Vorstädter

Hausbesitzer und mehr


Eine ganz besondere Gruppe von Lochauer/Annaburger Einwohner stellen die Vorstädter dar. Eigentlich bilden sie die dörfliche Schicht der Häusler ab. Diese sind Besitzer einer Hausstelle ohne dazugehöriges Land und ohne Rechte an dem gemeinschaftlichen Dorfbesitz. Ohne Land haben Sie auch kein Mitbestimmungsrecht in der dörflichen Gemeinde. Ursprünglich waren es die Bauern, die durch Schuldverhältnisse ihr Land verloren hatten. Ihre Hausstelle behielten sie, aber sie bestellten jetzt das Land für die Grundbesitzer. Die einfachen „Häusler“ gab es in Lochau im ausgehenden Mittelalter so nicht. Lochau, das spätere Annaburg war schließlich ein „Stedtlein„. Ein Blick in die allerersten Visitationsbericht (Pallas) verrät uns, dass 1528 „33 feuerstet“, also 33 Hausbesitzern im „Stedtlein“ Lochau verzeichnet sind. Der Bericht endet mit der Bemerkung, dass auch die kürzlich gebaut haben, dem Pfarrer so viel zugeben haben wie die Gärtner auch. Durch diese Quelle erfahren wir vom ersten „Zuwachs“ den unser Städtlein Anfang des 16. Jahrhundert zu verzeichnen hatte.

Wer waren diese neuen Einwohner ?

Von einigen wissen wir sehr genau, dass Sie eine hohe Funktion im Zusammenhang mit dem Jagdschloss Friedrich des Weisen inne hatten. Hierzu zählen: Heckelbach (Forstmeister), Frankenau (Forstmeister), Weidemann (Heidevoigt), Lachnicht (Schosser) und Bettmeister (Amtsschreiber). Bei anderen kann man aus ihren Namen noch ihren engen Bezug zum Jagdschloss ableiten: Vogelsteller, Fischer, Becker, Schmied und Bettmeister. Ursprünglich, um 1519 wohnten sie noch im Schloss. Die Besitzer dieser Hausstellen finden wir im Dienst der herrschenden Elite. Sie standen weit über der landbesitzenden Dorfbevölkerung.

Wurden sie deswegen als „Vorstädter“ bezeichnet?

Geht man von den Unterlagen der Kirchenvisitationen (Pallas) der damaligen Zeit aus, wurde dieser Begriff „Vorsteter“ frühesten ab 1534, für die 1528 noch als „kurzlich gebauten“ bezeichnete Hausbesitzerschicht, benutzt. Hier wurde sie aktenkundig, weil sich darüber beschwert wurde, dass „die Vorsteter…sich bisher geweigert (haben), dem custer brot und eier gleich anderen zu geben.“ Die Kirchenvisitationsberichte zeigen auf, dass diese Hausbesitzerschicht erst kurz vor 1528 allmählich entstanden ist und anzahlmäßig bis zum Beginn des dreißigjährigen Krieg kontinuierlich anwuchs.

die Vorstadt

Im alten Sprachgebrauch wurde „Vorstadt“ für die Ansiedelung vor dem Tor gebraucht und meint damit neben dem „Stadttor“, auch das Klostertor oder Schlosstor. Das unterstützt meine These, dass als Vorstadt in der Zeit seiner Entstehung, der Siedlungsbereich zwischen dem Jagdschloss und dem eigentlichen Dorf bezeichnet wurde. Dieser Siedlungsbereich hat sich erst in der Zeit zwischen dem Tod Friedrich dem Weisen und den Neubau des Jagdschlosses durch Kurfürst August und seiner Frau Anna entwickelt. Im Erbbuch des Amtes Lochau wurde dieser Haus-Status dann 1550 festgeschrieben. Nach Aussagen von Thomas Lang, gab es vor 1550 ein Vorläuferbuch, welches aber verlustig gegangen ist. Wir können daher nicht wissen, ob für diese Schicht Hausbesitzer auch hier schon der Begriff „Vorsteter“ benutzt wurde. Wahrscheinlich ja, da bei den Aufzeichnungen der Kirchenvisitationen dieser Begriff bereits 6 Jahre nach der Entstehung dieser Hausbesitzerschicht als Bezeichnung einer bestimmten Bewohnergruppe verwendet wurde. Auch das in der Nähe des Jagdschlosses sich befindliche Dorf Lochau, als Sitz des Schössers und des Jägermeisters wurde in den Visitationsberichten von Anfang an als „Stedtlein“ benannt.

