stehen einem Garten vor
Eigentlich ist nach unserem heutigen Verständnis ein Gärtner, jeder, der einen Zweig des Gartenbaues sachgemäß betreibt. Oder einfach:
"einen Menschen, der den Gartenbau verstehet, und einem Garten vorgesetzet ist. Daher der Baum- oder Obstgärtner, Blumengärtner, Kunstgärtner, Lustgärtner, Kohlgärtner, Hofgärtner u. s. f."
Diese Erkenntnis stammt aus der Zeit der Entstehung von Meyers Konversationslexikons. Das Wort ist aber viel älter und seine Bedeutung war früher eher etwas anders. Der Gärtner hatte das Recht ein Stück Land einzuzäunen (abzutrennen) und alle Jahre nach Belieben zu bestellen. Klassisch war es der Würzgarten (Zehrgarten), oder der Kohlgarten, aber auch ein Weinberg war ein Garten.
Der Gärtner war in Abgrenzung zum Hüfner berechtig sein „Land“ aus der gemeinschaftlichen Landmasse der dörflichen Gemeinde, die ja der Dreifelderwirtschaft unterlag zu entnehmen, abzugrenzen und nach eigenem Recht zu bestellen. Auf diesem Land, welches kein Acker darstellte, durfte auch keine gemeinschaftliche Viehweide durchgeführt werden. Diese gesonderte „Rechtsform“ war für den Wein- und Obstanbau notwendig, wo ja alle Jahre das „Gleiche“ angebaut wurde und hier auch der Begriff „Jahrfeld“ Verwendung fand. Für Wiesen traf das auch zu. Wiese mit „Gartenrecht“ nannte man dann Hägewiese auf der z.B. dann Safran angebaut wurde.
So wurden dann die Bewohner von Lochau als Gärtner bezeichnet, die keinen Acker, wohl aber ein Stück Garten haben, von dessen Erträgen sie sich nähren konnten in Abgrenzung zwischen Hüfner und den Häuslern (Vorstädter).
Was aber haben die Gärtner eigentlich angebaut. Diese Frage kann noch nicht tiefgreifend beantwortet werden, da die Rechnungen des Amtes Lochau archivarisch zwar vorhanden, aber bisher noch nicht ausgewertet wurden. Geht man von den Angaben von Thomas Lang zur Hofhaltung Friedrich des Weisen aus, kann in Lochau schon ein umfangreicher Obstbau gegeben haben. Neben den Apfel- Birnbäumen und Kirchbäume gab es danach auch schon Aprikosenbäume in den Gärten von Lochau. Ein Blick in Johannes Kentmann sein Kräuterbuch von 1563, lässt uns erahnen, was die Gärtner noch angebaut haben. So wäre es möglich, dass schon eine Reihe von Hackfrüchten angebaut wurden, lange bevor sie sich in der europäischen Landwirtschaft im 18.-19. Jahrhundert etablierten und hier einen Umbruch auslösten (z.B. durch die Kartoffel deren Anbau in der noch bestehenden Dreifelderwirtschaft auf der „Brache“ stattfand und somit zu einer Intensivierung der Landwirtschaft beitrug). So ist zu vermuten, dass die Gärtner in Lochau neben der Zwiebel, Kartoffeln, Mais auch schon Möhren angebaut haben. Auch der Hopfen- und Weinanbau war hier den Quellen nach vertreten. Die Produktpalette wird sich vermutlich weitestgehend nach dem Bedarf der Kurfürstlichen Tafel und seines Hofes gerichtet haben.
Nach dem 30igjährigen Krieg wird es hier eine Umbruchphase gegeben haben da der Hof hier nicht mehr versammelt war. Spätestens nach dem Einzug des MKI in das Jagdschloss wird sich die Produktpalette hier an deren Bedürfnisse ausgerichtet haben. Von den neun Gärtner haben außer ihrem Garten nur Zwei keine zusätzliche Wiese in Pacht. Überliefert ist, dass ein hoher Anteil der Bewohner Schafszucht betrieben haben. Dazu könnten die zusätzlichen Wiesen genutzt worden sein – oder aber zum Safrananbau der im 16. Jahrhundert in größerem Umfang in Sachsen betrieben wurde.

