden von den Arbeitsämtern erfasst. Außerdem gab die SS ihren ideologischen Bedenken nach und die KZ-Insassen wurden ebenfalls zur Arbeit in der Rüstungsindustrie heran gezogen.

Die Zwangsarbeiter und KZ- Insassen wurden nun systematisch vermietet, und gezwungen zu arbeiten.

Die Nationalsozialisten schickten Menschen von ,,minderen Rassen" in die KZ, Kriegsgefangene im allgemeinen, und zum Schluss ließen sie sogar bis zu 20.000 Zivilisten pro Woche aus der Sowjetunion nach Deutschland bringen, da die Sterberate hoch war. Wie viele Zwangsarbeiter es in Deutschland insgesamt gab, lässt sich heute nur noch schätzen. Immer wieder taucht die Zahl von insgesamt zehn Millionen auf; vielleicht waren es mehr. Die meisten Zwangsarbeiter aus den KZ starben an Unterernährung, Krankheiten, wurden zu Tode geprügelt oder erschossen, wenn sie vor Erschöpfung zusammenbrachen.

Fest steht, dass jeder größere Bauernhof, fast jeder Betrieb, jede Kommune Zwangsarbeiter beschäftigte und vor allem auch die Mammutbetriebe dieser Zeit.

In Annaburg entstand bereits 1940/41 am Bahnhof ein solches Arbeitslager für Zwangsarbeiter. Leiter war der als Soldat entlassene Karl Werner. Es waren rechts von der Lagerstraße 4 Baracken von 50 – 60 m Länge errichtet worden. (Gegenüber dem Gaswerk – heute Betriebsteil des Fahrzeugwerkes). Dazu gehörte eine Wirtschaftsbaracke mit 4 Frauen für die Versorgung der dort untergebrachten Arbeitskräfte, hinter dem Schuppen der Steingutfabrik befanden sich 2 weitere Baracken für englische Kriegsgefangene (siehe Skizze) mit einem kleinen Gebäude für das Wehrmachtskommando. 3 Mann waren als Bewachung eingesetzt. Etwa 9 Monate (lang) war das Lager mit Tschechen belegt, dann erfolgte die Besetzung mit Ukrainern als „Ostarbeiter – Lager“ – etwa 100 – 150 Personen: Männer und Frauen. Die Verpflegungsnormen waren unterschiedlich. Es erfolgte eine Einteilung nach Schwerst-, Schwer- und Normalarbeitern. Die Lagerinsassen wurden täglich zu verschiedenen Arbeiten auf Bahnhöfen in Falkenberg, Annaburg, Wittenberg und Bitterfeld eingesetzt. Kleine Arbeitsgruppen waren beim Verlegen von Schienen tätig auf der Strecke Falkenberg -Wittenberg. Dieses Arbeitslager hatte bis April 1945 Bestand.

Außer diesem Lager gab es noch ähnliche Einrichtungen in der „Neuen Welt“ (Gaststätte Hoppe – polnische Zwangsarbeiter). Der Einsatz als Arbeitskräfte erfolgte in der Landwirtschaft, in den Sägewerken Franz und Schröder, in der Molkerei und als Waldarbeiter.

In Deutschland gab es 1942 mehr als 80 Außenlager mit KZ-Häftlingen, und es wurden ständig mehr. Anfang 1945 waren es bereits mehr als 660, bei Kriegsende 1.000.

Nicht jeder Zwangsarbeiter lebte unter den gleichen Bedingungen. Manche vor allem in ländlichen Gegenden und auf Bauernhöfen lebten unter fast normalen Bedingungen. Allerdings war dies ganz klar die Minderheit. Vor allem in den größeren Industriebetrieben waren die Lebensbedingungen kaum vorstellbar.

Die, für das Verleihen der Zwangsarbeiter zuständige SS, kalkulierte die durchschnittliche Lebensdauer der arbeitenden Häftlinge auf maximal neun Monate. Wobei sie bei jedem Häftling auf einen Gewinn von 1.631 Mark kommt, „zuzüglich Erlös aus Knochen- und Ascheverwertung“.

Die SS kassierte in der Regel für jeden ausgeliehenen KZ-Häftling pro Tag vier bis sechs Reichsmark. Die Zwangsarbeiter bekamen wenig oder nichts.

Zu den Firmen, die als erste KZ-Häftlinge beschäftigten, gehörte die IG Farben. Der Chemiekonzern, der den Bau eines Buna-Werkes plante, entschied sich 1941 für den Standort Auschwitz in Oberschlesien - nicht zuletzt wegen des Konzentrationslagers, das die SS dort ausbaute. Im Dezember 1944 arbeiteten fast 4.000 Häftlinge am Buna-Werk Auschwitz, wie der Historiker Manfred Pohl ermittelte. Von 35.000 Zwangsarbeitern auf der Buna-Baustelle seien von 1943 bis 1945 etwa 23.000 gestorben.

Bei uns gab es ab Ende 1944 das Außenlager Buchwald bei Annaburg/Pruzien. Das Außenlager Annaburg des KZ Buchenwald entstand als Barackenlager am so genannten Weißen Berg, einem flachen Sandhügel. Er liegt zwischen Annaburg und Purzien im Kreis Jessen, abseits der Straße Annaburg-Schweinitz. Baubeginn des Lagers war nach Zeugenaussagen von Bürgern des Kreises September/ Oktober 1944. Auf dem Gelände des heutigen Sintolanwerkes Annaburg (Annaburger Porzellanfabrik) wurden 1944 Außenproduktionsstätten der Hensel-Flugzeugwerke Berlin und der Siebel-Flugzeugwerke Halle in zwei großen Hallen mit je 1600 m² eingerichtete. Gründe dieser Verlagerungen waren die verstärkten Bombenangriffe auf Städte und Industrieanlagen. Unter der harmlosen Firmenbezeichnung „Annaburger Gerätebau GmbH“ wurden Zulieferteile (Fahrgestell-, Abdeckrohre, Antriebsteile u.a.) für die Raketenwaffen V 1 und V 2 gebaut. Weiterhin sollte die Produktion von Tragflächen für Jagdflugzeuge aufgenommen werden.

Die streng geheime Produktion lief zweischichtig, je 12 Stunden, auch an den Wochenenden. Möglicherweise war noch an eine Erweiterung der Rüstungsproduktion in Annaburg gedacht, doch dies wurde durch die militärische Lage nicht mehr verwirklicht. Aus Buchenwälder Unterlagen geht hervor, dass am 16. März 1945 94 Häftlinge von Annaburg nach Buchenwald überführt wurden.

Verschuldung

Die Verschuldung des Deutschen Reiches stieg von 12,9 Milliarden im Jahr 1933 auf 31,5 Milliarden im Jahr 1938 an. 1939 warnte die Reichsbank vor dieser ,,hemmungslosen Ausgabenwirtschaft der öffentlichen Hand", da diese die Währungsstabilität und den sozialen Frieden bedrohte. Hitler ignorierte diese Warnung, entließ Schacht und ließ das Geld drucken, um die Ausgaben zahlen zu können, etwas, was zur heutigen Zeit unmöglich gewesen wäre, da die Bundesbank unabhängig von der Bundesregierung ist. Zur Zeit des Nationalsozialismus unterstand die Reichsbank, wie alle anderen Institutionen allein dem ,,Führer", Hitler. Somit konnte er auch veranlassen, dass Geld gedruckt wird. Zum Beginn des Krieges und vor allem in der folgenden Zeit stiegen die Staatsausgaben in noch höhere Dimensionen, da nun auch die Westmächte anfingen aufzurüsten. Und obwohl die Deutschen Besatzungskosten bei den besetzten Ländern kassierten, stiegen die Staatsschulden bis 1945 auf 380 Mrd. RM an.

Quellen

    • Kathrin Bruchwitz, www.hausarbeiten.de; Zugriff 08/2008
    • Karl- Otto Albrecht ,,Wie sozial waren die Nazionalsozialisten“
    • Walter Göbel ,,Abiturwissen, Das Dritte Reich“ -> Die nationalsozialistische Wirtschaftspolitik
    • Brockhaus -> Vierjahresplan -> Schacht
    • Spiegel- online -> Zwangsarbeiter
    • Wolfgang Benz ,,Geschichte des Dritten Reiches“
    • Informationen Zur Politischen Bildung ,,Der Nationalsozialismus“
    • Hartmut Müller ,,Die Frauen von Oberheide“

 

 

 

 


Offizier (Offizier)

 

 

Ein Offizier (von französisch officier aus mittellateinisch officiarius „Beamter, Bediensteter“ oder „Kriegsbedienter, Befehlshaber“) ist ein Soldat meistens ab der Dienstgradgruppe der Leutnante aufwärts. Offiziere haben die Verantwortung für Führung, Ausbildung und den Einsatz von Verbänden sowie Truppenteilen und Zügen. In der rein hierarchischen Einteilung in drei Laufbahngruppen belegen sie den ersten Platz, haben also Befehlsgewalt über die unterstellten Unteroffiziere und die Mannschaften. Die Offiziere selbst werden wiederum in Dienstgradgruppen unterteilt.

Quelle  https://de.wikipedia.org/wiki/Offizier

 

 

 

 


Oktoberedikt 1807 (Oktoberedikt)

 

 

Oktoberedikt 1807: Beseitigung ständischer Besitzschranken (Bürgerliche können Rittergüter kaufen), der Schollenbindung u. des Gesindezwangsdiensts (=Erbuntertänigkeit); Abschaffung des Verbots des Bauernlegens (Konzession an Adel).

Quelle:  Prof. Dr. Ulrich Pfister: „Bäuerliche Gesellschaft – Landwirtschaft: Agrargeschichte im Überblick, 16.-20. Jahrhundert“, Wintersemester 1996/97

 

 

 

 


deutsche Ostsiedlung  (Ostsiedlung)

 

 

deutsche Ostsiedlung: eine Missions- und Siedlungstätigkeit im Mittelalter, die über die nach der Völkerwanderung entstandene germanisch-slawische Siedlungsgrenze (Elbe-Saale-Böhmerwald-Inn-Salzach) hinausgriff und eine Ausdehnung des Deutschen Reichs nach Osten sowie eine kulturelle Angleichung Ostmitteleuropas (Böhmen, Polen, Ungarn) an Westeuropa bewirkte.

In der ersten Phase (8.-11.Jh.) war die deutsche Ostsiedlung vor allem durch Maßnahmen der Grenzsicherung und durch die christliche Missionierung der Slawen gekennzeichnet, hatte aber noch keine nennenswerte (bäuerliche) Siedlungsbewegung zur Folge. KARL DER GROSSE legte in den angrenzenden slawischen Gebieten Marken an, in denen eine militärisch-politische Besatzung an zentralen Orten die Grenzsicherung des Reichs übernahm. Die Marken wurden später ausgebaut und stellten die Grundlage für die Erweiterung des Reichs nach Osten dar. Die gleichzeitig in den Marken einsetzende Slawenmission, die zunächst von den Bistümern Salzburg, Verden und Regensburg ausging, führte im 10. Jh. zur Gründung neuer Bistümer in den Marken selbst (z.B. Havelberg, Brandenburg, Oldenburg, Magdeburg); durch den Slawenaufstand von 983 kam die Mission vorübergehend zum Erliegen. In Böhmen, das im 10.Jh. in das Reich eingegliedert wurde, wurde 973 das Bistum Prag gegründet; Polen und Ungarn, die unabhängig blieben, erhielten die Erzbistümer Gnesen (1000) und Gran (1001).

In der zweiten Phase (12.-14.Jh.) erfolgte die eigentliche Siedlung deutscher Bauern und Bürger. Die Fürsten der Markengebiete (Holstein, Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen) und der angrenzenden Regionen (Pommern, Schlesien) sowie der ostmitteleuropäischen Länder förderten durch großzügige Landzuteilung und günstige rechtliche Bedingungen die Einwanderung deutscher Siedler, um ihre (oft an das Reich angelehnte) Herrschaft zu sichern und ihr Land wirtschaftlich auszubauen (Rodung, Ausbeutung von Bodenschätzen). Die Siedler wurden in den dicht besiedelten Kerngebieten des Reichs meist von einem Siedlungsunternehmer angeworben, der auch die Landvermessung und den Abschluss der Rechtsgeschäfte übernahm. Die Ansiedlung erfolgte »nach deutschem Recht«, das persönliche Freiheit, weit gehende Verfügbarkeit des Besitzes, feste Zinsabgaben statt Dienstleistungen und eigene Gerichtsbarkeit beinhaltete. Die deutschen Rechtsformen drangen über die Regionen deutscher Siedlung hinaus und wirkten prägend für die Rechtsentwicklung ganz Ostmitteleuropas. Als Folge dieses Landesausbaus setzte in den Gebieten der deutschen Ostsiedlung ein wirtschaftlicher Aufschwung ein (Vermehrung des Ackerlandes, Rohstoffgewinnung, Verdichtung des Verkehrs- und Siedlungsnetzes). Wo es vorwiegend bäuerliche Siedlungen gab – wie in den östlichen Gebieten des Reichs und in Preußen -, verschmolzen die deutschen Siedler mit der slawischen Bevölkerung. Dagegen entstanden in Böhmen (Sudetengebiet, Iglau), in Polen und in Ungarn (Siebenbürgen) deutsche Sprachinseln. Insgesamt gesehen hat die deutsche Ostsiedlung  wesentlichen Anteil an der Einbeziehung Ostmitteleuropas in die mittelalterlich-abendländische Kulturgemeinschaft.

Quelle:  „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 

 

 

 


Pastor (Pastor)

 

 

 

 

Pastor und Pastorin (lateinisch pastor „Hirte“) sind Berufstitel für Geistliche im Dienst einer Kirche und werden teilweise gleichbedeutend für Pfarrer gebraucht. Die Bezeichnung wurde im 14. Jahrhundert aus dem kirchenlateinischen pastor („Seelenhirte“) abgeleitet und wird seit der Reformation meist für evangelische Geistliche verwendet. Da es sich um Berufstitel handelt, die durch die Ordination verliehen werden, sind sie lebenslange Titel, die auch im Ruhestand, dann mit dem Zusatz „in Ruhe“ (i. R.) oder „emeritus“, verwendet werden. Die Bezeichnung des christlichen Seelsorgers als „Hirte“ wird zurückgeführt auf die Bibel, wo das Verhältnis zwischen Gott, Jesus Christus und den Menschen in der Metaphorik von Hirt und Herde dargestellt wird. Im engeren Sinne ist der Pastor der erste Prediger oder Seelsorger einer protestantischen Gemeinde oder ein katholischer Priester ohne Gemeindeleitungsfunktion (s. u.). Pastor wird außer in Annaburg in weiten Teilen des mitteldeutschen Raums und in Norddeutschland verwendet, während in Süddeutschland, Österreich und der Schweiz Pfarrer vorherrschend ist. Als Pastor bezeichnet werden im deutschen Sprachraum üblicherweise auch die Geistlichen in den evangelischen Freikirchen (früher meist „Prediger“). In den Landeskirchlichen Gemeinschaften des Evangelischen Gnadauer Gemeinschaftsverbandes werden Verkündiger vermehrt nicht mehr Prediger, sondern Gemeinschaftspastoren genannt. In den katholischen Gebieten Nord- und Westdeutschlands werden umgangssprachlich auch katholische Pfarrer als Pastoren bezeichnet. In manchen Gegenden der Eifel, des Westerwaldes, des Sauerlandes und am Niederrhein wird im Dialekt zwischen dem auf der ersten Silbe betonten (evangelischen) P’astor und dem auf der zweiten Silbe betonten katholischen Past’or (mundartlich auch gesprochen: Past’ur) unterschieden.  

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Pastor

 

 

 

 


Parochie, Pfarrei, Pfarre, Pfarrer (Pfarrer)

 

 

 

Eine Pfarrei bzw. Pfarre (parochia, paroecia, von altgriechisch παροικία paroikía ‚Nachbarschaft‘) ist in der Gliederung vieler christlicher Kirchen eine rechtlich abgegrenzte Gemeinschaft von Gläubigen, der ein Pfarrer vorsteht. Die Gemeinschaft der Gläubigen nennt man Pfarrgemeinde, auch das dazugehörige Seelsorgegebiet, als Amtsbezirk auch Pfarrbezirk oder Pfarrsprengel; den Amtsbezirk, den Amtssitz des Pfarrers und auch die amtliche Würde nennt man auch Pfarrei oder Pfarramt, und das Amts- und Wohngebäude selbst heißt auch Pfarrhaus und gelegentlich Pfarrhof.

Quelle:   https://de.wikipedia.org/wiki/Pfarrei

 

 

 

 


Preußische Forstordnungen   (P_Forstordnung)

 

Die Preußischen Forstordnungen begannen bereits 1745 mit dem von Friedrich II. verordneten so genannten  „Einrichtungserlass“, der den Beginn einer nachhaltigen Wald- und Forstwirtschaft in Preußen war. Erst ab ca. 1820 kann jedoch von einer wirklichen Einführung der geregelten Forstwirtschaft in den Staatsforsten Preußens ausgegangen werden.

Den preußischen Untertanen werden 1869 das Weiden von Schafen, Schweinen, Ziegen und Rindern, sowie die Streunutzung in den herrschaftlichen Wäldern untersagt. Selbst das Sammeln von Pilzen und Blaubeeren ist nicht mehr gestattet.

 

 

 

 

 


Patrimonialgericht (Patrimonialgericht)

 

 

Patrimonialgerichte waren die in Deutschland und Österreich bis Mitte des 19. Jahrhunderts bestehenden Gerichte der adeligen Grundherren, die eine eigene vom Staat unabhängige Rechtspflege ausübten.

Die Gerichtsbarkeit war mit dem Besitz eines Gutes (patrimonium) verbunden. Handelte es sich nicht um kirchlichen oder reichsstädtischen Besitz, war sie überdies meist auch an den Adelsstand des Besitzers gebunden. Der Grundherr (z. B. der Besitzer eines Ritterguts oder einer Hofmark) war Gerichtsherr und war als solcher befugt, seine Gerichtsbarkeit gegenüber seinen Untertanen selbst auszuüben. Bei fehlender Qualifikation oder falls bestimmte staatliche Gesetze dies vorschrieben, musste er die Gerichtsbarkeit durch eigene von ihm bestellte Rechtsgelehrte (Gerichtshalter, Pfleger, Gerichtsverwalter, Justitiarien, Gerichtsdirektoren) ausüben. Meist hatte sich der Landesherr oder Staat auch noch ein Bestätigungsrecht vorbehalten.

Die Patrimonialgerichte entstanden dadurch, dass im Mittelalter die Landesherren die ihnen zustehende Gerichtsbarkeit vielfach nicht nur an Städte, sondern auch an untergebene Grundherren wie Gutsherren, Stifter, Klöster etc. verliehen, wodurch sich eine den landesherrlichen Gerichten gleichstehende untere Instanz ausbildete.

Patrimonialgerichte umfassten vielfach jedoch nur die niedere Gerichtsbarkeit, also vor allem Eigentums-, Familien-, Erb- und Gutsrechte, Gesindeordnung und teilweise auch niederes Strafrecht (z. B. Beleidigungen, Raufereien), die vielfach an Dorfrichter delegiert wurden. In bestimmten Fällen und Voraussetzungen konnten sich Kläger und Beklagte an ein staatliches Obergericht wenden. Jedoch waren die Gutsherrengerichte oft die letzte Instanz für die Untertanen des Gutsherren und somit hatte dieser einen großen Einfluss auf seine Untertanen. Die Blut-, Hals- und peinliche Gerichtsbarkeit blieb in der Regel bei höheren Gerichten. Nur in Mecklenburg und Pommern gehörte sie meist mit zur Patrimonialgerichtsbarkeit.

Quelle:   https://de.wikipedia.org/wiki/Patrimonialgericht

 

 

 


Pechhütte, Pechsiederei (Pechhuette)

 

 

Die Pechhütte diente der Gewinnung von Baumharz, auch „Pech“ genannt, das in weiterer Folge zu einer Reihe chemischer Produkte verarbeitet wurde. Denjenigen, der in der Pechhütte tätig war, bezeichnet man als Pechsieder.

Pech ist eine schwarze, teerartige, superzähe Flüssigkeit, die bei der Destillation von harzhaltigen Hölzern (vor allem harzhaltige Nadelhölzer wie Kiefer und Fichte oder harzhaltigen Laubbäumen wie Birke und Buche) anfällt.

Bei der Pyrolyse wird Holz unter Luftabschluss bei Temperaturen bis zu 700 °C verschwelt. Man erhält dabei neben Pech auch Holzkohle, Essig- und Ameisensäure, Phenole sowie Spuren von Schwefelsäure und weitere organische Stoffe. Für die Pechgewinnung eignet sich am besten Baumharz.

 

 

 

 


Pechsieder; Pech  (Pechsieder)

 

 

Die Pechsieder stellten Pech her. Das Pech (mhd. bech, pech, ahd. beh, peh; von lat pix) eine Zähpappige, braun-schwarze, wasserunlösliche und brennbare Flüssigkeit, von Pechkratzern (becher, becherer) von lebenden Fichten und Kiefern, in Osteuropa auch von Birken, im Süden von Pinien gewonnen. Dazu wurde die Rinde der Bäume in der Vegetationsperiode mit dem winkelförmigen Reißhaken (mhd. dehsel) angerissen und das austretende Harz in einem Behälter aufgefangen, der unter der Wunde befestigt war. Die gerissenen Kerben mussten immer wieder nachgeritzt werden, um möglichst viel Harz austreten zu lassen. Da das Wachstum der Bäume nicht gestört werden durfte, erforderte die Arbeit des Pechers viel Erfahrung und Sorgfalt. Die Pechkratzer lieferten ihren Sammelertrag an die Pechhütten.

Neben der Pechgewinnung vom lebenden Stamm kannte man die Pechgewinnung auf dem Pechstein, einer muldenartig vertieften Steinplatte mit Abflussloch oder -rinne (Pechpfanne, Schmierofen, Griebenherd). Darauf schlichtete man harzreiche Nadelholzscheite meilerförmig auf, deckte den Stoß mit Grassoden oder Lehm luftdicht ab und zündete das Holz an. Das austretende Schwarzpech floss durch das Bodenloch bzw. die Abflussrinne ab und wurde in Eimern aufgefangen.

Beim Pechsieden wurden flüchtige Bestandteile (Holzöl, Wasser) ausgetrieben, schieden sich die verschiedenen Fraktionen: feines Pech verwendeten die Schuhmacher zum Versteifen der Hanffäden (Schusterpech), gröberes die Büttner zum Auspichen der Fässer (Pichpech) und die Schiffsbauer zum Dichten der Schiffsrümpfe (Schiffspech), der grobe Rückstand (Pechkuchen) wurde zur Herstellung von Ruß verwandt. Außerdem war Pech Bestandteil von Fackeln und Arzneimtteln (in Form von Pflastern, Umschlägen oder Einreibungen) und diente als Weihrauchersatz. Siedendes Pech war im Mittelalter ein gefürchtetes Abwehrmittel belagerter Burgen und Städte. Im Volksglauben wurde Pech – ebenso wie Schwefel – mit der Hölle, dem bechec pfuol, assoziiert.

An frühere Standorte von Pechhütten erinnern Orts- und Flurnamen wie Pechberg, Pechhof, Pechhütte, Pechofen, Pechreuth und Schmierhügel, Schmierhölzlein, Schmierofen usf.

In den Waldschlägen, die den Pechern zum Harzsammeln überlassen waren (den sog. Pechweiden), entstanden erhebliche Schäden, was zu Reglementierungen Anlass gab. So war etwa nach einer Verfügung aus Goldkronach (Fichtelgebirge) von 1493 das Anreißen von Fichten über und unter einer bestimmten Größe und das Ernten in fremden Pechweiden bei Strafe verboten. „... Item es wäre wohl zu raten, dass diese Pechweiden alle abgetan würden, dem Wald zugute. …“

Quelle Online Mittelalter Lexikon, http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Pech; Zugriff 11/2008

 

 

 

 


Pfefferkuchen, Pfefferkuchler  (Pfefferkuchler)

 

 

 

Pfefferkuchen (Lebkuchen, Lebzelten, Leblechzen, braune Kuchen). Aus dem Kloster Tegernsee stammt die erste Erwähnung der „phefforceltum“ (11. Jh.). Da seinerzeit das Wort „Pfeffer“ für alle Gewürze stand, dürften Gewürz- oder Honigkuchen gemeint gewesen sein – wodurch nicht ausgeschlossen ist, dass die Mönche tatsächlich neben anderem auch Pfeffer als Gewürz benutzten. Denn schon damals galt als gut, wurde hoch geschätzt, was teuer war – und Pfeffer war das teuerste der Gewürze. Gepfeffertes Honigbrot (panis piperatus) wurde auch zum Würzen der Speisen und zum Verfeinern von Tunken, Ragouts und Braten benutzt. Ab dem Mittelalter entstand auch der Beruf der Lebküchner (mlat. lebetharius, dulciarius), Lebzelter, Honig- oder Pfefferküchner, es entwickelten sich örtliche Backtraditionen mit verschiedenen Rezepturen und mit unterschiedlichen Backformen, darunter auch von Hand oder in Holzmodeln geformte Gebildbrote. Lebküchner saßen vornehmlich in den großen Handelsstädten: einmal, weil dort Gewürze etwas weniger teuer waren, zum andern, weil es dort zahlungskräftige Kundschaft gab. Häufig übten Lebküchner auch den Beruf des Kerzenmachers aus – konnten sie doch dann nicht nur den Honig, sondern auch das Wachs der Bienen verarbeiten (s. Imkerei, Lebkuchen).

Der Nürnberger Reichswald galt im Spätmittelalter als „Des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation Honiggarten“, Nürnberg war somit prädestiniert für die Honigkuchen- und Pfefferkuchenbäckerei. (Erste urkundliche Erwähnung eines Nürnberger Lebküchners findet sich für 1395). – Die Rezepturen wurden in den Familienbetrieben als Geheimnis weitervererbt. Obligatorische Hauptzutaten waren: Wald- oder Blütenhonig, Roggen- und/oder Weizenmehl, gehobelte Mandeln, verschiedene Gewürzkombinationen (Pfeffer, Zimt, Anis, Kardamom, Ingwer, Gewürznelken, Muskat), Eier bzw. Eigelb. Für die Wertschätzung der Pfefferkuchen spricht ein Bericht, demzufolge Kaiser Friedrich III. 1487 anlässlich eines Reichstages in Nürnberg an sämtliche Kinder „so sie schon gehen konnten“ einen Lebkuchen mit seinem Konterfei verteilen ließ. Seit diesem Jahr wurden in Nürnberg bestimmte Lebkuchen einfacher Qualität als „Kaiserlein“ bezeichnet.

Quelle  Online Mittelalter Lexikon, http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Pfefferkuchen; Zugriff 11/2008

 

 

 

 


Pfennig (Pfennig)

 

 

Pfennig:    ursprünglich karolingische Standardmünze von etwa 1,6 g Silber und hoher Kaufkraft (z.B. 797: 12 Pfennig = l Rind). Erst nach ständiger Abwertung und entsprechendem Kaufkraftschwund wurde der Pfennig seit dem 13.Jh. durch Ausprägung   höherer Wertstufen ergänzt (Groschen, Gulden, Mark, Taler). Seit dem 16. Jh. bis zum Anfang des 19. allmählich überall durch Kupfer ersetzt, schuf die Reichsmünzreform ab 1871 einen reichseinheitlichen Pfennig zu 1/100 Mark.

Quelle:   „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 


Pforte (Schulpforte) (Pforte) 

 

 

Die Schule zur Pforten, später Schulpforte genannt, ging aus dem 1137 im Saaletal gegründeten Zisterzienserkloster „Claustrum Sanctae Mariae ad Portum“ (Kloster der heiligen Maria an dem Tore) hervor. Das Kloster, das bis zu seiner Aufhebung eines der reichsten Mitteldeutschlands war, erwarb sich bei der Kultivierung der sumpfigen Saaleaue und durch den Anbau bis heute bedeutender Spezialkulturen, wie Obst und Wein, großes Ansehen. Durch die Reformation wurden viele Klöster geschlossen, auch das über 400 Jahre existierende Kloster Pforta blieb von dieser Entwicklung nicht verschont. Die 1540 vom protestantischen Herzog Heinrich dem Frommen ausgestellte Sequestrationsakte beschloss seine Auflösung. Der letzte Abt Petrus II. (Schederich aus Frohburg) verließ mit elf Mönchen und fünf Konversen das Kloster. Von der Reformation gingen starke Impulse für die Neugestaltung des Bildungswesens aus. In seiner Schrift „An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung“ (1520), besonders aber in der 1524 erschienenen Schrift „An die Ratsherren aller Städte deutschen Landes, dass sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen“ nahm Martin Luther Stellung zu Bildungsfragen. Er betonte, dass es Aufgabe der Obrigkeit sei, die schulische Bildung der jungen Generation in die Wege zu leiten. Nur so könnte mit Erfolg der Nachwuchs für verantwortliche Stellen in Kirche und Staat herangezogen werden. Sein allgemeiner Appell an die Obrigkeiten wurde von Philipp Melanchthon in die Praxis umgesetzt. In der Wittenberger Antrittsrede 1518 entwickelte er ein Bildungsprogramm für die Universitäten. Ihm ging es weniger darum, das Elementarschulwesen herauszubilden, sein Hauptaugenmerk lag auf dem Universitäts- und Gymnasialschulwesen. Für die Lehre in Kirchen und Schulen, für öffentliche Ämter sollte eine Elite herangebildet werden. Philipp Melanchthon leistete einen entscheidenden Beitrag für die Reformierung des Bildungswesens durch sein persönliches Engagement als Wittenberger Universitätslehrer, aber auch durch eine umfangreiche Beratertätigkeit in Schul- und Universitätsfragen und vor allem auch durch die Abfassung maßgeblicher Lehrbücher. 1528 entwickelte er in seiner Schrift „Unterricht der Visitatoren“ konzeptionelle Vorstellungen, wie der Unterricht an einer gewöhnlichen Lateinschule (oder Trivialschule) ablaufen sollte. Seine hierin enthaltene Schulordnung wurde zum Vorbild für zahlreiche andere Schulordnungen, so auch für die Pfortenser. Herzog Moritz von Sachsen, der Sohn Herzog Heinrichs des Frommen, verstand die von Martin Luther und Philipp Melanchthon herausgearbeiteten Bildungsforderungen. Am 16. Januar 1543 gab er in dem großen Ausschuss der sächsischen Stände eine Vorlage, die deutlich machte, wie ernst es ihm um die Befriedigung der aktuellen Bildungsbedürfnisse war. Entgegen der Hoffnungen der Stände, die das ehemalige Klostervermögen für ihre wirtschaftliche Stärkung nutzen wollten, setzte er seinen Willen durch und beschloss, in den ehemaligen Klöstern zu Meißen, Merseburg (1550 nach Grimma verlegt) und Pforte Fürstenschulen mit dem Ziel zu gründen, die Schüler auf das Studium an der Universität Leipzig vorzubereiten. Der reiche Besitz des Klosters Pforte wurde für die Gründung und Erhaltung der fürstlichen Landesschule bestimmt. In der am 21. Mai 1543 bekanntgegebenen „Neuen Landesordnung“ legte Herzog Moritz fest, wie der vom sächsischen Staat beaufsichtigte hochschulvorbereitende Unterricht, der auf sechs Jahre fixiert war, ablaufen sollte.

Einhundert Lernende zogen 1544 (1580 auf 150 angestiegen und Anfang des 19. Jahrhunderts auf 200 erhöht) in die progressiv humanistischen Zielen dienende Fürstenschule ein, die bis in die heutige Zeit traditionelle Ausbildungsziele – von 1935 bis 1945 abgesehen – verfolgte.

