Anspanner – Pferdner
Die Hüfner die auch als Anspanner in den Dokumenten bezeichnet sind, können auch als „Pferdner“ benannt sein. Anspanner wie Pferdner haben das „Rechte“ Anspanntiere zu halten und im Falle von Lochau namentlich Pferde. Jeder Hüfner besitzt nach dem Erbbuch des Amtes Lochau 2 Erbhufe Land. Normal wäre eigentlich eine Hufe Land.
Eine Hufe war die Ackerfläche, die im ausgehenden Mittelalter von einer Bauerfamilie bewirtschaftet und trotz aller zu leistenden Abgaben noch vollständig ernähren konnte.
Wie groß ist eine Hufe Land
Mit unserem einheitlichen Maßsystem im Kopf, wollen wir nun wissen wieviel Land eine Hufe nach unserem heutigen metrischen System wäre. Allein das zu beantworten ist nicht so einfach, denn es ist doch sehr relativ wieviel Land notwendig ist, um eine Familie zu ernähren und die auf dem Land liegende Abgabelast zu erwirtschaften. Die Erträge waren und sind je nach Region sehr unterschiedlich, damals wie heute. Einer Fläche liegt ein Längenmaß zu Grunde, die Rute. Diese Rutenlängen waren je nach Region unterschiedlich lang bemessen. Allein in Kursachsen gab es mehrere unterschiedliche Rutenmaßangaben. Daher macht es auch keinen Sinn, dass Internet zu befragen, es führt zu keinem akzeptablen Ergebnis, die regionalen Unterschiede sind zu groß. Dazu kommt noch, dass die Seitenbetreiber meist in den Altbundesländer zu verorten sind und sie ihre Angaben entsprechend ihrer dortigen Verhältnisse gemacht haben, sie wissen dann nicht mal ob bei einer „sächsischen Hufe“ unser Gebiet oder das Niedersächsische damit gemeint ist. Die Spanne geht hier von 12 ha bis 23 ha.
Eine Lochauer Hufe
Also wenn es uns gelingt die Fläche einer Hufe nach unserem heutigen Maßsystem zu ermitteln, dann hat diese Umrechnung nur für ein sehr begrenztes regionales Gebiet seine Gültigkeit. Schließlich entspricht das Herzberger Maß nicht dem Jessener. Wie bekommt man nun eine genaue Größenvorstellung von einer Lochauer Hufe?
Das Erbbuch von Lochau benennt unter Hufen:
„20 Hufen Land sind in diesem Städtlein Flur gelegen und zu diesem Städtlein gehörend, darunter zwei Gerichts Erbhufen und 2 Pfarrlehn.“ „Die 9 Gärtner haben ihren abgesonderten verzäunten Garten, die Gärtnerbreite genannt.“ „Es haben auch 4 Vorstädter etliche breiten Acker, Paul Bettmeister, Peter Poschel, Vincent Brandenburger und Veiten Frankenau, der Forstknecht. Solcher Acker ist durch Herzog Friedrich Churfürst hochlöblicher seeliger Gedächtnis, vererbet worden laut ihrer Briefe darüber und ist umzäuntet.“
Auf den Waldkarten Anfang des 17. Jh. ist die Landwirtschaftliche Nutzfläche von Lochau (Annaburg) exakt vermessen eingetragen. Der Bereich der Almende, die Waldweide ist sogar gesondert vermerkt worden. Einzig das Gärtnerfeld müssen wir aus der Gesamtfläche Rausrechnen, dann wissen wir wie groß eine „Lochauer Hufe“ war. Nehmen wir nun einmal an, dass einem Gärtner 5 Acker zur Bewirtschaftung zur Verfügung standen. Das wären rund 2,5 ha, dann wäre die Gärtnerbreite rund 23 ha groß. Die auf der Karte dargestellte Nutzfläche ist 283 ha und 42 ha der Nachthainische gesamt 325 ha groß. Daraus lässt sich leicht errechnen, dass eine Lochauer (Annaburger) Hufe 13 ha groß gewesen sein muss, das bedeutet jedem Hüfner standen 26 ha zur Bewirtschaftung zur Verfügung. Ich habe dabei noch berücksichtigt, dass 1578 auf Höhe der heutigen Friedensstraße ein Kammerherrengut bestand, aus dem später das Freisassen Gut von König/Reitzenstein hervorging. Hier ging ich davon aus, dass dieses Gut nicht der landwirtschaftlichen Nutzfläche des „Stedtlein“ Lochau zugerechnet war.