Wegen dem Neubau des Schlosses und der Einbeziehung des Schlossvorfeldes für die „Planstadt“ mussten die allerersten Bewohner der „Vorstadt“ weichen. Sie verloren dabei zwar ihren räumlichen Bezug zum Schlosstor aber nicht ihren „Vorstadt-Status“.

Im Ergebnis der Umgestaltung des heutigen Marktbereiches zur frühfeudalen Beamten-„Planstadt“, wurde auch verfügt, dass der Friedhof außerhalb des Siedlungsgebietes zu liegen hat. Er wurde damals schon in die heutige Friedensstraße verlegt, dort wo sich noch heute unser städtischer Friedhof befindet. Diese aus epidemischer Sicht sehr fortschrittliche Standtortwahl, wurde nach dem dreißigjährigen Krieg sofort, aber nur teilweise rückgängig gemacht, denn die sich herausgebildete Oberschicht von Annaburg hatte sich den Kirchhof zur Beerdigung auserkoren. Deswegen gibt es seit Beginn der Annaburger Kirchenbücher die zwei unterschiedlichen Beerdigungsorte: Kirchhof und Gottesacker. Die Vorstädter verloren mit der Zeit ihren „gehobenen“ Status und bildeten ca. seit der Barockzeit auch die besitzlosere Unterschicht zum Teil mit ab.

Um die dörflichen Nutzungsrechte wurde seit dem frühen 17. Jahrhundert stetig gerungen. Zuerst ging es nur um die Nutzungsrechte am gemeinschaftlichen Baumbestand im Bereich der Nachthainische, später um Triftrechte zur Schafsweide.

Der anfänglich einheitliche soziale Status verlor sich sehr schnell. An Hand des Kirchenbuches von Annaburg wissen wir, dass zu den einzelnen Hausbesitzern Schankwirte, Richter, Handwerksmeister, Gesellen, Knechten, Hirten bis zu Tagelöhnern zählten. Besitzlos waren diese Hausbesitzer jedenfalls nicht, so ist der unterschiedlichste Landbesitz aktenkundig. Dieser reichte vom Acker über Gärten bis zu Wiesenbesitz in Erb- oder Zinspacht.

Im Erbbuch des Amtes Lochau von 1550 wurden 22 Vorstädter namentlich aufgeführt: 