Bedeutsam für die Schule blieb, dass nicht Vermögen und Herkunft ausschlaggebend für die Aufnahme waren – wobei die Aufnahme nach einem Verteilerschlüssel erfolgte -, sondern allein das Leistungsvermögen zur Grundlage gemacht wurde.

Aber nicht nur die Schüler waren strengen Auswahlkriterien unterworfen, sondern auch die Rektoren und Lehrer. Besonders in der Anfangsphase gab es mancherlei Schwierigkeiten für die Gewinnung geeigneter Lehrkräfte. Ein Grund dafür war, dass der Verwalter (Schösser) des ehemaligen Klostervermögens seine Kompetenzen oftmals im Hinblick auf die Verwendung des ökonomischen Ertrags der Stiftung überschritt und zum anderen das aus dem Klosterleben übernommene Zölibat (Heiratsverbot) abstoßend auf die Rektoren und Lehrer wirkte. Im August 1557 setzte sich Philipp Melanchthon in einem Brief an Kurfürst August für die Aufhebung des Heiratsverbotes ein. Der Kurfürst hob am 5. Juni 1558 zwar das Verbot für die Rektoren, aber nicht für die Lehrer auf. Ihnen wurde die Heirat erst 1679 erlaubt.

Die Schule, die jahrhunderte lang klösterlich organisiert war, genoss den Ruf, eine der besten in Mitteldeutschland zu sein. Mehrere Schulordnungen beeinflussten den Unterricht. So die für alle Fürstenschulen von Philipp Melanchthon 1528 verfasste Kursächsische Ordnung, die 1580 von Kurfürst August erlassene und vom Wittenberger Theologen J. Andreae beeinflusste und die Schulordnung von 1773. 1811 erhielt Schulpforte erstmals eine eigene Ordnung. In 16 Kapiteln und 261 Paragraphen wurde der neuhumanistische Standort der „Königlich-Sächsischen Landesschule Pforte“ neu fixiert. Weitere Reformen erfolgten 1819/20 nachdem die Schule an Preußen gefallen war.

1993 feierte die einstige Fürstenschule Pforte ihr 450jähriges Bestehen.

Quelle:  Dr. phil. habil. Gerlinde Schlenker, Geschichte in Mitteldeutschland Bd.1 (2.veränd. überarb. erw. Aufl.)  „Auf den Spuren der Wettiner in Sachsen-Anhalt, Verlag Janos Stekovics, Halle/S. 1999

 

 

 

 


Posthalter, Posthalterei  (Posthalter) 

 

 

Posthalter ist die Bezeichnung für einen ehemaligen Beruf im Postwesen aus der Zeit der Reit- und Fahrpost.

Posthalter waren oft Privatleute, die Pferde, später auch Kutschen besaßen und diese nach vertraglichen Vereinbarungen der Post zum Pferde- und Wagenwechsel zur Verfügung stellten. Oft betrieben Posthalter gleichzeitig Gasthäuser. So konnten sie von den Reisenden gleich in zweifacher Hinsicht profitieren. Die Wirtshäuser „Zur Post“, die heute noch in vielen Orten zu finden sind, erinnern an diese Begebenheit. Die Posthalterei war der Betrieb des Posthalters. Posthalter waren oft vermögende Leute, das Amt wurde meist innerhalb der Familie weitervererbt.

Der Posthalter war Dienstherr der Postreiter und Postillone.

Auch die Leiter kleinerer, untergeordneter Pferdewechselstationen wurden als Posthalter bezeichnet.

Quelle:  https://de.wikipedia.org/wiki/Posthalter; Zugriff: 10/2016

 

 


Postillon (Postillon)

 

 

Der Postillon   [französisch postillon < italienisch postiglione, zu: posta oder zu französisch poste, Post] (früher) ist der Kutscher einer Postkutsche.

Quelle: http://www.duden.de/rechtschreibung/Postillion

 

 

 


Postkurs, Poststraße (Postkurs)

 

 

Der Postkurs (auch: Poststraße, Postlinie, Postroute) bezeichnet eine Altstraße, die hauptsächlich von Postreitern und später von Postkutschen zur Beförderung von Postsendungen genutzt wurde.

Sie verbanden die Poststationen. Dort wurden Reitpferde für die Postreiter und Postreisende, später, nach Einführung der Postkutschen auch für die Postillone der Postkutschen bereitgehalten, damit diese ohne größere Rast ihre Postsendungen zum Empfänger, bzw. ein Kollege die Sendungen zur nächsten Übergabestelle bringen konnte. Im Poststraßensystem des Kurfürstentums Sachsens wurden entlang der Poststraßen auf den die Postkurse liefen Distanzsäulen im 16/17. Jh. aufgestellt. Diese gaben die Entfernung in Stunden an. Ein durchgängiger Ausbau dieser Straßen gab es jedoch nicht. Lediglich Brücken, Rampen, Knüppeldämme und Hohlwege kennzeichneten diese ersten „Straßen“ in Sachsen und auch generell in Deutschland. Einen weiterführenden Ausbau gab es erst nach französischer Besetzung mit dem Chausseebau im 19.Jh.. Auf den Chausseen wurden die Schnellpostlinien eingerichtet, die aber sehr schnell nach dem Bau der Eisenbahnverbindungen ihre Bedeutung verloren. Die Post wurde dann zum Nahverkehrsmittel.

Bernd Hopke

 

Quelle: 

    • https://de.wikipedia.org/wiki/Postkurs
    • Rudolf Paschke; Geschichte der Post in Annaburg, Eigenverlag 1997, Archivbesitz des Vereins für Heimatgeschichte und Denkmalpflege e.V. Annaburg

 

    

 

 

 


Postmeister, Postverwalter, Postamtsleiter  (Postmeister)

 

 

Die Postamtsleiter der im späten 17. Jahrhundert sächsischen Landespost wurden als „Postmeister“ bezeichnet. Diese Postmeister wurden durch landesherrliches Privileg mit dem Postbetrieb (Postwagen zum Personentransport, Paket- und Brieftransport) beauftragt. Oft war das Privileg vererbbar. Aus den Zusammenschlüssen der verschiedenen Postunternehmen entstand im 19. Jahrhundert die moderne Post.

Quelle  https://de.wikipedia.org/wiki/Postmeister; Zugriff: 10/2016

 

 

 

 


Preußische Reformen, Stein’sche Reformen (PreussischeReform)

 
 
 

 

Als Preußische Reformen oder Stein-Hardenbergsche Reformen werden die in den Jahren 1807–1815 eingeleiteten Reformen bezeichnet, die die Grundlage für den Wandel Preußens vom absolutistischen Stände-  und Agrarstaat zum aufgeklärten National- und Industriestaat schufen.

Der Zusammenbruch Preußens 1806/1807 nach der Schlacht bei Jena und Auerstedt sowie dem Frieden von Tilsit zwang König Friedrich Wilhelm III. zu Reformen, die seine Minister Karl Freiherr vom Stein und Karl August von Hardenberg als „Revolution von oben“ einleiteten. Die erste Säule der Erneuerungen bildeten die Befreiung der Bauern, die Gleichstellung der Bürger, die Selbstverwaltung der Städte durch gewählte Volksvertreter, die Neuordnung der Staatsverwaltung durch verantwortliche Fachminister, die Einführung der Gewerbefreiheit und die Gleichberechtigung der Juden. Die zweite Säule umfasste die Bildungsreform, für die Wilhelm von Humboldt verantwortlich war. Er erneuerte das Bildungswesen im Sinne des Humanismus, setzte die allgemeine Schulpflicht durch und gründete die Berliner Universität. Die dritte Säule bildete die Heeresreform, die Gerhard von Scharnhorst, August Neidhardt von Gneisenau und Hermann von Boyen einleiteten. Sie modernisierten die Preußische Armee, schafften die Prügelstrafe für Soldaten ab und führten die allgemeine Wehrpflicht ein.

Quelle  https://de.wikipedia.org/wiki/Preußische_Reformen


Primogenitur  (Primogenitur)

 

 

Primogenitur: Erbfolge, in der der Erstgeborene (meist der erstgeborene Sohn) das Erbe antritt, oft verbunden mit der Bestimmung der Unteilbarkeit eines Gutes oder Landes; zuerst durch die Goldene Bulle 1356 für die deutschen Kurfürstentümer festgelegt, dann auch von anderen Ländern durch Hausgesetze übernommen (z.B. m Brandenburg 1473 durch die Dispositio Achillea).

Quelle:  „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 

 

 


Mühle Proschwitz vor Annaburg  (Proschwitzmuehle)

 

 

 

Wann sie genau erbaut wurde ist leider nicht bekannt. Erst nach 1847 hielten die ersten Windmühlen Einzug in Annaburg.

Die Windmühle Proschwitz mit Wohnhaus, Stall, Scheune lag ca. 2 km vor der Stadtgrenze Annaburg. Für die dazugehörige Landwirtschaft war es recht günstig, denn die Felder befanden sich zum größten Teil rings um das Mühlengrundstück.

Das erste gesichtete Datum war der Verkauf der Mühle durch den Erbauer Müllermeister Gottfried Oehmichen an Frau Friederike Voigt, geborene Lorang, die Ehefrau des Müllermeisters Wilhelm Voigt 1879. Außer der Zahlung der Kaufsumme hatte die Käuferin sich verpflichtet, dem Verkäufer einen lebenslänglichen Auszug zu gewähren. Für den Fall, dass die Ehefrau ihren Ehemann überlebt, sollte der Auszug bis zu ihrem Tode gezahlt werden. Die Mühle ging dann neben’s Tochter Martha an den Müllermeister Otto Robert Schmidt aus Hohndorf. Laut neuem Kaufvertrag verpflichtete sich der zukünftige Schwiegersohn, an seine zukünftigen Schwiegereltern eine Einmalsumme zu zahlen und die Altersversorgung in Form eines Auszuges bis an ihr Lebensende zu übernehmen. Auch die Ehefrau des vorherigen Besitzers Oehmichen lebte noch und auch diesen Auszug musste er mit übernehmen. – Altersvorsorge Anno 1900

Doch durch einen Unfall verstarb am 8. Dezember 1902 der Müllermeister Otto Robert Schmidt bereits im Alter von 37 Jahren. So stand die Witwe Martha Schmidt mit ihren Kindern, der Mühle und der Landwirtschaft allein da. Sie lernte später dann den Müllermeister Hermann Proschwitz aus Kähnitzsch kennen und sie heirateten am 28. Januar 1904. In dieser Ehe wurde am 26. November 1905 der Sohn Hermann Wilhelm Proschwitz geboren. Am 20. Juli 1906 starb durch einen Unfall auch der alte Müllermeister und Auszügler Friedrich Wilhelm Voigt. Der Sohn Wilhelm Proschwitz erlernte nach seiner Schulzeit das Müllerhandwerk. Nach seiner Meisterprüfung heiratete er 1934 und übernahm die Mühle mit der Landwirtschaft seiner Eltern. Doch das Schicksal traf die Familie Proschwitz sehr hart. Bei der Inbetriebnahme des Dieselmotors in der Mühle verletzte sich Meister Proschwitz durch einen Unfall an der Wirbelsäule so schwer, dass er nach einigen Tagen im Krankenhaus Torgau mit nur 39 Jahren im Jahre 1944 verstarb. Die junge Ehefrau stand mit den zwei Kindern, den alten Schwiegereltern und der Mühle mit der Landwirtschaft allein da. Ohne nachbarschaftliche Hilfe und weit vom Ort entfernt, musste sie in der schweren Kriegs- und Nachkriegszeit ihr Leben meistern. Der alte Müllermeister Hermann Proschwitz konnte in der Mühle nicht mehr arbeiten, denn er hatte Müllerasthma und so wurde die Mühle geschlossen. Am 1. November 1945 verpachtete sie die Mühle für einige Jahre an einen Umsiedler, den Müllermeister Wenzel Schuch. Der Sohn Helmut Proschwitz erlernte das Müllerhandwerk nicht mehr, denn durch die LPG war es nicht mehr möglich, eine Mühle als Existenzgrundlage zu betreiben. Durch einen tragischen Unfall verstarb der alte Müllermeister Hermann Proschwitz im April 1949 mit 76 Jahren. 1965 kaufte die Familie Proschwitz ein Grundstück in der Stadt Annaburg. Im Jahre 1981 wurde die weitgehend verfallene Mühle durch ein Unwetter umgeworfen und konnte nur noch als Heizmaterial verwendet werden. Da auch das Wohnhaus und die Wirtschaftsgebäude zerfallen waren, beräumte die LPG 1987 das Grundstück und trug auch die kleine Erhöhung, den so genannten Mühlberg, ab. Heute ist nichts mehr zu sehen, wo sich einst das Mühlengrundstück erstreckte.

Eberhard Förster

 

 


Quacksalber (Quacksalber)

 

 

 

Quacksalber gehörten im Mittelalter zum Fahrenden Volk – das waren die herumziehenden Gaukler, Spielleute, Wanderkomödianten, Bärenführer, Dirnen, Bettler usw. Auch verarmte Edelleute, entlaufene Mönche und Nonnen, brotlose Kleriker und entlassene Landsknechte schlossen sich dem Volk der Landfahrenden an. Sie zählten zu den unehrlichen Leuten, für die in der strengen ständischen Ordnung des Mittelalters kein Platz war. In etwas höherem Ansehen standen die fahrenden Schüler (Vaganten) und fahrenden Sänger, die Neuigkeits- und Nachrichtenkrämer, die mit Bildern ausgerüsteten Zeitungssinger (Bänkelsänger).

 

 

 

 


Quasimodogeniti  (Quasimodogeniti)

 

 

 

Quasimodogeniti ist im evangelischen Kirchenjahr der erste Sonntag nach Ostern. Der Name kommt von der Antiphon aus dem 1. Petrusbrief: Quasi modo geniti infantes, Halleluja, rationabile, sine dolo lac concupiscite (1. Petr 2, 2), was auf deutsch heißt: Wie die neugeborenen Kindlein seid begierig nach der vernünftigen, lauteren Milch.

Der Text erinnert an den durch das Osterfest gegebenen Anfang eines neuen Lebens in Christus. Die Menschen sollen sich „wie die neugeborenen Kindlein“ fühlen, nachdem durch die Auferstehung Jesu der Tod besiegt wurde.

Der Sonntag ist traditionell ein Tauftag. Im katholischen Kirchenjahr heißt der Sonntag Weißer Sonntag (lat. Dominica in albis).

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Quasimodogeniti Zugriff 2008

 

 

 

 

 

 

 

 


Rädern (Raedern)

 

 

Rädern, auch: Radebrechen (radebreken, mit dem rade stozen), ist eine heute nicht mehr praktizierte Form der Hinrichtung mittels eines großen Wagenrads. Es war eine Spiegelstrafe für Straßendiebe, die jedoch bereits der Sachsenspiegel auch für Mord und Mordbrand vorsah.

Es handelt sich um eine Hinrichtungsform des Mittelalters und der Frühen Neuzeit. Die letzte bekannte Hinrichtung durch Rädern fand in Preußen 1841 statt. Der Raubmörder Rudolf Kühnapfel war wegen der Ermordung des Andreas Stanislaus von Hatten, des Bischofs von Ermland, verurteilt worden.

Die als Mörder und/oder Räuber Verurteilten wurden auf ein Schafott gebracht und auf dem Boden festgebunden. Vorrangiges Ziel des ersten Aktes war das qualvolle Verstümmeln des Leibes, nicht der Tod. Deshalb sah die gebräuchlichste Variante vor, das Knochenbrechen mit den Beinen zu beginnen. Dazu ließ der Scharfrichter das Richtrad (oft mit eiserner Kante) auf den Unterschenkel des Verurteilten fallen und arbeitete sich dann bis zu dessen Armen hinauf. Dabei waren Rhythmus und Anzahl der Schläge jeweils vorgeschrieben, manchmal auch die Speichenzahl des Richtrades. Um dessen Wirkung zu erhöhen, legte man scharfkantige Hölzer unter die Gelenke, sogenannte Krammen, Krippen oder Brecheln. Später gab es Vorrichtungen, in die der Verurteilte „eingespannt“ werden konnte. Obwohl nicht üblich, konnte der Scharfrichter angewiesen werden, den Verurteilten am Ende des ersten Aktes zu exekutieren, indem er beim Gnadenstoß auf Hals oder Herz zielte. Noch seltener geschah dies sofort zu Beginn (vom Kopf herab).

Im zweiten Akt wurde der Leib in ein anderes Rad geflochten, was durch die gebrochenen Glieder möglich war, oder daran festgebunden. Nun wurde das Rad an einem Stock oder Pfahl aufgerichtet. Danach durfte der Scharfrichter den Verurteilten gegebenenfalls enthaupten oder erdrosseln.

Da der Leib nach der Hinrichtung auf dem Rad verblieb und Tierfraß und Verfall überlassen wurde, hatte diese Form der Bestrafung, ähnlich der antiken Kreuzigung, eine sakrale Funktion über den Tod hinaus: Nach damaligem Glauben stand die unterbliebene Bestattung einer Auferstehung entgegen.

Fiel der Geräderte noch lebend vom Rad oder misslang die Hinrichtung in einer anderen Weise, wurde dies als Eingreifen Gottes interpretiert. So existieren etwa Votivbilder geretteter Geräderter, und es gibt Literatur über die beste Behandlung derartiger Verletzungen.

Quelle:  https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%A4dern

 

 

 


Raseneisenstein (Raseneisenstein)

 

 

Als Raseneisenstein werden durch besonders hohe Eisen- und teilweise Mangangehalte gekennzeichnete Bodenhorizonte bezeichnet, deren Anreicherungen in der Regel gesteinsbrockenartig auftreten. Die Eisengehalte in diesen bis zu einem halben Meter mächtigen Akkumulationshorizonten können durchaus bis zu 45 Prozent betragen.

Die Bezeichnung Raseneisenstein rührt daher, dass dieser bei Grundwasser-Böden direkt unter der Rasensode ansteht und leicht als Rohstoff gewonnen werden kann. Im engeren, geologischen Sinne handelt es sich dabei allerdings nicht um Steine, da der Rasenstein lediglich aus nachträglich verfestigtem Boden, also zumeist einem Gemenge aus Sand, Ton und Schluff sowie unter Umständen organischem Substrat besteht. Weitere Bezeichnungen für die manchmal sogar wie Schlacke erscheinenden rotbraunen bis blauschwarzen Verfestigungen sind Brauneisenstein, Sumpfeisenstein oder Raseneisenerz.

Nicht verwechselt werden darf Raseneisenstein mit seinem mineralischen Hauptbestandteil Limonit, der ebenfalls als Brauneisenstein oder –erz bezeichnet wird. Weitere Verwechslungsmöglichkeiten begrifflicher Art bestehen mit dem Ton- oder Spateisenstein genannten Eisenmineral Siderit, mit dem Gestein Eisensandstein, dem Ortstein bzw. der Orterde von Podsolen sowie mit dem so genannten Bohnerz. Als Raseneisenerde werden weitgehend unverfestigte Anreicherungen in Gleyböden bezeichnet, die eine Vorstufe in der Entwicklung des Raseneisensteins sein können.

Das Vorkommen und die Nutzung von Raseneisenstein waren – ähnlich wie beim Eisenerz – direkt namensgebend für zahlreiche Orte und Flurbezeichnungen insbesondere mit dem Namensbestandteil -eisen-, in Deutschland unter anderem für Isernhagen und Iserbrook aber auch für Iserbegka (isern = eisern), Eisenhausen, Eisemroth (beide in Mittelhessen) und Jerrishoe (dänisch jeru = Eisen), sowie für etliche Orte mit dem Namensbestandteil -hütten- (von Verhüttung).

Entstehung

Raseneisenstein kann auf unterschiedliche Art und Weise entstehen. Wesentlich sind immer chemische Redoxvorgänge, teilweise unter Beteiligung von Mikroorganismen (Bakterien, z. B. Acidothiobacillus ferrooxidans). Im Schwankungsbereich des Grundwassers, in dem Eisen- und Mangan-Ionen gelöst sind (Sickerwasser spielt hier nur eine untergeordnete Rolle), fallen bei Kontakt mit dem Sauerstoff der Bodenluft oxidische/hydroxydische Eisen- und Mangan-Verbindungen aus. Ausgeprägte Raseneisensteinbildungen gehen oft auf geringe Schwankungen des Grundwasserspiegels bei gleichzeitig stark eisenhaltigem Wasser zurück. Der Entstehungszeitraum von Raseneisenstein erstreckt sich je nach Vorkommen in der Regel über hunderte bis tausende Jahre.

Besonders häufig bildet sich Raseneisenstein im Oxidationshorizont Go von Gleyen. Gemäß der Bodenkundlichen Kartieranleitung werden Go-Horizonte mit als Raseneisenstein-Konkretionen vorliegendem Brauneisen als Gkso und solche mit gebanktem Raseneisenstein als Gmso bezeichnet. Ab einer gewissen Mächtigkeit und der typischen festen Ausprägung werden diese Horizonte auch kurz RES genannt. In Gleypodsolen und Anmoorböden kann sich ebenfalls Raseneisenstein bilden.

In Norddeutschland entstanden beispielsweise regelrechte Raseneisenerz-Lagerstätten nach der letzten Eiszeit während des Holozäns. Sie bildeten sich vor allem in Flussniederungen (Flussauen) in von eisenhaltigem Grundwasser durchströmten fein- bis mittelkörnigen Sanden. In der Landwirtschaft gelten diese ab dem Raseneisenstein wurzelundurchlässigen Böden als nur bedingt ackerbaulich nutzbar. In der Regel können solche Standorte nur als Wiese oder Weide genutzt werden.

Auch während einer Kaltzeit ist in den Wasserführenden wärmeren Interstadialen die Ausbildung von Raseneisenstein möglich. So führen zum Beispiel die Schotterkörper der Rheinterrassen am unteren Mittelrhein sehr manganreiche Raseneisensteinhorizonte. Diese sind häufig an mächtige Schrägschichtungskörper gebunden. Diese Konkretionen zeigen fossile, also frühere Grundwasserstände an und sind deshalb auch über das ganze Profil verteilt, sind also nicht nur nahe der Geländeoberkante zu finden.

Raseneisenstein kann auf unterschiedliche Art und Weise entstehen. Wesentlich sind immer chemische Redoxvorgänge, teilweise unter Beteiligung von Mikroorganismen (Bakterien). Im Schwankungsbereich des Grund- oder Sickerwassers, in dem Eisen- und Mangan-Ionen gelöst sind, fallen Eisen und Mangan bei Kontakt mit dem Bodenluft-Sauerstoff aus.

Besonders häufig bildet sich Raseneisenstein im Oxidationshorizont Go von Gleyen. Ab einer gewissen Mächtigkeit und der typischen festen Ausprägung werden diese Horizonte als RES bezeichnet. In Gleypodsolen und Anmoorböden kann sich ebenfalls Raseneisenstein bilden.

Vorkommen

Raseneisenstein kommt insbesondere in feuchten und sumpfigen Niederungsgebieten vor. In Norddeutschland entstanden regelrechte Raseneisenerz-Lagerstätten nach der letzten Eiszeit während des Holozäns. Sie bildeten sich vor allem in Flussniederungen (Flussauen) in von eisenhaltigem Grund- und Sickerwasser durchströmten fein- bis mittelkörnigen Sanden. In der Landwirtschaft gelten diese ab dem Raseneisenstein wurzelundurchlässigen Böden als nur bedingt ackerbaulich nutzbar. In der Regel können solche Standorte nur als Wiese oder Weide genutzt werden.

Raseneisenstein kommt weltweit vor allem in den gemäßigten Breiten insbesondere in feuchten und sumpfigen Niederungsgebieten vor, in Europa klima- und landschaftsbedingt vorwiegend im nördlichen Mittel- und südlichen Nordeuropa.

Es gibt rezente – heute noch nahe der Erdoberfläche befindliche – und fossile – im Laufe der Zeit durch weitere Boden- oder Gesteinsschichten verschüttete bzw. überdeckte – Vorkommen; letztere werden gemeinhin nur in geologischer Fachliteratur behandelt.

Ehemals bedeutende Vorkommen in Mitteleuropa gelten heute weitgehend als abgebaut und damit verschwunden. Zumeist sind von den alten Lagerstätten nur noch randliche Reste oder geringmächtige bzw. kleinräumige Fundstätten vorhanden, die zur Eisengewinnung nicht wirtschaftlich verwertbar sind. Vorkommen mit als Baumaterial verwendbaren größeren Brocken, die beispielsweise zur Ausbesserung historischer und unter Denkmalschutz stehender Gebäude aus Raseneisenstein benötigt werden, sind sehr selten geworden.

Einige Raseneisenstein-Restvorkommen und Niederungsböden mit gegenwärtiger Eisenoxid-Ausfällung sind in Deutschland mittlerweile – in Nachfolge des Bundes-Bodenschutzgesetzes – wegen ihrer Seltenheit sowie natur- und kulturgeschichtlich bedeutenden Archivfunktion als „Vorranggebiete für den Bodenschutz“ planungsrechtlich festgesetzt (meist auf lokaler Ebene).

Die Gegend von Annaburg war besonderst reich an Raseneisenstein. Sie gehört zum Eisensteindistriktsfeld „Carl“ (Welches im Grundbuch von Herzberg Bd.I Bl.1 von 1956 noch eingetragen ist). Aus dem Forstlichen Einrichtungsbuch des Forstamtes Annaburg von 1956 erfahren wir von einer Verleihungsurkunde aus dem Jahre 1837 welches dieses Gebiet begrenzt. Dabei handelt sich um den Bezirk, welcher die Schwarze Elster nebst ihren Zuströmungen von oberhalb Herzberg bis in den Einfluss in die Elbe umfasst. Der Raseneisenstein in unserer Gegend ist Schwammartig gewachsen, mulmig und leider von geringer Festigkeit.

Der Raseneisenstein wurde bis ins vorige Jahrhundert noch abgebaut und im Lauchhammerwerk verarbeitet. Die Gewinnung wurde kurz vor dem 1. WK eingestellt. 

Nutzung zur Eisengewinnung

Raseneisenstein mit Eisenkonzentrationen von etwa 20-40 % wurde in Mitteleuropa schon in der Eisenzeit zur Gewinnung von Eisenerz abgebaut und verhüttet. Deswegen wird manchmal auch die Bezeichnung Raseneisenerz benutzt. Diese Verhüttung geschah historisch schon zur Zeit der Kelten und Germanen in Rennöfen.

Historisch betrachtet fand umfangreicher Abbau im Wesentlichen in drei Epochen statt: in der Eisenzeit, im Mittelalter und zur Zeit der (frühen) Industrialisierung. Wegen dieser Nutzung des Raseneisensteins zur Erzgewinnung ist auch die Bezeichnung Raseneisenerz verbreitet.

Die Schwerindustrie im Ruhrgebiet nutzte zuletzt auf Grund von Nachschubproblemen bei der Stahlproduktion im Zweiten Weltkrieg regionale Raseneisenstein-Vorkommen der Emscherniederung als Erzersatz. In Osteuropa und einigen anderen Teilen der Welt wird heute noch Raseneisenstein abgebaut.

In unserer Gegend wurde der Raseneisenstein zur Metallgewinnung im Mittelalter wie zur Zeit der frühen Industrialisierung wirtschaftlich genutzt. So sind auch aus der Umgebung von Annaburg, Öfen zur Verhüttung von Raseneisenstein nachgewiesen.

Nutzung als Baumaterial

Auch als Baumaterial wurde der ähnlich dem Sandstein gut bearbeitbare Raseneisenstein genutzt. Jedoch taugen dazu nur besonders metallreiche „Steine“, da Material mit geringen Eisengehalten nicht sehr verwitterungsresistent, sowie weich und spröde bis brüchig ist. Eisenreicher, harter und durch seine Poren gut wärmedämmende Raseneisenstein wurde vorwiegend in den von Natur aus gesteinsarmen Tieflandsregionen Mitteleuropas gerne für den Bau von Mauern, Fundamenten und Gebäuden verwendet.

So besteht beispielsweise die Stadtmauer der brandenburgischen Stadt Dahme zum Großteil aus Raseneisenstein und wird daher „Eiserne Mauer“ genannt. In Teilen Mecklenburg-Vorpommerns, u. a. in der Gemeinde Grebs-Niendorf, sind zahlreiche alte Häuser und Kirchen, die ganz aus dem dort „Klump“ genannten Raseneisenstein errichtet wurden, typisch. So besteht auch in der Kreisstadt Ludwigslust die Stadtmauer aus diesem Material.

Auch in unserer Gegend wurde bei mittelalterlichen Bauten Raseneisenstein verwendet, so bei der spätromanischen Dorfkirche in Lebien, beim Quermauerwerk der spätromanischen Dorfkirche in Löben, bei den Dorfkirchen in Plossig und in Lindwerda, bei der Stadtkirche von Jessen, aber auch beim Bau des Jagdschlosses in Annaburg (Renaissancezeit) fand noch Raseneisenstein Verwendung.

Raseneisenstein wurde in einigen Kunstbauten des Dessau-Wörlitzer Gartenreich vor allem im Wörlitzer Park verwendet. Hier waren weniger seine bautechnischen Eigenschaften, sondern mehr seine rustikale Struktur das Motiv. Besonders hervor zu heben ist dabei die nach der landschaftstypischen Bezeichnung des Raseneisensteins „Eisenhardt“ benannte Baugruppe. Auch der so genannte „Stein“, eine Miniaturnachbildung des Vesuvs, und weitere Brücken und Tunnelsysteme im Park wurden um des Effektes willen damit gebaut. Außerhalb des Parks ist das „Rauhe Wachhaus“ am Fliederwall zwischen Vockerode und Wörlitz zu nennen.

Quelle

    1. Autorenkollektiv, freien Enzyklopädie Wikipedia(steht unter der GNU-Lizenzfür freie Dokumentation)
    2. Ergebnisse der Standortserkundung im Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb Jessen, 1. Hauptteil, Arbeitsgr. Potsdam 1956

 

 

 

 


Rauchfrei und behaglich warm – der Kachelofen (Kachelofen)

 

 

Der Kachelofen war eine echte Innovation auf dem Gebiet der Heiztechnik und steigerte die Wohnqualität bedeutend. Zuvor beheizten offene Feuerstellen, manchmal auch Warmluftheizungen, nur die unteren Geschosse von den Häusern. Im Annaburger Jagdschloss wurden Wandkamine und Kachelöfen von Anfang an verwendet. Sie wurden auch schon an den Schornsteinen direkt angeschlossen. Selbst in der Küche waren schon Backöfen eingebaut. Darauf legte Kurfürstin Anna besonderen Wert. Der Kachelofen ließ sich nun platzsparend in der Zimmerecke aufstellen. So konnten auch das Obergeschoss und kleinere Räume gleichmäßig beheizt werden. Seit dem 15. Jh. war der Kachelofen fester Bestandteil adliger und hochbürgerlicher Wohnkultur. Hier übernahmen sie mit der Entwicklung der reliefverzierten Ofenkacheln auch repräsentative Funktionen.

In unserem ländlichen Raum dagegen sind diese frühen Kachelöfen kaum nachgewiesen. Hier fanden sie erst im späten 18. Jh. und Anfang des 19. Jh. Verwendung. Ab dem 18. Jh. kamen zuerst die gemauerten Kachelöfen in gebrauch. Je ärmer die Menschen umso schmuckloser der Ofen. Aber der Ofen stand jetzt in einem abgeschlossenen Raum und wurde zumeist von der Küche oder dem Flur her beheizt. Der Raum mit dem Ofen blieb dadurch rauchfrei, was eine wesentliche Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität bedeutete. Die Stube, der zentrale Lebens- und Arbeitsraum war so entstanden. Die mit Kachel verkleideten Öfen wurden erst Ende des 19. Jh. mit der Industrialisierung bei den einfachen Menschen in unserer Region verwendet. Sie standen meist in der guten Stube. Die Schlafkammern waren in der Regel unbeheizt. Die Berliner Kachelöfen mit ihrer Rostfeuerung wurden ab Anfang des 20.Jh. mit aufkommen der Briketts verwendet. Seit dem 19.Jh. mit der beginnenden Industrialisierung kamen auch noch die kleineren gusseisernen Öfen für die kleinen Räume dazu.