9 Gärtner (1. Gärtner) Dorichen Daniel Beyer, hat ein Haus und einen Garten, ist lehnpflichtig zahlt dem Gotteshaus 2 Silbergroschen Erbzins. (2. Gärtner) Veit Schmiedichen, Hans Voigt hat ein Haus und einen Garten zahlt dem Amt 15 Silbergroschen Wiesenzins zu Johannis. Für das Laaßgut 4 Silbergroschen Laaßwiesenzins dem Gotteshaus. (Latoris Porst). (3. Gärtner) Sigmund Salandt, Martin Hoffmann hat ein Haus und einen Garten, lehnpflichtig dem Amt und zahlt 2 Silbergroschen Erbzins dem Gotteshaus. (4. Gärtner) Wolf Birner, hat ein Haus und einen Garten, lehnpflichtig dem Amt und zahlt 12 Silbergroschen Laaßwiesenzins dem Gotteshaus. (5. Gärtner) Bangratz Scholpach, Martin Rebslob, hat ein Haus und einen Garten, lehnpflichtig dem Amt und zahlt 16 Silbergroschen Laaßwiesenzins dem Gotteshaus. (Zu Scholpach sind zwei Seiten extra Acta eingeheftet S.334) (6. Gärtner) Andre Knobelach, hat Haus, Hof und einen Garten lehnpflichtig dem Amt und zahlt 6 Silbergroschen Wiesenzins zu Johannis, und für sein Laaßgut zahlt er 4 Silbergroschen Laaßwiesenzins dem Gotteshaus. (Latoris Porst). (7. Gärtner) Barthel Hans, hat ein Haus und einen Garten, lehnpflichtig dem Amt und zahlt 16 Silbergroschen Laaßwiesenzins dem Gotteshaus (8. Gärtner) Merten Birner, hat ein Haus und einen Garten, lehnpflichtig dem Amt und zahlt dem Gotteshaus 24 Silbergroschen Laaßwiesenzins. (9. Gärtner) Adam Conradt, hat ein Haus und einen Garten, lehnpflichtig dem Amt und zahlt 15 Silbergroschen Wiesenzins zu Johannis. Für sein Laaßgut zahlt er 8 Silbergroschen dem Gotteshaus an Wiesenzins. (Latoris Porst).
Bleibt noch anzumerken, dass die Anzahl der Garten-Grundstücksinhaber vom 16. Jahrhundert bis zu 18. Jahrhundert und sogar noch Mitte des 19. Jahrhundert gleich geblieben ist. Was sie aber anbauten, das hat sich innerhalb diesem Zeitraum sicherlich öfters gewechselt.
BERND HOPKE
ORTSCHRONIST
AnnaOffice©2026-07-21
Quellen:
Grammatisch-Kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart (Ausgabe letzter Hand, Leipzig 1793–1801), digitalisierte Fassung im Wörterbuchnetz des Trier Center for Digital Humanities, Version 01/25, <https://www.woerterbuchnetz.de/Adelung>, abgerufen am 10.07.2026.;
Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, digitalisierte Fassung im Wörterbuchnetz des Trier Center for Digital Humanities, Version 01/25, <https://www.woerterbuchnetz.de/DWB>, abgerufen am 10.07.2026;
Meyers Großes Konversationslexikon (6. Auflage, 1905–1909), digitalisierte Fassung im Wörterbuchnetz des Trier Center for Digital Humanities, Version 01/25, <https://www.woerterbuchnetz.de/Meyers>, abgerufen am 21.07.2026.
Nachrichten aus dem Kirchknopf der ev. Kirche, abschriftlich nach einer Nachricht aus dem Knopf des Kirchturmes der evangelischen Stadtkirche, Kircharchiv der evangelischen Stadtgemeinde Annaburg - Abschriftlich übertragen von Bernd Hopke, Annaburg 05.11.2008;
Eberhart Förster, Verschriftlichung der Kopien des „Erbbuch des Amtes Annaburg Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Außenstelle Wernigerode; Signatur D 1, Nr. 1“ 2005; unveröffentlicht Privatbesitz;
Erbbuch des Amtes Lochau (Annaburg) 1550; Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Außenstelle Wernigerode; Signatur D1, Nr.1 (D_1__Nr_1___0001[Tiff/JPG]); 2026;
Waldkarte von 1624 - Sächsisches Staatsarchiv 12884 Karten und Risse, Nr. Schrank 003, Fach 044 Nr.003;
Waldkarte von 1633 „Die Annaburger Heide darin die neuen Flügel und Parallel Striche in drei absonderlich beschlossenen Hauptjagen vorgestellt sind“ - Sächsisches Staatsarchiv 12884 Karten und Risse, Nr. Schrank 003, Fach 044 Nr.001;