(1. Vorstädter) Dieter Hesse hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt für sein Laaßgut 6 Silbergroschen an Wiesenzins zu Johannis, und vor ein Räumlein auf dem Kirchhof auf sein Leben lang zahlt er 2 Silbergroschen dem Gotteshaus. (Latoris Porst). (Zu Hesse sind vier Seiten extra Acta eingeheftet S.337-338)
(2. Vorstädter) Volten Franckenau, Jacob Becker, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 30 Silbergroschen Wiesenzins zu Johannis und für Laaßtgut zahlt er 2 Silbergroschen dem Gotteshause, außerdem 4 Silbergroschen, für einen Garten. (Latoris Porst).
(3. Vorstädter) Vicentz Brandenburg, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 26 Silbergroschen 8 Pfennige Erbzins für eine Breite Acker und 12 Silbergroschen Wiesenzins für Laaßgut zu Johannis. (Latoris Porst)
(4. Vorstädter) Hieronymus Lachnicht, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 15 Silbergroschen Wiesenzins für 2 Laaßwiesen. (Latoris Porst).
(5. Vorstädter) Paul Bettmeister, Hans Beyer, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 20 Silbergroschen an Erbzins für eine Breite Acker zu Michaelis und 6 Silbergroschen Laaßwiesenzins zu Johannis. (Latoris Porst).
(6. Vorstädter) Brapin, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 9 Silbergroschen Laaßwiesenzins zu Johannis.
(7. Vorstädter) Hans Mücke, Andreas Schmied, hat ein Häuslein ist lehnpflichtig dem Amt und zahlt 9 Silbergroschen Laaßwiesenzins, außerdem an Lat.(?) 18 Silbergroschen Wiesenzins.
(8. Vorstädter) Mattes Trommeler, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zinset nichts, sondern tut seine Dienste gleich anderen Vorstädtern.
(9. Vorstädter) Türius Hans, hat ein Häuslein und einen Garten lehnpflichtig dem Amt und zahlt 9 Silbergroschen Laaßwiesenzins.
(10. Vorstädter) Hans von Lauft, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 10 Silbergroschen Laaßwiesenzins.
(11. Vorstädter) Jacob Lischt, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 15 Silbergroschen Laaßwiesenzins, 25 Silbergroschen Laaßwiesenzins an Lat. (?).
(12. Vorstädter) Simon Francke, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 18 Silbergroschen Laaßwiesenzins
(13. Vorstädter) Severin Hueffner, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 9 Silbergroschen Laaßwiesenzins, 27 Silbergroschen Wiesenzins an Lat. (?).
(14. Vorstädter) Andre Fischer, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 18 Silbergroschen Wiesenzins.
(15. Vorstädter) Hans Vogelsteller, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 9 Silbergroschen Laaßwiesenzins, 27 Silbergroschen Laaßwiesenzins an Lat. (?).
(16. Vorstädter) Wentzel Zscholpach, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 15 Silbergroschen Wiesenzins.
(17. Vorstädter) Joseph Borichen, hat ein Häuslein lehnet dem Amt und zinset darein, 4 Silbergroschen Laaßwiesenzins, 19 Silbergroschen Wiesenzins Lat. (?).
(18. Vorstädter) Peter Peschel, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 20 Silbergroschen zu Michaelis für eine Breite Acker und 9 Silbergroschen Laaßwiesenzins zu Johannis (Latons Porst).
(19. Vorstädter) Heintz Bettmeister, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 10 Silbergroschen Laaßwiesenzins.
(20. Vorstädter) Erhardt Schneider, hat ein Häuslein lehnpflichtig dem Amt und zahlt 6 Silbergroschen Wiesenzins, 16 Silbergroschen Wiesenzins Lat. (?).
(21. Vorstädter) Burckhard Freyer, dieser Mann der Winzer und Gärtner im Garten hat neulicher, weil beim Jägerhaus aus Nachlassung unseres gnädigsten Herrn, ein Häuslein auferbaut, dienet noch, zinset nichts.
(22. Vorstädter) Die Heckelbachin, hat ein Häuslein und einen Garten lehnpflichtig dem Amt und zahlt 5 Silbergroschen an Erbzins von ihrem Haus und Garten und 10 Silbergroschen Laaßwiesenzins zu Johannis (Latoris Porst).

Alle Eintragungen wurden in der Regel auf der jeweiligen Seite von Latoris Porst dem damaligen (Amt)Schreiber abgezeichnet.

Aus diesen personenbezogen (bezogen auf den Grund- und Bodenbesitz) Angaben geht hervor, dass fast alle Hausbesitzer zumindest über Wiesengrundstücke verfügten. Den Angaben entsprechend verfügten sogar drei Hausbesitzer zusätzlich noch über Acker und drei weitere über ein Gartengrundstück verfügten.