Die Technologie

Der Kachelofen speichert die Hitze und gibt sie über einen langen Zeitraum wieder ab. Damit er richtig „zieht“, muss er an einen Schornstein angeschlossen sein.

Kachelöfen sind mittels ihrer großzügig bemessenen eigenen Masse dazu in der Lage, die beim Verfeuern von schnell abbrennenden Festbrennstoffen kurzzeitig anfallende große Wärmeenergiemenge erst aufzunehmen und anschließend über einen längeren Zeitraum in den zu beheizenden Raum abzugeben. Der Kachelofen diente früher auch zum Trocknen von Wäsche und anderen Gegenständen. In einem eingebauten Wärmefach konnte man Speisen warm halten oder Kirschkernkissen aufwärmen.

Das Einheizen mit Kohle oder Briketts war vor dem 20. Jahrhundert nicht üblich, da dazu eine Rostfeuerung notwendig war, die beim klassischen Kachelofen des 11. bis 19. Jahrhunderts normalerweise nicht vorhanden war. Im 20. Jahrhundert sind Kachelöfen meist zum Betrieb mit Braunkohlenbriketts oder – im Falle der Dauerbrand- oder Warmluftöfen – auch mit Koks geeignet.

Der Energieverbrauch

… konnte beträchtlich sein. In der Umgebung der Dörfer war bald nicht mehr viel Brennholz zu finden. Ein Kachelofen war aber viel effektiver als ein offenes Herdfeuer.

 

 

 

 


Reformation (Reformation)

 

 

 

Reformation [von lateinisch reformatio »Umgestaltung«, »Erneuerung«]. Bezeichnung für die in Deutschland durch M. LUTHER ausgelöste christliche Erneuerungsbewegung im 16. Jh. Seit dem Spätmittelalter wurde in weiten Kreisen immer wieder Kritik an der weltlichen Herrschaft des Papsttums geübt, waren die kirchlichen Missstände angeprangert und die Forderung nach einer »Reform der Kirche an Haupt und Gliedern« laut geworden.

Der entscheidende Durchbruch der Reformation ging jedoch erst von LUTHER aus. Mit dem Anschlag seiner in lateinischer Sprache abgefassten 95 Thesen an der Wittenberger Schlosskirche am 31. Oktober 1517, mit denen er sich gegen den Ablasshandel wandte, hatte er zunächst nur eine innerkirchliche theologische Diskussion auslösen wollen. Die Thesen wurden jedoch ins Deutsche übertragen und fanden rasche Verbreitung. In seiner Schrift »An den christlichen Adel deutscher Nation« (1520) nahm er die Vorwürfe gegen die Missstände in der Kirche auf, doch unterschied sich seine Stellungnahme von den bisherigen v. a. durch die tief greifende theologische Begründung. Ausgehend vom Priestertum aller Gläubigen (Aufhebung des Gegensatzes von Laien und Klerus), bestritt er den päpstlichen Anspruch auf die Herrschaft über die Welt und auf die allein gültige Auslegung der Bibel. Die ungeheure Wirkung der lutherischen Aussagen ging jedoch von seiner Rechtfertigungslehre aus, der Lehre von der Möglichkeit des Sünders, einen gnädigen Gott zu finden. Gott belohnt nicht aufgrund guter Werke, sondern schenkt dem sündigen Menschen seine gerecht machende Gnade und Vergebung, sofern dieser sie im Glauben annimmt (»Von der Freiheit eines Christenmenschen«, 1520). Bereits nach dem Thesenanschlag leitete die Kirche gegen LUTHER den Ketzerprozess ein, 1521 wurde er vom Papst gebannt. Nachdem LUTHER 1521 auf dem Wormser Reichstag den Widerruf seiner Schriften abgelehnt hatte, wurde die Reichsacht über ihn verhängt. Kurfürst FRIEDRICH III., DER WEISE, von Sachsen ließ LUTHER auf der Wartburg in Sicherheit bringen. 

Die Reformation breitete sich rasch in Deutschland aus; sie stärkte die Eigenständigkeit der Landesherren und der niederen Stände und ermöglichte Säkularisation, weshalb sie von vielen Landesherren unterstützt wurde. Da Kaiser KARL V. aufgrund von Kriegen gegen Frankreich (1521-44) und durch die »Türkengefahr« gebunden war, stellte der Speyerer Reichstag 1526 den Landesherren ihr konfessionelles Verhalten frei. In vielen Territorien wurden nun lutherische Landeskirchen eingerichtet. In den Unruhen der ersten Hälfte des 16. Jh. wie dem Bauernkrieg flossen politische, soziale und religiöse Bewegung zusammen, obwohl LUTHER sich davon abzugrenzen versuchte. In der theologischen Auseinandersetzung mit dem Züricher Reformator ZWINGLI kam es im Marburger Religionsgespräch 1529 zu keiner Einigung im Abendmahlsstreit und damit auch zu keiner Einigung zwischen Luthertum und Kalvinismus. 

Als die katholische Mehrheit auf dem Speyerer Reichstag von 1529 ein Verbot der Ausbreitung der Reformation durchsetzte, protestierten die lutherischen Stände dagegen (auch Protestantismus) und legten 1530 auf dem Augsburger Reichstag das Augsburger Bekenntnis vor. 1531 schlossen die protestantischen Stände ein politisches und militärisches Bündnis, den Schmalkaldischen Bund, der im Schmalkaldischen Krieg 1546/47 jedoch unterlag. Nach der Zwischenlösung des Augsburger Interims (Interim) wurde im Augsburger Religionsfrieden von 1555 die Trennung der (lutherischen) Protestanten von der katholischen Kirche reichsrechtlich anerkannt. Die Untertanen übernahmen die Konfession des Landesherrn nach dem Prinzip »cuius regio, cius religio« (wessen das Land, dessen die Religion) oder durften auswandern; der Landesherr übte zugleich die geistliche Aufsicht aus. Dieses landesherrliche Aufsichtsrecht wurzelte im landesherrlichen Kirchenregiment und führte zum Bündnis von Staat und Kirche (bis 1918). In der Folgezeit versuchten beide Konfessionen, ihren Einfluss zu vergrößern (Gegenreformation). Auch in der katholischen Kirche bewirkte die Reformation eine innere Neugestaltung, die auf dem Tridentinum (1545-63) begann und bis zum 2. Vatikanischen Konzil reicht. Mit der Reformation war die Einheit des mittelalterlichen Glaubens und Denkens durchbrochen; damit wurde eine wichtige Voraussetzung für das pluralistische und säkularisierte Denken der Moderne geschaffen.

Quelle:  „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 

 


Regulierungsedikt 1811  (Regulierungsedikt)

 

 

 

Regulierungsedikt 1811, Deklaration 1816: Betreffen spannfähige Bauern mit Lassrecht, d.h. Kossäten mit Lassrecht sind ausgeschlossen. Erbliche Lassbauern müssen 1/3, nichterbliche ½ des Lands abtreten, um Eigentum an ihren Höfen u. Ende ihrer Dienste zu erhalten.

Quellen:   Prof. Dr. Ulrich Pfister: „Bäuerliche Gesellschaft – Landwirtschaft: Agrargeschichte im Überblick, 16.-20. Jahrhundert“, Wintersemester 1996/97

 

 

 

 


Reichsarbeitsdienst „Erziehung zur Volksgemeinschaft“ (RAD)

 

 

Um die Massenarbeitslosigkeit und daraus resultierende individuelle und gesellschaftliche Problemlagen zu bekämpfen, führte die Regierung Brüning im Juli 1931 den freiwilligen Arbeitsdienst (FAD) ein, der im April 1933 „NS – gleichgeschaltet“ wurde. Konstantin Hierl leitete den Arbeitsdienst, zunächst als Reichskommissar für den FAD, ab Oktober 1935 als „Reichsarbeitsführer“. Das Prinzip der Freiwilligkeit wurde durch das Gesetz zur Arbeitsdienstpflicht im Reichsarbeitsdienst (RAD) vom Juni 1935 aufgehoben.

Reichsarbeitsdienstgesetz,
vom 26.Juni 1935.
Abschnitt I
Der Reichsarbeitsdienst




1

(1)  Der Reichsarbeitsdienst ist Ehrendienst am Deutschen Volk.

(2)  Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volk im Reichsarbeitsdienst zu dienen.

(3) Der Reichsarbeitsdienst soll die deutsche Jugend im Geiste des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung, vor allem zur gebührenden Achtung der Handarbeit erziehen.

(4)  Der Reichsarbeitsdienst ist zur Durchführung gemeinnütziger Arbeiten bestimmt. (…)


Reichsgesetzblatt, Teil I, 1935

Männliche und weibliche junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren mussten fortan einen sechsmonatigen Arbeitsdienst absolvieren. Zunächst bestand für die jungen Frauen aber noch die Möglichkeit am FAD teilzunehmen. Eine verbindliche Arbeitsdienstpflicht wurde für sie erst kurz nach Kriegsbeginn eingeführt. Ab Juli 1941 wurden Frauen nach Ableistung ihrer Arbeitsdienstpflicht für weitere sechs Monate zum Kriegshilfsdienst verpflichtet.

Der RAD erfüllte eine doppelte Funktion. Die Arbeitsdienstpflicht war ein Instrument der Arbeitsmarktpolitik, vor allem aber auch ein Erziehungsinstrument. Dem Anspruch nach sollte „durch Arbeit zur Arbeit“ erzogen werden, wobei die Tätigkeit als „Dienst für das Volksganze“ interpretiert und propagiert wurde. Der Wert der Arbeit bestimmte sich aus dem Wert bzw. Nutzen für die „Volksgemeinschaft“, Arbeitsdienst war „Ehrendienst am deutschen Volke“ und trug – so die Propaganda – dazu bei, Standesunterschiede einzuebnen. Schwere körperliche Arbeit sollte zur Entwicklung einer „richtigen Arbeitsgesinnung“ führen und der physischen Ertüchtigung dienen.

Der Reichskanzler betonte demgegenüber, dass man die Arbeitsdienstpflicht nicht zunächst unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachten sollte. Er sehe darin vor allem ein Instrument, das zur bewussten Erziehung zur Volksgemeinschaft hervorragend geeignet sei. Der umstrittene Begriff der Arbeit müsse dadurch wieder zu Ehren kommen, dass ohne Rücksicht auf Herkunft und Rang die deutschen Menschen Hand- und Geistesarbeiter durch gemeinsamen Dienst zu gegenseitigen Verstehen gelangten. Die Schwierigkeiten dieses Diensts müsse jeder junge Deutsche durchmachen, alle müssten das gleiche Schicksal auf sich nehmen. Insofern sei diese Schule von hervorragender ethischer Bedeutung und ihre erzieherische Wirkung werde letzten Endes der Wirtschaft zugute kommen.
Es sei nach seiner Auffassung nur zu begrüßen, wenn die jungen Jahrgänge aus der Wirtschaft herausgenommen würden und damit die Möglichkeit gegeben werde, älteren dort unterzubringen. Es müsse Ehrenpflicht jedes jungen Deutschen sein, diesen Dienst auf sich zu nehmen. Aus diesem Schmelztiegel werde die deutsche Gesellschaft hervorgehen.(*)

(*) Vermerk über die Chefbesprechung unter dem Vorsitz des Herrn Reichskanzlers am 4. April 1933, Bundesarchiv Bonn

Das RAD-Lager bildete den organisatorischen Rahmen. Nummern und Uniformen, Schlafsäle und Spinde, Lagerordnung und Zeitregime – z.B. standen nach Arbeitseinsatz Sport, Unterricht oder paramilitärische Übungen im Lager auf dem Programm – dienten zur Einübung spezifischer Tugenden wie Pünktlichkeit, Ordnung, Disziplin, Unterordnung und Gehorsam.

Männer wurden im Rahmen des Einsatzes im NS_Arbeitsdienst insbesondere zum Auf- und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, zur Bodenkultivierung und zu Erntearbeiten herangezogen. Die Frauen arbeiteten als Haushaltshilfen und Erntehelferinnen, später verstärkt in der Rüstungsindustrie.

Im Krieg veränderten sich die Einsatzgebiete. Der Bau von Rüstungswerken, Schanzarbeiten und schließlich Dienste zur Unterstützung der Wehrmacht in den besetzten Gebieten, aber auch bei den Aufstellungs-, Wach- und Ersatzeinheiten waren zu leisten.

Ab 1944/45 betrieben die RAD-Abteilungen meist nur noch militärische Ausbildung, viele von ihnen wurden zu Besatzungen von Flugabwehr-Batterien umgewandelt.

Bernd Hopke

Quelle:  Dokumente der Ausstellung „Macht Urlaub“ Informationszentrum Prora, Juli 2008

 

 

 

 


Remise; Wagenremise (Remise)

 

 

Die Remise ist ein Wirtschaftsgebäude, das in der Regel an der rückwärtigen Grundstücksgrenze für Fahrzeuge oder Geräte errichtet wurde. Das Wort kommt aus dem Französischen und stammt vom Verb remettre (wieder hinstellen, versorgen) ab. Die lateinische Wurzel ist das Verb remittere (zurückschicken, ablegen).

Quelle:  https://de.wikipedia.org/wiki/Remise

 

 

 

 


Renaissance (Renaissance)

 

 

 

Die Renaissance auf französisch-italienisch bedeutet „Wiedergeburt„.

Bezeichnung für deutsche Kunst und Kultur vor der Reformation, insbesondere Malerei, Plastik, Möbel (Spätgotik und Renaissance); durch die Romantik wiederentdeckt; die frühbürgerliche Zeit des 15. und frühen 16. Jh.s hatte Vorbildcharakter für das während der 2. Hälfte des 19. Jh. aufkommende altdeutsche Kunsthandwerk und Innenarchitektur; beide Bereiche standen dem Kitsch oft sehr nahe.

Epochenbegriff für die Zeit von 1400 bis zum Ende des 16. Jh.s., also zwischen Gotik und Manierismus.

Die Renaissance markiert den Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit, in ihr vollzog sich eine von der griechischen und römischen Antike inspirierte Erneuerung von Kunst und Wissenschaft (Humanismus). Von einer Erneuerung („rinascità„) spricht zuerst Vasari 1550 in seinen Künstlerbiografien; als Stilbegriff wurde Renaissance erst seit dem 19. Jh. gebräuchlich.

Der Begriff der Renaissance wird teilweise auch für das Wiederaufleben antiker Elemente in der mittelalterlichen Kunst verwendet (z.B. karolingische Renaissance).

Mit der Loslösung von der mittelalterlichen Gebundenheit an die kirchliche und feudale Ordnung entstand eine eher städtische Kultur, in der die Rolle des Bürgertums gegenüber der des Adels immer wichtiger wurde. Kennzeichnend für die Renaissance ist ein das Diesseits betonende Lebensgefühl, im Gegensatz zur mittelalterlichen, dem Jenseits zugewandten Lebensauffassung. Die Künstler der Renaissance sind historisch bestimmbare, namentlich genannte Persönlichkeiten; die Themenkreise, die in der bildenden Kunst behandelt wurden, weiteten sich aus – es wurden auch profane Themen für weltliche Auftraggeber geschaffen. Die Ursprünge der Renaissance, die einen tiefen Einschnitt in der Geschichte von Kunst und Kultur markierten, lagen in Italien, insbesondere in Florenz. Dort führte die Pflege humanistischer Studien durch die Medici zu einer Blütezeit von Literatur und bildender Kunst.

Die Kunstgeschichte unterscheidet zwischen Frührenaissance (ca. 1420-1500), Hochrenaissance (1500-1520) und Spätrenaissance (in der Baukunst) bzw. Manierismus (in der Malerei, ca. 1520-1580).

Ihren Ausgangspunkt nahm die Baukunst der Frührenaissance in Florenz. Als Vorbild dienten den Baumeistern antike Tempelbauten und Architekturtraktate (Vitruv). F. Brunelleschi schuf mit der Domkuppel von Florenz (1420) ein glänzendes Vorbild für alle späteren Kuppelbauten. Bedeutende Kirchenbauten entstanden auch in Mantua (Sant’Andrea, L.B. Alberti, 1472).

Ausgangspunkt und Hauptschauplatz der Hochrenaissance wurde Rom, wofür v.a. die Bautätigkeiten der Päpste Julius II. und Leo X. verantwortlich waren. Bramantes Entwurf für den Neubau der Peterskirche in Rom (1506) markiert den Beginn der Hochrenaissance. In Oberitalien und Venedig baute Palladio zahlreiche Kirchen und Landhäuser, die eine neue Richtung der Baukunst bestimmten.

Der Einfluss der italienischen Renaissance zeigt sich auch in der deutschen Baukunst (Landshuter Residenz, 1536-43; Augsburger Rathaus von E. Holl), allerdings nicht immer in reiner Form, sondern eigenständig umgebildet (siehe Weserrenaissance).

Auch die ersten Bildhauer der Renaissance stammten aus Florenz. Die Plastik löste sich von der engen Bindung an die Architektur und nahm antike Gestaltungsmittel auf. Sie orientierte sich sowohl an antiken Werken als auch an anatomischen Studien. Zum einflussreichsten Künstler der Frührenaissance wurde Donatello, neben ihm wirkten L. Ghiberti und Michelozzo.

Den Höhepunkt der Hochrenaissance bilden die Marmorbildwerke von Michelangelo in Florenz (David, 1501-1504) und Rom (Pietà, 1498-1501).

Die wichtigste Entwicklung in der Malerei war die Erfindung der Zentralperspektive durch F. Brunelleschi und L.B. Alberti (Umsetzung durch Masaccio 1428 im Trinitätsfresko). Besonders in der Freskomalerei entstanden auf dieser Grundlage zahlreiche Meisterwerke; P. della Francesca verband in seinen Fresken genaue Naturbeobachtung mit idealer Gestaltung. Beispiele künstlerischen Schaffens der Hochrenaissance sind die Fresken von Raffael in den Stanzen des Vatikans und Michelangelos Deckenfresko in der Sixtinischen Kapelle (1508-1512). In Oberitalien tätig waren A. Mantegna und Leonardo da Vinci (Abendmahl, S. Maria delle Grazie, Mailand), in Venedig G. Bellini und Tizian.

Neben christlichen Inhalten bearbeiteten die Maler der Renaissance auch Themen der antiken Mythologie (S. Botticelli, Venus, um 1485).

Einen Aufschwung erfuhren die Gattungen der Porträtmalerei, der Landschaftsmalerei und der Aktmalerei; in den Niederlanden fand der Übergang zur Ölmalerei statt.

Zu einer eigenständigen Verarbeitung der italienischen Renaissance nördlich der Alpen gelangten A. Dürer, H. Holbein der Jüngere und L. Cranach. In Frankreich ist der Einfluss der Renaissance besonders nach Leonardo da Vincis dortigem Aufenthalt bemerkbar (Schule von Fontainebleau).

Die Renaissance ist in der deutschen Kunst nicht so rein entwickelt (wie etwa in der italienischen), gotische Einflüsse bleiben wirksam. In der Architektur dominiert (im 16. Jh.) der Profanbau, gekennzeichnet durch die Parallelität von gotischen Formen und Elementen italienischer Renaissance und niederländischem Manierismus (an vielen Bürger- und Rathäusern, am Heidelberger Ottheinrichsbau, 1556-66). In der deutschen Renaissance-Plastik entstand neben gotischen Schnitzwerken (A. Pilgram, H. Leinberger) der erste Bronzeguss des monumentalen Sebaldusgrabes (P. Vischer der Ältere, Nürnberger Sebalduskirche). Mit der Malerei der Renaissance (insbesondere Beginn des 16. Jh.s.) manifestierte sich ein künstlerischer Höhepunkt voller Selbstbewusstsein, Weltfreude, Entdeckergeist, wenn auch mit religiösem Sujet. Matthias Grünewald schuf leidenschaftliche, religiöse Visionen mit gotischen Elementen, und Albrecht Dürer malte unter dem Einfluss italienischer Renaissance zahlreiche (Selbst-)Bildnisse, arbeitete aber auch in anderen Gattungen der Malerei und Grafik; weitere bedeutende Renaissancemaler waren L. Cranach der Ältere, H. Baldung, H. Holbein der Jüngere u.a. Unter Einwirkungen aus der italienischen Renaissance und dem niederländischen Manierismus entstand dann die deutsche manieristische Malerei insbesondere an den adeligen Höfen in München (F. Sustris, P. Candid) und Prag (H. von Aachen, J. Heintz, B. Spranger); auch die manieristische Bildhauerei wurde neben einigen eigenständigen Werken (J. Zürns, L. Münstermann) aus Italien und den Niederlanden geprägt; dieser manieristische Stil wirkt jedoch eher unruhig und gequält durch Ornamentfülle und höfische Esoterik.

Quelle:   aus WISSEN digital Software Verlags GmbH, München.

 

 

 


Renaissance (RenaissanceBauG)

 

 

Das französische Wort Renaissance bedeutet Wiedergeburt. Bezogen auf seinen Ursprung bedeutet der Begriff die „kulturelle Wiedergeburt der Antike„. Im weiteren Sinne meint Renaissance daher die Wiedergeburt des klassischen Altertums in seinem Einfluss auf die Wissenschaft, die Literatur, die Gesellschaft, das Leben der vornehmen Kreise und die Entwicklung der Menschen zu individueller Freiheit im Gegensatz zum Ständewesen des Mittelalters. Im engeren Sinne wird unter dem Begriff Renaissance eine kunstgeschichtliche Epoche verstanden.

Allgemein wird der Begriff Renaissance auch verwendet, um die Wiedergeburt der Werte. Bauwerke usw. eines vergangenen Zeitalters oder einer Werteordnung zu bezeichnen. Architektur

In der Architektur der Renaissance gibt es drei Tendenzen. Die eine besteht darin, die Formensprache der Antike in klassischer Strenge wieder zu beleben. So waren gerade die Italienische Renaissancebauten klar, überschaubar und harmonisch ausgewogen konzipiert. Die Architekten orientierten sich bei den Grundrissen an einfachen idealen geometrischen Formen wie dem Quadrat oder dem Kreis (Antikische, klassizistische Renaissance) Die zweite Tendenz (Analogische Renaissance) besteht darin, der Antike entlehnte, aber auch neue formensprachliche Elemente wie in der mittelalterlichen Baukunst in analogischer Weise zu variieren, ohne eine streng gesetzmäßige Baukunst anzustreben. Das vor allem kommt beim Amtshaus zum tragen. Die Werkmeister gehörten nicht zu den Intellektuellen wie in Italien, sondern waren mehr der Tradition mittelalterlicher Handwerksbetriebe verpflichtet. So ist der Grundrisse und die Fassade auch nicht symmetrisch. Wobei die toskanischen Säule in der „großen Stube“ der klassizistischen Renaissance zugeordnet werden muss. Der Analogischen Renaissance sind auch die vorhandenen Kassettendecken aber auch das Fachwerk allgemein zuzuordnen.

 

Quelle   Architekturlexikon unter www.architektur-lexikon.de.htm; Zugriff 08/2008

 

 

 


Rezept (Rezept)

 

 

Rezepts (lateinisch) sind die Angaben zur Zubereitung, der Rezeptur – die Zubereitung von Medikamenten in kleinen Mengen – im Laboratorium – später in den dafür bestimmten Räumen in einer Apotheke.

 

 

 


Rheinbund (Rheinbund)

 

 

 

Rheinbund: Bezeichnung für zwei Zusammenschlüsse vornehmlich west- und süddeutscher Staaten unter französischer Führung.

Der 1. Rheinbund (Alliance du Rhin) 1658-68 wurde v. a. mit dem Ziel gegründet, den Westfälischen Frieden zu sichern und gegenüber Österreich einen selbstständigen Machtfaktor zu bilden, doch sah sich der Bund zur Anlehnung an Frankreich gezwungen und verstärkte damit dessen Einfluss im Reich.

Der 2. Rheinbund  (Confederation du Rhin) 1806-13 war eine Konföderation von zunächst 16 deutschen Fürsten unter französischem   Protektorat,   mit   deren Hilfe NAPOLEON I.  den französischen Herrschaftsbereich in Mitteleuropa festigte (Rheinbundsakte).  Die Rheinbundstaaten erklärten am 1. August 1806 ihren Austritt aus dem Heiligen Römischen Reich, das am 6. August 1806 mit der Niederlegung der römischen Kaiserwürde durch FRANZ II. sein förmliches Ende fand. Nach der Niederlage Preußens traten in rascher Folge  bis  1808 zahlreiche weitere Staaten dem Rheinbund bei. Innenpolitisch führte die Gründung des Rheinbund zur Zurückdrängung ständischer, provinzialer, lokaler und feudaler Sonderrechte und zu Reformen im Bereich von Verfassung und Verwaltung, Wirtschaft und Finanzen. Als „Revolution von  oben“ erfolgte eine regional jedoch höchst unterschiedlich ausgeprägte Modernisierung der deutschen Staaten. Durch den Anschluss der meisten Mitgliedstaaten an das preußisch-russisch-österreichische Bündnis zu Beginn der Befreiungskriege fand der Rheinbund im Oktober 1813 ein Ende.

Quelle:  „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 

 


römisches Recht (roemischesRecht)

 

 

Das römische Recht ist hervorgegangen aus den Erfordernissen des vielgestaltigen, an Neuerungen auf allen Gebieten des Lebens reichen Römischen Imperiums. 

Erste Ansätze gab es schon im Zwölftafelgesetz, gefördert von den Rechtsgelehrten. Unter Hadrian wurde das römische Recht seiner ursprünglichen Starrheit entledigt durch abwägende Anpassung an den Einzelfall; unter Kaiser Justinian wurde es unter dem Einfluss auch christlicher Rechtsideen im Corpus Iuris Civilis zusammengefasst. 

Es bestand über den Zusammenbruch des römischen Weltreiches hinaus vorwiegend in Italien fort, vermischte sich teilweise mit dem langobardischen Recht und wurde durch die Kirche, deren Verwaltung und Organisation z.T. ebenfalls auf ihm beruhten, weiterentwickelt. Von den lombardischen Städten wurde es zur Grundlage ihres eigenen Landes- und Städterechtes (ius civile) gemacht. 

Von der Universität Bologna wurde es wissenschaftlich bearbeitet und durch die Glossatoren der Zeit angepasst und auch in Deutschland verbreitet. 

In der Renaissance gab es eine Neubelebung; das römische Recht setzte sich mehr und mehr (auf deutsche Verhältnisse durch Rechtsgelehrte abgestimmt) gegen die verschiedenen uneinheitlichen, durch die Reichsgewalt wenig geförderten deutschen Rechtsbücher (Sachsenspiegel, Schwabenspiegel, altdeutsche öffentliche Gerichtshandlung und Laienrichtertum) durch („Rezeption“), wurde in Deutschland teilweise erst um 1900 durch das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ersetzt.

Quelle:  WISSEN digital Software Verlags GmbH, München.

 

 

 


Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation (RoemischesReichdtNation)

 

 

Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation: seit dem Kölner Reichsabschied von 1512 gebräuchliche Gesamtformel für den Herrschaftsbereich des abendländischen Römischen Kaisers und der in ihm verbundenen Reichsterritorien vom Mittelalter bis 1806. Fortführung der Tradition des Römischen Reichs: Das »Heilige Reich« (Sacrum Imperium) galt in seiner Erweiterung als »Heiliges Römisches Reich« (Sacrum Romanum Imperium) seit der Mitte des 12. Jh. in erster Linie als Herrschaftsbereich, der von der »Heiligen Römischen Kirche« (Sancta Romana Ecclesia) getrennt war und in Anlehnung an das römische Kaiserrecht JUSTINIANS I. seine eigene Rechts- und Machtsphäre betonte. Oberhaupt war der Kaiser, dessen Titel und Funktionen im Gegensatz zu den Königen universell angelegt waren, nämlich als weltliches Oberhaupt der gesamten Christenheit. Mit der Kaiserkrönung KARLS DES GROSSEN im Jahre 800 durch Papst LEO III. wurde die Übertragung der Universalmacht des römischen Kaisertums in kirchlichen Formen »von den Griechen an die Franken« vorgenommen (Renovatio Imperii) und später an die Deutschen weitergegeben, als OTTO I. 962 die Kaiserkrone erwarb (Translatio Imperii). Damit begann eine ununterbrochene Verbindung des deutschen Königtums mit dem universellen römischen Kaisertum, die sich trotz der Kämpfe mit dem Papsttum und der Auseinandersetzungen mit den deutschen Reichsfürsten und Ständen sowie mit nichtdeutschen Bewerbern um die Kaiserkrone bis 1806 halten konnte. Der Zusatz »Deutscher Nation« bezieht sich demnach einmal auf die Herkunft des Kaisers »deutscher Zunge«, dann auch auf die »deutschen Lande« eines Römischen Reichs, das sich in zahlreiche einzelstaatliche Gebilde aufgespalten hatte und damit auf Länder und Stände deutscher Nation reduziert blieb, unter die gelegentlich auch italienische Territorien gerechnet werden konnten. Von der Rechtslage und Verfassung her war dieses Reich ein Wahlreich (Kurfürsten), dessen Einzelbestimmungen in der Goldenen Bulle von 1356 festgelegt wurden. Hinzu kamen in den nachfolgenden Jahrhunderten zahlreiche weitere Grundgesetze des Heiligen Römischen Reichs. Dieses kumulierende Verfassungssystem verlieh dem Reich einen eigentümlichen Charakter, der im 17. Jh. nicht ganz berechtigt den Vorwurf eines »Monstrums« (S. PUFENDORF) aufkommen ließ. Tatsächlich hat die vertragliche Dreiteilung zwischen dem Kaiser, den ursprünglich sieben Kurfürsten und dem Reichstag trotz großer innerer Belastungen (Reformation und Dreißigjähriger Krieg) und äußerer Bedrohungen (Türkenkriege) nicht nur Schwächeperioden erlebt. Auch wenn das Reichskammergericht in seiner Recht sprechenden Tätigkeit langsam war, so bot es doch zusammen mit der Reichsverfassung nicht selten einen wirksamen Rechtsschutz für viele bedrohte Stände, Korporationen und Einzelpersonen. Die vorhandene Verfassungsgarantie erschwerte es den Territorialfürsten, in ihrem Herrschafts- und Zuständigkeitsbereich einen patrimonialen Absolutismus einzuführen. Dies gelang erst, als Kaiser FRANZ II. 1806 unter dem Druck NAPOLEONS I. die Kaiserkrone niederlegte und damit den Reichsfürsten freie Hand in ihren ehemaligen Reichsterritorien gab.

Das Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation galt trotz seiner faktischen Machtlosigkeit nach innen und außen bei vielen Zeitgenossen, v. a. im 18.Jh., als ein Hort der »deutschen Freiheit« (auch Libertät), als Inbegriff einer »ewigen Republik« (MONTESQUIEU) und als ein System des föderativen Prinzips, regionaler Autonomie und weitgehender Dezentralisierung. Die Abwertung dieser Form von Staatlichkeit als anachronistisch entstand in Deutschland u.a. unter dem Eindruck der Niederlagen in den Koalitionskriegen, aber auch aus der nationalstaatlichen, mit liberalen und demokratischen Gesellschaftsvorstellungen verbundenen Bewegung nach 1815.

Quelle:  „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 

 


Goldrubinglas – Nanotechnologie anno 1738 (Rubinglas)

 

 

Goldrubinglas ist ein sehr wertvolles Glas, das seine durchscheinend rubinrote Farbe durch eine besondere Mischung und eine besondere Art der Herstellung erhält. Edelste Zutat: Gold. Jahrhunderte beschäftigten sich Alchimisten vergeblich mit der Herstellung von Goldrubinglas.