Hüfner ein Nachbarn
Unser Lochau ging aus einem normalen mittelalterlichen Dorf hervor. Die Hüfner waren die Bauern. Sie bestimmten die Geschicke der dörflichen Gemeinde. Sie, die Landbesitzer waren „Nachbarn“. Nachbar nicht in unserem heutigen Sinne, „Nachbar“ war ein mit dem Land verbundenes Recht. Es war wie das Land auch teilbar. Der Rechteinhaber durfte das gemeinschaftliche Eigentum nutzen, wie das Backhaus, Brunnen, Weideland (Almende) und er hatte ein Mitbestimmungsrecht in der dörflichen Gemeinde. Es gab auch Wahlfunktionen, in die er gewählt werden konnte, wie das Richteramt oder des Schultheis. Außer den Hüfner, als Vollbauern, gab es als Gleichwertiges Mitglied der Dorfgemeinschaft noch den Gärtner. Dieser hatte aber das Land nur zur Selbstversorgung und war als Schmied oder Müller beschäftigt und bezog daraus seine weiteren Einkünfte. In Abgrenzung zu den Hüfnern und Gärtner standen die Häusler. Sie besaßen nur eine Hausstätte und keine weiteren Rechte.
Außer dem „Nachbarn“ Recht, besaßen die Hüfner noch das Anspannrecht. Das bedeutete, das sie Zugtiere halten durften.
Nach unserem Erbbuch des Amtes Lochau gab es neben dem Richter 8 Hüfner, die aber als „Anspanner“ im Erbbuch bezeichnet wurden.
Für jeden einzelnen ist folgendes vermerkt:
(1. Richter) Der Richter (Georg [Richter], Andreas Koch, Weidmann, 1646 unbesetzt) hat ein Lehngericht mit einer Erbschenke und 2 Lehnhufen, er zahlt dafür dem Amt 21 Silbergroschen Wiesenzins zu Johannis. Für seine Stammwiese als Laaßgut, 10 Silbergroschen dem Gotteshaus (Auch er hatte Anspannrecht). Latoris Porst. (2. Hüfner) Barthol Freyher (Peter Lehmann, Peter Kademann, der letzte Besitzer hat Martin Richter geheißen) jetzt Simon Friedrich hat Haus, Hof und 2 Erbhufen Land, zahlt dem Amt 4 Scheffel Pachthafer zu Michaelis und 30 Silbergroschen Laaßwiesenzins dem Gotteshause. Latoris Porst. (3. Hüfner) Brosius Rex, Peter Voigt der letzte Besitzer ist Martin Rex, hat Haus, Hof und 2 Erbhufen Land, zahlt dem Amt 4 Scheffel Hafer zu Michaelis. Latoris Porst. (4. Hüfner) Georg Mehner, Philip Rittdorf der letzte Besitzer Georg Kühne, hat Haus, Hof und 2 Erbhufen Land, zahlt dem Amt 6 Scheffel Pachthafer, Incl. 2 Scheffel von einer Wiese. Latoris Porst. (5. Hüfner) Martin Burchardt, Hans Thieme der letzte Besitzter Andreas Deumichen, hat Haus, Hof und 2 Erbhufen Land, zahlt dem Amt 4 Scheffel Pachthafer zu Michaelis. Latoris Porst. (6. Hüfner) Lars Kademann, Andreas Koch, Sigmund Brandenburg hat Haus, Hof und 2 Erbhufen Land, zahlt dem Amt 10 Silbergroschen. Außerdem Wiesenzins zu Johannis für Laaßgut 4 Scheffel Pachthafer zu Michaelis. Latoris Porst. (7. Hüfner) Andreas Schultz jetzt Georg Andreas Henkel, hat Haus, Hof und 2 Erbhufen zahlt dem Amt dafür 4 Scheffel Pachthafer zu Michaelis und 22 Silbergroschen an Laaßwiesenzins dem Gotteshause. Latoris Porst. (8. Hüfner) Jacob Gruner, Hans Hainitzsch der letzte Besitzer Hans Peusch, hat Haus, Hof und 2 Erbhufen Landes, zahlt dem Amt dafür 4 Scheffel Haferpacht zu Michaelis. Latoris Porst. (9. Hüfner) Andreas Richter, Hans Mentzendorf jetzt Matthes Ochßer, hat Haus, Hof und 2 Erbhufen Land, zahlt dem Amt dafür 4 Scheffel Hafer zu Michaelis und 14 Silbergroschen für Laaßwiesenzins dem Gotteshaus. Latoris Porst.