Interessantes

Interessante Informationen über den ehemaligen Stutenhof, dem späteren Mustergut von Kurfürstin Anna finden wir auf den nachfolgenden Seiten des Erbbuches verzeichnet. Den Aufzeichnungen kann man entnehmen, dass das Vorwerk „Kuhhof“ schon zu Friedrich dem Weisen eingegangen ist und das dazugehörige Land andere Verwendung fand. Der Wirtschaftshof mit dem angrenzenden Garten wurde an den Wild- und Forstmeister Hans Hackelbach verpachtet. Der Gärtner und Winzer, Michael Winzer hatte nach dem Willen Friedrichs nachfolgende Rechte (deswegen wurde dem Hackelbach als Ausgleich das Vorwerk Döhlen zu Lebzeiten verschrieben). Dem Rückfall an das Amt vollzog dann Kurfürstin Anna die dieses Grundstück mittelst Vergleiches erwarb und zum „Milchhof“ ausbaute. Dort wurde dann ihr berühmter Käse produzierte. Zu vermuten ist, dass besagtes Grundstück nach dem dreißigjährigen Krieg wieder einem Vorstädter in Erbpacht (mit Rückfallklausel) zugesprochen wurde. Auch diese Informationen unterstreichen die seltsame soziale Stellung, die die Vorstädter zur damaligen Zeit inne hatten.

Der nachfolgende Text ist auf der Rückseite (S.345) als gesonderte Acta vermerkt:

Diese Statt, darauf der Heckelbachin Haus steht, samt dem Garten daran, darauf hat etwa vor Jahren ein Viehhof gestanden, hat Herzog Friedrich Churfürst zu Sachsen hochlöblicher Gedächtnis, zergehen lassen. Ist solche Statt und Garten von hoch gedachten Herzog Friedrich p. einem Winzer oder Gärtner, Michael Winzer mit Namen, aus Gnaden gegeben, und solch Haus darauf zu bauen nach gelassen worden, doch dergestalt da man künftiger Zeit solcher Statt und Garten wiederum zum Amt haben wollte, und bedürfen würde, daß die Besitzer auf Vergleichung einer anderen Statt und Vergnügung des erbauten Hauses abtreten sollte laut des Begnadigungs Briefes.

Auf dieser Seite 345 endet die Personenbezogene Beschreibung zum Ort „Stedtlein Lochau“.

 

BERND HOPKE
ORTSCHRONIST

AnnaOffice©2026-07-16

 

Quellen:
Grammatisch-Kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart (Ausgabe letzter Hand, Leipzig 1793–1801), digitalisierte Fassung im Wörterbuchnetz des Trier Center for Digital Humanities, Version 01/25, <https://www.woerterbuchnetz.de/Adelung>, abgerufen am 10.07.2026.;
Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, digitalisierte Fassung im Wörterbuchnetz des Trier Center for Digital Humanities, Version 01/25, <https://www.woerterbuchnetz.de/DWB>, abgerufen am 10.07.2026;
Nachrichten aus dem Kirchknopf der ev. Kirche, abschriftlich nach einer Nachricht aus dem Knopf des Kirchturmes der evangelischen Stadtkirche, Kircharchiv der evangelischen Stadtgemeinde Annaburg - Abschriftlich übertragen von Bernd Hopke, Annaburg 05.11.2008;
Eberhart Förster, Verschriftlichung der Kopien des „Erbbuch des Amtes Annaburg Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Außenstelle Wernigerode; Signatur D 1, Nr. 1“ 2005; unveröffentlicht Privatbesitz;
Erbbuch des Amtes Lochau (Annaburg) 1550; Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Außenstelle Wernigerode; Signatur D1, Nr.1 (D_1__Nr_1___0001[Tiff/JPG]); 2026;
Waldkarte von 1624 - Sächsisches Staatsarchiv 12884 Karten und Risse, Nr. Schrank 003, Fach 044 Nr.003;
Waldkarte von 1633 „Die Annaburger Heide darin die neuen Flügel und Parallel Striche in drei absonderlich beschlossenen Hauptjagen vorgestellt sind“ - Sächsisches Staatsarchiv 12884 Karten und Risse, Nr. Schrank 003, Fach 044 Nr.001;