Die Herausforderung war, das Glas so zu behandeln, dass das bei der Herstellung verwendete Gold seine rote Farbe preisgibt. Erstmals gelungen ist dies dem Chemiker Johannes Kunckel um 1680. Er verwendete für seinen Versuch eine Rezeptur zu der neben Sand, Zinn, Salpeter, Weinstein, Kalk – echtes Gold gehörte. Aus dem Jahr 1738 stammt eine Rezeptur, die auf Kunckel zurückgehen soll. Darin heißt es: „Den Dukaten ganz klein und dünn geschlagen, in kleine Stücke geschnitten und in ein Kölbchen getan“. 1000 kg Rohmaterial enthalten immerhin mehrere 100 g Gold.

Das Besondere beim Fertigen des Glases ist aber, dass das Glas seine rubinrote Farbe erst durch eine besondere Nachbehandlung erhält. Das abgekühlte Glas ist nähmlich zunächst farblos, die rote Farbe entsteht erst beim gezielten Wiedererwärmen.

Dabei scheidet sich das ursprünglich im Glas gelöste Gold in nanometergroßen (1 Nanometer entspricht einem Millionstel Millimeter) Agglomeraten aus, das Glas „läuft an“, es färbt sich rot. Die Kunst besteht darin, die richtige Größe der Goldbestandteile zu halten – sind sie zu groß oder klein, bleibt die rubinrote Farbe aus. Wegen der kleinen Goldteilchen spricht man auch von kolloidalem Gold, das in Glas gelöst ist. Die rote Farbe rührt daher, dass das kolloidale Gold rotes Licht reflektiert.

Hergestellt werden aus Goldrubinglas in erster Linie repräsentative Pokale, Trinkgläser, Schalen – aber auch Fensterglas.

Der Preis z.B. bei roten Fensterglas beträgt immerhin rund 1.000 Euro pro Quadratmeter. Verwendet wird es auch heute natürlich nur für repräsentative öffentliche Bauten. So war beispielsweise das Weiße Haus in Washington Abnehmer des von der Firma Schott hergestellten Goldrubinglases.

Quelle:

    • Dagmar Wiechoczek 2003 unter: http://dc2.uni-bielefeld.de/dc2/////glas/goldrubi.htm Zugriff 08/2007;
    • Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg  2002 unter :http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/10375/ Zugriff 02/2008

 

 

 

 

 


Sachsenspiegel (Sachsenspiegel)

 

Der Sachsenspiegel war die erste umfassende und bedeutende mittelalterliche Rechtsaufzeichnung des Mittelalters in deutscher Sprache, um 1224-31 von EIKE VON REPGOW in mittelniederdeutscher Sprache zusammengestellt. Er war von größtem Einfluss auf die Rechtspflege in Deutschland und gliederte sich in das Landrecht, eine Zusammenfassung des geltenden sächsischen (eigentlich ostfälischen, ostsächsischen) Gewohnheitsrechts der freien Sachsen aller Stände, und das Lehnsrecht, das besondere Rechtsfragen des Adels behandelt. Er wurde in Übersetzungen bis weit über die Grenzen Deutschlands verbreitet. Die oberdeutsche Übersetzung (um 1265) wurde auf dem Umweg über den (süddeutschen) „Deutschenspiegel“ zur Grundlage für den Schwabenspiegel.

 

 

 

 


Säkularisation (Saekularisation)

 

 

Säkularisation: die Einziehung kirchlichen Besitzes durch weltliche Gewalten. In Deutschland fand die erste große Säkularisation im Zuge der Reformation statt, als den protestantischen Gebieten die Fürsten den geistlichen Territorialbesitz ihren Staaten einverleibten. 1803 kam dann aus Anlass der Entschädigung weltlicher Fürsten für ihre an Frankreich abgetretenen linksrheinischen Gebiete zu einer großen, durch den Reichsdeputionshauptschluss verfügten äkularisation aller geistlichen Staaten: 25 Fürstbistümer und -Reichsabteien wurden aufgehoben, enteignet und damit ca. 10000 km² mehr als 3Mill. Untertanen den weltlichen Territorien zugeschlagen.

Quelle: „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 


Saline (Saline)

 

 

Eine Saline ist eine Anlage zur Gewinnung von Speisesalz.

In Deutschland sind Salinen Anlagen, die Siedesalz durch Verdampfung einer meist untertage hergestellten oder aus einer natürlichen Quelle stammenden Sole gewinnen.

Das Endprodukt Kochsalz wird als Rückstand bei der Eindampfung einer Salzlösung (Sole) gewonnen. Zur Herstellung der Sole wird heute in vielen Salinen heißes Süßwasser unter hohem Druck in unterirdische Steinsalzlagerstätten gepumpt. Dort löst sich das Salz im Wasser und die so gewonnene Sole wird wieder nach oben gepumpt und dann eingedampft. Früher wurden auch Solen aus salzhaltigen Quellen genutzt, die sich auf natürlichem Wege im Untergrund mit Salz angereichert hatten.

Das bei der Verdampfung der Sole gewonnene Kochsalz wird Sudsalz oder Siedesalz benannt, so werden die Gebäude auch als Sudhäuser oder Siedehäuser bezeichnet.

Elbabwärts ging es vor allem um folgende Salinen:

    • Salinen Sülldorf und Sohlen (Magdeburg);
    • Salinen zu Schönebeck;
    • Saline Aschersleben;

Aber auch:

    • Saline AulebenMansfeld-Südharz;
    • Saline Erdeborn Mansfeld-Südharz;
    • Saline Halle, Hallesche Pfännerschaft;
    • Saline KötzschauSaalekreis (Leuna);
    • Saline Staßfurt Salzlandkreis;
    • Saline Teutschenthal Saalekreis;

 Quelle:

    • https://de.wikipedia.org/wiki/Saline#Siedesalinen; Zugriff 10/2016
    • https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Salinen_Deutschlands#Sachsen-Anhalt; Zugriff 10/2016

 

 


Saß,  Sasse  (Sasse)

 

 

Saß von dem Zeitworte sitzen, der da sitzt, und figürlich und im gewöhnlicherem Verstande, ein Einwohner, Besitzer. Dieses Wort ist für sich allein veraltet, kommt aber noch in vielen Zusammensetzungen vor, als: Amtsaß, Beysaß, Kanzelleysaß, Erbsaß, Freisaß, Hintersaß, Haussaß, Holzsaß, Kothsaß, Landsaß, Schriftsaß, Untersaß

Sasse, ein bei den Jägern für Sitz übliches Wort wo es aber nur von dem Hasen gebraucht wird, um denjenigen Ort zu bezeichnen, wo ein Hase sitzt oder liegt. Der Hase drückt sich in seiner Sasse.

Quelle  Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft ist der Titel einer der umfangreichsten Enzyklopädien des deutschen Sprachraums. Das von J. G. Krünitz begründete Werk erschien 1773 bis 1858 in 242 Bänden und stellt eine der wichtigsten deutschsprachigen wissenschaftsgeschichtlichen Quellen für die Zeit des Wandels zur Industriegesellschaft dar; unter http://www.kruenitz1.uni-trier.de/ Zugriff 11/2008

 

 

 

 


Sattler  (Sattler)

 

 

Sattler (mhd. sateler, seteler; lat. ephippiarius, sellarius, sellator, sellifax, stratarius = Sattelmacher). Unter den vielen lederverarbeitenden Handwerken (Schildermacher, Riemer, Schuster, Beutler, Nestler, Täschner, Gürtler, Kummetmacher) war das Sattlerhandwerk das wohl wichtigste. Die Lehrzeit betrug meist vier Jahre; um die Zahl der Meisterbetriebe niedrig zu halten, blieb eine Lehrstelle, nachdem der Lehrjunge ausgelernt hatte, für drei Jahre unbesetzt. Die Sattelmacherei wurde großenteils ambulant ausgeübt, Sattler zogen mit ihrem Handwerkszeug (verschiedene Spezialmesser, Ahlen, Nadeln, Locheisen und Nähkloben [zum Festklemmen des Leders, um beide Hände zur Arbeit frei zu haben]) über Land und erledigten ihre Aufträge vor Ort bei der Kundschaft. In den Städten waren Sattler und Riemer Konkurrenten.

Quelle  Online Mittelalter Lexikon, http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Sattler; Zugriff 11/2008

 

 

 

 

 

 

 


Schankwirt, Gastwirt (Wirt)

 

 

 

Als Schankwirt bezeichnet man den Wirt einer Schankwirtschaft oder Schänke, einer Bewirtungsstätten mit Ausschank von Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle. Der Wirt ist Inhaber bzw. Nutzer eines Schankrechts. Das Schankrecht auch Krugrecht (auch Schankgerechtigkeit, Ausschanksgerechtigkeit oder Schankgerechtsame) genannt bezeichnet die Gerechtsame des vormodernen Rechts zur gewerblichen Bewirtung von Gästen in einer Gaststätte („Krug“), oft bezogen auf das Ausschenken von Wein und Bier. Der Begriff schloss das Recht zur Beherbergung nicht ein. Oft war das Krugrecht mit der Braugerechtsame gekoppelt. Demgegenüber ist der Gastwirt der Betreiber einer Bewirtungsstätte mit weitere Privilegien (Gerechtsame) liegen wie das Recht zur Ausspanne, Schlacht- und Backrecht, Braurecht („Braugasthaus“). Neben den immer mit dem Beherbergungsrecht ausgestatteten Fernreise-Gasthöfen (etwa Postkutschenstationen mit Ausspanne, Bewirtungs- und Beherbergungsrecht) gab es auch Betriebe, z. B. Brauschenkgüter, die nur zu Markttagen aus Kapazitätsgründen zusätzlich ein Beherbergungsrecht zugesprochen bekamen. Europaweit gilt seit Juli 2005, dass eine Gaststätte nicht mehr erlaubnispflichtig ist, wenn kein Alkohol ausgeschenkt wird. Das heißt, alle Auflagen, wie das Vorhandensein von Toiletten, die persönliche Zuverlässigkeit des Wirtes usw. werden nicht mehr geprüft.

Quelle:

  • https://de.wikipedia.org/wiki/Gaststätte
  • https://de.wikipedia.org/wiki/Gastwirt
  • https://de.wikipedia.org/wiki/Schankwirt

 

 

 

 

 


Schachtmeister (Schachtmeister)

 

 

 

 

Schachtmeister ist die Bezeichnung für den Polier meistens in den Bauunternehmen des Tief- und Straßenbaus. Funktion und Aufgaben sind die gleichen wie beim Polier. Daher handelt es sich um eine Aufsicht- und/oder Führungspersonen bei der Bauausführung in einem Tief- und Straßenbauunternehmen.

 


Scheffel  (Scheffel)

 

 

 

Der Scheffel, hier altes Raummaß vor Einführung des Metrischen Systems in Preußen.

Auch als Schaff, Schäffel, Simber,  Sümber, Sümmer, Simmer je nach Region in Deutschland

bis 1872 deutsches Hohlmaß für schüttbare feste Körper (z. B. Getreide).

Der Scheffel war danach ein regionales Raummaß was in der jeweiligen Marktordnung für einen stark begrenzten räumlichen Bereich nur galt.

So sind für unsere Region Annaburger Scheffel, Prettiner Scheffel usw. neben den Sächsischen Scheffel  und später dem preußischen Scheffel nachgewiesen, was eine Umrechnung außerordentlich erschwert.

Sächsischer Scheffel (1830) für 103,828 Liter

Davor entsprach
1 Annaburger Scheffel      =   64,00 Liter
1 Preußischer Scheffel     =   54,96 Liter
1 Dresdener Scheffel       =  105,90 Liter  (103,80 Liter)
1 Herzberger Scheffel      =   72,20 Liter
1 Mühlberger Scheffel      =   95,10 Liter
1 Schweinitzer Scheffel    =   54,70 Liter
1 Prettiner Scheffel       =   67,00 Liter
1 Belgeraner Scheffel      =  114,00 Liter
1 Jessener Scheffel        =  113,00 Liter
1 Altherzberger Scheffel   =  147,00 Liter
            
Dabei entsprach 
1 Scheffel                 =    4 Viertel    = 16 Metzen

Außerdem waren noch folgende Raummaße gebräuchlich:

1 Last Gerste und Hafer    =    2 Wispel
1 Last Roggen und Weizen   =    6 Wispel
1 Wispel                   =   24 Scheffel  = 96 Viertel = 384 Metzen
1 Malter                   =   12 Scheffel  = 48 Viertel = 192 Metzen

Der Scheffel war aber auch in Abgrenzung des Raummaßes 
auch als Flächenmaß in Gebrauch.

1 Scheffel                  =  0,5 Acker    = 2.767,10 m² (Kursachsen)  

Zur Überwindung der örtlichen Unterschiede, vor allem bei den Längenmaßen und Gewichten, wurde, ausgehend von Frankreich (1791, 29. November 1800), das metrische System eingeführt, das auf dem dafür geschaffenen Urmeter basiert. Dem französischen Beispiel folgten nach und nach viele andere Staaten.

Die „Preußische Maaß- und Gewichtsordnung“ vom 16. Mai 1816 vereinheitlichte die Größen unter Zugrundelegung des Rheinländischen Fußes, definiert als Teil des alten (in Frankreich gesetzlich nicht mehr gültigen) französischen Längenmaßes, der Toise du Pérou: 1 preußischer Fuß = 139,13 Pariser Linien (Untereinheit der Toise, entspricht 31,387728 cm).

Der Norddeutsche Bund beschloss am 17. August 1868, zum Jahreswechsel 1868/1869 das metrische System einzuführen; Bayern folgte am 29. April 1869 mit Wirkung zum 1. Januar 1872. Das metrische System galt ab 1871 im gesamten nun gegründeten Deutschen Reich. Am 20. Mai 1875 unterzeichneten 17 Staaten die Meterkonvention.

Damit verschwanden diese alten Zählmaße allmählich aus dem Sprachgebrauch.

Quelle  https://de.wikipedia.org/wiki/Alte_Ma%C3%9Fe_und_Gewichte_(deutschsprachiger_Raum)#Z.C3.A4hlma.C3.9Fe

 

 

 


Schloss  (Schloss)

 

 

 

Ein Schloss ist ein fürstlicher oder aristokratischer Wohnbau, städtisch-weltliche Kultur repräsentierend. Die Bezeichnungen Schloss und Palast werden oft synonym verwendet. Sonderformen sind das Wasserschloss, das Jagdschloss, das Lustschloss, die durch ihre Lage und Gestaltung besonderen Zwecken dienten. In aller Regel ist das Schloss von seiner Funktion her städtebaulich und landschaftsgestalterisch beherrschend angelegt. Bevorzugt wurden zentrale Lagen in einem Ensemble (erhöhte Lage, anstelle ehemaliger Burgen, in der End- bzw. Ausgangslage eines entsprechenden Straßensystems).

Das Schloss entwickelte sich im 15. Jh. aus dem mittelalterlichen Burgenbau. Die zweite Wurzel war das adlig-großbürgerliche Stadthaus, ursprünglich auch wehrhaft (z.B. die italienischen Geschlechtertürme, Wohnturm). Die dritte Wurzel ist die Wiederentdeckung der antiken Villa. Repräsentative Fassadengestaltung, prunkvolle Innenausstattung und eine großzügige Raumanordnung sind für Palast bzw. Schloss charakteristisch geworden. Dem Schlossbau parallel entwickelte sich die Gartenkunst, tendenziell mit der Subordination des Gartens unter das Schloss. Später standen Schloss und Garten in einem freieren Verhältnis zueinander.

Quelle:  WISSEN digital Software Verlags GmbH, München.

 

 

 

 


Schlosser   (Schlosser)

 

 

 

Schlosser (mhd. slozzer; mlat. claustrarius, faber serrator). Das Schlosserhandwerk (erstmals belegt in einer Frankfurter Urkunde aus dem Jahr 1317) war im 14. Jh. aus dem Schmiedehandwerk hervorgegangen, als sich auch andere Metallerbranchen bildeten: die Armbrustmacher, Büchsen-, Sporen- und Windenmacher, die Messerer, Schwertfeger, Huf- und Kesselschmiede und andere mehr. Wie das Synonym besagt, machten die Kleinschmiede Schlösser: Vorhänge-, Tür- und Truhenschlösser.

Schlösser oder Nachschlüssel durften nur vom Hausherrn in Auftrag gegeben werden. Für die Einrichtung und Wartung von Schlössern an städtischen Gebäuden (Rathaus, Stadttore u.ä.) wurden besonders angesehene Meister berufen. Außer Schlössern machten die Kleinschmiede noch Türbeschläge, Treppengeländer, Gitter, Ofenzubehör (Feuerböcke, Pfannenträger), Türklopfer, Laternen- und Fackelhalter, Kasetten und Sicherheitstruhen usf. Die technische und kunsthandwerkliche Qualität war teilweise auf höchstem Stand.

Lehrlinge wurden mit 14 Jahren angenommen, sie lernten 2 bis 6 Jahre und gingen danach als Gesellen für etwa die gleiche Zeit auf Wanderschaft. Einheirat in einen Meisterbetrieb konnte die Wanderzeit verkürzen. Als Meisterstück waren ein oder mehrere Schlösser anzufertigen.

Quelle  Online Mittelalter Lexikon, http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Schlosser; Zugriff 11/2008

 

 

 

 


Geschichte der Schlosskirche  (Schlosskirche)

 

 

Die Schlosskirche steht im engen Zusammenhang mit dem im  Jahre  1762 von  Dresden nach Annaburg verlegten „Soldaten-Knaben-Institut“ (MKI). Damals zogen unter Leitung  des  ersten  Institutsdirektors Elsasser 250 Knaben in das Annaburger Schloss ein.

Es handelte sich hierbei vorrangig um  Waisen-  und  Halbwaisen, deren Väter  in den Kriegen  gefallen waren. Neben der militärischen Ausbildung erhielten  die Militärknaben eine schulische Ausbildung. Als Ausbilder und seelsorgerische Betreuer werden urkundlich Lehrer und Pfarrer genannt.

Im Jahr 1815, nun unter preußischer Fahne, zählte die Einrichtung 500 Militärknaben. Im Jahre 1877 erfolgte der Bau des Speisesaals. Zur Absicherung der Religionsarbeit wurde dieser Speisesaal als „Beetsaal“ für Protestanten umgestaltet und eingerichtet. Die Einweihung als Schlosskirche erfolgte am 17.01.1886. Neben den Militärknaben des Erziehungs-Instituts nutzte auch die Unteroffizier-Vorschule diese Kirche. Hier fanden Gottesdienste, Trauungen, Taufen, Trauerfeiern sowie Festveranstaltungen statt. Mit der Auflösung beider Einrichtungen im Jahre 1921 wurde es im Schloss und um die Schlosskirche still. Bis zum Jahre 1945 bestand die vollständige Inneneinrichtung. Rechtsträger wurde ab diesem Zeitpunkt der Rat der Stadt. Nach der Nutzung  der Kirche als Getreidelager diente ab 1947 das Objekt als Produktionshalle für den Annaburger Maschinen- und Gerätebau, danach als Schweißerei und Montagehalle des Fahrzeugwerkes. Mit der Einrichtung als Dienstleistungsbetrieb im Jahre 1968 begann die Produktionsaufnahme für Sargschmuck. Mit der Schließung des Dienstleistungsbetriebes im Jahr 1990 wurde nun auch diese Produktion eingestellt. Seit der Entkernung der inneren  Halle im Jahre 1996 konnte die Instandsetzung der Fassade mit Mitteln der Stadt Annaburg und des städtebaulichen Denkmalschutzes als ein erstes Zeichen für  einen Neubeginn gesetzt werden.

Detlef und Dorothea Schulze, Annaburg 2007

 

 

 

 


Schmalkaldischer Bund (SchmalkaldischerBund)

 

 

 

Schmalkaldischer Bund: zur Abwehr der Reichsexekution in Glaubenssachen, die der Augsburger Reichsabschied 1530 androhte, 1531 geschlossener Bund der evangelischen Reichsstände. Bereits 1530 hatten sich Kursachsen, Hessen, Anhalt, Mansfeld, Braunschweig sowie Magdeburg und Bremen auf einen Bundesvertrag geeinigt, der am 27. Februar

1531 unter Beitritt der von Straßburg geführten oberdeutschen Städte formell abgeschlossen wurde. Die Bundesurkunde sah ein Heer von 2000 Reitern und 10000 Fußsoldaten vor, die neun Kriegsräten unterstanden; die Hauptmannschaft übernahmen Hessen und Kursachsen. Der für sechs Jahre geschlossene Bund wurde bereits 1535 um weitere 10 Jahre verlängert. Er entwickelte sich zu einem europäischen Machtfaktor, der v. a. von Frankreich, England und Dänemark umworben wurde. Geschwächt durch die Doppelehe des hessischen Landgrafen PHILIPP L, die diesen zwang, dem Kaiser 1541 in einem bundeswidrigen Geheimvertrag Unterstützung zu versprechen, sowie durch die Vertreibung HEINRICHS DES JÜNGEREN von Braunschweig-Wolfenbüttel durch die Bundesfürsten 1542, die das Misstrauen der Städte weckte, wurde der Schmalkaldischer Bund im Schmalkaldischen Krieg 1546/47 zerschlagen.

Quelle:  „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 

 


Schmalkaldischer Krieg (SchmalkaldischerKrieg)

 

 

 

 

 

Schmalkaldischer Krieg: der von Kaiser KARL V. 1546/47 gegen die im Schmalkaldischen Bund organisierten protestantischen Mächte geführte Religionskrieg, ausgelöst durch die Reichsexekution an Kursachsen und Hessen wegen ihres Überfalls auf Braunschweig-Wolfenbüttel (1542). Trotz zahlenmäßiger Überlegenheit erwies sich die Organisation der Truppen des Schmalkaldischen Bundes als zu schwerfällig; so behielt Kaiser KARL V. im Donaufeldzug bei Regensburg die Oberhand. Entscheidend wurde, dass Kurfürst JOHANN FRIEDRICH I. von Sachsen seine Truppen nach Thüringen abzog, um sein von seinem Vetter MORITZ von Sachsen besetztes Land zurückzuerobern. Dadurch wurde das Heer des Schmalkaldischen Bundes erheblich geschwächt, sodass die süddeutschen Territorien und die Reichsstädte in die Hand des Kaisers fielen. In der Schlacht bei Mühlberg an der Elbe (25. April 1547) wurde Kurfürst JOHANN FRIEDRICH I. von Sachsen auf der Flucht gefangen genommen und anschließend jahrelang – gemeinsam mit Landgraf PHILIPP I. von Hessen – in niederländischem Gewahrsam gehalten. Durch die Niederlage im Schmalkaldischer Krieg wurde der deutsche Protestantismus stark geschwächt: auf dem anschließenden »geharnischten« Reichstag zu Augsburg, der das Augsburger t Interim verabschiedete, stand der Kaiser auf dem Gipfel seiner Macht.

Quelle:  „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 

 


Schmied (Schmied)

 

 

 

Schmied (mhd. smit, ahd. smid; lat. faber, ferrarius). Das traditionsreiche Schmiedehandwerk, dem ursprünglich nicht nur die Eisenverarbeitung sondern auch die Eisengewinnung oblag, wurde im Mittelalter in Werkstätten der Klöster und der Fronhöfe ausgeübt. Schmiede waren dementsprechend zumeist hörige oder lehnsrechtlich gebundene Hintersassen. Später trennten sich Eisenerzeugung und -verarbeitung, wurden auch in bäuerlichen Siedlungen abseits der Herrenhöfe und in den Städten Schmieden eingerichtet, überwogen die personenrechtlich freien Schmiede.

So gab es mit der Ostsiedlung in fast allen Dörfern unserer Gegend auch eine dazugehörige Schmiede.

Das Schmiedehandwerk stand unter einem Sonderschutz durch erhöhtes Wergeld und verschärfte Strafdrohung im Falle von Bestohlenwerden.

Wichtigste Erzeugnisse der früheren Schmiedekunst waren Schwerter, Helme, Brünnen, Pfeil- und Lanzenspitzen, Pflüge, Äxte, Keile, Zangen, einteilige Scheren, Sicheln, Rebmesser, Pfannen und Kessel, Hufeisen, Nägel, Hämmer (z.B. für Steinmetze oder Bergleute) und Beschläge für hölzerne Werkzeuge (z.B. der eiserne Randbeschlag des Spatens). Unentbehrlich war der Dorfschmied für das Fertigen, Schärfen oder Reparieren eisernen Geräts wie Sense und Sichel, Pflugschar und –messer, für das Herstellen von eisernen Wagenbeschlägen, Wagenbüchsen und Reifen sowie von Hufeisen und -nägeln und für den Hufbeschlag selbst.

Im Mittelalter kannte man – neben Gold- und Silberschmieden – nur den Grob- oder Eisenschmied; zu diesen trat im 8. Jh. in England der Messerschmied. Später unterschied man Kleinschmiede (s. Schlosser) und Grobschmiede (Werkzeug- und Waffenschmiede, Hufschmiede). Seit dem 14. Jh. kam es zu einer weiteren Differenzierung des Handwerks nach Metallsorten, Arbeitstechniken und Produkten; es gab Eisen, Kupfer- und Messingschmiede, Ankerschmiede (s. Anker), Hufschmiede, Kessel-, Ketten- und Nagelschmiede (s. Nagel), Klingenschmiede und Plattner, Messerer, Sporen-, Steigbügel-, Helmschmiede, Klempner und Gürtler. (In Köln hatten sich zwischen dem 12. und dem 16. Jh. 43 verschiedene Schmiedehandwerke herausgebildet.) Die einzelnen Handwerke waren je für sich oder zusammen mit anderen in Zünften organisiert. Gemeinsame Arbeitstechniken aller Schmiede waren Strecken (Dünnerschlagen und damit Dehnen eines erhitzten Metallbelchs), Stauchen (Verdicken der erhitzten Stelle eines Metallstabs durch auf die Längsachse wirkende Hammerschläge), Schroten (Einhauen von Kerben in den Rand eines Metallstücks), Schweißen (Zusammenhämmern zweier weißglühender Metallteile) und Prägen (Kaltbearbeitung des Eisens mit dem Meißel). Zum Abschroten, Strecken und Stauchen wurde das Eisen auf über 800° (helle Rotglut) erhitzt, für das Schweißen waren Temperaturen von über 1000° (Weißglut) nötig. Besonders anspruchsvolle, geheim gehaltene Künste der Klingen- und Messerschmiede waren die des Härtens und Anlassens: Das Härten geschah durch Abschrecken der rotglühenden Klinge in kaltem Wasser oder einer anderen Flüssigkeit (Blut, Urin, Talg), das Anlassen (geringere Erhitzung und langsames Abkühlen) gab der Klinge zusätzliche Festigkeit und Elastizität. Schmiedegesellen wurden durch einen Verbleibungseid daran gehindert, das Land zu verlassen und das Geheimnis des Härtens weiterzutragen. In den Zentren der Schwertklingen- und Messerherstellung (Nürnberg, Solingen, Regensburg, Steyr) bildete sich im 14. Jh. der selbständige Handwerkszweig des Härters.

Schon Anfang des 11. Jh. war mit der Erfindung der Nockenwelle die Wasserkraft auch zum Antrieb von Blasebälgen und Schmiedehämmern in Blas- und Hammermühlen benutzt worden, was zu Arbeitserleichterung und Qualitätsverbesserung führte.

Im Volksglauben galten Schmiede als zauberkundig. In manchen Gegenden hatte die Schmiede den Status einer Asylstätte. Abweichend davon, dass Handwerker bis ins Hochmittelalter ausnahmslos hörig waren, gab es unter Schmieden auch Freie, die mit Namen genannt sind (z.B. ingenuus faber, Alfbaldus nomine [der freigeborene Schmied, A. mit Namen]). Berufsspezifisches Kleidungsstück war die Lederschürze, die Schutz vor der Hitze des Schmiedefeuers und vor Funkenflug bot.

Einen eher eltitären Stand hatten – dem Wert des Ausgangsmaterials entsprechend und wegen ihrer künstlerischen Fähigkeiten – die Gold- und Silberschmiede. Auch ihr Handwerk wurde anfänglich in Klosterwerkstätten gepflegt und weitergereicht, bis im 12. Jh. auch nicht-monastische Werkstätten aufkamen.

Quelle   Online Mittelalter Lexikon, http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Schmied; Zugriff 11/2008

 

 

 


Schneidemühle, Sägemühlen   (Saegemuehle)

 

 

 

Sägemühlen (Schneidemühlen; mhd. sag, sage, segmul) waren wasserradgetriebene Anlagen zur Herstellung von Brettern, Bohlen und Balken aus Rundstämmen. Die Drehbewegung der Welle wurde durch eine Nockenwelle in eine vertikale Bewegung umgesetzt und zum Antrieb eines Sägeblatts bzw. der Gattersäge benutzt. Die Rückholung des Sägeblatts in die Ausgangsstellung besorgte eine elastische Holzstange. (Eine derartige Säge ist in dem um 1235 entstandenen Skizzenbuch des Villard de Honnecourt enthalten.) Die Förderung des Stammes durch das Sägegatter geschah durch Gewichte, deren Zugseile über Umlenkrollen zu den Stammenden führten. Im 15. Jh. wurde der Sägevorgang durch die Einführung des Kurbeltriebs beschleunigt.

Der enorme Bedarf an Schnittholz im Haus-, Kirchen- und Möbelbau ließ das Schneidmühlenwesen im 14. Jh. geradezu explodieren.

Wie die Getreidemüller galten die Sägemüller (mhd. seger) als unehrliche Leute, sie durften keine Zünfte bilden und waren amtsunfähig.

Quelle   Online Mittelalter Lexikon, http://u0028844496.user.hosting-agency.de; Zugriff 11/2008

 


 

 

 

Schneider  (Schneider)

 

 

 

Schneider (von mittelhochdeutsch snīden „schneiden“) ist in handwerklicher Lehrberuf der Textilverarbeitung. Die Aufgabe des Schneiders ist es, Textilien zu Bekleidung zu verarbeiten. Die Handwerkzeuge des Schneiders sind seit alters her Nadel, Faden, Schere und Bügeleisen, seit dem 19. Jahrhundert zunehmend auch die Nähmaschine. Durch die Industrialisierung und Konfektionsfertigung ist die handwerkliche Schneiderei stark zurückgegangen. Im 19. Jahrhundert wurden in der Herrenschneiderei Schnittsysteme entwickelt, die eine genaue Passform und einen korrekten Sitz ergaben, während die Damenschneiderei eher „modellierte“ Kleidungsstücke bevorzugte, die mit Falten, Weite und Stoffzügen arbeiteten, um bevorzugt „schöne“ Effekte zu erzielen. Der Damenschneiderberuf ist relativ neu und hat sich erst im Laufe des 19. Jahrhunderts als eigenständiges Handwerk etabliert; in älteren Zunftordnungen wird zur Meisterprüfung neben Näh- und Bügelproben, Anfertigung von Hosen, Schauben usw. auch die Fertigung eines „Frauenstückes“ gefordert.

Quelle  https://de.wikipedia.org/wiki/Schneider

 

 

 

 

 


Schock (Schock)

 

 

 

Der Schock als altes Zählmaß galt vor Einführung des Metrischen Systems in Preußen.

Schock für 60 Stück
Dabei entsprach 
1 Schock = 3 Stiegen = 4 Mandel = 5 Dutzend

Zur Überwindung der örtlichen Unterschiede, vor allem bei den Längenmaßen und Gewichten, wurde, ausgehend von Frankreich (1791, 29. November 1800), das metrische System eingeführt, das auf dem dafür geschaffenen Urmeter basiert. Dem französischen Beispiel folgten nach und nach viele andere Staaten.