„Latoris Porst“ war der Name des Amtsschreiber, der 1646 die Aufgabe erhielt das Erbbuch des Amtes Lochau neu zu schreiben.
Genau zu dieser Zeit war das Richteramt nicht besetzt, weil durch die Reorganisation der Verwaltung nach dem 30igjährigen Krieg in Sachsen die allgemeine Verwaltung in eine Finanzverwaltung und eine Justizverwaltung aufgeteilt wurde. Deshalb sprach der Amtmann kein Recht mehr, sondern es wurde in jedem Amt dafür Amtsrichter eingesetzt und deshalb war im Fall Lochau/Annaburg nun kein Gemeinderichter mehr notwendig. Dieses „Gemeinderecht“ wurde geräuschlos kassiert. Dem Lochauer Gemeinderichter verblieb sein Schankrecht verbunden mit der Auflage für die Gefangenen zu sorgen und sie ggf. zu transportieren. Für seine Anzeigepflicht erhielt er nun ein Entgelt (Klagegroschen). Er bekam noch ein Sonderrecht eingeräumt, dass er bei der Jagd nur fronen musste, wenn der Kurfürst höchstpersönlich an der Jagd teilnahm.
Auffällig ist, dass einige bekannte ehemalige Vorstädter 1646, als nach dem 30igjährigen Krieg offensichtlich Vakante Hüfnerstellen übernommen haben z.B. Rex, Brandenburger, aber auch Kühne, der zeitweilig bis zu seiner Hinrichtung (1651) als Amtsrichter tätig war. Auch in den folgenden Jahren haben immer mehr „Vorstädte“ eine an das Amt zurückgefallene Hüfnerstelle übernommen. Damit ging einher, dass die „Bauernstellen“ sich im Sozialgefüge des Städtleins gegenüber den Vorstädtern langsam verschoben. Die Vorstädter waren nun nicht mehr die „gehobene“ Schicht, die vor dem Schloss siedelte, sie fielen allmählich auf den Status des einfachen Häuslers.
Bernd Hopke
Ortschronist
AnnaOffice©2026-06-30
Quelle: Andre Thieme, Die kursächsischen Amtserbbücher aus der Mitte des 16. Jahrhunderts und ihre digitale Erfassung; unter https://repsax.isgv.de/Thieme-AEB-vorEV.pdf Zugriff 01/2026 Eberhart Förster, Verschriftlichung der Kopien des „Erbbuch des Amtes Annaburg Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Außenstelle Wernigerode; Signatur D 1, Nr. 1“ 2005; unveröffentlicht Privatbesitz; Erbbuch des Amtes Lochau - Landesarchiv Sachsen-Anhalt, D 1, Nr. 1 (Benutzungsort: Wernigerode) Registratursignatur: I, 1; LIX A Nr. 69a; Nr. 431 Amt Annaburg;