Die „Preußische Maaß- und Gewichtsordnung“ vom 16. Mai 1816 vereinheitlichte die Größen unter Zugrundelegung des Rheinländischen Fußes, definiert als Teil des alten (in Frankreich gesetzlich nicht mehr gültigen) französischen Längenmaßes, der Toise du Pérou: 1 preußischer Fuß = 139,13 Pariser Linien (Untereinheit der Toise, entspricht 31,387728 cm).

Der Norddeutsche Bund beschloss am 17. August 1868, zum Jahreswechsel 1868/1869 das metrische System einzuführen; Bayern folgte am 29. April 1869 mit Wirkung zum 1. Januar 1872. Das metrische System galt ab 1871 im gesamten nun gegründeten Deutschen Reich. Am 20. Mai 1875 unterzeichneten 17 Staaten die Meterkonvention.

Damit verschwanden diese alten Zählmaße allmählich aus dem Sprachgebrauch.

Quelle  https://de.wikipedia.org/wiki/Alte_Ma%C3%9Fe_und_Gewichte_(deutschsprachiger_Raum)#Z.C3.A4hlma.C3.9Fe

 

 

 

 

 

 


Schöffe, Gerichtsschöffe  (Schoeffe)

 

 

 

 

Ursprünglich waren Streitschlichtung und Rechtsfindung Angelegenheit des gesamten Dorfes oder einer gesamten Region. An den dazu regelmäßig stattfindenden Versammlungen (Thing) mussten alle volljährigen Männer teilnehmen. Mit der zunehmenden sozialen Ausdifferenzierung fiel es einigen schwerer als anderen, dem nachzukommen. Dies führte auch zu einer Ausdifferenzierung derjenigen, die an den Versammlungen tatsächlich teilnahmen. Der Begriff „Schöffe“ / sceffino tritt seit dem Ende des 8. Jahrhunderts auf und ersetzte den in der Sache Gleiches bezeichnenden Begriff „rachineburgius“. Karl der Große institutionalisierte dies, indem er festlegte, dass nur noch sieben Schöffen Recht sprechen und nicht mehr die ganze Gerichtsgemeinde. Damit zentralisierte er die Legitimation des Gerichtsverfahrens, indem er die Tätigkeit der Schöffen, die bis dahin durch die Gerichtsgemeinde legitimiert waren, zu Beauftragten der Krone machte. Die Tätigkeit des Schöffen wurde so zum Schöffenamt. Gleichzeitig stufte er die Rolle der Grafen oder Schultheißen im Gerichtsverfahren herab, denen nun nur noch die Verfahrensleitung oblag. Aufgabe der Schöffen im Gerichtsverfahren war es, auf Fragen, die ihnen der Richter zu dem vorliegenden Fall stellte, zu antworten. Die Schöffen sprachen so das Urteil, konnten sich dabei aber auch bei der versammelten Gerichtsgemeinde rückversichern. Die aufwändigere Tätigkeit als Schöffe konnte sich nur derjenige leisten, der wirtschaftlich entsprechend gut da stand. Außerdem forderten Schöffenordnungen, dass Schöffen volljährig, „weise“, gottesfürchtig, charakterstark und unbescholten sein sollten. Auf dörflicher, städtischer oder regionaler Ebene war auch erforderlich, dass der Schöffe dort Grundbesitz hatte und dort wohnte. Diese auf Schöffen basierende Gerichtsverfassung setzte sich in den Nachfolgestaaten durch. Sie war auch Vorbild für die Organisation der Gerichte auf unterschiedlichen Ebenen: örtlich Dorfgerichte, regionale Zentgerichte und Reichshofgericht wurden nach diesem Modell geformt. Dabei änderte sich im Lauf der Zeit in einzelnen Gerichten die Zahl der Schöffen. Wer als Schöffe ausgesucht wurde, war verpflichtet, das Amt anzutreten.  Schöffen wurden durch einen feierlichen Eid verpflichtet. Neben ihrer primären Tätigkeit in der streitigen Gerichtsbarkeit übernahmen Schöffen auch zunehmend Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit, etwa die Beglaubigung von Urkunden und andere öffentlich-rechtliche Aufgaben, wie Markt- oder Forstaufsicht und in Wasser- und Weideangelegenheiten. Die Gerichtsschöppen in Dörfern waren zumeist Bauern. Bei den Landgerichten gab es die Landschöppen. Ab dem 15. Jahrhundert wurden die bestehenden volksgerichtlichen Strukturen durch das römische Recht ersetzt. Für die Schöffengerichte bedeutete das, dass sie durch Gerichte abgelöst wurden, die mit studierten Juristen besetzt waren. Das geschah zunächst auf oberster Ebene, 1451 mit der Einrichtung des Reichskammergerichts. Auf der darunter liegenden Ebene setzte die Forderung nach einer fachlichen Qualifikation, also Kenntnis des römischen oder kodifizierten Rechts, im 16. Jahrhundert ein, zum Teil aber auch in der Form, dass das Schöffengericht erhalten blieb, nun aber gefordert wurde, dass die Schöffen eine entsprechende Qualifikation aufwiesen. Insgesamt aber setzte eine Verdrängung der althergebrachten Schöffengerichtsbarkeit zugunsten römisch-rechtlich organisierter Gerichte ein. Nur in Dörfern und kleineren Städten hielten sich die Schöffengerichte bis zum Ende des Alten Reiches. Im Kaiserreich wurden sie ganz abgeschafft, bzw. in die Schwurgerichte intregiert. 

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Schöffengericht

 

 

 

 

 

 


Schönfärber (Schoenfaerber)

 

 

 

Der Begriff entstammt der mittelalterlichen Berufssprache der Färber. Besondere Berufsgruppen waren die Schwarzfärber, die es verstanden, ein tiefes Schwarz zu erreichen. Die Schönfärber waren es, die es verstanden und denen es zustand, die schönen roten Töne der Färbung wertvoller Stoffe auszuführen. So gab es gesonderte Innungen der Schwarz- und Schönfärber, die sich von den „unsauber“ und einfach arbeitenden Färbern abgrenzten. Auch weitere schwierige Farbtöne gehörten zur Ausführung der zünftigen Schönfärberei. Zudem gelang es den Schönfärbern weniger wertvollen Stoffen eine schönere Färbung und den Eindruck einer besseren Qualität vorzutäuschen. Mitunter gehörten die Waidfärber zu den Innungen der Schönfärber. Die Waid- oder Blaufärber hatten Kenntnis, aus der Küpe des Färberwaids das Blaufärben der Stoffe auszuführen.

Quelle; https://de.wikipedia.org/wiki/Schönfärberei

 

 

 


Schornsteinfeger (Schornsteinfeger)

 

 

 

 

Schornsteinfeger ist ein Handwerksberuf, der sich mit der Reinigung und Kontrolle von Abgasanlagen, Feuerstätten, Rauchableitungen, Lüftungsanlagen und ähnlichem befasst und die Grenzwerte der Luftreinhaltung durch Ab- und Verbrennungsgase misst. Die Berufsbezeichnung lautet Schornsteinfeger in Deutschland, Rauchfangkehrer in Österreich und Kaminkehrer oder Kaminfeger in der Schweiz und in Süddeutschland, spazzacamini in Italien und im Tessin; regional findet sich auch EssenkehrerSchlotfeger oder Sottje.

Man vermutet, dass ein Ursprung des Schornsteinfegerhandwerks in Italien zu suchen ist und dass er mit der Entwicklung des Schornsteins (Synonym: Schlot) einherging. Als das Einraumhaus, in dem der von der Feuerstelle aufsteigende Rauch in den Raum oder zum Dach aufgestiegen war, eine Zwischendecke und Räume erhielt, wurde zum Ableiten des lästigen und gesundheitsschädlichen Rauchs eine Vorrichtung notwendig. Ein Rauchfangtrichter über der Feuerstelle leitet den aufgefangenen Rauch wie bei einer Esse durch ein Loch in der Wand nach draußen oder durch einen Schornstein. In Bauernhäusern wurden Rauchschlote aus Holz und Lehm vermutlich etwa im 10. Jahrhundert allmählich üblich. Für Städte wie Trier, Köln, Straßburg, Erfurt ist der Geschossbau ab dem 12. Jahrhundert nachgewiesen. In Italien gab es nachweislich Mitte des 14. Jahrhunderts steinerne Schornsteine; in Deutschland waren sie wohl bis zum 15. Jahrhundert selten. Abgelagerter Ruß und Flugasche können einen Kamin verstopfen und den Rauchabzug vermindern („schlechter Zug“). Abgelagerter Ruß und kondensierter Holzteer können zu Kaminbränden führen. Die Erhitzung des Kamins dabei und Funkenflug durch (wegen Versottung und folgenden Frostbrüchen) undichte Mauerfugen konnten trockene Dachstühle, Spinnweben oder dort gelagerten Hausrat entzünden. Darum mussten Schornsteine regelmäßig gereinigt werden. Die Schornsteine und Rauchschlote fegte der Eigentümer oder der Mieter selbst, oder er beauftragte Dritte damit. Anfangs wurde der Beruf als Wandergewerbe, das von Italienern und Schweizern ausgeübt wurde, anboten. Ab dem 17. Jh. erfolgt die Berufsausübung verstärkt ortsgebunden, von einer Herrschaft belehnt und mit festgelegtem Zuständigkeitsbezirk, sowie amtlich festgesetzten Gebühren, mit feuerpolizeilichen Protokoll- und Meldepflichten, sowie Aufgaben bei der Brandbekämpfung. Am 21. Juni 1869 wurde die Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund (2 Jahre später erweitert zum Deutschen Reich) eingeführt, in der § 39 die Einrichtung von Kehrbezirken für Schornsteinfeger gestattete. Die Einrichtung von Kehrbezirken war also eine „Kann-Bestimmung“; von ihr wurde sehr unterschiedlich Gebrauch gemacht. So gab es keine einheitlichen Maßstäbe für die Größe der Kehrbezirke. Die war aber manchmal nicht ausreichend, um davon hauptberuflich leben zu können. Manche kleine Gemeinden hatten den Ehrgeiz, einen lokalen „eigenen“ Schornsteinfeger zu haben. Die Einheitlichkeit wurde erst mit Gesetzteskraft 1936 erreicht.

Quelle  https://de.wikipedia.org/wiki/Schornsteinfeger

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Amtsmann, Schösser (Amtmann)

 

 

 

Die Aufgabe des Schössers oder Amtsschössers war im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit das Eintreiben des Schosses (Steuer). Seine Aufgabe war es auch, das Schossregister zu führen.

Amtsschösser und Amtmann wurden in kleineren Ämtern oft in Personalunion geführt, so auch in Annaburg.

Quelle:  https://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6sser_(Beruf)

 

 

 

 


Schröpfen (Schroepfen)

 

 

 

Das Schröpfen wurde in der alten Medizin zur Ableitung „schlechter Säfte“ angewendet.

Heilung hieß demnach, die Säfte wieder ins Gleichgewicht bringen. Dafür mussten schädliche Säfte abgeleitet werden. Zu den Behandlungsmethoden gehörte deshalb das Schröpfen, darüber hinaus der Aderlass, das Klistier, Erbrechen oder Schwitzen.

Das Schröpfen wurde sogar mechanisiert. Schröpfapparate waren mit kleinen Messern ausgerüstet, die, nachdem der Schröpfkopf aufgesetzt wurde, gleich 6 bis 12 Einritzungen in der Haut möglich machten. Um das gestörte Säfte-Gleichgewicht beeinflussen zu können, wurde mit dem Schröpfkopf anschließend das Blut abgesaugt.

Quelle: Aus der Geschichte der Medizin, Schröpfgläser – Medizien der Renaissance

 

 

 

 


Schuhmacher, Flickschuster und Schuster (Schuhmacher)

 

 

 

Schuhmacher fertigen neue Schuhe und stehen sozial höher als die Flickschuster, die lediglich Schuhe reparieren.

Für beide Berufe hat sich mit dem Übergang zur industriellen Produktion von Schuhwerk die Berufsbezeichnung „Schuster“ durchgesetzt. Dabei ist überwiegend die Reparatur von industriell hergestellten Schuhen der Gegenstand ihrer Arbeit.

Der Schuster auf dem Land ist aber auch meist gleichzeitig der Sattler zur Fertigung lederner Reitutensilien und Pferdegeschirr, Gürtler für lederne Bekleidungsstücke und Riemenschneider für die Anfertigung von Antriebsgurten und Transmissionsriemen für die Dampfmaschinen. Ihren Haupterwerb haben sie aber mit Reparaturen. Handwerklich ist der Beruf hoch geachtet. Sozial aber stehen die Schuster aber am unteren Rand der Gesellschaft.

 

 

 

 


Schulordnung (Schulordnung)

 

 

Die Schulordnung verkörpert die „Bildungspolitik“ der damaligen Zeit. Herzog Moritz von Sachsen, der Sohn Herzog Heinrichs des Frommen, verstand die von Martin Luther und Philipp Melanchthon herausgearbeiteten Bildungsforderungen. Am 16. Januar 1543 gab er in dem großen Ausschuss der sächsischen Stände eine Vorlage, die deutlich machte, wie ernst es ihm um die Befriedigung der aktuellen Bildungsbedürfnisse war. Entgegen der Hoffnungen der Stände, die das ehemalige Klostervermögen für ihre wirtschaftliche Stärkung nutzen wollten, setzte er seinen Willen durch und beschloss, in den ehemaligen Klöstern zu Meißen, Merseburg (1550 nach Grimma verlegt) und Pforte Fürstenschulen mit dem Ziel zu gründen, die Schüler auf das Studium an der Universität Leipzig vorzubereiten. Der reiche Besitz des Klosters Pforte wurde für die Gründung und Erhaltung der fürstlichen Landesschule bestimmt. In der am 21. Mai 1543 bekanntgegebenen „Neuen Landesordnung“ legte Herzog Moritz fest, wie der vom sächsischen Staat beaufsichtigte hochschulvorbereitende Unterricht, der auf sechs Jahre fixiert war, ablaufen sollte.

Wörtlich heißt es in der „Neuen Landesordnung“:

„VON DREYEN NEUEN SCHULEN
Nachdem zu Christlicher Lehre und Wandel, auch zu allen guten Ordnungen und Policey vonnöthen, daß die Jugend zu Gottes Lobe und Gehorsam erzogen, in denen Sprachen und Kumten und dann vornehmlich in der heiligen Schrift gelehret und unterweiset werde, damit es mit der Zeit an Kirchendienern und anderen gelahrten Leuten in unseren Landen nicht Mangel gewinne, sind wir bedacht, von den verledigten Klöster- und Stifft-Gütern drey Schulen aufzurichten, nemlich eine zu Meissen, darinnen ein Magister, zween Baccalaureen, ein Cantor und sechzig Knaben, die andere zu Märßburg, darinnen ein Magister, zween Baccalaureen, ein Cantor, siebentzig Knaben, die dritte, zu der Pforten, darinnen ein Magister, drey Baccalaureen, ein Cantor und einhundert Knaben seyn und an allen Orten mit Vorstehern und Dienern, Lehre, Kosten und anderer Nothdurfft, wie folget, umsonst versehen, und unterhalten werden, und sollen die Knaben alle unsere Unterthanen und keine Auslendische seyn.
Und erstlich wollen wir verordnen, daß die Knaben an jedem Orte mit einem Christlichen Prediger sollen versehen seyn, und daß sie in einer Schulen, wie in der anderen, gleichförmig gelehret, und zur rechter Stunde, zu Morgen, Mittag, Vesper und Abend gespeiset, und ob etliche schwach würden, nothdürfftig gewartet und unterhalten werden.
Es sollen auch jährlich jedem Knaben, zehen Ellen Tuch zur Kleidung, etliche par Schue, eine Anzahl Papier, auch etliche Bücher gegeben werden.
Mit dem Bette-Gewandt sollen sie sich selbst versehen; doch wollen wir einem jeden Knaben ein sonderlich Span-Bette, und darein ein Pflocken-Bette, und einen Pfül verordnen lassen. Wären aber etliche Armuths halben unvermögend, sich mit dem Bette-Gewandt zu versehen, denen soll einem jeden ein Feder-Bette, sich damit zu decken, verordnet werden ... Es soll kein Knabe in diese Schule genommen werden, der nicht schreiben und lesen kan, auch keiner, der seines Alters unter eilff, oder über fünfzehn Jahr ist.
Wenn sie aber in die Schule angenommen werden, sollen sie sechs Jahre darinn umsonst unterhalten und gelehret werden. Nach Endung derer sechs Jahre, mögen die Knaben durch ihre Freundschafft in unsere Universität gen Leipzig geschickt werden."

Bedeutsam für die Schulen blieb, dass nicht Vermögen und Herkunft ausschlaggebend für die Aufnahme waren – wobei die Aufnahme nach einem Verteilerschlüssel erfolgte -, sondern allein das Leistungsvermögen zur Grundlage gemacht wurde.

Aber nicht nur die Schüler waren strengen Auswahlkriterien unterworfen, sondern auch die Rektoren und Lehrer (ausschließlich Männer!). Besonders in der Anfangsphase gab es mancherlei Schwierigkeiten für die Gewinnung geeigneter Lehrkräfte. Ein Grund dafür war, dass der Verwalter (Schösser) des ehemaligen Klostervermögens seine Kompetenzen oftmals im Hinblick auf die Verwendung des ökonomischen Ertrags der Stiftung überschritt und zum anderen das aus dem Klosterleben übernommene Zölibat (Heiratsverbot) abstoßend auf die Rektoren und Lehrer wirkte. Im August 1557 setzte sich Philipp Melanchthon in einem Brief an Kurfürst August für die Aufhebung des Heiratsverbotes ein. Der Kurfürst hob am 5. Juni 1558 zwar das Verbot für die Rektoren, aber nicht für die Lehrer auf. Ihnen wurde die Heirat erst 1679 erlaubt (Lehrerinnen in Deutschland gab es erst am Ende des 19. Jh. und verheiratet durften sie erst ab Mitte des 20. Jh. unterrichten!). Mehrere Schulordnungen beeinflussten den Unterricht der Schulen. So die für alle Fürstenschulen von Philipp Melanchthon 1528 verfasste Kursächsische Ordnung, die 1580 von Kurfürst August erlassene und vom Wittenberger Theologen J. Andreae beeinflusste und die Schulordnung von 1773.

Quelle:  Dr. phil. habil. Gerlinde Schlenker, Geschichte in Mitteldeutschland Bd.1 (2.veränd. überarb. erw. Aufl.)  „Auf den Spuren der Wettiner in Sachsen-Anhalt, Verlag Janos Stekovics, Halle/S. 1999

 

 

 

 


Das preußische Schulsystem 1815 (Schulsystem1815)

 

 

 

 

Das preußische Schulsystem wurde im Zuge der Preußischen Reformen umgestaltet. Als Hauptschulformen richtete man die Volksschule und das neuhumanistische Gymnasium ein. Letzteres ersetzte die alten Lateinschulen, die keinem allgemeingültigen Standard unterlagen. Die schulischen Zwischenformen sollten verschwinden. 1810 wurde das Staatsexamen für Lehrer eingeführt. Diese waren von da an zwar an den Staat, nicht mehr jedoch an feudale und kommunale Willkür gebunden.

Der Berufsstand der „Philologen“ bildete sich heraus.

Alle Belange des Gymnasiums lagen in staatlicher Hand, und Fragen der Finanzierung, der Bildungsinhalte, des Lehrplans sowie die Anstellung der Lehrer waren nunmehr an die staatliche Oberaufsicht gebunden. Die Einrichtung des Gymnasiums erhielt dadurch einen normativen Charakter.

Inhaltlich dominierte im neuhumanistisch orientierten Gymnasium das Studium alter Sprachen und der Altertumswissenschaften, in dem sich die Vorstellung einer idealisierten antiken Welt manifestierte. Die Vermittlung geisteswissenschaftlich-philosophischer Lerninhalte, die keinen unmittelbaren „Nutzen“ beinhalteten und auch im Alltagsleben eher mit abstrakten Vorteilen verbunden waren, überwog dabei eindeutig gegenüber den naturwissenschaftlichen Fächern, die weniger stark gewichtet wurden. Im Unterricht obsiegte die Theorie vor der Praxis und der Anschaulichkeit.

Quellen

    • Vgl. Nipperdey (1983), S. 59-65, 451-474.
    • Dipl.-Bioche. Anja Vöckel, “Die Anfänge der physiologischen Chemie: Ernst Felix Immanuel Hoppe-Seyler (1825-1895) Dokterantenarbeit TU-Berlin 2003

 

 

 


Schwarze Elster (SchwarzeElster)

 

 

Geographie 

Die Schwarze Elster entspringt im Lausitzer Bergland (Oberlausitz) etwa 1,5 km südlich der zu Elstra gehörenden Ortschaft Kindisch an der Nordostflanke der 396 m hohen Kuppe. Von hier ab fließt die Schwarze Elster zunächst in nördlicher Richtung durch Elstra, Kamenz, Milstrich (Ortsteil von Oßling) und Wittichenau, um ihren Lauf bei Hoyerswerda Richtung Westen zu wenden. Im weiteren Verlauf fließt sie durch Lauta, Senftenberg, Ruland, Lauchhammer nach Elsterwerda. Ab hier fließt sie in nördöstlicher Richtung durch Bad Liebenwerda, Herzberg und Jessen um bei Flusskilometer 198,5 in die Elbe zu münden.

Die wichtigsten Nebenflüsse der Schwarze Elster sind das Hoyerswerdaer Schwarzwasser, die Pulsnitz, die Große Röder, die Kleine Elster und das Schweinitzer Fließ.

Nebenflüsse 

Linke Nebenflüsse
- Kesselwasser, vor Elstra auf 197 m
- Schwasdorfer Wasser, bei Schiedel auf 144 m
- Rocknitzgraben, bei Skaska auf 138 m
- Kossacksgraben, bei Neuwiese auf 114 m
- Schleichgraben, bei Großkoschen auf 103 m
- Ruhlander Schwarzwasser, bei Ruhland auf 95 m
- Sieggraben (Fluss), nach Ruhland auf 94 m
- Pulsnitz, bei Elsterwerda auf 88,5 m
- Röderkanal, Haida auf 87 m
- Große Röder, bei Prieschka auf 86,7 m
- Kleine Röder (Schwarzgraben), bei Bad Liebenwerda auf 86,3 m
- Neugraben (Fluss), bei Grabo auf 71 m
Rechte Nebenflüsse
- Jauer (Fluss), bei Deutschbaselitz auf 148 m
- Klosterwasser, bei Kotten auf 128 m
- Ralbitzer Teichwasser, vor Hoske auf 127 m
- Hoyerswerdaer Schwarzwasser, bei Hoyerswerda auf 126 m
- Reinitzergraben, bei Buchwalde auf 100 m
- Hammergraben, bei Plessa auf 90 m
- Kleine Elster, bei Wahrenbrück auf 84 m
- Schweinitzer Fließ, bei Schweinitz auf 71,3 m

Der Name Elster hat nichts mit dem Vogel zu tun, er ist slawischen Ursprungs und bedeutet Eilende („alstrawa“). Mit der aus Tschechien im Elstergebirge entspringenden und in die Saale fließenden Weißen Elster kommt die Schwarze Elster nicht in Berührung. Die Beinamen „weiß“ und „schwarz“ erhielten die Flüsse zur Unterscheidung.

Seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts bis etwa 1965 wurde der Fluss über die gesamte Länge reguliert, zur Nutzung von Niederungsflächen, für den Hochwasserschutz und den Bergbau. Der heute fast durchgängig geradlinige Flussverlauf mit seinem durch beidseitige Eindeichung charakterisierten Profil ist nur in wenigen Abschnitten naturnah geblieben. Dort haben sich Reste der ehemaligen Elsterauen mit einem abwechslungsreichen Relief, wertvollen Biotopstrukturen und einer schützenswerten Fauna erhalten, zum Beispiel Fischotter und Biber. In den noch vorhandenen Altwässern gedeihen unter anderem seltene, wärmeliebende Pflanzengesellschaften mit der Wassernuß.

Über den Senftenberger See (Speicher Niemtsch), der bei Hoch- oder Niedrigwasser den Abfluss ausgleicht, wird die Wasserführung der Schwarzen Elster reguliert. Aus diesem ehemaligen Braunkohle-Restloch hat sich seit Beginn der 60er Jahre ein bekanntes und beliebtes Erholungsgebiet entwickelt.

1991 musste die Schwarze Elster vor allem aufgrund erheblicher industrieller und kommunaler Abwassereinträge noch überwiegend als sehr stark verschmutzt eingestuft werden. Seitdem hat sich die Abwasserreinigung entscheidend verbessert. Das Landesumweltamt stuft die Gewässerstruktur als sehr stark bis vollständig verändert ein. Das Umweltbundesamt bewertet die Wasserqualität mit den Stufen II bis IV (kritisch belastet). Auf der Grundlage der 1994 abgeschlossenen Untersuchungen zum ökologischen Zustand der Schwarzen Elster sind langfristig Renaturierungen und umfangreiche Uferbepflanzungen geplant, die nicht nur die Entwicklung naturnäherer Gewässerstrukturen sondern auch das Selbstreinigungspotential des Flusses fördern sollen. Zu den erwogenen Maßnahmen gehört unter anderen Deichrückverlegungen, zum Beispiel im Bereich Lauchhammer/Schradengebiet oder im Mündungsbereich der Großen Röder.

Quelle   Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Abteilung Wasser- und Bodenschutz, Referat 61, Internet 2006

 

 

 

 


Seiler, Reepschläger  (Seiler)

 

 

 

Reepschläger ist ein traditioneller Handwerksberuf in der Seilherstellung. Im Süddeutschen wird der Beruf als Seiler bezeichnet. Der Reepschläger spannte zuerst eine Anzahl einzelner Reepe über die Länge der Reeperbahn und verdrillte oder verflocht diese Reepe später zu dickeren Trossen. Der Arbeitsplatz eines Reepschlägers wird niederdeutsch als Reeperbahn (hochdeutsch auch Reiferbahn) bezeichnet. Da Reepe üblicherweise eine erhebliche Länge haben, waren die Reeperbahnen bis zu 400 m lang. Als sie nicht mehr benötigt wurden, wurden die Bahnen oftmals zu Straßen umgebaut, sodass es heute in mehreren Orten Straßen mit dem Namen Reeperbahn gibt. Weltbekannt ist die Reeperbahn im Hamburger Stadtteil St. Pauli. Außerdem gibt es in Bremen und Lübeck je eine Reepschlägerstraße.

Quelle:  https://de.wikipedia.org/wiki/Reepschl%C3%A4ger

 

 

 

 

 


Seifensieder  (Seifensieder)

 

 

Seifensieder (mlat. fabricator sevi, saponarius). Seifenmachen war anfänglich Sache der häuslichen Selbstversorgung. Als Handwerk wird es erst nach „Mutter Anna“ in Annaburg aufgekommen sein und blieb zahlenmäßig unbedeutend. Die Lehrzeit betrug drei bis sechs Jahre, das Meisterstück bestand in der Ausführung eines kompletten Vorgangs der Seifenproduktion – vom Zubereiten der Lauge bis zum Formen der Seifenmasse. Da Talg als einer der Grundstoffe auch zum Lichtermachen diente, waren Seifensieder meist zugleich Produzenten von Haushaltslichtern (Wachskerzen zum liturgischen Gebrauch wurden von den Kerzenmachern hergestellt).

Zur Seifenherstellung wurde Talg von Rindern, Schafen und Ziegen oder das Fett von Pferden und Schweinen, auch Fischtran oder pflanzliche Öle auf 80 – 100° erhitzt und ergab durch Zusatz von Pottasche (Kaliumkarbonat) und Ätzkalk (gebrannter Kalk, Calciumoxid) die Seifensiederlauge. Die Lauge wurde unter Rühren so lange gekocht, bis sie zu dem gallertigen Seifenleim gerann. Dieser schied sich durch Kochsalzzugabe in den oberen, festen „Kern“ und die flüssige Unterlauge. Die Unterlauge wurde abgezogen und die Kern-Seife bis zur völligen Erstarrung in Formen gebracht und dann in Stücke geschnitten. Setzte man anstelle von Soda Holz- oder Pottasche (Kaliumkarbonat) zu, so bildete sich die weiche Schmierseife. Außer zu Reinigungszwecken und zur Rasur wurde Seife auch zum Entfetten von Wolle, zum Bleichen und Walken benutzt. Beim Seifensieden entwickelten sich üble Gerüche – deswegen und wegen der Feuersgefahr wurde das Handwerk eigentlich nur am Stadtrand geduldet. In Annaburg waren die Redslob die örtlichen Seifensieder. Sie übten dieses Gewerbe aber nur als Nebengewerbe, neben ihrer Gastwirtschaft aus. Außerdem haben sie auch den Quellen gemäß Talglichter gezogen.

Quelle  Online Mittelalter Lexikon, http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Seifensieder; Zugriff 11/2008

 

 

 

 


Siebenjährigen Krieg (1756–1763) (SiebenjaehrigenKrieg)

 

 

 

Im Siebenjährigen Krieg (1756–1763) kämpften mit Preußen und Großbritannien/Kurhannover auf der einen und der kaiserlichen österreichischen Habsburgermonarchie, Frankreich und Russland sowie dem Heiligen Römischen Reich auf der anderen Seite alle europäischen Großmächte jener Zeit. Auch mittlere und kleine Staaten waren an den Auseinandersetzungen beteiligt.

Der Krieg wurde in Mitteleuropa, Portugal, Nordamerika, Indien, der Karibik sowie auf den Weltmeeren ausgefochten, weswegen er von Historikern gelegentlich auch als ein Weltkrieg angesehen wird. Während Preußen, Habsburg und Russland primär um die Vorherrschaft in Mitteleuropa kämpften, ging es für Großbritannien und Frankreich auch um die Vorherrschaft in Nordamerika und Indien. Obgleich sich auf den verschiedensten Kriegsschauplätzen auch neue Strategien der Kriegsführung etabliert hatten, war doch der Siebenjährige Krieg einer der letzten Kabinettskriege.

Aus globaler Sicht ging es um das geo- und machtpolitische Gleichgewicht in Europa und um die ihm zugeordneten Kolonien; um die Einflussnahme auf die transatlantischen Seewege; um die Vorherrschaft über die außereuropäischen Stützpunkte etwa in Afrika oder Indien sowie um Handelsvorteile.

Aus preußischer Sicht wurde der Siebenjährige Krieg auch als Dritter Schlesischer Krieg bezeichnet; hier standen unmittelbare territoriale Interessen zunächst im Vordergrund. In Nordamerika sprachen die Briten vom French and Indian War oder Great War for the Empire, die Franzosen vom La guerre de la Conquête. Die britische Invasion der Philippinen im Jahre 1762 hieß aus spanischer Sicht Ocupación británica de Manila. Die Kampfhandlungen auf dem indischen Subkontinent werden Dritter Karnatischer Krieg genannt.

Die Kriege endeten im Jahre 1763. Die verschiedenen Kombattanten schlossen im Februar des Jahres entsprechende Friedensverträge.

Quelle:  https://de.wikipedia.org/wiki/Siebenj%C3%A4hriger_Krieg

 

 

 

 

 

 


Separation, Bauernbefreiung (Separation)

 
 
 


Separation
 (von lateinisch separatio, von separare „absondern“, Adjektive teils separat oder separiert) steht in unserer Region für die Umsetzung der Stein’schen Reform in preussischer Zeit zur Umwandlung der „Naturellen Abgaben“ und Hand und Spanndienste (Frondienste) in Geldwerte (Rentwert). Dieser Prozess wird in der Geschichtsliteratur als Bauernbefreiung bezeichnet. Dabei handelt es sich um die mehr als hundert Jahre dauernde Ablösung der persönlichen Verpflichtungen der Bauern gegenüber ihren Grund- und Leibherren. Hierunter wurde aber auch vorallem die Ablösung aller Servituten (Dienstbarkeiten) die mit den Grundstücken verbunden waren.  Auf den Grundstücken lagen auf der einen Seite die Nutzungsrechte (z.B. Weide- und Holzrechte in der Annaburger Heide) und auf der anderen Seite die dauernden Lasten wie Wegeunterhalt, Leistungen zum Gewässerunterhalt und dem  Hochwasserschutz (Dammarbeiten).  Siehe u.a. auch das preussische Ablösungs-Gesetz vom 2. März 1850. Der Begriff „Bauernbefreiung“ wurde 1887 vom Straßburger Volkswirt Georg Friedrich Knapp (1842–1926) eingeführt. Dieser kritisierte auch die Landabtretungen und das sich verschlechternde wirtschaftliche Schicksal der landlosen Schichten in Preußen.

Quelle:  https://de.wikipedia.org/wiki/Bauernbefreiung

 

 


Slawen   (Slawen)

 

 

Slawen, die größte Gruppe der osteuropäischen Völker, mit mehr als 280 Millionen Angehörigen, die zumeist in Ost-, Südost- und Mitteleuropa (vor allem auf der Balkanhalbinsel) und jenseits des Ural in Asien leben. Die slawischen Sprachen mit ihren vielen Dialekten gehören zur Familie der indogermanischen Sprachen, die auf das Urslawische, das nicht überliefert ist, sondern erschlossen wird, als gemeinsame Grundsprache zurückgehen soll. Das steht im Widerspruch zu der These dass die slawische Sprache eine Kunstsprache ist die durch den byzantinischen Mönch Kyrill geschaffen wurde. Sie lassen sich in drei Gruppen unterteilen: die ostslawischen Sprachen (Russisch, Belorussisch und Ukrainisch), die westslawischen Sprachen (Polnisch, Tschechisch und Slowakisch) und die südslawischen Sprachen (Slowenisch, Serbokroatisch, Mazedonisch und Bulgarisch).

Quelle  Meyers Universal-Lexikon in 12 Bd. , Leipzig 1980

 

 

Slawenzeit (700 — 1250 n. Chr.)   zwischen Elbe und Oder  (Slawenzeit)

 

 

Bis heute streiten sich die Forscher, wann die ersten slawischen Siedler in den Raum zwischen Ostseeküste und Elbe einwanderten. Übernommene germanische Gewässernamen wie Elbe, Oder, Saale und Havel lassen vermuten, dass sie noch auf eine germanische Restbevölkerung stießen.

Sicher beweisen lässt sich das bislang jedoch nicht, denn die frühesten dendrochronologisch datierten Nachweise für die Anwesenheit der Slawen zwischen Elbe und Oder stammen aus dem frühen 8. Jahrhundert n. Chr. Als Urheimat der späteren Elb- und Ostseeslawen kann die Ukraine angenommen werden.

Unter dem Druck der reiternomadischen Awaren zogen slawische Bevölkerungsgruppen im 6. Jh. n. Chr. in Richtung Mitteleuropa und bildeten in den folgenden Jahrhunderten auch zwischen Elbe und Schwarzer Elster neue Stämme und Herrschaften. Nach der Unterwerfung der Sachsen durch Karl den Großen (785 n. Chr.) und der Expansion des fränkischen Reiches in Richtung Elbe gelangten die slawischen Stämme stärker in den Fokus karolingischer und später ottonischer Missions- und Expansionspolitik.

Der äußere Druck löste verstärkten Widerstand gegen Kirche und Herrschaft aus. Mit dem Aufstand von 983 n.Chr., der sich gegen die Bischofssitze in Brandenburg und Havelberg richtete, schüttelten die Slawen den Einfluss des Ottonischen Reiches und der christlichen Mission vorerst ab. Durch dieses Ereignis gewann der Lutizenbund, der slawische Stämme aus dem Gebiet von der Peene bis an die obere Havel vereinte, an Bedeutung.

 

 

 


Souveränität   (Souveraenitaet)

 

 

Souveränität [von französisch souverainete zu lateinisch superanus »darüber befindlich«, »überlegen«]: Bezeichnung für die höchste unabhängige Herrschafts- und Entscheidungsgewalt eines Staates, die dessen oberste Hoheitsgewalt auf seinem Territorium sowie dessen Recht einschließt, seine Gesellschafts- und Staatsordnung, sein Verfassungs- und Rechtssystem frei und unabhängig zu gestalten sowie die Richtlinien seiner Innen- und Außenpolitik selbst zu bestimmen. Es wird zwischen innerer und äußerer Souveränität unterschieden: Die äußere Souveränität (Staatssouveränität), ist ein Grundprinzip des Völkerrechts (Art. 2 der UN-Charta); sie schließt Fremdherrschaft aus und Unabhängigkeit von anderen Staaten ein. Mit dem Begriff der inneren Souveränität wird die Staatsgewalt als rechtlich höchste Gewalt im Staat gekennzeichnet, die von keiner anderen Gewalt abhängig ist; in Demokratien wird sie durch die Form der Volkssouveränität legitimiert und begrenzt. Die politische Forderung nach Souveränität entstand mit der Bildung neuzeitlicher Territorialstaaten, als die Fürsten etwa seit dem 13. Jh. Unabhängigkeit von Kaiser und Papst forderten. Zum grundlegenden Begriff wurde die Souveränität in der Staatslehre J. BODINS: Merkmal der Souveränität, die er den Fürsten zuerkannte, war v. a. deren Recht, über Krieg und Frieden zu entscheiden, Gesetze zu erlassen und selbst über den Gesetzen zu stehen, ihrerseits allerdings gebunden an göttliches Recht und das Naturrecht. Der Staatstheoretiker des Absolutismus, TH. HOBBES, führte diese Fürstensouveränität auf den Gesellschaftsvertrag zurück und befreite sie von allen Beschränkungen durch eine übergeordnete Rechtsidee. Als Gegenposition dazu entwickelte sich bereits seit dem Mittelalter die Forderung nach Volkssouveränität, als deren wichtigster Theoretiker J.-J. ROUSSEAU gilt. Die deutschen Fürsten hatten volle Souveränität weder im Heiligen Römischen Reich (im Westfälischen Frieden wurde lediglich eine innere Souveränität in Form der Landeshoheit anerkannt) noch im Deutschen Bund. Nur 1806-15 besaßen alle deutschen Fürsten die volle Souveränität, während diese 1866-70/71 nur den Landesherren von Baden, Bayern, Hessen-Darmstadt und Württemberg zukam. Im Deutschen Reich 1871-1918 waren Kaiser und Fürsten nach der Verfassung gemeinsam Träger der Souveränität.

Quelle:  „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 

 


Spinnen (Spinnen)

 

 

 

Unter Spinnen versteht man die Fasern der Schafswolle zu langen Fasern zusammenzuziehen, um sie als Strickgarn oder zum Verweben vorzubereiten. Spinnräder gehören daher in jeden bäuerlichen Haushalt und werden von Frauen bedient. Das trifft natürlich auch für die Ackerbürger in Prettin und Annaburg zu. Die repräsentative Gestaltung dieser Geräte erfolgt durch Drechsler und ist Ausdruck für die soziale Stellung des Bauern oder Gärtners.

In den Wintermonaten finden sich häufig mehrere Frauen zusammen und nutzen die monotone Tätigkeit des Spinnens für Gesang und zum Erzählen.

Die phantastischen Geschichten werden deshalb „gesponnen“.

Flachs wird dagegen am Webstuhl zu Leinen verwoben, das meist als Haushaltswäsche verarbeitet und zusätzlich repräsentativ bestickt wird.

 

 

 

 


Spinnrad (Spinnrad)

 

 

 

Mit dem Spinnrad werden mechanisch Fasern zu Fäden versponnen um später weiter Verarbeitet zu werden (z. B. Verweben, Nähen, Stricken).

Beim Verspinnen werden die losen und ungeordneten Fasern durch gleichzeitiges Verdrehen und Ausrecken zu einem Faden verarbeitet. Den Vorgang des Verdrehens übernimmt die Spindel des Spinnrades, während das Zuführen der Fasern und das Ausrecken von den Fingern der meist weiblichen Spinnerin ausgeführt werden. Die weitere Aufgabe des Spinnrades ist es, das entstandene Garn auf die Spule aufzuwickeln.

Das Spinnrad wird über eine Fußkurbel angetrieben, dabei wird ein Schwungrad in Bewegung gesetzt welches dann über einen Riementrieb die kleinere Spindel bewegt. An der Spindel sind die Spinnflügel angebracht (U-förmiges Gestell), welches mit kleine metallene Häkchen versehen ist. Auf der Spindelachse sitzt die lose Spule (zum aufwickeln des fertigen Fadens). Die Fasern werden durch die der Länge nach aufgebohrte Spindel über die Häkchen auf die Spindel geführt und durch die Drehbewegung von Spinnflügel und Spindel verdreht und aufgewickelt. Die Spinnerin muss dazu das Rad antreiben und mit den Händen die Faserzuführung regulieren.

Die Leistungsfähigkeit des Spinnrades war im Vergleich zum technischen Vorgänger der Handspindel sehr hoch, denn damit wurden drei Aufeinanderfolgende Arbeitsschritte vereinigt (Antreiben der Spindel, Ausziehen der Fasern und Aufwickeln des Garns auf der Spindel).

Das Spinnrad gelangte gegen Ende des 12. Jahrhunderts aus dem orientalischen Raum nach Europa. Es begann sich im 13. Jahrhundert in Mitteleuropa zu verbreiten. Selbst nach Einführung der Spinnmaschine wurde das Spinnrad im häuslichen Bereich weiter genutzt und gehörte bis ins 19. Jahrhundert hinein im Allgemeinen zur Aussteuer der Braut. Erst während der Gründerzeit wurde es durch die maschinell betriebene Spinnmaschine vollständig verdrängt.

Quelle: Wikipedia, freie Enzyklopädie

 

 

 


Stadt  (Stadt)

 

 

 

Stadt: Siedlung von einer gewissen Größe und einer meist hohen Bebauungsdichte, gekennzeichnet durch Arbeitsteiligkeit ihrer Bevölkerung und ihre Bedeutung für Wirtschaft, Verwaltung und Kultur eines Gebietes. Voraussetzungen für die Entstehung von S. waren ein gewisser technischer Entwicklungsstand, eine ausreichende Bevölkerungszahl sowie arbeitsteilige Wirtschaftsformen, die meist zur Ausbildung von Schriftlichkeit und Geldverkehr führten.

Frühgeschichte und Antike: Die Stadtentwicklung setzte im 9./8.Jt. v.Chr. in Palästina (Jericho), seit dem 5.Jt. in den Tälern von Nil, Indus, Euphrat und Tigris sowie Jangtsekiang ein; sie begann in Europa im 2.Jt. v.Chr. im östlichen Mittelmeerraum und erreichte bis zum l. Jh. n.Chr. den Rhein. Die antiken griechischen und römischen Stadt waren v. a. organisatorische Mittelpunkte des öffentlichen Lebens, Sitz der Priester und Magistrate, politische, kulturelle und wirtschaftliche Zentren. Das Ende des Römischen Reichs brachte (v. a. im Westen) auch den Niedergang der antiken Stadtkultur mit sich, wenn auch urbane Traditionen in Oberitalien die Entstehung der mittelalterlichen Stadtstaaten begünstigten. Die germanischen und slawischen Völker übernahmen erst allmählich im Mittelalter die städtischen Lebensformen.
Mittelalter: Als frühmittelalterliche Vorformen können die Kaufmannsniederlassungen (Wik) und Märkte einerseits, Siedlungen im Schutz von Klöstern, Bischofssitzen, Königspfalzen und Burgen andererseits gelten, die durch Ummauerung zur S. zusammengeschlossen wurden. Abgeschlossen wurde der Prozess der Stadtwerdung durch die rechtliche Sonderstellung der S. (Stadtrecht). Neben die gleichsam gewachsenen S. traten seit dem 13./14.Jh. verstärkt Gründungsstädte, im Zusammenhang mit der fortschreitenden Territorialisierung durch die Staufer, Zähringer, Welfen, Wettiner u.a. planmäßig gegründete und geförderte Stadt. Die Bildung der Stadtgemeinde erfolgte auf der Grundlage von Nachbarschaft, Pfarr- und Gerichtsgemeinde sowie von Schwureinungen (meist gegen den Stadtherrn gerichtete Zusammenschlüsse) der Bürger; ein gewisses Maß an Selbstverwaltung und städtischer Gerichtsbarkeit wurde teils durch Privilegierung, teils in Auseinandersetzungen mit dem Stadtherrn erworben. Einer herrschaftlichen Frühphase folgte eine stärker genossenschaftlich (Gilde, Zünfte, Ratskollegium usw.) geprägte Hochphase. Zur Einwohnerschaft; dem Bürgertum. Im Vergleich zu den antiken und neuzeitlichen Städten waren die mittelalterlichen Städte relativ klein. Von den rund 3 000 Städten des Heiligen Römischen Reichs am Ende des Mittelalters erreichten nur 25 die mittelalterliche Großstadtgrenze von 10000 Einwohnern. 90-95% waren Kleinstädte mit weniger als 2 000 Einwohnern. Alle Städte waren wegen Dezimierung der Einwohner durch Seuchen auf Zuwanderung angewiesen. Die persönliche Freiheit (»Stadtluft macht frei«) und die besseren wirtschaftlichen Möglichkeiten in der Stadt übten eine außerordentliche Anziehungskraft auf die Landbevölkerung aus. Die Leistung der mittelalterlichen Stadt bestand im Aufbau einer umfassenden Markt- und Verkehrswirtschaft, in der Konzentration von Handel und Gewerbe, in einer planmäßigen Wirtschaftspolitik, in der wirtschaftlichen Beherrschung des Umlands und der Erschließung neuer Absatzräume. Die politische Bedeutung der mittelalterlichen Stadt beruhte besonders auf ihrer überlegenen Finanzkraft. Städtebünde sicherten einen Einfluss auf die Reichs- und Territorialpolitik. Die Reichsstädte nahmen ab 1489 als geschlossene Kurie an den Reichstagen teil.
In der frühen Neuzeit war der entstehende moderne Staat auf die Steuerleistung der Stadt immer stärker angewiesen. Daher drängte er seit dem 15./l6.Jh. die Stadt zurück, beschnitt ihre Autonomie und gliederte sie immer stärker in den Staatsverband ein. In der Sozialstruktur der Stadt ergaben sich Veränderungen: Die Beamten, die gelehrten Räte drangen in die alten Führungsschichten ein. Die Stadt wurde Amts- und Verwaltungsstadt im institutionellen Flächenstaat. Eine gewisse Bedeutung behielt sie jedoch als Landstand (auch Landstände). Andererseits brachte die Förderung durch Fürsten und Landesherren neue Stadttypen (Residenz-, Universitäts-, Garnisonsstädte) hervor. Die Städteneugründungen dieser Epoche (z.B. Mannheim) unterscheiden sich von den organisch gewachsenen älteren Stadtbildern durch einen rationalen, meist schachbrettförmigen Grundriss. Bereits im 18. Jh. finden sich Ansätze zu einheitlichen Städteordnungen, wenn auch die Grundlage der neueren kommunalen Selbstverwaltung zuerst 1808 mit der preußischen Städteordnung geschaffen wurde (auch stein-hardenbergsche Reformen).
Die moderne Stadt des Industriezeitalters ist das Ergebnis der politischen, sozialen und technischen Umwälzungen des 19. Jh. Industrialisierung, Entwicklung des Verkehrswesens und Bevölkerungszuwachs führten zusammen mit den liberalen Agrarreformen, der Gewerbefreiheit und Freizügigkeit zu einer ungeheuren Ausdehnung der Stadt und zu einer Verstädterung ganzer Landschaften (z.B. des Ruhrgebiets). Die Städte wuchsen über die nun meist niedergerissenen Befestigungen weit in das Umland hinein. Im Zeichen lebhafter Bodenspekulation entstanden dicht bebaute Wohnviertel mit hohen Mietskasernen. Selbst Dörfer im weiteren Einzugsbereich der Stadt änderten infolge des Zuzugs von Arbeiterbevölkerung ihren Charakter. An Industriewerken, Zechen und Eisenhütten bildeten sich, häufig durch Werkswohnungsbau, ganz neue Siedlungen. Um dieses ungezügelte Wachstum durch eine einheitliche Verwaltung planmäßig zu ordnen und die Bevölkerung gleichmäßig mit Dienstleistungen zu versorgen, kam es seit 1880 überall zu Eingemeindungen des städtischen Umfeldes. Gleichzeitig vermehrten sich die öffentlichen Aufgaben der Stadt (Wasser- und Energieversorgung, Kanalisation, Müllabfuhr, Nahverkehr, Gesundheits- und Bildungswesen, kulturelle Angebote), sodass seit Beginn des 20. Jh. v. a. in Ballungsräumen überörtliche Verbandslösungen und Regionalstadtmodelle erprobt wurden. Die Probleme der heutigen Stadt zeigen sich besonders ausgeprägt in den Millionenstädten (Metropolen): Massenverkehr, Versorgungs- und Entsorgungsprobleme, soziale Gegensätze, u.a. Getto- und Slumbildung, insbesondere in den Metropolen der Entwicklungsländer und wachsende Kriminalität. Seit 1974 leben mehr Menschen in Entwicklungsländern in Städten als in Industriestaaten.

Quelle:  „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 

 


Stadtbauern, Ackerbürger (Stadtbauer)

 

 

 

Stadtbauern, auch Ackerbürger genannt, stellten seit dem Mittelalter innerhalb der städtischen Sozialstruktur eine Sondergruppe dar. Ein Ackerbürger war eigentlich keinem der typisch städtischen Erwerbsstände zuzuordnen. Er war ein Bauer mit Bürgereigenschaft und bewirtschaftete seine Ländereien innerhalb der städtischen Feldmark, die durch ergänzende Pachtung von landwirtschaftlicher Nutzfläche anderer Bürger hinreichend große Wirtschaftseinheiten ergaben. Ackerbürger, also „Stadtbauern“, gab es gleichermaßen in der Stadt Prettin Jessen, Schweinitz oder Herzberg aber auch im Städtlein oder Flecken Annaburg. Sozialgeschichtliche Untersuchungen führten zu der Erkenntnis, dass die Anzahl von Ackerbürgern innerhalb der städtischen Gemeinschaft deutlich hinter anderen, typisch städtischen Erwerbszweigen zurückstand und somit der städtischen Agrarwirtschaft eine nachrangige Rolle zukam, die vor allem auf Eigenversorgung der Städte und ihrer Bewohner gerichtet war.

Als Ackerbürger galt aber nicht, wer Bürger einer Stadt war und seine Ländereien innerhalb der Stadtfeldmark lediglich im Nebenerwerb oder zur Selbstversorgung bewirtschaftete oder bewirtschaften ließ. Die Kombination aus einem Haupterwerb im Handwerk, Gewerbe oder Handel und landwirtschaftlicher Nebentätigkeit blieb über Jahrhunderte für das Leben der Menschen in den Städten prägend. Als Ackerbürger galt auch nicht, wer als Einlieger oder Einwohner in einer Stadt lebte, ohne das Bürgerrecht zu besitzen, auch wenn er seinen Hauptnahrungserwerb in der Landwirtschaft hatte.

Traditionell begannen Ackerbürger spätestens im 18. Jahrhundert, sich in handwerksähnlichen Zünften oder Ämtern zu vereinigen, die häufig als Bauzünfte, Baugewerke oder Baumannschaft Spuren in der Stadtgeschichte hinterlassen haben. Teilweise organisierten und finanzierten diese Vereinigungen gemeinsame Projekte im Straßen- und Wegebau, vor allem aber koordinierten sie die Nutzung der Äcker und Weiden sowie die gemeinschaftliche Viehhaltung. Auch unterhielten viele Städte eigene Bauhöfe, die die städtischen Ländereien bewirtschafteten. So unterhielt z.B. die Stadt Jessen schon im 17.Jh. gemeinschaftlich eine Ziegelei zur Herstellung von Baumaterial. 

 

 

 

 


Stadtmühle Annaburg  (Stadtmuehle)

 

 

 

 

Kurfürst August ließ im Jahre 1578 in Annaburg eine neue kurfürstliche Amtsmühle mit zwei Mahlgängen und einer Schneidemühle erbauen. In Michel Zimmermann wurde als erster Müller der neuen Amtsmühle benannt. Später wurde die Amtsmühle verkauft und sie war lange Jahre im Besitz der Familie Hollfeldt. Amtlich erwähnt wurde sie in einem Brief des Mühlenbesitzers Georg Hollfeldt  1698 an den König von Polen und Kurfürsten von Sachsen. In diesem Brief schildert er den Schaden, der ihm entstanden ist beim Durchflößen des Churfürstlichen Holzes im Neugraben durch die Unachtsamkeit der Flößer bei ihrer Arbeit.

Der Sohn und Nachfolger von Georg Hollfeldt war Johann Adam Hollfeldt, der 1697 geboren wurde und am 10. Februar 1749 im Alter von 52 Jahren verstorben ist. Dessen Sohn, Johann Gottlob Hollfeldt, heiratete 1752 die jüngste Tochter des Pechhüttenbesitzers Tobias Schlobach vom Zschernick bei Annaburg und übernahm die Mühle des Vaters. Er verstarb am 20. März 1790 im Alter von 58 Jahren. In der nächsten Generation übernahm Tobias Hollfeldt, der am 11. September 1757 geboren wurde, als Erbeigentumsmüller und Hufengutsbesitzer auch die Mühle. Er verstarb am 10. Juli 1814 im Alter von 56 Jahren. Erst später konnte sein Sohn aus zweiter Ehe, Karl August Hollfeldt, 1833 die Mühle und das Zweihufengut seines Vaters übernehmen. Doch bereits nach kurzer Zeit, am 18. Juli 1850, verstarb er in Karlsbad im Alter von nur 40 Jahren.

Als am 8. Juli 1856 der Ökonomie-Amtmann Wilhelm Moritz Miething in der Schlosskirche zu Annaburg die Jungfrau Johanne Bertha Auguste, geborene Hollfeldt heiratete, wurden sie die Nachfolger und Mühlenbesitzer der Hollfeldtschen Mühle.

Nach den eingravierten Jahreszahlen und der Aussage des Mühlenverwalters Paul Müller müssen noch Unterlagen vorhanden gewesen sein, die aussagen, dass die Mühle mehrmals abgebrannt ist. Unter dem Mühlenbesitzer Johann Adam Hollfeldt brannte die Mühle im Jahre 1733 und unter dem Mühlenbesitzer Karl August Hollfeldt im Jahre 1838 abermals.

Obwohl keine schriftlichen Quellen darauf verweisen, gibt es Hinweise, dass die Mühle nach dem Jahre 1838 neu und größer aufgebaut worden ist. Es wäre auch möglich, dass die Antriebskraft des Wassers nicht mehr ausreichte und so eine Dampfmaschine für die Getreidemühle und die Schneidemühle eingebaut wurde. Im Jahre 1886 hat dann der Müllermeister Ernst Klausenitzer die Mühle und das Gut gekauft. Nach der Brandstatistik von Annaburg ist am 15. September 1896 die Schneidemühle der Firma Ernst Klausenitzer abgebrannt und wurde im Jahr darauf wieder aufgebaut. Da die Wasserradanlage baufällig geworden war, ließ Klausenitzer ein neues Wassergebäude mit einer stehenden Francisturbine aufbauen. Mühlenbesitzer Klausenitzer war auch Mitglied der Müllerinnung in Prettin. Er wurde Vorsitzender des Gesellenprüfungsausschusses und später auch Obermeister der Müllerinnung.

Am 26. September 1929 brannte die Getreidemühle durch einen Kurzschluss in der elektrischen Leitung erneut ab. Nach dem Wiederaufbau im Jahre 1930 verkauften Klausenitzer 1936 die Mühle und das Mühlengut an Herrn Paul Politz aus Halle. Dieser setzte den Getreidekaufmann Paul Müller in Annaburg als Geschäftsführer für seine Mühle und das Mühlengut ein. Im Jahr 1939 kaufte Politz auch das Gut „Gertrudshof in der Nähe von Annaburg. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde er jedoch enteignet und kehrte nicht wieder nach Annaburg zurück. Im September 1945 übernahm dann die Stadt Annaburg als Rechtsträger die Verwaltung der Mühle und des Gutes.

Als sich am 9. November 1952 in Annaburg die LPG „Freundschaft“ gründete, wurde auch das Mühlengut mit einbezogen. Ab l. Januar 1955 zog die Verwaltung der LPG in die Mühle ein, sie wurde damit endgültig in die LPG eingegliedert. Damit starben auch die Handelsmüllerei und etwas später die Lohnmüllerei. Die Mühle wurde bald darauf auf die Futtermittelherstellung umgestellt. Der Vorsitzende der LPG wurde Mühlenverwalter Paul Müller, sein Nachfolger war Georg Käding, später dessen Frau Frieda Käding, geborene Münch, und dann bis 1966 Heinz Stephan. In dieser Zeit war auf dem Gelände des Mühlengutes sehr viel gebaut an Hallen und Ställen. In den Jahren 1966 bis 1972 wurde Werner Hahn Vorsitzender der LPG und nach ihm übernahm Lothar Krüger den Vorsitz der LPG Annaburg – Purzien. Am 1. April 1975 schlössen sich verschiedene landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften der Umgegend zur LPG Tier- und Pflanzenproduktion zusammen. Die Verwaltungen wurden in das neu erbaute Verwaltungsgebäude nach Naundorf verlegt. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1990 hat die Eigentümergemeinschaft, eingetragene Genossenschaft „Heideck“ als Rechtsnachfolger der LPG, die Mühle seit 1991 nicht mehr genutzt. Im März 1996 wurde sie teilweise demontiert und beräumt. Verwaltet wurde die Mühle nun im Auftrag der Treuhandanstalt durch die Wittenberger Wohnungsgesellschaft und später durch die Immobilienverwaltungsgesellschaft Sachsen-Anhalt. Die Mühle und das Wohnhaus wurde 2002 an eine Berlinerin verkauft die es aber nicht nutzt. Das Mühlengebäude bietet heute einen traurigen Anblick da sie Ende 2007 einem Brand zum Opfer fiel und nicht wieder aufgebaut wurde.

Quelle: Eberhard Förster, Gewerbe der Stadt Annaburg 2015, Privatbesitz, unveröffentlcht

 

 

 

 

 

 

 


Stadtmusikant, Stadtmusikus, Stadtpfeifer (Stadtmusikant)

 

 

 

 

Der Stadtpfeifer (italienisch Piffaro) war ein besonders im 14. bis 18. Jahrhundert von Städten angestellter, später auch Stadtmusikus genannter Musiker. Stadtpfeifer schlossen sich in Zünften (in Süddeutschland meist „Pfeiferbrüder“ genannt, im Alemannischen „Pifferbrüder“) zusammen. Im 19. Jahrhundert wurde dieses Amt zu Stadtkapellen ausgeweitet. Die Aufgaben der Stadtpfeifer lagen in der musikalischen Ausgestaltung von Festlichkeiten der Stadt. In manchen Städten waren die Piffari zugleich als Türmer (Jüterbog/Wittenberg) mit signalgebenden Aufgaben betraut. Die Stadtpfeifer waren zunftmäßig organisiert. Ein Meister nahm sich Gesellen und Lehrburschen, die bei ihm möglichst alle gängigen Instrumente lernen mussten. Die Stadtpfeifer spielten auf verschiedenen Instrumenten wie: Zinken, Naturtrompeten, Posaunen, Streichinstrumenten, Rauschpfeifen, Dulzianen, Pommern, Krummhörnern, Flöten und auch Schlagwerk. Die Stadtpfeifer spielten bei Verlobungen, Hochzeiten, Banketten und anderen festlichen Ereignissen, wie z. B. dem Einzug des Landesherrn in seine Stadt. Daneben bliesen sie das Zeitsignal vom Turm der Stadt, um den Bürgern, die in der Regel keine Uhr besaßen, die Zeit anzuzeigen. Auch wurden sie teils zur Kirchenmusik herangezogen. Dabei galt: normale Tage im Kirchenjahr wurden mit Posaunen und Zinken gespielt, Festtage mit Trompeten und Pauken. (Bis heute ist „mit Pauken und Trompeten“ ein Idiom für etwas Großartiges). Die Tradition der Stadtpfeifer erhielt sich, besonders in Mitteldeutschland, bis ins 20. Jahrhundert. Vielerorts gingen zunächst städtische Musikkapellen, später auch städtische Orchester daraus hervor.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Stadtpfeifer

 

 

 

 

 

 

 

 


Stadtrecht (Stadtrecht)

 

 

 

 

Stadtrecht ist ursprünglich das kaiserliche oder landesherrliche Vorrecht (Stadtregal), durch das ein Dorf oder eine vorstädtische Siedlung zur Stadt erhoben wurde und Inbegriff der in einer Stadt gültigen Rechtssätze, auch im Gegensatz zum Landrecht, das zumeist von der Landesherrschaft festgelegt wurde. Das Stadtrecht ist kein einheitliches „Stadtgesetz“, sondern besteht aus mehreren Privilegien (Niederlagsrecht, Zölle) und Einzelrechten, von denen meist das Marktrecht das älteste ist. Als Minderstadt werden Orte mit eingeschränktem Stadtrecht bezeichnet.

Das im mitteleuropäischen Raum übliche Stadtrecht geht vermutlich ursprünglich auf italienische Vorbilder zurück, die ihrerseits an den Traditionen der Selbstverwaltung der römischen Städte ausgerichtet waren.

Im heutigen deutschsprachigen Raum gibt es kein Stadtrecht mehr im eigentlichen Sinne, d. h. die Selbstverwaltung in den Städten regeln staatliche Grundsätze bzw. Gesetze der Bundesländer (vgl. Gemeindeordnung). Die Stadtrechtsverleihung, d. h. die Erhebung einer Gemeinde zur Stadt, wird in Deutschland heute ebenfalls von den Ländern ausgeübt und beschränkt sich auf das Recht, die Bezeichnung „Stadt“ zu führen. Status und Zuständigkeit einer Stadt sind vielmehr an ihre Einwohnerzahl geknüpft, nicht an die Bezeichnung als Gemeinde oder Stadt. So gibt es z. B. in Niedersachsen Städte und Gemeinden, die als sog. „selbständige Gemeinden“ mit erweiterten Kompetenzen ausgestattet sind, während andererseits Städte als Mitgliedsgemeinden einer Gesamtgemeinde ihre Aufgaben praktisch vollständig an den Gemeindeverbund abgegeben haben.

Quelle:  https://de.wikipedia.org/wiki/Stadtrecht

 

 

 


Stein der Weisen (SteinderWeisen)

 

 

 

 

Der Stein der Weisen ist Stein, mit dem die Alchimisten alle Krankheiten heilen und aus Metallen Gold herstellen wollten.

Quelle:  WISSEN digital Software Verlags GmbH, München.

 

 

 

 

 


Stift (Stift) 

 

 

 

Stift (Kirchenrecht), im katholischen Kirchenrecht jede mit entsprechendem Vermögen (Stiftung) ausgestattete, frommen Zwecken dienende Einrichtung in der Obhut kanonisch lebender Kleriker (hier ein Klosterorden).

In diesem Fall handelt es sich um den Klerus von der Cyriacusstiftskirche in Gernrode. Als Stiftsherren obliegt ihnen der Dienst an der Stiftskirche; früher kam diese Aufgabe den regulierten Chorherren zu, die man von den weltlichen Chorherren unterschied, die in den Genuss der Pfründe kamen. Wie das Stift genießen auch die damit betrauten Kleriker Sonderrechte, wie z. B. als unmittelbares Stift wurde es der Kontrolle des zuständigen Bischoff in Halberstadt entzogen. Dem Stiftskapitel gehören die voll berechtigten Mitglieder (Kapitulare) eines Stifts an.

Quelle  Meyers Universal-Lexikon in 12 Bd. , Leipzig 1980

 

 

 

 


Stellmacher (Stellmacher)

 

Die Stellmacherei (auch Wagnerei) ist die Werkstatt eines Stellmacher genannten Handwerkers, der Räder, Wagen und andere landwirtschaftliche Geräte aus Holz herstellt. Die Bezeichnung des Berufs ist regional unterschiedlich, wobei Stellmacher eher im Norden verwendet wird, im Süden und in der Schweiz dagegen Wagner. Daneben sind auch Benennungen in den Mundarten zu finden, die auf Radmacher (niederdeutsch: Radmaker), RädermacherAchsenmacher oder Axmacher zurückgehen. Dabei handelte es sich ursprünglich um unterschiedliche Berufe; so fertigte der Stellmacher das Gestell an, der Radmacher die Räder. Heute bezeichnen sie alle jedoch vorwiegend dieselbe Tätigkeit. Kutschenbau war der Wagner für die Karosserie zuständig, der Radmacher dagegen fertigte die Räder, deren Herstellung allein vergleichbaren Aufwand und Fachwissen benötigte wie die der Karosserien. Mit dem Aufkommen der Eisenbahn im späten 19. Jahrhundert waren die Fertigkeiten der Stellmacher als Waggonbauer begehrt. Ihre Kenntnisse benötigte man später auch im Karosseriebau der Autohersteller. Seit der Einführung industrieller Fließbandfertigung sank die Bedeutung der Stellmacherei.

 

 

 

 


Superintendentur, Superintendent, Ephorus, Ephorie (Superintendent)

 

 

 

Ein Superintendent (lateinisch superintendens, wörtlich  ‚Aufseher‘, Lehnübersetzung von altgriechisch ἐπίσκοπος episkopos) ist der Inhaber eines Leitungsamtes in evangelischen Kirchen, insbesondere in Deutschland und Österreich. In der evangelischen Landeskirchen (u.a. auch in vielen methodistischen Kirchen und in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche) ist der Superintendent der leitende Geistliche eines Kirchenkreises, einer Diözese (Superintendentur) bzw. eines Kirchenbezirks, also eines Zusammenschlusses mehrerer Kirchengemeinden. Die Bezeichnungen für vergleichbare Ämter in anderen evangelischen Landeskirchen in Deutschland lauten in der Regel Kreispfarrer, Kreisoberpfarrer, Dekan, Inspektor oder Propst. In früheren Zeiten war auch der Begriff Ephorus (Euphorie) gebräuchlich. Die Superintendenten visitieren die Kirchenkreise und dabei auch die haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter der Kirchenkreise. Zu ihren Aufgaben gehört die Dienstaufsicht über die Pfarrer, Pastoren sowie die Repräsentation des Kirchenkreises in der Öffentlichkeit. Zudem sollen sie Seelsorger der Seelsorger sein.

Quelle:     https://de.wikipedia.org/wiki/Superintendent

 

 

 

 


Taler  (Taler)

 

 

 

Taler: eigentlich abgekürzte Bezeichnung für den Joachimstaler Guldengroschen, eine 1520-28 geprägte Silbermünze; die Bezeichnung Taler ging auf andere Silbermünzen über. Das Ringen um die Reichsmünzordnung (1524-66) brachte die förmliche Anerkennung des Talers im Reich und die Spaltung in Guldenländer (Österreich und Süddeutschland) und Talerländer (Mitteldeutschland und große Teile Nord- sowie Westdeutschlands). Vielfach nachgeprägt, wurden die letzten Taler 1907 außer Kurs gesetzt.

Quelle:   „Duden, Grundwissen-Geschichte“, Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG Mannheim 1996

 

 

 


Tinktur  (Tinktur)

 

 

 

 

Eine Tinktur ist ein (lateinisch) dünnflüssiger (alkoholischer) Auszug aus pflanzlichen oder tierischen Stoffen.

Quelle:   WISSEN digital Software Verlags GmbH, München.

 

 

 

 

 

 

 


Tischler, Schreiner (Tischler) 

 

 

 

 

 

 

 

Tischler bzw. Schreiner bezeichnet in Deutschland einen Ausbildungsberuf bzw. das Handwerk, welches sich auf die schneidende, fügende oder veredelnde Verarbeitung von Holz und Holzwerkstoffen spezialisiert hat. Damit ist der Bau von Möbeln bis hin zu Bauelementen im Sinn der Holztechnik gemeint. Eine Tischler- oder Schreinerei ist die entsprechende Werkstatt. Je nach Region im deutschen Sprachgebiet hat das Handwerk einen anderen Namen: Tischlerei in Nord-, West- und Ostdeutschland, Österreich und Südtirol. Schreinerei dagegen in Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, im Saar- wie Rheinland und vereinzelt im Ruhrgebiet sowie in der Deutschschweiz und Westösterreich, insbesondere Vorarlberg „Schreinerei“. Dabei leitet sich „Schreinerei“ von „Schrein“ (= Truhe, Sarg, Kiste, Schrank) und Tischlerei von Tisch ab. Nicht mehr gebräuchlich sind die historischen Bezeichnungen Kistenmacherei, Kistnerei, Kistlerei sowie Tischer- und Tischmacherei. Die „Kunstschreiner“ werden seit dem 17. Jahrhundert auch Ebenisten genannt.

Seit dem 14. Jahrhundert spaltete sich die Tischlerei von der Zimmerei ab. in einer ersten Ordnung mit „Lehrling“, „Geselle“ sowie „Meister“ fanden sich die Tischler schon früh in einer Zunft zusammen. Die Tischlerzünfte besaßen gegenüber anderen Holzberufen das ausschließliche Recht, Hobel als Werkzeug und Leim als Verbindungsmittel benutzen zu dürfen. Ebenso war ihnen die Herstellung bestimmter Werkstücke vorbehalten. Dazu gehörten Fenster, Türen, Wand- und Decken-Vertäfelungen, Möbel und ab dem 16. Jahrhundert die neu aufkommenden Särge. Die Aufnahme in die Tischlerzünfte war an bestimmte Voraussetzungen gebunden (z. B. eheliche Geburt, Abstammung von ehrbaren Eltern, guter Leumund, zeitweilig auch die deutsche Nationalität) und geschah nach der Beendigung der Lehrzeit in geheimen Zeremonien, bei denen der Proband „gehobelt“ und von einem „Altgesellen“ in der ebenso geheimen „Hobelpredigt“ über das Selbstverständnis und die Verhaltensregeln der Zunftmitglieder unterwiesen wurde.

 

 

Quelle:     https://de.wikipedia.org/wiki/Tischler


Töpfer (Toepfer)

 

 

 

Töpfer (Hafner, Pötter, Leimenmacher, auch Ullner oder Eulner, Euler von lat. olla = Topf; lat [luti]figulus, lutarius, v. lutum = Lehm). Das uralte Handwerk der Fertigung von Tonwaren musste nördl. der Alpen – außer an wenigen Orten, wo die antike Tradition nicht abgerissen war – vom Frühmittelalter an neu belebt und entwickelt werden. Das deutsche Töpferhandwerk kam mit der Ostsiedlung in unsere Gegend. Töpfer wurden gelegentlich, ebenso wie Ziegler, den „unehrlichen Leuten“ zugerechnet. Die Ursache dieser Verfemung ist nicht bekannt. Sie könnte in der schmutzig-erdigen Art des Gewerbes begründet sein oder in der abgeschiedenen Lage der Töpferwerkstätten. Diese mussten wegen der von ihnen ausgehenden Feuersgefahr abseits vom Dorf gelegen sein oder lagen einsam in der Nähe einer Tongrube. Derart von der Gemeinschaft abgesonderte Leute kamen stets in eine Sonderrolle. Oder sie verfielen der Tabuierung durch die Kirche, da sie noch lange nach der Christianisierung tönerne Götzenbilder herstellten. Erst im Spätmittelalter gelangte die Töpferei in den Rang eines zünftigen Handwerks, der älteste bekannte Zunftbrief wurde 1388 für die Töpfer im mitteldeutschen Waldenburg ausgestellt.

Quelle  Online Mittelalter Lexikon, http://u0028844496.user.hosting-agency.de; Zugriff 11/2008

 

 

 


Türkensteuer  (Tuerkensteuer)

 

 

 

Die Türkensteuer war eine allgemeine Vermögens- und Kopfsteuer im 16. Jahrhundert, welche zur Deckung der Kosten einer dem Kaiser Friedrich III. gegen die „ungläubigen Türken“ zu leistenden bewaffneten Hilfe erhoben wurde.

Im ernestinischen Sachsen wurde beispielsweise durch Kurfürst Friedrich in Umsetzung des Reichstagsbeschlusses, der 1517 in Worms erging, die Türkensteuer erhoben, dann erneut im Jahr 1531 durch Kurfürst Johann, genannt die „Türkenhülfe“ „und andere drangsalige Sorgfältigkeiten und Noth in Glaubens- und Religionssachen“. Im Jahr 1542 erließ Kurfürst Johann Friedrich am 15. April erneut eine Türkensteuerregelung, „dem Türcken zu widerstandt“.

Seit der Niederlage der Türken vor Wien im Jahre 1683 in der Schlacht am Kahlenberg blieben diese zwar in Europa zunächst präsent, wurden im Laufe der folgenden beiden Jahrhunderte aber weitgehend verdrängt, unter anderem durch die russische Südexpansion.

Bedeutung hat die Türkensteuer auch für Historiker und Chronisten, da die aufgestellten Steuerlisten in vielen Fällen den ersten Nachweis der Gründung von Siedlungen und auch von Einwohnerzahlen für Gemeinden bilden.

Quelle:  http://wiki-de.genealogy.net/T%C3%BCrkensteuer und https://de.wikipedia.org/wiki/Reichst%C3%BCrkenhilfe

 

 

 

 


Carl Stangen und TUI (TUI)

 

 

 

Die von Carl-Stangen und seinen Söhnen es in „Reisebüro der Hamburg-Amerika Linie“ firmierte Gesellschaft, war der Vorläufer des heutigen Hapag-Lloyd Reisebüros. Der jetzige Name Hapag-Lloyd Reisebüro entstand 1948, als die Hamburg-Amerika Linie und der Norddeutsche Lloyd gemeinsam die Betriebsabteilung für Reisebüros gründeten. Zwanzig Jahre später, im Jahre 1968, wird Hapag-Lloyd Reisebüro eine der Gründungsgesellschaften des heute führenden deutschen Reiseveranstalters, der TUI.

Quelle  http://www.tui-deutschland.de/de/pressemedien/pressemeldungen/2005_Februar/2005_02_10_Hlhundert.htm Zugriff 02/2005

 

 

 

 

 

 

 


Unteroffiziersvorschule  (UffzVorschule)

 

 

 

Eine ganz bedeutsame Neuerung brachte das Jahr 1877. Das Kriegsministerium hatte erkannt, dass junge Männer schon vor ihrer militärischen Dienstzeit in der für die Lebensbildung so wichtigen Spanne zwischen Schulentlassung und dem 17. Jahre zusammengefasst werden müssten. Deshalb wurden Unteroffizier-Vorschulen geschaffen.

Die erste fand Unterkunft in Weilburg. 1880 folgte Annaburg in Erweiterung der alten dort befindlichen militärischen Knabenanstalt.

Die dritte Vorschule wurde 1888 in Neubreisach garnisoniert. 1891 wurde auch in Jülich, neben der Unteroffizier-Schule noch eine Vorschule eröffnet. Weitere entstanden 1894 in Fürstenfeldbruck in Bayern, 1896 in Bartenstein, 1897 in Greifenberg. Die im Königreich Sachsen gegründete fand in Marienberg Aufnahme. Die Unteroffizier-Vorschüler waren keine Militärpersonen. Im Gegensatz zur Unteroffizier-Schule, wo die militärische Vorbildung Hauptaufgabe war, sollte in der Vorschule die für den späteren Soldatenberuf benötigte allgemeine geistige, sittliche Grundlage und die körperliche Leistungsfähigkeit geschaffen werden.

Daneben trat eine gewisse militärische Vorbildung. Nach den Grundbestimmungen vom 31. März 1888 erstreckte sich der Unterricht auf Deutsch, Rechnen, Geschichte, Geographie, Naturkunde, Schönschreiben, Zeichnen, Planzeichnen und Gesang. Zur Aufnahme bedurfte der Vorschüler der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters. Für jeden vollen oder begonnenen Monat des Aufenthalts auf der Vorschule hatte der Schüler zwei Monate, im ganzen höchstens vier Jahre über die gesetzliche Dienstpflicht hinaus aktiv im Heere zu verbleiben. Er erhielt alles zum Lebensunterhalt Notwendige unentgeltlich geliefert. Das Taschengeld von 75 Pfennig im Monat (!) war für Putzzeug und kleine Anschaffungen bestimmt.

Nach zwei Jahren Ausbildung erfolgte die Versetzung zur Unteroffizier-Schule. Wie die Kadettenvoranstalten hatten die Unteroffizier- Vorschulen zunächst nur zwei Kompanien. Kamen die Vorschüler zur Schule, so konnten sie bereits nach zwei Jahren Ausbildung zur Front entlassen werden, während beim Landersatz die Versetzung erst nach drei Jahren erfolgte.

 

Quelle  www.lexikon-der-wehrmacht.de/Soldat/Uneroffiziersschule-R.htm – Zugriff 05.2008

 

 

 

 


Urlaubsanspruch in Deutschland [geschichtlich]  Urlaub (Urlaub)

 

 

 

Gereist wurde in Deutschland ab dem 18. Jahrhundert zunächst hauptsächlich vom Großbürgertum. Erst als 1873 das Reichsbeamtengesetz den Beamten freie, bezahlte Urlaubstage gab, sich Firmen entschlossen, auch höheren Angestellten Urlaub zu gewähren, und sich der materielle Wohlstand in den Kreisen des bürgerlichen Mittelstandes festigte, konnte auch die gehobene und mittlere Bürgerschicht reisen. Für Arbeiter, die nur körperlich und nichtgeistig tätig waren, wurde die Erteilung von Erholungsurlaub als überflüssig angesehen. Stimmen, wie die des Sozialmediziners Hahn, der 1912 einen 6– bis 14–tägigen Urlaub für Arbeiter forderte, wurden kaum gehört. Nur 10 % der Arbeiter hatten Anspruch auf Urlaub. Abgesehen davon konnten sie sich das Reisen auch finanziell kaum leisten.

Quellen

    • Spode, Zur Geschichte des Tourismus, a.a.O., S. 20; Stadler, Sommerfrische und Bürgertourismus vor 1914, in: Prahl/Steinecke (Hrsg.):Tourismus, [1981], S. 32 ff. (S. 32); Freyer, a.a.O., S. 9.
    • Reulecke, Die Anfänge des Erholungsurlaubs für Arbeiter, Archiv für Sozialgeschichte [1976], S. 226, der ein Zitat der Chemnitzer Handelskammer aus dem Jahre 1906 anführt: »Es geht viel zu weit, einen Erholungsurlaub für Leute einzuführen, die nur körperlich tätig sindund unter die Gesundheit nicht schädigenden Verhältnissen arbeiten(…) Die Beschäftigung dieser Personen ist eine gesunde. Eine geistigeAnstrengung kommt nicht vor, auch von körperlicher Überarbeitung kann man nicht reden.«
    • Spode, Zur Geschichte des Tourismus, a.a.O., S. 22; Stadler, a.a.O.,S. 32; Freyer, a.a.O., S. 9.

 

 

 

 

 

 


Vertrag von Torgau auch Torgauer Vertrag /Torgauer Obligation  (TorgauerVertrag)

 

 

 

Der Vertrag von Torgau (auch Torgauer Vertrag bzw. Torgauer Obligation genannt; französisch: Accord de Torgau) vom 22. Mai 1551 sicherte die führende Position des Kurfürsten Moritz von Sachsen unter den protestantischen Fürsten und bildete die Grundlage für die abschließenden Verhandlungen mit dem französischen König Heinrich II. in Lochau (heute Annaburg) bei Torgau.

Der Vertrag von Torgau bildete den rechtlichen Rahmen des Fürstenaufstandes gegen Kaiser Karl V. Moritz wechselte hierbei endgültig die Fronten. Vor dem Ausbruch dieses Aufstandes kam es zum Vertrag von Chambord am 15. Januar 1552.

 Quelle   Wikipedia, der freien Enzyklopädie

 

 

 

 


Vertrag von Chambord [Traité de Chambord] (VertragChambord)

 

 

 

Der Vertrag von Chambord (französisch Traité de Chambord) vom 15. Januar 1552 war ein gegen Kaiser Karl V. gerichtetes Abkommen zwischen der protestantischen Fürstenopposition um Moritz von Sachsen und dem König Heinrich II. von Frankreich. Es wurde im Jagdschloss „Lochau“ (Annaburg) ausgehandelt und in Chambord unterzeichnet.

Moritz benötigte den Beistand dieser katholischen Großmacht, weil er und seine protestantischen Bundesgenossen (Johann Albrecht von Mecklenburg-Schwerin und Landgraf Wilhelm von Hessen) nicht über genug Geld und vor allem Streitkräfte verfügten, um gegen den Kaiser vorgehen zu können. Der Vertrag kam durch die Vermittlung von Markgraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach zustande. Im Gegenzug für die Unterstützung durch hohe Geldzahlungen wurde dem französischen König das Reichsvikariat über die Reichsstädte (und faktisch auch die Grenzbistümer→ Trois-Évêchés) Toul, Verdun, Metz und Cambrai in Lothringen zugesichert.

Dieser Vertrag war die entscheidende Voraussetzung für den Fürstenaufstand im Frühjahr 1552 unter Führung von Moritz, der im August 1552 mit dem Passauer Vertrag abgeschlossen werden konnte, in welchem der Protestantismus formell anerkannt wurde.

Da Kaiser Karl den Vertrag von Chambord und dessen Vereinbarungen nicht anerkennen konnte, nahm er 1552 den Krieg mit Frankreich um Metz, Toul, Cambrai und Verdun auf, konnte sich aber militärisch bis 1556 gegen Frankreich nicht durchsetzen. Sein Nachfolger Kaiser Ferdinand I. stellte den Krieg ein, so dass die Städte unter französischer Kontrolle blieben.

Der Vertrag von Chambord war ein typischer Vertrag zu Lasten Dritter. Die auf deutscher Seite agierenden Reichsfürsten hatten Frankreich eine Zusage gemacht, zu der sie weder Vollmacht noch Berechtigung hatten. Sie traten einem ausländischen Herrscher Rechte über das Reichsterritorium ab, die ihnen nicht zustanden. Der Vertrag hatte daher nach rechtlichen Maßstäben keine Bedeutung. Unabhängig von der zweifelhaften Rechtsnatur dieses Vertrages und unter Ausnutzung der momentanen Schwäche des Kaisers nutzte Frankreich dieses Abkommen aber als Vorwand, um die betroffenen Städte militärisch zu besetzen und sie später völlig aus dem Verband des deutschen Reiches herauszubrechen und in das eigene Territorium einzugliedern.

Dieses Vorgehen der französischen Krone war symptomatisch für die französische Politik der nächsten Jahrzehnte, die darauf gerichtet war, Konflikte innerhalb Deutschlands zwischen Kaiser und den Fürsten auszunutzen und die jeweiligen Gegner des Kaisers zu unterstützen, um daraus eigene Vorteile zu ziehen.

Auszug aus dem Vertrag von Chambord

„Wir sehen vor Augen die List, wodurch unsere Widersacher vermeinen, unsere Religion einzuschränken und zuletzt gar auszutilgen. Wir haben angesehn, wie die Römische Kaiserl. Majestät dahin trachtet, daß sie nicht allein die Kurfürsten und Fürsten, sondern auch die Grafen, Herren, die übrigen vom Adel, die ehrbaren Städte und gemeinen Untertanen unseres hochgeliebten Vaterlandes, der deutschen Nation, von ihren alten Freiheiten zu einer solchen viehischen, unerträglichen und ewigen Knechtschaft wie Spanien bringen möchte …“
„So haben wir bei uns erwogen, daß wir lieber Not und Tod gewärtigen wollen, denn einer solchen Schande länger unterwürfig zu sein und haben uns zur Durchsetzung unseres Willens vertraunensvoll in eine Verständigung mit Herrn Heinrich, König zu Frankreich, eingelassen, also daß wir wollen mir Heereskraft das beschwerliche Joch der Knechtschaft von uns werfen, und die alte Freiheit unseres geliebten Vaterlandes, der deutschen Nation, erretten …“
„Zur Erhaltung des Kriegsvolkes will und soll der König uns gutwillig jeden Monat reichen und erlegen 70.000 Goldkronen. Es soll nicht mehr als ein oberster Feldhauptmann geordnet werden ... Hierzu ist der Kurfürst von Sachsen ... durch uns andere zum Generaloberst gewählt worden. Es wird auch für gut erachtet, daß die Königl. Majestät zu Frankreich sofort die Städte, so zum Reich von alters her gehört haben und nicht deutscher Sprache sind, als nämlich Cambrai, Toul, Metz und Verdun, ohne Verzug einnehme und die als Vikar des Reiches innehabe und behalte.“

Quelle   Wikipedia, der freien Enzyklopädie

 

 

 

 

 


Viktualhändler, Viktualienhändler (Viktualhandel)

 

 

 

 

 

 

 

Der Viktualhändler, auch Viktualienhändler genannt ist ein Kaufmann der mit Lebensmittel für den täglichen Gebrauch (Viktualien) handelt bzw. Inhaber eines Geschäfts für solches ist. Der Handelsgegenstand „Viktualien“ (spätlateinisch victualia, von lat. victus „Lebensmittel“) ist eine veraltete Bezeichnung für Lebensmittel.

Quelle.: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Viktualienh%C3%A4ndler

 


Vorstädter (Vorstadt)

 

 

 

Gemeint waren die Bewohner der Häuser der „Vorstadt“. Obwohl Annaburg nie über eine Befestigung verfügte, erfolgte die „Grenze“ (Grenzziehung/Begrenzung) in Form der sie umgebenen Gräben, dem „Kunstgraben“ und dem „alten Graben“. Anfänglich zählte wohl zur Stadt nur der Gebäudekomplex am Markt und der Einmündung zur Torgauer Straße. Die Vorstadt lag jenseits des Kunstgrabens (Mittelstraße und Hinterstraße). Aus diesem Grunde erfolgte auch 1760 die Errichtung der vier Stadttore in Form von Brückentorhäusern (Torgauer Tor am alten Graben; Herzberger Tor am Kunstgraben; Mühlentor am Neugraben auch als Jessener Tor benannt) und dem Badertor. 

Vorstadt, die außerhalb der Ringmauern gelegenen Teile irgend einer Stadt; gewöhnlich bestehen in Vorstädten andere Rechte oder Gerichtsbarkeiten, als in den Städten; neuerer Zeit hat man die beide trennenden Thore an vielen Orten niedergerissen, ja auch die Vorstädte zu gleichen Rechten und Abgaben u. s. w. gezogen, so dass in solchen Fällen Vorstädte eigentlich selten mehr bestehe.

Die Vorstädte waren weniger dicht bebaut und boten Raum für Gewerbe, das in der Stadt keinen Platz fand oder störte, wie z. B. die Gerber durch den Geruch. Eine Vorstadt liegt oft entlang der Ausfallstraßen der Stadt oder bildet mit mehreren Vorstädten einen Ring um die Kernstadt. Die Vorstadt stand aber weder unter dem Stadtrecht, noch hatten ihrer Bewohner das Bürgerrecht der Stadt

Quelle

    • Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirtschaft ist der Titel einer der umfangreichsten Enzyklopädien des deutschen Sprachraums. Das von J. G. Krünitz begründete Werk erschien 1773 bis 1858 in 242 Bänden und stellt eine der wichtigsten deutschsprachigen wissenschaftsgeschichtlichen Quellen für die Zeit des Wandels zur Industriegesellschaft dar.
    • http://www.kruenitz1.uni-trier.de/ Zugriff 11/2008
    • http://de.wikipedia.org/wiki/Vorstadt Zugriff 11/2008

 

 

 

 

 

 

 


Waldarbeiter; Holzhauer  (Waldarbeiter)

 

 

 

Waldarbeiter, Holzhauer (mhd. holzer, holz-houwer, holz-man, wald-worhte). Holz spielte seit dem Mittelalter für das gesamte Leben eine überragende Rolle. Holzeinschlag und -transport waren anfänglich Sache der bäuerlichen Unterschichten. Als durch den wachsendem Holzbedarf – vor allem der Hütten und Salinen – die talnahen Wälder erschöpft waren und die Holzbringung in immer größere Entfernungen zu überwinden hatte, wandelte sich die Holzhauerei zu einem eigenständigen Beruf und wurde aber hier in Sachsen unter August dem Starken als „Staatsbetrieb“ geführt. Wegen des großen Bedarfs an allen möglichen Nutzhölzern und wegen der mühseligen, zeitaufwendigen Arbeiten beim Einschlagen, Zerkleinern und Abtransportieren bestand nicht nur großer Bedarf an Arbeitskräften, sondern auch (vor allem zur Erschließung) ein erheblicher Finanzieller Aufwand. Man nutzte nur wenige einfache Werkzeuge, so Äxte, Keile, einen großen Hammer zum Eintreiben von Keil und Spaltaxt beim Baumfällen, aber der Transport bereitete große wirtschaftliche Probleme.

In manchen Gegenden waren geradezu ingenieursmäßige Kenntnisse vonnöten, um Teiche, Klausen, Holzrechen, Trailerfade usw. für die Flößerei einzurichten.

Stets blieb der Beruf jedoch mit großer Gefahr für Leib und Leben verbunden – sei es durch einen unerwartet aus der Fallrichtung schnellenden Stamm, ein umstürzendes Holzfuhrwerk, einen außer Kontrolle geratenen Holzschlitten oder durch einen Sturz beim Triften.

Online Mittelalter Lexikon, der freien Wissensdatenbank; http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Holzhauer; Zugriff 11/2008

 

 


Wappen, Stadtwappen  (Wappen)

 

 

Der Begriff „Wappen“ stammt aus dem Mittelhochdeutschen und bedeutete zu dieser Zeit „Waffe“.

Erst im 16. Jahrhundert bildete sich die begriffliche Trennung von „Waffe“ als Kampfgerät und „Schild“ als Schutzwaffe zu dem Begriff Wappen in seiner heutigen Bedeutung heraus.

Ein Wappen – zumeist als schildförmiges Zeichen (in Anlehnung an den Schild als Schutzwaffe, wie er im Altertum verwendet wurde) – kann beispielsweise symbolisch für einen Staat, ein Land, oder eine Stadt als Hoheitszeichen stehen, oder aber auch symbolisch die Bedeutung einer Dynastie, einer Familie oder einer Person repräsentieren und legitimieren sowie das Logo oder Signet von z. B. Körperschaften, Vereinen und Studentenverbindungen sein.

Wappen, die eine Erhebung in den Adelsstand belegen, sind zumeist erblich.

Wappen wurden ursprünglich in stilisierender Darstellung und meist mehrfarbiger Gestaltung nach vorgegebener Kodifizierung gestaltet, basierend auf den Vorgaben der überlieferten Heraldik.

Quelle:   https://de.wikipedia.org/wiki/Wappen

 

 

 

 


WASAG – Wittenberg  (WASAG)

 

 

 

Ende 1894 wurden die Dynamit- und Salpeteranlagen der WASAG (Westfälisch-Anhaltische Sprengstoff AG) in Reinsdorf in Betrieb genommen. Damit begann der Aufbau des Hauptwerkes der WASAG.

Nach dem 1. Weltkrieg blieb das Werk Reinsdorf der WASAG als alleiniger Pulver- und Sprengstofflieferant für die Reichswehr erhalten.

Mit der Machtergreifung Hitlers 1933 und seiner Aufrüstungspolitik wurde der Ausbau der WASAG zum wichtigen Sprengstoff- und Pulverhersteller eingeleitet. Das große Explosionsunglück am 13. Juni 1935 konnte diese Entwicklung kurz unterbrechen, aber nicht aufhalten.

Seit 1933 waren in Deutschland 35 große Sprengstoffwerke gebaut worden, von denen sieben ungefähr 50 Prozent der Gesamtproduktion herstellten.

Zu diesen sieben führenden Werken gehörte das nach 1933 zu einer Fläche von 361 ha erweiterte Werk Reinsdorf der WASAG, wobei die Nord-Süd-Ausdehnung bei 2 km und die West-Ost-Ausdehnung bei l km lag.

Die Gebäude waren teilweise durch Bewuchs auf den Dächern getarnt, die aus Beton gebauten kleineren Gebäude mit Erdwällen umgeben, um eine Kettenreaktion bei Unfällen und Explosionen zu vermeiden.

Zur der Werksanlage gehörte neben dem Reichsbahnanschluss mit Personenbahnhof, eine Verschiebestationen, umfangreiche Werkstraßen, ein Kraftwerke, Pulver- und Walzenabteilung, am Gallunberg die Schießstände, Wasserhochbehälter, ein Alkoholturm, eine Kläranlage mit Klärteich, Abraumhalden, eine Versuchanstalt u. v. m.

Um den Arbeitskräftebedarf im Krieg (die jüngeren männlichen Arbeitskräfte waren bei der Wehrmacht) zu sichern wurden Kriegsgefangene, Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge in der Produktion eingesetzt. So entstanden für die WASAG:

    1. Kriegsgefangenenlager Apollensdorf-Nord, bestehend aus einer Baracke, in der Franzosen untergebracht waren, die in der WASAG arbeiteten.
    2. Strafgefangenenlager für Frauen, untergebracht in Apollensdorf, Grenzstraße, in 2 Baracken; sie arbeiteten in der WASAG.
    3. Fremdarbeiterlager Neumühle, nordöstlich der Neumühle, Reinsdorf, bestehend aus 18 großen Baracken, belegt mit Franzosen und Belgiern, die für die WASAG tätig waren.

Die Arbeiten waren oft sehr gefährlich, denn der kleinste Funke oder der geringste Fehler durch Unaufmerksamkeit konnten den Tod bringen. Es passierten immer wieder kleinere Unglücke, bei denen auch Zwangsarbeiter verletzt oder getötet wurden. So verunglückten beispielsweise am 09. 05. und am 02. 09. des Jahres 1943 je 2 Franzosen tödlich. Sie wurden auf dem Friedhof an der Kirche in Reinsdorf beerdigt.

Im 2. Weltkrieg erkundeten die alliierten Luftstreitkräfte intensiv neben den militärischen Anlagen auch die Standorte der Rüstungsindustrie. So wurden auch die WASAG-Werke Reinsdorf am 13. Mai 1943 aus einer Höhe von 8760 m erkundet und entsprechende Luftbilder aufgenommen. Die amerikanische Luftaufklärer wussten über die Größe und Lage der einzelnen Objekte Bescheid, und auch über die jeweiligen Produktionen dieser kriegswichtigen Industrieanlage

Obwohl die alliierten Bombengeschwader auf dem Weg nach der Reichshauptstadt Berlin auch Reinsdorf überflogen, wurde die WASAG nicht einmal bombardiert. In den letzten Kriegstagen richtete ein Bombenabwurf am 20. April 1945 an der nördlichen Grenze der WASAG kaum Schaden an; dagegen brachten Tiefflieger, die auf alles schössen, was sich im Gelände bewegte, einen Ölberg (Nitroglyzerinanlage) zur Explosion und zerstörte einige umliegende Gebäude.

Die Rote Armee besetzte nach Kämpfen am 27. April 1945 das Werk Reinsdorf. Einige Abteilungen, u. a. Kraftwerke, wurden wieder in Betrieb genommen, um die Stromversorgung der Anlagen und umliegender Gebiete zu gewährleisten. Bald darauf war es der sowjetischen Besatzung möglich, nochmals etliche Anlagen anzufahren, um einen Einblick in den Produktionsablauf zu bekommen.

Nachdem im Potsdamer Abkommen vom 02. August 1945 zwischen Großbritannien, der UdSSR und den USA die Entmilitarisierung sowie die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen beschlossen worden war, begannen die Sowjets im August 1945 unter der Leitung eines Obersten mit der Demontage der Werkanlage der WASAG und den fast 1000 Gebäuden. Als Reparationsleistungen wurden viele Anlagen, Maschinen u. a. abgebaut, verpackt und zum Transport in die Sowjetunion bereitgestellt; der Rest wurde gesprengt oder abgerissen. Diese Demontage forderte mehrere Todesopfer an sowjetischen Soldaten und Spezialisten sowie unter den deutschen Arbeitern. Im Frühjahr 1948 konnte dem Kontrollrat in Berlin die Beendigung der Demontage gemeldet werden.

Das Werk Reinsdorf der WASAG war ein bedeutender Pulver- und Sprengstofflieferant für die deutsche Wehrmacht. Daraus ergibt sich die Frage, warum im 2. Weltkrieg dieses so wichtige Werk von den Alliierten nicht einmal angegriffen worden ist, denn sie hätten damit die militärische Produktion Hitlerdeutschlands schwer treffen können. Vielleicht weil die WASAG einer internationalen Aktiengruppe angeschlossen war, und das Werk wurde verschont, weil die verschiedenen Interessengruppen weiterhin Gewinne haben wollten und sie auch durch den Krieg viel daran verdienten konnten.

Die Natur hat das ehemalige Gelände der WASAG zwischen der Straße Reinsdorf – Apollensdorf-Nord und dem Gallunberg zurückerobert. An das alte Werk erinnern noch Verwaltungsgebäude, Kasino, Gästehaus – ab 1956 Tbc-Krankenhaus, heute Klinikbereich Apollensdorf-Nord des Krankenhauses der Paul-Gerhardt-Stiftung – sowie die Wasserhochbehälter auf dem Gallunberg.

 

Quellen 

    1. Burkardt Richter, Heimatkalender 2001 Wittenberg&Landkreis, Drei Kastanienverlag
    2. Wolfram Fischer, WASAG-Geschichte eines Unternehmens 1891-1966.  herausgegeben von   WASAG-ChemieAG, Essen 1966
    3. Jean Caniut. Temoins d’nne Tragedie. Broschüre .->. l-igeni’erlag. Lamhersarl. Frankreich 1955
    4. Die Allendorfer Sprengstoffwerke DAG und WASAG. Hans-Jürgen Woff Magistrat der Stadt. Stadtallendorf 1989
    5. Erkundung und Rekonstruktion des ehemaligen Werkes der Westfälisch-Anhaltischen Sprengstoff AG l WASAG l in Reinsdorf Lutherstadt Wittenberg Prof. Dr. Jobannes Preuß, Universität Mainz, 1993

 

 

 

 

 


Weber; Leinweber (Weber)

 

 

Weber (mhd. webaere, ahd. weberi; lat. textor). Die Weberei von Wolltuchen (Tuchmacherei) war bis ins 12. Jh. überwiegend häusliche Nebenbeschäftigung. Die deutsche Wolltuchproduktion war zunächst überwiegend in Nordwest-Deutschland beheimatet, wo die ertragreichste Schafzucht betrieben wurde. Wolle wurde später ein Haupthandelsgut des mittelalterlichen Groß- und Fernhandels, die Wollweberei blühte in allen großen Handelsstädten auf. Die Leinenweberei (mit Garn aus Flachs und Hanf) blieb überwiegend ländliches Gewerbe, sie geht in unserem Gebiet auf die flämischen Siedler zurück. Vom Ende des Mittelalters an wurde Hanf nur noch für grobe Zeuge, Segeltuche, Säcke und Seilerwaren verwendet, Leinen wurde ausschließlich aus Flachsgarn gewoben. Verwebt wurden aber auch Garne aus Fasern der Brennnessel für grobes Zeug und Segeltuch. Auch wenn der Seidenanbau (Maulbeerbaum) in Annaburg Einzug hielt, ist die Seidenweberei hier nicht heimisch geworden.

Schon im Frühmittelalter wurde der senkrecht stehende Gewichtswebstuhl benutzt, von der Mitte des 13. Jh. an setzte sich der Horizontal-Trittwebstuhl als technische Neuerung durch. Bei dem neuen Webstuhl behielt der Weber beide Hände frei für die Führung des Schussfadens mit dem Schiffchen und das Anschlagen mit der Lade, was die Arbeit wesentlich beschleunigte.

Zünftische Zusammenschlüsse sind in Annaburg nicht nachgewiesen. Leinweber galten im Hochmittelalter als unehrliche Leute. Grund dafür mag gewesen sein, dass Leinweberei ursprünglich fast ausschließlich Frauenarbeit war, die in den oft bordellartigen genetien frühmittelalterlicher Fronhöfe verrichtet wurde. Zur Verächtlichmachung mag auch beigetragen haben, dass Leinweberei, die vom 10. Jh. an zunehmend auch von Männern betrieben wurde und auf dem Lande noch lange Sache unfreier, handwerksunfähiger Bauern und Taglöhner war, als die städtischen Weber sich schon als freie Handwerker emanzipiert hatten.

Weber und Tuchbereiter (Walker, Tuchscherer) mussten die Qualität ihrer Produkte nach Länge, Breite und Fadenzahl kontrollieren lassen. Normgerechte Ware wurde – fallweise nach Qualität gestaffelt – mit Blei bulliert oder mit einem Bleisiegel geschlagen, minderwertiges Zeug wurde zerschnitten.

Quelle: Online Mittelalter Lexikon, http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Weber; Zugriff 11/2008

 

 

 

 


Weitere Gesetze i.S Bauernbefreiung   (weitereGesetzeBB)

 

 

 

Zu den späteren Maßnahmen i.S. Bauernbefreiung gehörten vor allem Gesetze zu einzelnen Provinzen (so u.a. Westfalen 1820, 1825: Regelung der Rechtskraft der in der napoleon. Ära erlassenen Bestimmungen; 1829: Ablösungsgesetz); 1850 Ablösungs- u. Regulierungsgesetz, das den bisher ausgeschlossenen Kleinbesitz (insbes. Schlesien) erfaßt, Schaffung von Rentenbanken zur Finanzierung der Ablösung, Festsetzung des Ablösungskapitals auf das 18- bzw. 20fache (bei Inanspruchnahme der Rentenbanken) der jährl. Abgaben. – cb. Vollzug durch sog. Generalkommissionen ab 1811 in jeder Prov., in denen Juristen u. landw. Sachverständige sitzen. Deren Abgesandte (sog. Ökonomiekommissare) sind in Gutsbezirken bis um 1850 die einzigen staatl. Beamten vor Ort. In Ostelbien sind bis 1831 48% (in Ostpreußen 94%), bis 1838 94% der Lassbauern reguliert, u. 57% der Bauern mit gutem Besitzrecht haben abgelöst. Bis 1848 ist die Bauernbefreiung für den Großteil der Vollbauern abgeschlossen. Viele unterbäuerl. Betriebe ziehen erst in den 1850er Jahre nach. Zahlungen dauern oft bis Ende 19. Jh.

Quellen: Prof. Dr. Ulrich Pfister: „Bäuerliche Gesellschaft – Landwirtschaft: Agrargeschichte im Überblick, 16.-20. Jahrhundert“, Wintersemester 1996/97

 

 

 

 


Wenden (Wenden)

 

 

 

Der hier gebraucht Begriff „Wenden“ erfolgt i.S. der Abgrenzung der Slawen der Nieder- und Oberlausitz. Unsere Region als Grenz- und Vermischungsgebiet zählt danach noch zum Gebiet der Niederlausitz.

  „Wendisch“ und „Sorbisch

Die deutsche Eigenbezeichnung der alteingesessenen Slawen in der brandenburgischen Niederlausitz ist Gegenstand von Auseinandersetzungen. Während vor allem in der DDR die einheitliche Bezeichnung Sorben für die Slawen der Nieder- und Oberlausitz verwendet wurde, verstehen sich viele Niederlausitzer als Wenden in Abgrenzung zu den Sorben in der sächsischen Oberlausitz. In diesem Sinne wird auch die slawische Sprache in der Niederlausitz als Wendisch oder Niedersorbisch bezeichnet, wovon sich das (Ober-)Sorbische in der Oberlausitz unterscheidet. Mittlerweile tritt nur die Bezeichnung Sorbisch als kulturelle Einheit und anerkannte Minderheit in der gesamten Lausitz heraus, was die Eigenbezeichnung in beiden Sprachen widerspiegelt (Niedersorbisch Serby, Obersorbisch Serbja). Ein Wort Wendojo bzw. wendski existiert in beiden sorbischen Sprachen dagegen nicht.

Geschichte

Seit dem späten 6. Jahrhundert und im 7. Jahrhundert wanderten Slawen in die von germanischen Stämmen im Laufe der Völkerwanderung verlassenen Gebiete ein. Dabei wurden in der Zeit um 600 und in der ersten Hälfte des 7. Jahrhunderts zunächst die Gebiete entlang der Elbe und unteren Saale aufgesiedelt. Ab dem Ende des 7. Jahrhunderts und verstärkt im 8. Jahrhundert erfolgte die Besiedlung der nördlich davon liegenden Regionen bis zur Ostsee.

Zu einer Herausbildung von „Stämmen“ und „Stammesverbänden“ (Ethnogenese) kam es erst infolge der Landnahme in den neu erschlossenen Siedlungsräumen. Einen Höhepunkt der westslawischen Entwicklungsgeschichte stellt die frühe „Staatsbildung“ der Abodriten im Raum des heutigen Mecklenburg-Vorpommern im 11. Jahrhundert dar. Die Slawen kämpften gegen Dänen und Deutsche um die Vorherrschaft im südlichen Ostseeraum (etwa im Wendenkreuzzug) und unterlagen schließlich. Auch auf den dänischen Inseln Lolland und Falster gab es slawische Siedlungen.

Im Laufe der mittelalterlichen Ostkolonisation ab dem 11. Jahrhundert, verstärkt aber erst im 12. Jahrhundert und 13. Jahrhundert, kam es zu einer Verschmelzung der Elbslawen mit den neu zugewanderten deutschen Siedlern und zur Herausbildung der Gruppen der Mecklenburger, Pommern, Schlesier.

Die westslawischen Sprachen und Dialekte im Heiligen Römischen Reich wurden in einem jahrhundertelangen Prozess der Germanisierung – nicht selten durch Restriktionen (Gebrauchsverbote) – zurückgedrängt. Im 15. Jahrhundert wurde der Gebrauch der wendischen Sprache auf den Gerichten in Anhalt untersagt. Sie wurde jedoch im Alltag weiter verwendet, und noch Martin Luther schimpfte über „wendisch sprechende“ Bauern in der Gegend von Wittenberg. In einigen Gebieten wie im niedersächsischen Wendland (siehe auch Drawehn) oder in der brandenburgisch-sächsischen Lausitz konnten die Slawen ihre kulturelle Eigenständigkeit und ihre Sprachen bis weit ins 18. Jahrhundert beziehungsweise bis heute bewahren.

Quelle:  https://de.wikipedia.org/wiki/Wenden

 

 

 

 

 


Wettiner (Wettiner)

 

 

 

 

Wettiner, aus dem sächsisch-thüringischen Raum stammendes und nach seiner Stammburg Wettin an der Saale (bei Halle) benanntes, weit verzweigtes Fürstengeschlecht, aus dem später die Kurfürsten von Sachsen hervorgingen.

Der Stammvater war Dedi, Graf von Hassegau (914-957). 1031 wurde sie mit der sächsischen Ostmarkt belehnt, 1033 mit der Markgrafschaft Niederlausitz und 1089 mit der Markgrafschaft Meißen; Mitte des 13. Jahrhunderts erwarb Heinrich III., der Erlauchte, die Landgrafschaft Thüringen. 1423 erhielt Friedrich I.(IV), der Streitbare (1381-1428), nach dem Aussterben der Askanier das Herzogtum Sachsen-Wittenberg mit der Kurfürstenwürde. Von hier übertrug sich der Begriff Sachsen auch auf ihre anderen Besitztümer. 1485 teilten sich die Wettiner im Leipziger Vertrag in die Hauptlinien der Ernestiner (mit Meißen und Sachsen) und der Albertiner (Thüringen); die Ernestiner erhielten die Kurwürde, da sie mit dem Herzogtum Sachsen-Wittenberg verliehen wird. Die Ernestiner förderten unter Kurfürst Friedrich III., dem Weisen, die Reformation; nach dem Schmalkaldischen Krieg verloren sie mit der Schlacht bei Mühlberg, 1547 die Kurwürde und das Herzogtum Sachsen-Wittenberg an die Albertiner unter Moritz von Sachsen. Nach seinem Übertritt zum Katholizismus übernahm Kurfürst August II., der Starke 1697 zusätzlich die polnische Königskrone; die Personalunion zwischen Sachsen und Polen blieb bis 1763 bestehen. 1806 wurde Sachsen durch Napoleon zum Königreich erhoben; 1918 dankte der letzte wettinische König in Sachsen, Friedrich August III., ab.

Die Ernestinische Linie teilte sich in insgesamt elf Nebenlinien auf; die ernestinischen Häuser Sachsen-Coburg und Gotha gelangten auf die Königsthrone von Belgien (seit 1831), Bulgarien (1887-1894), Großbritannien (seit 1901) und Portugal (1835-1910).

Quelle  nach W. Junghans,  Geschichte in Mitteldeutschland Bd.1 (2.veränd. überarb. erw. Aufl.)  „Auf den Spuren der Wettiner in Sachsen-Anhalt, Verlag Janos Stekovics Halle/S. 1999

 

 

 

 

 


Wildhüter, Feldhüter  (Wildhueter)

 

 

Der Begriff Feldhüter, Wildhüter (engl.: Park Ranger) bezeichnet meist paramilitärisch organisierte, in der Regel Beamte oder hauptberufliche Angestellte der kursächsischen Forstverwaltung für das „Wildschutzgebietes“ Annaburger Heide.

Ihre Aufgaben umfassen teilweise die von Förstern beim Schutz von Flora und Fauna vor Wilderei, darüber hinaus nehmen die Wildhüter in den jeweiligen Schutzgebieten oft auch polizeiliche und allgemeine Ordnungsaufgaben wahr. Daneben fallen auch allgemeine Verwaltungsaufgaben der zumeist unbewohnten Gebiete (z.B. Vermessung, Überwachung einer evtl. Landnutzung, naturwissenschaftliche und veterinärmedizinische Tätigkeiten) in ihren Bereich.

Wildhüter waren mit Blank- und/oder Schusswaffen zur Selbstverteidigung ausgestattet, wobei die Bedrohung durch wilde Tiere wie Bären und Wölfe eher gering ist, vielmehr werden die Wildhüter ähnlich wie Polizisten oder Soldaten im Schusswaffengebrauch gegen Wilderer trainiert.

Quelle  http://de.wikipedia.org/wiki/Wildh; Zugriff 11/2008

 

 

 

 


Windkraftanlagen (Windkraftanlagen)

 

 

 

 

Windkraftanlagen – keine neue Entwicklung

Bereits seit dem 12. Jh. nutzte man in unserer windreichen Gegend die Windkraft für energieintensive mechanische Arbeitsprozesse, vor allem zum Getreide mahlen. Eine Vielzahl von diesen Windmühlen standen frei auf kleinen Anhöhen und prägten bis ins frühe 20. Jh. das Landschaftsbild in unserer Region.

Technologie

Bockwindmühlen waren der älteste bei uns genutzte Windmühlentyp. Dabei lastete die gesamte Mühlenkonstruktion auf dem „aufgebockten“ Mühlbaum und war mithilfe des „Steerts“, des Steuerbalkens, in den Wind drehbar. Solche Bockwindmühlen standen in Annaburg, Pruzien, Bethau, Großnaundorf, Labrun, Axien, Gehmen und Lebien.
Erst gegen Ende des 19. Jh. kamen die aufwändigeren, jedoch auch effizienteren Holländermühlen vereinzelt in Gebrauch - so in Prettin. Bei diesem Mühlentyp wird nur noch die Turmhaube als drehbar gelagert ausgeführt. Beide Mühlentypen waren aber nur bis Ende des 19.Jh./Anfang des 20.Jh. gebräuchlich. Durch den Einsatz von witterungsunabhängigen und leistungsfähigen Dampf-, Diesel- und elektrischen Mühlen begann dann das landläufige Mühlensterben.

Der Energieertrag

… war beträchtlich und unerschöpflich – wenn der Wind wehte. Früher war das sehr einfach, Korn wurde gemahlen wenn der Wind wehte. Ist aber bei unseren heutigen Windkraftanlagen technologiebedingt mit erheblichen Einschränkungen behaftet. Strom muß immer dann erzeugt werden wenn er auch verbraucht wird. Aber kein Verbraucher richtet sich danach ob der Wind weht oder nicht. Speicher in entsprechender Größenordnung für Elektroenergie gibt es noch nicht, Auch strukturell gibt es ein erhebliches Ungleichgewicht, die Windparks sind ungleich verteilt und stehen dort wo der große Stromverbrauch nicht anfällt. Autarke Inselanlagen mit Windkraft sind von der Politik nicht gewollt, hätten aber z.B. bei der Trink/Brauchwasserversorgung in Kombination mit den alten bewährten Wasserspeichern (Wassertürme) durch aus wieder ihre Berechtigung.

 

 

 

 

 

 

 


Zeugmacher  (Zeugmacher)

 

 

Ein Zeugmacher (auch Zeugwürker oder Zeugwirker) ist eine alte Berufsbezeichnung eines Tuchmachers, der aus gekämmter Schafwolle leichte Stoffe herstellte.

Bei der Erzeugung der Tuche wurde in früheren Jahrhunderten unterschieden nach Ursprung des verwendeten Materials: Schafwolle, Baumwolle, gemischte Wolle, Lein(en), Seide/Satin. – Nur der Handwerker, der reine Schafwolle benutzte, hieß Zeugmacher, die anderen waren Zeugweber, Wollenweber, Tuchmacher, Leineweber oder einfach Weber.

Quelle   https://de.wikipedia.org/wiki/Zeugmacher

 

 

 


Zeugschmiede  (Zeugschmied)

 

 

 

Der Zeugschmied, auch Zirkelschmied oder Werkzeugschmied, stellt Werkzeuge verschiedenster Art her. In den Anfangszeiten wurden hauptsächlich Werkzeuge für die Forstwirtschaft hergestellt.

Im Laufe der Zeit stellten die Zeugschmiede aber Werkzeuge für alle Berufe her. Die Palette reichte vom Hammer über Bohrer, Sägen, Zangen bis hin zur Schaufel oder zum Wiegemesser.

Die Lehrzeit des Zeugschmieds dauerte 3 bis 5 Jahre. Nach Absolvierung einer ebenso langen Wanderschaft und Abgabe eines Meisterstücks konnte die Meisterwürde erreicht werden.

Quelle   https://mittelaltergazette.de/…es/der-zeugschmied

 

 

 

 

 


Zigarrenmacher (Zigarrenmacher)

 

 

 

 

Die Zigarre ein nachgebildete Cylinder aus Tabaksblättern, bestehen aus Einlage, Um- u. Deckblatt. Die gesündesten, festesten und in der Farbe und im Geruch schönsten Blätter dienten zum Deckblatt, während die Einlage mit dem sie zunächst umgebenden Umblatt meist aus einer geringern Sorte, aus nicht zu Deckblättern tauglichem Tabak und Abfällen vom Schneiden des Deckblattes angefertigt wurde. Der sortierte Tabak wurde in feuchten Kellern ausgebreitet oder mittels eines Zerstäubers (Nebelpumpe) mit Wasser befeuchtet und übereinander geschichtet, damit er gleichmässig mild und weich wurde. Die Herstellung dieses Luxusartikels war reine Handarbeit. Die Arbeit der Zigarrenmacher kam in der Gründerzeit vorrangig als Heimarbeit auf.  Die gleichmässig feuchten Blätter wurden von den Hauptrippen befreit, die zum Deckblatt bestimmten glatt übereinander gelegt und gepresst. Schwachrippige Blätter benutzte man zum Umblatt. Die Einlage wurde dann wieder sorgfältig getrocknet, während die Decken aus feuchten Blättern geschnitten werden mußten. Bei der Anfertigung der Zigarren nahm man (Wickelmacher) die Einlage für eine Zigarre in die linke Hand, ordnet das Material und legt das Bündelchen auf das Umblatt, wickelt dies darum und rollt den Wickel auf dem Tisch, um ihm einige Festigkeit zu geben. Man benutzt auch 2-teilige Wickelformen, in welchen die Wickel 12 – 24 Stunden gepresst und dabei auf 40 – 50° erwärmt wurden. Die meisten der aus so zugerichteten Wickeln hergestellten Zigarren konnten alsbald geraucht werden; sie brauchen weniger Lager, und bei der Fabrikation wurde Tabak erspart. Der Zigarrenmacher rollte das Deckblatt um die Zigarre und hatte darauf zu achten, dass die Rippen der Blätter sich möglichst der Länge nach an die Zigarre anlegen. Die Spitze erhielt durch einen aus Stärkemehl und Cichorien bestehenden Klebstoff die nötige Festigkeit.

Für die Fabrikation im großen hatte man auch Zigarrenwickelstühle gebaut, welche die Wickel formten und mit Umblatt versahen. Die kantigen Zigarren erhielten ihre Form durch Pressen in Kisten. Die Zigarren, welche infolge zu fester Wickelung keine Luft hatten, quetschte man zwischen 2 Brettchen oder mit einer kleinen Maschine, bei welcher die Zigarren durch 2 Paar sich drehende, horizontal liegende Walzen, deren Achsen rechtwinkelig gegeneinander gerichtet waren, hindurchgingen. Die fertigen Zigarren wurden getrocknet, sorgfältig sortiert und dann verpackt. Sie konnten durch Ablagern infolge einer Nachgärung noch an Aroma (Wert) gewinnen.  Bei zu schnellem Trocknen oder zu langem Lagern verloren die Zigarren aber auch an Aroma. In der Gründerzeit erhöhte sich die Nachfrage, deswegen verlagerte sich im späten 19. Jahrhundert die Zigarrenherstellung als Teil der Zigarrenfabrikation zu den Zigarrenmachern in die ländlichen Gebiete, wo sie zu einem großen Teil als Heimarbeit betrieben wurde. Zur Grundausstattung des Arbeitsplatzes eines Zigarrenmachers, egal ob in der Heimarbeit, der Manufaktur oder in der Fabrik, gehörten Arbeitstisch, Rollbrett, Zigarrenmesser, in den 1860er Jahren ergänzt durch Wickelformen und Spindelpresse.

Quelle: GenWiki (genealogy.net) unter http://wiki-de.genealogy.net/Zigarrenmacher

 

 

 


Zimmerleute (Zimmerleute)

 

 

 

 

Zimmerleute (zimberliute, -gesellen; mlat. lignarii, carpentarii) gehörten nächst den Maurern und Steinmetzen zu den meistbeschäftigten Handwerkern auf den Baustellen schon ab dem Mittelalter. Neben dem Bau von Fachwerkhäusern besorgten sie die Errichtung von Dachstühlen auf Steingebäuden, die Eindeckung mit Holzschindeln, die Errichtung von Arbeits- und Stützgerüsten samt Laufstegen und Leitern, die Erstellung von Aufzügen und Kränen und von Unterkunfts- und Arbeitshütten für die am Bau Beschäftigten.

Gewicht und Größe der zu verbauenden Balken bedingten größere Handwerkergruppen und Gruppenarbeit, sodass Zimmereibetriebe allgemein zu großbetrieblicher Form neigten. Das Eintrittsalter der Lehrjungen lag – wie bei Maurern und Dachdeckern auch – wegen der schweren körperlichen Arbeit höher als bei anderen Handwerken. Die Lehrzeit betrug 2 bis 3 Jahre; Meisterprüfung und Meisterstück kamen erst zum Ende des Mittelalters dazu, als man die Erlangung der Meisterwürde zu erschweren suchte, um die Zahl der Betriebe zu begrenzen. Die Wanderschaft setzte sich nicht allgemein durch, mancherorts war sie nur zur Erlangung des Meistertitels vorgeschrieben. Zimmerleute bewiesen bei der schon im ganzen Mittelalter in Deutschland vorherrschenden Fachwerk-Bauweise als Entwerfer und Erbauer großes technisches und künstlerisches Können. (Das seit dem 16. Jh. bezeugte grch. Lehnwort Architekt bedeutet Oberzimmermann, Baumeister.) Im 13. Jh. wurden den Zimmerleuten überdies zugerechnet: die Backtrogmacher (die Backtröge, Truhen und Laden machten), die Türmacher, die Böttcher, die Wagner (auch Stellmacher, v. mhd. stelle = [wagen-]gestell), die Schindelhauer (die sich auch als Dachdecker betätigten), die Drechsler, die Paneelenmacher, die bergmännischen Stollenmacher und die Schiffszimmerleute.

Neben den Maurern waren die Zimmerleute mit Entstehen der „Neuhäuser“ das vorherrschende Gewerbe in Annaburg.

Quelle   Online Mittelalter Lexikon, http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Zimmerleute; Zugriff 11/2008

 

 

 

 


Zunft  [Weitergeleitet von Zünfte] auch Innung [sächsisch] (Zunft)

 

 

 

Als Zünfte – von althochdeutsch zumft „zu ziemen“ – bezeichnet man ständische Körperschaften von Handwerkern, wie sie seit dem Mittelalter zur Wahrung gemeinsamer Interessen entstanden und bis ins 19. Jahrhundert existierten, in gewissen Regionen (beispielsweise in der Schweiz) bis heute.

Seit dem Mittelalter und bis zur Industrialisierung im 19. Jahrhundert wurde der Zusammenschluss von Handwerkermeistern neben dem heute gängigen Begriff Zunft auch als Gilde, Gaffel, Amt (norddeutsch), Einung, Innung (sächsisch) oder Zeche bezeichnet. Heute benennt die wissenschaftssprachliche Übereinkunft in Deutschland den Zusammenschluss von Handwerkermeistern als Zunft und den Zusammenschluss von Kaufleuten seit dem Mittelalter und der frühen Neuzeit als Gilde, wohingegen in England mit guild beides bezeichnet wird.

Vorläufer städtischer Zünfte gibt es seit der römischen Kaiserzeit; sie dienten vor allem der steuerlichen Erfassung ihrer Mitglieder, die daraufhin oft auf das Land auswichen. Der Lateinische Ausdruck für diese Vereinigungen war collegium, beispielsweise der Handwerker, Kaufleute, Schiffsbesitzer, Bäcker, usw.

Die Anfänge des Zunftwesens in Mittel-, West- und Nordwesteuropa sind im Hochmittelalter zu finden, als zahlreiche neue Städte gegründet wurden (Stadtgründungsphase) und die Handwerkszweige in den Städten sich stark spezialisierten.

Urkundlich als erste Zunft ist die der Weber in Mainz bekannt (Urkunde aus dem Jahr 1099). Allerdings gilt diese Urkunde als Fälschung, da sie nachweislich auf Mitte des 13. Jahrhunderts datiert werden kann. Als tatsächlich älteste, urkundlich belegte Zunft gilt die der Kölner Bettdeckenweber aus dem Jahr 1149.

In den meisten deutschen Städten lag die Macht anfänglich nur in den Händen des städtischen Adels und der Ministerialen der Klöster, Bischöfe und Hochadligen. Später konnten auch die Fernkaufleute gewisse Rechte und politischen Einfluss erkämpfen. Die Vereinigung von Handwerkern zu Zünften, das heißt ihre Organisation innerhalb der Stadt, war während dieser Zeit oft stark eingeschränkt oder gar verboten. Ein Zusammenschluss einer Gruppe von Menschen oder eine „Verschwörung“, wie man es zeitgenössisch nannte, bedeutete in einer mittelalterlichen Stadt fast immer politische Einflussnahme. Die Gründung der Zünfte war in manchen Städten mit einer so genannten „Zunftrevolution“ oder einem politischen Umschwung verbunden. In bestimmten Städten im Heiligen Römischen Reich gelang es den in Zünften organisierten Handwerkern sogar, die politische Macht ganz oder teilweise zu erobern. In den Freien Reichsstädten galten zeitweise Zunftverfassungen, die den Zünften eine Dominanz im Rat garantierten, was jedoch nicht mit einer Demokratie im modernen Sinne gleichgesetzt werden kann.

Allerdings wurde den Zunftbürgern häufig von vornherein weitgehende Autonomie zuerkannt, um die Neugründung von Städten für Händler und Handwerker attraktiv zu gestalten (z.B. Freiburg im Breisgau im Jahre 1120).

In Pfullendorf fanden jährlich Wahlen statt. Diese Verfassung hatte Modellcharakter für viele Städte und galt in Pfullendorf von 1383 bis 1803. Auch Zürich hatte bis 1798 eine „Zunftverfassung“. Im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit verschwanden jedoch die meisten Zunftrepubliken unter dem Druck der Landesfürsten wieder und der politische Einfluss der Zünfte wurde eingeschränkt oder ganz auf das Wirtschaftsrecht reduziert. Gegen die Macht der Meister innerhalb der Zünfte bildeten die Gesellen ab dem Spätmittelalter eigene Gesellenvereinigungen.

Die nicht in Zünften organisierten Handwerker gehörten mancherorts zur sogenannten Meinheit. Sie hatten dann, im Gegensatz zu ungebundenen Gesellen, Knechten und Tagelöhnern jedoch häufig das Bürgerrecht.

Das Leben des einzelnen Gruppenmitgliedes wurde von der Zunft entscheidend bestimmt. Nur in dieser Einbindung konnte der Zunfthandwerker seiner Arbeit nachgehen. Die Gemeinschaft der Amtsmeister regelte die Arbeit und Betriebsführung des Einzelnen, die Qualität seiner Produkte, kontrollierte seine sittliche Lebensführung, sicherte ihn in individuellen Notfällen und betete für das Seelenheil ihrer verstorbenen Mitglieder.

Die Entwicklung des Handwerks vom Ende des Mittelalters bis zum 19. Jahrhundert wird durchweg als anhaltender Niedergang beschrieben unter den mit Einführung der Gewerbefreiheit ein befreiender Schlussstrich gezogen wurde. Von konjunkturellen Schwankungen abgesehen, sanken die Realeinkommen der Handwerker erheblich. Ursachen waren die Trennung von Produktion und Handel (Verlagssystem), großbetriebliche Produktionsformen (Manufaktur und Massenproduktion), die Konkurrenz neuer und zum Teil importierter Warenarten und die weiträumige Verflechtung des Marktes durch neue Straßen und Verkehrsmittel.

Der Zunftzwang und damit die wirtschaftliche Macht der Zünfte wurden nach der französischen Revolution in den von Napoleon dominierten Gebieten auch im deutschsprachigen Raum stark eingeschränkt oder ganz aufgehoben. Nach den Befreiungskriegen wohl stellenweise wiederhergestellt riss die Diskussion um die Gewerbefreiheit nun nicht mehr ab und spätestens 1871 ist diese im Deutschen Reich überall eingeführt.

Moderne Nachfolger der Zünfte sind die Handwerkerinnungen. Mancherorts bestehen Zünfte noch als Handwerkervereinigungen oder als folkloristische oder gesellschaftliche Vereine, wie in Zürich. In den verschiedenen deutschen Gebieten wurden durch die Einführung der Gewerbefreiheit im Laufe des 19. Jahrhunderts die Zünfte abgeschafft.

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